Barrierefreie Verkehrsinfrastruktur...2017/06/27  · Gestaltung der baulichen Umwelt sowie von...

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ADAC Barrierefreie Verkehrsinfrastruktur

Berlin, 27. Juni 2017

Agenda

ADAC: Strukturen, Zuständigkeiten für Interessenvertretung und Verbraucherschutz

Herausforderungen an barrierefreie Verkehrsinfrastruktur

Barrierefreie Fernbusbahnhöfe

ADAC Medien und Formate, die für das Thema „Barrierefreiheit“ relevant sind

2

3

4

1

2

Der ADAC hat in seiner Historie schon oft die Organisationsstruktur

erfolgreich an neue Rahmenbedingungen angepasst

2016

3-Säulen-

Modell

Ein ADAC Ost und West

1991

ADAC Autovermietung GmbH

1977

ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG

1972

ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG

1995

ADAC Service GmbH

2004

ADAC Finanz-

dienste GmbH

1981

ADAC BuW GmbH

19031911

1954 1962

1970

19901980

2000

1958ADAC Verlag GmbH & Co. KG

ADAC

1982

ADAC Luftrettung gGmbH1)

Gründung

als DMV

Umbenennung

zum ADAC Gründung der ADAC

Straßenwacht Mit dem VW-Käfer

1. Auto im Einsatz

der Straßenwacht

Auflösung

zur NS-Zeit

ADAC

1) Der erste ADAC Rettungshubschrauber „Christoph 1“ wurde 1970 in Dienst gestellt

ADAC e.V.

ADAC SE

ADAC Stiftung

3

Die Kernaktivitäten des Vereins verbleiben im ADAC e.V.

Chancen und langfristiger Bestand kommerzieller und ideeller

Tätigkeiten werden gesichert

Pannenhilfe

Verkehrssicherheit

Interessenvertretung

Verbraucherschutz

Mitgliederservice

Motorsport

Tourismus

Versicherungen

Autovermietung

Assistance

Finanzdienste

Verlag

Luftfahrt Dienste

ADAC Dienstleistungen

Luftrettung

Mildtätige Individualhilfe

Verkehrserziehung

Mobilitätsforschung

Sicherheit im Motorsport

ADAC e.V. ADAC SE ADAC Stiftung

Motorwelt Tourismus (kommerziell)

ADAC e.V.

ADAC SE

ADAC Stiftung

4

ADAC Mitarbeiter 2016

9.450 Mitarbeiter, davon

3.750 ADAC e. V.

2.800 ADAC Beteiligungsgesellschaften

2.900 ADAC Regional Clubs

ADAC e.V.

ADAC SE

ADAC Stiftung

ADAC regionaler Service

Direkter Kontakt zum Mitglied

Vertrieb der ADAC Produkte

15 Telefonservicezentralen

18 Regionalclubs

179 Geschäftsstellen

141 Vertretungen

Mitarbeiter

5

ADAC Hilfeleistungen im Ausland

ADAC Auslandsnotrufstationen

erreichbar über die

Telefonnummern der

Münchner Notrufzentrale:

Bei Fahrzeugschaden

+49 89 22 22 22

Bei Erkrankung/Verletzung

+49 89 76 76 76

ADAC e.V.

ADAC SE

ADAC Stiftung

6

19,7 Millionen Mitglieder (Stand April 2017)

Größter Automobilclub in Europa

Zweitgrößter Automobilclub weltweit

Mit 2,6 Millionen Mitgliedern die größte

Motorradfahrer-Vereinigung weltweit

Bestand Ordentliche Mitglieder zum Jahresende in Tausend

MitgliederentwicklungADAC e.V.

ADAC SE

ADAC Stiftung

7

4,08 Mio Pannenhilfe-Einsätze 2016

1.755 Aktive Straßenwachtfahrer “Gelbe Engel”

1.893 Straßenwacht-Einsatzfahrzeuge

778 ADAC Straßendienstpartner mit

ca. 4.800 Einsatzfahrzeugen

3,3 Mio Downloads der Pannenhilfe-App

mit Ortung und Unfall-Checkliste

Pannenhilfe

Aktuelle Fahrzeugdaten dank Diagnose per Computer

ADAC e.V.

ADAC SE

ADAC Stiftung

8

Verkehrssicherheitsprogramme

Sicher im Auto - Kindersicherung im Auto

Aufgepasst mit ADACUS - Kinder als

Fußgänger im Straßenverkehr

Achtung/Hallo Auto - Anhalteweg, Angurten und

Ablenkung durch Smartphones

Fahrradturnier - sichere Beherrschung des

Fahrrads im Straßenverkehr

FahrFitnessCheck - Fahrprobe im eigenen Auto

für ältere Autofahrer

Kind und Verkehr und sicher mobil - DVR-

Programme

Über 680.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei mehr als 29.000 Veranstaltungen.

ADAC e.V.

ADAC SE

ADAC Stiftung

9

Interessenvertretung für Verbraucher

Der ADAC vertritt die unterschiedlichen Interessen und Vorstellungen seiner Mitglieder in

Mobilitätsfragen integer, verantwortungsvoll und transparent.

Der ADAC setzt sich im Sinne des Verbrauchers ein für sichere, umweltfreundliche,

bedarfsgerechte und bezahlbare Mobilität.

Wichtige Themen:

ein offener, standardisierter, diskriminierungsfreier Zugang zu Fahrzeugdaten

Nutzerfreundlichkeit und Rechtssicherheit beim automatisierten Fahrbetrieb

Mobilitätsorientierte, umweltfreundliche Regelungen der Emissionen im Verkehrssektor

Rechtliche und technische Maßnahmen, um die Tachomanipulation endgültig zu verhindern

Stärkung der Passagierrechter alle Verkehrsteilnehmer.

ADAC e.V.

ADAC SE

ADAC Stiftung

10

Verbraucherschutz

Von A wie Autotest bis Z wie Zulassungsstelle. Egal ob Produkt,

Dienstleistung oder Infrastruktur.

ADAC Technik Zentrum Landsberg: rund 50 Verbraucherschutz

Projekte pro Jahr, z.B.:

- Daten im Fahrzeug

- Keyless-Systeme

- Neuer EcoTest und die Überprüfungen der nachgerüsteten VW-

Diesel-Fahrzeuge

- Unfallforschung

- über 100 Einzel-Autotests sowie Motorrad- und Wohnmobil Tests

- Zusätzlich rund 780 Schlittenversuche

- Untersuchungen zu Fahrer-Assistenzsystemen

- Reifentests

- Kindersitz Tests und vieles mehr

ADAC e.V.

ADAC SE

ADAC Stiftung

11

Mobilitätstests: rund 10 Projekte pro Jahr

Highlights: Parkhäuser, Fernbusbahnhöfe, ÖPNV Nutzung oder Schülerbeförderung

Sehr hohe mediale Aufmerksamkeit mit den meisten Projekten. Zahlreiche Verbesserungen an

Dienstleistungen und Infrastruktur nach Tests aufgrund des öffentlichen oder politischen Drucks

auf nationaler und internationaler Ebene

ADAC e.V.

ADAC SE

ADAC StiftungVerbraucherschutz

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Agenda

ADAC Strukturen, Zuständigkeiten für Interessenvertretung und Verbraucherschutz

Herausforderungen an barrierefreie Verkehrsinfrastruktur

Barrierefreie Fernbusbahnhöfe

ADAC Medien und Formate, die für das Thema „Barrierefreiheit“ relevant sind

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Rechtliche Rahmenbedingungen

14

Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (seit 1994):

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Rechtliche Rahmenbedingungen

15

§4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, 2002)

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische

Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle

Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche,

wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere

Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“.

§8 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, 2002)

„Sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich

zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr sind nach

Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten.“

Rechtliche Rahmenbedingungen

16

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-

Behindertenrechtskonvention 2006, ratifiziert durch die BRD im Jahr 2009)

Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft wird völkerrechtlich

festgeschrieben.

Definition „Barrierefreiheit“ (Wikipedia, §4 BGG)

Barrierefreiheit bezeichnet eine

Gestaltung der baulichen Umwelt sowie

von Informationsangeboten,

Kommunikation usw. dergestalt, dass sie

auch von Menschen mit

Beeinträchtigungen ohne zusätzliche

Hilfen genutzt und wahrgenommen

werden können.

17

Definition „Mobilitätseingeschränkte Menschen“

18

Als mobilitätseingeschränkte

Menschen gelten nicht nur

körperbehinderte oder sehgeschädigte

Menschen, sondern auch

vorübergehend Erkrankte, ältere

Menschen, kleine Kinder oder

Personen mit schwerem Gepäck.

DIN Normen

19

DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“

DIN 18040-1: Öffentlich zugängliche Gebäude

DIN 18040-2: Wohnungen

DIN 18040-3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum

DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“

Anforderungen an die taktile und visuelle Erkennbarkeit

DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur

barrierefreien Nutzung“

Sicherheit, Orientierung und Mobilität für Menschen mit und ohne Sehbehinderung

Das Zwei-Sinne-Prinzip

20

Nach dem Zwei-Sinne-Prinzip müssen immer mindestens zwei der drei Sinne

„Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden.

Das Prinzip ist von wesentlicher Bedeutung für die barrierefreie Gestaltung

Beispielsweise bei Ansagen an Bahnsteigen bei gleichzeitiger Anzeige der Informationen auf

Informationstafeln oder Ampelanlage mit zusätzlich akustischen Signalen

Design für Alle

21

Der Planungsgrundsatz „Design für Alle“ zielt darauf ab, den Zugang zur

Infrastruktur für möglichst alle Menschen so herzustellen, dass sie ohne fremde

Hilfe nutzbar ist.

Das zentrale Element des Planungsgrundsatzes „Design für Alle“ ist die

Barrierefreiheit.

Die Anforderungen von körperbehinderten Menschen, von sehgeschädigten oder

hörbehinderten Menschen sowie von mobilitätseingeschränkten Menschen im

weiteren Sinn sind teilweise sehr unterschiedlich.

Beispiel: Blinde Menschen haben im öffentlichen Raum andere Bedürfnisse als Rollstuhlfahrer.

Großflächige ebene Bereiche sind für Rollstuhlfahrer die optimale Lösung. Sehbehinderte

Menschen benötigen jedoch Leiteinrichtungen und Kanten, an denen sie sich orientieren können.

Elemente der barrierefreien Verkehrsinfrastruktur im MIV, ÖV und

Flugverkehr

22

Ruhender Verkehr

Raststätten

Tunnel (Notgehwege)

Bus- und Bahn: Haltestellen und Bahnhöfe

Fahrgastinformation

Flughäfen

Elemente der barrierefreien Verkehrsinfrastruktur bei

Fußgängerverkehr

23

Gehwege und Fußgängerzonen

Borde und Nullabsenkung

Rampen

Querungsanlagen

Orientierung, Beschilderung, Beleuchtung

Aufenthaltsflächen und Sitzgelegenheiten

Bodenbeläge, Oberflächenbeschaffenheit

Kreisverkehre, Bahnübergänge, Baustellen

Agenda

ADAC Strukturen, Zuständigkeiten für Interessenvertretung und Verbraucherschutz

Herausforderungen an barrierefreie Verkehrsinfrastruktur

Barrierefreie Fernbusbahnhöfe

ADAC Medien und Formate, die für das Thema „Barrierefreiheit“ relevant sind

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ADAC Test „Fernbusbahnhöfe 2017“: Überblick Prüfpunkte

25

1) Vorlauf

u.a. Einholen von Informationen zum Fahrplan bzw. der Reise mittels Website des Busbahnhofs

2) Zubringerverkehr

u.a. Erreichbarkeit, Parkmöglichkeiten

3) Aufenthalts- und Wartebereich

u.a. Ausstattung, Erreichbarkeit, Sitzplatzverfügbarkeit, sanitäre Anlagen

4) Zugang zum Bussteig

u.a. Ausstattung, Bussteige, Leitsysteme

ADAC Test „Fernbusbahnhöfe 2017“: Detailblick Prüfpunkte (1/3)

26

Vorlauf:

Website barrierefrei (Schriftgröße, Vorlesefunktion)

Zubringerverkehr

Anzahl und Ort der Behindertenstellflächen (Bemaßungen!)

Höhenunterschiede und Einsehbarkeiten am Busbahnhof inkl.

Rampenneigungen, Treppen usw.

Rampen, Fahrstühle, Fahrtreppen und deren Ausstattung (Breiten,

Neigungen, Bedienfeldhöhen, Radabweiser etc.)

Foto: LK Argus Stuttgart SAB

ADAC Test „Fernbusbahnhöfe 2017“: Detailblick Prüfpunkte (2/3)

27

Aufenthalts- und Wartebereich

Gesonderte Sitzplätze für mobilitätseingeschränkte Personen

Behinderten WC

Taktile Leitsysteme

Türen, Rampen

Dynamische Fahrgastinformationsysteme

Foto: LK Argus Stuttgart SAB

ADAC Test „Fernbusbahnhöfe 2017“: Detailblick Prüfpunkte (3/3)

28

Zugang zum Bussteig

Notwendige Querungen von Fahrgassen, Bordhöhen, Absenkungen etc.

Bussteigbreiten

Sitzgelegenheiten

Taktile Leitsysteme

Ansagen auf Knopfdruck

Durchsagen

Foto: LK Argus Stuttgart SAB

ADAC Test „Fernbusbahnhöfe 2017“: Ergebnisse „Barrierefreiheit“

29

Positivbeispiel: Dortmund - Stellflächen am ZOB

30

Positivbeispiel: Stuttgart - Absenkungen und taktiles Leitsystem

31

Positivbeispiel: Hannover - Taktile Leitstreifen

32

Positivbeispiel: Stuttgart - Wegweisung

33

Positivbeispiel: Hamburg - Bussteigbreite vorderer Buszustieg

34

Positivbeispiel: München - automatische Tür zum Lift

35

Positivbeispiel: Hamburg - Bedienfeld im Lift

36

Negativbeispiel: Mannheim - Bordabsenkung aber fehlende taktile

Leitstreifen

37

Negativbeispiel: Bremen - keine taktilen Leitstreifen und sehr

schmal

38

Negativbeispiel: München - keine Automatiktür, keine Rampe im

Wartebereich am Bussteig

39

Empfehlungen hinsichtlich barrierefreier Ausstattung (1/2)

40

Behindertenstellplätze mit ausreichend Platz zum Ein- und

Aussteigen sowie Ein- und Ausladen von Gepäck bzw.

Gehhilfe/Rollstuhl

Abgesenkte Borde (Querungen, Wege zu Behindertenstellplätzen, …)

Barrierefreie Zugänge (automatische Türen ohne Schwellen) zu allen

Serviceeinrichtungen

Behindertengerechte Rampen und Aufzüge

Behindertengerechte Toiletten

Mindestens 3,75 m Breite Bussteige

Für sitzplatzbedürftige Personen reservierte Sitzplätze

Barrierefreie Webseiten

Empfehlungen hinsichtlich barrierefreier Ausstattung (2/2)

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Taktile und kontrastreiche Leitsysteme mit Auffindestreifen am

Eingang des Busterminals:

Leitstreifen zu den zentralen Einrichtungen

Leitstreifen zu den Bussteigen

Aufmerksamkeitsflächen an Querungen

Einstiegsfelder an den Bussteigen

Erfassbare Fahrbahnränder (Borde)

Taktil erfassbare Kennzeichnung der Haltepositionen

Kontrastreiche Anzeigen

Durchsagen von Fahrplaninformationen durch Personal und

automatisch per Knopfdruck

Agenda

ADAC Strukturen, Zuständigkeiten für Interessenvertretung und Verbraucherschutz

Herausforderungen an barrierefreie Verkehrsinfrastruktur

Barrierefreie Fernbusbahnhöfe

ADAC Medien und Formate, die für das Thema „Barrierefreiheit“ relevant sind

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Relevante ADAC Formate in der Interessenvertretung und im

Verbraucherschutz

ADAC Ratgeber (als Flyer, Broschüre oder Download online)

ADAC Fachbroschüren (auch als Download online)

ADAC Positionen, Fachinformationen (www.adac.de/infotestrat)

ADAC Expertenreihe (jährlich 7 Veranstaltungen bundesweit, ca. 700-1.000 Fachbesucher)

ADAC Fachveranstaltungen (Verkehrsdialog, Gespräch zu Mobilität, Expertenfrühstück…)

ADAC Verkehrsinitiativen (wechselnde Schwerpunkte)

ADAC Technik-, Dienstleistung- und Infrastrukturtests (Mobilitätstests)

44

ADAC Medien in der Interessenvertretung und im

Verbraucherschutz

ADAC Motorwelt (10 Ausgaben p.a., Auflage 13,7 Mio., Reichweite 15,1 Mio. pro Ausgabe)

ADAC Motorwelt Digital (für Tablet und PC)

ADAC Pressemeldung (anlassbezogen)

ADAC Expertendialog (2 Ausgaben p.a., Auflage ca. 10 Tsd., Zielgruppe kommunale

Straßenbauverwaltung, Verkehrsbehörden sowie lokale/regionale Politik)

ADAC Wegweiser Mobilität (2 Ausgaben pro Jahr, Auflage ca. 2 Tsd., Zielgruppe Berliner Politik)

Internetseite www.adac.de

Facebook (anlassbezogen)

Twitter (anlassbezogen)

45

ADAC Ratgeber „Barrierefrei mobil“

Zielgruppen:

Menschen mit Behinderungen

Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall

in ihrer Mobilität eingeschränkt sind

Inhalte:

Informationen und Tipps rund um das Thema Mobilität,

bspw. Informationen zum Führerscheinerwerb, barrierefreies

Parken, finanzielle Unterstützung beim Fahrzeugerwerb,

barrierefreies Reisen u.v.m.

Verfügbarkeit:

Aktuell in Überarbeitung, Redaktion Dr. Ursula Kreusel und

Juliane Zschorlich

Neuauflage erhältlich vsl. ab 01/2018 in adac.de/shop (plus kostenloser Download)

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ADAC Broschüre „Barrierefreie Verkehrsinfrastruktur“

Zielgruppen:

Bundesweite, regionale und kommunale Verkehrspolitik und Verwaltung, Verbände,

Verkehrsexperten sowie Planer

Inhalte:

Fachinformationen und ADAC Empfehlungen zu allen Aspekten der barrierefreien

Verkehrsinfrastruktur

Betrachtung der relevanten Mobilitätsgruppen wie MIV, ÖPNV, Fußgänger und Flugverkehr

Verfügbarkeit:

Aktuell in Erstellung, Redaktion Dr. Wiebke Thormann

Erhältlich vsl. ab 02/2018 in adac.de/shop (plus kostenloser Download)

47

ADAC Mobilitäts- und Dienstleistungstests

Februar 2017: Test „Fernbusbahnhöfe“

aktuell in Planung: Test „Barrierefreie Städte“ (BSK wurde bereits für den

Fachbeirat angefragt)

48

ADAC Expertenreihe 2018 „Barrierefreie Verkehrsinfrastruktur“

Sieben Termine zwischen März und Juni 2018

700 – 1.000 Teilnehmer: Straßenverkehrsbehörden, Planungs- und Straßenbauämter

Kommunale Verwaltung

Landesverwaltung

Polizei

Kommunale und Landespolitik sowie Behörden

Verbände

Verkehrsplaner, Ingenieurbüros, Beratungsagenturen

Wissenschaft und Institute

ADAC Mitarbeiter, Vertreter der Ortsclubs und Ehrenamt

Vielen Dank!johann.nowicki@adac.de