274 Beko Blatt2 20140522 - abdsb.bayern.de€¦ · Jsu Pdy Msp Pdy Rgr Jsu SBI Rni RZE Rgr Rgr Rgr...

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K3 Waldgebiete um das Rohrdorfer Holz (Fortsetzung) Konflikte

Entlastungswirkungen

! Entsiegelung von ca. 0,05 ha Boden durch den Rückbau von nicht mehr benötigten Straßenflächen der Autobahn zu unversiegelten Straßennebenflächen.

! Immissionsentlastung von ca. 0,68 ha straßennaher Biotopfläche (natürliche und naturnahe Fließgewässer (FW), artenreiches Extensivgrünland (GE), feuchte und nasse Hochstauden-fluren (GH), seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe (GN), Auwälder (WA) (z. T. 8139-0215) und lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) (z. T. 8139-0215)).

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Lageplanübersicht

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nachrichtliche Übernahme der Planung

Umgehungsstraße Rohrdorf Nord

vom 12.04.2012

nachrichtliche Übernahme der Planung

Ausbau Samerberg Nord und Süd

vom November 2011

Rohrdorfer Achen

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Bahnlinie Landl - Frasdorf

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132

112

Bba, Mda, Mem, Mmy, Mmys,

Mna, Nno, Pna, PpiF

F3

Mda, Mmy, MmysF

F4

StuAur, Adi, Ete, Rrua Apo, Bpu, Eva, Pmu, Vox,

Vul, Vpa

Apo, Bpu, Dro, Eva, Ral,

Vpa

PP P

P

8139-02148139-0217

8139-0218

8239-1008

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGCHGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

TMA

HEB

HEB

HEB

LCV

LCS

RZE

RZE

SBI

AGR

AGR

HGC

HGC

HGC

HGC

RZE

AGR

AGR

AEK

ABM

ABM

Mmy

VWZ

VSP

VSS

VRS

VKU

VGA

VGA

VGA

VGAVGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGAVGA

VGA

VGA

VFE

VFE

VFE

VGUE

VGA

VGA

VGA

VNT

VNT

VNT

TMA

TBI

TBI

TAA

HOV

HOV

HSG

HGC

HGC

HGC

HEB

HDV

HCF

HCF

HCM

HCM

HCD

HCD

LLV

LCHLAJLAG

LSP

LOB

LIP

LAG

LSPLLF

LBP

LOF

HMBR

HCDI

HCDI

LSFM

LLDU

HEB

LAG

RZE

LCV

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

OgrOgr

JsuPdy

Msp Pdy

Rgr

Jsu

SBI

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RZE

Rgr

Rgr

Rgr

HGC

Rgr

Rru

Rni

Rgr

F4F3

RZE

AGR

VWA

=>

=>K3 K4

=>

=>K2 K3

8139-0219

8139-0215

8139-0216

8239-1008

8139-0217

8139-0218

8139-1089

8239-1035

8139-0214

8139-1090

8239-0002

63+200

60+800

61+000

61+200 61+

400 61+600 61+

800

62+000

62+200

62+400

62+600

62+800

63+000

60+600

BW 96Ufg. St 2359 Thansau - Rohrdorf

mit Geh- und Radweg

LH: ≥ 4,70 mLW: 13,60 m

Br. zw. Geländer: 39,10 m

KrW.: 81.5 gon

Bau-km 61+358.9

BW 97Durchlass

LW: 1,95 m

LH: 2,00 m

KrW.: 85.3 gon

Bau-km 61+415.7

BW 98Ufg. DB Rosenheim - Rohrdorf

LW: 10.50 m

LH: ≥ 5.725 m

Br. zw. Geländer: 39,10 m

KrW.: 72.9 gon

Bau-km 61+480.2

BW 99Ufg. GVS Lauterbach - Rohrdorf

LW: 10,10 m

Br. zw. Geländer: 41,60 mLH: ≥ 4,50 m

KrW.: 83.5 gon

Bau-km 62+666.6

Gemeinde Rohrdorf

Gemeinde Rohrdorf

61+3

40

61+

900

62+

180

LS Wand7,0-3,0mü. Fahrb.

L = 70m

über Fahrbahn L=490m

über Fahrbahn L=280m

über Fahrbahn L=160m

LS Wand3,0m

ü. Fahrb.L = 40m

über Fahrbahn L=110m

über Fahrbahn L=90m

LS-Wände

L = 70m

L = 90mL=20m

km 6

1+32

0

km 6

0+58

0

LS Wall 3,00m über Fahrbahn

LS Wand 3,00-7,50m

LS Wand 7,50m

LS Wand 5,50m

km 6

0+70

0

km 6

0+81

0

km 6

0+90

0

km 6

1+14

0

61+

830

62+2

4562

+19

0

62+

590

62+

430

LS Wand 5,00m

LS Wand 6,00m

LS Wand 7,00m

LS Wand 7,00m

über Fahrbahn L=70m

über Fahrbahn L=240m

LS Wand 6,00-2,00m

62+2

75

LS Wall 3,00m über Fahrbahn

h = 5,5

-4,0mh = 4,0m

h = 3,5m

L=45m

h=3,0m

L = 225m

62+

110

62+

655

LS Wand 2,5m über Fahrbahn L=545m

(nach Ausbau der TR Samerberg Nord)

61+

255

LS Wand 5,00m

61+3

40

L=240m

km 6

0+58

0

Irritationsschutzwand 2,00 m

über Fahrbahn L=140m

Irritationsschutzwand 2,00 m

Seitenablagerung biszu 5,0 m über GOK

Auffüllung 0,3 m Oberboden

Auffüllung 0,3 m Oberboden

Auffüllung 0,3 m Oberboden

Auffüllung 0,3 m Oberboden

SeitenablagerungEndhöhe bis zu 5,0 m über GOK

RohrdurchlassDN 1000

RohrdurchlassDN 1000

Rohrdurchlass

KleintierdurchlassLH: 1,25mLW: 1,75m

RohrdurchlassDN 1000

Rohrdurchlass DN 300

RohrdurchlassDN 500

Seitenablagerung bis zu 6,0 m über GOK

Seitenablagerung bis zu 11,0 m über Fahrbahn

Absetz- und Versickeranlage Rohrdorf West

(Abschnitt 1.3)

Absetz- und Rückhalteanlage Rohrdorf Ost

(Abschnitt 2)

Absetz- und Versickeranlage

Samerberg Ost (Abschnitt 3)

An

sch

luss

Bla

tt 1

An

s chlu

s s Blat t 3

´

Plotdatum: 30.05 .2014

Datum Zeichen

bearbeitet: Mai 14 CH

gezeichnet: Mai 14 CH

geprüft: Mai 14 DS

Autobahndirektion Südbayern

Seidlstraße 7-11 80335 München

Tel. 089/54552-0, Fax 089/54552-200, E-mail: poststelle@abdsb.bayern.de

bearbeitet:

gezeichnet:

geprüft: Gez.:1309 Mai 14 Heßlinger

Gez. 13 Mai 14 Schaub

PSP Nr.: B01S.ABA90850.10

PSP Bez.: BP 6A Rosenheim - Achenmühle

Dateiname:

Nr. Art der Änderung Datum Zeichen

FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung

Freistaat Bayern Straße / Abschn.-Nr. / Station: A8_1120_0,686 bis A8_1160_3,348

Unterlage / Blatt-Nr.: 19.1.2 / 2

Bestands- und Konfliktplan Maßstab: 1 : 2.000 PROJIS-Nr.: 09.999903.10

A 8 Rosenheim – (Salzburg) 6-streifiger Ausbau zw. AS Rosenheim und Achenmühle

Bau-km 58+780 bis 68+145

aufgestellt: Autobahndirektion Südbayern

P e i k e r, Ltd. Baudirektor

München, den 30.05.2014

K2 Landwirtschaftliche Nutzflächen in der Innaue bei Rohrdorf Bau-km 60+000 bis Unterführung der DB-Güterverkehrsstrecke Rosenheim –Rohrdorf (Bau-km 61+480)

Geplante Baumaßnahme ! Fahrbahnbreite: 36 m (einschl. Bankett; RQ 36) ! nahezu durchgehende Betonschutzwände im Mittelstreifen ! Dammböschungen bis ca. 20 m Breite ! Neubau der Anschlussstelle Rohrdorf ! Anlage von zwei Entwässerungseinrichtungen: Absetz- und Versickeranlage Rohrdorf West

(Abschnitt 1.3), Absetz- und Rückhalteanlage Rohrdorf Ost (Abschnitt 2) ! Neubau Anwandweg ! Überführung der GVS Rosenheim – Neubeuern (BW 94) ! Unterführung der Rohrdorfer Achen (BW 95): B = 37,60 m, LW = 18,30 m, LH = 3,50 m ! Unterführung der Staatstraße St 2359 Thansau – Rohrdorf (BW 96) ! Neubau Gewässerdurchlass (BW 97): LW = 1,95 m, LH = 2,00 m ! Verlegung eines öffentlichen Feldweges ! Errichtung einer Lärmschutzwand (südlich A8, Höhe bis zu 7,5 m) ! Errichtung von Lärmschutz-Wall-Wand-Kombinationen (südlich A8, Wallhöhe 3,0 m,

Wandhöhen bis zu 5,5 m) ! Anlage von 2 wallförmigen Seitenablagerungen im Bereich der AS Rohrdorf (nördlich der A8

und in der AS Rohrdorf Süd, Wallhöhe bis 6,0 m ü. GOK)

Konflikte Biotope, Tiere und Pflanzen

Flächenverlust, temporäre Inanspruchnahme:

! Überbauung / Versiegelung und Verlust durch Verkleinerung von: magere Altgrasbestände, Grünlandbrache (GB), Pfeifengraswiesen (GP), Landröhrichte (GR) (8138-0131), Baum-reihen, Baumgruppen (UA), naturnahe Hecken (WH), Streuobstbestände (WÜ), mesophile Gebüsche (WX).

! temporäre Inanspruchnahme von: magere Altgrasbestände, Grünlandbrache (GB), feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH), Landröhrichte (GR), Baumreihen, Baumgruppen (UA), mesophile Gebüsche (WX) und Streuobstbestände (WÜ).

Beeinträchtigung von Habitaten und Arten: ! Verlust von 2 Höhlen- und Habitatbäumen (mit 1 Baumhöhle) als potenzielle Fortpflanzungs-

stätte für Grau-, Schwarz- und Grünspecht und andere Baumhöhlenbewohner und als po-tenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte für Fledermäuse: Großer Abendsegler, Fransen-fledermaus, Großes Mausohr, Artenpaar Bartfledermäuse, Kleiner Abendsegler, Mopsfleder-maus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Wimperfledermaus.

! Vögel: Baubedingter Verlust einer Fortpflanzungsstätte der Wasseramsel (Cinclus cinclus), sowie Überbauung von drei Fortpflanzungsstätten (Revierzentren) und einer möglichen Fort-pflanzungsstätte (mögliches Revierzentrum) der Goldammer (Emberiza citrinella, RLB V).

! Habitate des Mädesüß-Perlmuttfalters (Brenthis ino, RLB 3) werden teilweise überbaut. ! Habitate der Feldgrille (Gryllus campestris, RLB 3), des Wiesengrashüpfers (Chorthippus

dorsatus, RLB V), der Großen Goldschrecke (Chrysochraon dispar, RLB 3), des Sumpf-grashüpfers (Chorthippus montanus, RLB 3) sowie des Bunten Grashüpfers (Omocestus viridulus, RLB V) werden teilweise überbaut.

! Habitate der besonders geschützten Kleinen Zangenlibelle (Onychogomphus forcipatus, RLB 2) werden teilweise überbaut.

! Habitate der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis, RLB V, FFH Anhang IV) an der Rohrdorfer Ache werden teilweise überbaut.

! Wuchsorte der gefährdeten Pflanzenarten Stumpfblütige Binse (RLB 3), Grannen-Klapper-topf (RLB V) und Borstige Schuppensimse (RLB V) werden überbaut.

! Verstärkung der Trenn- und Barrierewirkung der Autobahn durch Fahrbahnverbreiterung und Betonschutzwände im Mittelstreifen.

K2 Landwirtschaftliche Nutzflächen in der Innaue bei Rohrdorf (Fortsetzung)

Konflikte

Mittelbare Beeinträchtigung:

! Mittelbare Beeinträchtigung von: feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH), Landröhrichte (GR) (z. T. 8138-0131) und Baumreihen, Baumgruppen (UA).

Insgesamt entstehen in diesem Konfliktabschnitt dauerhafte Biotopflächenverluste in einer Größenordnung von ca. 0,47 ha und vorübergehende Verluste durch das Baufeld von 0,21 ha. Die mittelbare Beeinträchtigung neubelasteter Biotope umfasst ca. 0,03 ha.

Boden, Wasser, Klima

! Versiegelung von landwirtschaftlich genutzten Böden / nicht biotopwürdigen Lebensräumen auf rund 4,85 ha.

! Versiegelung von rund 0,38 ha forstwirtschaftlich genutzter Böden.

! Überschüttung von Boden für dauerhafte Seitenablagerungen von ca. 2,39 ha.

Entlastungswirkungen ! Entsiegelung von ca. 0,46 ha Boden durch den Rückbau von nicht mehr benötigten

Straßenflächen der Autobahn zu unversiegelten Straßennebenflächen. ! Immissionsentlastung von ca. 0,20 ha straßennaher Biotopfläche (Landröhrichte (GR),

feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH), Streuobstbestände (WÜ) und Großröhrichte (VH)).

K3 Waldgebiete um das Rohrdorfer HolzUnterführung der DB-Güterverkehrsstrecke Rosenheim – Rohrdorf (Bau-km 61+480) bis Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Lauterbach – Rohrdorf (Bau-km 62+670)

Geplante Baumaßnahme

! Fahrbahnbreite: 36 m (einschl. Bankett; RQ 36)

! durchgehende Betonschutzwände

! Neubau Anwandweg

! Dammböschungen bis 16 m Breite, Einschnittsböschungen bis ca. 9 m Breite

! Unterführung der DB-Güterverkehrsstrecke Rosenheim – Rohrdorf (BW 98)

! Errichtung einer Lärmschutzwand (südlich A8, Höhe 2,0 bis 7,0 m)

Konflikte

Biotope, Tiere und Pflanzen

Flächenverlust, temporäre Inanspruchnahme:

! Überbauung / Versiegelung und Verlust durch Verkleinerung von: Großseggenriede außerhalb der Verlandungszone (GG), feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH), Land-röhrichte (GR), Moorwälder (MW), Baumreihen, Baumgruppen (UA), Auwälder (WA) und lineare Gewässerbegleitgehölze (WN).

! temporäre Inanspruchnahme von: artenreiches Extensivgrünland (GE), feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH), seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe (GN), Moorwälder (MW), Großröhrichte (VH), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) und Auwälder (WA).

! Beeinträchtigung von FFH-Lebensraumtypen: Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430), Moorwälder (91D0*), Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0*).

K3 Waldgebiete um das Rohrdorfer Holz (Fortsetzung) Konflikte

Biotope, Tiere und Pflanzen

Beeinträchtigung von Habitaten und Arten:

! Verlust von 6 Höhlen- und Habitatbäumen (mit 6 Baumhöhlen) als potenzielle Fortpflan-zungsstätte für Spechte und andere Baumhöhlenbewohner und als potenzielle Fortpflan-zungs- und Ruhestätte für Fledermäuse: Großer Abendsegler, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Artenpaar Bartfledermäuse, Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus, Mückenfle-dermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Wimperfledermaus.

! Vögel: Überbauung von drei Fortpflanzungsstätten (Revierzentren) der Goldammer (Emberiza citrinella, RLB V).

! Habitate der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis, RLB V, FFH Anhang IV) werden (bauzeitlich) beeinträchtigt (entlang Bahnlinie).

! Verstärkung der Trenn- und Barrierewirkung der Autobahn durch Fahrbahnverbreiterung und Betonschutzwände im Mittelstreifen.

Mittelbare Beeinträchtigung:

! Mittelbare Beeinträchtigung von: magere Altgrasbestände, Grünlandbrache (GB), feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH) und Moorwälder (MW).

Insgesamt entstehen in diesem Konfliktabschnitt dauerhafte Biotopflächenverluste in einer Größenordnung von ca. 0,18 ha und vorübergehende Verluste durch das Baufeld von 0,30 ha. Die mittelbare Beeinträchtigung neubelasteter Biotope umfasst ca. 0,15 ha.

Boden, Wasser, Klima

! Versiegelung von landwirtschaftlich genutzten Böden / nicht biotopwürdigen Lebensräumen auf rund 2,05 ha.

! Versiegelung von rund 0,43 ha forstwirtschaftlich genutzter Böden.

K4 Bewegte Moränenlandschaft bei Geiging Unterführung Gemeindeverbindungsstraße Lauterbach – Rohrdorf (Bau-km 62+670) bis Unterführung Gemeindeverbindungsstraße Unterapfelkam – Geiging (Bau-km 63+950)

Geplante Baumaßnahme

! Fahrbahnbreite: 36 m (einschl. Bankett; RQ 36)

! Aufweitung des Mittelstreifens auf bis zu 9,50 m Breite zur Sicherstellung der erforderlichen Haltesichtweiten in Kurven

! durchgehende Betonschutzwände im Mittelstreifen

! Einschnittsböschungen bis 8 m Breite

! Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Lauterbach – Rohrdorf (BW 99)

! Verlegung der Überführung GVS Lauterbach/Unterapfelkam – Geiging (BW 100) und Anpassung Straßenanbindung

! Anlage einer Entwässerungseinrichtung: Absetz- und Versickeranlage Samerberg Ost (Abschnitt 3)

! Neubau Anwandweg

! Anlage von 1 Zwischendeponie (temporär, auf die Bauzeit beschränkt), 4 Oberbodenauf-füllungen (max. 0,3 m Auftragsstärke), 1 wallförmigen Seitenablagerung von rd. 1 km Länge auf der Südseite der Autobahn bei Geiging (Wallhöhe bis zu 11,0 m über der Fahrbahn) und 3 weiteren Seitenablagerungen nördlich und nordöstlich von Geiging (mit Endhöhen von 5,0 m, 6,0 m und 4,60 bis 10,30 m ü. GOK) sowie einer Zwischendeponie (temporär, Höhe bis zu 5 m) auf einer der genannten Seitenablagerungen

Konflikte

Biotope, Tiere und Pflanzen

Flächenverlust, temporäre Inanspruchnahme:

! Überbauung / Versiegelung und Verlust durch Verkleinerung: von feuchte und nasse Hoch-staudenfluren (GH) (8139-1083), Landröhrichte (GR), seggen- oder binsenreiche Nass-wiesen, Sümpfe (GN) (8139-1084), naturnahe Quellen und Quellfluren (QF), Baumreihen, Baumgruppen (UA), naturnahe Hecken (WH), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) (z. T. 8139-1083), Streuobstbestände (WÜ).

! temporäre Inanspruchnahme von: feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH) (8139-1083), Landröhrichte (GR), seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe (GN) (8139-1084), natürliche und naturnahe Fließgewässer (FW), Baumreihen, Baumgruppen (UA), Streuobst-bestände (WÜ), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) und Auwälder (WA).

! Beeinträchtigung von FFH-Lebensraumtypen: Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430).

K4 Bewegte Moränenlandschaft bei Geiging (Fortsetzung) Konflikte

Biotope, Tiere und Pflanzen

Beeinträchtigung von Habitaten und Arten:

! Das teilweise überbaute Biotop BK 8139-1083 ist Wuchsort von zwei gefährdeten Pflanzenarten: Riesen-Schachtelhalm (RLB V), Kleinblütiges Wiesen-Labkraut (RLB D).

! Vögel: Überbauung von zwei möglichen Fortpflanzungsstätten (mögliche Revierzentren) der Goldammer (Emberiza citrinella, RLB V).

! Habitate der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis, RLB V, FFH Anhang IV) werden überbaut.

! Habitate der Feldgrille (Gryllus campestris, RLB 3) und der Kleinen Goldschrecke (Euthystira brachyptera, RLB V) werden teilweise überbaut.

! Habitate des besonders geschützten Grasfroschs (Rana temporaria, RLB V) werden teilweise überbaut.

! Wuchsorte der gefährdeten Pflanzenart Gelbe-Wiesenraute (RLB V) werden überbaut. ! Verstärkung der Trenn- und Barrierewirkung der Autobahn durch Fahrbahnverbreiterung und

Betonschutzwände im Mittelstreifen.

Mittelbare Beeinträchtigung:

! Mittelbare Beeinträchtigung von: Baumreihen, Baumgruppen (UA) und naturnahe Hecken (WH).

Insgesamt entstehen in diesem Konfliktabschnitt dauerhafte Biotopflächenverluste in einer Größenordnung von ca. 0,78 ha und vorübergehende Verluste durch das Baufeld von 0,47 ha. Die mittelbare Beeinträchtigung neubelasteter Biotope ist sehr kleinflächig.

Boden, Wasser, Klima ! Versiegelung von landwirtschaftlich genutzten Böden / nicht biotopwürdigen Lebensräumen

auf rund 3,39 ha.

! Versiegelung von rund 0,09 ha forstwirtschaftlich genutzter Böden.

! Überschüttung von Boden für dauerhafte Seitenablagerungen von ca. 7,32 ha.

Entlastungswirkungen

! Entsiegelung von ca. 0,02 ha Boden durch den Rückbau von nicht mehr benötigten Straßenflächen der Autobahn zu unversiegelten Straßennebenflächen.

! Kleinflächige Immissionsentlastung straßennaher Biotope (Baumreihen, Baumgruppen (UA)).

© Bayerische Vermessungsverwaltung(Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet)

© Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de

U19-01-02-B02_LBK-ABA9085010-PLF-LP2000.pdf