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HAVELBETON GmbH & Co. KGAm Klinkerhafen 1 (Lehnitzschleuse)16515 Oranienburginfo@havelbeton.de
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Preisliste Nr. 6
Betonpumpendienst
Transportbeton
Gültig ab 01.05.2018
Seite 2 | Preisliste Nr. 6
Festlegung für Beton nach Eigenschaften Beispiel einer Festlegung
Druckfestigkeitsklasse
Expositionsklasse
C 25/30
Druck-festigkeits-
klasse
XC 4XF 1
Expositions-klasse
F 3
Konsistenz-klasse
Dmax = 32
Größtkorn
CI 0,401)
Chloridgehalts-klasse
1) = alternativ kann auch die Betonverwendung angegeben werden, z.B. “Stahlbeton“
* = nur mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall * = bei LP-Beton wg. XF eine Festigkeitsklasse niedriger
Stahlbeton-Außenbauteil
Beispiel: C 25/30
C = Concrete (Beton)25 = charakteristische Zylinder1)-Druckfestigkeit in N/mm2
30 = charakteristische Würfel2)-Druckfestigkeit in N/mm2
„charakteristische Festigkeit“ = 5%-Fraktile1) = ø 150 mm, h = 300 mm; 28 d unter Wasser2) = Kantenlänge150 mm; 28 d unter Wasser
Bei Lagerung nach DIN EN 12390-2, Anhang NA (7 d unter Wasser) darf die Druckfestigkeit wie folgt umgerechnet werden:
• Normalbeton bis einschließlich C 50/60: fc, cube = 0,92 x fc, dry• Hochfester Normalbeton ab C 55/67: fc, cube = 0,95 x fc, dry
fc, cube = Betondruckfestigkeit, geprüft am Würfel, 28 d unter Wasser gelagertfc, dry = Betondruckfestigkeit, geprüft am Würfel, 7 d unter Wasser gelagert
C 8/10
C 12/15
C 16/20
C 20/25
C 25/30
C 30/37
C 35/45
C 40/50
C 45/55
C 50/60
C 55/67
C 60/75
C 70/85
C 80/95
C 90/105*
C 100/115*
normalfester Beton hochfester Beton
Klasse Umgebung max w/z Mindest- min zbzw. w/zeq festigkeit (kg/m3)
XO Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko- C 8/10 -
XC Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung
XC 1 trocken oder ständig nass 0,75 C 16/20 240XC 2 nass, selten trocken 0,75 C 16/20 240XC 3 mäßige Feuchte 0,65 C 20/25 260XC 4 wechselnd nass und trocken 0,60 C 25/30 280
XD Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride, ausgenommen Meerwasser
XD 1 mäßige Feuchte 0,55 C 30/37* 300XD 2 nass, selten trocken 0,50 C 35/45* 320XD 3 wechselnd nass und trocken 0,45 C 35/45* 320
XS Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser
XS 1 salzhaltige Luft 0,55 C 30/37* 300XS 2 unter Wasser 0,50 C 35/45* 320XS 3 Tide-, Spritzwasserbereiche 0,45 C 35/45* 320
XF Frostangriff mit/ohne Taumittel • mit Luftporenbildner herzustellen
XF 1 mäßige Wassersättigung, o. Taumittel 0,60 C 25/30 280XF 2 mäßige Wassersättigung, • 0,55 C 25/30 300
mit Taumittel 0,50 C 35/45 320XF 3 hohe Wassersättigung, • 0,55 C 25/30 300
ohne Taumittel 0,50 C 35/45 320XF 4 hohe Wassersättigung, mit Taumittel • 0,55 C 30/37 320
XA Betonkorrosion durch chemischen Angriff
XA 1 chemisch schwach angreifend 0,60 C 25/30 280XA 2 chemisch mäßig angreifend 0,50 C 35/45* 320XA 3 chemisch stark angreifend 0,45 C 35/45* 320
XM Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung
XM 1 mäßiger Verschleiß 0,55 C 30/37* 300XM 2 starker Verschleiß 0,55 C 30/37* 300
0,45 C 35/45* 320XM 3 sehr starker Verschleiß 0,45 C 35/45* 320
Konsistenz Ausbreitmaß in cm Verdichtungsmaß
sehr steif C 0 ≥ 1,46
steif F 1 ≤ 34 C 1 1,45 bis 1,26
plastisch F 2 35 bis 41 C 2 1,25 bis 1,11
weich F 3 42 bis 48 C 3 1,10 bis 1,04
sehr weich F 4 • 49 bis 55
fließfähig F 5 • 56 bis 62
sehr fließfähig F 6 • ≥ 631)
Konsistenzklasse
Größtkorn der Gesteinskörnung
Klasse des Chloridgehalts
1)Bei Ausbreitmaßen über 70 cm ist z. Zt. eine Zustimmung im Einzelfall oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich.
* des Betons, bezogen auf den Zementgehalt und ggf. angerechnete Zusatzstoffe
Betonverwendung Klasse max. Chloridgehalt*
ohne Bewehrung Cl 1,00 1,00 %
Stahlbeton Cl 0,40 0,40 %
Spannbeton Cl 0,20 0,20 %
Der Nennwert des Größtkorns der Gesteinskörnung (Dmax) ist unter Berücksichtigung der Betondeckung und der kleinsten Querschnittmaßeauszuwählen.
Nennwert des Größtkorns der Lieferkörnungennach DIN 4226-1 in mm:
8 11 16 22 32 63
• mit Fließmittel herzustellen
Zuordnung „Besondere Eigenschaften – Expositionsklassen”DIN 1045:1988 u. DAfStb-Richtlinien
Beschreibung/ Mindest-Bes. Eigenschaften anforderungen
Unbewehrter Beton B 5
Innenbauteil B 15w/z < 0,75
Außenbauteil B 25w/z < 0,60
Wasserundurch- B 25lässiger Beton w/z < 0,60
Beton mit hohem B 25Frostwiderstand w/z < 0,60
Zuschlag eF
Beton mit hohem B 25Frost- und Tausalz- w/z < 0,50widerstand Zuschlag eFT; LP
Beton mit hohem Frost- B 25und Tausalzwiderstand, w/z < 0,50sehr starker Frost-, Zuschlag eFT; LPTausalzangriff
Beton mit hohem B 25Widerstand gegen w/z < 0,60schwachen chem. Angriff
Beton mit hohem B 25Widerstand gegen w/z < 0,50starken chem. Angriff
Beton mit hohem B 25Widerstand gegen sehr w/z < 0,50starken chem. Angriff
Beton mit hohem B 35Verschleißwiderstand
Beton für hohe geeigneterGebrauchstemperatur Zuschlagbis 250°C
Beton für Unterwasser-schüttung (Unterwasser-beton) w/z < 0,60
Hochfester Beton > B 65
Fließbeton Konsistenz-klasse KF
DIN EN 206-1/DIN 1045-2
Expositions- Mindest-klasse(n) anforderungen
X0 C 8/10
XC 1 C 16/20w/z < 0,75
XC 4 C 25/30XF 1 w/z < 0,60
Gest.-Körnung F4
XC 4 (d<40 cm) C 25/30w/z < 0,70; w/z < 0,60d>40 cm)
XC 4 C 25/30XF 1 w/z < 0,60
Gest.-Körnung F4
C 30/37XF 4 w/z < 0,50
Gest.-Körnung F4
MS18, LP
C 30/37XF 4 w/z < 0,50
Gest.-Körnung F4
MS18, LP
XA 1 C 25/30w/z < 0,60
XA 2 C 35/45w/z < 0,50
XA 3 C 35/45w/z < 0,45
XM 1 C 30/37w/z < 0,55
DIN 1045-2 geeigneteAbschnitt 5.3.6 Gest.-Körnung
DIN 1045-2Abschnitt 5.3.4 w/z < 0,60
DIN 1045-2 > C 50/60Abschnitt 3.1.10 > LC 50/55
DIN 1045-2 KonsistenzklassenAbschnitt 3.1.51 F4 und F5
Festlegung für Beton nach Eigenschaften
gelagertgelagert
0,50
Festlegung für Beton nach Eigenschaften
XC XD XS XF XA XM
2 N 0,58 mittel / 3020696 101,50 € 8 N 0,56 mittel / 3021696 100,80 €
CT-C30 8 N 0,49 mittel / 5021696 103,10 € CT-C40 8 N 0,50 mittel / 6021696 108,50 €
SOMI10 2 N 0,77 mittel / 1010401 87,10 € SOMI15 2 N 0,70 mittel / 2010401 91,20 € SOMI25 2 N 0,64 mittel / 3010401 93,10 €
C 8 /10 8 N 0,87 mittel / 1011401 92,50 € C 12/15 8 N 0,74 mittel 1 2011401 94,00 € C 16/20 8 N 0,67 mittel 1 3011401 94,70 € C 20/25 8 N 0,61 mittel 1 4011401 96,00 € C 25/30 8 N 0,58 mittel 1 4011101 98,20 € C 30/37 8 N 0,40 mittel 1 6611506 100,50 €
32 J 0,87 mittel 1 1033006 91,40 € 16 J 0,85 mittel 1 1032006 92,40 € 8 J 0,83 mittel 1 1031006 92,80 € 32 J 0,78 mittel 1 2033006 93,00 € 16 J 0,77 mittel 1 2032006 94,10 € 8 J 0,78 mittel 1 2031006 95,00 € 32 J 0,73 mittel 1 3133016 93,50 € 16 J 0,73 mittel 1 3132016 94,30 € 8 J 0,74 mittel 1 3131016 95,40 € 32 J mittel 1 4133116 94,40 € 16 J mittel 1 4132116 95,30 € 8 J mittel 1 4131116 96,70 € 32 J mittel 1 4133016 95,00 € 16 J mittel 1 4132016 96,50 € 8 J mittel 1 4131016 98,10 €
32 J mittel 1 4333026 98,20 € 16 J mittel 1 4332026 99,00 € 8 J mittel 1 4331026 100,30 €
32 J mittel 2 5333066 99,10 € 16 J mittel 2 5332066 100,40 € 8 J mittel 2 5331066 102,10 € 32 J mittel 2 6333126 101,50 € 16 J mittel 2 6332126 103,30 € 8 J mittel 2 6331126 104,00 €
C 25/30 32 5333076 101,20 € C 25/30 16 5332076 102,50 € C 25/30 8 5331076 104,20 €
WU- Beton nach DAfStB - Richtline, WZ =0,55 (Wasserundurchlässig = WU)
Preis pro m³ netto frei Baustelle
zzgl.MwSt.
2XF1 XA1 WA WU nach DAfStB- Richtlinie 4 J 0,55
0,67
Feuc
htekla
sse
X0
X0
Expositionsklassen Zuordnung
X0
Korn
größ
e
Pump
fähig
Max.
WZ-
Wer
t
Sorte
n-
num
mer
WAXC1 XC2
C 8/10
X0
XC1 XC2
Ü-Kl
asse
mittel
XC4
XC4
3Beton für unbewehrte Bauteile, Verwendung in nicht betonangreifender Umgebung.
0,57
Festi
gkeit
s-en
twick
lung
C2
C1Sand - Bindemittelmischung Stampfbeton / Glattstrich
C 16/20
3
3C 20/25
XC4
XC3
XF1
XF1 XA1
Stahlbeton für Bauteile in offenen Gebäuden und in Feuchträumen (mäßig feucht).
3
3
WA
WA
WU-Stahlbeton für Außenbauteile mit direkter Beregnung u. Frostangriff, chemich schwach
angreifender Umgebung. Nach DAfSt- Richtlinie "wasserundurchlässige
Bauten". Eindringtiefe max. 50mm.
C 25/30
WA
C 30/37
C 25/30 0,60
Kons
isten
z FBetoneigenschaft Verwendungszweck nach DIN
EN 206-1 / DIN 1045-2 Festi
gkeit
s- kla
sse
Stahlbeton für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frostangriff.
0,65
C 12/15
WA
WA
WA
WA
Beton für unbewehrte Bauteile, Verwendung in nicht betonangreifender Umgebung
Gebäude, Innenbereich CT-C20 C2
Gebäude, Innen- und Außenbereich C2
3
3Stahlbeton für Innenbauteile, trocken oder
ständig feucht. Gründungsbauteile nass selten trocken.
Stahlbeton für Bauteile in offenen Gebäuden und in Feuchträumen (mäßig feucht). C 20/25 3
Estrich / Zementestrichmörtel (erdfeucht, geprüft, aber nicht fremdüberwacht)
Innenbauteile, Beton für Standardanwendungen (Innenbauteile= IBT)
Außenbauteile, Beton für Standardanwendungen (Außenbauteile = ABT)
WU- Beton (Wasserundurchlässig = WU)
0,60
Beton für unbewehrte Bauteile, Verwendung in nicht betonangreifender Umgebung.
Sondermischung für unbewehrte Bauteile (erdfeucht Stampfbeton, geprüft aber nicht fremdüberwacht)
Erdfeuchter Beton für Standardanwendungen (erdfeucht Stampfbeton, geprüft aber nicht fremdüberwacht)
Die ständige Eigen- und Fremdüberwachung der von uns produzierten Betone gibt Ihnen die Sicherheit auf ein langlebiges Bauwerk.
Preisliste Nr. 6 | Seite 3
XC XD XS XF XA XM
XF1 XA1 C 25/30 8 J 0,55 mittel 2 5341066 108,30 € XF2 XA2 XM1 C 30/37 8 J 0,50 mittel 2 6341066 110,50 €
32 J mittel 2 6333116 105,90 € 16 J mittel 2 6332116 106,60 € 8 J mittel 2 6331116 108,80 €
XC4 XD2 XA2 XM2 32 J mittel 2 7733137 109,10 € 16 J mittel 2 7732137 110,80 € 8 J mittel 2 7731137 112,00 € 32 J schnell 2 7833137 110,60 € 16 J schnell 2 7832137 111,30 €
XC4 XD3 XF3 XA3 WA C 35/45 3 8 J schnell 2 7831137 113,40 € XC4 XD3 XF3 XA3 WA C 40/50 3 16 J 0,42 schnell 2 9332952 115,00 €
32 J schnell 3 8333137 123,00 € 16 J schnell 3 8332137 125,00 € 8 J schnell 3 8331137 130,00 €
16 J 0,65 mittel 2 4152016 107,00 € 8 J 0,61 mittel 2 4151016 107,50 € 16 J 0,57 mittel 2 5352066 109,70 € 8 J 0,60 mittel 2 5351066 112,40 € 16 J mittel 2 6352116 113,30 € 8 J mittel 2 6351116 114,00 € 16 J mittel 2 4162016 108,10 € 8 J mittel 2 4161016 109,00 € 16 J mittel 2 5362066 112,90 € 8 J mittel 2 5361066 115,50 € 16 J mittel 2 6362116 116,30 € 8 J mittel 2 6361116 117,10 €
X0 W0 Zementleim, flüssig 0 6 2 J mittel / 0090025 130,00 €
C 25/30 2 16 J 0,52 mittel / 4332061HB 106,90 € C 25/30 2 16 J 0,52 schnell / 4342065HB 112,00 € C 30/37 2 16 J 0,52 schnell / 6322207HB 110,20 €
XC4 XD1 Xf1 XA1 MX1 FD-Beton für Industrieböden C30/37 2 16 j 0,50 schnell / 6342152HB 129,20 € XC4 XD1 Xf1 XA1 MX1 XM2 n. m. Oberflächenbeschicht. C 30/37 2 16 J 0,52 schnell / 6342202HB 112,00 €
X0 WA C1 32 N 0,70 mittel / 0013331 93,00 €
XC4
Beton für Industrieboden
WAXC4 XF1 XA1
Max.
WZ-
Wer
t
Pump
fähig
Korn
größ
e
Kons
isten
z F
Festi
gkeit
s- kla
sse
Sorte
n-
num
mer
Ü-Kl
asse
Festi
gkeit
s-en
twick
lung
XA1
6
0,606
0,38
Betoneigenschaft Verwendungszweck nach DIN
EN 206-1 / DIN 1045-2
Walzbeton für Industrieboden , max 30N/mm²
XF1
WU-Stahlbeton für Außenbauteile mit direkter Bereg. und Frostangriff in chem. schwach angreifender Umgebung. Chloridangriff bei
mäßiger Feuchte
XC4
XD1
XF1
XA2WA
Feuc
htekla
sseExpositionsklassen
Zuordnung
WA
XC4
XD1
XC4
WU-Stahlbeton für Bauteile in chemisch mäßig angreifender Umgebung
C 25/30
WAC 30/37
XA3 WA
XA3 XM2
0,55
WU-Stahlbeton für Außenbauteile Eindringtiefe max. 50mm, mit direkter
Beregnung u. Frostangriff, chemich schwach angreif. Umgebung. Nach DAfSt- Richtlinie
"wasserundurchlässige Bauten".
C 30/37 6 0,55
0,65
WU-Stahlbeton für Außenbauteile Eindringtiefe max. 50mm, mit direkter
Beregnung u. Frostangriff, chemich schwach angreif. Umgebung. Nach DAfSt- Richtlinie
"wasserundurchlässige Bauten".
3
C 30/37
XC4
XC4 XD2XF2 XF3
XC4
XD3
XC4
XM1
XC3
XF1
XF2 XF3
XF1
XF2 XF3
XC4
XF1 XA1
XD3
XA1
XA1
XA1
0,45
C 45/55
5
C 20/25
5
Stahlbeton für Bauteile in offenen Gebäuden und in Feuchträumen (mäßig feucht). C 20/25 5
3
WU-Stahlbeton für Bauteile in chemisch stark angreifender Umgebung
Stahlbeton für Bauteile in offenen Gebäuden und in Feuchträumen (mäßig feucht).
C 25/30
Schwindreduzierter Beton (ohne Quellmittelzusatz)
Beton mit erhöhtem Widerstand gegen chemischen Angriff
LVB, Beton mit guten = F5, oder mit sehr guten Fließeigenschaften = F6
Anpumpmischung / Förderhilfe / Vorlaufmischung (geprüft, aber nicht fremdüberwacht)
Industrieboden, liegt außerhalb der DIN EN206-1, DIN 1045-2 (geprüft, aber nicht fremdüberwacht)
0,48
4Beton ist schwindreduziert
0,55
C 35/45
3
3
C 35/45
XC3
XD1
Preis pro m³ netto frei Baustelle
zzgl.MwSt.
Walzbeton / Industrieboden, liegt außerhalb der DIN EN206-1, DIN 1045-2 (geprüft, aber nicht fremdüberwacht)
Seite 4 | Preisliste Nr. 6
XC XD XS XF XA XM
16 J mittel 1 4332556 124,70 € 8 J mittel 1 4331556 126,90 € 16 J mittel 1 4332566 132,10 € 8 J mittel 1 4331566 134,30 € 16 J mittel 1 4332576 138,80 € 8 J mittel 1 4331576 142,10 €
16 J mittel 2 5332556 126,60 €
8 J mittel 2 5331556 129,00 €
16 J mittel 2 5332566 133,70 €
8 J mittel 2 5331566 134,50 € 16 J mittel 2 5332576 141,50 € 8 J mittel 2 5331576 142,70 € 16 J mittel 2 6332556 137,00 € 8 J mittel 2 6331556 138,70 € 16 J mittel 2 6332566 141,60 € 8 J lang 3 6331566 144,10 € 16 J mittel 2 6332576 147,80 € 8 J mittel 2 6331576 149,30 €
32 lang* 5343366 104,50 € 16 lang* 5342366 106,60 € 8 lang* 5341366 108,80 € 32 0,54 lang* 6343366 107,20 € 16 0,56 lang* 6342366 108,10 € 8 0,54 lang* 6341366 110,50 €
XC4 XD2 XF3 XA2 C 35/45 16 0,50 schnell 7742367 116,00 € 32 lang* 5353376 105,00 € 16 lang* 5352376 107,10 € 8 lang* 5351376 109,30 € 32 lang* 6353376 107,70 € 16 lang* 6352376 108,60 € 8 lang* 6351376 111,00 €
XC4 XD2 XF3 XA2 C 35/45 16 0,50 schnell 7752377 116,90 €
32 0,56 mittel 5353356 105,40 € 16 0,56 mittel 5352356 107,90 €
XC4
XC4
XC4
XF1
XC4
XC4
WU- Stahlfaserbeton (Beton inkl. Stahlfaserbewehrung gemäß KG- Angabe pro m³)
XD1
XA1
XC4
3
WA
XC4Wasserundurchl. Beton, Eindringtiefe max. 50mm,für Außen m. direkter Beregnung u.
Frostangriff
WU, wasserundurchlässiger Stahlbeton, Eindringtiefe max. 50mm, für Außenbauteile
mit direkter Beregnung und Frostangriff,chem.schwach angreifende
Umgebung.
XM1
Expositionsklassen Zuordnung
XC4 XF1 XA1
XC4
XC4
Sorte
n-
num
mer
Ü-Kl
asse
J
3
C 30/37 + 25 Kg
XF1
Feuc
htekla
sse
XF1
XF1
XA1
3
XF1 XA1
XC4
C 25/30 + 20 Kg
XC4
Der Betoneinbau erfolgt nicht unter Wasser, Beton mit maximal 50mm
Wassereindringtiefe, andere Werte nach Vereinbarung!
C 25/30
XF1 XA1
XF1 XA1
WA
XF1
XC4 XD1
XF1 XA1
F5
Bohrpfähle und Gründungskörper EN1536 und DIN FB129
Unterwasserbeton DIN EN 206-1/DIN 1045-2
Festi
gkeit
s-en
twick
lung
XC4
0,55
3
3
0,55
0,55
C 25/30
F4
Der Einbau erfolgt unter Wasser, Beton mit maximal 50mm Wassereindringtiefe, andere
Werte nach Vereinbarung!
XD1 C 30/37
XF1
Beton für Bauteile unter Wasser
C 25/30 + 25 Kg
C 30/37 + 20 Kg
3
C 25/30 + 20 Kg
3
3
Pump
fähig
0,60
Betoneigenschaft Verwendungszweck nach DIN
EN 206-1 / DIN 1045-2 Festi
gkeit
s- kla
sse
C 25/30 + 25 Kg
0,60
Stahlfaserbeton (Beton inkl. Stahlfaserbewehrung gemäß KG- Angabe pro m³)
XF1
XF1
XA1
0,60
Korn
größ
e
J
0,60C 25/30 +
30 Kg
0,60C 25/30 +
30 Kg
XA1 C 30/37 + 30 Kg
2F5
XA1
0,57
0,54
WA
C 30/37
XA1 C 25/30
0,57
2
Preis pro m³ netto frei Baustelle
zzgl.MwSt.Max.
WZ-
Wer
t
Kons
isten
z F
XF1
Stahlbeton für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frostangriff,chemisch
schwach angreifende Umgebung
3 0,60
Wir stellen uns auf Ihre Anforderungen ein und bedienen diese immer auf partnerschaftlicher Basis.
Preisliste Nr. 6 | Seite 5
XC XD XS XF XA XM
C 30/37 32 J mittel 2 6333151 129,20 € C 25/30 16 J mittel 2 6332151 131,00 €
XC4 XD3 XF4 XA3 XM2 C 30/37* 3 16 j 0,45 mittel 2 6636451 138,00 € 32 J lang* 2 7733153 131,60 € 16 J lang* 2 7732153 133,70 €
XC4 XD3 XF2 XF3 XA3 XM2 C 35/45 16 J 0,45 schnell 2 7832152 148,00 €
>7 N/mm² 32 N 1,17 lang* / 9013296 89,50 € >15N/mm² 32 N 1,17 lang* / 9013306 90,80 €
32 J mittel 2 5433501 108,20 € 16 J mittel 2 5432501 109,90 €
XC4 XD2 XF4 XA2 XM1 C 30/37 2 32 J 0,45 mittel 2 6625501 114,00 € XC4 XF3 XA1 XM1 Beton nach ZTV- LW C 25/30 2 16 J 0,50 mittel 2 5425466 110,30 €
XC4 XF4 XM1 ZTV-StB,BKL IV-VI mit LP C 30/37 32 J 0,45 mittel 2 6933431 114,00 € XC4 XD3 XF4 XM1 ZTV-StB,BKL I-III mit LP (Splitt) C 30/37 32 J 0,45 mittel 2 6938411 115,80 € XC4 XD3 XF4 XA2 XM1 ZTV-StB,BKL I-III mit LP (Splitt) C 30/37 2 32 N 0,45 schnell 2 6928412 118,00 € XC4 XD3 XF4 XA3 XM2 ZTV- Ing, mit LP (Splitt) C 30/37 2 16 N 0,45 mittel 2 6926512 124,00 €
XC4 XD3 XF4 XM2 WA ZTV-StB mit LP, Splitt C 30/37 2 16 N 0,42 schnell 2 6926511 122,30 €
XC4 XD3 XF4 WA ZTV-StB mit LP, Splitt C 30/37 2 16 N 0,45 schnell 2 6926512 122,50 €
XC4 XD2 XF2 XA2 WA Bettungsmörtel C 35/45 C1 8 N 0,40 schnell 2 7311132 130,40 €
6 2 J -- mittel / 00021168 111,00 € 2 2 N -- mittel / 00021169 105,00 €
6 2 J -- lang* / 9000386 101,60 € 6 2 J -- mittel / 9009386 103,70 €
Druckfestigkeit bis ca. 15 N/mm² C 12/15 C1 16 N 0,40 mittel / 2012701 102,40 € Druckfestigkeit bis ca. 25 N/mm² C 20/25 C1 16 N 0,31 mittel / 4002707 119,20 € Druckfestigkeit bis ca. 30 N/mm² C 25/30 C1 16 N 0,31 mittel / 5002707 122,90 €
X0 WA inkl. 2h Verzögerer max 20N/mm² C 8/10 2 2 J 0,60 mittel / 0040731 158,00 €
Beton nach FD- Richtlinie
Rezeptur* ist mit Luftporenbildner und SplittWA
Bettungsmörtel, zementgebunden für Groß- oder Altstadtpflastersteine (geprüft, aber nicht fremdüberwacht)
X0
XC4 XD2
fließfähig, Bodenklasse 3-5, ohne FestigkeitW0
C 35/45
XA1 XM1XC4 XD1
Sorte
n-
num
mer
Korn
größ
e
Pump
fähig
Max.
WZ-
Wer
t
Festi
gkeit
s-en
twick
lung
Ü-Kl
asse
X0
Tragschichten (HGT) hydraulisch gebunden
Straßen und landwirtschaftlichen Wegebau nach ZTV-LW
Straßen- und Fahrbahnflächen nach ZTV-StB 07
XM1
X0
XF2XC4 XD1
WF
Expositionsklassen Zuordnung
XF2 XA2
XF1
XA1
WS
WA
FD- Beton (flüssigkeitsdichter Beton) mit reduziertem Schwindverhalten
3
3 0,50
0,50
Betoneigenschaft Verwendungszweck nach DIN
EN 206-1 / DIN 1045-2 Festi
gkeit
s- kla
sse
Kons
isten
z F
0,54
C1
3
nicht fremdüberwacht, max.10N/mm²
HGT hydraulisch gebundene Tragschichten
3
Außenflächen mit Frost- und Taumittelangriff, Rezepturen mit Luftporenbildner
C 25/30
stichfest, Bodenklasse 3-5, ohne Festigkeit
nicht fremdüberwacht, max.17N/mm²
WA
WA
X0
Preis pro m³ netto frei Baustelle
zzgl.MwSt.Feuc
htekla
sse
Leit- und Prallwände an Fahrbahnen
Fundamentsockel Fahrbahnbeschilderung
Füllboden flüssig "liquid Sand" ohne Festigkeiten, fließfähig o. stichfest (geprüft, aber nicht fremdüberwacht)
Dämmer, zum Verfüllen von Hohlräumen / Rohren / Behältern (geprüft, aber nicht fremdüberwacht)
Dränbeton als wasserdurchlässige Tragschicht (geprüft, aber nicht fremdüberwacht)
Fugenverguss, zementgebunden für Verlegeplatten (geprüft, aber nicht fremdüberwacht)
Wir sind seit über 25 Jahren erfolgreich am Markt etabliert. Unsere langjährige Erfahrung und unser Know How bei der Herstellung und Förderung von Transportbeton ist und bleibt Garant bei der erfolgrei-chen Umsetzung anspruchsvollster Projekte.
Seite 6 | Preisliste Nr. 6
XC XD XS XF XA XM
32 mittel 6333126 111,80 € 16 mittel 6332126 114,10 €
XC4 XD2 XF3 XA2 XM1 32 mittel 7733137 117,50 € XC4 XD2 XF3 XA2 16 mittel 7732137 119,90 € XC4 XD3 XS3 XF3 XA3 Deckel C 50/60 F3 16 0,36 schnell 9332004 138,20 €
32 0,49 mittel 6733901 108,60 € 16 0,50 mittel 6732901 109,80 € 8 0,50 mittel 6731901 110,50 € 32 schnell 7733882 112,30 € 16 schnell 7732882 114,50 € 8 schnell 7731882 115,00 € 32 mittel 6323866 110,60 € 16 mittel 6322866 111,50 € 8 mittel 6321866 114,30 €
XC4 XD3 XF3 XA3 Widerlagersockel C 40/50 F3 16 0,42 schnell 9332952 125,00 €
C 25/30 F2 16 J 0,50 mittel 5926891 112,00 € C 30/37 F2 16 J 0,45 mittel 6926501 117,50 €
32 0,49 lang* 6333133 125,00 € 16 0,49 lang* 6332133 127,30 €
XC4 XF3 C 30/37 32 0,50 lang* 6733488 123,80 € 32 0,45 lang* 7333138 129,90 € 16 0,45 lang* 7332138 131,50 €
32 lang* 5343068 105,60 € 16 lang* 5342068 106,90 € 32 lang* 7343255 123,20 € 16 lang* 7342255 126,60 €
Kons
isten
z F
Korn
größ
e
Pump
fähig
Max.
WZ-
Wer
t
Festi
gkeit
s-en
twick
lung
Ü-Kl
asse
Sorte
n-
num
mer
XC4 XF2 XF3
XC4
XC4
Fundamentbeton
C 30/37
C 35/45WA
F3
Festi
gkeit
s- kla
sse
0,48
C 30/37
J
0,50
F3
F3J
0,57
0,48
XF1 XA1
XF2 XF3
XA2XD2
XD2
Stahlbeton für waagerechte Betonflächen mit Taumitteleinfluß mit LPWA
C 30/37
F3
XD3 XF4
Beton nach ZTV- Ing / ZTV-W mit langsamer Festigkeitsentwicklung für massige Bauteile
C 30/37XD1
2J
0,48
XF3 XA3 XM1
XF1 XA1
C 35/45
2
Stahlbeton für vorwiegend senkrechte Flächen im Tausalz-Spritzwasserbereich mit
Wasserwechselzonen
2
Fundamentbeton
Expositionsklassen Zuordnung
Feuc
htekla
sse
Betoneigenschaft Verwendungszweck nach DIN
EN 206-1 / DIN 1045-2
XD3
Stahlbeton für senkrechte Betonflächen im Tausalz- und Sprühnebelbereich
C 35/45 F3
F2
XC4
XC4
XD2WA
XF3 XA3
XF1 XA1
WA
XC4
XC4
XM1XS1
WA
XC4
ZTV-W nach DIN EN 206-1 (Festigkeitsentwicklung langsam 56 Tage)
Massenbeton mit geringer Wärmeentwicklung (Festigkeitsentwicklung langsam = 56 Tage)
2Stahlbeton für massige Bauteile, Beton mit
geringerer Wärmeentwicklung, die Endfestigkeit wird erst nach 56 Tagen erreicht!
C 25/30
C 35/45F4 J
0,59
2
Kappenbeton nach ZTV-Ing. (Beton weicht von der DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 ab)
Ingenieurbauwerke nach ZTV-ING. (Beton weicht von der DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 ab)
Preis pro m³ netto frei Baustelle
zzgl.MwSt.
Windkraftanlagen, Fundamente und Deckel
Preisliste Nr. 6 | Seite 7
Werkstein
• Sand · Kies · Splitt• Wasserbausteine• Gabionenfüllsteine• Findlinge• Brechsand• Mutterboden• Beton-RC• Felsen
• Beton in erdfeuchter oder � üssiger Konsistenz • stahlfaser-/ glasfaserbewehrter Beton• wasserundurchlässiger oder � üssigkeitsdichter Beton• Beton nach ZTV- Ing.
• Unterwasser-, Schaum-,Straßen- und Schwerbeton
• Dämmer & Estrich• HG-Tragschichten
• P� astersteine• Mauersteine • Borde• Natursteinplatten• Palisaden• Dekorelemente• viele Farben lieferbar• für Privat & Gewerbe
& Naturstein Schüttgüter
25Jahre
(Anlieferung als auch Selbstabholung möglich.)
Transportbeton
Selbstabholer 5,00 € Frachtausgleich 16,00 € Entladezeit 1,50 € Wartezeit 1,50 € Rückbeton 80,00 € Storno Beton 60,00 € Storno PUMI 200,00 € Storno Pumpe PreislisteLieferzeit Mo.-Fr. o.ZuschlagSpätzuschlag 8,00 € Nacht, Mo-Fr. 12,00 € Nacht, Fr.- Mo n. Aufwand
8,00 € 12,00 €
a. AnfrageSonn- u. Feiertag 16,00 € Saisonzuschlag 4,00 € Betontemperatur + 7,00 € Betontemperatur - n. AufwandMaut 0,28 € Treibstoffkosten 1,35 € Kipperlieferung n. AufwandSchüttrohr starr 35,00 € Verzögerer = VZ 2,00 € Fließmittel = FM 2,50 € Quellzusatz 28,00 € Bindemittel ändern 6,00 € Anlagenkosten 396,00 € Fahrzeugkosten 65,00 € Kunststofffaser 14,00 € Stahlfaser TagespreisHeizestrich 13,00 € Stabilisierer 7,00 € Zumischkosten 3,00 € Lieferscheinkopie 3,00 € ZTV- Ist- Ausdruck 0,50 €
Abziehpatsche 20,00 € Rüttelflasche 35,00 € Rüttelpatsche 40,00 €
Sie benötigen einen 220 V, 16- Ampere- Anschluss Patsche aufsetzen, abziehen, fast fertig!
Abbindeverzögerer berechnen wir pro m³/Std. Verzögerungszeit (3, 6 oder 9 Std VZ.) mit
Stabilisatorzusatz gegen das Entmischen von F5- Beton, Preis pro Kubikmeter
Strom- oder Benzin-Rüttelpatsche als Mietgerät, Miete pro Betoniergang
Abziehpatsche 1,80m breit, ohne Rüttelmotor, Miete pro Betoniergang
Kunststofffaserdosierung nach Kundenvorgabe, Dosierung pro Kilogramm, Faserpreis pro Kilo
Für einen nachträglich angeforderten Lieferschein, berechnen wir pro Kopie zuzüglich Porto
Bei Erhöhung der Treibstoffkosten (Diesel) über 1,26 €/l netto, steigt der Frachtsatz pro m³ umDie Anlieferung mit Kipp- LKW, Sattel, oder Dreiachser berechnen wir
Patschenbreite 1,5 Meter Benzin- oder Strom Glätt- Rüttelpatsche
Für die Fließmittelzugabe zur Konsistenzveränderung auf F4 berechnen wir pro Liter (max.3l/m³)
220 Volt FlaschenrüttlerLängen von 1,5 bis 2,7 Meter vorhanden
Wird ein ZTV-Ing.- Soll-/Ist-Ausdruck auf dem LS gefordert, so berechnen wir pro Lieferscheinandruck
Rüttelflasche 220V, 16A, als Mietgerät, Miete pro Betoniergang
Glätt - und Verdichtungsgeräte gleich mitbestellen! Lieferung / Bringservice mit der Betonlieferung.
Für mautpflichtige Strecken z.Bauvorhaben berechnen wir nach Aufwand, pro Km mit mindestens
Zur Beschleunigung des Abbindeverhaltens auf "schnell" beträgt der Aufpreis pro Kubikmeter
Netto- Preisangaben für Zusatzkosten, auch für Dienst- und Sonderleistungen
Ab 15.11. bis 31.03. erheben wir einen Saisonzuschlag pro m³ in Höhe von
Abholzeit Selbstabholer Mo.-Fr. ab 8.00 bis 14.00 Uhr (kann abweichen!), Nachlass pro m³
Zusatzmittel für die Herstellung von Heizestrich (Heizestrichzusatz), Preis pro Kubikmeter
Bei Absage der disponierten Betonpumpe am Liefertag, berechnen wir Stornogebühren gemäß
Für das vermindern der Betontemperatur gemäß gültiger DIN berechnen wirFür die Herstellung von Warmbeton gemäß gültiger DIN, berechnen wir pro Kubikmeter
Bei Schüttrohrentladung (nur F4- Beton) bis max. 5 m, gerade Reichweite, berechnen wir pro Fzg.
Mischkosten für kundenseitig gelieferte Zusatzmittel/Stoffe im Werk o. auf der Baustelle, pro m³
Für den Einsatz von Quellmittel berechnen wir pro Kilogramm (ca.3 Kilo Zugabe pro m³!)
Stahlfaserzusatz als Alternativbewehrung gemäß Kundenvorgabe, Preis pro Kilo
Vorhalten von Fahrmischern, hier berechnen wir pro Stunde und Fahrzeug inkl. FahrerVorhalten der Mischanlage inkl. Bedienpersonal, hier berechnen wir pro Stunde Bereitschaftszeit
Samstaglieferung, erst ab min. 80m³ Bestellmenge!
Wartet das Fahrzeug nach Eintreffen auf der Baustelle auf Entladung, berechnen wir pro Minute
Bei Absage am Liefertag berechnen wir pro abgesagtem m³ 10,- €, mind. aber pauschal pro Fahrzeug
Kernarbeitszeit 7.00 Uhr, ab 7.30 Uhr auf Bau eintreffend, ab 16.30 Uhr abfahrend von der Baustelle
Samstaglieferung 16.30 auf Bau, 22.00 Uhr im Werk, (Lieferzusage freibleibend!) zus. pro m³
Nachtzuschlag ab Freitag 22.00 Uhr bis Montag 6.30 Uhr (Lieferzusage freibleibend!)
Mo.-Fr. v.16.30 Uhr auf Bau eintreffend, bis max.22.00 Uhr pro m³ (mindestens 45.- € pro Fahrt!)
Samstag nach 12.00 Uhr auf Baustelle eintreffend,16.30 Uhr ab Bau (Lieferzusage freibleibend!) m³
Lieferungen an Sonn- und Feiertagen nur nach Vereinbarung, mindestens zus. pro m³
Samstag 7.30 Uhr auf Baustelle eintreffend bis 12.00 Uhr ab Bau (Lieferzusage freibleibend!) zus. pro m³
Nachtzuschlag Mo.- Fr. ab 22.00 bis 07.30 Uhr zus. pro m³ (mindestens 60,- € pro Fahrt!)
Bei Absage eines PUMI- Einsatzes (Fahrmischerpumpe) am Liefertag, berechnen wir pauschal
Bei Liefermengen unter 7cbm, berechnen wir als Frachtkostenausgleich pro fehlenden KubikmeterFür die Entladung auf Baustelle sind 5 Min/m³ im Preis kalkuliert, darüber berechnen wir pro Minute
Für bestellten und nicht abgenommenen Beton =Rückbeton, berechen wir pro Kubikmeter
Seite 8 | Preisliste Nr. 6
Mietpreisliste Fahrmischerpumpe PUMI Reichweite bis 20 Meter (ohne Verlängerung)Reichhöhe bis 24 MeterAbmessungen und Gewichte4 Achsen, davon zwei angetrieben, ohne Allrad!2,60 m Fahrzeugbreite4,60 m Fahrzeugbreite bei ausgefahrener Abstützung (r/l)3,95 m Fahrzeughöhe (leer)9,70 m Fahrzeuglänge über alles5,5 m³ Mischtrommelinhalt max.18.400 kg Fahrzeuggewicht leer32.000 kg Fahrzeuggewicht voll
75,00 € bis 3m³ 175,00 € bis 6m³ 210,00 € bis 15m³ 245,00 € bis 20m³ 265,00 € bis 25m³ 295,00 € bis 30m³ 315,00 € bis 35m³ 335,00 € bis 40m³ 355,00 € pro cbm 9,80 €
20,00 € 140,00 €
65,00 € 110,00 €
11,00 € 5,00 €
13,00 € 2,00 €
240,00 € 200,00 €
Preisangaben netto zzgl. MwSt.
Zeit ist Geld, Personal kostet Ihr Geld !
Alle Preisangaben verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, es gelten für alle Lieferungen und Leistungenunsere allgemeinen „Geschäfts,- Verkaufs,- Miet,- und Lieferbedingungen" für Beton und die Vermietung von Betonfördergeräten.Achten Sie bei der Bestellung auf eine freie Zufahrt und ausreichende Stellfläche 4 x 9,5m für die Betonpumpe plus einenFahrmischer 9x3m. Zufahrtbreite mind. 4 m, Wenderadius vor der Einfahrt mind. 10 m. Eventuell benötigte Genehmigungen müssenimmer vom Auftraggeber beantragt und eingeholt werden! Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.
Förderleistung mit Mast, maximal 20 Meter Reichweite*(*zusätzliche Schlauchverlängerung bis max. 40m möglich)
Warten Sie nicht mehr auf Beton oder die Betonpumpe, denn mit demPUMI trifft beides pünktlich auf der Baustelle ein. Dieses ausgereifteSpezialfahrzeug hilft Ihnen Kraft, Zeit und Geld einzusparen. ObStreifenfundament, Bodenplatte, Zwischendecke oder Ringanker, mitdem PUMI wird der Beton schnell und kostengünstig zur Einbaustellegefördert. Ein weiterer Vorteil ist, die Steuerung der Pumpe erfolgtdurch den Maschinisten mit einer Funkfernbedienung. Er steht direktneben der Einbaustelle, wodurch eine punktgenaue Mastführung undsauberes Arbeiten immer gewährleistet ist. Bei einem Bedarf von über5,5m³ Beton, wird der zusätzlich benötigte Beton von einem anderenMischfahrzeug (siehe Bild oben) übernommen. Bitte beachten Sie, eslässt sich mit dem PUMI kein erdfeuchter Beton fördern.
Für die Montage / den Einsatz einer Leitungsreduzierung von 125 auf 65mm, berechnen wir pauschal
Für das Umsetzen der Pumpe auf der Baustelle berechnen wir pro Standortwechsel:
Auftragsstorno, wir berechen für das Absagen am Einsatztag / < = 24 h vor Einsatz pauschal
Für den erhöhten Verschleiß bei der Förderung von Stahlfaserbeton, berechnen wir pro m³
Ist die Reinigung der Pumpe auf der Baustelle nicht möglich, dann berechnen wir für die Entsorgung
Diese oben angegebenen. Preise sind nicht rabattierbar,für Schlauch- und Autobetonpumpen gilt eine gesonderte Preisliste! Stand 04.2018
An- und Abfahrt bis 20 Kilometer ab Werk Oranienburg frei, darüber hinaus berechnen wir eine Pauschale von
Der Mindestumsatz / Netto- Rechnungsbetrag beträgt auch bei vergeblicher Anfahrt immer:
Ab einer Fördermenge über 40 cbm berechnen wir
Anpumphilfe / Gleitfördermittel, pro BeutelFür eine zusätzliche Rohr/Schlauchverlängerung (bis max.40m) berechnen wir ab Mastende pro lfd.Meter
Einsatz / Nutzung des pneumatischen Quetschverschlusses am Auslaufschlauch (Kleckerstopp)Bei Förderleistung unter 15 Kubikmeter / Std. berechnen wir die Leistung im Stundensatz:
Preisliste Nr. 6 | Seite 9
Mietpreisliste Fahrmischerpumpe PUMI Reichweite bis 20 Meter (ohne Verlängerung)Reichhöhe bis 24 MeterAbmessungen und Gewichte4 Achsen, davon zwei angetrieben, ohne Allrad!2,60 m Fahrzeugbreite4,60 m Fahrzeugbreite bei ausgefahrener Abstützung (r/l)3,95 m Fahrzeughöhe (leer)9,70 m Fahrzeuglänge über alles5,5 m³ Mischtrommelinhalt max.18.400 kg Fahrzeuggewicht leer32.000 kg Fahrzeuggewicht voll
75,00 € bis 3m³ 175,00 € bis 6m³ 210,00 € bis 15m³ 245,00 € bis 20m³ 265,00 € bis 25m³ 295,00 € bis 30m³ 315,00 € bis 35m³ 335,00 € bis 40m³ 355,00 € pro cbm 9,80 €
20,00 € 140,00 €
65,00 € 110,00 €
11,00 € 5,00 €
13,00 € 2,00 €
240,00 € 200,00 €
Preisangaben netto zzgl. MwSt.
Zeit ist Geld, Personal kostet Ihr Geld !
Alle Preisangaben verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, es gelten für alle Lieferungen und Leistungenunsere allgemeinen „Geschäfts,- Verkaufs,- Miet,- und Lieferbedingungen" für Beton und die Vermietung von Betonfördergeräten.Achten Sie bei der Bestellung auf eine freie Zufahrt und ausreichende Stellfläche 4 x 9,5m für die Betonpumpe plus einenFahrmischer 9x3m. Zufahrtbreite mind. 4 m, Wenderadius vor der Einfahrt mind. 10 m. Eventuell benötigte Genehmigungen müssenimmer vom Auftraggeber beantragt und eingeholt werden! Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.
Förderleistung mit Mast, maximal 20 Meter Reichweite*(*zusätzliche Schlauchverlängerung bis max. 40m möglich)
Warten Sie nicht mehr auf Beton oder die Betonpumpe, denn mit demPUMI trifft beides pünktlich auf der Baustelle ein. Dieses ausgereifteSpezialfahrzeug hilft Ihnen Kraft, Zeit und Geld einzusparen. ObStreifenfundament, Bodenplatte, Zwischendecke oder Ringanker, mitdem PUMI wird der Beton schnell und kostengünstig zur Einbaustellegefördert. Ein weiterer Vorteil ist, die Steuerung der Pumpe erfolgtdurch den Maschinisten mit einer Funkfernbedienung. Er steht direktneben der Einbaustelle, wodurch eine punktgenaue Mastführung undsauberes Arbeiten immer gewährleistet ist. Bei einem Bedarf von über5,5m³ Beton, wird der zusätzlich benötigte Beton von einem anderenMischfahrzeug (siehe Bild oben) übernommen. Bitte beachten Sie, eslässt sich mit dem PUMI kein erdfeuchter Beton fördern.
Für die Montage / den Einsatz einer Leitungsreduzierung von 125 auf 65mm, berechnen wir pauschal
Für das Umsetzen der Pumpe auf der Baustelle berechnen wir pro Standortwechsel:
Auftragsstorno, wir berechen für das Absagen am Einsatztag / < = 24 h vor Einsatz pauschal
Für den erhöhten Verschleiß bei der Förderung von Stahlfaserbeton, berechnen wir pro m³
Ist die Reinigung der Pumpe auf der Baustelle nicht möglich, dann berechnen wir für die Entsorgung
Diese oben angegebenen. Preise sind nicht rabattierbar,für Schlauch- und Autobetonpumpen gilt eine gesonderte Preisliste! Stand 04.2018
An- und Abfahrt bis 20 Kilometer ab Werk Oranienburg frei, darüber hinaus berechnen wir eine Pauschale von
Der Mindestumsatz / Netto- Rechnungsbetrag beträgt auch bei vergeblicher Anfahrt immer:
Ab einer Fördermenge über 40 cbm berechnen wir
Anpumphilfe / Gleitfördermittel, pro BeutelFür eine zusätzliche Rohr/Schlauchverlängerung (bis max.40m) berechnen wir ab Mastende pro lfd.Meter
Einsatz / Nutzung des pneumatischen Quetschverschlusses am Auslaufschlauch (Kleckerstopp)Bei Förderleistung unter 15 Kubikmeter / Std. berechnen wir die Leistung im Stundensatz:
Geräteart / Typ > Verteiler-mastpumpe Großmastpumpe Großverteiler-
mastpumpe Schlauchpumpe
Bezeichnung > VM 24 GVM 38 GVM 52 o. SaniMastMast- Reichhöhe > bis 24 m bis 38 m bis 52 m SchlauchMastlänge ohne Verlängerung > 20 m 36 m 49 m bis 100mStellfläche B x L in Meter max.ca. > B 5,8 x L 8,20 B 6,30 x L 11 B 10,5 x L 14,5 B 3,40 x L 8
Grundpreis je Einsatz 110,00 € 155,00 € 250,00 € 125,00 €Fördermenge bis 10 m³ pauschal 220,00 € 310,00 € 615,00 € 250,00 €Fördermenge von 10,1 - 30 m³ pauschal 330,00 € 450,00 € 665,00 € 375,00 €
30,1 - 150 m³ 11,60 € 15,00 € 22,50 € 13,00 €150,1 - 250 m³ 11,20 € 14,50 € 22,00 € 12,50 €250,1 - 300 m³ 10,60 € 14,00 € 21,50 € 12,00 €über 300 m³ 10,20 € 13,50 € 21,00 € 11,50 €Mindestrechnungsbetrag je Einsatz 345,00 € 470,00 € 860,00 € 380,00 €
Bei Unterschreitung von 15 m³ je Std. 160,00 € -- -- 175,00 €Bei Unterschreitung von 20 m³ je Std. -- 260,00 € 375,00 € --
Baustelle ohne Reinigungsmöglichkeit 180,00 € 230,00 € 320,00 € 180,00 €Stornierung ab 24 h vor Einsatz 240,00 € 310,00 € 600,00 € 240,00 €Vergebliche An- und Abfahrt 275,00 € 365,00 € 650,00 € 230,00 €Standortwechsel auf der Baustelle 70,00 € 110,00 € 175,00 € 80,00 €Spätzulage von 17:00 - 07:00 UhrSamstags-, Sonn- und Feiertagszuschlag
7,50 €7,50 €
30,00 €20,00 €10,00 €65,00 €
4,50 €120,00 €
3,00 €120,00 €480,00 €320,00 €
20,00 €
Mietpreisliste für Auto- Betonpumpen mit Verteilermast, Rohr- oder Schlauchleitung
Die kostenlose Beistellung von 50 Kg Zement zum herstellen eine Vorlaufmischung / Anpumphilfe.
Werden die vorstehenden Leistungen durch den Mieter nicht erbracht, dann erfolgt die Leistung und Berechnung durch uns.Beistellung von Personal zum Aufbau der Förderleitungen, zusätzich einen Einweiser für die Fahrmischer an der Betonpumpe.
Berechnungsgrundlage bei Pauschalleistung ist der Grundpreis zzgl. Förderleistung je Einsatz
Bei Unterschreitung des Mindestumsatzes pro Stunde berechnen wir die Maschine im Stundenmietsatz. Und zwar vom bestellten Einsatztermin bis zum Förderende, zuzüglich eine Stunde Rüstzeit. Bei den Großmastpumpen GVM 42/52 beträgt die Rüstzeit 1,5 Stunden, die Rüstzeit bezieht sich auf das
Aufstellen und das anschließende Abbauen bis Abfahrt vom Einsatzort.
Die Reinigung der Mietsache auf der Baustelle, inkl. der Entsorgung des angefallenen Restbetons zu seinen Lasten.Die Beseitigung von Verschmutzungen oder Verunreinigungen durch das Betonfördern auf der Baustelle.
Bei Abrechnung nach Leistungspreis berechnen wir den geförderten m³ zzgl. Grundpreis
Preise für Zusatz - und Sonderleistungen
Der Mieter verpflichtet sich die nachfolgenden Leistungen kostenfrei selbst zu übernehmen.
Zusatzleistungen / Einsatzzeiten / Storno (Kernarbeitszeit Mo.- Fr. von 7- bis Ende 17 Uhr)
Bei Unterschreitung der Mindestfördermenge erfolgt die Abrechnung im Stundensatz!
Zulage für Bögen an Rohr-/Schlauchleitung, je Bogen2. Maschinist je Einsatztstunde von Ankunft bis Abfahrt BaustelleVerschleißzulage bei Förderung von Faserbetonen
Ausnahmegenehmigung / Schwerlastgenehmigung für 52m Mastpumpe Berlinpneumatischer Endschlauch Verschlussventil (Kleckerstopp)
auf Anfrage
Alle Preisangaben netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwersteuer am Tag der erbrachten Leistung
Zulage für Rohr- / Schlauchleitung an Mastpumpe , pro MeterZulage für Schlauchleitung an Schlauchpumpe über 20 Meter, pro MeterRohr- / Schlauchreduzierung an Mastpumpe von 125mm auf 100 bzw. 65mmGleitmittel als Anpumphilfe je Einsatz
Anlieferung bzw. Abholung von einem RundverteilermastZuschlag für Rundverteilernutzung pro geförderten Kubikmeter
auf Anfrage
Anlieferung bzw. Abholung von Rohr / SchlauchleitungenAusnahmegenehmigung / Schwerlastgenehmigung für 52m Mastpumpe Brandenburg
Ganz gleich ob es sich um Privatkunden, Mauermeister oder einen Baukonzern handelt – wir garantieren stets gleichbleibende Leistung in Bezug auf Qualität, Beratung und Liefertermin.
Seite 10 | Preisliste Nr. 6
Geräteart / Typ > Verteiler-mastpumpe Großmastpumpe Großverteiler-
mastpumpe Schlauchpumpe
Bezeichnung > VM 24 GVM 38 GVM 52 o. SaniMastMast- Reichhöhe > bis 24 m bis 38 m bis 52 m SchlauchMastlänge ohne Verlängerung > 20 m 36 m 49 m bis 100mStellfläche B x L in Meter max.ca. > B 5,8 x L 8,20 B 6,30 x L 11 B 10,5 x L 14,5 B 3,40 x L 8
Grundpreis je Einsatz 110,00 € 155,00 € 250,00 € 125,00 €Fördermenge bis 10 m³ pauschal 220,00 € 310,00 € 615,00 € 250,00 €Fördermenge von 10,1 - 30 m³ pauschal 330,00 € 450,00 € 665,00 € 375,00 €
30,1 - 150 m³ 11,60 € 15,00 € 22,50 € 13,00 €150,1 - 250 m³ 11,20 € 14,50 € 22,00 € 12,50 €250,1 - 300 m³ 10,60 € 14,00 € 21,50 € 12,00 €über 300 m³ 10,20 € 13,50 € 21,00 € 11,50 €Mindestrechnungsbetrag je Einsatz 345,00 € 470,00 € 860,00 € 380,00 €
Bei Unterschreitung von 15 m³ je Std. 160,00 € -- -- 175,00 €Bei Unterschreitung von 20 m³ je Std. -- 260,00 € 375,00 € --
Baustelle ohne Reinigungsmöglichkeit 180,00 € 230,00 € 320,00 € 180,00 €Stornierung ab 24 h vor Einsatz 240,00 € 310,00 € 600,00 € 240,00 €Vergebliche An- und Abfahrt 275,00 € 365,00 € 650,00 € 230,00 €Standortwechsel auf der Baustelle 70,00 € 110,00 € 175,00 € 80,00 €Spätzulage von 17:00 - 07:00 UhrSamstags-, Sonn- und Feiertagszuschlag
7,50 €7,50 €
30,00 €20,00 €10,00 €65,00 €
4,50 €120,00 €
3,00 €120,00 €480,00 €320,00 €
20,00 €
Mietpreisliste für Auto- Betonpumpen mit Verteilermast, Rohr- oder Schlauchleitung
Die kostenlose Beistellung von 50 Kg Zement zum herstellen eine Vorlaufmischung / Anpumphilfe.
Werden die vorstehenden Leistungen durch den Mieter nicht erbracht, dann erfolgt die Leistung und Berechnung durch uns.Beistellung von Personal zum Aufbau der Förderleitungen, zusätzich einen Einweiser für die Fahrmischer an der Betonpumpe.
Berechnungsgrundlage bei Pauschalleistung ist der Grundpreis zzgl. Förderleistung je Einsatz
Bei Unterschreitung des Mindestumsatzes pro Stunde berechnen wir die Maschine im Stundenmietsatz. Und zwar vom bestellten Einsatztermin bis zum Förderende, zuzüglich eine Stunde Rüstzeit. Bei den Großmastpumpen GVM 42/52 beträgt die Rüstzeit 1,5 Stunden, die Rüstzeit bezieht sich auf das
Aufstellen und das anschließende Abbauen bis Abfahrt vom Einsatzort.
Die Reinigung der Mietsache auf der Baustelle, inkl. der Entsorgung des angefallenen Restbetons zu seinen Lasten.Die Beseitigung von Verschmutzungen oder Verunreinigungen durch das Betonfördern auf der Baustelle.
Bei Abrechnung nach Leistungspreis berechnen wir den geförderten m³ zzgl. Grundpreis
Preise für Zusatz - und Sonderleistungen
Der Mieter verpflichtet sich die nachfolgenden Leistungen kostenfrei selbst zu übernehmen.
Zusatzleistungen / Einsatzzeiten / Storno (Kernarbeitszeit Mo.- Fr. von 7- bis Ende 17 Uhr)
Bei Unterschreitung der Mindestfördermenge erfolgt die Abrechnung im Stundensatz!
Zulage für Bögen an Rohr-/Schlauchleitung, je Bogen2. Maschinist je Einsatztstunde von Ankunft bis Abfahrt BaustelleVerschleißzulage bei Förderung von Faserbetonen
Ausnahmegenehmigung / Schwerlastgenehmigung für 52m Mastpumpe Berlinpneumatischer Endschlauch Verschlussventil (Kleckerstopp)
auf Anfrage
Alle Preisangaben netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwersteuer am Tag der erbrachten Leistung
Zulage für Rohr- / Schlauchleitung an Mastpumpe , pro MeterZulage für Schlauchleitung an Schlauchpumpe über 20 Meter, pro MeterRohr- / Schlauchreduzierung an Mastpumpe von 125mm auf 100 bzw. 65mmGleitmittel als Anpumphilfe je Einsatz
Anlieferung bzw. Abholung von einem RundverteilermastZuschlag für Rundverteilernutzung pro geförderten Kubikmeter
auf Anfrage
Anlieferung bzw. Abholung von Rohr / SchlauchleitungenAusnahmegenehmigung / Schwerlastgenehmigung für 52m Mastpumpe Brandenburg
Allgemeine Mietbedingungen für Betonfördergeräte der HAVELBETON Oranienburg
§ 1 Allgemeines
1. Diese allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen betreffen die Vermietungen von Betonförder-geräten, insbesondere Betonpumpen / Rundverteiler mit Rohr- / Schlauchleitung und dem nötigen Zubehör.
2. Der Vertragspartner/Mieter stimmt zu, dass durch die Auftragserteilung nachstehende ihm übergebene oder bereits bekannte allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen Vertragsbestandteil des Mietvertrages werden. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen dem Vermieter und dem Vertragspartner, wenn diese allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen dem Vertragspartner übergeben oder für ihn einmal durch Unterschrift verbindlich geworden sind, auch für spätere Mietverträge über die Gestellung von Betonfördergeräten.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners / Mieters gelten nur, wenn sie als Vertrags-bedingungen von uns anerkannt und auch schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Angebote, Preise, Zustandekommen des Auftrages
1. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist gelten die Angebote des Vermieters immer als freibleibend und unverbindlich.
2. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, liegt der Abrechnung immer der am Miettag jeweils gültige Listenpreis zugrunde. Zuschläge für die Bereitstellung der Mietsache außerhalb der Kernarbeitszeit und oder in der kalten Jahreszeit werden im Einzelnen anlässlich der Verhandlungen über den Mietpreis gesondert vereinbart.
3. Falsche Angaben und Übermittlungsfehler des Mieters an den Vermieter gehen zu Lasten des Mieters. Soweit sich die Angaben des Mieters als unvollständig oder ungenau herausstellen, ist der Vermieter berechtigt den Vertrag jederzeit aufzulösen, ohne dass dem Mieter Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrunde hieraus erwachsen.
4. Der Mietvertrag kommt durch mündliche Zusage des Vermieters und nachträglich durch den Zugangeiner schriftlichen Auftragsbestätigung an den Mieter, oder durch die Bereitstellung der Mietsache am Arbeitsort bzw. der Baustelle zustande.
§ 3 Pflichten des Vermieters
1. Der Vermieter verpflichtet sich die Mietsache während der Dauer der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Die Mietzeit beginnt mit Eintreffen der Mietsache an der Baustelle, spätestens jedoch bei verlassen der öffentlichen Straße um zum Einsatzort zu gelangen. Die Mietzeit endet mit dem Abtransport von dort, frühestens jedoch, sobald die Mietsache die öffentliche Straße erreicht hat.
2. Der Vermieter ist bemüht die vom Mieter gewünschten oder angegebenen Termine oder Fristen einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen durch den Vermieter berechtigen den Mieter zum Rücktritt wegen Verzuges, wenn dem Vermieter zuvor erfolglos unter Ablehnungsandrohung eine angemessene, mindestens 4 Arbeitstage betragende Nachfrist gesetzt worden ist (§ 326 BGB).
3. Soweit der Vermieter Umstände, die den Gebrauch der Mietsache erschweren, verzögern oder unmöglich machen, nicht zu vertreten hat, ist er berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs der Mietsache um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
4. Der Vermieter hat Streik, Aussperrung, Feuer, behördliche Eingriffe, Unruhen, Betriebsstörungen,Maschinenausfälle der Pumpen und/oder ihrer Zusatzeinrichtungen, Mangel an Betriebsstoffen,Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen, bei sich selbst oder in fremden Betrieben, von denen die Gewährung des Gebrauchs der Mietsache abhängig ist, nicht zu vertreten. In einem solchen Falle ist dem Mieter unverzüglich von dem Hinderungsgrund Mitteilung zu machen, ohne daß durch Unterlassung einer solchen Mitteilung dem Mieter ein Schadensersatzanspruch zusteht.
5. Eine Gewährleistung für den mit der Mietsache geförderten Beton übernimmt der Vermieter nicht.
6. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter und seinen Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aber aus Verzug und positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder gegenüber Nichtkaufleuten auf grober Fahrlässigkeit.
7. Schadensersatzansprüche eines Kaufmanns verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Ansprüche durch den Vermieter. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Kaufmann Kenntnis von dem Schadensgrund erhält.
8. Die Haftung für durch den Vermieter zu vertretende Schäden ist auf den Umfang und dieDeckungssumme seiner Betriebs-Haftpflicht-Versicherung begrenzt. Deckungssumme z. Z. € 2.500.000,—(entsprechend in Höhe der vereinbarten Währung) pauschal. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres ist auf das 3-fache dieser Deckungssumme begrenzt.
§ 4 Pflichten des Mieters
1. Bestellungen für Mietgeräte sind mit angemessener Fristsetzung aufzugeben. Wird die Lieferung der Mietsache aus Gründen verschoben, die vom Mieter zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die Kosten des Ausfalls zu berechnen. Bei nachträglicher Änderung der für den Mietvertrag notwendigen Angaben trägt der Mieter alle daraus entstehenden Kosten.
2. Der Mieter hat alle für die Ingebrauchnahme und den Betrieb der Fördergeräte erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für den Gebrauch der Mietsache insbesondere für Stellflächen, Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, dass die für den Transport der Mietsache eingesetzten Lastwagen den Aufstellungsort ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können, z. B., dass eine für schwere Lastwagen befahrbareStraße / Weg vorhanden ist und dass der Aufstellungsort der Mietsache geeignet ist von dieser Stelle aus den Pumpvorgang gefahrenlos zu betreiben. Der Mieter hat weiterhin ohne besondere Aufforderung alle erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu treffen, insbesondere dafür zu sorgen, dasseventuelle stromführende Leitungen im erweiterten Arbeitsbereich der Mietsache (Pumpe) stromlos geschaltet sind. Er haftet für alle Schäden, die aus versäumter Sicherungspflicht im erweiterten Arbeitsbereich entstehen. Er haftet auch für Schäden, die dadurch verursacht werden, dass Bau-,Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Pumpvorganges nicht standhalten, oder dass infolge nicht ausreichender Schutzgerüste und Absperrungen Bauwerke, Bauwerkteile, Plätze, Straßen, Bürgersteige, Kanalisation, Gärten oder sonstige Flächen sowie darauf befindliche Gegenstände oderVerkehrsteilnehmer durch Beton verschmutzt oder geschädigt werden.
3. Der Mieter hat vor Eintreffen der Mietsache alle für den reibungslosen Auf- und Abbau der Pumpe /Mietsache und der Förderleitungen erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Er hat weiter kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereit zu halten, der eine Wasserentnahme in einemfür Betrieb und Reinigung für Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht. Er hat ferner Personal bereitzuhalten, das auf Anweisung des Vermieters den durchzuführenden Auf- und Abbau der Mietsache ohne Berechnung entstandener Kosten an den Vermieter gewährleistet
4. Der Mieter hat ferner in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitung (z. B. Zementpaste) bereitzuhalten sowie Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle. Der Mieter verpflichtet sich weiterhin, durch den Gebrauch der Mietsache verursachte Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteilen und Kanalisation auf eigene Kosten unverzüglich zu entfernen und hält den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.5. Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der zu fördernde Beton mit Betonpumpen förderbar ist. Er haftet für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf der Mietsache.6. Unterbleibt der Gebrauch der Mietsache infolge eines Umstandes, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser den Vermieter so zu stellen, wie der Vermieter bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätte.
§ 5 Sicherungsrechte
1. Der Mieter tritt an den Vermieter zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher - auch künftig entstehender -Forderungen, die der Vermieter gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund hat, schon jetzt alle seine auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des "Wertes der Leistung des Vermieters" mit Rang vor dem Rest ab.
2. Auf Verlangen hat der Mieter dem Vermieter diese Forderungen im einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die erforderliche Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der im Absatz 1 dieses § erläuterten Ansprüche nur an den Vermieter zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt jederzeit auch selbst den Vertragspartner seines Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Der Vermieter wird indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
3. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten die vorgenannten Sicherungen als Sicherung der Erfüllung der Saldoforderung des Vermieters. Der Mieter hat den Vermieter von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte des Vermieters durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat dem Vermieter alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und dem Vermieter zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der "Wert der Leistung des Vermieters" entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20%. Auf Verlangen des Mieters wird der Vermieter die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die gesamten Forderungen um 20% übersteigt.
4. Der Vermieter kann ohne dass es einer besonderen Zustimmung des Mieters bedarf, seineForderungen gegen den Mieter an Dritte abtreten.
§ 6 Zahlungen
1. Alle Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug in EURO in verlustfreier Kasse zu bezahlen. Die Zahlung mir Schecks oder Wechsel ist ausgeschlossen Dessen ungeachtet werden sämtliche Forderungen - auch bei Stundung - sofort fällig. Sobald der Mieter mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten dem Vermieter gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet ist, oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder dem Vermieter Umstände bekannt werden die die Kreditwürdigkeit des Mieters erheblich zu mindern geeignet sind. Alsdann ist der Vermieter berechtigt, weitere Vermietungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.Ferner kann vor dem erbringen weiterer Leistungen sofortige Barzahlung vom Mieter verlangt werden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommen, vom Fälligkeitstage an, Verzugszinsen, bei Inanspruchnahme von ungedecktem Kredit in Höhe der von dem Vermieter selbst zu zahlenden Bankzinsen, mindestens jedoch 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, sowie alle durch Zahlungserinnerungenentstehenden Kosten und Ersatz des sonstigen Vertrauensschadens, alles zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, in Anrechnung. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus um sämtliche Forderungen des Vermieters zu tilgen, so bestimmt der Vermieter - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnungen - auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.
2. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB, so beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit, und er verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
3. Die Aufrechnung durch den Mieter, der Kaufmann ist, mit Gegenansprüchen gleich welcher Art,ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch vom Vermieter anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Der Mieter kann durch die Zahlung des vereinbarten Mietzinses kein Eigentum an der Mietsache erwerben.
§ 7 Unterwasserbeton
Soweit für die Mietsache durch den Vermieter eine Rohr- oder Schlauchförderung unter Wasser verwendet werden soll, haftet der Mieter bei eventuellem Verlust der Förderleitungen in vollem Umfang für Ersatz.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist, soweit zulässig, für die Gewährung des Gebrauchs der Mietsache deren Aufstellungsort, für die Zahlung des Mietzinses der Sitz des Vermieters.
2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten sowie für Mahnverfahren ist der Sitz des Vermieters, nach dessen Wahl auch der Sitz seiner zuständigen Niederlassung.
§ 9 Teilweise Aufhebung der Bedingungen
1. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen nicht wirksam vereinbart werden können, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen nicht berührt. Das gilt insbesondere für den Fall, dassVereinbarungen nicht wie vorgesehen mit Privatleuten vereinbart werden können.2. Soweit nach dem AGB-Gesetz irgendwelche Bestimmungen entweder für alle Vertragspartnerunwirksam sind oder nur Geltung gegenüber Kaufleuten haben, sollen die übrigen Bestimmungenwirksam bleiben.
Allgemeine Mietbedingungen für Betonfördergeräte Havelbeton 3_2018 / NE
Preisliste Nr. 6 | Seite 11
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der HAVELBETONGmbH & Co.KG§ 1. Allgemeines Für alle Lieferungen und Leistungen der Havelbeton GmbH & Co. KG (Havelbeton) an einen Vertragspartner (Käufer), gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von Havelbeton zuvor schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers.
§ 2. Angebot, Vertragsschluss und Preise Für die richtige Auswahl des Produktes, auch für den beabsichtigten Verwendungszweck, dieAnforderungen an die Eigenschaften und die benötigte Menge ist allein der Käufer verantwortlich. Eine Farbgarantie wird nicht gegeben. Angebote von Havelbeton sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder Leistung an den Käufer zustande. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die am Tage der Leistung gültige Preisliste als vereinbart. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots und Lieferung die Selbstkosten insbesondere für Zement, Kies, Fracht und/oder Löhne, so ist Havelbeton ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Preise verstehen sich frei Baustelle bei einer für LKW gut befahrbaren Straße mit bis zu 45 t Traglast bzw. ab Werk frei LKW verladen, ohne die geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Für Sonder- und Zusatzleistungen wie Betonförderung und Betonpumpleistung gelten die Preise der am Tag der Lieferunggültigen Preisliste.
§ 3. Bestellung und LieferabrufBestellungen/Lieferabrufe müssen 36 Stunden vor Liefertermin per Telefax an 03301-819517 oder per E-Mail an „info@havelbeton.de“ eingehen. Havelbeton ist bemüht, vom Käufer gewünschte Liefertermine einzuhalten. Verbindlich wird ein Liefertermin mit schriftlicher Bestätigung durch Havelbeton. Der Käufer hat den Inhalt der Bestätigung unverzüglich zu prüfen und auf Fehler hinzuweisen.
§ 4. Auftragsstorno und AbsageStorniert der Käufer den vorgesehenen Liefertermin nicht spätestens 24 Stunden zuvor, behält sich Havelbeton vor, alle Kosten für die Anlagen-, Fahrzeug- und Personalvorhaltung gemäß der am Tag der Leistung gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Stornierung des Liefertermins aus Gründen erforderlich war, die Havelbeton zu vertreten hat. Witterungsbedingte Absagen nach Ablauf der 24 Stunden-Frist gelten als vom Käufer zu vertreten, wenn mit den Witterungseinflüssen bei Vereinbarung des Liefertermins normalerweise gerechnet werden musste. Stornierungen haben unverzüglich telefonisch an 03301 81950 und anschließend schriftlich per E-Mail an "info@havelbeton.de" oder per Telefax an 03301 819517 zu erfolgen.
§ 5. Lieferung, Abnahme, Restmenge und GefahrübergangVereinbarte Lieferzeiten werden von Havelbeton nach Möglichkeit eingehalten. Havelbeton kommt erst in Verzug nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt oder sonstiger Störungen des Betriebsablaufs oder des Versandweges, welche bei Vereinbarung des Liefertermins nicht vorhersehbar waren. Der Käufer gewährleistet, dass die Anlieferstelle mit LKW mit einem Gesamtgewicht von maximal 45 t ohne Hindernisse erreichbar ist. Nach dem Eintreffen auf der Baustelle hat der Käufer für die unverzügliche Abnahme der Leistungen Sorge zu tragen und den Beton zu entladen bzw. die Entladung durch Havelbeton zu ermöglichen. Bei Entladezeiten von mehr als 5 Minuten pro geliefertem Kubikmeter Beton wird die Wartezeit gemäß der am Leistungstag gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Für die bestellte und gelieferte Leistung / Menge erhält der Käufer pro Lieferfahrzeug einen per EDV erstellten Lieferschein in zweifacher Ausfertigung. Dieser wird vor der Entladung ausgehändigt bzw. ist jedem Fahrer vor der Entladung abzuverlangen. Der Käufer oder seine Empfangsperson an der Anlieferstelle hat die Lieferung vor der Entladung auf Richtigkeit zu prüfen und dann durch Unterschrift zu quittieren. Für eine Lieferscheinkopie ab 7 Tage nach Lieferung berechnet Havelbeton 3,50 €/Stück netto. Wird die Lieferung nicht unverzüglich abgenommen, kommt der Käufer in Verzug. Für nicht abgenommene Betonmengen erfolgt keine Gutschrift. Havelbeton ist berechtigt, zusätzlich zum Kaufpreis Rücktransport und Entsorgung gemäß der am Leistungstag gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Restmengen innerhalb der bestellten angelieferten Menge.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Lieferung frei Werk mit dem Verladen des Betons auf den Käufer über. Bei Lieferung frei Baustelle geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist.Der Käufer wird auf die Nachbehandlungsvorschriften der DIN / EN am Tag der Lieferung, sieheLieferschein Blatt 2 (rot) hingewiesen. Sofort nach der Übernahme sind witterungsbedingte Einflüsse auf den Beton auszuschließen. Werden die Nachbehandlungsvorschriften vom Käufer nicht nachweislich eingehalten, entfallen Mängelansprüche.
6. Mängelansprüche und VerjährungWird Havelbeton vom Käufer eine Betonrezeptur (Kundenrezept) vorgegeben, so haftet Havelbeton nur für die unter Berücksichtigung der in der DIN/EN geregelten Toleranzen für die gelieferte Menge, nicht für bestimmte Eigenschaften oder dafür, dass der beabsichtigte Verwendungszweck erreicht wird.Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn dem Beton vom Käufer Zusatzstoffe zugegeben werden, die nicht von Havelbeton schriftlich bestätigt wurden sowie bei einer durch den Käufer geforderten Zugabe von Abbindeverzögerer bei Beton der Konsistenzklassen C0, C1, F1, F2. Dies gilt nicht, wenn der Käufer nachweist, dass die Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat. Mengenabweichungen sind nur dann Mängel, wenn sie unter Vorlage des Originallieferscheins erhoben werden und die in der Richtlinien für die Herstellung von Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 zugelassene Toleranz überschritten worden ist.Offensichtliche Mängel sind von Unternehmern unverzüglich bei Abnahme zu rügen. In diesem Fall hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung durch Havelbeton unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche
Mängel sind von Unternehmern unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens vor Ablauf von vier Wochen ab Anlieferung, zu rügen. Dies gilt nicht für Mängel, für die § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB gilt. Mündliche oder fernmündliche Rügen bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung. Mängelrügen anhand einer Betonprobe bzw. Festbetonprüfung setzen eine Entnahme nach DIN 1084 voraus. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von Havelbeton besonders Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind. Havelbeton wird unverzüglich nach einem entsprechenden Verlangen des Käufers einen solchen Beauftragten zur
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Wegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, wird Nacherfüllung nur in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache geleistet. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung oder deren Unmöglichkeit berechtigt den Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder zum
Rücktritt vom Vertrag. Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr nach Abnahme der Ware;dies gilt nicht für Mängelansprüche gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB.
Auf Schadensersatz gerichtete Mängelansprüche, außer denjenigen nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB,verjähren ein Jahr ab Anlieferung, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Havelbeton, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Havelbeton beruht, dass der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt, oder dass Havelbeton den Mangel arglistig verschwiegen hat.
7. SchadensersatzansprücheSchadenersatzansprüche müssen sofort, nach Abnahme schriftlich bei Havelbeton angezeigt werden. Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Verletzung einer Vertragspflicht, aus Verschulden anlässlich von Vertragsverhandlungen und aus außervertraglicher Haftung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Havelbeton, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht oder nicht durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung oder nicht durch einen von Havelbeton arglistig verschwiegenen Mangel verursacht ist, oder nicht in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt, oder nicht außerhalb der Ware liegt und der Schaden nicht aus einer Mangelhaftigkeit der Ware resultiert. Bei Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung haftet Havelbeton nicht für bei Vertragsschluss unvorhersehbare Schäden. Eine Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
8. Zahlungsbedingungen Rechnungen sind grundsätzlich sofort fällig und ohne Abzug in bar und nur nach besonderer Vereinbarung per Überweisung, Scheck oder Wechsel zu zahlen. Ist der Käufer Unternehmer, verzichtet er darauf, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass sein Anspruch, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von Havelbeton nicht bestritten oder anerkannt wird, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Aufrechnungen durch den Käufer sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Anspruch von Havelbeton anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.Die Zahlungsfähigkeit des Käufers wird bei Vertragsschluss vorausgesetzt. Werden Havelbeton später Umstände wie die Einstellung der Zahlungen o.ä. bekannt, ist Havelbeton zur Einstellung der Leistungen berechtigt, Forderungen werden sofort fällig. Havelbeton ist berechtigt, mit und gegen fällige Forderungen aufzurechnen, die ihr oder einer Gesellschaft, an der Havelbeton unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 50 % beteiligt ist, gegen den Käufer zustehenbzw. die der Käufer gegen eine dieser Firmen hat. Über den Stand dieser Beteiligungen erhält der Käufer erforderlichenfalls auf Anfrage Auskunft.
9. Eigentumsvorbehalt und Sicherungen Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderungen Eigentum von Havelbeton. Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die Havelbeton gegen den Käufer hat, Eigentum von Havelbeton. Der Käufer darf die Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten.Eine Verarbeitung der Ware durch den Käufer zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt im Auftrag und mit Wirkung für Havelbeton, ohne dass ihr daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Havelbeton räumt dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert der gelieferten Ware ein. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung oder Vermischung der Ware mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er Havelbeton zur Sicherung der Erfüllung der gesicherten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zum Wert der anderen Sachen; Miteigentum von Havelbeton besteht bis zur vollständigen Erfüllung der gesicherten Forderungen fort.Der Käufer tritt Havelbeton zur Sicherung der Erfüllung der gesicherten Forderungen schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf der Ware in Höhe des Wertes dieser Ware mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Für den Fall, dass der Käufer die gelieferte Ware zusammen mit anderen Waren oder aus der von Havelbeton gelieferten Ware hergestellte neue Sachen verkauft oder die gelieferte Ware mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er Havelbeton schon jetzt zur Sicherung der Erfüllung der gesicherten Forderungen diese Forderung in Höhe des Wertes der gelieferten Ware mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. Havelbeton nimmt die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf Verlangen von Havelbeton hat der Käufer diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und Nacherwerbern die Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der gesicherten Ansprüche an Havelbeton zu zahlen. Havelbeton ist berechtigt, selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen, wird hiervon aber keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Käufer an Havelbeton abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er Havelbeton bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile vorrangig vor einem etwa verbleibenden weiteren Restbetrag ab. Der Anspruch von Havelbeton auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber in Höhe des Wertes der gelieferten Ware weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren.Der Käufer hat alle Sachen, welche im Eigentum oder Miteigentum von Havelbeton stehen, mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren und Havelbeton von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der hier begründeten Rechte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat Havelbeton alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und notwendige Interventionskosten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können, zu tragen.Bei laufender Rechnung gelten diese Sicherungen als Sicherung der Erfüllung der Saldoforderung.Der Wert der Ware im Sinne dieser Ziff. 9 entspricht dem Gesamtbetrag der in der Rechnung von Havelbeton ausgewiesenen Kaufpreise zzgl. 10 %. Auf Verlangen des Käufers wird Havelbeton die Sicherungen insgesamt freigeben, wenn deren Wert die Forderung um 10 % übersteigt.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und SchlussbestimmungenIst der Käufer Unternehmer, so ist Erfüllungsort der Sitz von Havelbeton. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeitenmit Kaufleuten ist nach Wahl von Havelbeton der Sitz von Havelbeton, der Sitz des Käufers oder der Ort der Leistung.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder Teile davon nichtig sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen und übrigen Teile der Bedingungen ihre Gültigkeit. Die entfallenen Bestimmungen sind dann durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglichen Willen der Vertragsparteien entsprechen. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen würde.
Havelbeton weist den Käufer gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass über ihn personenbezogene Daten für die Bearbeitung der Aufträge gespeichert werden.
Stand 03.2018 Havelbeton GmbH & Co. KG_NE
Seite 12 | Preisliste Nr. 6