Begutachtung der Schuldfähigkeit · 2011. 8. 9. · 2 Begutachtung der Schuldfähigkeit Kommentar...

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Begutachtung der Begutachtung der SchuldfähigkeitSchuldfähigkeit

Professor Dr. rer. nat.Gerhard Meyer

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Kommentar im Kommentar im VorlesungsverzeichnisVorlesungsverzeichnis

In dem ersten Teil des Blockseminars werden die theoretischen Grundlagen der Schuldfähigkeitsbegutachtung vermittelt. Anhand von Fallbeispielen aus der eigenen Gutachtenpraxis sollen anschließend auf der Grundlage von aufgezeichneten Explorationsgesprächen und Aktenauszügen gutachterliche Stellungnahmen erarbeitet werden, mit dem Ziel, Kenntnisse in der Planung und Durchführung der Exploration sowie der Erstellung des Gutachtens zu erwerben. Außerdem ist der Besuch einer Gerichtsverhandlung geplant, in der ein Sachverständigengutachten vorgestellt wird.Literatur:Rasch, W. (1998). Forensische Psychiatrie (2. Auflage). Stuttgart:

Kohlhammer.Meyer, G., Bachmann, M. (2000). Spielsucht – Ursachen und Therapie.

Heidelberg: Springer.

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

§ 20 Strafgesetzbuch§ 20 Strafgesetzbuch

§ 20 (Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen). Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

§ 21 Strafgesetzbuch§ 21 Strafgesetzbuch

§ 21 (Verminderte Schuldfähigkeit). Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Zweistufiges Vorgehen bei der Zweistufiges Vorgehen bei der SchuldfähigkeitsbegutachtungSchuldfähigkeitsbegutachtung

1. Stufe• Beurteilung: Liegt eine psychische Störung vor, die

im Sinne der §§20, 21 StGB Berücksichtigung finden kann?Psychische Ausnahmezustände:– Krankhafte seelische Störung

– tiefgreifende Bewusstseinsstörung

– Schwachsinn

– schwere andere seelische Abartigkeit.

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Zweistufiges Vorgehen bei der Zweistufiges Vorgehen bei der SchuldfähigkeitsbegutachtungSchuldfähigkeitsbegutachtung

2. Stufe• Beurteilung: Hatte die festgestellte psychische

Störung rechtlich relevante Auswirkungen auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit bei Begehung der Straftat?

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Zweistufiges Vorgehen bei der Zweistufiges Vorgehen bei der SchuldfähigkeitsbegutachtungSchuldfähigkeitsbegutachtung

Einschätzung der Auswirkungen der

psychischen Störung auf die Einsichts- oder

Steuerungsfähigkeit

Beurteilung der Schuldfähigkeit

Diagnose (für den

Tatzeitraum)

Zuordnung der Diagnose zu den juristischen

Merkmalskategorien in § 20 StGB

Beurteilung kausaler Zusammenhänge

zwischen der psychischen Störung und der

begangenen Straftat

1. Stufe

2. Stufe

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Jur. Merkmalskategorien des § 20 StGB Jur. Merkmalskategorien des § 20 StGB und zugeordnete klinische Diagnosenund zugeordnete klinische Diagnosen

Krankhafte seelische Störung• Exogene Psychose: Psychose nach

Hirnverletzungen, Alkoholpsychose: z. B. Delirium Tremens, Drogenpsychose: z. B. Entzugssyndrom, Infektionspsychose, Epilepsie, Stoffwechseldefekte, Hirntumor, hirnorganisch bedingter Persönlichkeitsabbau

• Endogene Psychose: Schizophrenie, Zyklothymie• Drogen- und Medikamentenmißbrauch (akute bis

subchronische Intoxikation)• Oligophrenie (intellektuelle Minderbegabung mit

bekannter organischer Ursache)

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Jur. Merkmalskategorien des § 20 StGB Jur. Merkmalskategorien des § 20 StGB und zugeordnete klinische Diagnosenund zugeordnete klinische Diagnosen

Tiefgreifende Bewusstseinsstörung• Psychogene Reaktion (akute

Belastungsreaktion)Schwachsinn• Oligophrenie (intellektuelle

Minderbegabung unbekannter Ursache)

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Jur. Merkmalskategorien des § 20 StGB Jur. Merkmalskategorien des § 20 StGB und zugeordnete klinische Diagnosenund zugeordnete klinische Diagnosen

Schwere andere seelische Abartigkeit• Neurose: Angstneurose, hysterische Neurose,

Phobie, Zwangsneurose, neurotische Depression, Neurasthenie

• Nichtorganische Psychose: reaktive depressive Psychose, reaktiver Verwirrtheitszustand, Querulantenwahn etc.

• Psychogene Reaktion: länger dauernde depressive Reaktion (Trauer, Trennungskonflikte), Heimwehreaktion, Hospitalismus etc.

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Jur. Merkmalskategorien des § 20 StGB Jur. Merkmalskategorien des § 20 StGB und zugeordnete klinische Diagnosenund zugeordnete klinische Diagnosen

(Fortsetzung)• Persönlichkeitsstörung: paranoide, zyklothyme,

schizoide, erregbare, zwanghafte, hysterische, asthenische, dissoziale Persönlichkeit

• Sexuelle Verhaltensabweichungen und Störungen: Sodomie, Pädophilie,Transvestitismus, Exhibitionismus, Fetischismus, Sadismus etc.

• Sucht: Alkoholabhängigkeit, Abhängigkeit von illegalen Drogen, Medikamentenabhängigkeit, Pathologisches Spielverhalten (Spielsucht)

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Beurteilungskriterien für den Schweregrad Beurteilungskriterien für den Schweregrad einer psychischen Störungeiner psychischen Störung

• Lebensführung: Umbau, Einengung, Verarmung, Gewohnheitsbildung, Zerstörung von Lebensentwürfen

• Soziale Kompetenz: Verringerung sozialer Bezüge, Subkultur, Rückzug und soziale Isolierung, Konflikthäufung, berufliche Dequalifizierung

• Verhalten: Stereotypisierung• Emotionalität: Verlust an Selbstachtung,

Depressionen, Verflachung von Gefühlsempfindungen, Antriebsverlust

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Beurteilungskriterien für den Schweregrad Beurteilungskriterien für den Schweregrad einer psychischen Störungeiner psychischen Störung

• Kognitive Fähigkeiten: Kritikschwäche, Zurücktreten hemmender Gegenvorstellungen im Motivationsgefüge, verzerrte Realitätswahrnehmung, Distanzverlust zum eigenen Handeln

• Persönlichkeit: typisierende Umprägung, Entindividualisierung, Verlust an Flexibilität und situationsnotwendiger Anpassung

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Potentielle Merkmale, die gegen die Potentielle Merkmale, die gegen die Annahme einer erheblich Annahme einer erheblich

verminderten oder aufgehobenen verminderten oder aufgehobenen Steuerungsfähigkeit beim Vorliegen Steuerungsfähigkeit beim Vorliegen einer "schweren anderen seelischen einer "schweren anderen seelischen Abartigkeit" sprechen (bezogen auf Abartigkeit" sprechen (bezogen auf

das Tatgeschehen)das Tatgeschehen)

• Pro (...)• Kontra (...)

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

ProPro

• Psychopathologische Disposition der Persönlichkeit,

• Chronische konstellative Faktoren, z.B. depravierende Lebensumstände,

• Schwäche der Abwehr- und Realitätsprüfungsmechanismen,

• Einengung der Lebensführung,• Konflikthäufung auch außerhalb des

Delinquenzbereiches• Stereotypisierung des Verhaltens,

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

ProPro

• Emotionale Labilisierung in der Zeit vor dem Delikt,• Aktuelle konstellative Faktoren (Alkohol,

Ermüdung),• Motorische und/oder psychische Erregung,• Situationsverkennung oder mangelhafte räumliche

und zeitliche Orientierung,• Abrupter Tatverlauf in bezug auf Beginn und Ende

sowie enger Zusammenhang zwischen Auslöser und Tat,

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

ProPro

• Geringe oder fehlende Einstellung auf die wechselnden Erfordernisse der Situation,

• Ausagieren der spezifischen inneren Verfassung,

• Hervorgehen der Tat aus neurotischen Konflikten,

• Bei sexuellen Deviationen und Suchterkrankungen: Einengung, Fixierung und Progredienzphänomen.

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

KontraKontra

• Komplexer Handlungsablauf in Etappen,• Modifikation des Handelns, um das Ziel zu

erreichen,• Vorsorge gegen Entdeckung,• Möglichkeit anderen Verhaltens unter

vergleichbaren Umständen,• Hervorgehen des Deliktes aus dissozialen

Charakterzügen.

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

KontraKontra

• Tatvorbereitung und planmäßiges Vorgehen bei der Tat,

• Fähigkeit zu warten,• Lang hingezogenes Tatgeschehen,

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Zweistufiges Vorgehen bei der Zweistufiges Vorgehen bei der SchuldfähigkeitsbegutachtungSchuldfähigkeitsbegutachtung

Diagnose (für den Tatzeitraum)a) Diagnostische Kriterien der ICD-10, des DSM-IV sowie Pathogenese

b) Pathologisches Spielen nach DSM-IV, Erklärung nach dem Suchtmodell

Zuordnung der Diagnose zu den juristischen

Merkmalskategorien in § 20 StGB

a) Beurteilung des Schweregrades anhand der psychopathologischen Entwicklung

b) Pathologisches Spielen als „schwere andere seelische Abartigkeit“

Beurteilung kausaler Zusammenhänge

zwischen der psychischen Störung und der begangenen

Straftata) Analyse der Tatvorgeschichte und des Verhaltens unmittelbar vor, während und nach der Tat

b) Beschaffungskriminalität

1. Stufe

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Zweistufiges Vorgehen bei der Zweistufiges Vorgehen bei der SchuldfähigkeitsbegutachtungSchuldfähigkeitsbegutachtung

Einschätzung der Auswirkungen der psychischen Störung auf die Einsichts-

oder Steuerungsfähigkeita) Normativer Maßstab: verfügbare Handlungsalternativen (Kriterien des Krankheitswertigkeit, des Tatgeschehens)

b) Erhebliche Einschränkungen der Handlungsfreiräume bei pathologischem Spielen

Beurteilung der Schuldfähigkeita) Abgrenzung anhand des Schweregrades und der Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit der psychischen Störung

b) Verminderte Schuldfähigkeit bei pathologischem Spielen

2. Stufe

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Beurteilungskriterien für das Verhalten Beurteilungskriterien für das Verhalten unmittelbar vor, während und nach der Tatunmittelbar vor, während und nach der Tat

• die motivationale Ausgangssituation vor Begehung der Tat (z. B. Konfliktsituationen, anstehende Rückzahlung von Spielschulden),

• die prädeliktische Phase (Verfügbarkeit finanzieller Mittel, Verlust beim Glücksspiel, konstellative Faktoren: Alkohol, Ermüdung, Gruppendruck),

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Beurteilungskriterien für das Verhalten Beurteilungskriterien für das Verhalten unmittelbar vor, während und nach der Tatunmittelbar vor, während und nach der Tat

• die unmittelbare Planung der Tat (impulshaftes Handeln, Nutzung von Gelegenheiten, Geldbeschaffung als eine Form des "Ausleihens", mangelnde Vorsorge gegen Entdeckung),

• die zeitliche Nähe zum Spiel (Glücksspiel vor und nach der Straftat),

• die Geldverwertung (Verwendung für Spieleinsätze, Begleichung von Spielschulden).

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Diagnostische Kriterien für Pathologisches Diagnostische Kriterien für Pathologisches Glücksspiel nach DSMGlücksspiel nach DSM--IVIV

• A - Fortdauernd und wiederholt fehlangepasstes Spielverhalten, indiziert durch fünf (oder mehr) der folgenden Merkmale:1. Häufige Beschäftigung mit dem Glücksspiel

(z.B. Beschäftigung mit früheren Glücksspielerlebnissen, Verhinderung oder Planung der nächsten Unternehmung oder Überlegungen, wie Geld für das Glücksspiel zu beschaffen ist).

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Diagnostische Kriterien für Pathologisches Diagnostische Kriterien für Pathologisches Glücksspiel nach DSMGlücksspiel nach DSM--IVIV

2. Bedürfnisse zum Glücksspiel mit steigenden Einsätzen, um die gewünschte Erregung zu erreichen.

3. Wiederholte erfolglose Versuche, das Glücksspiel zu kontrollieren, einzuschränken oder ganz damit aufzuhören.

4. Ruhelosigkeit oder Reizbarkeit bei dem Versuch, das Glücksspiel einzuschränken oder aufzugeben.

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Diagnostische Kriterien für Pathologisches Diagnostische Kriterien für Pathologisches Glücksspiel nach DSMGlücksspiel nach DSM--IVIV

5. Teilnahme am Glücksspiel, um Problemen zu entfliehen oder dysphorische Stimmungen abzubauen (z. B. Gefühle von Hilflosigkeit, Schuldgefühle, Sorgen und Ängste, Depressionen).

6. Wiederholte Geldverluste beim Glücksspiel und Rückkehr am anderen Tag, um die Verluste wieder wettzumachen (die „Jagd“ nach einem Verlustausgleich).

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Diagnostische Kriterien für Pathologisches Diagnostische Kriterien für Pathologisches Glücksspiel nach DSMGlücksspiel nach DSM--IVIV

7. Belügen von Familienmitgliedern, Therapeuten oder anderen, um das Ausmaß der Beteiligung am Glücksspiel zu verheimlichen.

8. Begehen illegaler Handlungen wie Urkundenfälschung, Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung, um das Glücksspiel zu finanzieren.

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Diagnostische Kriterien für Pathologisches Diagnostische Kriterien für Pathologisches Glücksspiel nach DSMGlücksspiel nach DSM--IVIV

9. Gefährdung oder Verlust einer bedeutsamen Beziehung, Arbeitsstelle oder Ausbildungsmöglichkeit oder beruflichen Aufstiegschance wegen des Glücksspiels.

10.Der Verlass darauf, dass andere Geld zur Verfügung stellen, um eine durch das Glücksspiel hervorgerufene verzweifelte finanzielle Situation zu entspannen.

• B - Das Spielverhalten ist nicht auf eine manische Episode zurückzuführen.

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Kognitive Prozesse, die auf eine Kognitive Prozesse, die auf eine Fortführung des Glücksspiels Fortführung des Glücksspiels -- trotz trotz

steigender Verluste steigender Verluste -- ausgerichtet sindausgerichtet sind• Illusion der Kontrolle• Unrealistische, nicht an tatsächlichen

Wahrscheinlichkeiten orientierte Gewinnerwartungen

• Wechselnde Zuweisung der Verantwortlichkeit bei Gewinn und Verlust

• Gefangennahme durch die einmal gewählte Strategie

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Ein biopsychosoziales Erklärungsmodell Ein biopsychosoziales Erklärungsmodell der Spielsucht (vgl.der Spielsucht (vgl. SharpeSharpe, 2002), 2002)

Biologische AnfälligkeitDopaminerges SystemSerotonerges System

Psychologische AnfälligkeitEinstellung zum GlücksspielImpulsivitätRisikobereitschaftSelbstwertgefühl

Frühes soziales Umfeld Genetische Anfälligkeit

Normale GlücksspielerfahrungenEintauchen in Subkultur des Glücksspiels

Frühe GlücksspielerfahrungenFrühe Gewinnerlebnisse

WahrnehmungsfilterInterpretation von Gewinn-/Verlustereignissen

Glücksspielbedingte Erregung Kognitive Verzerrung und irrationale Überzeugungen

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Ein biopsychosoziales Erklärungsmodell Ein biopsychosoziales Erklärungsmodell der Spielsucht (vgl.der Spielsucht (vgl. SharpeSharpe, 2002), 2002)

Casinospieler

Lebensumstände:

Intoleranz gegenüber Langeweile

Aktion, Lustgefühle

Automatenspieler

Lebensumstände:

Vermeidung von Stress

(Fluchtverhalten)

Dysphorische Stimmung

Coping-Strategie: Ausmaß der Kontrolle

Verlangen nach dem Glücksspiel

Glücksspiel

Gewinn/Verlust Gewinn/Verlust

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Biologische AnfälligkeitDopaminerges SystemSerotonerges System

Psychologische AnfälligkeitEinstellung zum GlücksspielImpulsivitätRisikobereitschaftSelbstwertgefühl

Frühes soziales Umfeld Genetische Anfälligkeit

Normale GlücksspielerfahrungenEintauchen in Subkultur des Glücksspiels

Frühe GlücksspielerfahrungenFrühe Gewinnerlebnisse

WahrnehmungsfilterInterpretation von Gewinn-/Verlustereignissen

Glücksspielbedingte Erregung Kognitive Verzerrung und irrationale Überzeugungen

Gewinn/Verlust

Casinospieler

Lebensumstände:

Intoleranz gegenüber Langeweile

Aktion, Lustgefühle

Automatenspieler

Lebensumstände:

Vermeidung von Stress

(Fluchtverhalten)

Dysphorische Stimmung

Verlangen nach dem Glücksspiel

Coping-Strategie: Ausmaß der Kontrolle

Glücksspiel

Gewinn/Verlust

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Psychosoziale Folgen der Psychosoziale Folgen der GlücksspielsuchtGlücksspielsucht

• Verarmung und Verschuldung• Zerrüttung von Partnerschaft und Familie• Erschöpfung und Motivationsverlust,

Konzentrations- und Leistungsmängel• Verlust des Arbeitsplatzes und der

Wohnung• Suizidalität• Beschaffungsdelinquenz

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Aufbau des Gutachtens / RaschAufbau des Gutachtens / Rasch

1. Auftragserteilung und Fragestellung2. Aktenlage3. Familienanamnese4. Eigene Anamnese5. Lebenslauf und Selbstschilderung6. Tatschilderung7. Körperlicher Befund8. Zusätzliche Befunde (Laborbefunde)9. Psychischer Befund10.Zusammenfassung und Beurteilung

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Begutachtung der SchuldfähigkeitBegutachtung der Schuldfähigkeit

Das Gutachten gliedert sich in Das Gutachten gliedert sich in folgende Abschnittefolgende Abschnitte

1. Forensische Aspekte des pathologischen Glücksspiels

2. Erkenntnisse aus den Aktenunterlagen3. Biographische Angaben4. Angaben zum Glücksspiel5. Angaben zu den Straftätern6. Psychischer Befund7. Zusammenfassung und Bewertung8. Forensische Wertung9. Sozialprognose

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Berechnung der Alkoholkonzentration Berechnung der Alkoholkonzentration im Blutim Blut

• A = c * p * r, dabei ist– A: Alkoholmenge in Gramm– c: Blutalkoholkonzentration– p: Körpergewicht– R: Ein Reduktionsfaktor, dessen Einführung durch die

unterschiedliche Verteilung des Alkohols im Gesamtkörper und im Blut notwendig ist. Der Faktor r beträgt im Durchschnitt 0,7. Bei Frauen und bei fettleibigen Menschen ist er auf 0,6 anzusetzen, bei hageren kann er 0,8 betragen.

• Einschätzung einer best. Blutalkoholkonzentration durch Umformung: c = A / (p * r)

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BeispielBeispiel

Ein Mann hat nach Verlassen des Wirtshauses um 24 Uhr einen anderen schwer verletzt. Er gibt an, um 19.00 Uhr das Gasthaus betreten zu haben und bis zum Verlassen 10 bis 15 kleine Glas Bier (zu 0,2l) und 5 bis 7 Korn à 2cl getrunken zu haben. Die genaue Menge lässt sich auch nach Anhörung des Gastwirts und der Kellnerin nicht feststellen. Der Mann ist 70 kg schwer und hat eine mittlere Statur. Es wird davon ausgegangen, dass ein Glas Bier 7g Alkohol und ein Glas Korn (38 Vol. %) 6g Alkohol enthält.

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Beispiel: RechnungBeispiel: Rechnung