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Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!
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Hinweis
Dieser Leitfaden soll nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für inhaltliche Richtigkeit nicht
übernommen werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro für Praktikum und Berufseinstieg. Unsere
Kontaktdaten finden Sie auf der Rückseite des Leitfadens und auf unserer Website unter
www.sowi.uni-goettingen.de/pub.
Impressum
Herausgeber: Büro für Praktikum und Berufseinstieg
Sozialwissenschaftliche Fakultät der
Georg-August-Universität Göttingen
Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen
Redaktion & Layout: Büro für Praktikum und Berufseinstieg
Stand: Juli 2013
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Inhaltsverzeichnis
1) Einleitung ............................................................................................................................. 3
2) Allgemeines zum Praktikum ................................................................................................. 4
2.1) Definition ................................................................................................................................. 4
2.2) Sinn und Zweck ........................................................................................................................ 4
2.3) Zeitpunkt ................................................................................................................................. 5
2.4) Dauer und Anzahl .................................................................................................................... 5
2.5) Beurlaubung ............................................................................................................................ 6
3) Stellenrecherche und Bewerbungsvorbereitung .................................................................... 8
3.1) Stellenrecherche ..................................................................................................................... 8
3.2) Möglichkeiten der Kontaktaufnahme ................................................................................... 10
3.3) Zeitpunkt der Bewerbung...................................................................................................... 11
4) Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen .................................................................... 12
4.1) Anschreiben ........................................................................................................................... 12
4.2) Lebenslauf ............................................................................................................................. 15
4.3) Weitere Bestandteile der schriftlichen Bewerbung .............................................................. 19
4.4) Besonderheiten der Initiativbewerbung ............................................................................... 24
4.5) Besonderheiten der E-Mail-Bewerbung ................................................................................ 29
5) Hinweise zum Vorstellungsgespräch ................................................................................... 31
6) Organisatorisches zum Praktikum ....................................................................................... 34
6.1) Qualitätsmerkmale eines guten Praktikums ......................................................................... 34
6.2) Arbeitsrechtliche Fragen ....................................................................................................... 35
6.3) Beiträge zur Sozialversicherung ............................................................................................ 39
6.4) Finanzielle Fragen .................................................................................................................. 42
6.5) Praktikumsvertrag ................................................................................................................. 43
6.6) Praktikumszeugnis ................................................................................................................. 49
7) Anrechnung im Studium ..................................................................................................... 52
7.1) Praktikum als Schlüsselkompetenz ....................................................................................... 52
7.2) Praktikum im BA Sozialwissenschaften ................................................................................. 54
7.3) Praktikum im BA/MA Geschlechterforschung ...................................................................... 54
7.4) Praktika in den anderen sozialwissenschaftlichen Studiengängen ....................................... 55
8) Literaturhinweise ............................................................................................................... 56
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1) Einleitung
Das Studium der Sozialwissenschaften ist sehr breit gefächert – ein zwingend vorgegebenes
Berufsfeld gibt es nicht. Ohne passende Anstöße und Hinweise kann man schnell den Überblick
verlieren und interessante Berufsmöglichkeiten übersehen. Eine möglichst frühzeitige
Auseinandersetzung mit den verschiedenen Berufsfeldern und deren Anforderungen ist daher
ratsam.
Zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung sind Praktika sehr hilfreich. Durch ein Praktikum
lernen Sie den Berufsalltag möglicher zukünftiger Berufsfelder kennen, knüpfen Kontakte und
eignen sich wichtige Schlüsselkompetenzen an. Außerdem sammeln Sie Fachkenntnisse und
schärfen das eigene Berufsprofil, wodurch Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich
verbessern.
In dieser Broschüre haben wir Ihnen wichtige Hinweise und Tipps rund um die Vorbereitung,
Durchführung und Anrechnung eines Praktikums zusammengestellt. Damit möchten wir Ihnen
helfen, mögliche Fragen rund um Ihr Praktikum zu beantworten. Praktika im Ausland werden nicht
thematisiert, da wir hierzu eigenes Informationsmaterial auf unserer Website (www.sowi.uni-
goettingen.de/pub) bereitstellen.
Natürlich können Sie sich auch gerne persönlich beraten lassen. Die Zeiten unserer Sprechstunden
und weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an
praktikumundberuf@sowi.uni-goettingen.de.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Büro für Praktikum und Berufseinstieg
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2) Allgemeines zum Praktikum
2.1) Definition
Ein Praktikum ist eine vorübergehende oder befristete praktische Tätigkeit, die sowohl zur
beruflichen Orientierung als auch Qualifizierung dient. Es kann in der Studien- und
Prüfungsordnung als Teil der akademischen Ausbildung vorgeschrieben sein oder freiwillig
erfolgen.
Für die meisten Studierenden der Sozialwissenschaftlichen Fakultät ist ein Praktikum freiwillig. Sie
können das Praktikum aber als Schlüsselkompetenz im Professionalisierungsbereich anrechnen
lassen und dafür Credits erwerben. In manchen Studiengängen ist ein Praktikum auch
vorgeschrieben. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt 7 „Anrechnung im Studium“.
2.2) Sinn und Zweck
Ein Praktikum ist gerade in sozialwissenschaftlichen Studiengängen, die nicht direkt auf einen
Beruf hinführen, zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung wichtig. Zwar besteht außer bei
vorgeschriebenen Praktika kein Zwang, während des Studiums ein Praktikum zu absolvieren.
Dennoch reicht das Studieren alleine immer seltener für den Berufseinstieg aus. Arbeitgeber
wünschen von Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern ein gewisses Maß an Praxiserfahrung,
in denen die vorhandenen, aber oftmals recht theoretischen Fach- und Schlüsselkompetenzen in
berufsalltäglichen Situationen und Aufgabenstellungen eingebracht wurden. Hierzu kommt ein
Praktikum in Frage, wobei Praxiserfahrungen natürlich auch auf anderen Wegen erworben werden
können (Nebentätigkeiten als Hilfskraft oder Werkstudent/-in, ehrenamtliche Tätigkeiten etc.).
Der Nutzen eines Praktikums liegt im Kennenlernen des Berufsalltags und der Arbeitsabläufe
einzelner Berufsfelder bzw. Arbeitgeber, genauso wie im Erwerb und Ausbau von Fachwissen des
konkreten Einsatzbereichs (z.B. Beratungs- und Unterrichtsmethoden, journalistische
Arbeitstechniken, Grundlagen der Vereinsarbeit oder Geschäftsführung). Neben der reinen
Berufspraxis bringen Sie auch verschiedenste Schlüsselkompetenzen (z.B. Projektarbeit,
Kommunikations- und Präsentationstechniken, Kooperations- und Kritikfähigkeit oder
Belastbarkeit) praktisch ein. Ein Praktikum ist aber auch eine gute Gelegenheit, Kontakte zu
knüpfen und ein persönliches Netzwerk aufzubauen, das Ihnen möglicherweise für den späteren
Berufseinstieg hilft.
Im Vordergrund eines Praktikums steht dabei das Lernen, d.h. der Erwerb von beruflichen
Kenntnissen und Erfahrungen. Natürlich erhalten Sie auch (mehr oder weniger herausfordernde)
Aufgaben zugewiesen, die Sie im Team oder selbständig bearbeiten müssen. Dennoch sollte der
Lern- und Ausbildungscharakter eines Praktikums nicht von Ihrer jeweiligen Arbeitsleistung
überlagert werden.
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2.3) Zeitpunkt
Je nach Praktikumsplatz werden unterschiedliche Anforderungen an die Bewerberinnen und
Bewerber gestellt. Oftmals nehmen Arbeitgeber für ein Praktikum nur Studierende an, die sich
bereits in einer fortgeschrittenen Phase ihres Studiums befinden. Wenn Sie erst am Anfang Ihres
Studiums stehen und sich trotzdem für ein Praktikum interessieren, fragen Sie beim
entsprechenden Arbeitgeber nach, ob auch Bewerberinnen und Bewerber aus den ersten
Semestern (evtl. mit speziellen Qualifikationen oder Berufserfahrung) eine Chance auf den
Praktikumsplatz haben.
Der geeignete Zeitpunkt eines Praktikums hängt aber auch von Ihren eigenen Zielen und
Vorstellungen ab: Geht es Ihnen eher um eine allgemeine Berufsorientierung, passt das Praktikum
gut in die ersten drei Semester. In einem solchen Praktikum lernen Sie ein bisher eher
unbekanntes Berufsfeld und den dortigen Arbeitsalltag näher kennen. Der Fokus liegt stärker in
der ersten Beschäftigung mit typischen Aufgabenstellungen und Arbeitsabläufen der jeweiligen
Abteilungen bzw. Einsatzbereiche und weniger in der eigenständigen Bearbeitung größerer
Aufgaben und Projekte. Viele Anregungen aus dem Praktikum können Sie in den weiteren
Studienverlauf einbeziehen – es findet ein wechselseitiger Austausch zwischen Studium und Praxis
statt.
Sie können ein Praktikum aber auch zur gezielten Vertiefung bereits vorhandener
Berufskompetenzen nutzen. Ein solches Praktikum ist ab dem dritten Semester empfehlenswert,
da Sie sich dann durch bereits absolvierte Praktika oder Nebentätigkeiten, im Studium oder durch
bestimmte Zusatzqualifikationen erste Erfahrungen oder entsprechendes Fachwissen angeeignet
haben. So können Sie im Praktikum interessantere Aufgaben und Projekte übernehmen,
selbständiger arbeiten und vertiefte Kenntnisse über die Organisation und die Arbeitsweisen in
einem favorisierten Berufsfeld erwerben. Ein solches Praktikum bietet sich an, um einen roten
Faden in Ihren Lebenslauf zu bekommen, der berufsbezogene Schwerpunkte erkennen lässt.
Studienfach und Praktikum sollten also aufeinander abgestimmt sein. Wenn dann ebenso Ihre
Abschlussarbeit thematisch zum späteren Berufswunsch passt, schärfen Sie Ihr eigenes Profil
weiter und erhöhen nochmals Ihre Chancen für den Berufseinstieg.
2.4) Dauer und Anzahl
Ein Praktikum sollte sich idealerweise an einen Zeitraum von drei Monaten orientieren. So haben
Sie genügend Zeit, um sich vernünftig einzuarbeiten, eigenständige Aufgaben wahrzunehmen und
gegebenenfalls ein Projekt mitzugestalten. Gleichzeitig können Sie das Praktikum in den
Semesterferien absolvieren, ohne durch eine Beurlaubung ein Semester aussetzen zu müssen.
Natürlich kann ein Praktikum je nach individuellen Wünschen und Möglichkeiten auch kürzer oder
länger andauern. Für eine anspruchsvolle Projektarbeit mit Chance auf Weiterbeschäftigung kann
es sinnvoll sein, ein Urlaubssemester zu nutzen. Dies gilt insbesondere für eine Praxisphase im
Ausland.
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Ihr Praktikum sollte allgemein nicht kürzer als vier Wochen sein, wenn Sie einen ernsthaften
Einblick in den Berufsalltag erhalten und sich das Praktikum im Studium anrechnen lassen
möchten. Auch Praktika mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten sollten vermieden werden,
da mit zunehmender Dauer immer häufiger nur noch Routineaufgaben ohne Lerneffekt zu
erledigen sind. Hier besteht auch die Gefahr, dass Langzeitpraktika reguläre Arbeitsplätze
ersetzen, d.h. Sie zwar als Praktikantin oder Praktikant eingestellt wurden, tatsächlich aber wie
reguläre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei (deutlich) geringerer Vergütung arbeiten.
Eine genaue Vorgabe, wie viele Praktika über welchen Zeitraum Sie im Laufe eines Studiums
idealerweise absolvieren sollten, gibt es nicht. Dies hängt letztlich auch von Ihrem individuellen
Hintergrund ab: Haben Sie bereits eine Berufsausbildung absolviert, auf die Ihr Studium aufbaut?
Arbeiten Sie neben dem Studium bereits als Werkstudentin bzw. -student oder ehrenamtlich in
Bereichen, die zu Ihren favorisierten Berufsfeldern gehören? Wichtig ist auch das Ziel, mit dem Sie
das Praktikum machen wollen: Ist es zur beruflichen (Erst-)Orientierung gedacht oder geht es
darum, vertieftes Wissen zum Beispiel durch die Mitarbeit an einem größeren Projekt zu erlangen?
Wichtiger als die Anzahl und die Dauer der Praktika ist letztlich die inhaltliche Qualität. Während
des Studiums mehr als fünf Praktika, womöglich in verschiedensten Bereichen, absolviert zu
haben, kann genauso auffallen wie nur sehr geringe oder fehlende Praxiserfahrung. In beiden
Fällen stellt sich die Frage, ob Sie sich über Ihre beruflichen Ziele nicht im Klaren sind oder es
andere Schwierigkeiten gibt. Daher gilt auch bei Praktika: Manchmal ist weniger mehr. Suchen Sie
sich gezielt Praktika aus, die einen Zusammenhang zu Ihren Studieninhalten erkennen lassen.
Achten Sie darauf, dass Sie im zweiten oder dritten Praktikum zunehmend mehr Verantwortung
übernehmen und Aufgaben selbständig bearbeiten. Letztlich geht es darum, im späteren
Bewerbungsprozess einen roten Faden in Ihrer beruflichen Entwicklung präsentieren zu können.
Und dabei hilft es nicht, ein Sammelsurium aus Praktika aufweisen zu können, die kein Ziel
erkennen lassen und in die Sie dann doch unnötigerweise Zeit, Geld und Engagement investiert
haben.
2.5) Beurlaubung
Wenn sich Ihr Praktikum über mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit erstreckt, können Sie sich
beurlauben lassen. Bei einer Beurlaubung entfallen bis auf den Studentenwerksbeitrag von derzeit
62 Euro die übrigen Semesterbeiträge.
Eine Beurlaubung ist nur für ein nicht in der Studien- und Prüfungsordnung obligatorisch
vorgeschriebenes Praktikum möglich. Damit ist nur ein freiwilliges Praktikum anerkannter Grund
für eine Beurlaubung, nicht aber ein Pflichtpraktikum. Dieses freiwillige Praktikum muss dabei für
das Studium förderlich, d.h. in einem für das jeweilige sozialwissenschaftliche Studienfach
einschlägigen Berufsfeld angesiedelt sein. Informationen zu entsprechenden Berufsfeldern finden
Sie in verschiedenen Merkblättern unter www.sowi.uni-goettingen.de/pub-berufsfelder.
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Eine Beurlaubung besteht dabei aus folgenden Schritten:
Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung, den Sie im Servicebüro Studienzentrale
der Georg-August-Universität Göttingen (Wilhelmsplatz 4) einreichen
Auf der zweiten Seite des Antrags benötigen Sie die Zustimmung der Studiendekanin bzw. des
Studiendekans. Bei Studierenden im Zwei-Fach-Bachelor ist dies bzw. der Studiendekan der
Fakultät des Erstfachs.
Als Nachweis ist eine Praktikumsbestätigung oder eine Kopie des Praktikumsvertrages
erforderlich. Achten Sie darauf, dass der Praktikumsvertrag auch als solcher bezeichnet wird.
Ein befristeter Arbeitsvertrag wird nicht akzeptiert.
Den Antrag können Sie bis zum Ende der Rückmeldefrist, in Ausnahmefällen auch bis zum Ende
der Vorlesungszeit stellen.
Bitte beachten Sie dabei folgendes:
Während der Beurlaubung behalten Sie Ihre Rechte als Mitglied der Universität. Sie sind aber
nicht berechtigt, in dieser Zeit an Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise zu
erbringen oder Prüfungen abzulegen.
Eine Beurlaubung ist nur für volle Semester und in der Regel nur für höchstens zwei
aufeinanderfolgende Semester möglich. Während der Dauer des Studiums eines Studiengangs
ist eine Beurlaubung in der Regel für nicht mehr als insgesamt vier Semester möglich.
Für das erste Fachsemester ist eine Beurlaubung nicht zulässig, soweit nicht ein wichtiger
Grund im Sinne des § 9 Absatz 2 der Immatrikulationsordnung nachgewiesen wird. So ist für
Bachelor-Studierende im ersten Fachsemester ist ein Praktikum als Beurlaubungsgrund nicht
möglich. Für Master-Studierende ist eine Beurlaubung aufgrund eines Praktikums im Ausland,
nicht jedoch für ein Praktikum im Inland im ersten Fachsemester möglich. In jedem Fall sollte
eine vorherige Rücksprache mit dem Servicebüro Studienzentrale erfolgen.
BAföG-Empfängerinnen bzw. -empfänger, die sich für ein freiwilliges Praktikum beurlauben
lassen, verlieren für diesen Zeitraum ihren Anspruch auf Förderung (siehe dazu auch den
Abschnitt 6.4 „Finanzielle Fragen“).
Nähere Informationen zur Beurlaubung, das Antragsformular sowie Kontaktmöglichkeiten zum
Servicebüro Studienzentrale erhalten Sie unter www.uni-goettingen.de/beurlaubung.
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3) Stellenrecherche und Bewerbungsvorbereitung
3.1) Stellenrecherche
Viele vakante Stellen werden gar nicht erst öffentlich ausgeschrieben, sondern intern, durch
Initiativbewerbungen, bestehende Kontakte oder anderweitig besetzt. Dieser Bereich wird auch
als verdeckter Stellenmarkt bezeichnet und macht ca. 75 % der tatsächlich zu besetzenden Stellen
aus. Zwar beziehen sich diese Zahlen auf richtige Arbeitsplätze, dennoch kann dieses Verhältnis
auch auf die Vergabe von Praktikumsplätzen übertragen werden.
Daher ist es wichtig, verschiedene Strategien der Stellenrecherche anzuwenden und sich nicht nur
auf den Stellenmarkt in Jobbörsen, auf firmeneigenen Websites und in Printmedien zu verlassen.
Stattdessen ist ein Mix aus verschiedenen Suchstrategien gefordert: Zeigen Sie eigene Initiative
und informieren Sie sich aktiv nach Job- und Praktikumsmöglichkeiten z.B. durch eine telefonische
Kontaktaufnahme und den Besuch von Kontaktmessen oder Fachvorträgen.
Bei der Suche nach einem Praktikumsplatz können Sie auch gut Ausschreibungen für richtige
Arbeitsplätze nutzen, denn grundsätzlich bieten diese Arbeitgeber auch Praktikumsplätze an.
Schauen Sie also nicht nur nach Ausschreibungen für Praktika, sondern ganz allgemein nach
Arbeitgebern aus Berufs- und Tätigkeitsfeldern, die Sie interessieren. So sammeln Sie eine größere
Zahl an Kontaktmöglichkeiten, bei denen Sie nach vakanten Stellen fragen können.
Seien Sie sich darüber im Klaren, dass die Suche nach einem passenden Praktikumsplatz eine
Herausforderung sein kann und Sie einige Mühen kosten wird. Andererseits sammeln Sie durch die
eigenständige Recherche und Bewerbung auch wertvolle Erfahrungen und Kenntnisse: Sie lernen
frühzeitig die Chancen und Risiken des Arbeitsmarktes für sozialwissenschaftliche Studiengänge
kennen und machen sich gleichzeitig mit den Kommunikations- und Bewerbungsgepflogenheiten
vertraut. Auch dies hilft Ihnen beim späteren Berufseinstieg.
Bevor wir Ihnen die verschiedenen Recherchestrategien vorstellen, möchten wir Sie noch auf
unser eigenes Angebot aufmerksam machen. Die Sozialwissenschaftliche Fakultät bietet mit dem
Büro für Praktikum und Berufseinstieg eine eigene Anlaufstelle für alle Fragen u.a. rund um die
Praktikumssuche, Anrechnungsmodalitäten sowie das Bewerbungsverfahren. Dazu zählt die
persönliche Beratung ebenso wie ein breites Informationsangebot auf unserer Website
(www.sowi.uni-goettingen.de/pub). Dort finden Sie eine Auflistung zahlreicher Unternehmen,
Vereine und weiterer Einrichtungen aus unterschiedlichen Bereichen der Arbeitswelt, mit denen
wir Praktikumspartnerschaften geschlossen haben (www.sowi.uni-goettingen.de/pub-partner).
Zusätzlich bieten wir Ihnen eine eigene Praktikumsbörse mit aktuellen Ausschreibungen
(www.sowi.uni-goettingen.de/pub-boerse). Außerdem veranstaltet das Büro für Praktikum und
Berufseinstieg jährlich im November die Arbeitgeberkontaktmesse SoWi GO!, die sich speziell an
Studierende der Sozialwissenschaften richtet. Dort haben Sie die Möglichkeit, mit einschlägigen
Arbeitgebern in Kontakt zu treten und sich über Praktikums- und Einstiegsmöglichkeiten zu
informieren (www.sowi.uni-goettingen.de/pub-sowigo).
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Online-Jobbörsen und Websites von Berufsverbänden: Im Internet gibt es eine beinahe schon
unüberschaubare Zahl an Jobportalen, auf denen Arbeitgeber ihre Stellenausschreibungen
veröffentlichen. Eine ausführliche Auflistung geeigneter Jobbörsen finden Sie auf unserer Website
unter www.sowi.uni-goettingen.de/pub-praktikum, darunter z.B. www.praktika.de,
www.praktikant24.de, www.fairjobbing.net, www.stepstone.de, www.monster.de oder
www.backinjob.de. In Frage kommen sowohl allgemeine Jobbörsen als auch solche, die sich auf
Praktika spezialisiert haben. Zudem gibt es auch branchenspezifische Jobportale, die allerdings
nicht immer auf dem aktuellsten Stand sein müssen. Auch Websites von Berufsverbänden oder
branchenspezifischen Dachverbänden besitzen mitunter eine eigene Jobbörse oder ein
Mitgliederverzeichnis, deren Durchsicht sich lohnen kann.
Unternehmenswebsites etc.: Viele Unternehmen, Vereine und andere Einrichtungen
veröffentlichen Stellenausschreibungen nur auf der eigenen Website. Häufig wird diese Rubrik
„Jobs“ oder „Karriere“ genannt. Zum Teil sind dort zusätzliche oder ausschließlich allgemeine
Informationen zu Bewerbungsmodalitäten aufgeführt. Auch falls nur feste Stellen oder
Ausbildungsplätze angeboten werden, lohnt sich die Nachfrage nach Praktikumsmöglichkeiten.
Stellenmarkt in Printmedien: Stellenausschreibungen oder Informationen zu Arbeitgebern finden
Sie in Zeitungen entweder in häufig halbjährlich erscheinenden Sonderbeilagen zum Thema
Berufsausbildung und Berufseinstieg oder in den regulären Ausgaben, meistens zur Wochenmitte
oder zum Wochenende. Beispiele für überregionale Zeitungen sind die „Frankfurter Allgemeine
Zeitung“, die „Süddeutsche Zeitung“ und „Die Zeit“. Lohnend sind aber auch Zeitschriften wie
„Arbeitsmarkt: Bildung/Kultur/Sozialwesen“, „Unicum“ oder „Zeit Campus“. Darüber hinaus kann
sich auch ein Blick in die örtliche Tageszeitung lohnen. Viele der größeren Zeitungen und
Zeitschriften haben zudem auch einen Online-Stellenmarkt. Auch wenn in den
Stellenausschreibungen oftmals nach festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesucht wird,
bieten die inserierenden Arbeitgeber meistens auch Praktikumsplätze an.
Jobmessen: Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an überregionalen und regionalen Jobmessen, auf
denen sich Arbeitgeber präsentieren und auf denen Sie Kontakte knüpfen können (heißen auch
„Karrieretage“, „Firmenkontakttage“, „Praxisbörse“ etc.); mitunter haben die einzelnen Messen
unterschiedliche Schwerpunkte. Arbeitgeber, die sich auf solchen Messen präsentieren, suchen
regelmäßig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sind daher auch daran interessiert,
Studierenden durch Praktika vertiefende Einblicke in den Arbeitsalltag zu gewähren. Beispiele
spezifisch für den Bereich Sozialwissenschaften sind die bereits genannte SoWi GO! an unserer
Fakultät (www.sowi.uni-goettingen.de/pub-sowigo) oder die Argus in Berlin (www2.hu-
berlin.de/argus). Es gibt aber auch allgemeine, studiengangsübergreifende Messen wie den
Absolventenkongress in Köln (www.absolventenkongress.de).
Agentur für Arbeit: Jede örtliche Agentur für Arbeit hat verschiedene Angebote für Studierende,
die nach Praktika oder Einstiegsmöglichkeiten suchen. An Universitäten gibt es in der Regel auch
ein eigenes Hochschulteam. Im Internet betreibt die Bundesagentur für Arbeit zudem ein eigenes
Jobportal, in dem sich auch Praktika finden lassen (http://jobboerse.arbeitsagentur.de/).
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Bekannten- und Freundeskreis sowie soziale Netzwerke: Über das persönliche Umfeld (Familie,
Freunde, Bekannte etc.) können Sie ebenfalls nach interessanten Arbeitgebern suchen. Sie
bekommen so Informationen aus erster Hand über das Arbeitsklima, Tätigkeiten und
Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner. Dazu gehören auch soziale Netzwerke wie
www.facebook.de, www.linkedin.com oder www.xing.de, wo Sie über größere räumliche
Entfernungen Kontakte knüpfen, halten und darüber an wichtige Informationen gelangen können.
Initiativbewerbung: Hierzu sollte am besten vorab ein Kontakt per E-Mail, Telefon oder im
persönlichen Gespräch gesucht werden, um die für eine erfolgversprechende Bewerbung
benötigten Informationen zu recherchieren (siehe dazu auch den folgenden Abschnitt sowie
Abschnitt 4.4 „Besonderheiten der Initiativbewerbung“).
3.2) Möglichkeiten der Kontaktaufnahme
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich nach Praktikumsstellen zu erkundigen bzw.
sich auf diese zu bewerben. Jede dieser einzelnen Varianten bietet Vor- und Nachteile, die es
abzuwägen gilt. Natürlich lassen sich die Varianten auch miteinander kombinieren, um so Ihre
Bewerbungsstrategie zu verbessern.
Die postalische Bewerbung mit einer Bewerbungsmappe ist der klassische Weg. Die
Hemmschwelle liegt hier nicht besonders hoch und nachdem erste Bewerbungsunterlagen
angefertigt wurden, ist der Aufwand für weitere Bewerbungen relativ gering. Allerdings ist dieser
Weg auch ziemlich kostspielig, da jedes Mal Kosten für neue Bewerbungsmappen, Foto, Porto etc.
anfallen. Zudem besteht die Gefahr, die eigene Bewerbung vorschnell als standardisierte
Massenbewerbung an viele verschiedene Arbeitgeber zu verschicken, wobei das eigene Profil
schnell zu oberflächlich und allgemein dargestellt wird.
Der Trend geht mittlerweile eindeutig zur Bewerbung per E-Mail. Diese Form der Bewerbung hat
sich fast überall durchgesetzt. Kosten fallen bei ihr nicht an. Dies ist auch der große Vorteil
gegenüber schriftlichen Bewerbungen, wobei Sie zugleich auch ein gewisses Geschick im Umgang
mit EDV-Programmen und dem Internet unter Beweis stellen können. Allerdings gilt dies nur,
wenn die Bewerbungen sorgfältig durchgeführt und gewisse Vorgaben und Besonderheiten
berücksichtigt werden. Auch besteht das Risiko, dass die elektronische Bewerbung im Spam-Filter
oder bei falschen Empfängern landet (dazu auch Abschnitt 4.5 „Besonderheiten der E-Mail-
Bewerbung“). Eine weitere Form der elektronischen Bewerbung läuft über Online-Formulare auf
firmeneigenen Websites, die überwiegend von sehr großen Arbeitgebern genutzt werden. Hier
können Bewerberinnen und Bewerber Zeugnisse hochladen sowie den Lebenslauf und bestimmte
Qualifikationen in vorgefertigt Formularfelder eintragen.
Das telefonische und direkte Gespräch bietet den Vorteil, dass Sie sich einen
Informationsvorsprung gegenüber Mitbewerberinnen und Mitbewerbern erarbeiten können,
indem Sie spezifische Informationen (Gewichtung der Aufgaben und Anforderungen,
Bewerbungsfristen, Praktikumsdauer und –zeitraum, Adressaten etc.) erfragen. Zudem erfahren
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Sie auch viel eher, ob Ihre Bewerbung überhaupt Sinn macht oder verschenkte Mühe ist. Ihre
Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner konnte Sie zudem persönlich kennenlernen und sich
einen ersten Eindruck von Ihnen machen, der sich möglicherweise auf eine positive Rückmeldung
für ein Vorstellungsgespräch auswirkt. Bei größeren und/oder weiter entfernt liegenden
Unternehmen ist das Telefongespräch sinnvoll, während sich insbesondere bei kleineren
Unternehmen ein persönliches Gespräch anbietet. So können Sie sich auch gleich einen ersten
Eindruck von den Räumlichkeiten und der Art des Umgangs mit Ihnen machen.
Ein vor der eigentlichen Bewerbung liegendes Gespräch bietet sich aufgrund der großen Vorteile
eigentlich immer an und sollte deshalb angestrebt werden. Dies gilt insbesondere bei
Initiativbewerbungen, aber auch beim Vorliegen einer Stellenausschreibung. Dort erfahren Sie
dann auch die gewünschte Form der Bewerbung, sofern dies nicht schon in der
Stellenausschreibung oder auf der Website des Arbeitgebers genannt wird.
Der größte Fallstrick bei diesen beiden Varianten ist eine ungenügende Vorbereitung des
Gesprächs, wodurch Sie den ersten Eindruck verschlechtern können. Ganz egal, ob Sie sich
lediglich nach freien Stellen erkundigen oder ob Sie bereits ein telefonisches
Vorgespräch/Telefoninterview führen: Informieren Sie sich im Vorfeld ausgiebig über den
Arbeitgeber, machen Sie sich Gedanken über Ihr Anliegen sowie Ihre Selbstpräsentation,
überlegen Sie sich Antworten auf typische Fragen sowie Fragen, die Sie selbst stellen möchten und
strukturieren Sie das Gespräch. Auch wenn das Telefonat dann ganz anders ablaufen sollte, haben
Sie Notizen, an denen Sie sich orientieren können. Halten Sie zudem alle Informationen und
Unterlagen bereit, die auch bei einem Vorstellungsgespräch Verwendung finden könnten:
Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Bescheinigungen etc.
Durch diesen erhöhten Aufwand und den nicht immer vorhersehbaren Ablauf solcher Gespräche
liegt die Hemmschwelle natürlich deutlich höher als bei schriftlichen und elektronischen
Bewerbungen. Letztlich werden Sie aber in den vielen Fällen trotz eines erfolgreichen Gespräches
noch eine schriftliche Bewerbung einreichen und sich gegebenenfalls auf ein Vorstellungsgespräch
vorbereiten müssen.
3.3) Zeitpunkt der Bewerbung
Der ideale Zeitpunkt ist von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich. Bei großen und
bekannten Firmen, Einrichtungen etc. kann es ratsam sein, einige Monate oder auch schon ein
Jahr vor dem gewünschten Praktikumszeitraum nachzufragen und sich zu bewerben. Ansonsten ist
eine Vorlaufzeit von ca. drei Monaten realistisch. Bei Stellenausschreibungen gilt natürlich der
genannte Bewerbungsschluss. Wird dieser nicht genannt oder bewerben Sie sich initiativ, sollten
Sie diese Information selbständig erfragen.
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4) Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen
4.1) Anschreiben
Das Anschreiben ist Ihre Visitenkarte: Es soll einen ersten zusammenfassenden Eindruck Ihrer
Motivation und Kompetenzen vermitteln und das Interesse wecken, Sie in einem
Vorstellungsgespräch näher kennen zu lernen. Dazu ist es natürlich wichtig, dass Sie den Inhalt
Ihres Anschreibens an die Aufgaben und Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle anpassen.
Zugleich ist das Anschreiben auch eine Arbeitsprobe und gibt einen ersten Eindruck über die
Qualität Ihrer Arbeitsweise sowie darüber, wie ernsthaft Ihre Bewerbungsmotivation ist. Klar ist
auch, dass Sie immer bei der Wahrheit bleiben sollten, um spätere Schwierigkeiten und
unangenehme Nachfragen zu vermeiden. Zur Veranschaulichung der folgenden Punkt finden Sie
am Ende der Abschnitte 4.3 „Weitere Bestandteile der Bewerbung“ und 4.4 „Besonderheiten der
Initiativbewerbung“ beispielhafte Bewerbungsunterlagen.
Überprüfen Sie das Anschreiben vor dem Versenden unbedingt auf Rechtschreib- und
Grammatikfehler, uneinheitliche Schreibweisen sowie sonstige stilistische Mängel. Idealerweise
hilft Ihnen jemand aus dem Familien- oder Freundeskreis dabei. Natürlich können Sie auch den
kostenlosen Bewerbungsmappen-Check des Büros für Praktikum und Berufseinstieg nutzen: Wir
helfen Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen und geben Ihnen Hinweise und
Verbesserungsvorschläge. Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.sowi.uni-
goettingen.de/pub.
Schrift: Empfehlenswert ist eine serifenlose Schriftart (z.B. Arial oder Calibri), wobei auch
Serifenschriften (z.B. Times New Roman) gängig sind. Die Schriftgröße kann 11 oder 12
betragen. Der Zeilenabstand liegt bei 1 bis maximal 1,5. Entscheidend für die Schrift ist letztlich
der optische Gesamteindruck und die Lesbarkeit.
Abstände: Laut DIN 5008, welche Empfehlungen für die Gestaltung von Geschäftsbriefen
(darunter fallen auch Anschreiben) gibt, beträgt der obere und untere Seitenrand 16,9 mm,
der linke Seitenrand 24,1 mm und der rechte Seitenrand min. 8,1 mm. Es steht Ihnen allerdings
frei, einen größeren Abstand einzurichten. Denken Sie auch daran, lesefreundliche Abstände
bspw. zwischen dem Briefkopf, dem Empfängerfeld, dem Betreff etc. einzurichten. Auch hier
können Sie die Empfehlungen der DIN 5008 nutzen.
Absätze und Länge: Unterteilen Sie Ihr Anschreiben in Absätze, die zwischen drei und sieben
Zeilen beinhalten. Trennen Sie diese Absätze durch Leerzeilen voneinander. Mit diesen
Vorgaben wirkt das Anschreiben gut strukturiert und leserfreundlich. Das Anschreiben sollte
nicht mehr als eine DIN A4-Seite umfassen und wird in der Regel als Fließtext formuliert. Der
Text wird nicht mehr zwingend im Blocksatz gestaltet, sondern kann auch linksbündig
ausgerichtet sein.
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Schreibstil: Versuchen Sie Schachtelsätze zu vermeiden, damit Ihre Satzstruktur übersichtlich
bleibt. Sie sollten in einem Satz höchstens zwei bis drei Aussagen treffen. Vermeiden Sie auch
zu häufige Wiederholungen gleicher Begriffe sowie umständliche Formulierungen und einen
übertriebenen Nominalstil („Durch das Anfertigen und Halten von Präsentationen…“, „Zu
meinen Aufgaben gehörte die Recherche, Anfertigung und Überarbeitung von…“ etc.). Auch
Floskeln und Standardphrasen („Hiermit bewerbe ich mich um…“, „Selbstverständlich bin ich
auch flexibel und teamfähig“ etc.) sind nicht gerne gesehen, da sie Offensichtliches
unnötigerweise wiederholen oder keine Begründung enthalten und daher völlig aus der Luft
gegriffen sein könnten.
Erwartet wird dagegen ein lebendiger und anschaulicher Schreibstil, der zum Weiterlesen
anregt. Formulieren Sie aktiv und kommen Sie dabei auf den Punkt („Ich habe
gelernt/organisiert/erarbeitet etc.“). Belegen Sie Ihre Erfahrungen und Kompetenzen immer
an Beispielen und nicht durch das bloße Aufzählen von Begriffen. So veranschaulichen Sie, dass
Sie Ihre Argumente mit Fakten untermauern können (statt „Ich kann eigenständig arbeiten“,
besser „Ich war für die Pflege der firmeneigenen Website verantwortlich und habe
eigenständig Inhalte ein- und ausgebaut“). Achten Sie dabei unbedingt darauf, auf die in der
Stellenausschreibung genannten Aufgaben und Anforderungen einzugehen, damit Sie nicht
„an der Stelle vorbei“ schreiben.
Absender: Idealerweise gestalten Sie in der Kopfzeile einen individuellen Briefkopf ähnlich wie
in Geschäftsbriefen. Dieser sollte Ihre vollständigen Kontaktdaten enthalten: Vor- und
Nachname, Postanschrift, Festnetz- und/oder Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse (möglichst
seriös und ohne Hyperlink). Sorgen Sie dafür, dass Sie stets zuverlässig erreicht werden
können.
Adressat: Hier ist der vollständige und korrekte Name (ggf. mit Rechtsform: GmbH, e.V. etc.)
des Arbeitgebers samt Postanschrift zu nennen. Zwischen Namen und Postanschrift gehört der
Verweis auf die Ansprechpartnerin bzw. den Ansprechpartner innerhalb des Unternehmens,
Vereins etc., mittlerweile ohne z.Hd. vor dem Namen. Patzer an dieser Stelle werden schnell
als Nachlässigkeit interpretiert.
Datum und Ort: In der Regel steht dies rechtsbündig. Achten Sie auf das aktuelle Datum,
gerade in einer Phase häufigen Bewerbens kann sich da schnell ein Fehler einschleichen.
Mittlerweile ist das Wort „den“ vor dem Datum immer mehr aus der Mode gekommen und
kann daher weggelassen werden.
Betreff: Hier stellen Sie den inhaltlichen Bezug zur angestrebten Stelle her, idealerweise im
Fett- oder Kursivdruck. Nach dem Wort „Bewerbung“ geben Sie die Bezeichnung der Position
im genauen Wortlaut der Anzeige wieder, falls vorliegend ergänzt um eine Kennziffer. Bei
Initiativbewerbungen formulieren Sie dabei so knapp und prägnant wie möglich: Bewerbung
und Stichwort des angestrebten Tätigkeitsbereiches (z.B. „Initiativbewerbung für ein Praktikum
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B ü r o f ü r P r a k t i k u m u n d B e r u f s e i n s t i e g Seite 14
im Veranstaltungsmanagement“). Das Wort „Betreff“ schreibt man heute nicht mehr. Gibt es
eine veröffentlichte Stellenausschreibung oder ein Vorgespräch, sollte dies ebenfalls in der
Zeile nach dem Betreff angegeben werden („Ihre Stellenausschreibung in der Süddeutschen
Zeitung vom 17.02.2012“ oder „Unser Telefongespräch vom 17.02.2012“).
Anrede: Sie besteht aus „Sehr geehrte Frau“ bzw. „Sehr geehrter Herr“ und dem Nachnamen.
Besitzt die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner einen akademischen Titel, so wird
dieser dem Nachnamen vorangestellt. Sofern Ihnen kein Name bekannt ist, fragen Sie nach.
Die Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“ sollte nur eine Notlösung darstellen.
Einleitung: Sie sollten unbedingt typische Standardeinleitungen wie „Hiermit bewerbe ich mich
um…“ vermeiden: Diese wirken oftmals ideenlos, langweilig und nichtssagend. Können Sie auf
ein Telefonat oder ein direktes Gespräch verweisen, so bietet sich dies als Einstieg an (z.B.
„zunächst vielen Dank für unser informatives Gespräch…“). Denkbar ist auch ein Einstieg mit
Ihrer Bewerbungsmotivation: Warum haben Sie sich gerade für dieses Praktikum/dieses
Unternehmen/dieses Projekt etc. entschieden und was interessiert/motiviert Sie dabei
besonders? Eine dritte Möglichkeit besteht darin, die wesentlichen Punkte der Ausschreibung
noch einmal in eigenen Worten zusammenzufassen, gerne auch verbunden mit einer Sie-
Ansprache (z.B. „Sie suchen einen Mitarbeiter, der …“). Sie können die Einleitung auch
überspringen und direkt zur Sache kommen: Beginnen Sie einfach mit Fakten zu Ihren
Kompetenzen und Erfahrungen, die für Sie als Bewerberin bzw. Bewerber sprechen.
Hauptteil: Hier müssen Sie begründen, warum Sie für diese Stelle geeignet sind und sich dabei
von Mitbewerberinnen und Mitbewerbern positiv abgrenzen. Dazu nennen Sie die wichtigsten
Erfahrungen und Kompetenzen, die Sie im Studium, durch Praktika oder andere Tätigkeiten
gesammelt und eingebracht haben. Diese sollten kurz und knapp sein und zu den genannten
Aufgaben und Anforderungen der Stelle passen. Machen Sie Ihre Argumente immer an
Beispielen fest, um den Eindruck zu vermeiden, Ihre Argumente seien aus der Luft gegriffen
(z.B. „Als studentische Mitarbeiterin konnte ich im Team eine Exkursion zu verschiedenen
Arbeitgebern organisieren“; „Im Studium habe ich wiederholt Vorträge gehalten und bin daher
geübt im Sprechen vor größeren Gruppen“). Sie sollten sich für Anforderungen, die Sie nicht
erfüllen, keineswegs entschuldigen. Machen Sie aber ggf. deutlich, dass Sie geeignete
Ersatzqualifikationen besitzen oder sich fehlendes Wissen aufgrund Ihrer nachweislichen
Lernbereitschaft und Auffassungsgabe schnell aneignen können. Handelt es sich um eine
Initiativbewerbung oder ist in der Ausschreibung kein konkreter Zeitraum für das Praktikum
angeführt, nennen Sie abschließend noch kurz den Zeitraum, in dem Sie das Praktikum
absolvieren möchten. Hier wäre auch Platz, etwaig geforderte Eintrittstermine oder
Gehaltsvorstellungen anzugeben.
Schlussteil: Hier fügen Sie eine freundliche, selbstbewusste Schlussformulierung ein (z.B. „Ich
freue mich auf ein persönliches Gespräch“ oder „Zu einem persönlichen Gespräch stehe ich
Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!
B ü r o f ü r P r a k t i k u m u n d B e r u f s e i n s t i e g
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Ihnen gerne zur Verfügung und freue mich über eine Einladung“). Danach beenden Sie das
eigentliche Anschreiben mit der gängigen Grußformel „Mit freundlichen Grüßen“. Die
Varianten „Mit besten Grüßen“ oder „Freundliche Grüße“ sind dabei unüblich und sollten eher
vermieden werden. Dies gilt insbesondere für die Variante „Mit herzlichen Grüßen“.
Unterschrift: Das Anschreiben wird handschriftlich mit Ihrem vollständigen Namen
unterschrieben. Eine maschinenschriftliche Wiederholung Ihres Namens ist nicht notwendig.
Anlagen: Der Zusatz „Anlagen“ oder „Anlage“ wird linksbündig unten, z.B. in der Fußzeile,
vermerkt. Die einzelnen Anlagen brauchen Sie allerdings nicht einzeln auflisten. Wenn Sie eine
größere Zahl an relevanten Anlagen mitschicken möchten, können Sie diese auf dem Deckblatt
einbauen oder ein eigenes Anlagenverzeichnis erstellen, welches Sie nach dem Lebenslauf
platzieren. Bei Praktika wird dies aber in den wenigsten Fällen notwendig sein, da eher
Kurzbewerbungen oder eine wirklich kleine Auswahl an Zeugnissen etc. gewünscht wird.
4.2) Lebenslauf
Sinn und Zweck des Lebenslaufs ist es, dem Adressaten kurz und knapp zu zeigen, dass Ihr Profil
ideal auf die ausgeschriebene Stelle passt. Dazu sollten Sie den Lebenslauf bei jeder Bewerbung an
die jeweilige Stelle anpassen. Er ist neben dem Anschreiben der wichtigste Bestandteil einer
Bewerbung, da er alle relevanten Informationen zur Beurteilung einer Person enthält. Möglichst
lückenlos bildet er wesentliche Stationen und Zeiträume Ihrer Berufs- und Ausbildungsbiographie
ab. Für den Lebenslauf gelten daher die gleichen Anforderungen als Arbeitsprobe wie für das
Anschreiben. Sie sollten auch den Lebenslauf vor dem Versand noch einmal gegenlesen (lassen),
gerne auch den kostenlosen Bewerbungsmappen-Check des Büros für Praktikum und
Berufseinstieg nutzen. Zur Veranschaulichung der folgenden Punkt finden Sie am Ende der
Abschnitte 4.3 „Weitere Bestandteile der Bewerbung“ und 4.4 „Besonderheiten der
Initiativbewerbung“ beispielhafte Bewerbungsunterlagen.
Layout: Prinzipiell wird ein tabellarischer Lebenslauf verwendet, soweit nicht explizit eine
andere Form des Lebenslaufs verlangt wird. Versuchen Sie, zwei Seiten nicht zu überschreiten
und verwenden Sie ein einheitliches Layout und eine klare Gliederung. Haben Sie für das
Anschreiben einen eigenen Briefkopf entwickelt, sollte dieser auch im Lebenslauf wieder
aufgegriffen werden. Eingeleitet wird der Lebenslauf mit der entsprechenden Überschrift
„Lebenslauf“, die Sie linksbündig oder zentriert platzieren können. In der Regel wird oben
rechts neben den Angaben zu den persönlichen Daten das Bewerbungsfoto angebracht
(Näheres zum Bewerbungsfoto im Abschnitt 4.3 „Weitere Bestandteile der schriftlichen
Bewerbung“). Abgeschlossen wird der Lebenslauf mit dem Ort und Datum sowie Ihrer
handschriftlichen Unterschrift.
Gewährleisten Sie Lesbarkeit durch Freiräume, Absätze und einen sparsamen Umgang mit
Formatierungen (Hervorhebungen am besten nur durch Fett-Druck). Sorgen Sie auch für ein
Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!
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ansprechendes Schriftbild ähnlich den Vorgaben für das Anschreiben (Schriftarten Times New
Roman, Arial, Calibri etc.; Schriftgröße 11-12; Zeilenabstand 1-1,5), wobei Sie durchgehend die
gleiche Schriftart verwenden sollten. Vermeiden Sie zudem Abkürzungen bei Namen von
Arbeitgebern o.ä. (Ausnahme bei Rechtsform).
Aufbau: Bei der Darstellung verwenden Sie unbedingt einen zweispaltigen Aufbau (linke Spalte
für die Zeitangaben, rechte Spalte für die inhaltliche Beschreibung). Zeiträume belegen Sie
durch Monats- und Jahresangaben (Monat/Jahr), aber ohne Tagesdatum. Nutzen Sie nicht den
klassischen chronologischen Aufbau, da dieser mittlerweile nicht mehr empfohlen wird.
Aktuell ist stattdessen die angelsächsische Variante: Unterteilen Sie Ihren Lebenslauf in
thematische Blöcke, die Sie in eine zweckmäßige Reihenfolge bringen (z.B. zuerst Studium,
dann Praktika, Schule, Fortbildungen, Sprach- und EDV-Kenntnisse, Ehrenamt, Hobbys und
Interessen). Innerhalb dieser Blöcke steht an erster Stelle die aktuellste Station, von wo aus Sie
in die Vergangenheit gehen. Dies unterstützt die Leserin bzw. den Leser dabei, die wichtigsten
Informationen schnell zu erfassen.
Angaben zur Person: Hier nennen Sie Ihren vollständigen Namen samt Anschrift und
Kontaktdaten, falls diese nicht schon im Briefkopf angegeben wurden. Hinzu kommt Ihr
Geburtsdatum und -ort (evtl. mit Geburtsland). Zunehmend verzichtbar werden Angaben zum
Familienstand und zu eventuellen Kindern. Die Staatsangehörigkeit ist nur notwendig, wenn
Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder sich diese nicht aus Ihrem Namen
ableiten lässt. Ihre Konfession brauchen Sie nur dann zu nennen, wenn Sie sich bei kirchlichen
Einrichtungen und sogenannten konfessionsnahen Tendenzbetrieben bewerben. Die Namen
und Tätigkeiten Ihrer Eltern und Geschwister gehören heutzutage nicht mehr in den
Lebenslauf.
Studium: Grundlegende Angaben umfassen den Zeitraum, Studiengang, Namen und Ort der
Universität/Hochschule sowie (bei 2-Fach-Studiengängen) die Fächerkombination. Nennen Sie
auch Ihre Studienschwerpunkte und Interessengebiete und zwar umso ausführlicher, je besser
diese zur ausgeschriebenen Stelle passen. Sie sollten auch Ihren Abschluss sowie bei Relevanz
für die angestrebte Stelle den Titel Ihrer Abschlussarbeit aufführen. Noten erwähnen Sie nach
eigenem Ermessen. Haben Sie noch keinen Abschluss erworben, verwenden Sie die
Formulierungen „Voraussichtlicher Abschluss als…“ oder „Angestrebter Abschluss als…“ mit
dem entsprechenden Zeitpunkt. Auch ein abgebrochenes Studium stellen Sie mit den oben
genannten grundlegenden Informationen dar, ggf. mit dem Hinweis „Ohne Abschluss“.
Schwerpunkte nennen Sie hier aber nur, wenn diese für die angestrebte Stelle interessant sind.
Praktika und berufliche/studentische (Neben-)Tätigkeiten: Auch hier gehören unbedingt der
Zeitraum, eine Bezeichnung Ihres Einsatz- bzw. Tätigkeitsbereichs sowie Name und Ort des
Arbeitgebers genannt. Inwieweit Sie Details zu Ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten
ergänzen, richtet sich nach deren Nähe und Relevanz zur ausgeschriebenen Stelle.
Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!
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Seite 17
Nebentätigkeiten, die keine solche Bedeutung besitzen, schon länger zurückliegen oder mit
zeitlichen Unterbrechungen wiederkehren, können Sie auch zusammenfassen.
Berufsausbildung: Hier nennen sie den Zeitraum und die Bezeichnung der Berufsausbildung
sowie Name und Ort der Ausbildungsstätte. Optional erwähnen Sie hier auch die
Abschlussnote sowie Tätigkeiten und Kenntnisse, die Sie durchgeführt bzw. erworben haben.
Schule: Aufgeführt wird zunehmend nur noch die letzte Schulstation, in der Sie Ihren höchsten
Schulabschluss erworben haben. Sie nennen dazu den Zeitraum des Schulbesuchs, den Namen
und Ort der Schule sowie den erworbenen Abschluss, ggf. mit Abschlussnote und
Leistungskursen. Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erst nach einer
Berufsausbildung und/oder anschließenden beruflichen Tätigkeit erworben, können Sie auch
den vor der Berufsausbildung erworbenen Schulabschluss in der oben genannten Form
angeben.
Wehr-/Zivildienst, FSJ, Bundesfreiwilligendienst: Zu nennen ist hier neben dem Zeitraum der
Einsatzbereich sowie der Name und Ort der Einrichtung, bei der Sie den entsprechenden
Dienst geleistet haben. Weitere Angaben zu ausgeübten Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten
sind nur mit Blick auf die ausgeschriebene Stelle notwendig.
Ehrenamtliche Tätigkeiten: Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren (z.B. Mitarbeit in
kulturellen oder sozialen Projekten, Hochschulgruppen oder Sportvereinen), führen Sie diese
unbedingt auf. Bei äußerst zeitaufwendigen oder politischen Engagements oder auch bei der
Mitarbeit in Selbsthilfegruppen u.ä. sollten Sie aber schauen, inwieweit diese für die spezielle
Stelle relevant sind oder nicht doch eher Irritationen und Zweifel beim Arbeitgeber auslösen
können. Wenn Sie ein Ehrenamt aufführen, nennen Sie den Zeitraum, den Namen und Ort der
Einrichtung sowie eine kurze Angabe zu Ihrer Tätigkeit.
Weiterbildung: Grundlegende Angaben umfassen den Zeitraum und das Thema der
Weiterbildung sowie Name und Ort der Bildungseinrichtung. Sie können hier auch eine kurze
Angabe zum zeitlichen Umfang der Weiterbildungen einbinden (z.B. „Wochenendseminar“
oder „Abendkurs“). Neben Weiterbildungen, die Sie in Ihrer Freizeit besucht haben, gehören
hier auch während des Studiums absolvierte Sprachkurse oder Veranstaltungen zu
Schlüsselkompetenzen hin. Diese können auch zu einem Punkt zusammengefasst werden
(„Verschiedene Kurse und Workshops an der Georg-August-Universität Göttingen), wobei Sie
dann passende Themen stichpunktartig aufzählen. Freiwillig besuchte Vorlesungen und Kurse,
die nicht zu Ihrem Studium gehören, finden hier ebenfalls ihren Platz und sollten bei Relevanz
für die ausgeschriebene Stelle ebenfalls eingebaut werden (z.B. BWL- oder Jura-Kurse etc.).
Zusatzqualifikationen: In diese Rubrik fallen Ihre Sprach- und EDV-Kenntnisse. Geben Sie zu
den jeweiligen Kenntnissen auch immer eine Einschätzung Ihres Kenntnisstandes an. Bei
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Sprachen ist die gängige Skala, ggf. ergänzt um den Zusatz „in Wort und Schrift“:
Muttersprache (nur wenn sich diese nicht aus Ihrem Namen oder Ihrer Staatsangehörigkeit
herleiten lässt), verhandlungssicher, sehr gute Kenntnisse, gute Kenntnisse und
Grundkenntnisse. Bei EDV-Kenntnissen ist folgende Skala üblich: sehr gute Kenntnisse, gute
Kenntnisse, Grundkenntnisse. Belegen Sie Kenntnisse mit Zertifikaten, sofern diese vorhanden
sind und das Volkshochschulniveau übersteigen (z.B. Cambridge Certificate). Treffen Sie bei der
Aufzählung auch eine zur Stelle passende Auswahl und lassen sie speziellere EDV- und
Sprachkenntnisse aus, sofern diese nicht gefragt sind.
Hobbys und Interessen: Dieser Punkt muss nicht im Lebenslauf eingebaut werden. Nutzen Sie
ihn, wenn Sie Ihre Persönlichkeit auch außerhalb der Ausbildungs- und Berufsbiographie
präsentieren möchten. Gängige Hobbys betreffen kulturelle Aktivitäten (Literatur, Reisen,
Musik etc.) oder eher verletzungsarme Sportarten (Fitness, Laufen, Radfahren etc.). Bei
Sportarten mit erhöhtem Verletzungsrisiko (Extrem- und Risikosportarten, aber auch Fußball,
Kampfsport etc.) und Hobbies mit hohem Zeitaufwand sollten Sie allerdings schauen, ob diese
nicht eher kontraproduktiv von der Leserin oder dem Leser aufgefasst werden könnten.
Letztlich sollten Sie sich überlegen, welcher Eindruck durch genannte Hobbys und Interessen
von Ihrer Persönlichkeit entstehen kann und ob Sie dies und dazugehörige Nachfragen im
Vorstellungsgespräch wünschen.
Je nach thematischer und/oder zeitlicher Nähe oder Ihren persönlichen Vorlieben können Sie
einzelne Blöcke auch zusammenfassen oder inhaltlich ergänzen. Die Bereiche Schule und Wehr-
/Zivildienst etc. lassen sich in einem Block abhandeln oder trennen, ebenso wie Praktika und
Nebentätigkeiten. Praktika, Weiterbildungen und Tätigkeiten zur Studienfinanzierung passen auch
in den Block „Studium“, wenn Sie zeitlich und inhaltlich zum Studium gehören. Haben Sie
mindestens zwei Auslandsaufenthalte von jeweils ab zwei bis drei Monaten Dauer, können Sie
diese auch als eigenen Block mit einer entsprechenden Überschrift präsentieren.
Studierende sollten Ihr Studium detaillierter darstellen und unbedingt auf Schwerpunkte,
besondere Fächer und Zusatzqualifikationen eingehen. Fehlen explizit stellenrelevante Praktika
und Nebentätigkeiten etc., werden weniger einschlägige Tätigkeiten entsprechend ausführlicher
dargestellt. So heben Sie eine generelle Praxiserfahrung und dort gewonnene
Schlüsselkompetenzen hervor und laufen nicht Gefahr, als Theoretikerin bzw. Theoretiker ohne
jegliche Erfahrung aus der Arbeitswelt zu erscheinen. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Lebenslauf ein
individuelles Profil entwickeln, um sich von der grauen Masse zu unterscheiden.
Versuchen Sie auch Lücken in Ihrem Werdegang zu vermeiden. Dabei sind Leerstellen von zwei bis
drei Monaten Dauer wie etwa bei Übergangsphasen zwischen Schule und Studium
unproblematisch. Bei längeren Lücken, insbesondere von mehr als sechs Monaten Dauer, sollten
Sie dagegen schauen, ob Sie diese mit Nebentätigkeiten, Fortbildungen, ehrenamtlichen
Tätigkeiten, Sprachreisen etc. füllen können. Gibt es keine derartigen Möglichkeiten, umschreiben
Sie diese Zeiten z.B. mit Begriffen wie „Bewerbungsphase“ oder „Berufliche Orientierung“. So
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vermeiden Sie den Eindruck, Sie hätten etwas zu verbergen oder schlicht unsorgfältig bei der
Erstellung des Lebenslaufs gearbeitet.
4.3) Weitere Bestandteile der schriftlichen Bewerbung
Deckblatt: Ein Deckblatt wird mittlerweile häufig genutzt, ist aber kein Pflicht-Bestandteil der
schriftlichen Bewerbung. Zum üblichen Inhalt gehört eine Überschrift (z.B. „Bewerbung als…“
oder „Bewerbungsunterlagen für…“), das Bewerbungsfoto, Ihr Name samt Postanschrift und
Kontaktdaten sowie auch die des Arbeitgebers. Für Ihre eigenen Daten können Sie auch den
Briefkopf aus dem Anschreiben und Lebenslauf verwenden.
Bewerbungsfoto: Die Bewerbung ohne Foto nimmt auch in Deutschland zu. Da aber in den
meisten Fällen doch ein Foto verwendet wird, besteht das Risiko, durch eine Bewerbung ohne
Foto tendenziell eher negativ aufzufallen. Wenn Sie eines verwenden wollen, achten Sie
darauf, dass es sich dabei um ein professionell erstelltes Foto handelt. Achten Sie auch auf
einen der Branche angemessenen Kleidungsstil und kleiden Sie sich lieber etwas seriöser als zu
leger. Denkbar ist ein Farb- oder Schwarz/Weiß-Foto im Quer- oder Hochformat, ganz nach
Ihrem persönlichen Geschmack. Platziert wird das Foto entweder auf dem Lebenslauf (Größe
ca. 6x4 cm) oder auf dem Deckblatt (größeres Bild möglich).
Zeugnisse und Nachweise: Beschränken Sie sich auf eine angemessene Auswahl an möglichst
relevanten Zeugnissen, um die Bewerbungsmappe nicht unnötig umfangreich zu gestalten.
Wichtig sind vor allem Nachweise über Schul- und Studienabschlüsse, praktische Erfahrungen
sowie besondere Zusatzqualifikationen. Nachweise über ehrenamtliche Tätigkeiten, Sprach-
und EDV-Kurse sind dabei in den meisten Fällen weniger wichtig. Versenden Sie Zeugnisse nie
im Original, sondern nur als erstklassige Kopien. Beglaubigte Kopien reichen Sie nur nach
ausdrücklicher Aufforderung ein.
Reihenfolge: Zu einer vollständigen Bewerbung gehören in folgender Reihenfolge:
Anschreiben (lose auf die eigentliche Bewerbungsmappe), Deckblatt (falls verwendet),
Lebenslauf, Lichtbild (auf dem Deckblatt oder im Lebenslauf), Nachweis über
Studienleistungen (Prüfungszeugnis oder Notenspiegel), Arbeits- und/oder
Praktikumszeugnisse, ggf. sonstige Zertifikate und Fortbildungsnachweise, (Fach-
)Abiturzeugnis. Eine Kurzbewerbung wird nur verschickt, wenn dies ausdrücklich so gefordert
wird (v.a. bei Praktika und Nebentätigkeiten häufig der Fall), sie besteht lediglich aus dem
Anschreiben und Lebenslauf.
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4.4) Besonderheiten der Initiativbewerbung
Sie können sich natürlich auch ohne eine spezielle Stellenausschreibung bei einem Arbeitgeber
bewerben. So zeigen Sie einerseits Engagement und Eigeninitiative, andererseits wird ein Großteil
der offenen Stellen intern oder aus Kosten- oder Zeitgründen auf anderen Wegen vergeben, zu
denen Sie mit einer Initiativbewerbung möglicherweise Zugang erhalten.
Dieser Weg erfordert allerdings einiges an Mehraufwand als eine Bewerbung auf eine
Stellenausschreibung. Zunächst sollten Sie Wunscharbeitgeber für Ihr potentielles Berufsfeld
recherchieren. Dann gilt es herauszufinden, ob dort interessante Arbeitsbereiche bestehen und
wenn ja, welche Kenntnisse und Fähigkeiten dort gefordert werden. Nicht zuletzt müssen Sie
herausfinden, wer als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für die Bewerbung in Frage
kommt und welche Formalitäten dabei zu beachten sind. Die benötigten Informationen erhalten
Sie zum einen, wenn Sie Ausschreibungen zu vergleichbaren Stellen bzw. Praktika nach Aufgaben
sowie gefordertem Fachwissen und Schlüsselkompetenzen auswerten. Damit entwickeln Sie ein
Gespür dafür, welche Voraussetzungen an Sie und Ihre Initiativbewerbung gestellt werden. Mit
diesem Wissen können Sie sich auf einen anschließenden Kontakt mit Ihrem Wunscharbeitgeber,
z.B. auf einer Messe oder durch ein Telefonat, vorbereiten. Entwickeln Sie dazu ein Kurzprofil, in
welchem Sie in wenigen Sätzen Ihre bisherigen Studien- und evtl. Praxiserfahrungen samt dort
ausgeübter Tätigkeiten und erworbener Kenntnisse zusammenfassen.
Waren Sie mit Ihrer ersten Kontaktaufnahme erfolgreich, müssen Sie in den meisten Fällen eine
schriftliche Bewerbung nachschicken. Vermeiden Sie dabei, das Anschreiben anonym zu gestalten,
sondern verweisen Sie unbedingt auf den vorherigen Kontakt. Ebenfalls sollte es sich nicht um ein
Standardanschreiben handeln. Gerade bei einer Initiativbewerbung wird erwartet, dass sie speziell
auf das Unternehmen ausgerichtet wurde. Im Betreff sollten Sie den Begriff „Initiativbewerbung“
verwenden. Machen Sie auch deutlich, für welchen Bereich Sie sich interessieren und nennen Sie
diesen möglichst schon im Betreff. Um sicher zu gehen, dass Sie nicht „an der Stelle vorbei“
schreiben, nutzen Sie Ihre Notizen zu den im Vorfeld recherchierten Informationen über typische
Aufgabenstellungen und Anforderungen sowie aus den Erstgesprächen und orientieren Sie sich bei
der Präsentation Ihrer Stärken daran. Ansonsten gelten beim Anschreiben und auch beim
Lebenslauf alle formalen und inhaltlichen Anforderungen wie bei Bewerbungen auf
ausgeschriebene Stellen.
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4.5) Besonderheiten der E-Mail-Bewerbung
Bewerbungen finden mittlerweile nicht mehr nur per Post statt, sondern häufig auch oder
ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail oder Online-Formular. Der Trend geht dabei
eindeutig hin zur elektronischen Bewerbung, wobei Online-Formulare meistens nur von großen
Unternehmen oder im Öffentlichen Dienst eingesetzt werden. Daher stehen hier auch die
gängigen Anforderungen an eine E-Mail-Bewerbung im Vordergrund. Sind Sie sich unsicher, auf
welchem Weg Ihre Bewerbung gewünscht wird, erkundigen Sie sich sicherheitshalber beim
jeweiligen Arbeitgeber. Davon abgesehen gelten auch für E-Mail-Bewerbungen die gleichen
Grundregeln wie bei der schriftlichen Bewerbung.
Bei der E-Mail-Bewerbung gibt es verschiedene Varianten. Sie können das Anschreiben in die
eigentliche E-Mail einfügen und den Lebenslauf samt weiteren Unterlagen im Anhang mitschicken.
Möglich ist auch, in der eigentlichen E-Mail nur eine kurze Anmoderation des Anliegens zu
schreiben und das eigentliche Anschreiben mit Lebenslauf und weiteren Unterlagen im Anhang zu
versenden. Bei Kurzbewerbungen und Anfragen für Initiativbewerbungen reicht es häufig auch
aus, ein kurzes Anschreiben mit Profildaten in die eigentliche E-Mail zu setzen und entweder nur
den Lebenslauf oder gar keine Unterlagen als Anlage mitzuschicken. Bei allen Varianten sollten Sie
aber folgende formale Aspekte berücksichtigen:
Adresse: Nutzen Sie eine angemessene Absender-Adresse; Spitz- und Fantasienamen wirken
auf den Arbeitgeber wenig seriös. Stellen Sie auch die richtigen Absenderinformationen ein, so
dass Ihr vollständiger Name als Absender erscheinen kann. Wichtig ist auch, dass Sie Ihre
Bewerbung an einen konkreten Adressaten richten und nicht an allgemeine Empfänger-
Adressen wie „info@...“ oder „kontakt@...“ (sofern nicht explizit anders gewünscht).
Betreffzeile: Füllen Sie den Betreff aussagekräftig aus und orientieren Sie sich dabei am Betreff
des Anschreibens; der Begriff „Bewerbung“ kann so gut vom Empfänger automatisch gefiltert
werden.
Kontaktdaten/Signatur: Damit Ihre E-Mail möglichst professionell wirkt, sollten Sie in die
eigentliche E-Mail eine Signatur mit Ihren Kontaktdaten einfügen. Eine eingefügte Unterschrift
ist sieht zwar schön aus, ist aber nicht unbedingt erforderlich, da sie beim Empfänger nicht
immer korrekt angezeigt werden kann.
Anlage: Idealerweise verschicken Sie die Unterlagen gebündelt als eine einzige Datei im
Anhang, die maximal zwei bis drei Megabyte groß ist. Der Umfang und die Reihenfolge der
Unterlagen entsprechen dabei denen von postalischen Bewerbungen. Benennen Sie auch Ihre
Bewerbungs-Datei möglichst eindeutig, damit keine Verwechslungen entstehen (z.B. „Max
Mustermann_Praktikumsbewerbung Öffentlichkeitsarbeit“).
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Dateiformat: Am besten nutzen Sie das PDF-Format, da hierbei bei der Dateiübertragung keine
Fehler im Layout oder bei der Formatierung auftreten können. PDF-Dateien können Sie mit MS
Office und Open Office oder im Internet erhältlichen und kostenfreien PDF-
Konvertierungsprogrammen erstellen.
Bewerbungsfoto/Unterschrift/Zeugnisse: Scannen Sie Ihr Bewerbungsfoto als Bilddatei ein
oder lassen Sie sich von Fotographen gleich digitalisierte Fotos mitgeben. Gut geeignet ist
hierfür das JPG- oder GIF-Format. Das Bewerbungsfoto fügen Sie dann in den Lebenslauf oder
das Deckblatt ein. Achten Sie dabei auf die Dateigröße, indem Sie das Foto mit einer Auflösung
von 150 bis 300 dpi einscannen. Ansonsten gelten die bereits genannten Hinweise für
Bewerbungsfotos. Auch Ihre Unterschrift sollten Sie nach diesen Vorgaben einscannen und
unbedingt in das Anschreiben und den Lebenslauf einbinden. Bei Zeugnissen und sonstigen
Unterlagen verfahren Sie ähnlich, wobei hier ein Schwarz/Weiß-Scan völlig ausreicht.
Denken Sie dabei auch aus Sicht des Empfängers: Eine E-Mail, die über die Internetseite eines
kostenlosen Providers versendet wird, bekommt häufig automatisch Werbung angehängt;
schicken Sie Ihre Bewerbung daher besser mit einem E-Mail-Programm wie Thunderbird oder
Outlook. Verzichten Sie zudem auf eine automatische Empfangsbestätigung und versenden Sie
Ihre E-Mail am besten im Nur-Text-Format. Um sicher zu gehen, dass sich keine Fehler
eingeschlichen haben, schicken Sie Ihre Bewerbung an sich selbst und drucken Sie die Unterlagen
aus. So können Sie sämtliche Unterlagen noch einmal auf Schwachstellen überprüfen.
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5) Hinweise zum Vorstellungsgespräch
Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bedeutet, dass Sie aufgrund Ihrer
Bewerbungsunterlagen grundsätzlich für die Praktikumsstelle geeignet sind. Nun gilt es in einem
persönlichen Gespräch, den bisherigen Eindruck zu vertiefen und vor allem Sie als Person genauer
kennen zu lernen. Die Leitfrage lautet also: „Passen Sie als Mensch zum Arbeitgeber, zu der
angestrebten Stelle, zu den Vorgesetzten, zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern…?“ Ihr Ziel im
Gespräch ist daher, die Gesprächspartnerinnen und -partner insbesondere von Ihren sozialen und
persönlichen Kompetenzen zu überzeugen. Daneben geht es aber auch darum, Ihre in den
Bewerbungsunterlagen genannte Motivation und fachliche Eignung noch einmal hervorzuheben.
Dazu müssen Sie von sich aus Argumente liefern, die Ihre Eignung begründen.
Ablauf: Vorstellungsgespräche werden vor allem durch Fragen des Arbeitgebers an Sie
bestimmt und wirken daher gerne wie Interviews. Der Interviewcharakter schließt aber nicht
aus, dass auch Sie sich aktiv einbringen und dass über bestimmte Themen weniger nach dem
Frage-Antwort-Prinzip, sondern eher wie in einem normalen Gespräch miteinander geredet
wird. Wie lange das Gespräch dauert, ob es strukturiert oder offen ist und welche
Schwerpunkte gesetzt werden, variiert von Situation zu Situation und hängt von verschiedenen
Faktoren ab (persönlichen Eigenarten und Gesprächsführungskünsten des Gegenübers,
verfügbare Zeit, Anzahl der Gesprächspartnerinnen und -partner, Größe und Gepflogenheiten
der Branche etc.). Dennoch gibt es eine gewisse Grundstruktur, die jedem
Vorstellungsgespräch mehr oder weniger offen zugrunde liegt:
Begrüßung und Gesprächseinstieg
Selbstdarstellung des Arbeitgebers und Informationen zum Arbeitsplatz
Selbstdarstellung der Bewerberin bzw. des Bewerbers
Fragenblock zur Motivation, Werdegang, Kompetenzen und evtl. zum Privatbereich
Fragen der Bewerberin bzw. des Bewerbers
Abschluss des Gesprächs
Selbstpräsentation: Sie sollte einen erkennbaren Bezug zur beworbenen Stelle haben und auf
die spezifischen Aufgabenstellungen und Anforderungen eingehen. Wie im Anschreiben stellen
Sie Ihre Kompetenzen und Erfahrungen an konkreten Beispielen aus Ihrem Lebenslauf dar,
wobei auch gut Schlagwörter aus dem angestrebten Tätigkeitsfeld benutzt werden können. Die
Selbstpräsentation sollte dabei keine bloße Wiederholung des Lebenslaufs nach dem Schema
Geburt-Schule-Studium-Hobbys sein. Besser ist ein Aufbau, der mit der gegenwärtigen Station
beginnt. Heben Sie im Studium sowie durch Praktika, Nebentätigkeiten etc. erworbene
Kompetenzen und Erfahrungen hervor und zeigen Sie Verbindungslinien zur angestrebten
Stelle auf. Am Ende können Sie nochmal Ihre wichtigsten Argumente zusammenfassen und
kurz ansprechen, was Sie zur Bewerbung motiviert hat. Die Selbstpräsentation sollten Sie an
eine Zeitvorgabe von zwei bis drei Minuten anpassen. Entwickeln Sie dabei einen eigenen Stil
und vermeiden Sie den Eindruck, einen auswendig gelernten Text aufzusagen.
Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!
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Fragen zur Motivation: Gesucht werden Praktikantinnen und Praktikanten, die sich bewusst
für ein bestimmtes Tätigkeitsfeld entschieden haben und diese Entscheidung darlegen und
begründen können. Daher sollten Sie den Eindruck vermeiden, Sie hätten sich auf die
angestrebte Stelle ohne besondere Absichten beworben und wüssten eigentlich gar nicht
genau, was Sie wollen. Stattdessen nennen Sie Beispiele und Erfahrungen, in denen sich Ihre
beruflichen Ziele herausgebildet und gefestigt haben. Stellen Sie auch heraus, dass Sie die
Herausforderungen und den Alltag der Stelle zumindest in Grundzügen kennen und Sie sich
ganz bewusst zur Bewerbung entschieden haben.
Fragen zum Werdegang und Kompetenzprofil: Den Arbeitgeber interessiert, welche Aufgaben
und Anforderungen Sie bisher erfüllen mussten und welche Kenntnisse und Erfahrungen Sie
dabei erworben haben. Er will auch wissen, ob Ihre Kompetenzen für die Stelle ausreichen und
wie Sie sich als Persönlichkeit einbringen werden. Daher sollten Sie an Beispielen zeigen, wo
Sie sich die genannten Anforderungen erlernt und praktisch eingesetzt haben und dabei einen
gewissen roten Faden in Ihrer Entwicklung aufzeigen. Vermitteln Sie zudem, dass Sie sowohl
eigenständig arbeiten als sich auch in ein Team integrieren und gemeinsam Aufgaben lösen
können. Erfüllen Sie nicht alle oder einige wichtige Anforderungen nicht oder nur
unzureichend, weisen Sie darauf hin, dass Sie sich bisher immer zügig in neue Aufgaben und
Themen eingearbeitet haben.
Fragen zu Stärken und Schwächen: Auf diese Fragen sollten Sie unbedingt Antworten parat
haben, um nicht als überheblich und/oder unreflektiert zu erscheinen. Geben Sie Stärken
dabei nicht nur als abstraktes Schlagwort an, sondern stellen Sie diese anhand von Beispielen
dar. Zeigen Sie konkret auf, in welchen Situationen Sie die genannte Stärke bereits erfolgreich
eingesetzt haben. Schwächen sollten Sie ernsthaft beantworten und dabei möglichst keine
solchen nennen, die als wichtige Anforderung für die angestrebte Stelle gelten. Wichtig ist,
dass Sie Ihre Schwächen relativieren („manchmal“, „gelegentlich“, „früher“), wenn Sie
Beispiele für Situationen geben, in denen sich diese bemerkbar gemacht haben. Zeigen Sie
daran anschließend auch immer auf, was Sie getan haben, um die Schwäche in den Griff zu
bekommen.
Fragen zur Privatsphäre: Diese Fragen sind eigentlich unzulässig und treten bei
Vorstellungsgesprächen für Praktika eher selten auf. Werden Sie dennoch gestellt, kann es
sein, dass der Arbeitgeber feststellen will, inwieweit Ihr Privatleben Ihre berufliche
Leistungsfähigkeit unterstützt und/oder wie Sie auf unangenehme Fragen bzw. auf Stress
reagieren. Daher sollten Sie sich im Vorfeld überlegen, welche Informationen Sie präsentieren
möchten und wo Sie Grenzen ziehen. Auf Fragen, zu denen Sie nichts sagen möchten, sollten
Sie eine höfliche, souveräne Antwortstrategie entwickeln. Wenn Sie bestimmte Fragen
dennoch beantworten, zeigen Sie auf, dass Sie auch außerhalb Ihres Studiums lernbereit und
vielseitig interessiert sind.
Fragen der Bewerberin/des Bewerber: Stellen Sie hier Fragen, die bisher offen geblieben sind
und nicht bereits im vorangegangenen Gesprächsverlauf oder längst durch die
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Stellenausschreibung beantwortet wurden. Überlegen Sie sich daher im Vorfeld
entsprechende Fragen und notieren Sie sich diese stichpunktartig auf einem Blatt. Dies zeigt
Ihrem Gegenüber auch, dass Sie sich vorbereitet haben und die Bewerbung ernst nehmen.
Stellen Sie vor allem Fragen, die sich auf die Aufgaben beziehen und weniger welche, die sich
um Ihren persönlichen Vorteil drehen (Urlaub, Überstunden etc.). Diese heben Sie sich am
besten für den Schluss auf.
Geben Sie im Vorstellungsgespräch zu erkennen, dass Sie sich ausführlich mit dem gewünschten
Arbeitsplatz und dem Arbeitgeber befasst haben. Wichtig ist auch, dass Sie sich im Vorfeld mit
Ihren eigenen Stärken und Schwächen auseinander setzen und Ihr eigenes Profil herausarbeiten.
Auf dieser Basis üben Sie, glaubwürdige Antworten auf die typischen Fragen eines
Vorstellungsgesprächs zu formulieren. Seien Sie in Ihrem Auftreten durchaus selbstbewusst, aber
vermeiden Sie Überheblichkeit und generelle Schuldzuweisungen und negative Äußerungen über
Dritte. Wichtig ist auch, auf Fragen möglichst genau zu antworten und sich nicht im
Unwesentlichen zu verlieren. Letztlich geht es darum, einen freundlichen und aufgeschlossenen
Eindruck zu machen und dem Gegenüber durch ein entsprechendes Antwortverhalten die
benötigten Informationen zu liefern. Dabei sollten Sie natürlich nicht versuchen, sich zu verstellen,
sondern Ihren eigenen, authentischen Stil finden.
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B ü r o f ü r P r a k t i k u m u n d B e r u f s e i n s t i e g Seite 34
6) Organisatorisches zum Praktikum
6.1) Qualitätsmerkmale eines guten Praktikums
Die Qualität eines Praktikums kann sich von Arbeitgeber zu Arbeitgeber stark unterscheiden, da es
keine allgemeingültigen Standards für die formale und inhaltliche Ausgestaltung von Praktika gibt.
Daher besteht grundsätzlich die Gefahr, dass ein Arbeitgeber Ihr Praktikanten-Dasein ausnutzt und
Sie die gleichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten wie eine festangestellte Vollzeitkraft haben,
ohne aber eine entsprechende Vergütung zu erhalten.
Woran können Sie nun erkennen, ob Ihr Praktikum auch ein gutes und faires Praktikum ist, bei
dem Sie nicht ausgenutzt werden? Es gibt dazu verschiedene Broschüren, Ratgeber und
Bewertungsportale, aber kein einheitliches Regelwerk. Zur Orientierung können Ihnen folgende
Adressen helfen:
„Leitfaden für ein faires Praktikum“ der DGB Jugend (http://jugend.dgb.de/studium/dein-
praktikum) sowie deren dazugehörige Initiative www.students-at-work.de
Leitfaden „Praktika – Nutzen für Praktikanten und Unternehmen“ des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a742-Praktika-Nutzen-Praktikanten-
Unternehmen.html)
Interessenvereinigung Fairwork e.V. (www.fairwork-ev.de)
Kampagne „Fair Company“ des Absolventenmagazins Junge Karriere
(http://faircompany.karriere.de)
Portale zur Bewertung von Praktika wie etwa www.prakti-test.de und www.meinpraktikum.de
Die wichtigsten der dort genannten Qualitätsmerkmale haben wir für Sie zusammengefasst.
Danach zeichnet sich ein gutes und faires Praktikum dadurch aus, dass
durch das Praktikum keine Vollzeitstellen substituiert werden, sondern der Lerncharakter und
Ihre berufliche Orientierung während der Ausbildungsphase im Vordergrund steht,
Sie mit dem Praktikum nicht für eine feste Stelle vertröstet oder mit einer vagen Aussicht auf
eine anschließende Vollzeitstelle geködert werden,
ein Praktikumsvertrag geschlossen wird, in dem Punkte wie Dauer und Umfang, Lerninhalte,
Betreuung, Vergütung u.ä. enthalten sind,
Sie mit Beginn des Praktikums über Rechte (z.B. Zuständigkeiten des Betriebsrates, Arbeits-
und Ruhezeiten) und Pflichten (z.B. Verschwiegenheit, Weisungsgebundenheit) informiert
werden,
Sie eine leistungsgerechte Vergütung erhalten,
die Praktikumsdauer höchstens sechs Monate beträgt,
Sie zu Beginn eine fundierte Einführung erhalten und im Laufe Ihres Praktikums mehrere
Aufgabenbereiche kennen lernen,
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Seite 35
Ihnen während des gesamten Praktikums eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite steht, die
bzw. der sich um Ihre Interessen und Arbeitsinhalte kümmert, Ihnen ein regelmäßiges
Feedback gibt sowie bei Fragen und Problemen ansprechbar ist,
Sie die Möglichkeit erhalten, an geeigneten Bildungsangeboten (Workshops oder Kurz-
Seminare etc.) teilzunehmen, die von dem Arbeitgeber oder einer außerbetrieblichen
Einrichtung angeboten werden,
Ihnen nach Abschluss des Praktikums ein qualifiziertes Praktikumszeugnis ausgestellt wird, in
dem u.a. Angaben über Art, Dauer, Inhalt und Ziel des Praktikums, von Ihnen durchgeführte
Tätigkeiten sowie erworbene und eingesetzte Fähigkeiten und Kenntnisse enthalten sind.
Ein gutes Praktikum hängt aber nicht nur vom Arbeitgeber ab. Auch Sie selbst haben großen
Einfluss darauf, wie das Praktikum verläuft:
Äußern Sie im Vorfeld Ihre Erwartungen an das Praktikum und Ihre Wunschtätigkeiten.
Zeigen Sie Engagement, indem Sie sich selbständig nach zu erledigenden Aufgaben erkundigen
und Fragen stellen.
Fragen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Ihrem Werdegang und Ihren Aufgaben.
Bitten Sie regelmäßig um Feedback, um Aufgaben zukünftig besser zu erledigen und sich
weiterzuentwickeln.
Wenden Sie sich an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer, wenn Sie sich überlastet fühlen oder
Ihnen die Arbeit zu monoton erscheint, um die Situation zu verbessern, bevor Sie das
Praktikum abbrechen.
Grundsätzlich sind die genannten Merkmale ein guter Gradmesser, um die Qualität eines
Praktikums und seine Fairness einzuordnen. Allerdings sind Fairness und Güte relativ vage Begriffe,
die jede Praktikantin und jeder Praktikant durchaus unterschiedlich definieren kann. Daher hängt
es immer von Ihren persönlichen Zielen und Erwartungen ab, ob Sie ein Praktikum als fair und gut
wahrnehmen und entsprechend bewerten. Sie selber müssen entscheiden, wie selbständig und
eingebunden Sie während Ihres Praktikums arbeiten möchten, wie flexibel Sie im Hinblick auf
Arbeitszeiten sind und wie wichtig Ihnen Aspekte wie Urlaubsansprüche etc. sind. Klar ist auch,
dass eine Vergütung nicht zwangsläufig Rückschlüsse auf die Qualität der sonstigen Merkmale und
Inhalte eines Praktikums zulässt. So ist in kleineren Betrieben, Vereinen und gemeinnützigen
Organisationen vielleicht keine Bezahlung möglich, während das Praktikum inhaltlich aber eine
hohe Qualität (hohe Verantwortungsübernahme, guter Gesamteinblick, hoher Lernfaktor u.a.)
besitzt.
6.2) Arbeitsrechtliche Fragen
Welche arbeitsrechtlichen Regelungen für Sie gelten, richtet sich nach der Art Ihres Praktikums.
Bei freiwilligen Praktika, die ohne systematische Berufsausbildung erfolgen, ergeben sich die
Rechte und Pflichten aus dem Praktikumsvertrag und mit Einschränkungen aus dem
Berufsbildungsgesetz (§ 26 BBiG). Studierende, die ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum
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absolvieren, sind dagegen nicht als Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 BBiG
beschäftigt. Für sie ergeben sich Rechte und Pflichten aus den Vorgaben der Studien- und
Prüfungsordnung sowie aus dem Praktikumsvertrag.
Ein Pflichtpraktikum zeichnet sich dadurch aus, dass seine Ableistung in der Studien- und
Prüfungsordnung des Studiengangs vorgeschrieben und dort auch der Inhalt und Ablauf
verpflichtend festgelegt sind. Damit können auch der Zeitpunkt und die Dauer des Praktikums
vorgegeben sein. Wichtig ist vor allem, dass aus der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung
deutlich ergibt, dass ein funktionaler und inhaltlicher Zusammenhang mit der Ausbildung an der
Hochschule besteht. Dies geschieht z.B. dadurch, dass Lernziele festgelegt werden und es
Regelungen dazu gibt, welche konkreten Tätigkeiten die Praktikantinnen und Praktikanten
durchführen und welche Fertigkeiten er erwerben soll.
Bei Fragen und anderen Problemen zu arbeitsrechtlichen Punkten sollten Sie unbedingt eine
professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Auch bei Fragen zur Sozialversicherung und
Einkommenssteuer oder zum BAföG und Kindergeld nehmen Sie Kontakt mit den entsprechenden
Stellen auf (Krankenkassen, Finanzamt, BAföG-Amt, Familienkasse). Eine erste Anlaufstelle für
Studierende der Georg-August-Universität Göttingen bietet die kostenlose Rechtsberatung des
AStA (Kontaktmöglichkeiten unter http://asta.uni-goettingen.de/46). Auch das Büro der DGB
Jugend in Göttingen bietet Ihnen Hilfestellungen zum Thema Praktikum (Kontaktmöglichkeiten
unter http://www.gewerkschaftsjugend-niedersachsen.de/index.php?id=13).
Praktikumsvertrag: Bei freiwilligen Praktika ist freigestellt, ob der Praktikumsvertrag schriftlich
niedergelegt wird oder nicht (§§ 26 und 10 BBiG). Bei einer schriftlichen Niederlegung müssen
bestimmte Mindestangaben im Vertrag enthalten sein (§ 11 BBiG, dazu auch Abschnitt 6.5
„Der Praktikumsvertrag“).
Im Pflichtpraktikum ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Praktikant/-in nicht
notwendig, der mündliche Abschluss ist ausreichend. Empfehlenswert ist hier dennoch ebenso
eine schriftliche Niederlegung der wesentlichen Inhalte ähnlich wie nach § 11 BBiG.
Vergütung: Im freiwilligen Praktikum hat die Praktikantin bzw. der Praktikant einen Anspruch
auf eine angemessene Vergütung (§ 17 BBiG), die geringer sein darf als die Vergütung für eine
Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in einer ähnlichen Beschäftigung. Steht die Erbringung
einer Arbeitsleistung im Vordergrund, besteht Anspruch auf eine Vergütung gemäß § 611 BGB,
da unter Umständen die Praktikantin bzw. der Praktikant tatsächlich Arbeitnehmerin bzw.
Arbeitnehmer ist.
Bei einem Pflichtpraktikum besteht keine gesetzliche Regelung oder Verpflichtung zur
Vergütung. Die Vertragsparteien können jedoch eine Aufwandsentschädigung für das
Praktikum vereinbaren.
Die Praxis sieht trotz § 17 BBiG aber etwas anders aus. Es gibt keine expliziten und
allgemeinverbindlichen Regelungen, die die Höhe einer angemessenen Vergütung wie bei
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B ü r o f ü r P r a k t i k u m u n d B e r u f s e i n s t i e g
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anderen Ausbildungsverhältnissen zwingend vorschreiben. Die Vergütung unterscheidet sich
daher recht deutlich zwischen und auch innerhalb von Branchen. Nach verschiedenen Studien
liegt die durchschnittliche Praktikumsvergütung bei ungefähr 290 Euro im Monat, wobei knapp
40 % der Praktika unbezahlt sind. Während Banken, Unternehmensberatungen und der
Einzelhandel überdurchschnittlich gut vergüten, wird in der Medienbranche, im Gesundheits-
und Bildungswesen, bei Vereinen und NGO’s wie auch im öffentlichen Dienst deutlich
schlechter oder gar nicht gezahlt.
Eine angemessene Vergütung orientiert sich laut DGB an den Gehältern von Auszubildenden
der jeweiligen Branche und sollte idealerweise 300 Euro im Monat nicht unterschreiten.
Allerdings bestimmt die Höhe der Vergütung nicht zwangsläufig die Qualität der sonstigen
Merkmale und Inhalte eines Praktikums (gewonnene Erfahrungen und Kompetenzen,
Betreuung, Arbeitsklima etc.). Letztlich ist es daher immer eine persönliche Entscheidung, wie
viel Wert auf die Vergütung gelegt wird oder ob dieser Aspekt hinter anderen Aspekten eher
zurücksteht.
Anspruch auf Urlaub: Eine Praktikantin bzw. ein Praktikant im freiwilligen Praktikum ist
Arbeitnehmer/-in im Sinne des § 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und hat daher Anspruch auf
24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Dies entspricht bei einer Sechs- bzw. Fünf-
Tage-Woche jeweils vier Kalenderwochen Urlaub. Da die meisten Praktikantinnen und
Praktikanten ihr Praktikum für weniger als ein Jahr absolvieren, greift § 5 BurlG, wonach
Teilurlaub gewährt wird. Dieser beträgt pro abgeleisteten Monat mindestens zwei
Urlaubstage.
Im Pflichtpraktikum besteht kein Anspruch auf Erholungsurlaub. Allerdings kann auch hier eine
Freistellung von der Praktikumsleistung vereinbart werden. Dies kann insbesondere bei
längeren Praktika sinnvoll sein.
Arbeitszeitregelungen: Hier gibt es keine Unterschiede zwischen freiwilligen und
vorgeschriebenen Praktika. Im Idealfall haben Sie die Arbeitszeit im Praktikumsvertrag
festgelegt. Sie richtet sich üblicherweise nach der betrieblichen Arbeitszeit des Arbeitgebers,
wobei das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eingehalten werden muss. Das bedeutet, dass die
werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden darf (§ 3 ArbZG).
Allerdings kann sie bis auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen nicht mehr als durchschnittlich acht Stunden
pro Werktag gearbeitet wird.
Ruhepausen betragen mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von über sechs Stunden
und mindestens 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Eine Pause muss
dabei mindestens 15 Minuten andauern (§ 4 ArbZG).
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Die Arbeitgeber haben meistens eigene Regeln, wie im
Krankheitsfall zu verfahren ist. Diese sollten idealerweise auch im Praktikumsvertrag
festgehalten werden. Grundsätzlich gilt für Praktikantinnen und Praktikanten das Gleiche wie
Alles, was Sie schon immer über Praktika wissen sollten!
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für die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Eine Krankheitsmeldung hat am ersten Tag
des Fernbleibens zu erfolgen (am besten bis zehn Uhr), ab dem dritten Fehltag wird meistens
ein ärztliches Attest verlangt (zum Teil auch ab dem ersten Fehltag).
Bei freiwilligen Praktika besteht ein Anspruch auf Entgeltzahlung im Krankheitsfall (§ 19 BBiG),
sofern überhaupt eine Vergütung gezahlt wird. Notwendig ist dafür die Vorlage eines
ärztlichen Attests.
Im Pflichtpraktikum fehlt dagegen ein derartiger Anspruch, weshalb auch eine
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hinfällig ist. Wird das Pflichtpraktikum dennoch vergütet,
sollten entsprechende Regelungen im Praktikumsvertrag explizit festgehalten werden.
Kündigung: Im freiwilligen Praktikum gibt es mehrere Möglichkeiten (§ 22 BBiG). Innerhalb der
vertraglich geregelten Probezeit ist beiderseitig eine fristlose Kündigung ohne Angabe von
Gründen möglich und nach Ablauf der Probezeit nur aus wichtigen Gründen, die es den
Studierenden oder dem Arbeitgeber unzumutbar machen, das Praktikumsverhältnis
fortzusetzen. Die Praktikantin bzw. der Praktikant kann zudem mit einer Kündigungsfrist von
vier Wochen das Praktikum rechtmäßig kündigen. In allen Fällen muss die Kündigung schriftlich
und ggf. unter Angabe von Gründen erfolgen. Möglich ist auch ein Aufhebungsvertrag, bei dem
das Praktikumsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen mit sofortiger Wirkung oder
vorzeitig aufgehoben werden kann.
Bei Pflichtpraktika hat der Arbeitgeber keine Kündigungsfristen zu beachten. Eine Kündigung
seitens der Praktikantin bzw. des Praktikanten ist nur nach Maßgabe der Prüfungs- und
Studienordnung oder nach den individuell getroffenen Regelungen möglich.
Kündigt eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer ohne Grund fristlos, kann der Arbeitgeber
Schadensersatz verlangen für die entgangene Arbeitsleistung und die eventuell entstehenden
Kosten bis zur Neueinstellung. Da Praktikantinnen und Praktikanten dem Arbeitgeber im
Gegensatz zu normalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber keine Arbeitsleistung
schuldig sind, entsteht bei einer fristlosen Kündigung in der Regel auch kein vergleichbarer
Schaden – es sei denn, der Arbeitgeber hat nachweislich einen nennenswerten Aufwand für
die inhaltliche Ausgestaltung des Praktikumsverhältnisses betrieben. Vor diesem Hintergrund
ist eine fristlose Kündigung gerade dann unproblematisch, wenn das Praktikum unbezahlt
sowie schlecht betreut ist und der Lerncharakter fehlt. Allerdings ist in solchen Fällen zu
bedenken, dass es schwerer ist, ein vernünftiges Praktikumszeugnis zu bekommen. In jedem
Fall sollte eine vorherige fachliche Beratung bei einem Arbeitsrechtler oder einer Gewerkschaft
erfolgen.
Anspruch auf Zeugnisausstellung: Im freiwilligen Praktikum besteht nach Beendigung des
Praktikumsverhältnisses ein Anspruch auf die Ausstellung eines qualifizierten schriftlichen
Zeugnisses. Dieses hat bestimmte Mindestangaben zu enthalten (§ 16 BBiG, dazu auch
Abschnitt 6.6 „Das Praktikumszeugnis“).
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Im Pflichtpraktikum besteht ein Anspruch wiederrum nur, wenn sich dies aus der
zugrundeliegenden Prüfungs- und Studienordnung ergibt oder aus den individuell getroffenen
Regelungen.
6.3) Beiträge zur Sozialversicherung
Auch bei der Sozialversicherung muss zwischen freiwilligen und vorgeschriebenen Praktika
differenziert werden. Hinzu kommen Unterschiede hinsichtlich des Zeitpunktes (während des
Studiums, vor/nach dem Studium, in der Vorlesungszeit oder den Semesterferien) sowie der Höhe
der Vergütung (0 – 450 Euro oder über 450 Euro). Freiwillige Praktika gelten dabei als normale
Arbeitsverhältnisse von Studierenden inklusive der Regelungen für geringfügige Beschäftigungen
und Werkstudentinnen und Werkstudenten. Pflichtpraktika werden dagegen als Teil des Studiums
behandelt, wodurch unabhängig von der Vergütungshöhe keine Beiträge zur Sozialversicherung zu
zahlen sind. Die einzelnen zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht relevanten Punkte
werden hier nur kurz angeschnitten und anschließend in einer Grafik für freiwillige und
Pflichtpraktika während des Studiums verdeutlicht. Sie ersetzen aber nicht die fachliche Beratung
des konkreten Einzelfalles durch die zuständige Krankenkasse. Zahlreiche weitere Informationen
zu diesem Thema und auch zum Arbeitsrecht, Steuern, BAföG, Kindergeld etc. bieten außerdem
die Internetseiten http://www.studis-online.de/ sowie www.students-at-work.de.
Werkstudentenstatus: Grundsätzlich sind Studierende in keinem Sozialversicherungszweig
beitragspflichtig. Allerdings müssen sie während des gesamten Studiums krankenversichert
sein. Dies kann durch die Mitversicherung über die Familienversicherung der Eltern erfolgen,
aber auch durch eine eigene studentische Krankenversicherung. Gehen Studierende einer
abhängigen Beschäftigung nach oder absolvieren ein Praktikum, profitieren sie daher vom
sogenannten Werkstudentenstatus, der sich aus ihrer Sonderstellung bei den
Sozialversicherungen ergibt. Sie zahlen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung, egal wie hoch das Einkommen ist. Nur zur Rentenversicherung sind
Beiträge zu zahlen, wobei hier die Ausnahmeregelungen für Mini-Jobs und kurzfristige
Beschäftigungen greifen können.
Für den Status als Werkstudentin bzw. Werkstudent ist eine gültige Immatrikulation an einer
Hochschule erforderlich und es darf sich nicht um ein Urlaubssemester handeln. Zudem darf
die letzte Prüfungsleistung noch nicht erbracht worden sein: So besteht z.B. kein
Werkstudentenstatus, wenn Studierende nach Abschluss aller Bachelor-Prüfungen bis zum
Beginn des anschließenden Master-Studiums weiter immatrikuliert bleiben und in dieser Zeit
ein Praktikum machen oder arbeiten gehen. Außerdem darf die Arbeitszeit aller abhängigen
Beschäftigungen und Praktika insgesamt 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Hier gibt
es aber Ausnahmen, wenn es sich vorwiegend um Nacht- und Wochenendarbeit oder eine
Beschäftigung in der vorlesungsfreien Zeit handelt und wenn die Beschäftigung während der
Vorlesungszeit auf maximal zwei Monate beschränkt ist.
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Mini-Job / Geringfügige Beschäftigung: Keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung fallen bei Jobs an, die mit max. 450 Euro im Monat entlohnt werden.
Allerdings besteht eine Rentenversicherungspflicht, wobei hiervon eine Befreiung beantragt
werden kann.
Kurzfristige Beschäftigung: Hierunter fallen alle Jobs, die innerhalb eines Kalenderjahres max.
zwei Monate bzw. 50 Kalendertage andauern. Eine Einkommensgrenze gibt es hier nicht und in
allen vier Zweigen der Sozialversicherung sind keine Beiträge zu zahlen.
Familienmitversicherung: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sind Studierende über die
Eltern in der Krankenversicherung mitversichert. Ggf. wird dies um die Zeit eines abgeleisteten
Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienstes verlängert. Zudem besteht eine Einkommensobergrenze
von 450 Euro im Monat bei geringfügigen Beschäftigungen. Wird Einkommen auf andere Arten
(z.B. durch eine selbständige Tätigkeit) erzielt, gilt stattdessen eine Obergrenze von 385 Euro
im Monat. Wer nur in den Semesterferien und von vornherein nicht länger als zwei Monate
arbeiten will, darf auch mehr als 385 bzw. 450 Euro verdienen, solange das erzielte
Einkommen nicht regelmäßig ist. Die Familienmitversicherung ist aber nur möglich, wenn
Studierende in ihrer Hauptbeschäftigung einem Studium nachgehen, also ihren
Studierendenstatus behalten und die 20-Stunden-Regelung (Ausnahmen gelten natürlich auch
hier) einhalten. Werden die Voraussetzungen für die Mitversicherung nicht (mehr) erfüllt,
müssen sich Studierende selbst versichern.
Studentische Krankenversicherung: Nach dem Ausschluss aus der Familienmitversicherung
besteht die Möglichkeit einer studentischen Krankenversicherung. Diese ist bis zur Vollendung
des 30. Lebensjahres oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters abschließbar, wobei es auch
hier Verlängerungsmöglichkeiten gibt. Auch hier muss der Studierendenstatus bestehen.
Freiwilliges Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit
Vergütung bis max. 450 Euro / Monat
Vergütung über 450 Euro / Monat
Werkstudentenstatus besteht auch bei
Überschreiten der 20-Stunden-Regelung
Familienmitversicherung auch bei
Überschreiten der 20-Stunden-Regelung
Keine Beiträge zur KV, PV und AV
Beiträge zur RV (aber Befreiung aufgrund
der Regelungen für Mini-Jobs möglich)
Werkstudentenstatus besteht auch bei
Überschreiten der 20-Stunden-Regelung
Familienmitversicherung auch bei
Überschreiten der 20-Stunden-Regelung
Keine Beiträge zur KV, PV und AV
Beiträge zur RV (nicht, wenn Praktikum
kürzer als zwei Monate ist)
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B ü r o f ü r P r a k t i k u m u n d B e r u f s e i n s t i e g
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Freiwilliges Praktikum in der Vorlesungszeit
Vergütung bis max. 450 Euro / Monat
Vergütung über 450 Euro / Monat
Werkstudentenstatus besteht bei
Einhaltung der 20-Stunden-Regelung
Bei Wegfall des Werkstudentenstatus
greifen Regelungen für Mini-Jobs
Familienmitversicherung besteht bei
Einhaltung der 20-Stunden-Regelung
Keine Beiträge zur KV, PV und AV
Beiträge zur RV (aber Befreiung aufgrund
der Regelungen für Mini-Jobs möglich)
Werkstudentenstatus besteht auch bei
Überschreiten der 20-Stunden-Regelung
Bei Wegfall des Werkstudentenstatus
greifen ggf. Regelungen für kurzfristige
Beschäftigungen
Familienmitversicherung nicht möglich, da
Einkommensgrenze überschritten ist
Keine Beiträge zur KV, PV und AV
Beiträge zur RV (nicht, wenn Praktikums
kürzer als zwei Monate ist)
Oder Beiträge zur KV, PV, AV und RV (wenn kein
Werkstudentenstatus besteht und
Regelungen für kurzfristige
Beschäftigungen nicht greifen)
Pflichtpraktikum (sowohl in der Vorlesungs- als auch vorlesungsfreien Zeit)
Vergütung bis max. 450 Euro / Monat
Vergütung über 450 Euro / Monat
Versicherungsfreiheit bei der KV, PV, AV
und RV
Aber: Versicherungspflicht als
Studentin/Student, soweit nicht
familienversichert
Versicherungsfreiheit bei der KV, PV, AV
und RV
Aber: Versicherungspflicht als
Studentin/Student, soweit nicht
familienversichert
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6.4) Finanzielle Fragen
Steuern: Wird eine Praktikumsvergütung gezahlt, gilt es bei der Einkommenssteuer als
relevantes Einkommen. Die Höhe der anfallenden Einkommenssteuer richtet sich nach der
Steuerklasse. Praktika mit einer Vergütung bis maximal 450 Euro bleiben dabei wie andere
geringfügige Beschäftigungen steuerfrei. Zusätzlich gibt es einen Einkommenssteuerfreibetrag
von derzeit 8.130 Euro im Jahr (ab 2014 8.352 Euro im Jahr). Das bedeutet, dass innerhalb
dieser Grenze keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss bzw. dass bereits gezahlte
Steuern durch eine Einkommenssteuererklärung zurückerstattet werden können. Für
Alleinerziehende gibt es weitere Freibeträge. Vom steuerpflichtigen Einkommen wird zudem
eine Werbungskostenpauschale von derzeit 1.000 Euro im Jahr abgezogen.
Kindergeld: Ein Anspruch auf Kindergeld besteht für volljährige Kinder bis zu einem Alter von
25 Jahren zuzüglich der Zeiten eines abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes. Dieser Anspruch
gilt aber nur dann, wenn sie sich in einer Berufsausbildung befinden. Darunter wird eine
Tätigkeit verstanden, in der Fähigkeiten und Kenntnisse erworben werden, die als Grundlage
für die Ausübung des angestrebten Berufs notwendig sind. Dieser Ausbildungscharakter ist
sowohl bei freiwilligen als auch vorgeschriebenen Praktika während des Studiums vorhanden.
Der Anspruch auf Kindergeld entfällt auch dann nicht, wenn das Praktikum in einem
Urlaubssemester absolviert wird. Seit 2012 gibt es zudem keine Obergrenze für das z.B. aus
einer Praktikumsvergütung stammende Einkommen
BAföG: Der Anspruch auf BAföG-Förderung für die Dauer eines Praktikums hängt davon ab, um
welche Art von Praktikum (freiwilliges oder Pflichtpraktikum) es sich handelt und zu welchem
Zeitpunkt das Praktikum abgeleistet wird (vor, während oder nach dem Studium). Der Fokus
liegt in den folgenden Ausführungen auf ein Praktikum während des Studiums. Zu beachten
sind außerdem Unterschiede bei der Anrechnung der Vergütung inklusive eventueller
Freibeträge auf den Bedarf.
Bei einem Pflichtpraktikum während des Studiums besteht der Anspruch weiterhin. Eine
eventuelle Praktikumsvergütung wird auf den Bedarf angerechnet. Einen Freibetrag gibt es in
diesem Fall nicht, lediglich Werbungskosten und die Sozialpauschale können anteilig
abgezogen werden. Wird neben dem Praktikum gejobbt, müssen auch die dortigen Einkünfte
zur Berechnung des Förderbetrags hinzugezogen werden, dann aber mit einem Freibetrag.
Bei einem freiwilligen Praktikum in den Semesterferien bleibt euer BAföG-Anspruch unberührt,
ebenso wie bei einem in der Vorlesungszeit stattfindenden Teilzeitzeitpraktikum mit maximal
20 Arbeitsstunden pro Woche. In beiden Fällen werden Praktikumsvergütungen wie Einkünfte
aus Erwerbstätigkeit behandelt, d.h. es werden dieselben Freibeträge bei der Anrechnung auf
den Bedarf gewährt. Handelt es sich allerdings um ein Vollzeitpraktikum in der Vorlesungszeit
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oder um ein Praktikum in einem Urlaubssemester, besteht für diesen Zeitraum kein Anspruch
auf Förderung.
6.5) Praktikumsvertrag
Wie schon erwähnt, sollten Sie einen Praktikumsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber schließen. Nur so
haben sowohl Sie als auch der Arbeitgeber Rechtssicherheit. Durch den Vertrag werden nicht nur
Rechte und Pflichten für beide Vertragsparteien festgelegt, sondern auch das Vertragsverhältnis
definiert. Im Praktikumsvertrag muss geregelt werden, dass das Praktikum hauptsächlich dem
Sammeln von Erfahrungen und Kenntnissen dient.
Fehlt ein Praktikumsvertrag, so könnte das Praktikum als befristetes Arbeitsverhältnis angesehen
werden. Dies hat Auswirkungen auf eine mögliche spätere Einstellung. Laut des Teilzeit- und
Befristungsgesetzes (TzBfG) kann ein Arbeitgeber die gleiche Person nicht wiederholt befristet
einstellen, wenn kein gerechtfertigter Sachgrund gegeben ist. Ein Praktikum gilt jedoch nicht als
befristetes Arbeitsverhältnis. Somit könnte eine spätere befristete Einstellung im Anschluss an das
Studium bei demselben Arbeitgeber ohne Probleme erfolgen.
Mindestangaben in einem Praktikumsvertrages umfassen dabei gemäß § 11 BBiG:
Name und Anschrift beider Vertragsparteien
Sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziele des Praktikums
Beginn und Dauer des Praktikums
Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
Dauer der Probezeit
Zahlung und Höhe der Vergütung
Dauer des Urlaubs
Voraussetzungen, unter denen das Praktikum gekündigt werden kann
Hinweise auf Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die für das Praktikum anzuwenden sind
Ein Beispiel für einen Praktikumsvertrag finden Sie auf den folgenden Seiten.
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6.6) Praktikumszeugnis
Das Praktikumszeugnis dient als Nachweis eines abgeschlossenen Praktikums. Dieses Dokument ist
vor allem für spätere Bewerbungen wichtig. Sie benötigen das Zeugnis aber auch, wenn Sie Ihr
Praktikum im Studium als Schlüsselkompetenz anrechnen lassen möchten. Wenn Sie sich für
weitere Praktika oder den Beruf bewerben und Sie Ihr Praktikum in den Bewerbungsunterlagen
erwähnen, aber kein Zeugnis beilegen, kann beim Arbeitgeber der Eindruck entstehen, dass Sie die
geleistete Arbeit nicht zufriedenstellend ausgeübt und daher das Zeugnis bewusst weggelassen
haben.
Sie sollten sich daher unbedingt ein qualifiziertes Praktikumszeugnis ausstellen lassen, da nur dort
nachweisliche Angaben zu Ihren Aufgaben und Bewertungen über Ihre fachlichen und sozialen
Kompetenzen enthalten sind. Kümmern Sie sich am besten schon vor dem Ende des Praktikums
darum und wenden Sie sich dazu an Ihre Betreuerin bzw. Ihren Betreuer oder Ihre Vorgesetze bzw.
Ihren Vorgesetzen. Gegebenenfalls werden Sie gebeten. Ihr eigenes Zeugnis vorzuformulieren.
Wie bei einem Arbeitszeugnis sind dabei eindeutig negative Bemerkungen und Beobachtungen
unzulässig. Eine Bewertung der Tätigkeiten und Kompetenzen erfolgt daher durch subtile
Abstufungen, Modifikationen und Auslassungen:
Gute Beurteilung: Müller trug mit seinem Engagement zum guten Gelingen der Veranstaltung
bei.
Modifikation: Müller setze sich stets für das Gelingen der Veranstaltung ein (bedeutet:
setzte sich ein, schaffte es aber nicht).
Gute Beurteilung: Müller hat ein gutes Verhältnis zu seinen Vorgesetzen, Kolleginnen und
Kollegen.
Auslassung: Müller hat ein gutes Verhältnis zu seinen Kolleginnen und Kollegen
(bedeutet: zu den Vorgesetzten nicht).
Klassischer Bestandteil jedes Arbeits- und Praktikumszeugnisses ist eine abschließende und
zusammenfassende Leistungsbeurteilung nach folgendem Muster:
Sehr gut: stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
Gut: stets zu unserer vollen Zufriedenheit
Noch ziemlich gut: zu unserer vollsten Zufriedenheit
Knapp ausreichend: zu unserer Zufriedenheit
Mangelhaft: im Allgemeinen zu unserer Zufriedenheit
Zu den wichtigsten formalen Standards gehört die absolut fehlerlose sowie maschinenschriftliche
Anfertigung des Zeugnisses auf Firmenpapier im Format A4. Die Länge richtet sich nach der Dauer
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und den ausgeübten Tätigkeiten, sollte aber eine Seite nur in Ausnahmen überschreiten, um nicht
unglaubwürdig zu wirken. Das Ausstellungsdatum sollte möglichst das Austrittsdatum sein oder
maximal fünf bis zehn Tage vor bzw. nach diesem liegen. Das Zeugnis darf auch nicht geknickt,
beschädigt oder anderweitig beschmutzt sein. Ein Adressfeld mit ihrem Namen und Ihrer Anschrift
sollte das Zeugnis ebenfalls nicht enthalten: Es handelt sich hierbei schließlich um ein Dokument
und nicht um einen Geschäftsbrief.
Das qualifizierte Praktikumszeugnis besteht dabei aus folgenden Bestandteilen, auch verbindlich in
der genannten Reihenfolge:
Überschrift
Einleitung: Name, Geburtsdatum, Zeitraum des Praktikums, eingesetzte Abteilung
Leistungsbeschreibung: Aufgaben und Tätigkeiten, Erfolge, Projekte (ohne Bewertung)
Leistungsbeurteilung: Motivation, Fachkenntnisse, Arbeitsweise, Arbeitserfolge und/oder
Lernbereitschaft, zusammenfassende Leistungszusammenfassung
Verhaltensbeurteilung: Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Kollegen, ggf. noch zu anderen
Personengruppen wie Kunden, Geschäftspartner etc.
Abschluss: Gründe für die Beendigung des Praktikums, Dankes- und Bedauerns-Formel,
Zukunfts- und Erfolgswünsche
Ausstellungsort, -datum und Unterschriften: Name der/des Vorgesetzten oder einer anderen
ranghöheren Person (auch maschinengeschrieben wiederholt) mit Hinweis auf die Position
Sind Sie mit dem Praktikumszeugnis unzufrieden, weil es falsche Angaben, formale Fehler oder
ungerechtfertigte Einschätzungen enthält oder wesentliche Tätigkeiten fehlen, können Sie eine
Änderung des Praktikumszeugnisses beim Arbeitgeber verlangen. Dazu besteht die Möglichkeit,
vor dem Arbeitsgericht eine Klage einzureichen wozu Sie im Vorfeld mit einer Rechtsberatung
klären sollten, was alles zu beachten ist. Wichtiger allerdings ist es, dass Sie vor einem solchen
Weg alle Möglichkeiten zu einer gütlichen Einigung mit dem Arbeitgeber ausgeschöpft haben.
Manchmal sind die Fehler auch nicht böswillig gemacht worden, sondern aus Unkenntnis der
Zeugnissprache.
Auf der folgenden Seite finden Sie ein Beispiel für ein gelungenes Praktikumszeugnis. Der
Einfachheit halber sind ein evtl. Firmenlogo sowie die Kontaktdaten der austellenden Person nicht
mit aufgeführt.
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7) Anrechnung eines Praktikums im Studium
7.1) Praktikum als Schlüsselkompetenz – Module SQ.Sowi.5/15/25
Wenn Sie sich Ihr Praktikum als Schlüsselkompetenz im Professionalisierungsbereich anrechnen
lassen möchten, müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Das Praktikum muss dabei
inhaltlich zum Studium oder sozialwissenschaftlichen Berufsfeldern passen. Eine beispielhafte
Übersicht an einschlägigen Berufsfeldern finden Sie unter www.sowi.uni-goettingen.de/pub-
berufsfelder. Zudem ist ein Begleitseminar zu besuchen und nach dem Praktikum ein
Praktikumsbericht anzufertigen. Die Zahl der anrechenbaren Credits richtet sich dabei nach dem
Zeitumfang des Praktikums.
Praktikumsmodule: Es gibt im Schlüsselkompetenzbereich drei verschiedene Module, in denen
Praktika angerechnet werden können. Diese Module sind inhaltlich gleich aufgebaut und
unterscheiden sich nur in der Höhe der anrechenbaren Credits, welche wiederrum vom
Zeitumfang Ihres Praktikums abhängen. Notwendig ist daher ein Nachweis über die im Praktikum
geleisteten Stunden.
SQ.SoWi.5: Praktika in einschlägigen Bereichen
= Umfang von min. 160 Stunden, ergibt 8 Credits
SQ.SoWi.15: Praktika in einschlägigen Bereichen
= Umfang von min. 220 Stunden, ergibt 10 Credits
SQ.SoWi.25: Praktika in einschlägigen Bereichen
= Umfang von min. 280 Stunden, ergibt 12 Credits
Begleitseminare und Vortragsreihe: Es stehen jedes Semester verschiedene Begleitseminare zur
Auswahl, von denen Sie eines für die Anrechnung besuchen müssen. Grundsätzlich können Sie
jedes auswählen, allerdings sollten Sie schauen, welches Begleitseminar inhaltlich Sinn macht, da
jeweils andere Themen angesprochen werden. Das Begleitseminar soll dabei innerhalb eines Jahrs
vor oder nach dem Praktikum besucht werden. Eine Übersicht über die Inhalte und Termine der
Begleitseminare steht unter www.sowi.uni-goettingen.de/pub-veranstaltungen.
„Entdecke deine Möglichkeiten - Vorbereitung auf ein Praktikum“
„Entdecke deine Möglichkeiten - Nachbereitung eines Praktikums“
„Kompetenzanalyse - ProfilPASS“
Im Rahmen der Begleitseminare „Vorbereitung auf ein Praktikums“ und „Nachbereitung auf ein
Praktikum“ müssen Sie neben den eigentlichen Seminarsitzungen zusätzlich drei Termine der
Vortragsreihe „Berufsperspektiven für Studierende der Sozialwissenschaften“ besuchen. Die
Vortragsreihe findet in jedem Semester statt, wobei die drei Termine in Einzelfällen auch über
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zwei Semester besucht werden können. Genaue Themen und Termine der Vortragsreihe finden
Sie unter http://www.sowi.uni-goettingen.de/pub-berufsperspektiven.
Praktikumsbericht: Der Praktikumsbericht hat einen Umfang von maximal sechs Seiten und wird
nicht benotet. Er besteht aus folgenden Elementen:
Deckblatt
Verwenden Sie hierfür das Anerkennungsformular für Praktikumsberichte. Zu finden unter
www.sowi.uni-goettingen.de/pub-praktikum.
Einleitung
Fassen Sie die Rahmenbedingungen und Ihren Aufgabenbereich kurz zusammen.
Rahmenbedingungen
Beschreiben Sie, wie Sie auf den Arbeitgeber gekommen sind und wie das
Bewerbungsverfahren ablief, gehen Sie auf die vereinbarten Rahmenbedingungen ein
(Vertrag, Vergütung, Arbeitszeit etc.) und schildern Sie kurz Ihre Aufgaben.
Der Arbeitgeber
Stellen Sie kurz den Arbeitgeber vor: Um welche Branche handelt es sich? Wie groß ist das
Unternehmen/die Institution? Welche Abteilungen gibt es etc.?
Praktikumsverlauf
Wie sah Ihr konkretes Arbeitsumfeld aus? Wie wurden Sie eingearbeitet? Welche
Aufgaben haben Sie bearbeitet? Welche Ergebnisse konnten Sie erzielen?
Resümee
Ziehen Sie Ihr persönliches Fazit: Wie bewerten Sie die Ihnen gestellten Aufgaben? Wie
schätzen Sie Ihre eigene Arbeitsleistung ein? Schaffen Sie eine Verbindung zum Studium:
Gibt es Konsequenzen für die eigene Studien- und Berufsplanung? Konnten Sie
Fähigkeiten, die Sie im Studium erlernt haben, anwenden? Wo sehen Sie noch
Nachholbedarf? Entsprach das Praktikum Ihren Erwartungen?
Anrechnung: Beim Ablauf der Anrechnung Ihres Praktikums für eines der Module SQ.Sowi.5/15/25
gibt es Unterschiede, die sich danach richten, zu welchem Zeitpunkt Sie das Begleitseminar
besucht haben oder besuchen werden. In allen Fällen müssen Sie zur Anrechnung den
Praktikumsbericht, das Anerkennungsformular sowie einen Nachweis über die Dauer und den
Zeitumfang des Praktikums vorlegen.
Für alle Studierenden, die bis zum Wintersemester 2012/2013 eines der drei wählbaren
Begleitseminare besucht haben, erfolgt die Anrechnung des Praktikums durch Frau Annegret
Schallmann der Sozialwissenschaftlichen Fakultät.
Annegret Schallmann Raum OEC 1.114 Tel. 0551/39-7159
E-Mail: annegret.schallmann@sowi.uni-goettingen.de
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Für alle Studierenden, die ab dem Sommersemester 2013 eines der drei wählbaren
Begleitseminare besucht haben, erfolgt die Anrechnung des Praktikums durch das Büro für
Praktikum und Berufseinstieg der Sozialwissenschaftlichen Fakultät.
Büro für Praktikum und Berufseinstieg
Raum OEC 1.138
Tel.: 0551/39-8079 oder 0551/39-13576
E-Mail: PraktikumUndBeruf@sowi.uni-goettingen.de
7.2) Praktikum im BA Sozialwissenschaften – B.Sowi.500
Im Bachelor-Studiengang Sozialwissenschaften können Sie sich über das Modul B.SoWi.500:
„Sozialwissenschaftliche Berufsfelder in Theorie und Praxis“ ein Praktikum anrechnen lassen, für
das Sie zehn Credits erwerben. Auch hier muss es sich um ein Praktikum im einschlägigen Bereich
handeln, welches mindestens 240 Stunden umfasst. Eine beispielhafte Übersicht an einschlägigen
Berufsfeldern finden Sie unter www.sowi.uni-goettingen.de/pub-berufsfelder. Für das Modul ist
eines der beiden Begleitseminare „Entdecke deine Möglichkeiten - Vorbereitung auf ein
Praktikum“ oder „Entdecke deine Möglichkeiten - Nachbereitung eines Praktikums“ sowie fünf
Termine der Vortragsreihe „Entdecke deine Möglichkeiten – Berufsperspektiven für Studierende
der Sozialwissenschaften“ zu besuchen. Außerdem müssen Sie einen Praktikumsbericht im
Umfang von maximal sechs Seiten anfertigen.
Für die Begleitseminare und den Praktikumsbericht gelten die gleichen Bedingungen wie bei der in
Abschnitt 7.1 genannten Anrechnung des Praktikums als Schlüsselkompetenz. Neben dem Modul
B.SoWi.500 ist auch die Anrechnung eines weiteren Praktikums im Schlüsselkompetenzbereich
möglich. Den Praktikumsbericht und eine Bescheinigung über die geleisteten Stunden geben Sie
bitte beim Studiengangskoordinator für den BA Sozialwissenschaften Herrn Klaas Kunst ab, wo
auch die Anrechnung erfolgt.
Klaas Kunst
Raum OEC 1.114
Tel. 0551/39-19731
Klaas.Kunst@sowi.uni-goettingen.de
7.3) Praktikum im BA/MA Geschlechterforschung – B.Gefo.10 und M.Gefo.90
Im Bachelor-Studiengang Geschlechterforschung können Sie im berufsfeldbezogenen Profil des
Professionalisierungsbereichs das Modul B.GeFo.10: „Praktika in einem für den Studiengang
Geschlechterforschung relevanten Berufsfeld“ belegen. Dafür müssen Sie ein Praktikum von
mindestens 120 Stunden absolvieren, für das Sie sich 6 Credits anrechnen lassen können. Eine
beispielhafte Übersicht an relevanten Berufsfeldern finden Sie unter www.sowi.uni-
goettingen.de/pub-berufsfelder. Zudem sind eines der drei Begleitseminare sowie drei Termine
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der Vortragsreihe „Entdecke deine Möglichkeiten – Berufsperspektiven für Studierende der
Sozialwissenschaften“ zu besuchen. Außerdem müssen Sie einen Praktikumsbericht im Umfang
von maximal sechs Seiten anfertigen.
Im Master-Studiengang Geschlechterforschung ist im fachwissenschaftlichen Studium ebenfalls
ein Praktikum im Rahmen des Moduls M.GeFo.90: „Praktika in einem für den Studiengang
Geschlechterforschung relevanten Berufsfeld“ anrechenbar. Die Praktikumsdauer beträgt hier
mindestens 240 Stunden, wofür Sie 12 Credits erhalten. Auch hier müssen Sie eines der drei
Begleitseminare sowie drei Termine der Vortragsreihe besuchen und einen maximal zehnseitigen
Praktikumsbericht schreiben.
Für die Begleitseminare und den Praktikumsbericht gelten die gleichen Bedingungen wie bei der in
Abschnitt 7.1) genannten Anrechnung des Praktikums als Schlüsselkompetenz. Neben den
Modulen B.GeFo.10 und M.GeFo.90 ist auch die Anrechnung eines weiteren Praktikums im
Schlüsselkompetenzbereich möglich. Den Praktikumsbericht und eine Bescheinigung über die
geleisteten Stunden geben Sie bitte bei der Studiengangskoordinatorin der AG
Geschlechterforschung Frau Helga Hauenschild ab, wo auch die Anrechnung erfolgt.
Helga Hauenschild
Verfügungsgebäude, Raum 0.107
37073 Göttingen
Tel. 0551/39-9457
hhauens@gwdg.de
7.4) Praktika in den anderen sozialwissenschaftlichen Studiengängen
Auch in den BA-Studiengängen Ethnologie und Politikwissenschaften sowie den MA-
Studiengängen Erziehungswissenschaften, Modern Indian Studies und Sportwissenschaften gibt es
die Möglichkeit, Praktika in das Studium einzubringen. Es handelt sich dabei um facheigene
Module, deren Anforderungen Sie in den entsprechenden Prüfungs- und Studienordnungen
nachlesen können. Eine Übersicht finden Sie auch unter www.sowi.uni-goettingen.de/pub-
praktikum. Für nähere Informationen, Fragen zu Begleitseminaren und für die Anrechnung
wenden Sie sich bitte an die Studiengangsbeauftragte, den Studiengangsbeauftragten oder die
Fachstudienberatung des entsprechenden Fachs.
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8) Literaturhinweise
Hier finden Sie ausgewählte Ratgeber und Sachbücher, die sich mit den verschiedenen Themen
dieses Leitfadens vertiefend beschäftigen. Alle genannten Bücher können Sie bei uns im Büro für
Praktikum und Berufseinstieg für vier Wochen ausleihen. Weitere Ratgeber auch zum
Berufseinstieg und zu Schlüsselkompetenzen finden Sie unter http://www.uni-
goettingen.de/de/353752.html.
Berufsorientierung und Praktikum:
Baum, Jens: Wie’s weitergeht, wenn nichts mehr geht. Strategien in schwierigen Zeiten. Kösel-
Verlag, München 2008
Baum, Jens: Keine Angst vor morgen. Strategien für den Umgang mit Zukunftsängsten. Kösel-
Verlag, München 2004
Glaubnitz, Uta: Generation Praktikum. Mit den richtigen Einstiegsjobs zum Traumberuf. Wilhelm
Heyne Verlag, München 2006
Hermes-Kissling (Hrsg.): Abschluß und wie weiter? Der Ratgeber für Frauen zur Berufsplanung.
Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbeck bei Hamburg 1999
Hesse, Jürgen / Schrader, Hans Christian: Praxismappe Berufsfindung. Entdecken Sie Ihre
Fähigkeiten und wählen Sie den Job, der zu Ihnen passt. Eichborn Verlag, Frankfurt/Main 2007
Hesse, Jürgen / Schrader, Hans Christian: Was steckt wirklich in mir? Die Potentialanalyse.
Eichborn Verlag, Frankfurt/Main 2010
Keller, Heidi / Nöhmaier, Nadine: PraktikumsKnigge. Der Leitfaden zum Berufseinstieg. clash
Verlagsgesellschaften, München 2005
Krelhaus, Lisa: Wer bin ich – wer will ich sein? mvg Verlag, München 2006
Schneider, Frank et. al.: Vom Praktikum und Job. Rudolf Haufe Verlag, Freiburg 2006
Berufsfelder:
Blättel-Mink, Birgit / Katz, Ingrid (Hrsg.): Soziologie als Beruf? Soziologische Beratung zwischen
Wissenschaft und Praxis. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004
Catón, Matthias et. al. (Hrsg.): Politikwissenschaften im Beruf. Perspektiven für Politologinnen und
Politologen. LIT Verlag, Münster 2005
Kammerer, Till: Berufsstart und Karriere in Kunst, Kultur und Medien. Bertelsmann Verlag,
Bielefeld 2004
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Lange, Bastian et al. (Hrsg.): Kursbuch Ethnologie & Beruf. Erfahrungen, Berufswege und
Informationen für Studierende der Ethnologie und der Kulturwissenschaft. Curupira, Marburg
1998
Pohl, Elke: Trendbranche Sport. Beruf für Bewegungsfans. BW Bildung und Wissen, Nürnberg 2004
Späte, Katrin (Hrsg.): Beruf: Soziologie ?! Studieren für die Praxis. UVK Verlagsgesellschaft,
Konstanz 2007
Bewerbung und Arbeitszeugnis:
Hesse, Jürgen / Schrader, Hans Christian: Arbeitszeugnisse. Professionell erstellen, interpretieren
verhandeln. Eichborn Verlag, Frankfurt/Main 2008
Hesse, Jürgen / Schrader, Hans Christian: Die erfolgreiche Onlinebewerbung. Stark Verlag 2011
Püttjer, Christian / Schnierda, Uwe: Bewerben um ein Praktikum. Campus Verlag, Frankfurt/Main
2006
Püttjer, Christian / Schnierda, Uwe: Initativbewerbung. Campus Verlag, Frankfurt/Main 2008
Püttjer, Christian / Schnierda, Uwe: Das überzeugende Bewerbungsgespräch für
Hochschulabsolventen. Campus Verlag, Frankfurt/Main 2008
Püttjer, Christian / Schnierda, Uwe: Perfekte Bewerbungsunterlagen für Hochschulabsolventen.
Campus Verlag, Frankfurt/Main 2011
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