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arch. di robert kernbeis KROKUS architektur schulgasse 53/22 1180 wien tel 0676 92 38 045 fax 0820 220 388 833 kernbeis@krokus.at
BAUPHYSIKALISCHE
NACHWEISE
Wärme- und Schallschutz und
Energieausweis
Wohnbebaung
HABERLANDTGASSE 12 1220 Wien
Wien, im December 2014
1220 WIEN, Haberlandtgasse 12 Seite:1
Arch. Dipl.-Ing. Robert Kernbeis I KROKUS Architektur
I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1. Allgemeines ..........................................................................................................2
1.1 Standortbezogener Außenlärmpegel ........................................................3 1.2 Festlegung des erforderlichen Schallschutzes .........................................3
2. Bauteilkonstruktionen
2.1 Wand-, Decken- und Dachaufbauten ......................................................8 2.2 Fenster und Fenstertüren / Glasgaupen .................................................12 2.3 Dachflächenfenster / Schrägverglasungen .............................................12 2.4 Türen .........................................................................................................12 2.5 Wärmebrückenbereiche ...........................................................................13 2.6 ergänzende Hinweise ................................................................................14
3. Berechnungen
3.1 Wärmeschutz 3.1.1 Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) .............................................20 3.1.2 Heizwärmebedarf, Energieausweis ..........................................................38 3.2 Schallschutz................................................................................................68 3.3 Wärmespeicherung....................................................................................85
4. Zusammenfassung ............................................................................................91
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1. ALLGEMEINES
In 1220 Wien, Haberlandtgasse 12 ist auf dem Grundstück mit der GSt. Nr. 506/9, 506/10, 506/11, 506/12, 506/13, 506/14, 506/19; EZ 453, KG. 01651 Aspern ein Wohnbebaung.
In diesen bauphysikalischen Berechnungen werden die Wand- Decken- und Dachaufbauten hinsichtlich Wärme-
und Schallschutz (Luft- und Trittschall) untersucht und entsprechend den Anforderungen der Wiener Bauordnung,
unter Berücksichtigung der Wiener Bautechnikverordnung, festgelegt.
Zusätzlich wird die Berechnung des jährlichen Heizwärmebedarfes durchgeführt und die Ergebnisse in Form eines
Energieausweises gemäß OIB Richtlinie 6 angeführt.
Ferner wird gemäß Wiener Bauordnung der Nachweis der ausreichenden Wärmespeicherung (sommerlicher
Wärmeschutz) für die maßgeblichen Räume erbracht und die erforderlichen Maßnahmen bezüglich Verglasung
und Sonnenschutz in Abhängigkeit von der Orientierung der Fenster festgelegt.
Alle Berechnungen und Bewertungen erfolgen gemäß den geltenden ÖNORMEN B 8110, B 8115, ÖNORMEN H
5056 bis H 5059 bzw. der EN 12354, und der Wiener Bauordnung unter Berücksichtigung der Wiener
Bautechnikverordnung in der geltenden Fassung.
Grundlage dieser Berechnungen bildet der Einreichplan (Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab M 1:100,
Lageplan 1:500), mit Stand 15.12.2014, Planverfasser
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1.1 Festlegung des standortbezogenen Außenlärmpegels Die Festlegung der Anforderungen an den Schallschutz der einzelnen Bauteile erfolgt durch Einstufung des gemäß
ÖNORM B 8115-2 ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel in die zutreffende Außenlärmpegelstufe gemäß
ÖNORM B 8115-2, Tabelle 2, wobei die jeweils höhere Anforderung aus Tag und Nacht zugrunde zu legen ist.
Festlegung durch Zuordnung zur Baulandkategorie Der für den Standort maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich aus dem Planungsrichtwert gemäß ÖNORM B
8115- 2, Tabelle 1 für die Baulandkategorie 4 (Kerngebiet) zu
bei Tag LA,eq,TAG = 60 dB
bei Nacht LA,eq,NACHT = 50 dB
Festlegung auf Basis von Schallimmissionskarten Der für den Standort maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich gemäß den Lärmkarten des Bundesministeriums
(Lebensministeriums) für Straßenlärm und Lärm in Ballungszentren zu
bei Tag LA,eq,TAG = 55 – 60 dB
bei Nacht LA,eq,NACHT = 45 – 50 dB maßgebend für Zuordnung
1.2 Festlegung des erforderlichen Schallschutzes Auf Basis des für den Standort festgelegten maßgeblichen Außenlärmpegels ergibt sich die mindesterforderliche
Schalldämmung von Außenbauteilen gemäß ÖNORM B 8115-2, Tabelle 2 für die
Anforderungs – Stufe G.
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2. BAUTEILKONSTRUKTIONEN 2.1 Wand-, Decken- und Dachaufbauten Stand: 2014-12-15 (von außen nach innen, von oben nach unten) W 01 Außenwand Beton d=29,3 cm Innenputz 1,0 cm STB-Wand (lt. Statik) 18,0 cm Kleber 0,5 cm EPS-W30 Plus WL=0,030 W/mK 9,0 cm ...gedübelt mit thermisch verbesserten Dübel Brandschutzriegel gemäß ÖN B 3806 Glasfaserarmierung 0,3 cm Außenputz - Edelputz färbig 0,5 cm Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,297 W/m²K < Uerf. ≤ 0,35 W/m²K bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 65 dB > Rw, erf. ≤ 43 dB W 01a Außenwand Beton d=32,3 cm Innenputz 1,0 cm STB-Wand (lt. Statik) 18,0 cm Kleber 0,5 cm EPS-W30 Plus WL=0,030 W/mK 12,0 cm ...gedübelt mit thermisch verbesserten Dübel Brandschutzriegel gemäß ÖN B 3806 Glasfaserarmierung 0,3 cm Außenputz - Edelputz färbig 0,5 cm Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,229 W/m²K < U erf. ≤ 0,35 W/m²K bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 65 dB > Rw, erf. ≥ 43 dB W 02 Innenwand Beton - zum Gang/Wohnungstrennwand d=25,3 cm Innenputz 1,0 cm STB-Wand (lt. Statik) 18,0 cm Schwingbügel-Unterkonstr. / MW-W Klemmplatten 5,0 cm GK-Platte 1,25 cm Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,55 W/m²K < U erf. ≤ 0,6 W/m²K bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 65 dB > Rw, erf. ≥ 48 dB W 03 Zwischenwand nicht tragend d=10,0 GK-Platte 1,25 cm CW-Profile Metallständerwandkonstruktion 7,5 cm dazw. 75mm Mineralwolle GK-Platte 1,25 cm
keine Anforderungen !
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W 05 Feuermauer d=32,5 cm Innenputz 1,0 cm STB-Wand (lt. Statik) 18,0 cm BauKleber 0,5 cm MW-WV (Glaswolle) 12,0 cm Putzmörtel aus Kalk,Kalkzement und hydraulischem Kalk 1,0 cm Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,243 W/m²K < U erf. ≤ 0,5 W/m²K bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 64 dB > Rw, erf. ≥ 43 dB W 06 Feuermauer KG und EG d=53,0 cm ( KI Tektalan E-31, A2-E31 10,0 cm) ( Baumit BauKleber 0,5 cm) Innenputz 1,0 cm STB-Wand (lt. Statik) 30,0 cm Baumit BauKleber 0,5 cm XPS-G (glatte Oberfl., Zellgas HFCKW) 25 12,0 cm Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,167 W/m²K < U erf. ≤ 0,34 W/m²K bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 67 dB > Rw, erf. ≥ 43 dB D 01 Flachdach - über 2.DG d=55,3 cm Kiesschüttung 5,0 cm Dachabdichtung gem. ÖN B 2220, z.B. EPDM Dachfolie 0,2 cm EPS-W30 Plus Gefälledämmplatte WL=0,030 W/mK, im Mittel 30,0 cm Dampfsperre s(D) >200 m, z.B. E-AL-40K 0,1 cm STB-Massivdecke (lt. Statik) 20,0 cm Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,097 W/m²K < U erf. ≤ 0,20 W/m²K bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 65 dB > Rw, erf. ≥ 43 dB bewert. Stand.– Trittschallpegel L’nT,w = 48 dB < Ln,T,w, zul. ≤ 48 dB D 02 Steildach d=48,3 cm Alucobond 0,5 cm Abdichtung - Bitumendachbahn 0,5 cm Hinterlüftung 5,0 cm Regendicht Unterdachbahn 0,3 cm OSB Platte 2,0 cm MW Dämmung/Konstruktionsholz 10,0 cm MW Dämmung/Konstruktionsholz 10,0 cm Dampfbremse 0,02 cm Stahlbeton Sargdeckelkonstruktion 20,0 cm Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,173 W/m²K < U erf. ≤ 0,20 W/m²K bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 66 dB > Rw, erf. ≥ 43 dB
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D 02a Steildach d=53,3 cm Alucobond 0,5 cm Abdichtung - Bitumendachbahn 0,5 cm Hinterlüftung 10,0 cm Regendicht Unterdachbahn 0,3 cm OSB Platte 2,0 cm MW Dämmung/Konstruktionsholz 10,0 cm MW Dämmung/Konstruktionsholz 10,0 cm Dampfbremse 0,02 cm Stahlbeton Sargdeckelkonstruktion 20,0 cm Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,166 W/m²K < U erf. ≤ 0,20 W/m²K bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 66 dB > Rw, erf. ≥ 43 dB D 03 Decke über Außenluft - Wohnung d=60,0 cm
Bodenbelag oder keramische Platten, geklebt 1,0 cm Klebeschicht 0,5 cm Heizestrich schwimmend gem. ÖN B 2232 5,5 cm Trennlage 0,2 mm PE-Folie 0,0 cm EPS Tacker-Dämmplatten DES sg. 040 2,0 cm MW Trittschalldämmplatten TDPS 25 2,0 cm Splittschüttung (zementgebunden) 6,0 cm STB-Massivdecke (lt. Statik) 22,0 cm MW-PT Putzträgerplatte 20,0 cm ...gedübelt mit thermisch verbesserten Dübel Spachtelung diffusionsoffen / Textilgewebe 0,5 cm Silikat-/Silikonharzputz (geprüftes Putzsystem) 0,5 cm Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,153 W/m²K < U erf. ≤ 0,20 W/m²K bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 66 dB > Rw, erf. ≥ 43 dB bewert. Stand.– Trittschallpegel L’nT,w = 48 dB < Ln,T,w, zul. ≤ 48 dB D 04 Decke gg. Keller - Wohnung d=66,5 cm Bodenbelag oder keramische Platten, geklebt 1,0 cm Heizestrich schwimmend gem. ÖN B 2232 5,5 cm EPS Tacker-Dämmplatten DES sg. 040 2,0 cm TDPS 25 Dämmplatte, s´<19 MN/m3 2,0 cm EPS-W 30 Dämmplatte 10,0 cm EPS-Granulat mineral gebunden (Installationsebene) 5,5 cm STB-Massivdecke (lt. Statik) 30,0 cm KI Tektalan E-31, A2-E31 10,0 cm Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,129 W/m²K < U erf. ≤ 0,40 W/m²K bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 68 dB > Rw, erf. ≥ 48 dB bewert. Stand.– Trittschallpegel L’nT,w = 43 dB < Ln,T,w, zul. ≤ 48 dB
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D 05 Decke über Keller - Gang d=68,5 cm Bodenbelag oder keramische Platten, geklebt 1,0 cm Zementstrich schwimmend gem. ÖN B 2232 7,5 cm Trennlage 0,2 mm PE-Folie EPS Tacker-Dämmplatten DES sg. 040 2,0 cm MW-T Dämmplatte, s´<19 MN/m3, z.B. TDPT 25 2,0 cm EPS-W Dämmplatte 10,0 cm Dampbremse, z.B. 0,2 mm PE-folie, Stöße verklebt EPS-Granulat mineral gebunden (Installationsebene) 5,5 cm STB-Massivdecke (lt. Statik) 30,0 cm WW-MW-WW Dreischichtdämmplatte, z.B. TEKTALAN-E-31, 100mm 10,0 cm Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,129 W/m²K < U erf. ≤ 0,40 W/m²K bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 68 dB > Rw, erf. ≥ 48 dB bewert. Stand.– Trittschallpegel L’nT,w = 43 dB < Ln,T,w, zul. ≤ 48 dB D 06 Zwischendecke - Wohnung d=38,8 cm Bodenbelag oder keramische Platten, geklebt 1,0 cm Heizestrich schwimmend gem. ÖN B 2232 5,5 cm EPS Tacker-Dämmplatten DES sg. 040 2,0 cm MW-T Dämmplatte, s´<19 MN/m3, z.B. TDPT 25 2,0 cm Dampbremse, z.B. 0,2 mm PE-folie, Stöße verklebt 0,3 cm Splitt zementgebunden (Installationsebene) 6,0 cm STB-Massivdecke gespachtelt (lt. Statik) 22,0 cm Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,632 W/m²K bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 67 dB > Rw, erf. ≥ 48 dB bewert. Stand.– Trittschallpegel L’nT,w = 42 dB < Ln,T,w, zul. ≤ 48 dB D 06 Zwischendecke über Gang d=40,8 cm Bodenbelag oder keramische Platten, geklebt 1,0 cm Zementestrich schwimmend gem. ÖN B 2232 7,5 cm EPS Tacker-Dämmplatten DES sg. 040 2,0 cm MW-T Dämmplatte, s´<19 MN/m3, z.B. TDPT 25 2,0 cm Dampbremse, z.B. 0,2 mm PE-folie, Stöße verklebt 0,3 cm Splitt zementgebunden (Installationsebene) 6,0 cm STB-Massivdecke gespachtelt (lt. Statik) 22,0 cm Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,632 W/m²K bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 67 dB > Rw, erf. ≥ 48 dB bewert. Stand.– Trittschallpegel L’nT,w = 42 dB < Ln,T,w, zul. ≤ 48 dB D 11 Decke gegen Terrasse d=43,7 cm Holzrost im Splittbett 7,5 cm PP-Kunstfaservlies diffusionsoffen 0,3 cm Bautenschutzmatte (Gummigranulatmatte) 0,6 cm Dachabdichtung gem. ÖN B 2220, z.B. EPDM Dachfolie 0,2 cm EPS-W30 Plus Gefälledämmplatte WL=0,030 W/mK 10,0 cm - 15,0 cm Dampfsperre s(D) >200 m, z.B. E-AL-40K 0,1 cm STB-Massivdecke (lt. Statik) 20,0 cm Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,172 W/m²K < U erf. ≤ 0,20 W/m²K bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 65 dB > Rw, erf. ≥ 43 dB bewert. Stand.– Trittschallpegel L’nT,w = 48 dB < Ln,T,w, zul. ≤ 48 dB
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2.2 Fenster und Fenstertüren / Glasgaupen Fenster mit 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung:
Wärmedurchgangskoeffizient der
Gesamtkonstruktion (Rahmen + Verglasung): U ≤ 1,00 W/m²K < Uzul ≤ 1,40 W/m²K
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung: g = 0,58 (Wärmeschutzverglasung)
Verschattung der vertikalen Fenster :
alle Fenster z < 0,27
(gemäß Ausführungsbauphysik)
Erforderl. bewertetes Bau-Schalldämm-Maß R’w,res : R’w,res ≥ 38 –43 dB
erforderliche bewertete Schalldämm-Maße Rw :
alle Fenster von Aufenthaltsräumen: Rw,F = ≥ 33-38 dB
alle sonstige Fenster: Rw,F = ≥ 38 dB
2.3 Dachflächenfenster/ Schrägverglasung Fenster mit 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung:
Wärmedurchgangskoeffizient der
Gesamtkonstruktion (Rahmen + Verglasung): U ≤ 1,00 W/m²K < Uzul ≤ 1,40 W/m²K
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung: g = 0,58 (Wärmeschutzverglasung)
Verschattung der vertikalen Fenster :
alle Fenster z < 0,27
(gemäß Ausführungsbauphysik)
Erforderl. bewertetes Bau-Schalldämm-Maß R’w,res : R’w,res ≥ 33 –38 dB
erforderliche bewertete Schalldämm-Maße Rw :
Dachflächenfenster Rw,F= ≥ 38 dB 2.4 Türen Wohnungseingangstüren
Wärmedurchgangskoeffizient der
Gesamtkonstruktion (Rahmen + Verglasung): U ≤ 1,40 W/m²K < Uzul ≤ 1,70 W/m²K
erforderliche bewertete Schalldämm-Maße Rw :
zu -Nebenräumen Rw = ≥ 33 dB
zu Aufenthaltsräumen Rw = ≥ 42 dB
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2.5 Wärmebrückenbereiche Auskragende, der Außenluft ausgesetzte Balkon- und Loggienplatten bzw. Terrassenplatten sind thermisch von
den Geschossdecken zu trennen (z.B. Schöck-Isokorb oder gleichwertig.) oder mit mindestens 10,0 cm
Wärmedämmung vollflächig zu ummanteln.
An die Gebäudehülle angrenzende Stahlkonstruktionen sind thermisch getrennt zu befestigen.
Um unerwünschte Wärmebrückeneffekte zu vermeiden und Frostfreiheit im erdanliegenden Konstruktionsbereich
sicherzustellen, sind erdanliegende Außenwände auch bei unbeheizten Gebäudeteilen mit 9,0 - 12 cm EPS F Plus
Wärmedämmung.
Sämtliche Wände von unbeheizten Räumen, die vertikal direkt an beheizte Räume grenzen sind mit einer
Wärmedämmung (z.B.10cm Tektalen E21 oder gleichwertig) bis 1,20 m unter die
Deckenunterkantezu versehen.
Attiken und Brüstungen sind mit mindestens 10cm Wärmedämmung vollflächig zu
ummanteln bzw. thermisch zu trennen.
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2.6 ergänzende Hinweise Die nachfolgenden Anmerkungen verstehen sich lediglich als Hinweis ohne Gewähr und ersetzen nicht eine technisch richtige und allen Regelwerken entsprechende Herstellung der einzelnen Gewerke. WOHNUNGSEINGANGSTÜREN:
Laut Wiener Bautechnikverordnung bzw. ÖNORM B 8115-2 haben Wohnungseingangstüren bei Innenwänden ein
bewertete Schalldämm-Maß Rw von mindestens 33 dB, unmittelbar in Aufenthaltsräume mindestens 42dB aufzuweisen.
Bei der Ausschreibung ist davon auszugehen, dass der Schallschutz zwischen den Räumen nicht nur von der
Qualität des Türblattes allein, sondern auch von der Zargenausbildung, den Fugen zwischen Baukörper und Zarge
bzw. zwischen Türblatt und Zarge, sowie vom Beschlag abhängig ist.
Zwischen Zarge und Mauerwerk darf kein Hohlraum verbleiben. Die Funktionsfuge (Fuge zwischen Türblatt und
Stock bzw. Schwelle) muss lückenlos umlaufend mit einer Dichtung versehen sein. Eine schalltechnisch gute
Abdichtung gegen den Fußboden ist durch eine Anschlagschwelle oder –schiene (etwa aus Hartholz oder Alu)
gegeben. DerAnschlag muss in der gleichen Ebene wie die Vorderkante des Zargenfalzes liegen.
ESTRICHE:
Die Estriche sind gemäß ÖNORM B 2232 auszuführen. Vor Aufbringen des schwimmenden Estrichs (oder des
schwimmenden Holzfußbodens) ist sicherzustellen, dass die Dämmschicht lückenlos und unbeschädigt ist. Die
schwimmenden Estriche sind unter peinlicher Vermeidung von Schallbrücken herzustellen. Für die Trennung vom
aufgehenden Mauerwerk sind geeignete Randstreifen mit nötigem Überstand zu verlegen. Die Randstreifen dürfen
erstnach der Verlegung der obersten Schichte abgeschnitten werden.
Bei der Verlegung einer Fußbodenheizung ist eine hoch verdichtete Trittschalldämmplatte (TDP-T) zu verwenden,
welche sich bei Belastung nicht zusammendrücken lässt. Weiters wird auf eine Abstimmung der Fußbodenheizung
mit der zu verwendeten Trittschalldämmung hingewiesen.
Im Bereich der Türzargen ist die vollständige Köperschall-Entkopplung herbeizuführen. Als Trennlage zwischen
Estrich und TDPT eignen sich z.B. PE – Folien 0,1 mm. Haustechnische Einrichtungen wie z.B. Heizungsleitungen dürfen in keiner kraftschlüssigen Verbindung zum schwimmenden Estrich stehen.
Auf die Verfahrensnorm B 7232 wird insbesondere für die Ausschreibung und die Erstellung von Angeboten
hingewiesen. Bei Trockenestrichen ist besonders auf die Verträglichkeit zwischen Trittschalldämmung und
Bodenplatte (Trockenestrich) Bedacht zunehmen. Bei der Verlegung von Trockenestrichen ist eine hoch
verdichtete Trittschalldämmplatte (TDPT) zu verwenden, welche sich bei Belastung nicht zusammendrücken
lässt.
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BODENBELÄGE:
Harte Gehbeläge (Parkett, keramische Fliesen u. dgl.) dürfen nicht starr an Wände, Türzargen, Rohrleitungen u. dgl. angeschlossen werden.
Bei der Verlegung eines Klebeparkettbelages ist darauf zu achten, dass die Parkettklebemasse nicht in die
Randfuge des Estrichs eindringt, da sie im erhärteten Zustand eine stark wirksame Schallbrücke bilden kann.
Keramische Bodenfliesen sind einschließlich eines allfälligen Mörtelbettes von den Wänden bzw. Sockelleisten
durch eine elastische Dichtungsmasse zu trennen. Sind in Sanitärräumen mit harten Belägen dynamische
Belastungen (z.B. durch eine Waschmaschine) zu erwarten, sind für die Schalldämmung speziell geeignete
Dämmstoffe und Fugendichtmassen zu verwenden.
Generell sind bei Räumen mit Fliesen feste Trittschalldämmplatten TDPT zu verwenden, damit der Estrich nicht
nachfedert und die elastischen Randfugen nicht aufreißen. Hinsichtlich der Stabilität gegenüber der Feuchtigkeit
verhalten sich Trittschalldämmplatten aus Steinwolle wesentlich besser als solche aus Glaswolle.
In Sanitärräumen ist zusätzlich eine Feuchtigkeitsabdichtung gleich unter den Fliesen auf dem Estrich
anzubringen.
DECKENROSTE:
An der Außenseite der Deckenroste ist zur Vermeidung von Wärmebrücken eine 10-15cm EPS-W30 Plus gefälledämmplatte einzulegen.
AUSKRAGENDE BAUTEILE
Auskragende Bauteile wie z.B Balkonplatte oder Attika sind wärmetechnisch zu trennen (z.B. „Schöck-Isokörbe“),
oder mit einer Wärmedämmung einzupacken (siehe hierzu auch Pkt. Wärmebrückenbereiche).
STIEGEN:
Hauptstiegen:
Die Hauptpodeste werden mit schwimmendem Estrich ausgeführt. Die Laufplatten werden von der
Tragkonstruktion getrennt, die Lasten über Elastomer-Streifen auf Konsolen oder auf einbaufertige
Schalldämmelemente (z.B. „Schöck-Tronsolen“) für erhöhten Trittschallschutz abgetragen und hinsichtlich den
Körperschall entkoppelt.
Als Elastomer-Lager eignet sich beispielsweise „Sylomer“ mit einer Dicke von 2,5 cm. Bei der Materialwahl und
Bemessung der Auflagerflächen ist eine tiefstmögliche Abstimmung (Resonanzfrequenz f0 = max. 10 Hz)
anzustreben.
Innenstiegen:
Innenstiegen kommt jedoch diesbezüglich ein besonderer Stellenwert zu, da es erfahrungsgemäß in diesen
Bereichenvon der Frequenz und der Art der Beanspruchung verstärkt zu Belästigungen kommt. Die Innenstiegen
sind beientsprechenden Vorgaben hinsichtlich des Körperschalls zu entkoppeln bzw. elastisch zu lagern.
Darüber hinaus wird eindringlich empfohlen, im Bereich der Innenstiegen nur weiche Beläge (z.B. Teppichbeläge)
zu verwenden.
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NICHTTRAGENDE WÄNDE AUS GIPSKARTONPLATTEN:
Sind nichttragende Wände mit tragenden Bauteilen kraftschlüssig verbunden, beeinflusst dies die
Luftschalldämmung zwischen Wohnungen. Weisen diese Trennwände die flächenbezogene Masse von 60 bis 250
kg/m² auf, so wird die Schalldämmung ohne akustisch wirksame Entkoppelung der Leichtwände verschlechtert.
Die Berechnung der Normschallpegeldifferenz zwischen zwei Wohnungen hat ergeben, dass die Ausführung von
z.B. bitumisierten Weichfaserstreifen oder ähnlichem beim Anschluss an tragende Bauteile vorzusehen ist. Dies
gilt vorallem für Fänge und Schachtabmauerungen.
An dieser Stelle wird auf die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, sowie auf die ÖNORM B 3415
„Gipskartonplatten und Gipsplattensystem, Regeln für die Planung und die Verarbeitung“ verwiesen.
DAMPFBREMSE:
Die innenliegende Dampfbremse (wie z.B. bei Vorsatzschalen bei Wänden und Dachkonstruktionen) muss derart
eingebaut werden, dass auch an den Stoßstellen keine Wasserdampfdiffusion stattfinden kann. Die Stöße sind
somit zu verkleben und mit einer entsprechenden Überlappung ausgeführt.
Ein Einbau von Elektroinstallationen (Spots, Dosen udgl.) mit der Durchdringung der Dampfbremse ist nicht
zulässig.
Unbedingt erforderliche Durchdringungen der Dampfbremse durch Elektroleitungen müssen mittels
Aluminiumklebeband dampfdicht verklebt werden. Alle Elektroinstallationen sind gemäß der OVE Richtlinie R7
auszuführen. Bei der Ausführung der Dampfbremsen/luftdichten Außenhülle ist ein Dichtigkeitskonzept laut
ÖNORM vorzulegen.
FENSTER UND TÜREN:
Der Einbau von Fenstern, Türen, Pfosten-/Riegel-Konstruktionen, etc. hat gemäß ÖNORM B 5320 zu erfolgen.
Neben dem erforderlichen Schalldämm-Maß Rw der Fenster ist auch die Forderung der ÖNORM B8115-2 für
Rw+Ctr einzuhalten und durch Prüfzeugnisse nachzuweisen.
Sollen Belüftungselemente( z.B. „Krobath-Lüfter“) im Fenster eingesetzt werden, so ist zumindest eine bewertete
Element-Norm-Schallpegeldifferenz Dn,e,w von 42dB einzuhalten (z.B. System Krobath Protech mit zwei
zusätzlichen Schalldämpferkulissen und Wetterschutzelement mit schalldämmender Einlage). Bei Verwendung
dieses Elementes ist das Schalldämm-Maß Rw des betroffenen Fensters zusätzlich um 2dB gegenüber der unter
Pkt. 3.2.2. angeführten Schalldämm-Maße anzuheben. Bei 3-Scheiben-Verglasungen mit Anforderungen an das
Schalldämm-Maß Rw ≥ 41dB und 3-Scheiben-Verglasungen mit Anforderungen an das Schalldämm-Maß Rw ≥
43dB ist mit der Bauphysik Rücksprache zu halten.
AUSSENBAUTEILE IN LEICHTBAUWEISE
Werden Außenbauteile (bewitterte Bauteile) in Leichtbauweise errichtet, ist durch die ÖBA gemeinsam mit der
ausführenden Firma ein Konzept für den ausreichenden Witterungsschutz während der Bauphase auszuarbeiten
(Gerüstung mit Überdachung zum Schlagregenschutz, etc.). Es ist darauf zu achten, dass vor dem Aufbringen der
innenliegenden Dampfbremse/-sperre die Außenhülle schlagregensicher fertiggestellt ist und die Konstruktion
ausreichend trocken ist.
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Tritt dennoch Wasser aus gebäudeinternen Wasserschäden oder zufolge der Witterung in die Konstruktion ein, ist
dafür Sorge zu tragen, dass die innenliegende Dampfbremse/-sperre in ausreichendem Umfang zur Trocknung
entfernt wird und erst wieder nach vollständiger Austrocknung wiederhergestellt wird.
HAUSTECHNIK
Die nachfolgenden Anmerkungen verstehen sich lediglich als Hinweis ohne Gewähr und ersetzen nicht eine
vollständige Haustechnikplanung sowie eine technisch richtige und allen Regelwerken entsprechende Herstellung
der haustechnischen Anlagen. Erforderliche Wärmedämmung (z.B. zur Vermeidung von Kondensat) der
technischen Anlagen sind durch die TGA – Planung festzulegen und auszuführen.
ALLGEMEINES:
Bei Planung und Ausführung ist auf ausreichenden Schallschutz der haustechnischen Einrichtungen Bedacht zu
nehmen.
Haustechnischen Einrichtungen sind die zu einem Gebäude gehörenden technischen Anlagen, bei deren Betrieb
Schallentstehen und in vor Lärm zu schützende Räume übertragen werden kann. Zum Beispiel Wasser- und
Abwasseranlagen, Energieversorgungs-, Heizungs-, Lüftungs-, und Klimaanlagen, Aufzüge, Waschanlagen,
Küchen, Müllsammelanlagen und ähnliches.
LEITUNGSFÜHRUNG:
Es ist zu vermeiden, wasserführende Leitungen in tragenden Wänden zu führen. Bestens bewährt hat sich die
Ausführung, wonach die Leitungen in Vorsatzschalen geführt werden. Bestehen diese Vorsatzschalen z.B. aus 8
cm dicken Gipsdielen, ist die vollflächige Trennung vom tragenden Mauerwerk durch die Einlage von MW TDP-S
20/15 oder MW TDP-T 15/15, und seitlichen Anschluss über bitumisierte Weichfaserstreifen, „EMFA“-Streifen
oder dergleichen gegeben.
Werden Leitungen frei geführt, so sind Rohrschellen-Einlagen bzw. Rohraufhänger auf den jeweiligen
Belastungsfall abzustimmen. Gummiprofil-Einlagen haben im geklemmten Zustand zumindest eine Dicke von
4mm aufzuweisen.
Kaltwasserleitungen sind mit geeigneten Materialien kondensatfrei zu ummanteln (z.B. Triplonfix-Schlauch o.ä.).
Bei Rohrdurchführungen durch Decken und Wände sind die Rohre mit elastischen Rohrschalen zu ummanteln,
wobei Ein- und Austrittsöffnungen noch zusätzlich mit dauerelastischer Dichtungsmasse zu verschließen sind.
Rohrdurchführungen durch Wände und Decken der thermischen oder luftdichten Gebäudehülle sind sauerhaft
dampfdicht anzuschließen.
Bei Durchführungen durch brandabschnittsbildende Bauteile sind die erforderlichen Weichschotts auszubilden.
Abschließende Rosetten dürfen nie kraftschlüssig an Leitungen oder tragende Bauteile befestigt werden. Hier ist
eine dauerhaft Trennung mit Zwischenlagen aus Elastomeren herbeizuführen. Bei Steigleitungen sind die
Befestigungenausschließlich über körperschallgedämmte Rohrschellen (Profilgummi- bzw. Elastomer-Einlagen)
vorzusehen.
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Im Fußbodenaufbau geführte Rohrleitungen sind mit geeigneten Materialien zu ummanteln, die sowohl
Kondensatfreiheit als auch ausreichende Körperschalldämmung gewährleisten. Die Dämmstoffdicke beträgt
Mindestens 3 mm.
Gasleitungen sind so zu verlegen, dass es dadurch zu keiner Verschlechterung der Schalldämmung kommt.
ARMATUREN UND ABFLUSSLEITUNGEN:
Bei der Verwendung geräuscharmer Armaturen, die strömungstechnisch günstig ausgebildet sind, sowie möglichst
große Leitungsquerschnitte und Minderung des Leitungsdruckes (<3 bar), können die vorgegebenen
Immissionsgrenzwerteeingehalten werden.
Armaturen dürfen nur akustisch entkoppelt eingebaut werden. Anschlussfugen an keramische Wandbeläge sowie
Wannenabmauerungen sind mit geeigneten elastischen Profilen oder elastischen Fugenmassen abzuschließen.
Alle Anschlüsse, insbesondere bei Gipsbauteilen, sind feuchtsicher auszubilden. Badewannen oder Duschtassen
sind entweder auf elastische Lager oder auf schwimmenden Estrich zu stellen. Bei Toiletten sollen Spülkästen und
Klosettmuscheln Körperschalltrennungen zu den Wänden und Böden aufweisen.
Abläufe sind ausnahmslos akustisch zu entkoppeln. Als Trennmaterial eignet sich z.B. 5 mm dickes
„ETHAFOAM“. Über Putz verlaufende Abflussleitungen sind mit Rohrbefestigungen samt mindestens 3 mm
dicken Profilgummi-Einlagen auszuführen.
In Installationsschächten dürfen Abflussleitungen nur über Rohrschellen mit Profilgummi-Einlagen mit einer
Dicke von mindestens 4 mm befestigt werden.
LÜFTUNGSLEITUNGEN:
In Einzelschächten mit mehreren dünnwandigen Leitungen ist zwischen den Leitungen ein lichter Abstand von
mindestens 4 cm zu belassen und der Schacht mit Mineralwolle auszustopfen.
Entlüftungs- bzw. Belüftungsleitungen, welche über Dach geführt werden, müssen ausreichend wärmegedämmt
werden und bei den Durchdringungen dampfdicht angeschlossen werden.
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AUFZÜGE:
Beim Betrieb von Aufzugsanlagen entstehen Schalt-, Anfahr-, Fahr- und Bremsgeräusche, die als Luft- und
Körperschall im Gebäude weitergeleitet werden. Von den Führungsschienen für den Fahrkorb und von den
Gegengewichten darf kein störender Körperschall auf die Schachtwände übertragen werden
(körperschallgedämmte Befestigungen der Führungsschiene, lärmarme Rollen- oder Gleitführungen).
In der Planung sollte darauf geachtet werden keine Aufenthaltsräume unmittelbar an den Liftschacht zu situieren.
Ist dies nicht vermeidbar, muss der Liftschacht unabhängig von der Trennwand zur Wohnung zweischalig
ausgeführt werden. Schalltechnisch am günstigsten sind Aufzüge in Stiegenspindeln.
Bei der Befestigung der Schachtabschlüsse (Türen) ist darauf zu achten, dass kein störender Körperschall aus dem
manuellen oder mechanischen Schließvorgang und der Türverriegelung auf die angrenzenden Wände und Decken
übertragen wird. In Triebwerksräumen (Aufzugshäusern) muss jedenfalls die Decke aber möglichst auch die
Wände eine schallschluckende Auskleidung erhalten. Diese Maßnahmen sind nach Auswahl des Triebwerkes als
Ergänzung zu bereits getroffenen maschinenbautechnischen Maßnahmen zu ergreifen.
Die Ausführungen haben gemäß der ÖNORM B 8115-4 zu erfolgen.
Triebwerksräume sind mit schwimmendem Estrich auszuführen. Schaltschränke und andere Geräte sind ebenfalls
vorzugsweise auf diesem aufzustellen und in diesem oder mit der entsprechenden Körperschalldämmung an den
Wänden zu befestigen.
Für Triebwerke, die nicht auf der Schachtdecke angebracht sind, ist allenfalls ein vom Bauwerk weichfedernd
Getrenntes Fundament auszuführen. Die Resonanzfrequenz f0 der federnden Konstruktion sollte unter einem
Drittel der Maschinendrehzahl liegen.
Schallschluckende Einlagen in den Durchführungen zwischen Triebwerksraum und Schacht sind geeignet den
erforderlichen Schallschutz gegen den Schacht herzustellen.
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3. BERECHNUNGEN 3.1 Wärmeschutz 3.1.1 Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) Die Berechnungen der Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmetechnisch relevanten Bauteile sind auf den
folgenden Seiten angeführt.
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3.1.2 Heizwärmebedarf, Energieausweis Als Energiekennzahl (EKZ) ist der jährliche Heizwärmebedarf HWBBGF in kWh/(m²a) maßgeblich.
Der Heizwärmebedarf HWBBGF ist die auf die beheizte Bruttogrundfläche BGFB des beheizten Volumens VB
bezogene, durch die Berechnung ermittelte Wärmemenge, die im langjährigen Mittel einer Heizperiode den
Räumen zuzuführen ist, um die Norm-Innentemperatur θi sicherzustellen.
Auf den folgenden Seiten befindet sich der Nachweis des Jahres-Heizwärmebedarfes bzw. die Zusammenstellung
des Energieausweises.
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3.2 Schallschutz Luftschallschutz Anforderungen an Außenbauteile
Auf Basis des für den Standort festgelegten maßgeblichen Außenlärmpegels ergibt sich die mindesterforderliche
Schalldämmung von Außenbauteilen gemäß ÖNORM B 8115-2, Tabelle 2 für die entsprechende Anforderungs –
Stufe.
Als Einzahlangabe zur Beurteilung des Luftschallschutzes von Außenwänden, Fenster und Außentüren dient das
bewertete Schalldämm-Maß Rw (in dB), von Gebäudetrennwänden und Außendecken das bewertete Bau-
Schalldämm-Maß R’w (in dB).
Anforderungen an innenliegende Bauteile
Die mindesterforderliche Schalldämmung von inneliegenden Trennbauteilen wird gemäß ÖNORM B 8115-2,
Tabelle 3 festgelegt.
Als Einzahlangabe zur Beurteilung des Luftschallschutzes von Trennbauteilen (Wände, Decken, Türen und
Einbauten) dient die bewertete Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w (in dB) zwsichen den Räume benachbarter
Nutzungseinheiten.
Bewerteter resultierendens Bau-Schalldämm-Maß R’res,w Anforderungen an das resultierende Bau-Schalldämm-Maß von Außenbauteilen
Die mindesterforderliche resultierende Schalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Außentüren und opake
Bauteile) wird gemäß Ö-NORM B 8115-2, Tabelle 2 festgelegt.
Als Einzahlangabe zur Beurteilung des resutlierenden Luftschallschutzes von Außenwänden, Fenster und
Außentüren dient das bewertete resutlierende Bau-Schalldämm-Maß R’res,w (in dB),.
Bewerteter Standard-Trittschallpegel LnT,w (Trittschallschutz) Die mindesterforderliche Trittschalldämmung von inneliegenden Trennbauteilen wird gemäß ÖNORM B 8115-2,
Tabelle 6 festgelegt.
Als Einzahlangabe zur Beurteilung des Trittschutzes von Trenndecken dient der bewertete Standard-
Trittschallpegel L’nT,w (in dB) zwsichen den Räume benachbarter Nutzungseinheiten.
Die Berechnung des bewerteten Normtrittschallpegels L’n,T,w für die trittschalltechnisch relevanten Bauteile
erfolgt gemäß ÖNORM B 8115-4 bzw. ÖNORM EN ISO 12354-2.
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3.3 Wärmespeicherung
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4. ZUSAMMENFASSUNG Auf Grundlage des Einreichplan (Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab M 1:100, Lageplan 1:500), mit Stand 15.12.2014, Planverfasser
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Schulgasse 53/22, 1180 Wien
wurden alle hinsichtlich Wärme- und Schallschutz relevanten Aufbauten und Bauteile erfasst und untersucht.
Die angegebenen Bauteilkonstruktionen entsprechen hinsichtlich Wärme- und Schallschutz den Bestimmungen der
zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Bauvorschriften für Wien.
Die nachgewiesenen Bauteilkonstruktionen sind mit den Angaben in den zugehörigen Plänen ident und auf diesen
eingetragen.
Wien, am 15.12.2014