Arbeitsmigration in Deutschland. Gliederung 1.Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte (1955-1973)...

Post on 06-Apr-2015

104 views 0 download

Transcript of Arbeitsmigration in Deutschland. Gliederung 1.Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte (1955-1973)...

Arbeitsmigration in Deutschland

Gliederung

1.Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte (1955-1973) 2.Möglichkeiten der legalen Arbeitsausübung nach dem

Anwerbestopp von 1973 2.1 Anwerbestoppausnahmen 2.2 Die deutsche „Green Card“

3.Das Zuwanderungsgesetz - wie regelt es die Arbeitsmigration?

4. Arbeitsmigration – heute und in der Zukunft notwendig? 4.1 Notwendigkeit 4.2 Zukunftsmodell – Süssmuth-Kommission?

1.Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte

(1955-1973)

2595

2287

73

2241

1502

991

549

1314

0250500750100012501500175020002250250027503000

1955 1961 1966 1967 1969 1971 1973 1974

Ausländische Arbeitskräfte in Westdeutschland (in 1.000)

Eigene Umsetzung aus folgenden Quellen: Herbert 1986:188f.(Tabelle 16); Statistisches Bundesamt: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Fachserie 1, Reihe 4.2.1: Struktur der Arbeitnehmer(1993:49 und 1994:24 und 53)und Reihe 2: Ausländer (1994:11); Bundesanstalt für Arbeit: Jahresberichte

http://www.zuwanderung.de/images/img/large/1_1.gif

2. Möglichkeiten der legalen Arbeitsausübung nach dem Anwerbestopp von 19732.1 Anwerbestoppausnahmen - zeitlich begrenzte Arbeitsmigration aus Nicht- EU-Staaten

§ Ausnahmetatbestände Aufenthalts-Erlaubnis

2 Abs.1 Absolventen deutscher oder ausländischer Hoch- oder Fachhochschulen zur Aus- und Weiterbildung; Fach- und Führungskräfte (Regierungspraktikanten); Auszubildende mit Hochschul- oder Fachhochschulreife zur höher qualifizierten Fach- oder Führungskraft; Auszubildende nach anerkanntem Lehr- oder Ausbildungsplan; sonstige Weiterzubildende mit Berufsabschluss

zwischeneinem und fünf Jahren

2 Abs.2 Ausländer, die von einem inländischen Unternehmen im Ausland beschäftigt werden zur vorübergehenden Einarbeitung;Fachkräfte zur Einarbeitung oder Aus- und Weiterbildung, die in einem deutsch-ausländischen Gemeinschaftsunternehmen beschäftigt werden; Ausländer zur beruflichen Qualifikation im Rahmen von Exportlieferungs- oder Lizenzverträgen; Au-Pair-Beschäftigte

bis zu einem Jahr

2 Abs.3 Gastarbeitnehmer; Ausländer zur Einführung in die Geschäftspraxis bei bestehenden Geschäftsbeziehungen

bis zu 18 Monaten

2 Abs.4 Absolventen deutscher Hoch- und Fachhochschulen für ein fachbezogenes Praktikum; Fach- und Führungskräfte zur Aus- und Weiterbildung aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen

bis zu zwei Jahren

3 Werkvertragsarbeitnehmer bis zu zwei Jahren max. 3 Jahre

4 Abs.1 Saisonarbeitnehmer bis zu drei Monaten

4 Abs.2 Schaustellergehilfen bis zu neun Monaten

4 Abs.3 Arbeitnehmer zur Montage von Fertighäusern bzw. -hallen bis zu zwölf Monaten

4 Abs.4 Lehrkräfte zur Erteilung muttersprachlichen Unterrichts an Schulen bis zu fünf Jahren

4 Abs.5 Lehrkräfte und Lektoren zur Sprachvermittlung an Hochschulen bis zu fünf Jahren

4 Abs.6 Spezialitätenköche bis zu drei Jahren

4 Abs.7 & 8 Fachkräfte in international tätigen Konzernen bis zu zwei/ drei Jahren

4 Abs.9 Ausländische Hausangestellte eines für einen begrenzten Zeitraum von seinem Arbeitgeber im Inland beschäftigten Ausländers

5 Nr.1 Wissenschaftler in Forschung und Lehre zwischen einem und fünf Jahren

5 Nr.2 Fachkräfte mit Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder vergleichbarer Qualifikation

5 Nr.3 Leitende Angestellte und Spezialisten eines Unternehmens mit Staatsangehörigkeit des Landes, in dem der Hauptsitz des Unternehmens ist

5 Nr.4 Leitende Angestellte eines deutsch-ausländischen Gemeinschaftsunternehmens

5 Nr.5 Fachkräfte bei deutschen Trägern in der Sozialarbeit zur Betreuung ausländischer Arbeitnehmer

5 Nr.6 Seelsorger für ausländische Arbeitnehmer “5 Nr.7 Krankenschwestern und -pfleger “

5 Nr.8 Künstler und Artisten mit Hilfspersonal “

5 Nr.9 Fotomodelle, Werbetypen, Mannequins und Dressmen “

6 Grenzgänger Tägliche Rückkehr in Heimatstaat oder max. 2 Tage / Woche

7 Beschäftigte auf der Grundlage einer zwischenstaatlichen Vereinbarung

zwischen einem und fünf Jahren

8 Beschäftigte auf der Basis einer Ausnahmebefugnis im Einzelfall “

9 Bestimmte Staatsangehörige (Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Malta, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz, USA und Zypern)

10 Ehemalige Deutsche und Kinder ehemaliger Deutscher “

Eigene Umsetzung mit Hilfe folgender Quellen: www.aufenthaltstitel.de/asav.html; www.jobpilot.de/content/international/arbeiten/de/deinfo30-

02a.html, www.zuwanderung.de/downloads/migrationsbericht_2004.pdf;

2.2 Die deutsche „Green Card“

Green Card

Herkunftsländer der „Green Card“ erteilten IT-Fachkräfte

3.Das Zuwanderungsgesetz - wie regelt es die Arbeitsmigration?

OUT!!! IN(?)

4.Arbeitsmigration – in der Zukunft notwendig?

4.1 Notwendigkeit

Mangel an geeigneten Arbeitskräften Wettlauf im Werben um Fachkräfte Demographische Entwicklung

Der Spiegel – „Jedes Steinchen umgedreht“ - 28.05.2001

Bevölkerungsentwicklung bis 2050:

http://www.friedenspaedagogik.de/service/cartoon/03_w_50.html

4.2 Zukunftsmodell – Süssmuth-Kommission?

1)Punktesystem

Antragsvoraussetzung Nicht älter als 45 Jahre Gesund „guten Leumund“ Finanzielle Reserve für Anfangszeit Muss keine Arbeitsplatzzusage vorhanden sein

positiver Antrag Bewertung durch Punktesystem

http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/artikel/010401.htm

http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/artikel/010401.htm

Vorteile: Gute Auswahl der

Bewerber Große Flexibilität Transparenz Selbsteinschätzung

Nachteile Administrative Kosten „time-lag“ Soziale

Kompetenzen?

Betrachtung des Punktesystems

2)Kurzfristige Aufenthaltgenehmigung 3)Aufenthaltsgenehmigung für Studenten 4)Aufenthaltsgenehmigung für Spitzenkräfte

Ende 2001 blockiert CDU/CSU Mehrheit im Bundesrat

Weitere Vorschläge der Süssmuth-Kommission

Einflussfaktoren für die Brüche bei der Arbeitsmigration in Deutschland

Wirtschaftliche Faktoren1)Ölpreisschock verstärkt steigende Arbeitslosenzahlen Wirtschaftskrise Anwerbestopp 19732)Bedarfslücken des deutschen Arbeitsmarktes 1990 Anwerbestoppausnahmeverordnung politisch-historischer FaktorÖffnung der Grenzen zu Osteuropa 1990 Anwerbestoppausnahmeverordnung Taktik erwartete Wanderungsbewegungen aus den Transformationsstaaten zu bremsen politisch- institutioneller Faktor rot-grüne Regierung ab 1998 Bekennung zum Einwanderungsland Zuwanderungsgesetz politisch- konjunktureller Faktor Druck seitens der Unternehmerverbände (Beschwerden über den Mangel an IT- Fachkräften Schröder kündigt während der internationalen Computermesse CeBIT2000 die „Green Card“ an

1)In welche Richtung wird die Große Koalition in Bezug auf Arbeitsmigration gehen?2)Chance auf eine Regelung nach Punktesystem?