Antragsverfahren 2020€¦ · Verfahren/ VERA/ VERONA Sonstiges zu §29 Wassergesetz • Der...

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Ref. 52 Flächen, Angela Thomzyk 12.03.2020

Antragsverfahren

2020

Ref. 52 Flächen, Angela Thomzyk 12.03.2020

Antragstellung 2020

1. Termine

2. Direktzahlungen/ AGZ/ KULAP

3. Formulare

4. Verfahren VERA/ VERONA

5. Test VERA/VERONA

Inhalt der Schulung:

Ref. 52 Flächen, Angela Thomzyk 12.03.2020

Antragstellung 2020

Ref. 52 Flächen, Angela Thomzyk 12.03.2020

1. Termine

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Zeitplan/ Termine

Einreichungsfristen 2020

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2. Direktzahlungen/

AGZ/

KULAP

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Neuerungen Direktzahlungen/ AGZ/ KULAP

Direktzahlungen

• Bei Einzelfallentscheidungen (z.B. Freigabe von

ÖVF-Brachen zu Futterzwecken) bezüglich

Flächen in einem anderen Bundesland, muss

das Betriebssitzland immer das Belegenheitsland

beteiligen bzw. die entsprechende Zustimmung für

die Freigabe einholen.

• Das Betriebssitzland teilt die Entscheidung dem

Betriebsinhaber mit.

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Neuerungen Direktzahlungen/ AGZ/ KULAP

Direktzahlungen

• Der Antrag auf ZA-Zuweisung

Neueinsteiger/Junglandwirte kann erst nach

realisierter Niederlassung

bzw.

• der Antrag auf Junglandwirteprämie erst

nach realisierter erstmaliger Niederlassung

gestellt werden.

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Neuerungen Direktzahlungen/ AGZ/ KULAP

Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete

• Außerhalb Thüringens sind seit dem

Antragsjahr 2019 für Thüringer Antragsteller

nur noch in Sachsen gelegene Flächen für

AGZ förderfähig.

• Siehe Hinweisblatt auf der VERA

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Neuerungen Direktzahlungen/ AGZ/ KULAP

KULAP2014

• Für das KULAP2014 ist in 2020

– eine Anschlussförderung für bestehende, zum

31.12.2020 auslaufende, Verpflichtungen (außer

A425/V425 Gewässerschutzstreifen)

und

– begrenzt auf die Fälle, für die derzeit keine laufenden

Verpflichtungen im Ökolandbau bestehen, eine

Neuantragstellung

mit dem Antrag auf Bewilligung und Anschluss-

förderung (Dokument KU.A) möglich.

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Neuerungen Direktzahlungen/ AGZ/ KULAP

KULAP2014

• Weiterhin können Änderungen

– wie Ausdehnungen für ÖKO,

– Maßnahmenwechsel für ÖKO,

– Rotation und

– Leistungsprotokolländerungen

mittels Änderungsantrag auf Bewilligung

(Dokument KU.AEND) beantragt werden.

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Neuerungen Direktzahlungen/ AGZ/ KULAP

KULAP2014

• Ergänzend sind nach Erlass Nr. 1 / 2020 Betriebe

antragsberechtigt, welche ihre KULAP – Antragstellung für

Ö2 unterbrochen haben (keinen Antrag auf Anschlussförderung für

Ö2 im Jahr 2019 gestellt haben aber dennoch die ökologischen

Verfahrensweisen beibehalten haben).

• Für diese Fälle wird ein neuer fünfjähriger

Verpflichtungszeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2025

begründet.

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3. Formulare

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Formulare

Aktueller Hinweis auf VERONA zum Start der

Antragstellung

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Formulare

• Unter dem Reiter „Vorjahresdaten“

können Antragsteller mit laufenden

Verträgen für flächenbezogene

Waldumweltmaßnahmen eine neue

Aufstellung „Vertraglich gebundene

Flurstücke WUM“ einsehen.

Vorjahresdaten in VERA:

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Formulare

Für WUM können nur die Flächen im FNN.FO

beantragt werden, welche sich innerhalb dieser

Liste aufgeführter Flurstücke (pro Maßnahme)

befinden, d.h. die vertraglich gebunden sind.

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• Die Anlage „Bevollmächtigte Personen“

wurde umbenannt in „Bevollmächtigte

Personen – Änderungen zum Vorjahr“.

– Sie liegt nicht mehr im Ordner „Vorjahresdaten“ der VERA, sondern unter

den Antragsformularen zum Sammelantrag und ist ein PDF-Antragsformular.

Formulare

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Formulare

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Formulare

– Das PDF muss ausschließlich bei Änderungen ausgedruckt, ausgefüllt

und unterschrieben auf Papier eingereicht werden.

– Werden die Vorjahresdaten bestätigt, wird dies am Sammelantrag unter

Punkt I.3 entsprechend abgehakt und die Anlage muss nicht eingereicht

werden.

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Formulare

• Die Anlage „Unterschriftsberechtigte

Personen“ wurde umbenannt in

„Unterschriftsberechtigte Personen –

Änderungen zum Vorjahr“.

– Sie liegt nicht mehr im Ordner „Vorjahresdaten“ der VERA, sondern unter den

Antragsformularen zum Sammelantrag und ist ein PDF-Antragsformular.

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Formulare

Zusätzliche

Leerzeilen für neue

Unterschrifts-

berechtigte

Personen

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Formulare

– Das PDF muss ausschließlich bei Änderungen ausgedruckt,

ausgefüllt und unterschrieben auf Papier eingereicht werden.

– Werden die Vorjahresdaten bestätigt, wird dies am Sammelantrag

unter Punkt I.2 entsprechend abgehakt und die Anlage muss nicht

eingereicht werden.

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Formulare

• Wie in 2019 gibt es den Hinweis zu am 31.12.2020

auslaufenden KULAP-Verpflichtungen im PDF „Bewilligte

Verpflichtungen KULAP2014“ unter den Vorjahresdaten.

Vorjahresdaten in VERA:

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Formulare

• Bei den Summenmaßnahmen A411 und V411 können auch Teile des

Verpflichtungsumfangs in 2020 auslaufen, wobei eine

Anschlussförderung nur in Höhe des auslaufenden Anteils möglich ist.

• Für alle Förderobjekte zu Einzel- und Summenmaßnahmen außer

A411/V411 ist die Spalte entweder leer (falls nicht in 2020 auslaufend)

oder gleich des bewilligten Umfangs (falls 2020 auslaufend).

• Für Förderobjekte zu den Summenmaßnahmen A411 bzw. V411 wird

konkret die Höhe des auslaufenden Anteils angegeben, der kann 0 ha,

die volle Verpflichtung oder eben nur ein Anteil sein.

Vorjahresdaten in VERA:

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Formulare

• Änderungs-

merkblatt 2020 – Das Änderungsmerkblatt 2020

weist auf die Neuerungen im

Antragsverfahren 2020 hin.

– Das Merkblatt zur Antragstellung

2018 sowie das

Änderungsmerkblatt 2019 gelten bis

auf die in 2020 geänderten Inhalte

weiterhin.

Merkblätter (neu):

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Formulare

• Informationsblatt

Bejagungsschneisen des

Bundes (neu aufgelegt)

• Infoblatt Bejagungsschneisen in

Thüringen (neu aufgelegt)

Merkblätter (geändert):

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Formulare

• Erlass Nr. 1/2020 des

TMIL zu Neuantrag

und

Anschlussförderung

Merkblätter (neu):

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Formulare

• Aktuelle

Rechtsgrundlagen

Merkblätter (neu):

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Formulare

• Aktuelle Sortenliste

Hanf (Stand 04.03.2020)

Merkblätter (neu):

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Formulare

• Information zu AGZ –

Flächen in

benachbarten

Bundesländern

Merkblätter (neu):

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Formulare

• Angaben zu Unterschriftsberechtigten Personen

• Angaben zu Bevollmächtigten Personen

• Rückbau der einzelnen Häkchen unter Punkt III im SAM

– Nur das physische Formular wird angekreuzt – die tatsächliche Maßnahme

dann in der Anlage

Änderungen Sammelantrag:

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4. Verfahren VERA/ VERONA

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– vom 30.03.2020 bis 19.06.2020, Montag

bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

– kostenfrei

– unter der Nummer 0800 7240582 (auch

aus dem Mobilfunknetz kostenfrei)

IBYKUS-Hotline

Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

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Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

Qualität der Digitalen Orthofotos auf der VERA

• Erstmals können wir für ganz Thüringen

höchstaufgelöste Orthofotos mit einer

Auflösung von 20cm zur Verfügung

stellen!

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Feldblockänderungen nach der Veröffentlichung der

VERA werden zu folgenden Terminen aktualisiert

online zum Abruf in die VERA zur Verfügung

gestellt:

jeweils Mitte und Ende des Monats (April bis

Mai) sowie zur Veröffentlichung der VAG-

Ergebnisse

Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

Aktualisierungen Feldblockreferenz

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• Beim Beenden der VERA und beim Wechsel des

Mandanten werden die Geometrien der bestätigten

Teilflächen automatisch zu VERONA gesendet

– Hintergrund ist das in den Vorjahren nicht ausreichend

erfolgte Senden und damit Abgleichen der

Antragsgeometrien

– Ziel ist die flächenmäßige Bereitstellung von Geometrien

für Nachbarbetriebe zur Antragsprüfung vor/während der

Antragstellung

Geometrieaustausch VERONA

Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

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Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

GIS-Anzeige in VERA

• Anpassung der Toolbar in der GIS-

Anwendung

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Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

GIS-Anzeige in VERA

• Koordinatenanzeige in der Fußzeile der

Karte

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Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

GIS-Anzeige in VERA

• Anpassung/ Erweiterung des Themenbaums

in der Karte – Themen können auf- und zugeklappt werden

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Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

GIS-Anzeige in VERA

• Attributtabelle über Kontextmenü am

Themenbaum anzeigbar – Kontextmenü = rechte Maustaste

– Zeigt alle Flächen mit Attributen des ausgewählten Themas an

– Man kann direkt aus der Tabelle heraus auf gewünschte Flächen

springen

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Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

Layer Potentielles Dauergrünland auf der VERA

• Bereitstellung eines neuen Layers „Potentielles

Dauergrünland“ an der Flächenliste FNN

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Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

Layer Potentielles Dauergrünland auf der VERA

• Enthalten sind nicht nur die PDGL-Flächen im potentiell 6.

Jahr, sondern alle PDGL-Flächen aus 2019.

• Über die Attributabfrage können folgende Angaben

recherchiert werden:

= Effektives PDGL-Zähljahr

= Jahr mit erstmaliger Beantragung als PDGL

= halten Effektivzähler auf

= halten Effektivzähler auf

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Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

Layer Gewässerläufe (§29 Wassergesetz)

• Offizieller Linienlayer der Gewässer 1. und 2. Ordnung des TLUBN

• Als Layer in der VERA enthalten sowohl in der GIS-Anzeige

– der KULAP-Karte als auch

– am FNN

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Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

Sonstiges zu §29 Wassergesetz

• Der vorhandene Gewässerlinienlayer des TLUBN entspricht dem Layer

aus der VERA2019 (Geltungsjahr 2020) und gilt ebenfalls für 2021.

• Es sind keine Böschungsoberkanten auf der VERA enthalten.

• Die für KULAP gebildeten Pufferstreifen (5m, 10m), die im Rahmen der

KULAP-Bewilligung für 2020 verwendet wurden, sind nicht auf der VERA

enthalten, da diese überarbeitet werden.

• Die Schnittflächen der KULAP-Förderobjekte 2019 und neu (auch per

Anschluss) für 2020 beantragten KULAP-Flächen, welche in 2019 über

die VERONA an die VERA nachgeliefert wurden, sind nicht enthalten.

– Die Schnittflächen für 2020 werden ggf. wie im Vorjahr nachgeliefert.

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Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

Layer Nitratkulisse

• Zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung

wurde eine Gebietskulisse durch Nitrat

ausgewiesen, um den Nährstoffeintrag aus

der Landwirtschaft in diesen belasteten

Gebieten zu senken.

• Grundlage für diese Kulisse bilden in

Thüringen belastete Grundwasserkörper im

schlechten chemischen Zustand wegen Nitrat

gemäß Punkt 2. des Bewirtschaftungsplans

WRRL.

• Landwirtschaftliche Flächen (LF-FB), die zu

mindestens 50% in diesen belasteten

Grundwasserkörpern liegen, bilden die

Nitratkulisse.

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Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

Layer Nitratkulisse

• Die Betroffenheit der Referenzparzellen

(Feldblöcke) mit der Nitratkulisse wird

jährlich zum 01.02. berechnet. Die

Nitratkulisse ist das gesamte Bezugsjahr

fest, d.h. sie wird im Jahr nicht verändert.

• Die Betroffenheit des Feldblocks mit der

Nitratkulisse wird mit dem Attribut

„LDüVO_Nitrat“ gekennzeichnet.

• Die Nitratkulisse wird in der GIS-

Anwendung am FNN in der VERA

veröffentlicht und ist als Betroffenheit am

Feldblock (Infobutton an der TF am FNN)

ausgewiesen.

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Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

Layer Nitratkulisse

• Um die Betroffenheit aller Flächen innerhalb der TK10, in der der Betrieb

wirtschaftet innerhalb der Nitratkulisse zu recherchieren, kann man ganz

einfach auf die Auswahl des Layers Nitratkulisse zoomen (siehe oben

per Kontextmenü).

• Dann werden alle Flächen innerhalb der Kulisse innerhalb der TK10

dargestellt.

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Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

Datentransferprotokoll

• Um das

Datentransferprotokoll

(DTP) optisch vom

Datenträgerbegleitschei

n (DBS) zu

unterscheiden, enthält

das DTP das

Wasserzeichen „Für die

eigenen Unterlagen“.

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Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

FNN.Hauptnutzung

• Am FNN.HN gibt es eine neue Spalte „Folgekultur ÖVF-Leguminose“,

in welche der AS die Folgekultur nach der stickstoffbindenden ÖVF-

Leguminose eintragen kann.

• Bei der Eingabe unterstützt ein Katalog, welcher zulässige Folgekulturen

bzw. überwinternde Hauptkulturen anzeigt. Die Angabe ist optional.

Hintergrund:

Weiteres Pilotprojekt

Monitoring zur Kontrolle von

ÖVF-Folgekulturen per

Sentinel-Zeitreihenanalyse

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Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

FNN.Hauptnutzung

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Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

FNN.Hauptnutzung

Hintergrund der neuen Kulturart „Brache als Bejagungsschneise“

• Auszug aus dem Infoblatt Bejagungsschneise in Thüringen:

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Neuerungen

Verfahren/ VERA/ VERONA

FNN.Forstwirtschaft

• Beim Zeichnen der WUM-Antragsfläche am FNN.FO wird eine Prüfung

durchgeführt, die Flächenteile von nicht vertraglich gebundenen

Flurstücken rot einfärbt und als GIS-Hinweisfläche kennzeichnet.

• Diese Flächenteile sind nicht förderfähig für WUM.

• Diese Flächenteile können in einem einfachen Schritt aus der

Antragsgeometrie herausschneiden (Werkzeug „Abschneiden“).

• Bleiben diese Flächenteile in der WUM-Antragsfläche enthalten, werden

diese im Rahmen der Verwaltungskontrolle durch die Zweigstelle im

TLLLR automatisch als nicht für WUM beantragt behandelt.

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Verfahren/ VERA/ VERONA

FNN.Forstwirtschaft

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für

Ihre Aufmerksamkeit!