Post on 09-Aug-2019
Amtsblatt der Gemeinde 79215 Biederbach / Landkreis EmmendingenVerantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Ruf oder der von ihm Beauftragte · Tel. 07682 / 9116-0 · Fax 9116-16
Anzeigen und Herstellung:Verlag Idee & Praxis · Paul Seeger
79261 Gutach-Bleibach · Dorfstraße 43 · Tel. 07685 / 9119-0 · Fax 07685 / 911 9-13 · e-mail: verlag@ideeundpraxis.de
30. Jahrgang Dienstag, 13. Februar 2007 Woche 07
Die Gemeinde Biederbach gratuliert
Zum Geburtstag
am 13.02.2007 Andreas Schneider,
Uhlsbach 6 zum 86. Geburtstag
am 14.02.2007 Wendelin Rißler,
Herne 11 zum 75. Geburtstag
am 20.02.2007 Josef Schwendemann,
Uhlsbach 1 zum 78. Geburtstag
am 21.02.2007 Berta Allgeier,
Uhlsbach 5 zum 86. Geburtstag
am 22.02.2007 Mina Burger,
Selbig 1 zum 77. Geburtstag
am 23.02.2007 Maria Mack,
Selbig 19 zum 70. Geburtstag
am 24.02.2007 Wilhelm Herr,
Hintertal 21 zum 75. Geburtstag
am 26.02.2007 Berta Hin,
Winterberg 4 zum 70. Geburtstag
Rathaus am Fasnetmontag
und Fasnetdienstag geschlossenDas Rathaus bleibt am Fasnetmontag, den 19.02.07 und am Fasnet-
dienstag, den 20.02.07 (ganztags) geschlossen. Für dringende Fälle kön-
nen Sie Herrn Bürgermeister Ruf unter der Telefon-Nr. 1046 anrufen.
Bürgermeisteramt
Betreuung von Kindern unter 3 JahrenBedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2007/2008
Sollten Sie Bedarf für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Kin-
dergartenjahr 2007/2008 haben, bitten wir Sie sich bis zum 15.03.2007
beim Bürgermeisteramt Biederbach während den üblichen Öffnungs-
zeiten (Herr Sillmann, Telefonnummer 07682/9116-11) zu melden.
Anmeldungen für einen Kindergartenplatz in
Biederbach für das Kindergartenjahr 2007/2008Für die Planung des Kindergartenjahres 2007/2008 ist eine rechtzeiti-
ge Anmeldung der neu aufzunehmenden Kinder notwendig. In beiden
Kindergärten in Biederbach können Kinder vom vollendeten dritten
Lebensjahr an aufgenommen werden.
Eltern und Erziehungsberechtigte können ihr Kind am
Donnerstag, 01.März 2007 zwischen 9.00 und 12.00 Uhr für einen
Kindergartenplatz in Biederbach anmelden.
Unter der Telefonnummer 07682/ 7370 nimmt Fr. Roser im Kath.
Kindergarten St. Martin die entsprechenden Daten entgegen.
Mit der Anmeldung erfolgt keine Zusage über die Aufnahme bzw. den
Zeitpunkt der Aufnahme. Eine Entscheidung trifft das Kindergartenku-
ratoium.
Gemeindekasse BiederbachBei der Gemeindekasse Biederbach werden fällig:
Zum 15. Februar 2007 Gewerbesteuer I. Quartal 2007
Zum 27. Februar 2007 Hundesteuer 2007
An die Zahlungen wird hiermit noch einmal öffentlich erinnert;
Bei Nichtbezahlung werden Mahngebühren und Säumniszuschläge
erhoben.
Gemeindekasse Biederbach
Seite 2 Biederbach Woche 07
Woche 07 Biederbach Seite 3
Redaktions- und Anzeigenschlussfür das Mitteilungsblatt der Kalenderwoche 09
(Erscheinungstermin ist der 27.2.07) ist am
Freitag, 23.2.07 um 11 UhrVerspätet eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Bürgermeisteramt
Seite 4 Biederbach Woche 07
Information des Ministeriums für Ernährung
und Ländlichen Raum Baden-Württemberg
zur Erhebung nach der Ernährungswirtschafts-
meldeverordnung (EWMV) 2007 Die Inhaber der für die Versorgung der Bevölkerung besonders wichti-
gen Betriebe der Ernährungswirtschaft werden mit der Ernährungs-
wirtschaftsmeldeverordnung der Bundesregierung vom 10. Oktober
2006 (BGBl. I S. 2214) verpflichtet, bis zum 31. März 2007 nähere Anga-
ben über den Betrieb, insbesondere über Produktions- und Lagerka-
pazitäten, Arbeitskräfte und sächliche Betriebsmittel zu machen. Diese
Daten werden vom Bund, den Ländern und Gemeinden benötigt, um
ihre Aufgaben im Rahmen der Ernährungsvorsorge erfüllen zu können.
Die Meldeaktion wird im Turnus von vier Jahren wiederholt. Die Mel-
depflicht besteht unabhängig von den nach der Gewerbeordnung vor-
geschriebenen Meldungen oder Meldungen nach der Marktordnungs-
warenmeldeverordnung. Die Landesanstalt für die Entwicklung der
Landwirtschaft und der ländlichen Räume mit Landesstelle für land-
wirtschaftliche Marktkunde (LEL) wurde vom Ministerium für Ernährung
und Ländlichen Raum mit der Durchführung der Erhebung nach der
EWMV 2007 beauftragt. Die Gemeinden bekamen Anfang Januar 2007
die Erhebungsunterlagen mit ausführlichen Erläuterungen. Die Gemein-
den sind zuständig für den Versand der Betriebsfragebögen an die
Betriebsinhaber, die Entgegennahme und Vollständigkeitskontrolle
sowie das Weiterleiten von Meldungen. Die Inhaber meldepflichtiger
Betriebe, die nicht von der Gemeinde angeschrieben werden, werden
aufgefordert, die Meldeunterlagen bei ihrer Gemeinde anzufordern. Bei
der Erhebung 2007 haben die Betriebsinhaber erstmals die Möglich-
keit, die Meldungen in elektronischer Form abzugeben. Die Betriebe
können alternativ zum Fragebogen die ausgefüllte Excel-Datei oder
einen Ausdruck an die Gemeinde zurückgeben. Nähere Informationen
hierzu sowie die Rechtsgrundlagen und Merkblätter stehen im Internet
unter www.ewmv-bw.de bereit. Die Meldungen der Betriebsinhaber
müssen den Gemeinden entweder in elektronischer oder in Papierform
bis zum 31. März 2007 vorliegen.
Meldung an: Herr Sillmann, Tel. 07682/91160,
e-mail: gemeinde@biederbach.de
Meldepflichtige Betriebe nach der Ernährungswirtschaftsmeldeverord-
nung sind:
1. Mahlmühlen, Schälmühlen und Reismühlen
2. Betriebe
a) zur Herstellung von Brot, Kleingebäck und Feinbackwaren
mit mehr als acht Beschäftigten,
b) zur Herstellung von Dauerbackwaren,
3. Betriebe zur Herstellung von Teigwaren oder sonstigen Nährmitteln,
4. Betriebe zur Herstellung von Stärke, Stärkeerzeugnissen oder
Kartoffelerzeugnissen,
5. Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Milch oder zur Herstellung
von Schmelzkäse,
6. a) Betriebe zu Be- oder Verarbeitung von Fleisch mit mehr als acht
Beschäftigten,
b) Schlachtbetriebe
7. Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Fischen,
8. a) Ölmühlen, Raffinerien und Härtungsbetriebe,
b) Betriebe zur Herstellung von Margarine- oder
Mischfetterzeugnissen,
c) Talgschmelzen und Schmalzsiedereien,
9. Betriebe zur Herstellung von Zucker,
10. Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Obst (einschließlich Zitrus-
früchte) oder Gemüse,
11. Betriebe zur Herstellung von Fertiggerichten
12. Betriebe zur Gewinnung oder Herstellung von alkoholfreien Getränken,
13. Betriebe zur Herstellung von Futtermitteln mit mehr als 1000 Tonnen
Jahresproduktion,
14. Betriebe zur Lagerung, Sortierung oder Verpackung von Nahrungs-
oder Futtermitteln, Betriebe des Großhandels mit nahrungs- oder
Futtermitteln,
15. Verteilerzentren und Verteilerlager, Logistikzentren und Logistikla-
ger sowie Logistikdienstleister des Lebensmitteleinzelhandels.
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum bittet die betrof-
fenen Betriebe um Verständnis für die notwendige Meldeaktion. Durch
die Erfüllung der Meldepflicht leisten die Betriebe einen wesentlichen
Beitrag zur Ernährungsvorsorge.
Gemeinde BiederbachGemeindeverwaltung Biederbach
Dorfstraße 18,
79215 Biederbach
Tel.: 07682/9116-0, Fax: 07682/9116-16
Internet: www.biederbach.de
Ansprechpartner Telefon e-mail
Bürgermeister Ruf 9116-10 ruf@biederbach.de
Ratschreiber Sillmann 9116-11 gemeinde@biederbach.de
Frau Thoma/Frau Herr 9116-12 gemeindekasse@biederbach.de
Bei Störungen der Wasserversorgung können Sie sich an den Bauhof-
mitarbeiter Erwin Volk unter der Handynummer 0172/6265942 wenden.
Öffnungszeiten/Sprechzeiten
Vormittags: Montag – Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Nachmittags: Montag und Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr
Grundbuchangelegenheiten:
Zuständig ist das Grundbuchamt Waldkirch, Marktplatz 1-5,
79183 Waldkirch, Telefon: 07681/404-138
bzw. Außenstelle in Elzach/Prechtal 07682/921588.
Müllabfuhr
Donnerstag, 15.02. Gelber Sack
Donnerstag, 22.02. Blaue Tonne
Montag, 26.02. Graue Tonne
Öffnungszeiten Grünschnittplatz Elzach
in der Sägewerkstraße
Freitags: 15 bis 17 Uhr, Samstags: 9 bis 12 Uhr
Öffnungszeiten Recyclinghof Elzach
Freitags: 13 bis 17 Uhr, Samstags: 9 bis 13 Uhr
Woche 07 Biederbach Seite 5
Erzeugung von guten Schlachtkörpern in der Mutterkuhhaltung
– was ist zu beachten?
Welche Schlachtkörperqualitäten sind am Markt gefragt und werden
preislich honoriert? Welche Einflüsse hat die Produktionstechnik auf die
Qualität der erzeugten Produkte? Diese Fragen werden in einem Fach-
vortrag am Mittwoch, 14. Februar 2007 um 20 Uhr in den Räumen des
Landwirtschaftsamtes Emmendingen-Hochburg aufgegriffen. Ein Prak-
tikerbericht aus der Region wird dann aufzeigen, wie Mutterkuhhaltung
erfolgreich betrieben werden kann. Die Teilnehmer haben ausführliche
Gelegenheit zu Diskussion und Erfahrungsaustausch. Alle interessier-
ten Mutterkuhhalter sind herzlich eingeladen.
Berufliche Weiterbildungsangebot „Fit durch Fortbildung“
Fit durch Fortbildung: unter diesem Motto gibt die Arbeitsgemeinschaft
Berufliche Fortbildung für das erste Halbjahr 2007 ihr neues Pro-
grammheft heraus. Ihre 18 Mitglieder bieten rund 300 Weiterbildungs-
angebote im Landkreis Emmendingen an. Die Kurse decken die ganze
Palette beruflicher Weiterbildungsmöglichkeiten ab. Dazu gehören
neben Sprachen auch Informations- und Kommunikationstechnik
sowie die kaufmännnischen und gewerblich-technischen Bereiche. Das
Programm umfasst außerdem gezielte Möglichkeiten zur Vorbereitung
auf anerkannte Berufsabschlüsse. Die Programme sind im Landrats-
amt Emmendingen (Infotheke) und in den Rathäusern zur kostenlosen
Mitnahme aus. Das Programm ist auch im Internet abrufbar unter
www.landkreis-emmendingen.de und www.fortbildung-bw.de, telefo-
nische Infos gibt’s unter Telefon 07641/451 204.
„Rote Karte“ bei falsch befüllten Gelben Säcken
Die Gelben Säcke werden im Landkreis Emmendingen von der Firma
Meier Entsorgung aus Bad Krozingen alle zwei Wochen eingesammelt.
Weil die Zahl falsch befüllter Säcke zugenommen hat, werden die Mit-
arbeiter des Entsorgungsunternehmens ab Februar 2007 verstärkt auf
den Inhalt achten. Gelbe Säcke mit zu vielen falschen Stoffen werden
nicht mitgenommen und mit einem roten Aufkleber versehen. Darauf
stehen Hinweise, was in den Gelben Sack gehört und was nicht. Die
reklamierten Säcke müssen von den Haushalten zurückgenommen und
die falschen Stoffe aussortiert werden. Sie können dann bei der näch-
sten Abholung wieder an den Straßenrand zur Abholung gestellt wer-
den. Auftraggeber für den Gelben Sack ist nicht das Landratsamt
Emmendingen, sondern das Duale System Deutschland GmbH (DSD).
Reklamationen und Nachfragen zum Gelben Sack müssen deshalb
direkt an die Firma Meier Entsorgung, Service-Telefon 0180/1000 885
gerichtet werden.
Was wird im Gelben Sack gesammelt?
• Aluminium (Tuben, Deckel, Folie, Kaffeetüten) • Blumentöpfe aus Kunst-
stoff • Becher (von Milchprodukten wie Joghurt, Quark, Sahne, Creme
fraiche) • Blister (z.B. leere Durchdrückpackungen von Medikamenten) •
Chipstüten und Erdnussdosen • Dosen (Konservendosen, Kaffeedosen,
Fischdosen, leere Spraydosen, Tierfutterdosen) • Metalldeckel von Glas-
konserven (Glas und Flaschen zum Glascontainer bringen) • Einkaufstü-
ten aus Kunststoff • Eimer (leere Farbeimer und andere Kunststoffeimer)
• Folien (Verpackungsfolien) • Kronkorken • Kunststoffflaschen (Spül-
und Putzmittel, Duschgel, Shampoo, Lotion und andere Kosmetik)
• Milchkartons • Saftkartons • Suppentüten • Süßwarenverpackungen
aus Kunststoff • Schalen von Obst und Gemüse (aus Kunststoff oder
Schaummaterial) • Styropor und Verpackungschips
Das gehört nicht in den Gelben Sack:
• Bauabfälle • Batterien • Flaschen und Glas • Elektrogeräte • große
Kunststoffteile wie Wannen und Wäschekörbe • Kartonverpackung von
Tiefkühlware • Kleiderbügel • Ölkanister • Schaumstoffkissen • Spiel-
zeug • Verpackungen aus Papier und Karton
Weitere Infos: Meier Entsorgung GmbH, Service-Telefon 0180/1000 885
Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg:Neue Rufnummern für den organisierten ärztlichen Notfalldienst
An den Wochenenden und Feiertagen sowie zu den sprechstunden-
freien Zeiten stehen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihren Patien-
tinnen und Patienten für die Notfallversorgung wie gewohnt zur Verfü-
gung. Ab 1. Februar 2007 gelten allerdings neue Telefonnummern. Bitte
wählen Sie künftig für den ärztlichen Notdienst die Rufnummer
01805/19292-320. Über die Leitstelle wird Ihnen ein diensthabender
Arzt vermittelt, sofern der eigene Hausarzt oder behandelnde Facharzt
nicht erreichbar ist. Die bisherige Rufnummer 19292 gilt ab 1. Februar
2007 nicht mehr, da die weitere Nutzung von der Bundesnetzagentur
in Bonn untersagt wurde. Akut lebensbedrohliche Notfälle werden wei-
terhin vom Rettungsdienst versorgt, der wie gewohnt unter der Ruf-
nummer 19222 zu erreichen ist.
Wir bitten die Patientinnen und Patienten um Verständnis.
ImmissionsschutzmessungAb dem 22. Februar 2007 wird in der Gemeinde Biederbach durch den
Bezirksschornsteinfegermeister, oder dessen Gesellen, die gesetzlich
vorgeschriebene Immissionsschutzmessung an Öl- und Gasfeuerungs-
anlagen durchgeführt. Diesen Termin gebe ich Ihnen rechtzeitig bekannt,
damit Sie die erforderlichen Wartungsarbeiten an Ihrer Feuerungsanla-
ge veranlassen können. Sie ersparen sich dadurch unter Umständen die
Wiederholungsmessung und die damit verbundenen Kosten.
Bezirksschornsteinfegermeister Harald Becherer
Bundesagentur für Arbeit Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen ist angelaufen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet Unterlagen zur Überprü-
fung der Beschäftigungspflicht / Anzeigepflicht auch für beschäfti-
gungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten / Elektroni-
sche Anzeige nutzen. Private und öffentliche Arbeitgeber, die im
Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen
(beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) ver-
pflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehin-
derte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht
nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe die-
ser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Zur Überwa-
chung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im abgelaufenen Kalen-
derjahr 2006 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis
spätestens 31. März 2007 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für
Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Dieser Termin kann nicht
verlängert werden. Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA über min-
destens 20 Arbeitsplätze verfügen und somit beschäftigungspflichtig
sind, erhalten bis Anfang Februar die für die Anzeige erforderlichen Vor-
drucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-
ROM. Die Verwendung anderer Vordrucke ist nicht zugelassen. Das Pro-
Seite 6 Biederbach Woche 07
gramm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke
und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann
auch unter http://www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen
werden. Dort finden die Arbeitgeber weiterhin Informationen zur Instal-
lation und zur Anwendung des Programms. Auch beschäftigungs-
pflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeige-
pflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen
Bedarf haben, gebeten, diese über den Bestellservice der Bundes-
agentur für Arbeit unter http://www.rehadat-elan.de anzufordern. Mehr
Informationen und Antworten auf Fragen rund um das Anzeigeverfah-
ren und der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer
gibt es unter 0761/2710 164.
Öffnungszeiten an Fasnacht
Die Agentur für Arbeit Freiburg und die Familienkasse Freiburg sind am
"Schmutzigen Donnerstag" bis 16.00 Uhr und am „Rosenmontag“ bis
12:30 Uhr geöffnet. Die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) Freiburg und
Breisgau-Hochschwarzwald öffnen am „Schmutzigen Donnerstag“
ebenfalls bis 16:00 Uhr und am „Rosenmontag“ bis 11:00 Uhr. Die Rege-
lungen gelten auch für die Geschäftsstellen in Emmendingen, Müllheim,
Titisee-Neustadt und Waldkirch. Am „Rosenmontag“ besteht In der
ARGE Freiburg nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb und die Jugend-
agentur in der Humboldtstraße bleibt an diesem Tage geschlossen. Die
Emmendinger und Waldkircher Geschäftsstellen der Arbeitsgemein-
schaft Landkreis Emmendingen haben am Rosenmontag geschlossen.
Sprechzeiten am Rosenmontag, den 19.2.2007 Das Finanzamt Emmendingen , einschließlich der Infozentrale , ist am
Rosenmontag, den 19.2.2007 ganztägig für den Publikumsverkehr
geschlossen.
Deutsche RentenversicherungVorträge und Seminare
Heinrich-von-Stephan-Str. 3, 79100 Freiburg
e-mail:: regio.fr@drv-bw.de Achtung! Neuer Veranstaltungsort!
Altersvorsorge – je früher desto besser
Termin: 01.03.2007 Beginn: 16.30 Uhr
Arbeitslosigkeit! Altersteilzeit! . Auswirkungen auf die Rente
Termin: 07.03.2007 Beginn: 16.30 Uhr
Arbeitslosigkeit! Altersteilzeit! . Auswirkungen auf die Rente
Termin: 14.03.2007 Beginn: 16.30 Uhr
Altersrenten – Wer? Wann? Wie?
Termin: 28.03.2007 Beginn: 16.30 Uhr
Die Teilnahme ist kostenlos! Anmeldung erbeten unter: 0761/207 07 0
Elzacher Narrenfahrplan 2007Schmutzige Dunschdig
15 Uhr Kinderumzug mit Musikkapellen. Wir freuen uns über rege Betei-
ligung der Kinderschuttig und bitten, die Häuser zu beflaggen.
Fasnet-Sunndig
12 Uhr Ausrufen der Fasnet und Schuttigsprung;
15 Uhr Großer Schuttigumzug mit vier Musikkapellen und dem Schutt-
igwagen. (Benutzung des Wagens auf eigene Gefahr).
20 Uhr Fackelzug der Schuttig. Kleine Schuttig können am Fackelzug
nicht teilnehmen. Schuttig, haltet den nötigen Abstand zu den Teilneh-
mern und Zuschauern und handhabt die brennende Fackel verantwor-
tungsbewusst. Lämpchen für die Illumination der Häuser werden von
der Zunft durch die Taganrufer noch angeboten.
Fasnet-Mändig
5 Uhr Historisches Taganrufen. Der Aufenthalt in den Gasträumen der
„Krone-Ladhof“ ist nur den volljährigen Schuttignarren, den Taganrufern,
dem Nachtwächterehepaar und der Taganrufermusik gestattet. Zivilisten
ist der Aufenthalt nicht möglich. Wir bitten um Beachtung dieses alten
Elzacher Narrengesetzes, damit unliebsame Erörterungen vermieden
werden. Die Schuttig sollen die Taganrufergruppe und Musik nicht allein
auf der Straße stehen lassen, sondern in großer Anzahl dabei bleiben.
Ab 14 Uhr Straßenmoritaten, ab ca. 17.30 Uhr Abendmoritaten in den
Lokalen.
Fasnet-Zischdig
9 Uhr Latschariversammlung im „Löwen“.
15 Uhr Großer Schuttigumzug wie am Sonntag.
Hinweise der Narrenzunft:
Wir bitten alle Narren, den fließenden Verkehr nicht zu behindern und
nicht blindlings auf die Straße zu laufen und sich dadurch selbst zu
gefährden. Das gilt in erhöhtem Maße für die kleinen Schuttig. Die Eltern
sind für ihre Kinder verantwortlich und sollten ihren Einfluss geltend
machen.
Fackelumzug
Beim Fackelumzug ist trotz Narrenfreiheit die nötige Disziplin unbedingt
zu wahren. Die Unsitte, mit den Fackeln Zuschauer und andere Umzug-
teilnehmer zu gefährden, ist in jedem Fall zu unterlassen! Es wird wie-
derum besonders streng darauf geachtet, dass sich alle Umzugsteil-
nehmer ordentlich verhalten. Nach den guten Erfahrungen aus den
Vorjahren gelten wiederum folgende Maßnahmen:
1. das Ordnungspersonal im Umzug (Narrenrat, Ordner, Schuttig) ist
verstärkt.
2. Wiederum werden am gesamten Umzugsweg weitere Ordner der Nar-
renzunft postiert.
3. Alle Fackeln müssen auf die Straßeninnenseite gehalten werden.
4. Die Zuschauer werden per Lautsprecherdurchsage vor dem Umzug
ebenfalls darauf hingewiesen, vorsichtig zu sein und kleine Kinder
nicht in der vordersten Reihe stehen zu lassen.
Genauso wichtig ist es allerdings, dass jeder Schuttig auf sich selbst und
seine Nachbarn im Umzug achtet. Schuttig, die absichtlich und mutwil-
lig andere gefährden, werden vom Umzug ausgeschlossen und notfalls
öffentlich demaskiert. Schuttig mit erkennbar übermäßigem Alkoholge-
nuß werden nicht am Umzug teilnehmen. Weiterhin gilt noch immer, dass
Kinder und Minderjährige ebenfalls am Fackelumzug nicht teilnehmen
können. Wir sind zuversichtlich, dass wir somit wieder einen Fackelum-
zug haben werden, der allen Beteiligten ungetrübte Freude macht.
An der Spitze der Umzüge laufen wiederum nur Angehörige des dies-
jährigen Taganruferjahrgangs als Schuttig.
Direkt vor den Musikkapellen sollen keine Schuttig mit „Kinderschä-
sen“ oder Kleinkindern laufen – die Musiker brauchen Platz! Außerdem
haben wir einen schönen Kinderschuttigwagen, der den Zuschauern
viel Freude macht; es wäre schade, wenn er nur ungenügend in
Anspruch genommen wird.
Es gilt wie seit jeher das ungeschriebene und oberste Elzacher Gesetz,
dass sich ein Schuttig in der Öffentlichkeit niemals ohne Hut und Larve
zeigt. Schuttig „ohne Köpfe“ gehören nicht zum Bild unserer Fasnet -
auch nicht als Umzuzszuschauer auf Balkonen oder an Fenstern.
Auch im Schuttigzimmer sind trotz Fasnetfreuden die normalen
Umgangsformen nicht außer Kraft gesetzt. Beleidigungen haben mit
Narrenfreiheit nichts zu tun , sondern auch hier gilt – wie an der gan-
zen Fasnet – der alte Spruch: „Jedem zur Freud’, keinem zum Leid“.
Vor dem Fasnetausrufen am Sonntag um 12 Uhr sollen sich keine
Schuttig auf der Hauptstraße aufhalten. Die Schuttig sammeln sich in
den Häusern und Seitenstraßen.
„Frei ist der Narr zu dieser Stunde“. Dieses Recht soll ungeschmälert
sein. Aber Rechte ohne Pflichten gibt es nicht. Auch unsere Fasnet kann
ohne Einhaltung gewisser Regeln ihre lebensvolle Ausstrahlung nicht
behalten. In diesem Sinne wünschen wir allen Narren, Einwohnern und
Besuchern unserer Stadt unbeschwerte, vergnügte und freudenreiche
Fasnettage und bedanken uns bei allen, die dazu beitragen.
Mit einem kräftigen Tralla-ho:
Narrenzunft Elzach
Woche 07 Biederbach Seite 7
Fasnet – Jubel, Trubel, VollrauschDer Restalkoholwert am Morgen danach wird immer wieder unter-
schätzt / Große Gefahr auch nach kleinen Schlucken
Der Maskenball war eine runde Sache, die Sitzung ausgelassen. Wie
üblich gab’s auch reichlich Alkohol. In weiser Voraussicht ließ sich der
„Fasnetsnarr“ von seiner Frau abholen. Am nächsten Morgen fuhr er
wie gewohnt zur Arbeit, auch wenn er sich nicht sonderlich wohl fühl-
te. Zwei Aspirin, zwei Tassen Kaffee – und die Welt sah schon wieder
besser aus. Zwei Streifenwagenfahrern fiel die Fahrweise auf. Der Anga-
be, bis zwei Uhr morgens Alkohol konsumiert zu haben, folgte der Atem-
alkoholtest und anschließend die Blutabnahme. Ergebnis: 1,2 Promille
– absolute Fahruntauglichkeit! Sie beginnt bereits bei 1,1 Promille und
hat Führerscheinentzug ab sechs Monaten, Geldstrafe und sieben
Punkte in Flensburg zur Folge. Dabei kann der „Fasenachter“ noch von
Glück reden. Denn hätte er einen Unfall verursacht, wären die gesetz-
lichen und juristischen Folgen um einiges härter. Sie reichen vom dau-
erhaften Führerscheinentzug bis zu den Renten für die Unfallopfer.
Weder die Wirkung auf den Fahrer noch das Gesetz machen einen
Unterschied zwischen frisch getrunkenem und Rest-Alkohol. Der soge-
nannte „Restalkoholwert“, mit dem Kater danach, wird häufig unter-
schätzt oder vollkommen ignoriert. Wer nachts um zwei mit einem Pro-
millewert von 1,8 ins Bett geht – ein Wert, der schneller erreicht ist, als
mancher denkt – der muss damit rechnen, dass er morgens um acht
noch immer 1,2 Promille Alkohol im Blut hat. Etwa 0,1 Promille baut der
Körper eines normalgewichtigen Mannes mit mittlerer Körpergröße pro
Stunde ab. Dabei sind diese „Faustregeln“ mit Vorsicht zu betrachten.
Bei Frauen ist es eher noch ein bisschen weniger. Da helfen weder Kaf-
fee, Cola noch Tabletten. Sie belasten den Organismus eher zusätzlich.
Nicht nur zur Fasnetszeit mit den feuchtfröhlichen Prunksitzungen ist
Alkohol am Steuer eine der häufigsten Unfallursachen, die in aller Regel
besonders schwere Unfallfolgen hat. Bei jedem siebten Unfall ist Alko-
hol dabei. Vor allem bei den 18- bis 25-Jährigen kommen immer mehr
auch Drogen hinzu, wobei die Mischung mit Hochprozentigem beson-
ders fatale Wirkungen zeitigt. Das Risiko ist den Kiffern, Fixern, Schnup-
fern und Haschplätzchen-Knabbern ebenso wenig bewusst wie den
Trinkern. Dabei ist in zahlreichen wissenschaftlichen Versuchen und
medizinischen Untersuchungen immer wieder nachgewiesen worden:
Drogen haben auf das Fahrverhalten ganz ähnliche Wirkungen wie Alko-
hol. Große Gefahr lauert schon bei kleinsten Schlucken. Sich an die
Grenze von 0,5 heran zu rechnen, ist äußerst riskant: Schon ab 0,3 Pro-
mille sind Einschränkungen des Sehfeldes und Probleme beim Fahren
zu verzeichnen. Selbst wer mit „nur“ 0,3 Promille einen Unfall baut, muss
deswegen auch mit Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe rechnen.
Schon weit unterhalb des Vollrausches setzt Alkohol jeden Autofahrer
stufenweise matt. Ab 0,5 Promille kommt es zu Fehleinschätzung von
Geschwindigkeiten, die Sehleistung ist um etwa 15 Prozent vermindert,
das Risiko eines tödlichen Unfalls ist doppelt so hoch wie bei null Pro-
mille. Ab 0,8 Promille kommt es zu deutlichen Konzentrationsschwä-
chen, die Reaktionszeit ist bis zu 50 Prozent langsamer, das Sehver-
mögen sinkt um 25 Prozent, das Todesrisiko durch Unfall ist viermal
höher als bei null Promille. Die Kosten für ein Taxi, eine Fahrkarte für
die Bahn oder Bus sind bei weitem überschaubarer als die Folgen einer
Trunkenheitsfahrt, die in einer Polizeikontrolle endet. Ganz zu schwei-
gen von den Konsequenzen, die ein Unfall unter Alkoholeinfluss hat.
Wer auf der sicheren Seite sein will, lässt sein Auto stehen und setzt
sich auch nicht mit einem Kater ans Steuer.
Trinken in der närrischen Zeit
Dem Kater keine ChanceSelbst ausgesprochene Katzenliebhaber mögen ihn nicht: den Kater
nach einem Narrentreiben. Wer die tollen Tage nicht ganz asketisch ver-
bringen möchte, kommt mit den Tipps der Verbraucherzentrale Baden-
Württemberg schnell wieder in Form. Ein bisschen Vorbeugung kann
allerdings auch nicht schaden. Cocktails mit Alkohol oder Alcopops
sind sozusagen Wölfe im Schafspelz. Denn gerade, wenn hochpro-
zentige Zutaten durch Säfte, Aromen oder Süßungsmittel geschmack-
lich nicht wahrgenommen werden, riskiert man, mehr zu trinken, als gut
tut. So enthält eine Caipirinha mit 3 cl Cachaça genau so viel Alkohol
wie drei Gläser Schnaps. Expertinnen der Verbraucherzentrale geben
in der Woche vom 12. bis zum 15. Februar zwischen 15 und 18 Uhr
unter der Servicenummer 0900-1-77 44 42 (1,75 Euro /min) Tipps zum
Essen und Trinken in närrischen Zeiten und, wenn es trotz guter Vor-
sätze schief ging, über das richtige Katerfrühstück.
RückentrainingStundenlang sitzen oder stehen - Ihre ganz persönliche Lebenssituati-
on steht im Mittelpunkt dieses Kurses. Neben Gymnastik- und Ent-
spannungsübungen erfahren Sie viel über rückengerechtes Verhalten
in Beruf und Alltag. Ab 05.03.2007 beginnt ein neuer Kurs (10 Treffen)
im Seminarraum der AOK Elzach.
Information und Anmeldung Telefon 0761/2103-0.
Nordic-Walking für EinsteigerEine Kombination aus Walking, Skilanglauf und Wandern - das ist Nord-
ic Walking. Durch den Einsatz von speziellen Stöcken schonen Sie bei
diesem Ausdauertraining besonders Ihre Gelenke. Ab 20.03.2007
beginnt ein neuer Kurs (8 Treffen).
Information und Anmeldung Telefon 0761/2103-0.
Neuer Ratgeber der VerbraucherzentraleFitness-Studios: Auswahl und Vertrag
Millionen deutscher Freizeitsportler schwitzen und trainieren in Fit-
nessstudios. Die Verträge der Einrichtungen bieten allerdings häufig
Anlass zu Ärger. Allein im letzten Jahr holten sich über 250 Studiokun-
den bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Rat in Sachen Fit-
nessvertrag. Bei kaum einer anderen Vertragsart beanstandete die Ver-
braucherzentrale bisher so viele Klauseln im Kleingedruckten: Mehr als
200 Klauseln wurden allein in den letzten drei Jahren abgemahnt. Ihr
neuer Ratgeber 'Fitnessstudios' klärt jetzt über die Rechte von Studio-
kunden auf, informiert über unzulässige Vertragsbestimmungen und
gibt wichtige Tipps zur Auswahl des passenden Studios. Die Fitness-
Landschaft ist breit gestreut. Das erschwert die richtige Entscheidung.
Der Ratgeber untersucht die verschiedenen Studiotypen und zeigt ihre
Vor- und Nachteile auf. Ebenso beschrieben werden die Tücken des
Kleingedruckten im Vertrag. Welche Regelungen sieht er zum Beispiel
im Falle einer Kündigung, einer Vertragsverlängerung oder bei Mitnah-
me eigener Getränke vor? Sind diese Bedingungen überhaupt zuläs-
sig? Der Hinweis auf ungültige Allgemeine Geschäftsbedingungen und
verbraucherfreundliche Urteile zu Fitnessstudioverträgen zeigt Studio-
kunden Wege auf, sich bei unzulässigen Klauseln gegen den Anbieter
zu wehren. Der Ratgeber enthält auch wichtige Informationen zu Ver-
braucherrechten bei Krankheit, Umzug des Kunden oder des Studios
oder auch bei Änderung des Trainingsangebots - häufige Streitpunkte
zwischen Kunden und Studio. Tipps zu den Verhandlungen beim Ver-
tragsabschluss und eine Checkliste erleichtern die Auswahl des richti-
gen Studios. Der 80-seitige Ratgeber 'Fitnessstudios - Auswahl und
Vertrag' kostet inklusive Versand 7,40 Euro. Er kommt per Post mit
Rechnung ins Haus. Bestelladresse: Versandservice Verbraucherzen-
trale Baden-Württemberg e.V., Heinrich-Sommer-Strafle 13, 59939 Ols-
berg, Fax 0 29 62 / 80 01 49, E-Mail an broschueren@vz-bw.de oder
telefonisch unter der 0 1805-50 59 99 (0,14 EUR/min).
Für weitere Informationen: * Brigitte Sievering-Wichers, Expertin Tele-
kommunikation und Haushalt, Tel. 0711 - 66 91 61 (interne Durchwahl,
bitte nicht veröffentlichen) sievering@vz-bw.de; www.vz-bw.de
* Ulrike Weingand, Rechtsreferentin, Tel. 0711 - 66 91 44 (interne Durch-
wahl, bitte nicht veröffentlichen) weingand@vz-bw.de
Seite 8 Biederbach Woche 07
Zeit fu� r Kinder Fragen zum Elterngeld beantwortet in Baden-Wü� rttemberg die L-Bank
Jungen Eltern wird seit Anfang des Jahres die Entscheidung erleich-
tert, ihr Neugeborenes in den ersten Lebensmonaten selbst zu betreu-
en. Sie erhalten mit dem neuen Elterngeld fu� r bis zu 14 Monate eine
Lohnersatzleistung, die abhängig von ihrem bisherigen Gehalt ist. Auch
Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbsta� tig waren, werden weiterhin
finanziell unterstu� tzt. Die Antra� ge gehen in Baden-Wu� rttemberg an die
L-Bank, die bisher bereits das Bundes- und Landeserziehungsgeld
sowie das Mehrlingsprogramm des Landes betreute. Sie informiert und
bera� t junge Eltern bei Fragen zu diesen Angeboten. Wovon hängt die
Ho� he des Elterngelds ab? Wer sein Neugeborenes selbst betreut,
bekommt ein Jahr lang mindestens 300 Euro monatlich, auch wenn vor-
her kein Arbeitsverha� ltnis bestand. Eltern, die vor der Geburt berufs-
tätig waren erhalten 67 % des monatlichen Durchschnittslohns der letz-
ten 12 Kalendermonate vor Geburt des Kindes bzw. vor Beginn der
Mutterschutzfrist, ho� chstens aber 1800 Euro. Lag der Nettoverdienst
unter 1000 Euro wird ein hö� herer Anteil vom bisherigen Nettolohn aus-
gezahlt. Wer beispielsweise vor der Geburt des Kindes 600 Euro netto
verdient hat, erha� lt 87 % dieses Betrags also 522 Euro. Wenn weitere
kleine Geschwister in der Familie leben, gibt es je nach Alter und Zahl
der Kinder noch einen Geschwisterbonus. Wie lange erha� lt man Eltern-
geld? Wenn nur ein Elternteil beim Kind bleibt, gibt es die Leistung fu� r
12 Monate. Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner sich
die Betreuungszeitra� ume teilen, ko� nnen die Lohnersatzleistung fu� r 14
Monate beziehen. Bei Paaren muss dann der zweite Elternteil das Kind
fu� r mindestens zwei Monate betreuen. Sowohl bei allein Sorgeberech-
tigten als auch bei Elternpaaren ist Voraussetzung, dass das Erwerbs-
einkommen in diesen zwei Monaten vermindert ist. Wie kö� nnen Eltern
untereinander die Erziehungszeiten aufteilen? Die Eltern kö� nnen diese
Zeiten unterschiedlich aufteilen: Zum Beispiel ko� nnen beide Partner
gemeinsam die ersten sieben Monate nach Geburt des Kindes zu Hause
bleiben. Sie beziehen dann beide gleichzeitig Elterngeld. Es ist auch
mo� glich, sich das Elterngeld über 24 Monate auszahlen zu lassen: Dann
erhalten die Eltern monatlich nur den halben Betrag. Allerdings muss
bei der Antragstellung feststehen, wie die Betreuungszeiten aufgeteilt
werden. Die ausgezahlte Gesamtsumme bleibt in jedem Fall die Glei-
che. Kann man wa� hrend des Bezugs von Elterngeld Teilzeit arbeiten?
Ja, bis zu 30 Stunden in der Woche sind möglich. Dieses Einkommen
wird dann auf das Elterngeld angerechnet. Muss man in Deutschland
wohnen oder die deutsche Staatsangehö� rigkeit besitzen, um Eltern-
geld zu erhalten? Elterngeld gibt es unabha� ngig von der Staatsange-
hö� rigkeit fu� r junge Eltern, die in Deutschland wohnen, wenn sie eine
Aufenthaltserlaubnis haben, die zur Erwerbsta� tigkeit berechtigt. Auch
wer nur voru� bergehend im Ausland berufsta� tig ist und sonst dauerhaft
in Deutschland wohnt, sollte sich informieren. Das gleiche gilt für Eltern,
die im Ausland wohnen und in Deutschland berufstä� tig sind. Was muss
man bei der Antragstellung beachten? Der Antrag sollte spä� testens
innerhalb von drei Lebensmonaten nach dem Geburtsmonat des Kin-
des gestellt werden. Denn rü� ckwirkend kann Elterngeld nur fu� r diesen
Zeitraum ausgezahlt werden. Zum Antrag benö� tigt man auf jeden Fall
die Geburtsurkunde des Kindes und gegebenenfalls Besta� tigungen des
Arbeitgebers. Weitere Informationen finden Sie unter www.l-
bank.de/elterngeld. Hier gibt es auch die Anträ� ge zum Download. Fra-
gen beantworten die Fachleute der L-Bank auch unter der Hotline 0721
38330 oder per Mail ü� ber www.l-bank.de/elterngeld-kontakt
Die Antra� ge ko� nnen auch u� ber die Gemeinde bezogen werden.
Nach drastischer Preiserhöhung für 0180-Nummern
Sonderkündigungsrecht bei O2-HandyverträgenDas Unternehmen O2 hat Ende 2006 die Preise für Anrufe zur Sonder-
rufnummer 0180 teilweise drastisch erhöht. So zahlen Kunden für einen
Anruf bei einer 01805 Nummer statt bisher 25 Cent pro Minute in der
Nebenzeit jetzt rund um die Uhr 69 Cent pro Minute. O2-Kunden traf
diese Preiserhöhung völlig überraschend. Nach Ansicht der Verbrau-
cherzentrale Baden-Württemberg können sie von ihrem Sonderkündi-
gungsrecht Gebrauch machen, wenn sie ihren O2-Vertrag nicht fort-
setzten möchten. Bei der Verbraucherzentrale mehren sich die
Beschwerden verärgerter O2-Kunden, die durch ihre Rechnung von der
drastischen Preiserhöhung der 01805-Nummer erfuhren. Wollten sie
von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, weigerte sich
O2, die Kündigung zu akzeptieren. Begründung des Unternehmens:
Sonderrufnummern und Premiumdienste seien Nebenleistungen, die
ohne Zustimmung der Endkunden geändert werden dürfen. Brigitte Sie-
vering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale
sieht das anders: „Der Hinweis auf eine Nebenleistung und den daraus
folgenden Konsequenzen ist nicht korrekt. Nach unserer Rechtsauf-
fassung müssen Anbieter bei einer Preiserhöhung ihre Kunden immer
über die neuen Preise informieren und ihnen ein Sonderkündigungs-
recht einräumen, wenn sie den Vertrag nicht zu den alten Konditionen
weiterführen wollen.“ Verbrauchern, die bereits erfolglos wegen der
Preiserhöhung bei O2 gekündigt haben oder die Sonderkündigungs-
recht erstmalig wahrnehmen möchten, hilft die Verbraucherzentrale mit
einem Musterbrief, der ihre juristischen Argumente enthält. Er kann im
Internet unter www.vz-bw.de/o2-vertrag heruntergeladen oder über das
Beratungstelefon unter der 0900 1 77 444 1 (1,75 Euro pro Minute aus
dem deutschen Festnetz) von montags bis donnerstags zwischen 10
und 18 Uhr angefordert werden. Er kommt dann ohne weitere Kosten
per Post ins Haus.
Verbraucherzentrale warnt
vor betrügerischem Rohrreiniger Im Raum Esslingen wurde eine Rohrreinigungsfirma beobachtet, die
vorgibt, im Auftrag der Stadt oder der Stadtwerke die Abwasserrohre
kostenlos zu überprüfen. Erst einmal im Haus, entdecken die Rohrrei-
niger sehr schnell, welche zusätzlichen Arbeiten und Anschaffungen
angeblich erforderlich sind. Die völlig überrumpelten Hausbesitzer las-
sen sich dann leicht zu Aufträgen in der Größenordnung von z.B. 800
bis über 2000 Euro überreden. Wie eine Rückfrage bei Stadtverwaltung
und Stadtwerken ergab, kamen die Rohrreiniger in Wirklichkeit nicht in
deren Auftrag. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb betroffenen
Personen, die Firma wegen versuchten Betrugs unverzüglich der Poli-
zei zu melden und keine Unterschrift zu leisten. Die Verträge enthalten
ein Recht zum Widerruf innerhalb von 14 Tagen, das man rechtzeitig
nutzen sollte. Zu Fragen in diesem Zusammenhang berät die Verbrau-
cherzentrale unter der Telefonnummer 09001-77444-5 (1,75 €/Min. aus
dem deutschen Festnetz).
EinladungZur offenen Arbeitsgruppensitzung im Zuge der Öffentlichkeitsbeteili-
gung zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Teilbearbeitungsge-
biet Elz/Dreisam.
(Betroffen sind folgende Gewässer mit ihren Zuflüssen: Elz, Wilde Gut-
ach, Brettenbach, Kapuzinergraben, Ettenbach, Bleichbach, Feuer-
bach, Glotter, Dreisam, Mühlenbach, Alte Dreisam, Brugga, Krumm-
bach, Wagensteigbach, Ibenbach, Eschbach). Die ersten
Veranstaltungen zur Wasserrahmenrichtlinie im vergangenen Jahr fan-
den eine große Resonanz in der Bevölkerung. In offenen Arbeitsgrup-
pensitzungen hatten alle Interessenten die Möglichkeit, ihre Vorstellun-
gen und Anregungen zu den Themen Durchgängigkeit der Gewässer,
Mindestwasserregelung und die Gewässerstruktur einzubringen. Ziel
der Planungen ist es, mit entsprechenden Maßnahmen den guten öko-
logischen Zustand der Gewässer bis zum Jahre 2015 zu erreichen. Das
Regierungspräsidium Freiburg lädt nun alle interessierte Bürger zu einer
weiteren offenen Arbeitsgruppensitzung zu dem Thema „Gewässergü-
te und chemische Belastungen der Oberflächengewässer“ im Teilbear-
beitungsgebiet Elz/Dreisam ein. Zunächst werden die Teilnehmer durch
Fachvorträge umfassend über den Zustand der Gewässer informiert.
Im zweiten Teil der Veranstaltung (aktive Phase) haben alle Teilnehmer
die Möglichkeit, sich an Schautafeln ein Bild über die Gewässergüte
und den chemischen Zustand an einzelnen Gewässern zu machen. Als
Ansprechpartner werden auch Vertreter der Landratsämter anwesend
sein. Die Veranstaltung findet statt am: Dienstag, den 6. März 2007 um
18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Emmendingen
Nähere Infos finden Sie auch unter folgender Internetseite:
http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1156578/index.html
Karriere mit Bilanzbuchhalter/in IHKAufgrund der hohen Nachfrage beginnt am 6. März beim IHK-Bildungs-
Zentrum in Freiburg ein zusätzlicher Lehrgang „Bilanzbuchhalter/in IHK“.
Zielgruppe dieser zweijährigen, berufsbegleitenden Weiterbildung sind
qualifizierte kaufmännische Fachkräfte, die sich im Bereich des Finanz-
und Rechnungswesens auf hohem Niveau weiterqualifizieren möchten.
Der Abschluss Bilanzbuchhalter/in IHK zählt zu den anspruchsvollsten
Weiterbildungen im betriebswirtschaftlichen Bereich und eröffnet den
Absolventen beste Karrierechancen. Info (0) 761 20 26-3 14
Kostenlose Informationsveranstaltung
Existenzgründer in WaldkirchDie Wirtschaftsförderung Region Freiburg veranstaltet in Kooperation
mit der Wirtschafts-förderungsgesellschaft des Landkreises Emmen-
dingen mbH und der Stadt Waldkirch am Donnerstag, 1.03.2007 um
17.00 Uhr im Rathaus Waldkirch, Marktplatz 1-5, Zimmer 307 einen
kostenlose Informationsveranstaltung für Existenzgründer/Innen. Die
Veranstaltung beginnt um 17.00 Uhr, Ende ist gegen 21.00 Uhr und bie-
tet eine grundsätzliche Orientierung für den Schritt in die Selbständig-
keit und auf dem Weg zur Existenzfestigung. Der Dialog mit anderen
Teilnehmern bietet erste Rückmeldungen zur Gründungsidee und deren
Chancen und Risiken. Auch Möglichkeiten der Förderung und Mikro-
Finanzierung für die Existenzgründung / Existenzfestigung werden vor-
gestellt. Durchgeführt wird die Veranstaltung vom EXZET, Zentrum für
Existenzgründung und Unternehmensentwicklung, Regionalbüro Frei-
burg. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung beim EXZET-Regio-
nalbüro Freiburg ist jedoch erforderlich: Tel. 0761 / 40112-07. Weitere
Informationsveranstaltungen im Landkreis Emmendingen sind am 14.
Juni.2007 in Endingen (Rathaus, Marktplatz 6) und 28. Juni 2007 in
Kenzingen (Rathaus, Hauptstraße 15) vorgesehen.
Anmeldungen werden bereits entgegengenommen.
Tierkörperbeseitigungsanstalt Freiburg: Tel. 0761 / 506706
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
An Werktagen nach 18 Uhr ist der diensthabende Arzt
durch Anruf beim Hausarzt zu erfahren.
An Wochenenden und Feiertagen ist der ärztliche,
kinderärztliche, gynäkologische und augenärztliche
Bereit schaftsdienst unter Tel.: 01805/19292-320 zu erreichen.
Der zahnärztliche Bereitschaftsdienst ist unter
Tel.: 07641/460151 erreichbar.
In lebensbedrohenden Fällen: Notarzt Tel.: 19 222
Notrufe Feuerwehr 112 · Polizei 110
Notruf-Fax an die Rettungs- u. Feuerwehrleitstelle:
Tel. 07641 / 4601-77 (nur für schwerhörige, ertaubte,
gehörlose und sprachgeschädigte Personen)
Kirchliche Sozialstation Oberes Elztal:
Tel. 07682 / 90 90 40 + 90 90 41 oder 0171 / 3380810 (Tag + Nacht)
Dorfhelferin Einsatzleistung: Hildegard Hartmann, Tel. 07682/1596
ApothekennotdienstDienstbereitschaft von 8.30 Uhr - 8.30 Uhr des folgenden Tages
Tierärztlicher BereitschaftsdienstSonntag, 18.02.Dr. Tietz, Rudolf Blessingstr. 2, Waldkirch, Tel. 07681/494936
Dr. Serbin, Talbachstr. 13a, Siensbach, Tel. 07681/1677
Sonntag, 25.02.Dr. Meyeringh, Lange Str. 20, Freiamt, Tel. 07645/727
Dr. Bretzinger, Winterbachstr. 13, Glottertal, Tel. 07684/90890
Di 13.02. Kastelburg-Apotheke, Waldkirch,
Freie Str. 2, Tel. 07681 / 1379
Mi 14.02. Lukas-Apotheke, Waldkirch,
Marktplatz 15, Tel. 07681 / 7677
Do 15.02. Kronen-Apotheke, Teningen,
Reetzenstr. 5, Tel. 07641 / 41109
Fr 16.02. Marien-Apotheke, Gutach,
Golfstr. 9, Tel. 07681 / 7257
Sa 17.02. Markgrafen-Apotheke, EM,
Markgrafenstr. 20, Tel. 07641 / 42831
So 18.02. Nikolai-Apotheke, Waldkirch,
Adenauerstr. 11, Tel. 07681 / 4740740
Mo 19.02. Paracelsus-Apotheke, Denzlingen,
Bahnhofstr. 16, Tel. 07666 / 23929
Di 20.02. Rathaus-Apotheke, Elzach,
Hauptstr. 70, Tel. 07682 / 1717
Mi 21.02. Schloßberg-Apotheke, EM,
Steinstr. 12, Tel. 07641 / 914650
Do 22.02. Schwarzwald-Apotheke, Elzach,
Nikolausplatz 2, Tel. 07682 / 392
Fr 23.02. Severin-Apotheke, Denzlingen,
Alemannenstr. 17, Tel. 07666 / 5844
Sa 24.02. Spitzweg-Apotheke, EM,
Fritz-Boehle-Str. 38, Tel. 07641 / 51191
So 25.02. Kandel-Apotheke, Waldkirch,
Lange Str. 58, Tel. 07681 / 9320
Mo 26.02. Stadtapotheke am Marktplatz, EM,
Marktplatz 9, Tel. 07641 / 8763
Woche 07 Biederbach Seite 9
15.02.07 15:00 Uhr
Großer Kinder-Schuttigumzug,
Elzach, Narrenzunft Elzach
Brotbacken auf dem Bauernhof
Yach Tränklehof Tel. 07682/7998
16.02.07 20:00 Uhr Fasnet-Veranstaltung
Elzach Haus des Gastes, Männerchor
20:00 Uhr Fasnet-Eröffnung mit Fackelumzug
Oberprechtal, Narrenzunft Bergteufel Oberprechtal
Brotbacken auf dem Bauernhof
Yach Schätzlehof Tel. 07682/909056
17.02.07 14:00 Uhr Fasnet-Kindernachmittag
Elzach Haus des Gastes, Musikverein Katzenmoos
Brotbacken auf dem Bauernhof
Yach Bernhardenhof Tel. 07682/7423
Yach Schneiderhof Tel. 07682/8724
18.02.07 15:00 Uhr Großer Schuttigumzug
20:00 Uhr Großer Fackelumzug Narrenzunft Elzach
19.02.07 05:00 Uhr Historisches Taganrufen, Narrenzunft Elzach
14:00 Uhr Großer Kinderumzug
Anschließend Kinderfasnacht in der Festhalle Oberprechtal
Narrenzunft Bergteufel Oberprechtal
20.02.07 15:00 Uhr Großer Schuttigumzug, Narrenzunft Elzach
Hallenbad und Sauna im Kurhaus FreiamtAchtung! - In der 5. Jahreszeit „Fasnet” bitte geänderte Öffnungszei-
ten von Hallenbad, Sauna, Kunstausstellung, Tourist-Information und
Gläsernen Bücherei im Kurhaus Freiamt beachten.
Die Öffnungszeiten der Tourist-Information Freiamt und der Gläsernen
Bücherei im Kurhaus Freiamt Rosenmontag: geschlossen
Fasnachtsdienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Aschermittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Auch an den närrischen Tagen zwischendurch Fitness tanken im Kur-
haus Freiamt!
Öffnungszeiten des Hallenbades Freiamt
Fasnetsundig: 09:00 bis 17:00 Uhr
Rosenmontag: geschlossen
Fasnetdienstag: 14:00 bis 22:00 Uhr
(16:00 bis 18:00 Uhr Kinderbade-Spaßstunden)
Aschermittwoch: Mitternachtsschwimmen 20:00 bis 24:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 22:00 Uhr - Warmbadetag 32 °C
Freitag: 14:00 bis 19:00 Uhr - Warmbadetag 30 ° C
SAUNA im Kurhaus Freiamt
Fasnetsundig: 09:00 bis 17:00 Uhr
Rosenmontag: geschlossen
Fasnetdienstag: 14:00 bis 22:00 Uhr
Aschermittwoch: 14:00 bis 24:00 Uhr (mit Mitternachtsschwimmen)
Donnerstag: 08:00 bis 22:00 Uhr
Freitag: 14:00 bis 22:00 Uhr
Zu vorgenannten Zeiten ist Gemeinschaftssauna
Hallo Kinder! An Fasnachtsdienstag ist von 16:00 bis 18:00 Uhr eure
spezielle Zeit im Hallenbad Freiamt. Wasserspaß bis die "Wogen hoch
gehen!" Wasserspielsachen sind vorrätig. Natürlich dürfen auch eige-
ne Wasserspielsachen mitgebracht werden. Und euere Freundinnen
und Freunde sind auch herzlich willkommen.
Aschermittwoch: Kein Frauenrecht! Nachtschwärmer gehen baden im
Hallenbad im Kurhaus Freiamt bis 24:00 Uhr. Am Aschermittwoch, 21.
Februar 2007, können Nachtschwärmer im Hallenbad im Kurhaus Frei-
amt beim Mitternachtsspaß baden gehen. Bei diesem Mitternachts-
schwimmen bis 24:00 Uhr gibt es zum nächtlichen Badespaß auch Cock-
tails. Einlass ist bereits ab 20:00 Uhr. Die Sauna im Kurhaus Freiamt ist
ebenfalls bis 24:00 Uhr geöffnet. Über viele badende Nachtschwärmer
freuen sich die Schwimmschule Reger und die Tourist-Information Frei-
amt. Fotoausstellung der NaturFreunde Emmendingen im Kurhaus Frei-
amt. Diese Fotoausstellung ist am Rosenmontag geschlossen.
Touristische Arbeitsgemeinschaft St. PeterSie haben in Ihren Zahlen, Daten und Fakten den Durchblick?
Sie wissen aus welchen Ländern bzw. Bundesländern Ihre Gäste kommen?
Sie kennen anhand Ihrer Zahlen Ihre Zielgruppe?
Sie schreiben Ihren Gästen zu runden Geburtstagen?
Wenn Sie noch nicht alle Fragen mit einem klaren JA beantworten kön-
nen, dann sind Sie hier richtig: Donnerstag, 8. März 2007 um 19.30 Uhr
im Haus der Gemeinschaft in St. Peter. Wir stellen Ihnen eine prakti-
sche, durchdachte und einfach zu bedienende Software für Ferien-
wohnungen und kleine Beherbergungsbetriebe vor. Lassen Sie es sich
zeigen, wie selbst "Computermuffel" und "Neueinsteiger" in leicht voll-
ziehbaren Schritten, die wichtigsten Zahlen und Daten eines Betriebes
erkennen und verwalten können. Nehmen Sie sich die Zeit und infor-
mieren Sie sich, wie Sie mit wenig Zeitaufwand das Optimale für Ihren
Betrieb rausholen können. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmel-
dung ist nicht erforderlich! Veranstalterin: Touristische Arbeitsgemein-
schaft St. Peter. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Schuler von
Schwarzwald-Live von Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr, Tel.
07661/9019-280 sowie Frau Ketterer vom Althäuslehof in St. Peter, Tel.
07660/466 gerne zur Verfügung.
Veranstaltungskalender
Seite 10 Biederbach Woche 07
Pfarrgemeinde St. Nikolaus, Elzach Samstag,17.02.2007 19.00 Uhr Vorabendmesse
Sonntag, 18.02.2007 09.30 Uhr Eucharistiefeier
- „der etwas andere Gottesdienst“ zum
Hochfest der Fasnet
Mittwoch, 21.02.2007 19.00 Uhr Eucharistiefeier
mit Erteilung des Aschenkreuzes
Samstag,24.02.2007 19.00 Uhr Vorabendmesse
Sonntag, 25.02.2007 10.30 Uhr Eucharistiefeier
10.30 Uhr Kindergottesdienst
im Pfarrzentrum
Pfarrgemeinde St. Mansuetus, OberbiederbachSonntag, 18.02.2007 10.00 Uhr Festgottesdienst zum Patrozinium
Mittwoch, 21.02.2007 19.00 Uhr Eucharistiefeier mit Erteilung des
Aschenkreuzes
Samstag,24.02.2007 19.00 Uhr Vorabendmesse
Kath. öffentliche Bücherei ElzachWir möchten uns ganz herzlich für die große Unterstützung
im Jahr 2006 bedanken:
- beim Autohaus Schmid, BUND, Metzgerei Riegger,
Gärtnerei Gutmann für die Spende von Zeitschriftenabonnements,
- bei allen, die uns durch Bücherspenden die Durchführung von Bücher-
flohmärkten ermöglicht haben,
- bei allen, die uns Kuchen gebacken haben für den Kuchenverkauf auf
dem Wochenmarkt,
- bei allen, die uns durch Geldspenden unterstützt haben.
Alle Spenden und Einnahmen werden ausschließlich für die Anschaf-
fung neuer Medien verwendet. Die Bücherei ist über Fasnet von Don-
nerstag, 15.02.2007 bis Dienstag, 20.02.2007 geschlossen.
Ihr Büchereiteam
Evang. Johanneskirche ElzachSonntag, 18.2. 09.00 Uhr Gottesdienst in Elzach
10.15 Uhr Gottesdienst in Oberprechtal
Sonntag, 25.2. 09.00 Uhr Gottesdienst in Oberprechtal
10.15 Uhr Gottesdienst in Elzach
Veranstaltungen
Donnerstag, 15.2. 19.30 Uhr Bibelstunde in Oberprechtal
Donnerstag, 22.2. 19.30 Uhr Treffpunkt Bibel in Elzach
Heinrich-Hansjakob-Realschule ElzachFür alle Grundschüler der vierten Klasse steht in den nächsten Wochen
die Entscheidung an, auf welche weiterführende Schule sie wechseln wol-
len. Obwohl unser Schulsystem auch spätere Korrekturen erlaubt, fällt der
Schulwechsel vielen Eltern und Schülern nicht leicht. Um sich rechtzeitig
vor der Anmeldung über die Heinrich-Hansjakob-Realschule Elzach zu
informieren, laden wir die Grundschüler der vierten Klasse und deren Eltern
sowie Interessierte der Orientierungsstufe zu einer Informationsveran-
staltung Montag, 05. März 2007 um 18:00 Uhr Raum U16/17 sehr herzli-
che ein. Neben einem Rundgang durch unsere Räume werden Fragen
zum Schulwechsel beantwortet sowie Einrichtungen, Bildungsinhalte und
Methoden der Realschule besprochen. Auch über die schulischen und
beruflichen Möglichkeiten nach der Realschulabschlussprüfung wird
informiert.
Für die Schulleitung und das Kollegium
der Heinrich-Hansjakob-Realschule Elzach Wolf Lamprecht, RR
Musikverein Katzenmoos e. V.Tralloho im Haus des Gastes in Elzach
Zum närrischen Stelldichein lädt der Musikverein Katzenmoos auch in
diesem Jahr wieder ins Haus des Gastes ein. Die Kinderfasnet beginnt
am Samstag, den 17. Februar ab. 13.30 Uhr. Für die Kinder gibt es eine
Mini-Playback-Show, Spiele und die beliebte Rollenrutsche. Am Fas-
netsundig haben wir ab 15.00 Uhr für Sie geöffnet, wie immer wird Kaf-
fee und Kuchen, Partymusik mit DJ Matthias, gute Stimmung, ein
Schuttigzimmer und „Fasnet-Atmosphäre“ geboten sein. Das Haus des
Gastes öffnet am Fasnetmontag um 17.30 Uhr . Am Abend wird „"Hans-
jörg“ zum Tanz aufspielen und die Moritaten für beste Unterhaltung sor-
gen. Auf eine glückselige Fasnet und Ihren Besuch freut sich
Ihr Musikverein Katzenmoos e.V. - Trallaho
Imkerverein OberelztalDie nächste Monatsversammlung findet am Freitag, den 23.2. um 20.00
Uhr im Gasthaus Krone-Ladhof in Elzach-Prechtal statt.
Elztäler Ballett- und Turn-Verein e.V.Liebe Mitglieder, liebe Eltern, nachdem es am 26.01.2007 nicht gelun-
gen war einen neuen Vorstand für den Elztäler Ballett- und Turn-Verein
e.V. zu wählen, laden wir sie gem. § 17 der Vereinssatzung vom 17.09.83
zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Sollte es an die-
sem Tag nicht möglich sein eine neue Vorstandschaft zu wählen, muss
der Elztäler Ballett- und Turn-Verein e.V. nach § 19 der Vereinssatzung
aufgelöst werden. Wann: Montag, 26.02.2007, 20.00 Uhr Wo: Ober-
winden, Gasthaus "Rebstock"
Tagesordnung:
1. Wahl der gesamten Vorstandschaft
Woche 07 Biederbach Seite 11
Seite 12 Biederbach Woche 07
Woche 07 Biederbach Seite 13
Seite 14 Biederbach Woche 07
79215 Elzach, Hauptstraße 32, Tel. 07682-235, Fax 07682-6482
● Reformhaus● Drogerie● Parfümerie● Kindermoden● Foto Atelier● Einrahmungen
Fasten –Erholungspausefür den Körper.Immer mehr Menschennutzen die am Aschermittwoch beginnendeFastenzeit, um Ihrem Körper eine Erholungs-pause zu gönnen.Fasten bedeutet: • Entschlackung
• Entgiftung• Gewichtsreduzierung
Sie fasten, wir begleiten Sie.
Wir bieten folgende Termine an:1.Kurs: 03.-11.3.2007 – 19.00 Uhr2.Kurs: 10.-18.3.2007 – 19.00 UhrKursgebühr: 12,– Euro Anmeldung erbeten!
Blumen können sprechen:Am Valentinstag sagen sie:
„Ich liebe Dich ! “
Wittenbachstr. 25 • 79215 Elzach • Tel. 07682 / 77 36 • Fax 07682 / 60 64E-mail:team-gruen@t-online.de • Internet:www.team-gruen.de
Fasnetsomschdig geöffnet!
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8.00 - 12.30 • 14.00 - 18.00Sa. 9.00 - 13.00
Waldkirch, Lange Straße 57, Tel. 07681/49 48 17, www.schueler-foerderung.de
Fit für das ZeugnisBevor die Versetzung wackelt: maßgeschneiderte
Nachhilfe, abgestimmt mit den Eltern. Unser bewährtes
Konzept für den Schulerfolg.
Rufen Sie uns an:
Mo. - Fr., 14 - 17 Uhr.
Wald- und Grünlandgründstücke zu verkaufenDie Pfarrpfründestiftung der Erzdiözese Freiburg verkauft folgende Grundstücke:
WaldFlst. Nr. 324 mit 162,95 ar im Gewann „G´striegel“ auf der Gemarkung Biederbach Mindestgebot: 27.000,- € GrünlandFlst. Nr. 325 mit 15,13 ar im Gewann „Muckenloch“ auf der Gemarkung Biederbach Mindestgebot: 380,- € GrünlandFlst. Nr. 519 mit 55,23 ar im Gewann „Finsterwäldele“ auf der Gemarkung Elzach Mindestgebot: 5.523,- €
Angebote richten Sie bitte bis zum 16.3.2007 an das ErzbischöflicheOrdinariat Freiburg, Schoferstraße 2, 79098 Freiburg.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0761/2188-321. (Ansprechpartner Herr Beha)
Woche 07 Biederbach Seite 15
Bücher im Internet bestellen???
www.merkle-elzach.de
HebammePeggy Borchert
Beratung und Begleitung· Schwangerschaft · Geburt · Wochenbett · Stillzeit
Tel. 07685 - 913841
Zuhause• Pflegen • Helfen • BeratenEssen auf RädernBetreuungsgruppeDorfhelferinnenFr. Hartmann Tel. 07682/1596
Ambulante HospizgruppeFr. Heide Störr-Ruh Tel. 07682/925650
Kirchliche SozialstationOberes Elztal e.V.79215 Elzach · Brandstraße 10Tel. 07682 / 909040 · Fax 909041
- PC & Netzwerk- TK-Anlagen- Faxgeräte- ISDN
- Handy’s- Zubehör- Telefone- DSL
KOSTENLOSE DSL & ISDN BERATUNG
Lange Straße 8
79183 Waldkirch
Telefon (07681) 477979-0
Telefax (07681) 477979-79
ISDN Telefonanlagen ab 25 €*Servicecenter für D1 D2 e-plus
BERATUNG VERKAUF SERVICE*PREIS GILT IN VERBINDUNG MIT ISDN-ANSCHLUSS
Erfahrene Gardinennäherin mit Interesse
am Ladenverkauf gesucht (400 € Basis)
Ab sofort
10% auf jedes
Schulranzenset
Große Auswahl
Osteopathie Homöopathie MigränetherapieAlexandra Zipfel-Wissing HP
Nikolausplatz 279215 Elzach
Tel. 0172 809 1076
Schuttiglarve
zu verkaufenTel. 07682/6462
Seite 16 Biederbach Woche 07