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Aggravation, Simulation

Ergebnis

Symptombildung

Motivation

Krankheitsverhalten Abnorm

unbewusst

Unabsichtlich

Somatoforme Störung

Absichtlich

Artifizielle Störung

bewusst

Absichtlich

Simulation, Aggravation

Wiley 1998

Symptomausweitung

Typ1 Symtomausweiter

(Flüchtling)

Typ2 Symptomausweiter

(Spieler)

Typ3 Symptomausweiter

(identifizierter Patient)

Matheson 1988

F43.1 Posttraumatische Belastungsstörung

F43.2 Anpassungsstörungen

F44: Dissoziative Störungen [Konversionsstörungen]

F45.- Somatoforme Störungen

Definition

Definition (Simulation, Aggravation)

Simulation, Aggravation

Keine Simulation/ Aggravation

Motive

Unbewusste

Ungesteuerte Prozesse

Vortäuschung/ Erhöhung

Steuerung unterliegend

Bewusst

Beschwerden

Definition (Simulation, Aggravation)

Simulation

• Bewusstes, absichtliches Vortäuschen einer krankhaften Störung

• Zu klar erkennbaren Zwecken

• Zu bestimmten, klar erkennbaren Zwecken

• Um materielle und andere unmittelbare Vorteile zu erlangen

• Steuerungsfähigkeit ist erhalten

• Z.B. Vermeiden von Haft, Strafverfolgung; Erlangen der Rente,

Aggravation

• Bewusste, absichtliche verschlimmernde (überhöhende) Darstellung einer vorhanden Störung

• Zur Erlangung unmittelbarer materieller Vorteile

• Ausprägung ist unterschiedlich

Beschwerdevalidität

Absicht Bewusst

Symptombildung

Beschwerdevalidität

Beschwerden- validierung

• Untersuchungstechnik Über die Validität geltend gemachter Beschwerden

Anstrengungs-bereitschaft

Beschwerdenvalidität

• Authentizität oder Glaubhaftigkeit der durch eine Person gezeigten Symptome

Antwortverzerrungen

• (response bias) Bemühen, den Untersucher durch ungenaue oder unvoll-ständige Antworten falsche Eindrücke zu vermitteln

Bush et al. (2005, 2006)

Beschwerdevalidität

• Präsentation von zu schlechten Leistungen

• mehr oder gravierenderen Symptomen als tatsächlich vorliegen

Negative Antwortverzerrungen

• Bereitschaft einer Person, in einer Testuntersuchung Leistungen zu zeigen, die dem tatsächlichen Fähigkeitsniveau der Person entsprechen

• eingeschränkten Anstrengungsbereitschaft resultiert eine suboptimale Leistung

Anstrengungsbereitschaft oder Leistungsmotivation (effort)

• im Kern sind reale Symptome vorhanden

• (symptom exaggeration) im englischen Sprachraum häufig der Beschwerdenerfindung (symptom fabrication) beide werden zur Simulation (malingering) zusammengefasst

eine intentionale Beschwerdenübertreibung oder –ausweitung

Aktueller Forschungsstand

Deutschland weniger als in Nordamerika

• Häufig, valide Messmethoden,

Kognitive Störungen

• suboptimalem Leistungsverhalten lässt sich als „Risiko und Chance“

Gefahr

vgl. Merten & Puhlmann, 2004, Giger & Mert

Umgang mit dem Thema Simulation

Bedingun-gen des

westeuropä-ischen So-zialstaats

größere soziale

Gerechtigkeit

Ungehinder-ten Miss-

brauch

Billigung einer Frühberen-

tung

Früher unbegrenzte

Möglichkeiten als soziales Regulativ

Mitnahme-effekt

Thomann, 2005

• Aus untadligen Bürgern, denen eher die Hand abfallen würde, bevor sie ihren Nachbarn genau nehmen. Zum entstandenen Schaden wird leicht noch etwas hinzugeschwindelt… „ (Thomann, 2005, S. 3).

Rolle des Gutachters

Gutachter gibt „nicht

Recht“

Privatrecht-liche Klage

(Gutachterhaftung)

Beschwerde

Intemetfo-ren von

Opferver-bänden

Medienan-griff

Rolle des Gutachters

Gutachterwahlrecht • (§ 200 SGB VII)

Meiden von • kritische und sorgfältig

abwägende Untersucher

Bevorzugung • großzügig und

unproblematische Gutachter

Zivilcourage

Problem der Fehlbeurteilung

Richtig positiv Richtig nagativ

fälschlich positive Ergebnisse (falsch

positive) (Rente zu Unrecht)

Zu Unrecht negative Beurteilungen (falsch negative) Keine Rente

zu Unrecht

Schad

en b

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and

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Ethisches Problem

Je besser die Reflexion der Begrenzungen der eigenen Urteilsfähigkeit

desto sorgfaltiger können Informationen gesammelt, abgewogen und Urteile überprüft werden

Geringhalten der subjektiven Evidenzgefühle [des Untersuchers]

Objektive Evidenz (Akten und FremdanamnesE)

Henningsen (2004 S. 106)

Rollenkonflikt des Gutachters

nicht Therapeut

sachwaltender Gutachter

Kein Patientenanwalt

Permanent kritisch Prüfender

Kritisch

Objektiv Unparteiisch

Stevens (2004 S. 31)

Nicht unbedingt im Interesse des Patienten Entgegen persönlicher Ethik,

kann kein Gutachten machen

(vgl. Committee on Ethical Guidelines for Forensic Psychologists, 1991; Jochheim, 2000)

Schätzungen zur „Simulation“, „Aggravation“

• base -rate aus 33.000 Fälle, Mittenberg, Patton, Canyock und Condit (2002)

• Grundraten fiir Simulation oder Aggravation kontext- bzw. diagnosespezifisch 30 %

• strafrechtliche Fragestellung (Resnick, 1997)

• speziell tatbezogene Amnesien (Mittenberg et al. 2002) 20 %

• bei Fibromyalgie-Patienten einer rheumatologischen Klinik

• Im laufenden Rentenverfahren: (4% ohne Berentungswunsch)

• (Merten, Friedel & Stevens, 2006). Gervais et al. (2001) 44%

• US-amerikanische Antragsteller (Rente) auffallige Ergebnisse in wenigstens einem Indikator fiir suboptimales Leistungsverhalten fest,/68 % wenigstens ein Beschwerdenvalidiemngstest auffällig. 82%

Chafetz, Abrahams und Kohlmaier (2007) sowie Chafetz (2008)

Methodenüberblick

Vorgehen

• Plausibilität von Symptompräsentation

• Beschwerdenvortrag

• Konsistenzprüfung

Reihung

• Symptompräsentation

• Beschwerdeprüfung

• Akten (Anknüpfungstat-bestände)

• eigenen Untersuchungsbefunde und Beobachtungen

• Ergebnisse von Tests und Fragebögen

Konsistenzprüfung

• innerhalb jeder einzelnen

• zwischen ihnen

Kritik der Konsistenzprüfung „Reported Symptoms and the correlation with a particular disorder requires that the

doctor have a thorough knowledge and experience with the disorder in question. … The greatest insurance against being deceived by a counterfeit in the diagnostic process is

knowing what the genuine looks like „ (Cripe (2002, S. 98).

Gutachterdelegation

• Hohe Erfahrung, Wissen für die Konsistenzprüfung nötig

• Gutachten werden von Hilfskräften durchgeführt

Verschriftung

• Darstellung

• Argumentationslogik

• Ausführlicher Umfang

• Bestimmen die Beurteilung

Schlecht

• Aktenlage, Beschwerden, Befund, Deutung, Beurteilung unklar getrennt

• Durchsetzung von Beurteilung und Daten

Konistenzfehler vi

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Konsistenz der Daten innerhalb der einzelnen neuropsychologischen Funktionsbereiche sowie zwischen ihnen.

Die Konsistenz des neuropsychologischen Störungsprofils mit der geltend gemachten (oder vermuteten) Erkrankung oder Verletzung.

Die Konsistenz der neuropsychologischen Daten mit der dokumentierten Schwere der Verletzung.

Die Konsistenz der neuropsychologischen Daten mit dem tatsächlichen Verhalten, das der Proband oder Patient zeigt.

Larrabee (2005):

Beschwerdenvalidierungstests (BVT)

Blaskewitz und Merten (2007

Testname und Autor

Abkürzung Zielfunktion

Amsterdamer Kurzzeitgedächtnistest (Schmand & Lindeboom, 2005)

AKGT, ASTM Verbales Gedächtnis

Non-Verbal Medical Symptom Validity Test (Green, 2008)

NV-MSVT Bildgedächtnis

Test of Memory Malingering ombaugh, 1996)

TOMM Bildgedächtnis

Testbatterie zur Forensischen Neuropsychologie (Heubrock & Petermann, 2000)

TBFN Diverse

Word Memory Test (Green, 2003) WMT Verbales Gedächtnis

Beschwerdenvalidierungstests (BVT)

Testname und Autor Zielfunktion

Auditory Verbal Learning Test Lernen und Gedächtnis, verbal

Δ zwischen Abruf und Wiedererkennung; Positionseffekte; usw

Aufmerksamkeits-Belastungstest d2 Kurzfristige Konzentration

Buchstabenfehler, Doppelfehler

Judgement of Line Orientation Test Visuell-räumliches Urteilsvermögen

Gesamtzahl richtiger Antworten

Rey-Osterrieth Complex Figure Test Figurales Gedächtnis Wiedererkennung ;Analyse ehe von Fehlertypen, Memory Error Pattern

Stroop-Test Interferenzneigung Unplausibles Verhältnis von Reaktionszeiten (verschiedene Bedingungen )

Standard Progressive Matrices Intelligenz Formel zur Berechnung eines Trennwertes, Fehler bei bestimmten einfachen Items

Recognition Memory Test Verbales und visuelles Gedächtnis

Gesamtfehlerzahl

Aktuelle rechtliche Trends

• kritische Überprüfung der Glaubhaftigkeit und der Konsistenz

Asylverfahren

• „Die Simulationsnähe neurotischer Störungen und die Schwierigkeit, solche Störungen von Fällen der Simulation und Aggravation klar zu unterscheiden, gebieten, eine eindeutig abgegrenzte Beweisantwort vom ärztlichen Sachverständigen zu verlangen und bei der Beweiswürdigung einen strengen Maßstab anzulegen“ (Az: L 3 U 36/02)

Hessische Landessozialgericht in einem Beschluss vom 17. Juli 2003

• Versicherungsnehmer einer Berfusunfähigkeitsversicherung hat sämtliche Voraussetzungen des Versicherungsfalls zu beweisen

• Zweifel bei der Feststellung, die aus einer Aggravation erwachsen, gehen zu Lasten des Klägers

• Die nicht auszuschließende Möglichkeit einer Erkrankung genügt als ausreichende Wahrscheinlichkeit nicht.

18. Januar 2008 hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt (3 U 171/06)

Sozialrechtlicher Kontext

Allein aus einer mangelnden Kooperation zunächst kein nachteiliger Schluss gezogen werden dürfe;

Die Frage istz u prüfen, ob sich die aufgrund eingeschränkter Kooperativität nicht zugänglichen Daten oder Fakten möglicherweise auf andere Weise gewinnen lassen oder sie möglicherweise bereits zu einem früheren Zeitpunkt gewonnen wurden;

Im Gutachten selbst darzulegen ist, in welcher Weise sich die mangelnde Kooperation auf die gutachtliche Bewertung und die Beantwortung der Beweisfragen auswirkt;

Ungeachtet all dessen der Grundsatz gilt, dass Krankheiten nachgewiesen sein müssen.

Brockmeyer (2005)

Aggravation als Beweisführungshindernis

• Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 19. 06. 2008, Az: L 6 R 3419/07

• Somatoforme Schmerzstörung

Aggravation

• tatsächlich vorliegenden Beeinträchtigungen

• Beschwerden -Ausweitung

• negative Antwortverzerrungen, so dass der tatsächliche Anteile authentischer Psychopathologie ist nicht bestimmbar

Anteil • Beweislast für das

Vorhandensein der anspruchbestimmenden Voraussetzungen

• Ausprägung der Beurteilungsgrundlage aus der Schilderung ist nicht messbar

• Beeinträchtigung ist nicht messbar.

• Zu Lasten der Klägerin

Kläger

Abgrenzung

These: fehlende organische Erklärung der Beschwerden

Kurzschluss ist falsch!

Genaue Prüfung ist notwendig (malingering/feigned illness)

Problem

Fehlende Differenzierung:

• Simulation /Aggravation

• Psychoische Störung von Krankheitswert 8depression, somatoforme Störung)*

Psychische Störungen

Bewusstes Erleben

„Störungen werden erlebt“ und präsentiert

Ist durchaus auch überlistbar

Überlistung beweist nichts!

vgl. Main und Spanswick 1995, Wiley 1998

Rechtsprechung vor 1964: Neurosen, sind nicht organisch begründeten Krankheit, damit gibt es keine Rentenansprüche

Simulation/ Aggravation und psychische/ psychosomatische Störung

Abgrenzung

Simulation, Aggravation

Bewusst, Vorsatz

Präsentation von Beschwerden

Beschwerden werden nicht erlebt

Überlistung möglich

Psychische/Psychosomatische Störung

Unbewusst

Präsentation von Beschwerden

Beschwerden werden erlebt

Überlistung möglich

Simulation/ Aggravation und psychische/ psychosomatische Störung

Problem

Problem des Zugangs

Zum bewussten/ unbewussten Erleben

Körperbe-schwerden

ohne Organkor-

relat

Kurzschluss der Simulation

Täuschung des

Gegenübers

Gefahr der Kränkung des Gutachters

Vorgehen

Entlarven der „Nicht

Organik“

Gefahr des Getäuscht Fühlens

Frage: „Selbsttäuschung“?

Somatoforme Symptomatik

Pat. leiden darunter Pat. ist überzeugt

von Somatik

Die zentrale Frage

• Somatoforme Symptomatik führt zu identischen Beschwerden

• Überzeugung des Patienten entspricht anfänglich der des Arztes

Unterliegt der Pat. einer Selbsttäuschung?

Beispiel

• Häufiger Rentenantragsanlass

Chronischer Rückenschmerz

• Symptome die gegen eine Organische Komponente verweisen (non organic, behvioral signs), Anatomische Verteilung ist unpassend, Druckschmerz ist oberflächlich, Lasègue instabil, use)

• Angst als Ursache der chronischen Rückenschmerzen

• In der sozialrechtlichen Begutachtung : immer wieder Interpretation: „Simulation“ ohne psychologische, psychosomatische und psychiatrische Abklärung

Studien (Waddel u.a.)

, Waddell und Mitarbeiter 1980 ; Main und Waddell (1998)

Fehlläufer

• Häufig falsch interpretiert, das Konzept ist wissenschaftlich unzureichend

• Analyse von Begriffen, mit der der Patienten Schmerzen beschreibt

• Diskriminanzanalyse: Simulant oder nicht Simulant

• Schrecklich, bohrend, oberflächlich spräche hier für Simulation

• Wellenförmig, Knochenschmerz, ärgerlich für Nicht Simulation*

Rückenschmerz – Simulations – skala (Laevitt 1991)

* Adler 1997

Zukunft

• Unterschiede in der P300 bei Pat. mit dissoziativer Gefühlsstörung

• Im Gegensatz zu einem instruierten Patienten*

Neurophysiologische Methoden

• Unterschiede der regionalen Hirnfunktionen im präfrontalen Kortex (Konversionsstörung versus simulierter Lähmung )

PET Untersuchungen

Lorenz s.a. 1998

Definition „artefizielle Störung“

ICD -10

Symptome werden erzeugt oder vorgetäuscht

Ohne äußere Motivation (pekuniär, oder Flucht vor

Verantwortung)

Gestörte Persönlichkeitsentwicklung

Artifizielle Störung

Unbewusste Vortäuschung

Für Außenstehenden nicht erkennbar

Ggf. Aufmerksamkeit

Simulation, Aggravation

Bewusste Vortäuschung (könnten auch anders)

Für Außenstehenden sofort erkennbar

Vorteile (finanziell, Vermeidung)

Abgrenzung Aggravation /unbewusst mitdeterminierter Verschlimmerung

Aggravation als bewusstes, der

Steuerung unterlegende Verschlimmerung

Verschlimmerungen, die in relevanten Teilen nicht

bewusst motiviert sind (Sterungsfähigkeit

erheblich eingeschränkt)

Schema nach Wiley 1998)

Somatoforme Störung • Anerkennung von organsich nicht

erklärbaren Körperbeschwerden als legitimes Leiden

• Das ärztliche Gegenüber wird von den vorhandenen Beschwerden überzeugt

• (Verschlimmerung, Verdeutlichung ist auch bei anderen ärztlichen Untersuchungen zu beobachten)

• Kriterium somatoformer Störungen

• Je nach Kultur, Persönlichkeit unterschiedlich

• Verschlimmerung aber auch bei

• Legitimität

• Gerechtigkeit

• Wiedergutmachung aus biographisch determinierten Konflikten oder Erfahrungen heraus (individuelle bedeutung)

Einschätzung des Bewusstheitsgrad

Bewusst

• Erhaltene Steuerungsfähigkeit

Unbewusst

• Aufgehobene (erheblich geminderte) Steuerungsfähigeit

bewusst

Erheblich gemindert

unbewusst

bewusst

Erheblich gemindert

unbewusst

bewusst

Erheblich gemindert

unbewusst

Zeit

Im zeitlichen Längsschnitt inkonstant

Bewusstheit

Mangelnde Flexibiltät /Freiheitsgrade

• Umgang mit dem Motiv – Anspruch auf Gerechtigkeit

• Umgang mit Kränkungen des Lebens 8lebensplanung, Beziehungen, Partnerschaften usw.)

Beispiel mangelnde Flexibilität

• Starkes Drängen auf Entschädigung

• Auf Rente auch in der Begutachtungssituation

• Der berechnende Patient taktiert eher defensiv

Bewusstheit

Kontext

• Infragestellung der Legitimität des Leiden

• z.B. Gutachten

Reaktion

• Freiheitsgrad wird niedriger

• Anspruch auf Gerechtigkeit nimmt zu

• Selbsttäuschung /Täuschung nimmt zu

• Motiv wird verleugnet/verdrängt

• Maß der Selbstgerechtigkeit steigt

• erhöhte Aktivität bei der Verfolgung des Anerkennungszieles

Faustregel

unbewusste Störung

• Ahnt, dass in jedem Nicht Können ein Nicht – Wollen ruht

Je mehr • Das Leiden In Frage gestellt wird

Desto • Heftiger der Kampf um Anerkennung

Henningsen und Priebe 1999

Vice versa

Hinweis • Für relativ stabile, „gesunde psychische Struktur“

Wenn

• Hohe Täuschung des Gegenübers

• Ohne Selbsttäuschung

Also • Wenn er definitionsgemäß simuliert, d.h. täuscht

Aber

• Simulation tritt häufig bei narzisstischen und dissozialen Personen*auf

• Dann muss Krankheitswert und Anspruchsberechtigung darüber erfolgen

Turner 1997, 1999

Die Feststellung von Simulation und Aggravation

Einzelfall bei Vd. auf Aggravation (Simulation

Verbreiterung der Beobachtungsbasis des Gutachtens (z.B. stationär )

Im Zweifel: „non liquet“

Begabung des Gutachters ist unterschiedlich

Grundsätzliches Nein

Nach Aktenlage Aussage zu Simulation oder Aggravation

Haltung des Grundsätzlichen (d.h. alle Störungen ohne somatisches Korrelat abzulehnen.

Kriterien A

ggra

vati

on

/Sim

ula

tio

n

Bericht über schwere Schmerzen ohne jede begleitende psychologische Auswikung

Starke Inkonsistenzen in den Auswirkungen des Schmerz auf allgemeine Aktivitäten

Schlechte Arbeitsleistungen und anhaltende Beschwerden bei Arbeitsbeurteilungen

Frühere Rentenanträge

Keine Kriterien dagegen: A

ggra

vati

on

/Sim

ula

tio

n

Mangelnde Compliance bei vernünftiger Behandlung

Diskrepanz zwischen organischen Befunden und berichteten Beschwerden

Bericht über schweren und kontinuierlichen Schmerz

Ärger

Schlechte Therapieergebnisse

Sog. Nicht-organische Symptome.

Hinweise für eine ausgeprägte Aggravation oder gar Simulation»:

Hin

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Auffallende Diskrepanz zwischen subjektiver Beschwerdeschilderung

und beobachtbarem Verhalten in der Untersuchungssituation

Intensität der Beschwerden kontrastiert zur Vagheit

Angaben zum Verlauf sind nicht präzisierbar

Diskrepanzen zwischen Eigen- und Fremdanamnese

Beschwerdeausmaß diskrepant zur Intensität der bisherigen Inanspruchnahme therapeutischer Hilfe

appellativ-demonstratives Vorbringen der Klagen, ohne dass beim Gutachter ein Gefühl des Betroffenseins

Angabe schwerer Beeinträchtigungen trotz intaktes psychosoziales Funktionsniveau im Alltag

Winckler und Foerster (1996) nen

Vorgehen und Haltung

1)

•Subjektive Gewissheit ist nicht handlungsleitend

•Gefahr von Urteilsstereotypen

• In Experimenten nur Ergebnisse auf Zufallsniveau

2)

•ob bzw. in welchem Ausmaß gibt es ein Motiv zur Täuschung

• Je größer das Motiv, desto größer sollte der Verdacht

• „ „ „ „ desto niedriger die Schwelle der Gewissheit

3)

•nicht ausschließlich Daten aus Untersuchungsgespräch und körperlicher Untersuchung

•Nutze immer Umfeldinformationen

•z. B. von Angehörigen, Vorbehandlern und anderen Informationsquellen

Wiley (1998, S. 885f; Übers. RH.) zitiert die folgenden «Leitlinien» von Faust 1995) für die Entdeckung von Täuschung:

Haltung um Simulation und Aggravation zu entdecken

rascher situationsangemessener Wechsel zwischen Empathie und Klärung/Konfrontation (Beibehaltung der basalen Allianz zum Patienten)

• Empathische Haltung: Proband fühlt sich ermutigt zu täuschen, baut «Geschichte» aus, schafft Inkohärenzen

• Klärung, Konfrontation: baut Angst und Abwehr beim Prb. auf (enttäuscht)

Eine Simulation und Aggravation ist nur belegt wenn:

• Betreffende bestätigt diese im Nachhinein

• Wenn wohlwollende Betrachtung nur den Schluss einer Vortäuschung zulässt

• Wenn unbeobachtet die Symptomatik völlig fehlt

• Sonst ist es eine reine Verdachtsäußerung

Wiley (1998)

Haltung um Simulation und Aggravation zu entdecken

Die Möglichkeit ist angemessen in Betracht zu ziehen

•Wenn das Gesamtbild dafür spricht

Gänzlich unplausible Beschwerdeentstehung,

fehlende Anzeichen einer prämorbiden Vulnerabilität,

ausgeprägte Inkonsistenzen in der Beschwerdeschilderung und –ausprägung etc.).

Psychometrische Tests

kognitive Leistungsfähigkeit

Nicht geeignet Simulation oder Aggravation aufzudecken

• Bestenfalls zeigen die Tests Divergenzen zwischen Leistung und Äußerung auf.

Problem ist das inhaltliche Konstrukt

Dissimulation und unbewusste Minimierung von Beschwerden

• bei sozialrechtlichen Begutachtungen selten

• Bei strafrechtlichen oder verkehrsrechtlichen häufig

eine bewusst verringernde, herunterspielende Darstellung von Beschwerden

• intrapsychisch oder interpersonell

• Verleugnung von Affekten

• Angst oder Scham

• organisch begründete verminderte Wahrnehmungsfähigkeit (PNP bei Diabetes)

überwiegend unbewusst motivierten Minimierung von Beschwerden

«Rentenneurose» und zur «Tatsache des Versichertseins»

Populär. Rentenneurose

erkennbarer Anspruchs auf Entschädigung

Probanden mit Begehrensvorstellungen

Wird oft synchron mit Simulation benannt

Aber

Folge von Unfällen oder anderen schädigenden Ereignissen

Begehrensvorstellungen

Unrichtigkeiten

Reihe von empirischen Studien

nach gerichtlicher Klärung eines Renten- oder Entschädigungsbegehrens bleiben Prb. in der

Mehrzahl krank bzw. erwerbsunfähig

bei Rentengewährung werden diese nicht kränker

Eine Rentenneurose (<compensation neurosis>) ist ein Geisteszustand, der aus Angst geboren, durch Habgier lebendig erhalten, von Rechtsanwälten stimuliert und durch ein Urteil geheilt wird

Meinung: keinesfalls dürfe eine Rente gewährt werden

Möglichkeit der Reaktivierung eines gesunden Lebensgefühls ausgeschlossen sei

Foster Kennedy 1946 (zit. N. Mendelson 1995, S. 695; übers.)

Winckler 1998, S. 219

vgl. Foerster 1984, Mendelson 1995

Was ist nun eine Rentenneurose?

Rentenneurose

Zweckgerichtete Begehrenshaltung

Rentenneurose: keine absichtliche,

bewusste Täuschung

spezielle Form der Neurose F 68.0

(Krankheit)

(Winckler 1998) BSG; auch psychische Störungen sind unter bestimmten Bedingungen als Schädigungsfolge anzuerkennen

F68.0

Entwicklung körperlicher Symptome aus psychischen Gründens

Diese müssen ursprünglich durch eine gesicherte körperliche Störung, Krankheit oder Behinderung verursacht worden sein

Infolge des psychischen Zustand des Betreffenen aggraviert werden oder länger anhalten

Rentenneurose: zu vermeidender Begriff

bewussten, gesteuert

unbewusst, nicht der Steuerung unterliegend

(Winckler 1998)

Der biographische Hintergrund Pe

rsö

nlic

hke

itse

ntw

ickl

un

g

bestimmte typische Auslöser

Eintreten eines schädigenden Ereignisses

Bes

chw

erd

en a

us

Ver

sich

eru

ngs

ansp

ruch

Wiedergutmachung

unterschiedlich akzentuierte unbewusste Konflikte

(Konflikt zwischen Kontrolle und Unterwerfung ;

Versorgung und Autarkie)

Art

de

s au

slö

sen

den

Um

stan

ds

Reaktionsweisen des Gegenübels

Querulatorische Personen (Kohlhaas)

Langjährige juristische Verfahren

andauernden Per-sönlichkeitsverän-derung / Erwartungs-haltungen

Umgang eines Probanden mit seinem Anspruch auf Entschädigung

Unbewusst

Ungeschickt

unflexibel

uniform

drängend

auf Kosten des Wohlwollens des Gutachters

nach Aktenlage

in früheren Untersuchungen

in früheren Begutachtungen vorgebracht

plausible Ableitbarkeit aus biografischen Informationen

desto wahrscheinlicher ist der unbewusste

Charakter des Verschlimmerungs-

motivs

(z. B. früher erlittene Ungerechtigkeiten, Versagungen etc.)

Ableitbarkeit

Interpretat-ionsansatz

Schulen-motiv

Biographie

In beiden Richtungen problematisch, Sowohl das Verstehen jeder Aggravation Als für den Patienten als notwendig zu verstehen Ebenso wie die Unterstellung des Bewussten

Was bedeutet der Versichertenstatus

(*vgl. Gallagher et al. 1995) **(Rohling et al. 1995, Binder und Rohling 1996)

Was bedeutet der Versichertenstatus

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

private Zusatzver-sicherungen

Simulation/ Aggravation

gruppenstatistisch-korrelativen

Zusammenhang

Nicht der Einzelfall

Simulation (Versicherung) vs Dissimulation