Post on 15-Feb-2017
Asyl und Flüchtlingein Siegen-Wittgenstein
Inhalt/Verlauf
➔Überblick➔Asylrecht➔Flüchtlingsschutz➔Subsidiärer Schutz➔Abschiebeverbot➔Asylverfahren
➔Zahlen➔Diskussion
Überblick
Asylrecht
Aufenthaltstitel
Subsidiärer Schutz
Duldung
Politische Verfolgung
Einbürgerung
Anhörung
Drittstaat
Rechtsmittel
Königsteiner Schlüssel
Genfer Flüchtlingskonventionen
Flughafenverfahren
Flüchtling
NiederlassungserlaubnisDublin-Verfahren
Asylrecht
Artikel 16 Grundgesetz
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht
Flüchtlings-schutz
§3 Abs. 1 AsylVfG
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
SubsidiärerSchutz
§4 Abs. 1 AsylVfG
Bewahrung vor ernsthaften Schaden
Abschiebe-verbot
§60 Abs. 5 AufenthG
Unzulässige Abschiebung nach EMRK
Abschiebe-verbot
§60 Abs. 7 AufenthG
Bei Rückkehr droht erhebliche Gefahr
Asylverfahren● Verteilung der Asylbewerber● Antragstellung● Anhörung● Entscheidung● Folgen der Entscheidung● Rechtsmittel● Besonderheiten
Verteilung der Asyl-bewerber
Asylantrag
Antragstellung in einer Erstaufnahme-Einrichtung
● Erfassung der Personaldaten● Abgabe von Fingerabdrücken
(Auswertung beim Bundeskriminalamt)● Lichtbild
Asylbewerber-leistungsgesetz
Aufenthaltsgestattung
Anhörung● Persönlich erscheinen● Nicht öffentliche Anhörung● Schilderung und Nennung der Verfolgung(ggf Vorlegen von Beweismitteln)
● Anfertigung eines Protokolles
→ Grundlage für die Entscheidung
EntscheidungEntscheidung Aufenthaltstitel und
DauerNiederlassungs-erlaubnis
Zuerkennung Flüchtlingseigenschaft
Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre
Nach 3 Jahren zu erteilen, wenn kein Widerruf erfolgtEventuell zusätzlich
Asylberechtigung
oder
Zuerkennung Subsidiärer Schutz
Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr
Verlängerung auf zwei weitere Jahre möglich
Kann nach 7 Jahren erteilt werden
oder
Feststellung zu Abschiebeverboten
Aufenthaltserlaubnis soll für mindestens 1 Jahr erteilt werden
Kann nach 7 Jahren erteilt werden
Rechtsmittel● Erste Instanz: Klage● Zweite Instanz: Berufung● Dritte Instanz: Revision
→ Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Besonderheiten
● Einreise über sichere Drittstaaten● Flughafenverfahren● Beschleunigtes Asylverfahren
Zahlen
ZahlenWeltweit sind fast 60 Millionen Menschen auf der Flucht.
Fast 218.000 Menschen aus Afrika oder Asien gelangen nach Schätzungen 2014 über das Mittelmeer.
Dabei kamen etwa 3500 ums Leben.
Im ersten Halbjahr 2015 sind 137.000 Menschen über das Mittelmeer geflüchtet.
Türkei
Pakistan
Libanon
Iran
Äthiopien
Jordanien
Kenia
Tschad
Uganda
China
0 200000 400000 600000 800000 1000000 1200000 1400000 1600000
Länder mit den meisten aufgenommenen Flüchtlingen 2014
Zahlen BRDGesamtanträge 01.01.-31.07.2015: 195.723Erwartete Anträge 2015: 800.000
Anträge 1992: 438.191
Syrien, Arab. Republik 22%
Kosovo 15%
Albanien 15% Serbien 6%
Irak 5%
Afghanistan 5%
Mazedonien 3%
Eritrea 3%
Nigeria 2%
Pakistan 2%
Sonstige 23%
Hauptherkunftsländer im Zeitraum 01.01.-31.07.2015
Gesamtzahl der Erstanträge: 195.723
Quelle: BAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, S. 7
Quelle: BAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, S. 9
Zahlen in NRW● 2012: 15.000 angekommene Flüchtlinge● 2013: 23.000 angekommene Flüchtlinge● 2014: 40.000 angekommene Flüchtlinge
● Erste Hälfte 2015: 77.000 angekommene Flüchtlinge
→ Hochrechnung 2015: 176.000 ankommende Flüchtlinge
Zahlen in SiWi● 2013: 411 angekommene Flüchtlinge● 2014: 656 angekommene Flüchtlinge
● Erste Hälfte 2015: 658 angekommene Flüchtlinge● Juli 2015: 209 angekommene Flüchtlinge● August 2015: 246 angekommene Flüchtlinge
DiskussionundErfahrungs-austausch
Katharina Reinhardt kati@r-web.de