Post on 03-Nov-2014
description
Auf dem Weg zum
neuen Aktienrecht
Minder-Initiative und
Indirekter Gegenvorschlag
Therese Amstutz
Fürsprecherin LL.M.
1© 2012 KPMG AG/SA, a Swiss corporation, is a subsidiary of KPMG Holding AG/SA, which is a subsidiary of KPMG Europe LLP and a member of the KPMG network of independent firms affiliated with KPMG
International Cooperative (“KPMG International”), a Swiss legal entity. All rights reserved. The KPMG name, logo and “cutting through complexity” are registered trademarks or trademarks of KPMG
International.
Agenda
1. Text der Minder-Initiative
2. Vergleich Minder-Initiative mit indirektem Gegenvorschlag
3. Welche Neuerungen kommen unabhängig vom Abstimmungsausgang für
kotierte Gesellschaften?
4. Welche zusätzlichen Regelungen gelten bei Annahme der Minder-Initiative
(nur für kotierte Gesellschaften)?
5. Welche zusätzlichen Regelungen kommen bei Ablehnung der Minder-Initiative?
6. Abkürzungsverzeichnis
2© 2012 KPMG AG/SA, a Swiss corporation, is a subsidiary of KPMG Holding AG/SA, which is a subsidiary of KPMG Europe LLP and a member of the KPMG network of independent firms affiliated with KPMG
International Cooperative (“KPMG International”), a Swiss legal entity. All rights reserved. The KPMG name, logo and “cutting through complexity” are registered trademarks or trademarks of KPMG
International.
Text der Minder-Initiative(BV 95 III und BV 197 / 8)
«Zum Schutz der Volkswirtschaft, des Privateigentums und der Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Sinne
einer nachhaltigen Unternehmensführung regelt das Gesetz die im In- oder Ausland kotierten Schweizer
Aktiengesellschaften nach folgenden Grundsätzen:
a. Die Generalversammlung stimmt jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen (Geld und Wert der
Sachleistungen) des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates ab. Sie wählt jährlich die
Verwaltungsratspräsidentin oder den Verwaltungsratspräsidenten und einzeln die Mitglieder des
Verwaltungsrates und des Vergütungsausschusses sowie die unabhängige Stimmrechtsvertreterin oder
den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab
und legen offen, wie sie gestimmt haben. Die Aktionärinnen und Aktionäre können elektronisch
fernabstimmen; die Organ- und Depotstimmrechtsvertretung ist untersagt.
b. Die Organmitglieder erhalten keine Abgangs- oder andere Entschädigung, keine Vergütung im Voraus,
keine Prämie für Firmenkäufe und -verkäufe und keinen zusätzlichen Berater- oder Arbeitsvertrag von
einer anderen Gesellschaft der Gruppe. Die Führung der Gesellschaft kann nicht an eine juristische
Person delegiert werden.
c. Die Statuten regeln die Höhe der Kredite, Darlehen und Renten an die Organmitglieder, deren Erfolgs-
und Beteiligungspläne und deren Anzahl Mandate ausserhalb des Konzerns sowie die Dauer der
Arbeitsverträge der Geschäftsleitungsmitglieder.
d. Widerhandlung gegen die Bestimmungen nach den Buchstaben a–c wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen bestraft.
Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erlässt der Bundesrat innerhalb eines Jahres nach
Annahme von Artikel 95 Absatz 3 durch Volk und Stände die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.»
3© 2012 KPMG AG/SA, a Swiss corporation, is a subsidiary of KPMG Holding AG/SA, which is a subsidiary of KPMG Europe LLP and a member of the KPMG network of independent firms affiliated with KPMG
International Cooperative (“KPMG International”), a Swiss legal entity. All rights reserved. The KPMG name, logo and “cutting through complexity” are registered trademarks or trademarks of KPMG
International.
Vergleich Minder-Initiative mit indirektem Gegenvorschlag
Regelungsbereich Minder-Initiative
(nur auf kotierte Gesellschaften anwendbar)
Indirekter Gegenvorschlag
(gilt abgesehen von Vergütungsregelungen
mit wenigen Ausnahmen für alle
Gesellschaften)
Stimmrechtsvertretung GV wählt jährlich die unabhängige
Stimmrechtsvertretung
Organvertretung und Depotvertretung
sind untersagt
Analoge Bestimmungen für kotierte
Gesellschaften plus
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter auf
Verlangen bei nicht kotierten
Gesellschaften mit statutarischer
Beschränkung auf Aktionär-Vertreter
Vorgaben für unabhängigen
Stimmrechtsvertreter:
Stimmenthaltung bei angekündigten
Anträgen
Stimmen gemäss Empfehlung VR
bei nicht angekündigten Anträgen
keine Dauervollmachten bei
kotierten Gesellschaften
Möglichkeit der elektronischen Vollmacht
Beschlussquoren n/a Anpassung von OR 703 und OR 704:
Quoren basieren neu auf abgegebenen
und nicht mehr auf vertretenen Stimmen
Enthaltungen gelten nicht als
abgegebene Stimmen
Grund:
Pflicht des unabhängigen Stimmrechts-
vertreters zu Stimmenhaltung mangels
Weisung
4© 2012 KPMG AG/SA, a Swiss corporation, is a subsidiary of KPMG Holding AG/SA, which is a subsidiary of KPMG Europe LLP and a member of the KPMG network of independent firms affiliated with KPMG
International Cooperative (“KPMG International”), a Swiss legal entity. All rights reserved. The KPMG name, logo and “cutting through complexity” are registered trademarks or trademarks of KPMG
International.
Vergleich Minder-Initiative mit indirektem Gegenvorschlag
Regelungsbereich Minder-Initiative
(nur auf kotierte Gesellschaften anwendbar)
Indirekter Gegenvorschlag
(gilt abgesehen von Vergütungsregelungen
mit wenigen Ausnahmen für alle
Gesellschaften)
Modernisierung Generalversammlung Aktionäre können elektronisch
fernabstimmen
Grundsätzlich analoge Bestimmung
aber
nur wenn in Statuten so vorgesehen
plus
Möglichkeit der elektronischen Einladung
Zusätzliche Inhaltsvorgaben für
Einladung
Zusammenfassung der
Begründung von
Aktionärsanträgen
prozentualer Anteil Dispoaktien
Möglichkeit einer rein elektronischen GV
Protokoll n/a Ergänzung von OR 702
Protokoll ist Aktionären innert 20 Tagen
nach GV elektronisch zugänglich zu
machen oder kostenlos zuzustellen
Wahl Verwaltungsrat GV wählt jährlich
einzeln die VR-Mitglieder
den VRP
einzeln die Mitglieder des
Vergütungsausschusses
Grundsätzlich analoge Bestimmungen für
kotierte Gesellschaften,
aber
statutarische Abweichung möglich bei
Amtsdauer (bis 3 Jahre) und Wahl VRP
(Wahl durch VR)
Keine Wahl der Mitglieder des
Vergütungsausschusses durch GV
5© 2012 KPMG AG/SA, a Swiss corporation, is a subsidiary of KPMG Holding AG/SA, which is a subsidiary of KPMG Europe LLP and a member of the KPMG network of independent firms affiliated with KPMG
International Cooperative (“KPMG International”), a Swiss legal entity. All rights reserved. The KPMG name, logo and “cutting through complexity” are registered trademarks or trademarks of KPMG
International.
Vergleich Minder-Initiative mit indirektem Gegenvorschlag
Regelungsbereich Minder-Initiative
(nur auf kotierte Gesellschaften anwendbar)
Indirekter Gegenvorschlag
(gilt abgesehen von Vergütungsregelungen
mit wenigen Ausnahmen für alle
Gesellschaften)
Sorgfalt bei Vergütungsfestlegung n/a Konkretisierung Sorgfaltspflicht von VR-und
GL-Mitgliedern bei Festlegung Vergütung für
alle Gesellschaften
Statutarische bzw. reglementarische
Vergütungsvorgaben
Die Statuten regeln
die Erfolgs- und Beteiligungspläne der
Organmitglieder.
die Anzahl Mandate der Organmitglieder
ausserhalb des Konzerns
die Höhe der Renten, Kredite und
Darlehen an die Organmitglieder
die Dauer der Arbeitsverträge der
Geschäftsleitungsmitglieder
Grundsätzlich analoge Regelungen,
aber
in Vergütungsreglement statt in Statuten
bei Mandaten nur Offenlegung in
Vergütungsbericht, keine Regelung
plus Angaben in Vergütungsreglement zu
nachträglicher Vergütungsreduktion
Antrittsprämien
Vorsorgeleistungen
Wichtig für Gleichwertigkeit mit Regelung in
Statuten:
GV genehmigt Vergütungsreglement
Anfechtungsklage gemäss OR 706
umfasst auch Verstösse gegen
Vergütungsreglement
RS meldet Verstösse gegen
Vergütungsreglement an VR
RS informiert GV über wesentliche
Verstösse gegen Vergütungsreglement
6© 2012 KPMG AG/SA, a Swiss corporation, is a subsidiary of KPMG Holding AG/SA, which is a subsidiary of KPMG Europe LLP and a member of the KPMG network of independent firms affiliated with KPMG
International Cooperative (“KPMG International”), a Swiss legal entity. All rights reserved. The KPMG name, logo and “cutting through complexity” are registered trademarks or trademarks of KPMG
International.
Vergleich Minder-Initiative mit indirektem Gegenvorschlag
Regelungsbereich Minder-Initiative
(nur auf kotierte Gesellschaften anwendbar)
Indirekter Gegenvorschlag
(gilt abgesehen von Vergütungsregelungen
mit wenigen Ausnahmen für alle
Gesellschaften)
Vergütungsbericht n/a Vergütungsbericht des VR
besteht aus
Rechenschaftsteil mit Begründung
der bei GV beantragten
Vergütungen, und
Transparenzteil mit Angaben wie
bisher in OR 663bbis plus
Offenlegung von
Dauer Arbeitsverträge GL-
Mitglieder
Antrittsprämien
Abgangsentschädigungen und
Vorausvergütungen je mit
Gesamtbeträgen und Beträgen
pro VR-/GL-/Beirat-Mitglied
externe Mandate VR- und GL-
Mitglieder
wird von RS auf Übereinstimmung mit
Gesetz und Statuten geprüft
Genehmigungen von Vergütungen durch
GV
GV stimmt jährlich über die Gesamtsumme
aller Vergütungen von VR, GL und Beirat ab.
Grundsätzlich analoge Regelung, aber
statutarische Abweichungen möglich bei
Gesamtvergütung GL (Möglichkeit einer
blossen Konsultativabstimmung)
7© 2012 KPMG AG/SA, a Swiss corporation, is a subsidiary of KPMG Holding AG/SA, which is a subsidiary of KPMG Europe LLP and a member of the KPMG network of independent firms affiliated with KPMG
International Cooperative (“KPMG International”), a Swiss legal entity. All rights reserved. The KPMG name, logo and “cutting through complexity” are registered trademarks or trademarks of KPMG
International.
Vergleich Minder-Initiative mit indirektem Gegenvorschlag
Regelungsbereich Minder-Initiative
(nur auf kotierte Gesellschaften anwendbar)
Indirekter Gegenvorschlag
(gilt abgesehen von Vergütungsregelungen
mit wenigen Ausnahmen für alle
Gesellschaften)
Unzulässige Vergütungen Organmitglieder erhalten keine
Abgangs- oder andere Entschädigung
Vergütung im Voraus
Prämie für Unternehmenskäufe und
-verkäufe
Abgangsentschädigung und im Voraus
entrichtete Vergütungen grundsätzlich
unzulässig, aber
GV kann mit qualifiziertem Mehr
Ausnahmen genehmigen
Kein Verbot von Prämien für
Unternehmenskäufe und -verkäufe, aber
Prämien bilden Vergütungen,
über welche GV abstimmt
Unzulässige Verträge Die Organmitglieder erhalten keinen
zusätzlichen Berater- oder Arbeitsvertrag
von einer anderen Gesellschaft der
Gruppe
Die Führung der Gesellschaft kann nicht
an eine juristische Person delegiert
werden
Keine analogen Bestimmungen
8© 2012 KPMG AG/SA, a Swiss corporation, is a subsidiary of KPMG Holding AG/SA, which is a subsidiary of KPMG Europe LLP and a member of the KPMG network of independent firms affiliated with KPMG
International Cooperative (“KPMG International”), a Swiss legal entity. All rights reserved. The KPMG name, logo and “cutting through complexity” are registered trademarks or trademarks of KPMG
International.
Vergleich Minder-Initiative mit indirektem Gegenvorschlag
Regelungsbereich Minder-Initiative
(nur auf kotierte Gesellschaften anwendbar)
Indirekter Gegenvorschlag
(gilt abgesehen von Vergütungsregelungen
mit wenigen Ausnahmen für alle
Gesellschaften)
Rückerstattung ungerechtfertigter
Leistungen
n/a Ergänzung von OR 678
auch GL-Mitglieder und Beiräte zur
Rückerstattung verpflichtet
Missverhältnis zur Gegenleistung muss
nicht mehr offensichtlich sein
wirtschaftliche Situation der Gesellschaft
irrelevant
Guter Glaube des Leistungsempfängers
wird nicht vermutet
GV kann Rückerstattungsklage
beschliessen und Dritten mit
Prozessführung betrauen
Verantwortlichkeitsklage n/a Neuer OR 756 II
GV kann Verantwortlichkeitsklage
beschliessen und VR oder Dritten mit
Prozessführung betrauen
Pensionskassen als Aktionäre Pensionskassen
stimmen im Interesse ihrer Versicherten
ab
legen offen, wie sie gestimmt haben
Grundsätzlich analoge Bestimmungen, aber
nur eingeschränkter Abstimmungszwang
(„sofern möglich“)
keine materiellen Abstimmungsvorgaben
9© 2012 KPMG AG/SA, a Swiss corporation, is a subsidiary of KPMG Holding AG/SA, which is a subsidiary of KPMG Europe LLP and a member of the KPMG network of independent firms affiliated with KPMG
International Cooperative (“KPMG International”), a Swiss legal entity. All rights reserved. The KPMG name, logo and “cutting through complexity” are registered trademarks or trademarks of KPMG
International.
Vergleich Minder-Initiative mit indirektem Gegenvorschlag
Regelungsbereich Minder-Initiative
(nur auf kotierte Gesellschaften anwendbar)
Indirekter Gegenvorschlag
(gilt abgesehen von Vergütungsregelungen
mit wenigen Ausnahmen für alle
Gesellschaften)
Strafbestimmungen Widerhandlungen gegen die Bestimmungen
der Initiative werden mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs
Jahresvergütungen bestraft.
Keine Strafbestimmungen
Übergangsrecht / Inkrafttreten Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen
Bestimmungen erlässt der Bundesrat innert
1 Jahr nach Annahme der Initiative die
erforderlichen Ausführungsbestimmungen.
Gegenvorschlag unterliegt Referendum
Publikation in BBl, sobald Initiative
zurückgezogen, abgelehnt oder in
Stichfrage unterlegen
Statuten und Reglemente sind innert
zwei Jahren nach Inkrafttreten
anzupassen
Vorschriften betr. Genehmigung
Vergütungsreglement und
Gesamtbeträge Grundvergütung gelten
spätestens ab erster ord. GV, die mind.
sechs Monate nach Inkrafttreten
stattfindet
Vorschriften betr. Genehmigung
Gesamtbeträge Zusatzvergütungen
gelten spätestens für Geschäftsjahr, das
nach Inkrafttreten beginnt
10© 2012 KPMG AG/SA, a Swiss corporation, is a subsidiary of KPMG Holding AG/SA, which is a subsidiary of KPMG Europe LLP and a member of the KPMG network of independent firms affiliated with KPMG
International Cooperative (“KPMG International”), a Swiss legal entity. All rights reserved. The KPMG name, logo and “cutting through complexity” are registered trademarks or trademarks of KPMG
International.
Welche Neuerungen kommen unabhängig vom Abstimmungsausgang
für kotierte Gesellschaften?
Unabhängig vom Abstimmungsresultat der Minder-Initiative werden folgende Neuerungen für kotierte Gesellschaften gelten (vorbehältlich Referendum gegen indirekten Gegenvorschlag):
• Höhe bzw. Kriterien für Kredite, Darlehen und Renten an Organe in Statuten bzw. Vergütungsreglement
• Elemente von Erfolgs- und Beteiligungsplänen in Statuten bzw. Vergütungsreglement
• Dauer bzw. Kriterien für Festlegung von Dauer der Arbeitsverträge der GL-Mitglieder in Statuten bzw. Vergütungsreglement
• Grundsätzliches Verbot von Vorausvergütungen und Abgangsentschädigungen
• GV stimmt jährlich ab über Gesamtvergütung VR, GL, Beirat (bei GL mind. konsultativ)
• GV wählt VR-Präsident (ggf. nur dispositiv) und VR-Mitglieder einzeln mit Amtsdauer von ein bis max. drei Jahren
• GV wählt jährlich unabhängige/n Stimmrechtsvertreter
• Verbot von Organ- und Depotvertretung
• Pensionskassen legen offen, wie sie abgestimmt haben
11© 2012 KPMG AG/SA, a Swiss corporation, is a subsidiary of KPMG Holding AG/SA, which is a subsidiary of KPMG Europe LLP and a member of the KPMG network of independent firms affiliated with KPMG
International Cooperative (“KPMG International”), a Swiss legal entity. All rights reserved. The KPMG name, logo and “cutting through complexity” are registered trademarks or trademarks of KPMG
International.
Welche zusätzlichen Regelungen gelten bei Annahme der Minder-
Initiative (nur kotierte Gesellschaften)?
Bei Annahme der Minder-Initiative gelten zusätzlich folgende neue Regelungen:
• GV wählt jährlich Mitglieder des Vergütungsausschusses
• Statuten regeln Anzahl Mandate der Organmitglieder ausserhalb des Konzerns
• Organmitglieder erhalten keine zusätzlichen Berater- oder Arbeitsverträge von anderen Gruppengesellschaften
• Organmitglieder erhalten keine Prämien für Unternehmenskäufe und -verkäufe
• Geschäftsführung kann nicht an juristische Person delegiert werden
• Widerhandlungen gegen Bestimmungen werden mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren und Geldstrafe bis zu 6 Jahresvergütungen bestraft
• Zudem keine statutarischen Ausnahmeregelungen möglich bzw. zwingende statt nur dispositive Regelung bei:
• Genehmigung Gesamtvergütung GL durch GV
Verbot von Vorausvergütungen und Abgangsentschädigungen
Jährliche Wahl von VR-Mitgliedern
Wahl von VRP durch GV
Elektronische Abstimmung
12© 2012 KPMG AG/SA, a Swiss corporation, is a subsidiary of KPMG Holding AG/SA, which is a subsidiary of KPMG Europe LLP and a member of the KPMG network of independent firms affiliated with KPMG
International Cooperative (“KPMG International”), a Swiss legal entity. All rights reserved. The KPMG name, logo and “cutting through complexity” are registered trademarks or trademarks of KPMG
International.
Welche zusätzlichen Regelungen kommen bei Ablehnung der Minder-
Initiative?
Bei Ablehnung der Minder-Initiative gelten – unter Vorbehalt eines Referendums gegen den indirekten Gegenvorschlag – zusätzlich folgende neue Regelungen:
• Verschärfung der Rückerstattungsklage
• Konkretisierung Sorgfaltspflicht bei Festlegung von Vergütungen
• Vergütungsreglement* mit zusätzlichen, von Initiative nicht vorgesehenen Regelungen betr.
Möglichkeit zur nachträglichen Herabsetzung zusätzlicher Vergütungen (Bonus-Malus-System)
Zulässigkeit von Antrittsprämien sowie deren Grundlagen und Voraussetzungen
Grundsätze der Festlegung der Höhe von Vorsorgeleistungen
• Vergütungsbericht* und dessen Prüfung durch Revisionsstelle
• Anpassung Beschlussquoren GV (Abstellen auf abgegebene Stimmen; Enthaltungen gelten nicht als abgegebene Stimmen)
• Neuerungen bei Protokollierung, insb. Pflicht zur Zugänglichmachung innert 20 Tagen nach GV
• Elektronische Vollmacht für GV möglich gemäss Entscheid VR
• Elektronische Einladung zur GV mit Zustimmung Aktionär
• Offenlegung Prozentanteil Dispoaktien* und Zusammenfassung Begründung Aktionärsanträge in Einladung zur GV
• Möglichkeit einer rein elektronischen GV
*) gilt nur für Gesellschaften mit börsenkotierten Aktien
13© 2012 KPMG AG/SA, a Swiss corporation, is a subsidiary of KPMG Holding AG/SA, which is a subsidiary of KPMG Europe LLP and a member of the KPMG network of independent firms affiliated with KPMG
International Cooperative (“KPMG International”), a Swiss legal entity. All rights reserved. The KPMG name, logo and “cutting through complexity” are registered trademarks or trademarks of KPMG
International.
Abkürzungsverzeichnis
• GV: Generalversammlung
• RS: Revisionsstelle
• SR: Ständerat
• VR: Verwaltungsrat
• VRP: Verwaltungsratspräsident
Kontakt
Therese AmstutzDirector, Fürsprecherin LL.M.
Badenerstrasse 172CH-8026 Zürich
T: +41 44 249 22 95E: tamstutz@kpmg.com
© 2012 KPMG AG/SA, a Swiss corporation, is a subsidiary of KPMG Holding AG/SA, which is
a subsidiary of KPMG Europe LLP and a member of the KPMG network of independent firms
affiliated with KPMG International Cooperative (“KPMG International”), a Swiss legal entity. All
rights reserved. The KPMG name, logo and “cutting through complexity” are registered
trademarks or trademarks of KPMG International.
Die hierin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und beziehen sich daher nicht auf
die Umstände einzelner Personen oder Rechtsträger. Obwohl wir uns bemühen, genaue und
aktuelle Informationen zu liefern, besteht keine Gewähr dafür, dass diese die Situation zum
Zeitpunkt der Herausgabe oder eine zukünftige Sachlage widerspiegeln. Die genannten
Informationen sollten nicht ohne eingehende Abklärungen und eine professionelle Beratung
als Entscheidungs- oder Handlungsgrundlage dienen.