Post on 20-Oct-2019
Landratsamt Meißen Kreisvermessungsamt
SG Flurneuordnung
Flurbereinigung Lichtensee VKZ FNO 270181
FFH-Erheblichkeitsabschätzung
FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ SCI 87E
SPA-Gebiet „Unteres Rödertal" SCI 29
FFH-Gebiet „Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“ SCI 63E
SPA-Gebiet „Gohrischheide" SCI 28
aufgestellt: STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH
Bautzner Str. 34/ 36 01099 Dresden Tel. 0351 30701612
19.05.2016 __________________ Dipl.-Ing. (FH) Petra Bernsee Garten- und Landschaftsarchitektin
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 2 von 69
Landratsamt Meißen Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
Flurbereinigung Lichtensee VKZ FNO 270181
FFH – Erheblichkeitsabschätzung
Inhaltsverzeichnis
1. Veranlassung und Aufgabenstellung 6
1.1. Anlass 6
1.2. Rechtliche Grundlagen und Methodik 6
1.3. Plan- und Datengrundlagen 7
1.4. Betroffene Natura 2000-Gebiete, weitere Schutzgebiete und -objekte 7
2. FFH-Gebiete und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 10
2.1. FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ SCI 87E 10
2.1.1. Charakterisierung, administrative und umweltfachliche Einordnung 102.1.2. Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet 11
2.2. FFH-Gebiet „Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“ SCI 63E 14
2.2.1. Charakterisierung, administrative und umweltfachliche Einordnung 142.2.2. Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet 15
2.3. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 17
2.4. Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 19
3. SPA-Gebiete und Arten nach Anhang I der VRL 24
3.1. SPA-Gebiet „Unteres Rödertal" SCI 29 24
3.1.1. Charakterisierung, administrative und umweltfachliche Einordnung 243.1.2. Erhaltungsziele für das SPA-Gebiet 25
3.2. SPA-Gebiet „Gohrischheide" SCI 28 26
3.2.1. Charakterisierung, administrative und umweltfachliche Einordnung 263.2.2. Erhaltungsziele für das SPA-Gebiet 26
3.3. Artenbestand SPA-Gebiete und VRL-I-Arten Untersuchungsraum 27
4. Auswirkungsprognose 30
4.1. Beschreibung des Bauvorhabens und des Untersuchungsraums 30
4.2. Kumulierende andere Vorhaben 32
4.3. Wirkfaktoren 33
4.3.1. Baubedingte Wirkfaktoren 334.3.2. Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren 34
4.4. Auswirkung auf die Lebensraumtypen 35
4.5. Auswirkung auf Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 36
4.6. Auswirkungen auf weitere Erhaltungsziele des FFH-Gebietes 37
4.7. Auswirkung auf die Brutvogelarten 38
4.8. Auswirkung auf die Zug- und Rastvogelarten/ Nahrungsgäste 38
5. Maßnahmen und Planungsempfehlungen 39
5.1. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 39
5.2. CEF-Maßnahmen 41
5.3. Planungsempfehlungen und Hinweise 41
6. Zusammenfassung 42
7. Quellenangaben 44
Anlage 1 Fotodokumentation
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 3 von 69
Übersichtsverzeichnis
Übersicht 1: Arten nach Anhang II der FFH-RL 20
Übersicht 2: Vogelarten 27
Übersicht 3: Wegebaumaßnahmen 31
Übersicht 4: Baubedingte Wirkfaktoren 33
Übersicht 5: Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren 34
Übersicht 6: Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 39
Übersicht 7: Gegenüberstellung Wirkfaktoren und Maßnahmen 43
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übersichtskarte betroffene Natura 2000-Gebiete 9
Abbildung 2: 116-01 Panzerstraße Teil 1 46
Abbildung 3: 116-01 Panzerstraße Teil 1, Graben nördlich der Straße 46
Abbildung 4: 116-02 Bettelweg Teil 1, östlicher Abschnitt 47
Abbildung 5: 116-02 Bettelweg Teil 1, nördlicher Abschnitt 47
Abbildung 6: 116-03 Bettelweg Teil 2 48
Abbildung 7: 116-03 Bettelweg Teil 2, Detail Wegebefestigung 48
Abbildung 8: 116-04 Tangente Gohrischheide, nördlicher Abschnitt 49
Abbildung 9: 116-04 Tangente Gohrischheide, nahe Weg 116-05 49
Abbildung 10: 116-04 Tangente Gohrischheide, Ginster wegbegleitend 50
Abbildung 11: 116-04 Tangente Gohrischheide, nahegelegener Biotopkomplex 50
Abbildung 12: 116-04 Tangente Gohrischheide, in Höhe Biogasanlage 51
Abbildung 13: 116-04 Tangente Gohrischheide, Gehölz Ostseite 51
Abbildung 14: 116-05 Mühlberger Weg, südöstlicher Abschnitt 52
Abbildung 15: 116-05 Mühlberger Weg, Detail Wegeoberfläche 52
Abbildung 16: 116-05 Mühlberger Weg, nordwestlicher Abschnitt 53
Abbildung 17: 116-06 Heidehäuser Buschweg Teil 1, östlicher Abschnitt 53
Abbildung 18: 116-06 Heidehäuser Buschweg Teil 1, westlicher Abschnitt 54
Abbildung 19: 116-07 Heidehäuser Buschweg Teil 2, östlicher Abschnitt 54
Abbildung 20: 116-07 Heidehäuser Buschweg Teil 2, Graben mittlerer Abschnitt 55
Abbildung 21: 116-07 Heidehäuser Buschweg Teil 2, LRT 9190 Entwicklungsfläche 55
Abbildung 22: 116-07 Heidehäuser Buschweg Teil 2, westlicher Bereich 56
Abbildung 23: 116-08 Spansberger Weg Teil 2, Südende 56
Abbildung 24: 116-08 Spansberger Weg Teil 2, Nordende 57
Abbildung 25: 116-09 Lauchweg Teil 1, östlicher Abschnitt 57
Abbildung 26: 116-09 Lauchweg Teil 1, westlicher Abschnitt 58
Abbildung 27: 116-10 Hauptstraße am Feuerwachturm 58
Abbildung 28: 116-11 Buschweg, Überquerung westlicher Graben 59
Abbildung 29: 116-11 Buschweg, Weidengebüsch am mittleren Abschnitt 59
Abbildung 30: 116-11 Buschweg, Fahrrinne 60
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 4 von 69
Abbildung 31: 116-11 Buschweg, Graben in Höhe der Freileitung 60
Abbildung 32: 116-11 Buschweg, östlicher Abschnitt durch Hecke 61
Abbildung 33: 116-11 Buschweg, Nassstandorte am östlichen Abschnitt 61
Abbildung 34: 116-12 Wirtschaftsweg zur Biogasanlage, Nordostende 62
Abbildung 35: 116-13 Fischergasse, Wegbeginn 62
Abbildung 36: 116-13 Fischergasse, Mitte, parallel zu Graben 63
Abbildung 37: 116-13 Fischergasse, durch LRT 9160 63
Abbildung 38: 116-13 Fischergasse, östlicher Bereich 64
Abbildung 39: 116-14 Scheibenweg 64
Abbildung 40: 116-15 Triftweg Teil 1, westlich Grabenquerung 65
Abbildung 41: 116-15 Triftweg Teil 1, mittlerer Bereich 65
Abbildung 42: 116-15 Triftweg Teil 1, Teich am Ostende 66
Abbildung 43: 116-16 Triftweg Teil 2, östlicher Bereich 66
Abbildung 44: 116-16 Triftweg Teil 2, westlicher Bereich 67
Abbildung 45: 116-17 Panzerstraße an der Biogasanlage 67
Abbildung 46: 116-18 Feldstraße 68
Abbildung 47: 213-01 Graben am Lauchweg 2 68
Abbildung 48: 301-01 Rückbau Windschöpfwerk 69
Abbildung 49: 301-01 Rückbau Windschöpfwerk 69
Abkürzungsverzeichnis * prioritäre Art °C Grad Celsius Abb. Abbildung Abs. Absatz Anh. Anhang Art. Artikel BA Bauabschnitt BfN Bundesamt für Naturschutz BG besonders geschützt nach BNatSchG
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz/ Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege bspw. beispielsweise ca. circa/ ungefähr
CEF-Maßnahme continuous ecological funcionality-measures/ Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion/ vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen CIR Colorinfrarot (-Luftbild) d. h. das heißt Dtl. Deutschland ERA Empfehlungen für Radverkehrsanlagen FFH Flora-Fauna-Habitat
FFH-Richtlinie Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997
FFH-II (Art des) Anhang(s) II der FFH-Richtlinie FFH-IV (Art des) Anhang(s) IV der FFH-Richtlinie FGK Forstgrundkarte
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 5 von 69
FND Flächennaturdenkmal FNP Flächennutzungsplan ggf. gegebenenfalls
GSVO Grundschutzverordnung; Verordnung der Landesdirektion Dresden/ des Regierungspräsidiums
Dresden zur Bestimmung der jeweiligen Natura 2000-Gebiete ha Hektar i. d. R. in der Regel ID Identity/ Identifikationsnummer für LRT-Flächen
IS SaND Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank km Kilometer LEP Landesentwicklungsplan LP Landschaftsplan LRT Lebensraumtyp (nach FFH-Richtlinie) m Meter MaP Managementplan (für FFH-Gebiet)
MultiBaseCS Digitale Artdatenbank des Landesministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mdl. mündlich MTB Messtischblatt MTBQ Messtischblattquadrant NN Normalnull NO Nordost NSG Naturschutzgebiet NW Nordwest o. ä. oder ähnlich o. g. oben genannt ÖBB Ökologische Baubegleitung OSO Ostsüdost pnV potenzielle natürliche Vegetation RP Regionalplan SCI Site of Community Interest/ Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung/ FFH-Gebiet SDB Standarddatenbogen SG streng geschützt nach BNatSchG SO Südost SPA Special protection area/ Europäisches Vogelschutzgebiet der FFH-Richtlinie St. Stück SW Südwest Tab. Tabelle TK 10 Topografische Landkarte im Maßstab 1 : 10 000ü NN über Normalnull UG Untersuchungsgebiet UNB Untere Naturschutzbehörde USchG Umweltschadengesetz usw. und so weiter v. a. vor allem vgl. vergleiche VRL Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) VRL-I (Art des) Anhang(s) I der Vogelschutzrichtlinie W Wirkfaktor z. B. zum Beispiel
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 6 von 69
1. Veranlassung und Aufgabenstellung
1.1. Anlass
Im Rahmen der Flurbereinigung Lichtensee ist der Ausbau vorhandener Wege vorgesehen.
Die Teilnehmergemeinschaft Lichtensee kommt mit diesen Maßnahmen der Verpflichtung nach,
die Erschließung den tatsächlichen Bewirtschaftungsgegebenheiten und der neuen
Flurstückssituation anzupassen.
Die Steinbrecher u. Partner Ingenieurgesellschaft mbH wurde damit beauftragt, die FFH-
Erheblichkeitsabschätzung zu diesen Bauvorhaben vorzulegen.
1.2. Rechtliche Grundlagen und Methodik
Am 21. Mai 1992 wurde die Richtlinie 92/43 EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
verabschiedet (FFH-Richtlinie).
Neben dem unmittelbaren Arten- und Lebensraumschutz hat die FFH-Richtlinie das Ziel, ein
kohärentes europäisches Schutzgebietsnetz mit der Bezeichnung Natura 2000 zu errichten und
zu erhalten. Nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie sind Maßnahmen zur Vermeidung von erheblichen
Beeinträchtigungen zu treffen, die in den besonderen Schutzgebieten zu einer Verschlechterung
der natürlichen Lebensräume und Habitate der Arten führen würden oder sonstige Störungen der
Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, verursachen könnten.
Dementsprechend sind gemäß § 34 BNatSchG Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung
auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebieten (FFH- und SPA-
Gebieten) zu überprüfen.
In der vorliegenden Untersuchung, der FFH-Vorprüfung (1. Phase) erfolgt die Abschätzung einer
potentiellen Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele. Ergebnis ist die Aussage, ob
erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind und damit die 2. Phase, die FFH-
Verträglichkeitsprüfung erforderlich wird.
Die Erheblichkeitsabschätzung basiert auf der Erhebung der Grundlagendaten und der
Erhaltungsziele der betreffenden Natura 2000-Gebiete. Das Bauvorhaben und das
Untersuchungsgebiet werden abgegrenzt und beschrieben, und auf dieser Basis werden die
Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt und mögliche Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der
Natura 2000-Gebiete untersucht. Es werden Maßnahmenvorschläge zur Vermeidung und
Minderung der durch das Bauvorhaben hervorgerufenen Konflikte unterbreitet. Abschließend
wird die Aussage getroffen, ob erhebliche Auswirkungen zu erwarten sind.
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 7 von 69
1.3. Plan- und Datengrundlagen
Folgende Pläne und Daten wurden durch Auftraggeber, Planer und Behörden zur Untersuchung
des Vorhabens zur Verfügung gestellt:
- Entwurfskarte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (§ 41 FlurbG)
M 1 : 6 000, Stand: April 2015
- Erläuterungsbericht zum Plan nach § 41 FlurbG, Stand: Februar 2016
- Topografische Karte DTK25, 2 Kartenblätter, nicht georeferenziert
- digitales Orthofoto DOP für den 600 m weit gefassten Wirkraum
- Grundlagen der unter www.umwelt.sachsen.de verfügbaren Datenbank zu Natura 2000,
Stand Januar 2016
- FFH-Managementplan für das FFH-Meldegebiet SCI 87E „Röderaue und Teiche unterhalb
Großenhain“
- FFH-Managementplan für das FFH-Meldegebiet SCI 63E „Gohrischheide und
Elbniederterrasse Zeithain“
- Auszug aus der digitalen Artdatenbank MultiBaseCS des LfULG für den Bereich des 600 m
weit gefassten Wirkraums,
- Ergebnisse der landesweiten selektiven Biotopkartierung (2. Durchgang)
- Ergebnisse der aktualisierten Wald-biotopkartierung durch den Staatsbetrieb Sachsenforst
- Biberreviere, Ergebnisse Bibermonitoring Freistaat Sachsen
Am 21.04.2016 und 03.05.2016 wurden Ortsbegehungen durchgeführt.
1.4. Betroffene Natura 2000-Gebiete, weitere Schutzgebiete und -objekte
Natura 2000-Gebiete
Von dem Eingriff sind die FFH-Gebiete „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ SCI 87E,
"Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“ SCI 63E und die SPA-Gebiete „Unteres
Rödertal" SCI 29, „Gohrischheide" SCI 28 betroffen.
Die östliche Schutzgebietsgrenze des NSG "Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“
stimmt mit der des FFH-Gebietes und SPA-Gebietes überein, weshalb dieses NSG ebenfalls von
den Baumaßnahmen betroffen wird.
Die Maßnahmen 116-08, 116-13, 116-14, 116-15, 116-16 liegen innerhalb des LSG "Mittlere
Röderaue und Kienheide".
Die Verbundfunktionen der betroffenen Natura 2000 Gebiete zu weiteren FFH- und SPA-
Gebieten innerhalb des Natura 2000-Schutzgebietssystems werden in den Kapiteln 2 und 3
ausgeführt.
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 10 von 69
2. FFH-Gebiete und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
2.1. FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ SCI 87E
2.1.1. Charakterisierung, administrative und umweltfachliche Einordnung
Das FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ SCI 87E befindet sich
nordwestlich von Großenhain und wird durch die Auenlandschaften der Großen und Kleinen
Röder, sowie des Grödel-Elsterwerdaer Floßkanals gebildet.
Es besitzt insgesamt eine Größe von 2.126 ha (Quelle: Standarddatenbogen).
Eine Übersichtskarte des FFH-Gebietes ist veröffentlicht auf der Internetseite des Sächsischen
Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (SMUL) unter:
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/natura2000/2045.aspx
Hier wird das FFH-Gebiet beschrieben als "Naturnahe Auenlandschaft im sächsischen
Lößgefilde mit naturnahen Fließgewässerabschnitten, Altarmen, Erlen-Bruchwäldern,
Eschenwäldern, Eichen-Hainbuchenwäldern, Buchenwäldern, Grünlandbereichen sowie Heiden
und Sandmagerrasen". Aus den folgenden wertvollen Beständen ergibt sich die Schutzwürdigkeit
des FFH-Gebietes:
- "Vorkommen von großflächigen, sehr gut ausgeprägten Traubenkirschen-Erlen-
Eschenwäldern u. Eichen-Hainbuchenwäldern,
- bedeutsame Avi-, Herpeto-u. Entomofauna mit zahlreichen gefährdeten Arten,
- wichtiger Biber- und Fischotterlebensraum"
Der nördliche Teil des FFH-Gebietes, in dem auch die Eingriffsstellen gelegen ist, befindet sich
hauptsächlich im Naturraum "Elsterwerda-Herzberger Elsterniederung" der Naturregion
"Sächsisch-Niederlausitzer Heideland". Entlang des Grödel-Elsterwerdaer Floßkanals reicht das
FFH-Gebiet in südwestlicher Richtung bis in den Naturraum "Riesa-Torgauer Elbtal" der gleichen
Naturregion. Der Eingriffsbereich befindet sich unweit der Abgrenzung zur Naturregion
"Sächsische Lössgefilde", in die das FFH-Gebiet auch hinein reicht. Der südliche Teil des FFH-
Gebietes ist somit im Naturraum "Großenhainer Pflege" gelegen.
Das FFH-Gebiet reicht von Westen bis an die Stadt Großenhain. Im Südosten von Großenhain
grenzt das FFH-Gebiet "Große Röder zwischen Großenhain und Medingen" an die Stadt.
Ebenfalls an die Stadt reicht das südlich an einem Zufluss der Röder gelegene FFH-Gebiet
"Hopfenbachtal". Zwischen diesen FFH-Gebieten besteht die Kohärenz über das
Fließgewässersystem, auch wenn die naturschutzfachlich wertvolle Ausprägung in der Stadtlage
nicht erreicht und dadurch der Schutzstatus unterbrochen wird.
Unmittelbar angrenzend sind ein östlicher Zufluss der Röder mit dem FFH-Gebiet
"Elligastbachniederung" und das FFH-Gebiet "Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg" am
westlichen Ende des Grödel-Elsterwerdaer Floßkanals.
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 11 von 69
2.1.2. Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet
1. Erhaltung der überregional bedeutsamen Auenlandschaft im Übergangsbereich vom
Lösshügelland zum sächsischen Tiefland mit naturnahen Fließgewässerabschnitten,
Altarmen, Erlen-Eschenwäldern und Weichholzauenwäldern, Eichen-Hainbuchenwäldern,
Grünlandbereichen verschiedener Trophie-und Feuchtegrade sowie größeren, reich
strukturierten Teichgebieten mit Verlandungsvegetation.
2. Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet
vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I
der FFH-RL, einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen
Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen
Lebensräume, die für die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Lebensräume
des Anhanges I der FFH-RL von Bedeutung sind.
Im Gebiet nachgewiesene Lebensraumtypen zum Stand 2010:
Lebensraumtyp (LRT) EU-Code und Kurzbezeichnung
Flächengrößen der Erhaltungszustände
Einheit
A B C ha
3150 Eutrophe Stillgewässer 4,40 86,08 5,24 ha
3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation 0,80 33,43 15,97 ha
6440 Brenndolden-Auenwiesen 5,02 0,62 ha
6510 Flachland-Mähwiesen 1,73 10,46 3,78 ha
9110 Hainsimsen-Buchenwälder 7,09 5,50 ha
9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder 64,36 155,95 ha
91E0* Erlen-Eschen-und Weichholzauenwälder 7,14 70,36 4,32 ha
* prioritärer Lebensraumtyp
Die Fließgewässer mit Unterwasservegetation (LRT 3260) werden durch eine Fließstrecke von 56,3 km
repräsentiert, wodurch eine gebietsübergreifende Bedeutung gegeben ist. Trotz der wenigen, relativ kleinen
Flächen stellen die Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440) auf Grund der guten Bestände der vom Aussterben
bedrohten Brenndolde (Cnidium dubium) einen der bedeutsamsten Lebensraumtypen dar. Die Vorkommen
des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes (LRT 9160) sind durch ihre Flächengröße, ihre überwiegend
guten bis sehr guten Ausprägungen, ihrer Strukturvielfalt und dem hohen Laubholzanteil, insbesondere der
alten Eichen, von hoher Bedeutung. Die Erlen-Eschen-und Weichholzauenwälder (LRT 91E0*) befindet sich
im guten Erhaltungszustand und auf Grund der Flächengröße kommt dem Lebensraumtyp in Sachsen eine
hohe Bedeutung zu. Beide Waldlebensraumtypen haben bedeutende Kohärenz-und Habitatfunktion da sie
meist eng verzahnt und in Verbindung mit Offenland-und Gewässerflächen vorkommen.
3. Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet
vorkommenden Populationen der Tier-und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse
gemäß Anhang II der FFH-RL sowie ihrer Habitate im Sinne von Artikel 1 Buchst. f der FFH-
RL.
Im Gebiet nachgewiesene Arten zum Stand 2010:
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 12 von 69
vorkommende ErhaltungszuständeArt Habitattyp
A B C
Säugetiere
Biber (Castor fiber) Reproduktionshabitat1 x
Fischotter (Lutra lutra) Reproduktionshabitat2 x
Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)
Jagdhabitat (Jagdhabitat/Sommerquartierkomplex)3
x
Teichfledermaus (Myotis dasycneme) Jagdhabitat4 x x
Fische
Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) Reproduktionshabitat5 x x
Amphibien
Rotbauchunke (Bombina bombina) Reproduktionshabitat6 x x x
Libellen
Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) Reproduktionshabitat7 x x
Schmetterlinge
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) Reproduktionshabitat8
x
Käfer
Eremit (Osmoderma eremita)* Reproduktionshabitat9 x
Hirschkäfer (Lucanus cervus) ohne Bewertung
Weichtiere
Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior)
Reproduktionshabitat10 x
* prioritäre Art
In Anbetracht der Seltenheit, der großen Entfernung zwischen den Einzelvorkommen und der
eingeschränkten Mobilität der Schmalen Windelschnecke (Vertigo angustior) ist jedes Vorkommen in
Sachsen landesweit bedeutsam. Sachsen bildet inzwischen einen Verbreitungsschwerpunkt der Grünen
Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) in Deutschland und hat damit eine landesweite Verantwortung für den
Erhalt der Art. Das Vorkommen des Bitterlings (Rhodeus sericeus amarus) im Fließgewässersystem der
Röderaue als bedeutendes Vorkommensgebiet hat in Verbindung mit den flussabwärts gelegenen
Vorkommen eine gebietsübergreifende Kohärenzfunktion. Die Vorkommen der Rotbauchunke (Bombina
bombina) in der Großenhainer Pflege und der Elsterwerda-Herzberger Elsterniederung stellen für Gesamt-
Sachsen ein wichtiges Bindeglied zwischen den Verbreitungsgebieten in den Königsbrück-Ruhlander Heiden
und im Riesa-Torgauer Elbtal dar, weshalb die individuenreichen Vorkommen im Gebiet länderübergreifende
Bedeutung besitzen. Mit dem Nachweis mehrerer Teichfledermäuse (Myotis dasycneme) an mehreren
Gewässern und zu unterschiedlichen Terminen kann davon ausgegangen werden, dass die Art regelmäßig
im Gebiet vorkommt bzw. die Teiche und Fließgewässer attraktive Nahrungshabitate darstellen. Die
Gewässerlebensräume erlangen damit auch aus fledermauskundlicher Sicht eine über die Grenzen des
Gebietes hinausgehende Bedeutung. Auf Grund der nahezu flächendeckenden Besiedlung des Gebietes und
der seit mehreren Jahren anhaltend hohen Revierdichte des Bibers (Castor fiber) und auch des Fischotters
(Lutra lutra), haben die Vorkommen unter den Gesichtspunkten der Kohärenz und der gebietsübergreifenden
Funktionalität sehr hohe Bedeutung. Das Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) gliedert sich in den
Verbreitungsschwerpunkt der Art im Raum Dresden, Riesa und Großenhain und wird deshalb aus
Kohärenzgründen als sehr bedeutend eingestuft.
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 13 von 69
4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung beziehungsweise der Förderung der
Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumtyp-und
Habitatflächen des Gebietes, der Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf
das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb des Gebietssystems
NATURA 2000 zu, womit entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der FFH-RL
entsprochen wird.
1
natürliche oder naturnahe Ufer von Gewässern mit dichter Vegetation und an Weichholzarten reichen
Gehölzsäumen (vor allem Pappel, Weide, Schwarzerle, Birke), insbesondere störungsarme Abschnitte
langsam strömender Fließgewässer und Fließgewässersysteme mit ihren Auenlebensräumen (Altwasser,
Überschwemmungsräume), Gewässer in Niedermoorgebieten und stillgelegte wassergefüllte Restlöcher des
Braunkohlebergbaus
2
großräumig vernetzte aquatische Lebensräume (Fließgewässersysteme, Seenplatten, Teichgebiete, Moore,
Grabensysteme der Niederungen und ähnliche) und angrenzender Landlebensraum jeglicher Art; wichtig sind
kleinräumig wechselnde Uferstrukturen, Ruhezonen und Nahrungsangebot
3
naturnah strukturierte Wälder und strukturreiche parkähnliche und halboffene Landschaften mit Hecken,
Baumreihen und Feldgehölzen mit natürlichen Spaltenquartieren an Bäumen (vor allem stehendes Totholz
und rindengeschädigte Bäume) als Jagdhabitat und zugleich auch Reproduktionshabitat
4
insektenreiche Gewässerlandschaften (Flüsse, Flussauen, Seen, Teich-unter anderem Feuchtgebiete in
wald-und wiesendominierter Landschaft)
5
stehende und langsam fließende sommerwarme pflanzenreiche Gewässer (flache Kleingewässer, Teiche,
kleine Seen, Grabensysteme, Flachlandbäche und -flüsse der Brassenregion und deren Altwässer) mit
weicher, sandig/schlammiger Gewässersohle und Vorkommen von Großmuscheln (Arten der Gattung Unio,
Anodonta, Pseudanodonta) als Wirtstiere für Eier und Larven
6
flache, gut besonnte, mindestens stellenweise reich mit Tauch-und Schwimmpflanzen ausgestattete,
mittelgroße bis große Standgewässer sowie umgebende Landhabitate im Sommerlebensraum, die zum Teil
auch als Überwinterungshabitate dienen (vor allem in Gewässernähe liegende Bereiche mit Nagerbauten,
Erdspalten beziehungsweise sonstigen geräumigen Hohlräumen im Erdreich)
7
Mittelläufe naturnaher Bäche und Flüsse mit sandig-kiesigem Substrat, mäßiger Fließgeschwindigkeit,
geringer Wassertiefe und geringer Verschmutzung sowie abschnittsweiser Beschattung durch Ufergehölze
8
wechselfeuchte bis feuchte Offenlandbereiche entlang der Flusstäler und deren Nebentäler (zum Beispiel
extensiv genutzte Feuchtwiesenkomplexe, Ränder von Flachmooren, Weg-und Grabensäume, junge 1-5-
jährige Grünland-Brachestadien); Voraussetzung für das Vorkommen sind Bestände des Großen
Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis) und eine ausreichende Anzahl von Nestern der Wirtsameisen
(insbesondere Myrmica rubra)
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 14 von 69
9
alte anbrüchige und/oder höhlenreiche Laubbäume mit feuchtem Mulm (insbesondere Eichen, Linden,
Rotbuchen aber auch in Obstbäumen, Ulmen, Weiden, Kastanie unter anderem) in lichten Laubwäldern mit
hohem Totholzanteil (vor allem Mittelwälder, Hartholzauen, Hutewälder); in der Kulturlandschaft ersatzweise
alte Streuobstbestände, Kopf-und Schneitelbäume sowie Baumreihen im Bereich historischer Teichanlagen,
in Parkanlagen, Alleen bis hin zu Solitärbäumen
10
Bodenstreu feuchter bis nasser Wiesen, Seggenriede und Röhrichte, Hochstaudenfluren sowie der
Bruchwälder in Niedermooren, Flussauen und See-Verlandungsmoore
2.2. FFH-Gebiet „Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“ SCI 63E
2.2.1. Charakterisierung, administrative und umweltfachliche Einordnung
Das FFH-Gebiet „Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“ SCI 63E befindet sich ebenfalls
nordwestlich von Großenhain. Die Heidelandschaft ist zwischen dem Elbtal (FFH-Gebiet Elbtal
zwischen Schöna und Mühlberg") und dem zum FFH-Gebiet "Röderaue und Teiche unterhalb
Großenhain" gehörenden Gewässern Grödel-Elsterwerdaer Floßkanal und Röder gelegen.
Es besitzt insgesamt eine Größe von 2.654 ha (Quelle: Standarddatenbogen).
Eine Übersichtskarte des FFH-Gebietes ist veröffentlicht auf der Internetseite des Sächsischen
Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (SMUL) unter:
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/natura2000/1344.aspx
Hier wird das FFH-Gebiet beschrieben als "Typische Landschaft armer Sandböden der
Niederterrasse u. Binnendünen mit Sukzessionsreihen vom Offenland zum Wald: Beerstrauch-
Kiefernwälder, Birken-Kiefern-Eichenwälder, Zwergstrauchheiden, Sandmagerrasen, offene
Binnendünen". Die der Schutzwürdigkeit wird begründet durch "Herausragende, großflächige
Sukzessionsserien vom Offenland zum Wald mit stark gefährdeten Offenland-Biotoptypen" und
dadurch, dass ein "großräumiges, charakteristisches Heidegebiet" mit dem "Vorkommen
zahlreicher gefährdeter Tier- und Pflanzenarten" repräsentiert wird.
Der größte Teil des FFH-Gebietes befindet sich im Naturraum "Elsterwerda-Herzberger
Elsterniederung" der Naturregion "Sächsisch-Niederlausitzer Heideland". An der Südwestgrenze
reicht das FFH-Gebiet in den Naturraum " Riesa-Torgauer Elbtal " hinein, welcher zur
Naturregion "Sächsisches Lössgefilde" gehört.
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 24 von 69
3. SPA-Gebiete und Arten nach Anhang I der VRL
3.1. SPA-Gebiet „Unteres Rödertal" SCI 29
3.1.1. Charakterisierung, administrative und umweltfachliche Einordnung
Das SPA-Gebiet „Unteres Rödertal“ SCI 29 erstreckt sich nordwestlich von Großenhain bis zur
Landesgrenze zwischen Sachsen und Brandenburg auf einer Fläche von 7.947 ha (Quelle:
Standarddatenbogen). Es schließt das FFH-Gebiet "Röderaue und Teiche unterhalb
Großenhain“ fast vollständig ein. Aus der Gebietsbeschreibung auf der Internetseite des
Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie lässt sich schließen, dass
angrenzende, meist unter Ackernutzung stehende Talsandplatten zusätzlich in dem
Europäischen Vogelschutzgebiet enthalten sind.
Die Schutzwürdigkeit des Gebietes wird hier begründet mit
- "Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten der offenen bis halboffenen Agrarlandschaft
- sowie der Fluss- und Bachniederungen und Teichgebiete"
Eine Übersichtskarte des SPA-Gebietes ist auf dieser Internetseite veröffentlicht:
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/natura2000/3171.aspx
Das SPA-Gebiet reicht in die selben Naturräume und Naturregionen, wie für das FFH-Gebiet
unter Kapitel 2.1.1 beschrieben.
Das SPA-Gebiet reicht von Westen bis an die Stadt Großenhain. Im Osten von Großenhain
grenzt das SPA-Gebiet "Mittleres Rödertal" an die Stadt.
Unmittelbar angrenzend ist das nordwestlich gelegene SPA-Gebiet "Gohrischheide".
Nordöstlich befindet sich in einer Entfernung von etwa 7 km das SPA-Gebiet "Niederlausitzer
Heide" in Brandenburg.
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 25 von 69
3.1.2. Erhaltungsziele für das SPA-Gebiet
1. Im Vogelschutzgebiet „Unteres Rödertal kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der
Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2 der „Roten Liste Wirbeltiere
des Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor:
Baumfalke (Falco subbuteo), Bekassine (Gallinago gallinago), Eisvogel (Alcedo atthis),
Fischadler(Pandion haliaetus), Grauammer (Emberiza calandra), Grauspecht (Picus canus),
Kiebitz (Vanellusvanellus), Knäkente (Anas querquedula), Mittelspecht (Picoides medius),
Moorente (Aythya nyroca),Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberiza hortulana),
Raubwürger (Lanius excubitor), Rohrweihe(Circus aeruginosis), Rotmilan (Milvus milvus),
Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobanus),Schwarzmilan (Milvus migrans),
Schwarzspecht (Dryocopus martius), Schwarzstorch (Ciconia nigra),Seeadler (Haliaetus
albicilla), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Steinschmätzer (Oenantheoenanthe), Tüpfelralle
(Porzana porzana), Wachtelkönig (Crex crex), Weißstorch (Ciconia ciconia),Wendehals (Jynx
torquilla), Wespenbussard (Pernis apivoris), Wiesenweihe (Circus pygargus).
2. Vorrangig zu beachten sind die folgenden Vogelarten, für die das Vogelschutzgebiet eines der
bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist: Baumfalke, Eisvogel, Fischadler,
Wachtelkönig und Weißstorch.
3. Daneben ist das Vogelschutzgebiet auch für einen repräsentativen Mindestbestand der
folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Kiebitz, Knäkente,
Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzspecht und Wespenbussard
4. Außerdem besitzt das Vogelschutzgebiet eine herausragende Funktion als
Wasservogellebensraum, insbesondere stellt es ein bedeutendes Rast-, Durchzugs- und
Nahrungsgebiet für Singschwan (Cygnus cygnus), Saat- und Blessgans (Anser fabalis, Anser
albifrons), Kiebitz und Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) dar.
5. Ziel in der Niederungs- und Auenlandschaft der Röder mit naturnahen
Fließgewässerabschnitteneinschließlich Altarmen, Gräben und mehreren Teichgebieten sowie
auf den angrenzenden (wechsel-)trockenen Talsandplatten (z. T. mit Binnendünen) ist es,
einen günstigen Erhaltungszustand der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende
Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb des
Gebietes zu gewährleisten oder diesen wieder herzustellen, wobei bestehende funktionale
Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten der
genannten Vogelarten im Gebiet sind insbesondere Fließgewässer mit
Unterwasservegetation, Schlammbänken und nitrophilen Uferstaudenfluren, Teiche mit
Verlandungszonen sowie das Mosaik aus Erlenbruch- und Auenwäldern (Erlen-Eschen-
Auenwald, Hartholz-Auenwald, feuchter bis frischer Eichen-Hainbuchenwald), durchsetzt und
umgeben von zum Teil extensiv genutztem Nass- und Feuchtgrünland, Eichen- und
Buchenmischwäldern sowie(besonders auf Dünen) Sandheiden und -magerrasen.
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 30 von 69
4. Auswirkungsprognose
4.1. Beschreibung des Bauvorhabens und des Untersuchungsraums
Abgrenzung Untersuchungsraum
Der Untersuchungsraum umfasst:
- den Vorhabensort (die vom Vorhaben direkt beanspruchten Grundflächen)
- den Eingriffsraum (den Raum erheblicher und nachhaltiger Beeinträchtigungen)
- den Wirkraum (den vom Vorhaben voraussichtlich direkt und indirekt, z.B. durch
Fernwirkungen und Ausstrahlungseffekte betroffene Raum)
- den Kompensationsraum (Raum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).
Basierend auf einer angenommenen Lärmreichweite wurden die Nachweise aus der MultiBase-
Artdatenbank für einen 600 m weit gefassten Wirkradius der Baustelle abgefragt.
Der tatsächliche Wirkraum ist in jedem Fall artspezifisch. Die Populationen möglicherweise
betroffener Arten mit einem größeren Aktionsradius können sich auch auf Habitate außerhalb
dieser angenommenen Wirkgrenze ausdehnen (z. B. Fischotter).
Teilweise muss der Betrachtung schon die Einhaltung der vorgesehenen
Minderungsmaßnahmen zugrunde gelegt werden. Andernfalls wären Auswirkungen, bspw. durch
Gewässerverschmutzung in einem wesentlich größeren als dem angenommenen Wirkraum
möglich.
Die FFH-Erheblichkeitsabschätzung prüft die Auswirkungen des Vorhabens auf das gesamte
Natura 2000-Gebiet. Somit ist der Untersuchungsraum mit den Grenzen der betroffenen
Schutzgebiete definiert. In dieser Ausdehnung stützt sich die Untersuchung auf vorhandene
Grundlagendaten. Ergänzend wurden eigene Erhebungen bis etwa 100 m weit in der
unmittelbaren Umgebung der Baustellen durchgeführt.
Beschreibung Baubereich und Umgebung
Nachfolgend sind in einer Übersicht vorhandene Oberflächenbeschaffenheit und geplanter
Ausbaugrad der Wege zusammen gestellt:
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 31 von 69
Übersicht 3: Wegebaumaßnahmen
Verfahrens-nummer
Bezeichnungüberwiegender Bestand in der Wegachse
Länge/ ca. m
Planung
116-01 Panzerstraße Teil 1 wassergebunden 550Betonpflasterspurbahnen, Gesamtbreite 4m,1m Mittelstreifen Schotter
116-02 Bettelweg Teil 1 wassergebunden 500 Asphalt
116-03 Bettelweg Teil 2begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren
320 Schotter sandgeschlämmt
116-04Tangente Gohrischheide
begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren
650 - kein Ausbau -
begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren
800Beseitigung Vegetation,Ausbesserung Deckschicht
begrünter Weg 800 grundhafter Ausbau, Schotter
116-05 Mühlberger Wegbegrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren
800PflasterMittelstreifen Ökopflaster
116-06Heidehäuser-buschweg Teil 1
wassergebunden 120 Asphalt
116-07Heidehäuser-buschweg Teil 2
begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren
500 Schotter sandgeschlämmt
Acker 350 Schotter sandgeschlämmt
116-08 Spansberger Weg wassergebunden 100 Asphalt
wassergebunden 700PflasterMittelstreifen Ökopflaster
116-09 Lauchwegbegrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren
220PflasterMittelstreifen Ökopflaster
begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren
750 Schotter sandgeschlämmt
116-10Hauptstraße am Feuerwachturm
wassergebunden 30 Asphalt
begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren
270 Schotter sandgeschlämmt
116-11 Buschweg begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren
390 Schotter sandgeschlämmt
begrünter Weg 475 Schotter sandgeschlämmt
Grünland 50 Schotter sandgeschlämmt
116-12Wirtschaftsweg zur Biogasanlage
begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren
600PflasterMittelstreifen Ökopflaster
116-13 Fischergasse wassergebunden 120 Schotter sandgeschlämmt
begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren
450
(schonende Bauweise, Trasse bleibt, kein Aufreißen der Tragschicht, neuer Aufbau der Deckschicht)
116-14 Scheibenwegbegrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren
115 Schotter sandgeschlämmt
116-15 Triftweg Teil 1begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren
350 Schotter sandgeschlämmt
116-16 Triftweg Teil 2begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren
200 Schotter sandgeschlämmt
116-17Panzerstraße an der Biogasanlage
wassergebunden 550PflasterMittelstreifen Ökopflaster
116-18 Feldstraße wassergebunden 120 Asphalt
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 32 von 69
Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Ausbaubreite insgesamt 4 m (3 m Fahrweg zzgl.
beidseitig 0,5 m Bankett).
Je nachdem, ob sich die Wege nahe am Siedlungsbereich oder weiter entfernt von
anthropogener Bebauung befinden, sind sie durch unterschiedliche Intensität der Nutzung mehr
oder weniger natürlich ausgeprägt. Die Oberflächenbeschaffenheit reicht von vegetationslosen
wassergebundenen Wegebefestigungen bis hin zu nahezu vollständig begrünten Wegen.
Im Bestand wird die Breite der meisten bereits befahrenen Wege durch die äußeren
Abmessungen der 2,5 bis 3 m breiten Fahrspuren definiert. Die Bankette weisen meist
Vegetationsbestände auf.
Wo die Wege bisher begrünt waren und weiterhin eine wasserdurchlässige Befestigung geplant
ist, wird sich mittel- bis langfristig bei unverändert geringer Nutzungsintensität die natürliche
Sukzession wieder einstellen.
Außerdem ist der Rückbau eines ehemaligen Windschöpfwerkes (Maßnahme 301-01)
vorgesehen. Es handelt sich um Reste aus Beton- und Stahlelementen, die abgebrochen werden
sollen. Am Lauchweg 2 werden ein Einmündungsrohr und eventuell die Haupfüberfahrt erneuert.
Zudem ist die Offenlegung eines 200 m langen Graben geplant (Maßnahme 213-01).
Das Verfahrensgebiet ist durch eine hohe strukturelle Vielfalt gekennzeichnet. Eine große
Spannungsbreite von sehr trockenen Standortverhältnissen im Bereich der Gohrischheide bis zu
Feucht- und Nassstandorten in den Niederungen und im erweiterten Auenbereich der Röder
sorgt zusätzlich für eine Vielzahl wertvoller Lebensräume. Hier von etwa der Mitte des Gebietes
bis zum nordöstlichen Viertel ist der Planbereich von einer Vielzahl von Gräben durchzogen, die
bis zur Röder ein Verbundsystem der Fließgewässer für an das Wasser gebundene Arten bilden.
Die Wege 116-13 und 116-15 werden zudem in unmittelbarer Nachbarschaft von naturnahen
Teichen geführt.
Eine Vielzahl der Wege weist Gehölzsäume aus einheimischen Arten auf, z. B. Feldhecken wie
am Weg 116-16 und 116-11 oder Baumreihen/ -alleen wie am Weg 116-08. Teilweise werden die
Wege durch Wald geführt und sind somit ebenfalls beidseits gehölzbestanden. Überall dort
werden die Wege durch die Baumkronen beschattet und die Wurzelbereiche reichen in den
Unterbau.
4.2. Kumulierende andere Vorhaben
Nur wenig zeitversetzt werden Maßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung Raden erarbeitet.
Das FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ und das SPA-Gebiet „Unteres
Rödertal“ sind von Teilen diesen Maßnahmenkonzepts betroffen. Eine kumulierende Auswirkung
durch Gewässerverschmutzung ist über die Röder theoretisch möglich, kann aber durch
entsprechende Maßnahmen zum Gewässerschutz ausgeschlossen werden.
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 33 von 69
4.3. Wirkfaktoren
4.3.1. Baubedingte Wirkfaktoren
Folgende potentielle baubedingte Konflikte ergeben sich aus dem zeitlich begrenzten Eingriff
während der Bautätigkeit:
Übersicht 4: Baubedingte Wirkfaktoren
W1 Gefährdung von
Lebensräumen
durch die
Bautätigkeit
Fortpflanzungs-, Ruhestätten, sowie die Wege zu diesen
Lebensräumen können gefährdet werden, z. B.:
- Nistplätze von bodenbrütenden Vogelarten
- Nistplätze in Gehölzen, Fledermausquartiere in Baumhöhlen und
-spalten, am Windschöpfwerk
- Wanderkorridore (Gehölzstrukturen, Fließgewässersystem)
W2 Boden-
verdichtung
Die Bodenfunktionen werden beeinträchtigt durch mechanische
Veränderungen im Rahmen der Bautätigkeit, d. h. Bodenbewegungen,
Verdichtung durch Befahren mit Baufahrzeugen.
W3 Schädigung von
Vegetation
Besonders Gehölze können durch Einwirkungen im Stamm- und
Wurzelbereich nachhaltig geschädigt werden, falls sie während der
Baumaßnahme unzureichend geschützt sind (Gehölzsäume der Wege
und Gehölze in durchquerten Waldabschnitten).
W4 Emissionen Schadstoffemissionen von Baumaschinen und Baumaterial können zu
Kontaminierung von Boden, Wasser und Luft führen. Indirekt über die
Nahrungsaufnahme können Tiere und Pflanzen geschädigt werden.
Die Ökosysteme in Gewässern und auf Feuchtstandorten reagieren
besonders empfindlich auf Kontaminationen.
Lärm, Licht und Bewegungsunruhe können besonders nachtaktive
Arten beeinträchtigen.
W5 Störung der
Verbundfunktion
Die Baustellen können aufgrund unnatürlicher, z. B. steiler vertikaler
Strukturen als Barriere und Falle wirken.
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 34 von 69
4.3.2. Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren
Anlage- und betriebsbedingte Konflikte sind mit dauerhaften und nachhaltigen Auswirkungen
verbunden.
Eine erhebliche Änderung der betriebsbedingten Auswirkungen, welche sich aus der Nutzung der
gebauten Anlagen ergibt, ist nicht zu erwarten. Bereits vor der Baumaßnahme waren durch den
Fahrverkehr Beeinträchtigungen gegeben.
Die Wege dienen der Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Sie sind meist
nicht beidseits an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden, so dass sie sich in diesem Fall nicht
für das Abkürzen von Verkehrswegen anbieten.
Alternative Wege können sich zum einen über die Maßnahmen 116-01 und 116-02/ 116-03
ergeben, wo aber aufgrund der geringeren naturschutzfachlichen Wertigkeit der Umgebung keine
erhebliche Auswirkung zu erwarten ist.
Ein alternativer Weg ist auch über die Maßnahmen 116-04/ 116-07 möglich. Es wird aber
eingeschätzt, dass sich aufgrund der unbequemen Oberflächenbeschaffenheit, der längeren
Wegstrecke und der geringen Größe des zu erreichenden Ortsteils keine Verkehrserhöhung
einsetzt.
Anlagebedingte Konflikte resultieren aus dem Vorhandensein der neuen baulichen Anlagen.
Demnach ist die Veränderung der Oberflächenbeschaffenheit und der Aufbaustärke ein
anlagebedingter Konflikt.
Übersicht 5: Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren
W6 Verlust von
krautiger
Vegetation
An den meisten Wegen werden Vegetationsbestände im Baubereich
abgeräumt. Betroffen sind vorrangig extensiv gepflegte Wiesenstreifen
im Bereich der Fahrbahn und der Bankette.
Relativiert wird diese Auswirkung durch zu erwartende Sukzession. Die
Wiederbesiedlung wird durch den erhöhten Ausbaugrad erschwert.
Dennoch wird sich bei gleich bleibender geringer Auslastung der Wege
wieder krautige Vegetation entwickeln können.
W7 Verlust von
Gehölzen
Die geplante Ausbaubreite der Wege kann Gehölzfällungen nach sich
ziehen. Die Wegeverbindung über den östlichsten Graben am Weg
116-11 ist vermutlich mit Gehölzfällungen verbunden.
W8 Erhöhung des
Versiegelungs-/
Ausbaugrades
Der erhöhte Versiegelungsgrad einiger Wege begünstigt das
Aufheizen der Wege, was wiederum eine Barrierewirkung für kleinere
Bodenlebewesen hat.
Einige Wege tangieren Gräben oder deren Durchlässe, die
möglicherweise umfangreicher ausgebaut werden als bisher. Dadurch
kann die Verbundfunktion ebenfalls gestört werden.
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 35 von 69
4.4. Auswirkung auf die Lebensraumtypen
Die Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen der Wälder sind gefährdet durch den Wegeausbau
im Kronen- und Wurzelbereich.
Im Bereich des Weges 116-13 Fischergasse ist bereits eine schonende Bauweise vorgesehen.
Dieser Weg führt durch den LRT 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder und unmittelbar
an der Grenze eines Vorkommens des LRT 91E0* Erlen-Eschen-Weichholzauenwälder
entlang. Dass die Trasse bestehen bleibt, wird so verstanden, dass in die Bankette nicht
eingegriffen wird und die Tragschicht nur in der bestehenden Fahrwegbreite erneuert wird. Damit
wäre schon eine Eingriffsminimierung gegeben, die dem Schutz der Gehölzbestände gerecht
wird.
Unter diesen Voraussetzungen ist von keinem zusätzlichen Flächenverbrauch auszugehen, und
es wird eingeschätzt, dass die Unterhaltungsmaßnahme des bereits vorhandenen Weges keine
erheblichen Auswirkungen auf die Ausprägung des LRT-Vorkommens hat.
Der westliche Abschnitt des Weges 116-07 Heidehäuser Buschweg Teil 2 wird entlang einer
Entwicklungsfläche des LRT 9190 Eichenwälder auf Sandebenen geführt. Für dessen
Teilabschnitt von etwa 365 m Länge, der durch den Ackerrand gebaut wird, ist davon
auszugehen, dass dieser Wegabschnitt ausserhalb des Wurzelbereichs der Bäume geführt
werden kann. Eine entsprechende Festlegung der Wegeachse mit einem Mindestabstand zu den
Bäumen ist Voraussetzung.
In Höhe des Grabens auf einer Länge von etwa 150 m ist der Verlauf bereits durch den
bestehenden Weg definiert. Auf der Nordseite des Weges befindet sich das LRT-Vorkommen,
auf der Südseite ein Gehölzsaum am Graben. Dieser liegt außerhalb der Schutzgebietsgrenzen,
trägt aber zur strukturellen Wertigkeit des Lebensraum bei und sollte daher ebenfalls geschützt
werden.
Der Gefährdung der Gehölze auf beiden Seiten kann durch folgende Minderungsmaßnahmen
entgegen gewirkt werden:
- Optimierung des Wegeverlaufs, mittig zu vorhandenen Bäumen um Mindestabstände zu
Baumstämmen zu gewährleisten
- Reduzierung der Aufbaustärke/ Auslassen des Unterbaus im Wurzelbereich
- Verzicht auf den Ausbau der Bankette
- ggf. sensible Erhöhung des Oberflächenniveaus im Wegebereich
- fachgerechte Ausführung von Wurzelrodungen, wo sie sich nicht vermeiden lassen
Am westlichen Ende des Weges hat die Wegtrasse einen größeren Abstand zur im MaP
festgelegten Entwicklungsfläche, befindet sich aber vollständig innerhalb der Grenzen des FFH-
Gebietes (Weglänge ca. 75 m). Die beschriebene Eingriffsminimierung ist hier ebenfalls
anzuwenden.
An der Südseite dieses Wegabschnitts ist der Baumbestand jünger als an der Nordseite, weshalb
die optimale Wegachse möglicherweise etwas südlicher zu führen ist.
Unter der Voraussetzung, dass eine Schädigung der Gehölze vermieden wird, ist hier ebenfalls
nicht mit erheblichen Auswirkungen auf die LRT-Entwicklungsfläche zu rechnen.
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 36 von 69
Fließgewässer sind besonders empfindlich gegenüber Emissionen. Über die Gewässer an den
auszubauenden Wegen und das Fließgewässersystem können Schadstoffe in die Röder
gelangen, die als LRT 3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation kartiert wurde.
Aber auch die vorgenannten Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen der Wälder unterliegen
dieser Gefährdung, weshalb entsprechende Maßnahmen zum Emissions- und Gewässerschutz
umzusetzen sind.
Die Standortverhältnisse können verfälscht werden durch den Auftrag gebietsfremden Bodens.
Die einheimische Vegetation ist eventuell gefährdet, wenn durch die Erdarbeiten invasive
Neophyten (z. B. Wurzelteile) des Staudenknöterich eingebracht werden. Deshalb sollte der
Einbau gebietsfremden Bodens besonders an den FFH-Gebieten vermieden werden.
4.5. Auswirkung auf Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
Es ist nicht bekannt, wo genau der Eremit im Wirkraum nachgewiesen wurde. Die Fällung von
besetzten Habitatbäumen würde die Vernichtung der betreffenden Population hervor rufen und
ist zu vermeiden. Falls in Erwägung gezogen wird, alte Laubbäume zu fällen, sind diese auf das
Vorhandensein von zersetztem Mulm in Höhlungen oder Spalten bzw. auf das Vorkommen der
Art zu kontrollieren. Sie können nur geholzt werden, wenn das Vorkommen des Eremiten
ausgeschlossen werden kann.
Es ist nicht bekannt, wo genau der Hirschkäfer im Wirkraum nachgewiesen wurde. Er benötigt
naturnahe Laubwälder mit einem hohen Anteil an Alt- und Totholz und ist vor allem in Eichen-
und Eichen-Mischwäldern anzutreffen, da die Eiablage vorzugsweise im verrottenden Eichenholz
erfolgt. Als sein Lebensraum sind die naturnahen Wälder an den Wegen 116-04, 116-07, 116-13
zu schützen. Zu diesem Zweck sind die im vorherigen Kapitel genauer beschriebenen
Maßnahmen zum Gehölzschutz anzuwenden. Eine Beräumung von Totholz, die in diesen
Wegebaubereichen unterlassen werden sollte, ist vermutlich nicht vorgesehen.
Für die im Gewässer lebenden Arten Grüne Keiljungfer und Bitterling sind Emissions- und
Gewässerschutz Voraussetzung dafür, dass ihre Bestände unbeeinträchtigt bleiben.
In die Habitate der Rotbauchunke wird durch die geplanten Maßnahmen nicht eingegriffen. Um
eine Verbindung zwischen in beiden FFH-Gebieten ausgewiesenen Habitaten nicht
auszuschließen, ist der Schutz von Gehölz- und Gewässerstrukturen entlang des Triftweges
(116-15 und 116-16) wichtig.
Obwohl von einer ebenfalls geringen Wanderbereitschaft des Kammmolches auszugehen ist,
kann dieser Biotopkorridor für den Kammmolch die gleiche Bedeutung besitzen.
Baumhöhlen und -spalten sowie der überdeckelte Brunnenschacht am Windschöpfwerk können
Quartiere von Mopsfledermaus und Teichfledermaus sein. Die Gehölze und das Bauwerk sind
vorab auf das Vorhandensein geeigneter Quartiere bzw. das Vorkommen der Fledermäuse zu
überprüfen.
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 37 von 69
Fledermäuse sind nachtaktive Tiere, die durch ungewohnte nächtliche Aktivität gestört werden
könnten. Die Bauzeit ist daher zumindest an den Wegen 116-04, 116-07, 116-08, 116-10, 116-
11, 116-15 und 116-16 auf die taghellen Stunden zu beschränken.
Biber und Fischotter werden das Gewässersystem mit den Gräben vorrangig als
Wanderkorridor nutzen. Der Fischotter unternimmt nachts kilometerlange Streifzüge zur
Nahrungssuche entlang des Gewässers. Auch der dämmerungs- und nachtaktive Biber wandert
gelegentlich.
Um die gewohnten Wanderwege des Fischotters nicht zu stören, ist ein Nachtbauvorbot
einzuhalten. Durch den Wegebau verursachte Fallen- und Barrierewirkungen sind
auszuschließen.
Der Luchs bevorzugt störungsarme Waldgebiete. Demnach haben deren Randbereiche,
einschließlich der dort herrschenden Vorbelastungen geringere Bedeutung als Lebensraum.
Auch aufgrund der geringen Nachweisdichte ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung
auszugehen.
4.6. Auswirkungen auf weitere Erhaltungsziele des FFH-Gebietes
Die unter Kapitel 4.4 genannten Erfordernisse zum Schutz der LRT-Vorkommen gelten auch für
die Gewährleistung des jeweils 1. Erhaltungsziels der FFH-Gebiete, das heißt
- für FFH-Gebiet "Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain", die Auenlandschaft u. a. mit
naturnahen Fließgewässerabschnitten und Erlen-Eschen-Wäldern zu bewahren
- für das FFH-Gebiet "Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain", die typische Landschaft
der Sandböden mit allen Sukzessionsstadien zu erhalten.
Für den Verbund der Schutzgebiete sind linienhafte Biotope auch außerhalb der FFH-Gebiete
von Bedeutung. Dazu zählen die naturnahen Gräben und die Gehölzsäume der Wege. Der
prinzipielle Erhalt dieser Landschaftselemente und der zuvor beschriebene Schutz der LRT-
Vorkommen tragen zum Erhalt der Kohärenzfunktionen des Natura 2000-Gebietssystems bei
(jeweils 4. Erhaltungsziel).
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 38 von 69
4.7. Auswirkung auf die Brutvogelarten
In den Baubereichen und unmittelbar angrenzenden geeigneten Habitaten, z. B. Feldrändern,
können bodennah brütende Arten wie die Feldlerche, der Kiebitz oder der Wachtelkönig nicht
ausgeschlossen werden.
Um die Schädigung von Brutstätten zu vermeiden, sollten die Vegetationsflächen im Spätherbst
oder Winter beräumt werden. Die erhebliche Störung in angrenzenden Bereichen ist vermeidbar,
wenn dieser durch eine ökologische Baubegleitung vor Baubeginn auf das Vorhandensein von
Niststätten überprüft und der Bauablauf bei Bedarf entsprechend angepasst oder von vorn herein
eine Bauzeit ausserhalb der Brutzeit in den Herbst- und Wintermonaten festgelegt wird.
Sollten Gehölzrodungen erforderlich werden, sind Nistplätze von Gehölzbrütern ebenso
gefährdet. Um die Vernichtung von Brutstätten zu verhindern, wären die Holzungen in der
Vegetationsruhe auszuführen.
Alle wegebegleitenden Gehölze sind zu schützen, um diese Vogellebensräume zu erhalten.
Darüber hinaus ist es möglich, dass Vögel im Störbereich der Baustelle brüten, z. B. der
Mittelspecht im Altbaumbestand von Wäldern.
Zum Schutz der Brutvogelarten wird vorgeschlagen, dass die Baumaßnahmen in und am Rande
der Natura 2000-Schutzgebiete im Spätsommer und Herbst umgesetzt werden. Durch eine
ökologische Baubegleitung sollte zusätzlich eine Kontrolle des Baubereichs und der
unmittelbaren Umgebung auf das Vorhandensein von Vogelniststätten erfolgen, da bei einigen
Arten auch Spätbruten möglich sind.
Bereits in den vorhergehenden Abschnitten genannte Maßnahmen zum Emissions- und
Gewässerschutz bewirken indirekt den Erhalt der Nahrungsbestände für die Vögel.
Darüber hinaus kann unterstellt werden, dass sich bei gleich bleibenden geringem
Verkehrsaufkommen keine erhebliche Beeinträchtigung der Brutvogelarten des SPA-Gebietes
ergibt.
4.8. Auswirkung auf die Zug- und Rastvogelarten/ Nahrungsgäste
Durch Lärmemissionen und Bewegungsunruhe werden die Vögel aus der Umgebung des
Baubereichs vergrämt. Es ist davon auszugehen, dass Zug- und Rastvögel sowie Nahrungsgäste
während der Bauzeit auf benachbarte vergleichbare Lebensräume ausweichen können und
daher nicht erheblich beeinträchtigt werden. Voraussetzung ist, dass in den betreffenden
Bereichen der bisher gegebene störungsarme Zustand wieder hergestellt wird.
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 39 von 69
5. Maßnahmen und Planungsempfehlungen
5.1. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Aus den vorherigen Kapiteln resultieren Maßnahmen, welche die Auswirkungen des
Bauvorhabens vermeiden bzw. mindern und somit eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz-
und Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete verhindern. Sie werden im folgenden zusammen
gefasst:
Übersicht 6: Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
M1 Optimierung
Baustellen-
einrichtung,
Eingriffs-
minimierung
Die Baustelleneinrichtung ist auf ökologisch minderwertigen Flächen
vorzusehen.
Die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme für Erschließung und
Lagerplätze ist auf das nötige Maß zu beschränken.
Vertikale Strukturen, die als Barriere oder Falle für am Gewässer
wandernde Arten (Fischotter, Biber) wirken können, sind zu
unterlassen.
Nach Bauende ist der ursprüngliche Zustand der für die
Baustelleneinrichtung genutzten Flächen wieder herzustellen.
Ansaaten sind mit einer naturnahen Rasenmischung zu realisieren.
Der Eintrag von gebietsfremdem Boden ist zu vermeiden.
M2 Emissionsschutz Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein Eindringen von
Schadstoffen in den Boden und das Gewässer verhindern.
Es sind biologisch abbaubare Schmierstoffe bei Arbeiten zu
verwenden, die in Gewässernähe erfolgen. Erhebliche
Verunreinigungen durch wassergefährdende Stoffe (Mineralöl,
Benzin, Diesel) sind auszuschließen, z. B. durch Verwendung
doppelwandiger Behälter, Einleitung von Gegenmaßnahmen gemäß
Haverieplan.
Nicht verfestigter Zement darf nicht in Berührung mit den Gewässern
kommen. Entsprechende Wasserhaltung an den Gräben zum Bsp.
bei Erneuerung der Durchlässe ist erforderlich.
M3 Gehölzschutz Sämtliche Arbeiten sind so auszuführen, dass benachbarte Bäume
und Sträucher nicht beschädigt werden. Durch den Auftragnehmer
sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Bestand zu schützen.
Die Vorschriften der DIN 18920 – Schutz von Bäumen,
Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen sind einzuhalten.
Im Kronentraufbereich von Bäumen sind keine
Baustelleneinrichtungen anzuordnen.
Sollten Gehölzrodungen erforderlich werden, sind diese außerhalb
der Vegetationsperiode d. h. von Oktober bis Februar zu realisieren.
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 40 von 69
Der genaue Wegeverlauf gehölzgesäumter Wege ist zu optimieren,
um Baumstämme und Wurzelbereiche zu schützen. In besonders
sensiblen Bereichen können Wegverläufe abgesteckt und abgestimmt
werden. Darüber hinaus bestehen folgende Optionen für den Schutz
von Gehölzen und ihrer Wurzelbereiche:
- Ausbaubreite und/ oder Aufbaustärke werden reduziert, z. B.
indem keine Bankette an der Engstelle hergestellt werden oder auf
den Unterbau im Wurzelbereich verzichtet wird.
- Das Oberflächenniveau des Weges wird gegenüber dem
Istzustand leicht erhöht, um Ausschachtungsarbeiten für den
Unterbau einzuschränken. Durch die überbauten Bereiche
unterliegen die Baumwurzeln zwar der Beeinträchtigung durch
Materialauftrag, sie sind aber nicht mehr direkt von den
Ausschachtungsarbeiten betroffen, und die Standsicherheit wird
durch gerodete Wurzeln nicht gefährdet.
- Durch die Erhöhung entstehen seitliche dammartige Böschungen.
Diese sollen nicht dazu führen, dass sich die Ausbaubreite
insgesamt erheblich erhöht. Deshalb ist abzuwägen, wie weit das
Geländeniveau erhöht wird.
- Arbeiten im Wurzelbereich sind in Handschachtung auszuführen.
Wenn während des Baus auf diese Weise die Ausdehnung der
Wurzelbereiche festgestellt wurde, sind konkrete Abstimmungen
mit Ökologischer Baubegleitung und/ oder Naturschutzbehörde
über die weitere Verfahrensweise möglich.
- Soweit sich Ausschachtungsarbeiten im Wurzelbereich nicht
vermeiden lassen und Wurzeln beschnitten werden müssen, so
sind die Schnitte fachgerecht auszuführen und mit Wundschutz zu
versehen.
Für Gehölze, die nicht erhalten werden können, ist ein gleichwertiger
Ersatz im räumlichen Bezug herzustellen.
Die angedachten Ausgleichsmaßnahmen sind für diesem Zweck
geeignet.
M4 Bauzeit-
einschränkungen
Die Bautätigkeit an den Wegen 116-04, 116-07, 116-08, 116-10, 116-
11, 116-15 und 116-16 ist auf taghelle Stunden zu beschränken, um
zusätzliche Störungen von nachtaktiven Arten durch künstliches Licht
und nächtlichen Baulärm zu vermeiden.
Die Bauarbeiten in einem Natura 2000-Schutzgebiet und an dessen
Grenzen sollte im Spätsommer und Herbst erfolgen, um Störungen
der Brutvögel zu vermeiden. (Wege 116-04, 116-07, 116-08, 116-11,
116-13, 116-15, 116-16)
Die Vegetationsflächen in den Baubereichen einschließlich der
seitlichen Bankette sollten im Spätherbst oder Winter beräumt
werden, damit bodenbrütende Arten ausweichen können.
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 41 von 69
Gehölzrodungen sind in der Vegetationsruhe auszuführen.
M5 Ökologische
Baubegleitung
Die Kontrolle der aufgeführten Maßnahmen sollte durch eine
ökologische Baubegleitung während der Gesamtbauzeit gewährleistet
werden.
Außerdem ist durch eine qualifizierte Begehung sicher zu stellen,
dass die Baustelle und deren unmittelbare Umgebung auf das
Vorhandensein von Vogelniststätten überprüft wird.
Wenn Bäume gefällt werden, sind diese in Abhängigkeit von der
Eignung auf das Vorhandensein von Habitaten der Fledermäuse und
des Eremiten zu überprüfen.
Werden diese Lebensstätten angetroffen, so sind geeignete
Maßnahmen zu deren Schutz in Abhängigkeit vom Schutzstatus und
Erhaltungszustand der betroffenen Population kurzfristig
abzustimmen und umzusetzen.
5.2. CEF-Maßnahmen
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden keine CEF-Maßnahmen erforderlich.
Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sich resultierend aus den Ergebnissen der
vorhergehenden Abschnitt genannten Maßnahme M5 CEF-Maßnahmen ergeben, z. B. die
Bereitstellung von Fledermausnistkästen oder Bruthöhlen.
5.3. Planungsempfehlungen und Hinweise
In den weiteren Planungsprozess einzubeziehen sind folgende Schwerpunkte:
- Optimierung der Wegstrecken im Bereich der gehölzgesäumten Wege
- strikte Eingriffsreduzierung an den Wegen 116-07 und 116-13
Die unter Abschnitt 5.1 aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von
Beeinträchtigungen während der Bauzeit sollten in die Ausschreibungsunterlagen aufgenommen
werden, damit sie Bestandteil des Bauvertrages werden. Damit werden ggf. Nachtragsansprüche
vermieden, wenn die Festlegungen nachträglich bekannt werden.
Der Eingriffstatbestand wird im Landschaftspflegerischen Begleitplan betrachtet.
In der vorgelegten Unterlage werden ausschließlich die Auswirkungen auf Arten untersucht, die
im Anhang II der FFH-Richtlinie oder Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt werden und/
oder Zielarten der betrachteten Natura 2000-Gebiete sind. Hinsichtlich des Artenschutzes wird
darauf hingewiesen, dass die Beeinträchtigung weiterer gesetzlich geschützter Arten möglich ist.
Beispielsweise kann der wertvolle Biotopkomplex aus Hecken, Nass- und Feuchtstandorten, der
sich im Ostteil des Weges 116-11 Buschweg befindet, Lebenraum geschützter Arten sein.
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 42 von 69
6. Zusammenfassung
Im Rahmen der Flurbereinigung Lichtensee ist die Ertüchtigung von 18 Wegen geplant.
Die Maßnahmen liegen teilweise innerhalb folgender Natura 2000-Schutzgebiete oder an deren
Grenzen:
- FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“
- SPA-Gebiet „Unteres Rödertal“
- FFH-Gebiet "Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain"
- SPA-Gebiet "Gohrischheide"
Vorkommen der Lebensraumtypen 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder, 91E0* Erlen-
Eschen-Weichholzauenwälder und 9190 Eichenwälder auf Sandebenen sind direkt vom Eingriff
betroffen.
Von folgenden Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sind im 600 m weit gefassten Wirkraum
der Baumaßnahmen Nachweise ab dem Jahr 2000 gegeben und/ oder Lebensräume in den
Managementplänen der FFH-Gebiete definiert: Hirschkäfer, Grüne Keiljungfer, Eremit, Bitterling,
Rotbauchunke, Kammmolch, Mopsfledermaus, Teichfledermaus, Biber, Fischotter, Luchs.
Im Einflussbereich der Baumaßnahmen können zudem Vogelarten nach Anhang I der
Vogelschutzrichtlinie vorkommen, die bodennah oder in Gehölzen brüten oder die Gewässer und
Gehölze an den Wegen als Nahrungshabitat nutzen.
In Übersicht 7 auf der folgenden Seite sind bezogen auf die einzelnen Wegebaumaßnahmen
mögliche Auswirkungen und Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zusammen gestellt.
Unter der Voraussetzung, dass die im Kapitel 5 ausführlich beschriebenen Maßnahmen
eingehalten werden, wird die abschließende Aussage der FFH-Erheblichkeitsabschätzung
getroffen, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele der
betroffenen Natura 2000-Gebiete zu erwarten sind und dass die Kohärenzfunktion des Natura
2000–Schutzgebietssystems nicht beeinträchtigt wird.
VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 43 von 69
Übersicht 7: Gegenüberstellung Wirkfaktoren und Maßnahmen
Verfahrens-nummer
Wege-bezeichnung Wirkfaktoren Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Folgende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind für alle Wege zutreffend:
ALLE Wege W4 Emissionen M2 Emissionsschutz
W1-8 mögliche Auswirkungen M1Optimierung Baustelleneinrichtung,Eingriffsminimierung
M5 ökologische Baubegleitung
Für folgende Wege sind zusätzliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen anzuwenden:
116-04 Tangente W1 Gefährung Bodenbrüter M4 Beräumung Vegetationsflächen im Spätherbst/ Winter
GohrischheideStörung Brutvögel im SPA-Gebiet Bauzeit im Spätsommer/ Herbst (ab Mitte August)
Störung nachtaktiver Arten Bautätigkeit nur zu taghellen Stunden
W3 Schädigung von Vegetation M3 Gehölzschutz
116-05 Mühlberger Weg W1 Gefährung Bodenbrüter M4Beräumung Vegetationsflächen im Spätherbst/ Winter
116-07 Heidehäuser- W1 Gefährung Bodenbrüter M4 Beräumung Vegetationsflächen im Spätherbst/ Winter
buschweg Teil 2Störung Brutvögel im SPA-Gebiet Bauzeit im Spätsommer/ Herbst (ab Mitte August)
Störung nachtaktiver Arten Bautätigkeit nur zu taghellen Stunden
W3 Schädigung von Vegetation M3 Gehölzschutz, insbesondere im Mittel- und Westteil
116-08 Spansberger Weg W1 Störung Brutvögel im SPA-Gebiet M4 Bauzeit im Spätsommer/ Herbst (ab Mitte August)
Störung nachtaktiver ArtenBautätigkeit nur zu taghellen Stunden, zumindest am nördlichen Wegende
W3 Schädigung von Vegetation M3 Gehölzschutz
116-09 Lauchweg W1 Gefährung Bodenbrüter M4 Beräumung Vegetationsflächen im Spätherbst/ Winter
W3 Schädigung von Vegetation M3 Gehölzschutz
116-10Hauptstraße am Feuerwachturm
W1 Störung nachtaktiver Arten M4 Bautätigkeit nur zu taghellen Stunden
W3 Schädigung von Vegetation M3 Gehölzschutz
116-11 Buschweg W1 Gefährung Bodenbrüter M4 Beräumung Vegetationsflächen im Spätherbst/ Winter
Störung Brutvögel im SPA-Gebiet Bauzeit im Spätsommer/ Herbst (ab Mitte August)
Störung nachtaktiver Arten Bau zu taghellen Stunden, nachts keine Barrieren
W3 Schädigung von Vegetation M3Gehölzschutz im Mittel- und Ostteil,ggf. Ausgleichspflanzungen
116-13 Fischergasse W1 Störung Brutvögel im SPA-Gebiet M4 Bauzeit im Spätsommer/ Herbst (ab Mitte August)
Störung nachtaktiver Arten Bau zu taghellen Stunden, nachts keine Barrieren
W3 Schädigung von Vegetation M3 Gehölzschutz
116-14 Scheibenweg W1 Gefährung Bodenbrüter M4 Beräumung Vegetationsflächen im Spätherbst/ Winter
116-15 Triftweg Teil 1 W1 Gefährung Bodenbrüter M4 Beräumung Vegetationsflächen im Spätherbst/ Winter
Störung Brutvögel im SPA-Gebiet Bauzeit im Spätsommer/ Herbst (ab Mitte August)
Störung nachtaktiver Arten Bau zu taghellen Stunden, nachts keine Barrieren
W3 Schädigung von Vegetation M3 Gehölzschutz
116-16 Triftweg Teil 2 W1 Gefährung Bodenbrüter M4 Beräumung Vegetationsflächen im Spätherbst/ Winter
Störung Brutvögel im SPA-Gebiet Bauzeit im Spätsommer/ Herbst (ab Mitte August)
Störung nachtaktiver Arten Bautätigkeit nur zu taghellen Stunden
W3 Schädigung von Vegetation M3 Gehölzschutz
VKZ FNO 270181 Anlage 1 Fotodokumentation Flurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 56 von 69
Abbildung 22: 116-07 Heidehäuser Buschweg Teil 2, westlicher Bereich
Abbildung 23: 116-08 Spansberger Weg Teil 2, Südende
VKZ FNO 270181 Anlage 1 Fotodokumentation Flurbereinigung Lichtensee 19.5.2016
ISP STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH D:\_Projekte\9016001_Lichtensee LNO\4_Text\20160519 FFH L.doc Seite 57 von 69
Abbildung 24: 116-08 Spansberger Weg Teil 2, Nordende
Abbildung 25: 116-09 Lauchweg Teil 1, östlicher Abschnitt