Betriebs-Berater Schriftenreihe...5. Freistellungspflicht fr ehrenamtliche Helfer ..... 113 III....

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Betriebs-Berater Schriftenreihe

Arbeitsrechtlicher Umgangmit Pandemien

Praxisleitfaden am Beispiel der Corona-Krise

Herausgegeben von

Holger Dahl

Dr. Burkard G�pfert, LL.M. (Columbia)

Dr. R�diger Helm, LL.M (Cape Town)

Fachmedien Recht und Wirtschaft | dfv Mediengruppe | Frankfurt am Main

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der DeutschenNationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet �berwww.dnb.de abrufbar.

ISBN: 978-3-8005-1746-6

i 2020 Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft,Frankfurt am Main

www.ruw.de

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich gesch�tzt. Jede Verwertungaußerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verla-ges unzul�ssig und strafbar. Das gilt insbesondere f�r Vervielf�ltigungen, Bearbeitungen,�bersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektro-nischen Systemen.

Druckvorstufe: Lichtsatz Michael Glaese GmbH, 69502 Hemsbach

Druck und Verarbeitung: WIRmachenDRUCK GmbH, 71522 Backnang

Printed in Germany

Inhaltsverzeichnis

Autorenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XV

Abk�rzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XVII

Kapitel 1: Einleitung – Sondersituation Pandemie . . . . . . . . . . . . . . . . 1

I. Situation des Arbeitgebers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31. Betriebsschließungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

a) Betriebsschließungen aufgrund beh�rdlicher Anordnung . . . . 4b) Betriebsschließungen ohne beh�rdliche Anordnung . . . . . . . . 5

2. Schutzpflichten nach § 618 BGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

II. Situation Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71. § 56 IfSG und Entgeltfortzahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72. Wegerisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73. Kinderbetreuung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84. Homeoffice und flexible Arbeitszeitregelungen . . . . . . . . . . . . . 8

III. Situation Betriebsr�te . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

IV. Durchf�hrung der Einigungsstelle w�hrend der Pandemie . . . . . . . 9

V. Zeitarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

VI. Sonderbelastung systemrelevanter Berufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

VII. Restrukturierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

VIII. Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

IX. Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie . . . . . 10

Kapitel 2: Allheilmittel KurzarbeitAbschnitt 1 – Perspektive Betriebsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

II. Struktur der Kurzarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111. Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage f�r Kurzarbeit . . . . . . . . . . . . . . . 122. Sozialversicherungsrecht: Kurzarbeitergeld. . . . . . . . . . . . . . . . . 133. Aktuelle �nderungen der Kurzarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134. Voraussetzungen f�r Kurzarbeitergeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

a) Erheblicher Arbeitsausfall (§ 96 SGB III) . . . . . . . . . . . . . . . . 14b) Betriebliche Voraussetzungen (§§ 96, 97 SGB III) . . . . . . . . . 16

V

c) Pers�nliche Voraussetzungen (§ 98 SGB III) . . . . . . . . . . . . . . 16d) Anzeige des Arbeitsausfalls (§ 99 SGB III) und Antrag auf

Kurzarbeitergeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165. Leistungsh�he . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176. Leistungsdauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187. Berechnung des KUG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188. Aufstockungsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199. Verfahrensweise zur Einf�hrung von Kurzarbeit . . . . . . . . . . . . . . 21

III. Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einf�hrung vonKurzarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221. Darstellung der wirtschaftlichen Situation, die den

Arbeitsausfall bedingt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222. Ausnahmen von der Kurzarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233. Ber�cksichtigung des Ehrenamts von Betriebsr�ten . . . . . . . . . . . 254. Aufstockungsregelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265. Dauer der Kurzarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266. Nebent�tigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277. H�rtefallfond . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278. Homeoffice . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289. Anweisung von Umfang, Erh�hung und Verringerung . . . . . . . . . 28

IV. Besondere Konstellationen im Rahmen der Kurzarbeit . . . . . . . . . . . 291. Kurzarbeit und Krankheit (§ 98 SGB III) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292. Absonderung von Arbeitnehmern in Quarant�ne . . . . . . . . . . . . . 303. Urlaub . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Kapitel 2: Allheilmittel KurzarbeitAbschnitt 2 – Perspektive Arbeitgeberin . . . . . . . . . . . . . . . 31

I. Entgeltausfall – Betriebsrisikolehre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

II. Keine Kurzarbeit ohne Erm�chtigungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . 331. Keine einseitige Anordnung

(auch nicht bei entsprechenden Vertragsklauseln!) . . . . . . . . . . . . 332. Rahmenvereinbarungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343. Konkrete Vereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364. Inhaltliche Anforderungen an Vereinbarungen –

BAG, Urteil vom 18.11.2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36a) Personenkreis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37b) Beginn und Dauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38c) Umfang, Lage und Verteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38d) Konkludente Vereinbarungen in betriebsratslosen Betrieben . . 41e) Mitbestimmung in Betrieben mit Betriebsrat . . . . . . . . . . . . . . 41

VI

Inhaltsverzeichnis

5. �nderungsk�ndigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42a) Außerordentliche �nderungsk�ndigung . . . . . . . . . . . . . . . . . 42b) Ordentliche �nderungsk�ndigung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44c) Kurzarbeitergeld trotzdem beantragen! . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

III. Weitergehende Anforderungen an Kurzarbeitergeld . . . . . . . . . . . . 441. Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall . . . . . . . . . . . . . . . 452. Gew�hrung von Urlaub . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453. Aufl�sung von Arbeitszeitkonten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

a) Einschr�nkung gem. § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB III . . . . . . . . . . 46b) Gesetzliche Neuregelung – kein Minus-Saldo aufbauen. . . . . 46

IV. Antragsverfahren und Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

V. Vorrang anderer Leistungen – aus dem IfSG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

VI. �berstunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

VII. Betriebsbedingte K�ndigungen oder Kurzarbeitergeld? . . . . . . . . . 48

VIII. Muster. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

Kapitel 3: Entsendung ins Homeoffice und mobiles Arbeiten . . . . . . . 55

I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

II. Begriffsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551. Begriff des Telearbeitsplatzes (Homeoffice) . . . . . . . . . . . . . . . . 552. Begriff des mobilen Arbeitens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

III. Individualrechtliche Einf�hrung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 561. Direktionsrecht des Arbeitgebers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 572. Festlegung des Arbeitsortes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573. Arbeitgeberseitige Einf�hrung von Homeoffice und

Mobile Work. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59a) Homeoffice . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59b) Mobiles Arbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

IV. Vertragliche Ausgestaltung der T�tigkeit im Homeoffice odereines mobilen Arbeitens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 621. Gestaltung einer Homeoffice-Vereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . 622. Gestaltung von Mobile Working . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

V. Anspruch auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz odermobiles Arbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

VI. Gleichbehandlungsgrundsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

VII. Kollektivrechtliche Gestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

VII

Inhaltsverzeichnis

VIII. Mitbestimmung des Betriebsrats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 681. Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 692. Einzelf�lle § 99 BetrVG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 713. Durchf�hrung der Mitbestimmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 714. Zust�ndigkeitsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

Kapitel 4: Flexibilisierung der Arbeitszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73

I. Einf�hrung und �nderung flexibler Arbeitszeitmodelle . . . . . . . . . . 731. Flexible Arbeitszeitmodelle kurz zusammengefasst . . . . . . . . . . . 742. �berblick zu den rechtlichen Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . 74

II. Flexibilit�t durch Reduzierung der Arbeitszeit, Abbau vonArbeitszeitguthaben oder Minusstunden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 791. Reduzierung der vereinbarten Arbeitszeit nur in

Ausnahmef�llen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 792. Abbau von Zeitguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 793. Anordnung von Minusstunden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80

III. Anordnung von Mehrarbeit zur kurzfristigen �berbr�ckung desArbeitskr�ftebedarfs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 811. Rechtliche Voraussetzungen der Anordnung von Mehrarbeit . . . . 812. Verg�tung von Mehrarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83

IV. Betriebsferien als weiteres Instrument bei zeitweise geringeremArbeitsbedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 841. Zul�ssigkeit von Betriebsferien? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 842. Weitere rechtliche Voraussetzungen f�r Betriebsferien . . . . . . . . . 85

V. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86

Kapitel 5: Quarant�ne und Entgeltfortzahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87

I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87

II. Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingtem Arbeitsausfall . . . . . . . 871. Angst vor Ansteckung gen�gt nicht, aber … . . . . . . . . . . . . . . . . . 88

a) Leistungsverweigerungsrecht bei objektiver Gef�hrdung . . . . . 88b) Umgang mit Risikogruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89

2. Freistellung bei Verdacht der Ansteckung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 903. Kein Ausschluss wegen „fahrl�ssiger Ansteckung“. . . . . . . . . . . . 904. Mitteilungspflichten und �rztliches Attest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 915. Zeitliche H�chstdauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92

III. Quarant�ne und beh�rdliche Anordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 921. Berufliches T�tigkeitsverbot (§ 31 IfSG). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93

VIII

Inhaltsverzeichnis

2. Quarant�ne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94a) Beh�rdlich angeordnete Quarant�ne

(§ 30 IfSG). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94b) Freiwillige Quarant�ne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95

3. Vor�bergehende Betriebsschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95a) Stilllegung und Umorganisation durch den Arbeitgeber . . . . . 95b) Betriebsstilllegung durch beh�rdliche Anordnung

(§ 28 IfSG). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 964. Wegerisiko bei Einstellung des �ffentlichen Personennah- und

Fernverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 975. Ausgangssperre ohne Ausnahme f�r den Arbeitsweg . . . . . . . . . 98

IV. Kollision mit Betreuungspflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98

V. Sachverhalte mit Auslandsbezug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100

VI. �berblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102

Kapitel 6: Sonderbelastung systemrelevanter Berufe . . . . . . . . . . . . . . 105

I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105

II. Verh�ltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . 1051. Arbeitsvertrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106

a) T�tigkeitsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106b) Versetzungsklausel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106c) �berstunden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107d) Sonn- und Feiertagsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108e) Ad hoc-�nderung des Arbeitsvertrags im Fall einer

Pandemie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1082. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109

a) Billiges Ermessen als Grenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109b) Erweitertes Direktionsrecht w�hrend einer Pandemie. . . . . . . 109c) Limitierung der Ermessensaus�bung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110

3. Arbeitszeitrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111a) Außergew�hnliche F�lle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111b) Ausnahmebewilligung im �ffentlichen Interesse . . . . . . . . . . 112

4. Mehr Arbeitskapazit�t durch Befristungen undArbeitnehmer�berlassung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113

5. Freistellungspflicht f�r ehrenamtliche Helfer . . . . . . . . . . . . . . . 113

III. Verh�ltnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat . . . . . . . . . . . . . . 1141. Bedeutung der Mitbestimmung auch in Krisenzeiten . . . . . . . . . 1142. Mitbestimmung bei der Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und

3 BetrVG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114

IX

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3. Mitbestimmung bei freiwilligen Leistungen (§ 87 Abs. 1Nr. 10 BetrVG). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116

4. Mitbestimmung bei Ordnungsverhalten (§ 87 Abs. 1Nr. 1 BetrVG). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116

5. Mitbestimmung in personellen Angelegenheitengem. §§ 99ff. BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117

6. Aus�bung der Mitbestimmung in Zeiten der Pandemie . . . . . . . . 118

IV. Mitarbeiter im Staatsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119

V. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119

Kapitel 7: Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Pandemie . . . . . . . . 121

I. Pandemien – ein Pflichtthema des betrieblichenArbeits- und Gesundheitsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121

II. Arbeitsschutzrecht und neuartige Gef�hrdungen . . . . . . . . . . . . . . . . 123

III. Schl�sselrolle der (Arbeitsschutz-)Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . 1251. Allgemeine Arbeitsschutzorganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125

a) Pflichten�bertragung: Aufgaben und Befugnissefestlegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126

b) Pflichten�bertragung: Fachkunde sicherstellen. . . . . . . . . . . . . 127c) Pflichten�bertragung: Interne Meldepflichten . . . . . . . . . . . . . 127

2. Informations- und Wissensmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1283. Organisation der betrieblichen Kooperation . . . . . . . . . . . . . . . . . 129

IV. Prozessgestaltung durch Gef�hrdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . 1311. Schl�sselrolle und Logik der Gef�hrdungsbeurteilung . . . . . . . . . 1312. Spezielle Aspekte der Gef�hrdungsbeurteilung bei Pandemie . . . 133

a) Ganzheitliche Gef�hrdungsbeurteilung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133b) Anforderungen aus der BioStoffV. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134c) Weitere Aspekte der Gef�hrdungsbeurteilung in der

Pandemie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135d) Prozessbegleitung durch Gef�hrdungsbeurteilung . . . . . . . . . . 136

3. Fachkunde sicherstellen! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137

V. Auf die Arbeitsschutzorganisation kommt es an . . . . . . . . . . . . . . . . 138

VI. Was bedeutet die Mitbestimmung im Arbeits- undGesundheitsschutz? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1381. Konkretisieren von Rahmenvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1392. Feststehende Gesundheitsgef�hrdung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139

VII. Maßnahmen des Arbeitsschutzes in der Pandemie . . . . . . . . . . . . . . 1411. Hygienemaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142

X

Inhaltsverzeichnis

2. Einzelmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1423. Arbeitszeit und Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1424. Belastungsarme Luft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1435. Unterweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144

VIII. Nach der Pandemie ist vor der Pandemie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144

Kapitel 8: Besch�ftigtendatenschutz nach DSGVO undBDSG in der Covid-19-Pandemie:Seuchenschutz und Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147

I. Datenschutzrechtliche Grundlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1471. Begriffe und Datenkategorien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1472. Datenschutzrechtliche Grundlagen und Anforderungen . . . . . . . 147

II. Datenschutzrechtliche Erlaubnistatbest�nde . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148

III. Datenschutzrechtliches Verh�ltnism�ßigkeitspinzip . . . . . . . . . . . . 152

IV. Betriebsvereinbarung als selbstst�ndiger Erlaubnistatbestand . . . . . 153

V. Rolle des Betriebsrats beim Besch�ftigtendatenschutz . . . . . . . . . . 1541. Geltung von DSGVO und BDSG f�r Betriebsrat . . . . . . . . . . . . . 1542. Bindung an das Datengeheimnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1553. Kein eigener Verantwortlicher und Kontrolle . . . . . . . . . . . . . . . 1554. Daten an Betriebsrat und Datenverarbeitung durch

Betriebsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157

VI. Schutzpflichten bei besonderen (Gesundheits-)Daten . . . . . . . . . . . 158

VII. Aufbewahrungs- und L�schfristen der Daten. . . . . . . . . . . . . . . . . . 159

VIII. Datenschutz und berufsrechtliche Schweigepflicht (Betriebsarzt)im Pandemiefall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162

IX. Homeoffice und Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163

X. Rechtsfolgen von Datenschutzverst�ßen und Rechtsschutz . . . . . . . 163

Kapitel 9: Restrukturierung trotz Pandemie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167

I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167

II. Herausforderungen und Liquidit�ts�berlegungen . . . . . . . . . . . . . . 1671. Validierung von Business-Pl�nen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1672. Herausforderungen aus IDW-S6-Gutachten . . . . . . . . . . . . . . . . . 1683. Insolvenzrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1684. Herausforderung „Beratung und Verhandlung“ . . . . . . . . . . . . . . 169

XI

Inhaltsverzeichnis

III. Der arbeitsrechtliche „Baukasten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1701. Vorgezogener Teil-Interessenausgleich und -Sozialplan,

„Anpassungs- und Besserungsklauseln“,Finanzierungsvorbehalte und Nachverhandlungspflicht . . . . . . . . 170

2. Moderationsansatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1713. Kurzarbeit und Restrukturierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171

a) Tarifvertrag und betriebliche Regelungen zur Kurzarbeit. . . . . 172b) Wechselwirkungen zwischen Restrukturierung und

Kurzarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1724. Qualifizierungs-Sozialplan trotz Pandemie? . . . . . . . . . . . . . . . . . 175

IV. Phasen-Modelle f�r Interessenausgleich und Sozialplan(„Modularer Ansatz“). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1771. „Projekte“ (Phase 1). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1782. „Ansprache“ (Phase 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1783. „Modulare Phase“ (Phase 3) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1794. „Exit“ (Phase 4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181

V. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181

Kapitel 10: Die Zeitarbeit in Zeiten der Pandemie . . . . . . . . . . . . . . . . 183

I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183

II. Berichte und Eindr�cke aus der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1841. Die wirtschaftlichen Folgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1842. F�rsorgepflicht von Einsatzbetrieb und

Zeitarbeitsunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186

III. Arbeitsrechtliche Reaktionen auf die Pandemie . . . . . . . . . . . . . . . . 1871. K�ndigung des Arbeitsverh�ltnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187

a) Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187b) Entscheidung des BAG vom 18.5.2006. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188c) Dauerhafter Auftragsr�ckgang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189d) Innerbetriebliche Gr�nde. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190e) Erw�gungen f�r die Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191

2. Kurzarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192a) Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192b) Rechtslage vor dem 29.2.2020 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193c) Rechtslage seit dem 1.3.2020 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196

IV. Arbeitnehmer�berlassung in der Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . 199

V. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200

XII

Inhaltsverzeichnis

Kapitel 11: Handlungsf�higkeit des Betriebsrats in Zeiten vonCorona . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201

I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201

II. Durchf�hrung virtueller Betriebsratsarbeit im Rahmen der§§ 29ff. BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202

III. Einf�hrung des § 41a EBRG als �ffnung zur virtuellenBetriebsratsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205

IV. Analoge Anwendung in Zeiten einer Pandemie . . . . . . . . . . . . . . . . 206

V. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis . . . . . . . . . . . . 209

VI. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211

Kapitel 12: Die Durchf�hrung einer Einigungsstelle w�hrendeiner Pandemie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215

I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215

II. Das Verfahren vor der Einigungsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215

III. Videokonferenz in der Einigungsstelle. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217

IV. Sondersituation Corona-Pandemie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219

V. Verfahrensleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221

VI. Sondersituation Corona-Pandemie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223

VII. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225

Kapitel 13: Gesetz zur Abmilderung der Folgen derCovid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- undStrafverfahrensrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227

I. �nderungen zum Insolvenzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2271. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2282. Haftungserleichterung f�r Gesch�ftsf�hrer und Vorst�nde . . . . . 2293. Privilegierung von Sanierungskrediten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229

a) Privilegierung von Fremd- und Gesellschafterdarlehen . . . . . 229b) Keine Sittenwidrigkeit von neuen Krediten und

Kreditbesicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2304. Erleichterungen beim Anfechtungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230

II. �nderungen zum Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231

XIII

Inhaltsverzeichnis

1. Kapitalgesellschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit,Genossenschaften und Wohnungseigent�mergemeinschaften. . . . 231

2. Umwandlungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2323. Vereine und Stiftungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2324. �nderungen des Einf�hrungsgesetzes zur Strafprozessordnung . . 232

III. �nderung des Einf�hrungsgesetzes zum B�rgerlichen Gesetzbuch . 2331. Moratorium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2332. Miet- und Pachtverh�ltnisse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2353. Darlehensvertr�ge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236

Kapitel 14: Abschließende Stellungnahme der Herausgeber . . . . . . . . 239

I. Warum dieses Handbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239

II. Wann Arbeitsschutz – Wenn nicht jetzt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2391. Reaktionsf�higer Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2392. Arbeit unter erschwerten Bedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2413. Berichtigung der GDA-Leitlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243

III. Pulverfass Kurzarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243

IV. R�ckkehr aus der Krise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245

Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249

XIV

Inhaltsverzeichnis

Autorenverzeichnis

Biere, Benjamin Rechtsanwalt und Fachanwalt f�r Arbeitsrecht,Kreb�hl Biere Rechtsanw�lte, Frankfurt a.M.

Brune, Jan-Philipp Rechtsanwalt, KLIEMT.Arbeitsrecht, M�nchen

Dahl, Holger Einigungsstellenvorsitzender, Holger DahlKonfliktmanagement GmbH, K�nigstein

Dreyer, Dr. Martin Stellvertretender Hauptgesch�ftsf�hrer des Inte-ressenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunterneh-men e.V. (iGZ)

Faber, Dr. Ulrich Rechtsanwalt, CHRONOS Agentur, Berlin/Bochum

Fink, Martin Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt f�r Ar-beitsrecht, BEITEN BURKHARDT, M�nchen

Giese, Katja, LL.M. (UConn) Partnerin, Rechtsanw�ltin und Fachanw�ltin f�rArbeitsrecht, Attorney-at-Law (NY), KLIEMT.Arbeitsrecht, M�nchen

G�pfert, Dr. Burkard,LL.M. (Columbia)

Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt f�r Ar-beitsrecht, KLIEMT.Arbeitsrecht, M�nchen

Handrup, Dr. Moritz Partner, Rechtsanwalt, BEITEN BURKHARDT,Frankfurt a.M.

Helm, Dr. R�diger, LL.M.(Cape Town)

Rechtsanwalt, huber.m�cke.helm, M�nchen/Kapstadt

Hoffmann-Remy, Dr. Till Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt f�rArbeitsrecht, KLIEMT.Arbeitsrecht,Frankfurt a.M.

Kreb�hl, Peter Rechtsanwalt und Fachanwalt f�r Arbeitsrecht,Kreb�hl Biere Rechtsanw�lte, Frankfurt a.M.

Meyer, Heinrich Partner, Rechtsanwalt, BEITEN BURKHARDT,Frankfurt a.M.

Meyer, Dr. Michael Rechtsanwalt und Fachanwalt f�r Arbeitsrecht,Dr. Meyer Fachanw�lte, Neu-Isenburg

Reinhard, Dr. Barbara Partnerin, Rechtsanw�ltin und Fachanw�ltin f�rArbeitsrecht, KLIEMT.Arbeitsrecht,Frankfurt a.M.

XV

Scheicht, Katrin Partnerin, Rechtsanw�ltin und Fachanw�ltin f�rArbeitsrecht, Pusch Wahlig Workplace Law,M�nchen

Schmid, Dr. Erik Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt f�r Ar-beitsrecht, BEITEN BURKHARDT, M�nchen

Schotter, Ass. iur. Annika Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei KLIEMT.Arbeitsrecht, M�nchen

Schulze, Maik Rechtsanwalt, Fachanwalt f�r Arbeitsrecht,Leifeld Niechoj Scholten LNS – Rechtsanw�lte,Bochum

St�ck, Volker Rechtsanwalt, Lead Expert Arbeitsrecht undMitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

XVI

Autorenverzeichnis

Abk�rzungsverzeichnis

a.A. andere AnsichtABR Aktenzeichen f�r RechtsbeschwerdeverfahrenAG AktiengesellschaftAGB Allgemeine Gesch�ftsbedingungenAiB Arbeitsrecht im Betrieb (Zeitschrift)AktG Aktengesetza.M. am MainAP Arbeitsrechtliche Praxis (Entscheidungssammlung)AuR Arbeit und Recht (Zeitschrift)ArbG ArbeitsgerichtArbGG ArbeitsgerichtsgesetzArbR-Aktuell Arbeitsrecht AktuellArbR.-HB Arbeitsrechtshandbuch (Schaub)Art. ArtikelAuA Arbeit und Arbeitsrecht (Zeitschrift)Aufl. AuflageAZR Aktenzeichen f�r Revisionsverfahren

BAG BundesarbeitsgerichtBAGE Sammlung der Entscheidungen des BundesarbeitsgerichtsBB Betriebs-Berater (Zeitschrift)BDSG BundesdatenschutzgesetzBeckOK ArbR Beck’scher Online-Kommentar Arbeitsrecht

(hrsg. von Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching)BeckRS Beck-RechtsprechungBetrVG BetriebsverfassungsgesetzBGB B�rgerliches GesetzbuchBGBl. BundesgesetzblattBGH BundesgerichtshofBGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachenbspw. beispielsweiseBT-Drs. Bundestags-Drucksache

Ca Aktenzteichen Klagen in erstinstanzlichen Arbeitssachen

DB Der Betrieb (Zeitschrift)d.h. das heißtDSGVO Datenschutz-Grundverordnung

XVII

DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)

EFZG EntgeltfortzahlungsgesetzEGMR Europ�ischer Gerichtshof f�r MenschenrechteErfK Erfurter Kommentar (hrsg. von M�ller-Gl�ge/Preis/

Schmidt)EUR Euro

ff. fortfolgendeFS Festschrift

GewO GewerbeordnungGG GrundgesetzGK-BetrVG Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsge-

setzGS Großer Senat

HGB HandelsgesetzbuchHs. Halbsatz

IfSG Gesetz zur Verh�tung und Bek�mpfung von Infektions-krankheiten beim Menschen

i.S.d. im Sine desi.V.m. in Verbindung mit

KSchG K�ndigungsschutzgesetzKug Kurzarbeitsgeld

LAG Landesarbeitsgericht

MAH M�nchner Anwaltshandbuch Arbeitsrechtm.a.W. mit anderen Wortenm.E. meines Erachtensm.w.N. mit weiteren Nachweisen

NK-ArbR Nomos-Kommentar Arbeitsrecht (hrsg. von Boecken/D�-well/Diller/Hanau)

NJOZ Neue Juristische Online-ZeitschriftNJW Neue Juristische WochenschriftNZA Neue Zeitschrift f�r ArbeitsrechtNr. Nummer

XVIII

Abk�rzungsverzeichnis

o.�. oder �hnlichesOLG Oberlandesgericht

RdA Recht der Arbeit (Zeitschrift)Rn. Randnummer

S. Seitesog. sogenannteSt. Rspr. st�ndige Rechtsprechung

TaBV Aktenzeichen f�r Beschwerden in BeschlussverfahrenTVG Tarifvertragsgesetz

u.a. unter anderem

vgl. vergleiche

Ws Aktenzeichen des Oberlandesgerichts f�r Beschwerden inStrafsachen und Bußgeldsachen

z.B. zum BeispielZPO Zivilprozessordnungzust. zustimmend

XIX

Abk�rzungsverzeichnis

Kapitel 1

Einleitung – Sondersituation Pandemie

1Gibt man in die juristische Suchmaschine „beck-online“ die Stichworte „Pande-mie“ und „Arbeitsrecht“ ein, finden sich zun�chst – immerhin – 41 Treffer. Inden meisten F�llen wird der Begriff Pandemie allerdings nur am Rande und imZusammenhang mit arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften erw�hnt. Gab es bis-lang ja auch praktisch keinen Anlass, sich damit n�her auseinanderzusetzen. Die„Schweinegrippe“ besch�ftigte 2009 nur einen kleinen Teil der Arbeitsrechts-welt.1 Die Anzahl der Todesf�lle durch Influenza H1N1-Viren belief sich inDeutschland bis zum 20.4.2010 auf 253, europaweit auf 2.900, weltweit auf18.449. Dabei wurden bis Ende Januar 2010 weltweit mehr als 622.000 F�lle re-gistriert, die wirtschaftlichen Auswirkungen schienen �berschaubar, letztlichwar die Schweinegrippe „weit weg“.2

2Im Schaub findet man unter „Pandemie und Streik“ zur Arbeitsverhinderung desArbeitnehmers aus pers�nlichen Gr�nden gem. § 616 BGB Folgendes:

„Ein pers�nlicher Hinderungsgrund liegt auch bei einer Erkrankung der Kin-der im Rahmen einer Pandemie (zB Schweinegrippe) vor. Auch wenn es sichbei einer Pandemie um einen Hinderungsgrund handelt, der zugleich bei einerMehrzahl von Besch�ftigten auftritt, realisiert sich hier nicht ein Alltagsrisi-ko, das jeden Arbeitnehmer treffen kann, sondern das besondere Risiko derzur Personensorge Verpflichteten. Gleiches gilt bei einem Streik im Kinder-garten. Die Eltern bleiben nicht deshalb ihrer Arbeit fern, weil der Kindergar-ten geschlossen bleibt, sondern weil sie ihrer Elternpflicht nachkommen undf�r ihr Kind sorgen – dieser Grund liegt in der pers�nlichen Sph�re und erf�lltdie Anforderungen des § 616 BGB. Dabei d�rfen die Anforderungen an denNachweis einer unabwendbaren Pflichtenkollision nicht �berspannt werden:Den Eltern muss ein weiter Einsch�tzungsspielraum bei der Frage zugebilligtwerden, welche Betreuungspersonen das Vertrauen in eine angemessene Ver-sorgung der Kinder rechtfertigen.“3

M. Meyer 1

1 Z.B. Falter, Die Arbeitsleistung in der Pandemie, BB 2009, 1974 oder Steinau-Stein-r�ck/Mosch, Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei ausgebrochener Pandemie, NJW-Spe-zial 2009, 578 und Schmidt/Novara, Arbeitsrechtliche Aspekte der Pandemievorsorgeund -bek�mpfung, DB 2009, 1817 sowie St�ck, Pandemie – Praktische und arbeitsrecht-liche Maßnahmen zur Vorbeugung und Bek�mpfung, MDR 2009, 1209.

2 Vgl. de.statista.com/themen/131/schweinegrippe/ (zuletzt abgerufen: 27.3.2020).3 Linck, in: Schaub, ArbR-HdB, § 97 Rn. 13.

3 Die Situation hat sich nun grundlegend ge�ndert, die Sichtweise auch: „Grund-s�tzlich sind Besch�ftigte verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, um dasKind anderweitig betreuen zu lassen“, erkl�rt der Deutsche Gewerkschaftsbunddie Situation. Gerade bei kleinen Kindern ist das allerdings h�ufig zumindestnicht ad hoc machbar. Betroffene sollten in diesem Fall schnellstm�glich das Ge-spr�ch mit ihrem Arbeitgeber suchen und gemeinsam die verschiedenen M�g-lichkeiten einer �bergangsl�sung ausloten – etwa, ob Arbeiten von zu Hause auseine denkbare Option darstellt.4

4 Dass wir angesichts der aktuellen Situation mit den vorhandenen Instrumenta-rien nicht klarkommen und nicht klarkommen k�nnen, liegt auf der Hand. DerArbeitsmarkt „boomte“. Personal- bzw. Fachkr�ftemangel standen im Fokus.Man beklagte das „unzeitgem�ße Arbeitszeitgesetz“5 und wollte zu jeder Tages-und Nachtzeit arbeiten, zumindest telefonieren, skypen, mailen oder simsen:

„Die Digitalisierung der Arbeitswelt hat sich national und international zumMegathema der arbeitsrechtlichen und arbeitsrechtspolitischen Debatte ent-wickelt. Die hohe Betriebstemperatur der Diskussion erkl�rt sich aus derReichweite und der Geschwindigkeit der digitalen Transformation des Wirt-schafts- und Arbeitslebens, deren vollst�ndige Auswirkungen heute noch un-absehbar sind, die aber schon jetzt viele arbeitsrechtliche Gewissheiten insWanken bringt und die dazu zwingt, die normativen Rahmenbedingungen f�rErwerbsarbeit zu �berdenken und gegebenenfalls auf den unterschiedlichenEbenen neu auszuhandeln.“6

5 Es geht nun von einem auf den anderen Tag nicht mehr um grenzenloses Wachs-tum, sondern schlicht darum, wirtschaftlich zu �berleben und den totalen „ShutDown“ zu �berstehen.

6 Das werden wir vielleicht nicht schaffen, wenn wir weiterhin ausschließlich auf„Rechten“ und „Regeln“ beharren, sondern wir m�ssen Kompromisse finden.Die Politiker und Mediziner haben das schnell verstanden und gehen mit gutemBeispiel voran. Sie erkl�ren unumwunden, der Situation (noch) nicht gewachsenzu sein und st�ndlich dazuzulernen:

„Nicht das, was du nicht weißt, bringt dich in Schwierigkeiten, sondern das,was du sicher zu wissen glaubst, obwohl es gar nicht wahr ist.“ (Mark Twain)

7 Mit diesem ersten Handbuch seiner Art versuchen wir, den nun geforderten Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern in den Personalabteilungen, den Mitgliedern der

Kap. 1 Einleitung – Sondersituation Pandemie

2 M. Meyer

4 Focus Online Familie, https://www.focus.de/familie/eltern/keine-schule-keine-grosseltern-was-eltern-zum-corona-chaos-jetzt-wissen-muessen_id_11767457.html (zuletztabgerufen: 27.3.2020).

5 Bauer, Unzeitgem�ßes Arbeitszeitgesetz, RAW 2016, 1f.6 Krause, Herausforderung Digitalisierung der Arbeitswelt und Arbeiten 4.0*, NZA-Bei-

lage 2017, 53.

Betriebsr�te, den Rechtsanw�ltinnen und Rechtsanw�lten, den Sachverst�ndi-gen und der Richterschaft einen Kompass an die Hand zu geben. Auch wir lernenst�ndlich dazu und es ist m�glich, dass uns der Gesetzgeber schon morgen„eines Besseren belehrt“. Das ist aber nicht weiter schlimm, wenn wir dadurchdie Krise besser bew�ltigen.

I. Situation des Arbeitgebers

8Viele Arbeitgeber f�rchten derzeit um ihre Existenz. Es werden Hilfspakete inBillionenh�he geschn�rt, das Insolvenzrecht f�r durch die Corona-Epidemie ge-sch�digte Unternehmen zeitweise suspendiert.7 Das Arbeitsrecht bleibt hingegen(noch) unver�ndert in Kraft. Lediglich der Zugang zu dem im SozialgesetzbuchArbeitsf�rderung – SGB III – verankerten Kurzarbeitergeld (dort §§ 95ff.) wur-de bzw. wird gelockert. Bundestag und Bundesrat haben am 13.3.2020 die Vo-raussetzungen f�r pandemie- bzw. coronabedingtes Kurzarbeitergeld bis zum31.12.2021 (so die Befristung der Verordnungserm�chtigung in § 109 Abs. 5Satz 3 SGB III) erheblich gesenkt. Das Gesetz ist am 14.3.2020 im BGBl. ver-k�ndet worden und damit nach Art. 3 am 15.3.2020 in Kraft getreten.8 Die Er-leichterungen gelten aufgrund der Pressemitteilung des BMAS r�ckwirkend abdem 1.3.2020.9 Die Bundesarbeitsagentur tut ein �briges und verlangt nichtmehr, dass Urlaub f�r das laufende Kalenderjahr verbraucht werden muss, bevorKurzarbeit gew�hrt werden kann.10 Mit der Thematik Kurzarbeit setzen wir unseingehend in Kapitel 2 auseinander, und zwar in einem Beitrag aus Betriebsrats-sicht und in einem anderen aus Arbeitgebersicht. Die �brigen Vorschriften undSysteme bleiben bestehen. Arbeitsrecht in der Corona-Pandemie ist „normalesArbeitsrecht“. Eine zentrale Frage f�r den Arbeitgeber ist, ob und unter welchenUmst�nden er zur Lohnzahlung verpflichtet bleibt. U.a. das beleuchtet Kapitel 5unseres Handbuchs.

1. Betriebsschließungen

9Betriebsschließungen sind naheliegend, wenn nichts mehr zu tun ist oder eineAnsteckungsgefahr f�r die Belegschaft besteht. Die Entscheidung, den Betrieb

I. Situation des Arbeitgebers Kap. 1

M. Meyer 3

7 Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und f�r Verbraucherschutz vom16.3.2020, https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html (zuletzt abgerufen: 27.3.2020).

8 BT-Drs. 19/17893 und BGBl. I 2020, S. 493f.9 Vgl. https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-

beschaeftigung-sichern.html (zuletzt abgerufen: 27.3.2020).10 https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-

zum-kurzarbeitergeld (zuletzt abgerufen: 1.4.2020).

aufrechtzuerhalten oder zu schließen, trifft mitunter aber nicht der Arbeitgeber,sondern die Beh�rde.

a) Betriebsschließungen aufgrund beh�rdlicher Anordnung

10 Betriebsschließungen aufgrund beh�rdlicher Anordnungen aus reiner Vorsichtsind zwischenzeitlich Realit�t. Das betrifft derzeit landesweit Restaurants, Ca-f�s, Kinos etc., ohne dass ein konkreter Verdacht erforderlich war.

11 Schon die Rechtsgrundlage daf�r ist allerdings „schwammig“. § 28 des Gesetzeszur Verh�tung und Bek�mpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen(Infektionsschutzgesetz – IfSG) besagt, dass die zust�ndige Beh�rde Veranstal-tungen oder sonstige Ansammlungen einer gr�ßeren Anzahl von Menschenbeschr�nken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemein-schaftseinrichtungen oder Teile davon schließen kann, wenn Kranke, Krank-heitsverd�chtige, Ansteckungsverd�chtige oder Ausscheider festgestellt werden.Ein berufliches T�tigkeitsverbot kann nach § 31 IfSG verh�ngt werden: „Die zu-st�ndige Beh�rde kann Kranken, Krankheitsverd�chtigen, Ansteckungsver-d�chtigen und Ausscheidern die Aus�bung bestimmter beruflicher T�tigkeitenganz oder teilweise untersagen. Satz 1 gilt auch f�r sonstige Personen, dieKrankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einerWeiterverbreitung besteht.“ Da die Voraussetzungen f�r eine Schließung in die-sen F�llen fehlen, besteht auch kein Anspruch auf Entsch�digung gem. § 56IfSG. Denn die Norm baut auf den gesetzlichen Anforderungen auf und nenntals Anspruchsteller Ausscheider, Ansteckungsverd�chtiger, Krankheitsver-d�chtiger oder als sonstiger Tr�ger von Krankheitserregern. Außerdem sprichtdie Vorschrift von Verdienstausfall und definiert diesen in § 56 Abs. 3 Satz 1IfSG als „das Arbeitsentgelt (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), dasdem Arbeitnehmer bei der f�r ihn maßgebenden regelm�ßigen Arbeitszeit nachAbzug der Steuern und der Beitr�ge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsf�r-derung oder entsprechenden Aufwendungen zur sozialen Sicherung in angemes-senem Umfang zusteht“. Die Norm bzw. das Gesetz haben den Arbeitgeber alsAnspruchsteller also gar nicht im Auge.

12 Dennoch herrscht die Ansicht, dass Arbeitgeber gleichwohl Anspr�che nach § 56IfSG geltend machen sollten11 und auch verschiedene IHKs raten dazu. Mit Blickauf den Normzweck lasse sich eine erweiterte Auslegung von § 56 IfSG auch inden F�llen vorsorglicher Betriebsschließungen nach § 28 IfSG diskutieren.12

Kap. 1 Einleitung – Sondersituation Pandemie

4 M. Meyer

11 Grimm, Kurzarbeitergeld bei Nichtbesch�ftigung und Betriebsst�rungen aufgrund Co-rona (SARS-Covid 19) – Mit vielen Tipps f�r die Antragstellung und gestaltende Bera-tung, ArbRB 2020, 100.

12 Z.B. www.ihk-krefeld.de/de/international/corona-virus/entschaedigungen-nach-infektionsschutzgesetz-bei-schliessung.html (zuletzt abgerufen: 27.3.2020).

Weil das auf das Kurzarbeitergeld jedenfalls keinen negativen Einfluss nimmt,wie aus § 56 Abs. 9 IfSG hervorgeht,13 sollte dies beherzigt werden.

13Praxistipp:

Bei beh�rdlich angeordneten Betriebsschließungen, beispielsweise vonGastst�tten, sollten die Arbeitgeber vorsorglich Anspr�che nach dem IfSGanmelden. Zust�ndig sind gem. § 64 Abs. 1 IfSG die f�r die Durchf�hrungdes Bundesversorgungsgesetzes zust�ndigen Beh�rden. Es gilt daher die Re-gelung des § 2 Satz 1 KOVVfG, derzufolge grunds�tzlich die Versorgungs-�mter die zust�ndigen Beh�rden sind. Von dieser Regelung kann und wirdallerdings durch landesrechtliche Regelung z.T. abgewichen. Denn es han-delt sich bei § 2 Satz 1 KOVVfG nicht um eine zwingende gesetzliche Vor-schrift. In jedem Fall aber liegen Kriegsopferversorgung und Impfschadens-recht in der Zust�ndigkeit der gleichen Beh�rde.14

b) Betriebsschließungen ohne beh�rdliche Anordnung

14Die Corona-Krise bedeutet zumindest nach derzeitigem Verst�ndnis nicht, dassBetriebsschließungen den Arbeitgeber von der Lohnzahlungspflicht befreien.Gem. § 615 Satz 3 BGB tr�gt er auch bei Pandemien dieses Ausmaßes das volleBetriebsrisiko.15 Davon kann sich der Arbeitgeber vertraglich wohl nicht l�sen:

„Eine generelle vertragliche Abw�lzung des Betriebsrisikos steht im Wider-spruch zum Grundgedanken des S. 3 und ist daher als unangemessene Be-nachteiligung rechtsunwirksam (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 iVm Abs. 1 S. 1). M�glichist es auch, mit den Mitteln des Tarifvertrags oder der Betriebsvereinbarung,im Einzelfall aber auch individualvertraglich, in F�llen des S. 3 Kurzarbeit zuvereinbaren und dem Arbeitnehmer so anstelle des Lohnanspruchs einen An-spruch auf Kurzarbeitergeld zu verschaffen.“16

15Im Auge behalten sollte man dabei allerdings eine Entscheidung des BAG ausdem Jahre 1975, die andeutet, dass bei Existenzgef�hrdung andere Grunds�tzegelten k�nnten.17

I. Situation des Arbeitgebers Kap. 1

M. Meyer 5

13 Abs. 9 besagt: „Der Anspruch auf Entsch�digung geht insoweit, als dem Entsch�di-gungsberechtigten Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld f�r die gleiche Zeit zu ge-w�hren ist, auf die Bundesagentur f�r Arbeit �ber.“

14 Meßling, in: Knickrehm, HK-SozEntschR, § 64 IfSG Rn. 1f.15 F�r viele ErfK/Preis, § 615 BGB Rn. 130ff.16 NK-ArbR/Boemke, § 615 BGB Rn. 139.17 BAG 28.9.1972 – 2 AZR 506/71, NJW 1973, 342.

2. Schutzpflichten nach § 618 BGB

16 Der Arbeitgeber hat gem. § 618 BGB die Pflicht, R�ume, Vorrichtungen und Ge-r�tschaften so einzurichten und zu unterhalten, dass der Verpflichtete (der Ar-beitnehmer) gegen Gefahren f�r Leben und Gesundheit soweit gesch�tzt ist, alsdie Natur der Dienstleistung es gestattet. Konkretisiert werden die Schutzpflich-ten des Arbeitgebers nicht nur durch gesetzliche Arbeitsschutzvorschriften, son-dern auch durch zahlreiche von den Berufsgenossenschaften erlassene Unfall-verh�tungsvorschriften.18

„Das Arbeitnehmerschutzrecht ist die Urzelle des modernen Arbeitsrechts.19

[…] Das Arbeitnehmerschutzrecht wird durch staatliche Aufsicht, Zwangund Strafe oder Buße durchgesetzt, und zwar unabh�ngig vom Willen des Ar-beitnehmers. Wegen dieser Funktionsweise geh�rt es zum �ffentlichen Recht.[…] F�r den Gefahrenschutz bildet die in § 618 BGB als Generalklausel ver-ankerte F�rsorgepflicht die Br�cke f�r eine privatrechtliche Einwirkung aufden Inhalt des Arbeitsverh�ltnisses.“20

17 Der BGH hat das 1978 wie folgt konkretisiert:

„Der Arbeitgeber ist n�mlich schon nach § 618 BGB gegen�ber seinen �bri-gen Arbeitnehmern und nach § 823 BGB gegen�ber jedermann aus Gr�ndender allgemeinen Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, den Betrieb von An-steckungsgefahren freizuhalten. Er muss von sich aus gegen die Besch�fti-gung von Ausscheidern, Ausscheidungsverd�chtigen und Ansteckungsver-d�chtigen einschreiten.“21

18 Die aktuelle Situation zeigt, dass es sehr schwierig sein kann, Ausscheidungs-verd�chtige von nicht Ausscheidungsverd�chtigen zu unterscheiden.

„Eine Person ist ansteckungsverd�chtig i.S. von § 2 Nr. 7 IfSG, wenn die An-nahme, sie habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist, alsdas Gegenteil. F�r die Beurteilung sind die Eigenheiten der Krankheit, epide-miologische Erkenntnisse und Wertungen sowie die jeweiligen Erkenntnisse�ber Zeitpunkt, Art und Umfang der m�glichen Exposition und �ber dieEmpf�nglichkeit der Person f�r den Erreger zu ber�cksichtigen.“22

19 Soll nun jeder Arbeitgeber seinen Betrieb besser gleich schließen, bevor er amEnde noch in Anspruch genommen werden kann? Wie Arbeitgeber damit umge-

Kap. 1 Einleitung – Sondersituation Pandemie

6 M. Meyer

18 Nur ErfK/Wank, § 618 BGB Rn. 6ff.19 Fischinger, in: Kiel/Lunk/Oetker, MHdB ArbR, Bd. 1: Individualarbeitsrecht I, § 4

Rn. 13.20 Fischinger, in: Kiel/Lunk/Oetker, MHdB ArbR, Bd. 1: Individualarbeitsrecht I, § 4

Rn. 14.21 BGH, Urt. v. 30.11.1978 – III ZR 43/77, NJW 1979, 422.22 BVerwG, Urt. v. 22.3.2012 – 3 C 16/11, NJW 2012, 2823.

hen k�nnen, wird eingehend in Kapitel 7 „Arbeits- und Gesundheitsschutz inder Pandemie“ behandelt.

II. Situation Arbeitnehmer

20Arbeitnehmer haben ein Zur�ckbehaltungsrecht aus § 618 BGB, wenn Arbeit-geber die ihnen obliegenden Schutzpflichten nicht erf�llen.23 K�nnen sie also„einfach“ auf Verdacht zu Hause bleiben?

21Jedenfalls im Falle eines beh�rdlichen Verbots oder im Rahmen der Entgeltfort-zahlung sind sie gesch�tzt.

1. § 56 IfSG und Entgeltfortzahlung

22§ 56 IfSG gibt dem Arbeitnehmer, der „auf Grund dieses Gesetzes als Ausschei-der, Ansteckungsverd�chtiger, Krankheitsverd�chtiger oder als sonstiger Tr�gervon Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Aus�bung sei-ner bisherigen Erwerbst�tigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurcheinen Verdienstausfall erleidet“, einen Anspruch auf Entsch�digungen. Ist ergleichzeitig arbeitsunf�hig erkrankt, kommt es zu einem Konkurrenzverh�ltnis,das infolge „der von beiden Entgeltersatzsystemen vorausgesetzten Monokausa-lit�t eine Schutzl�cke“ zur Folge haben kann.24 Diese soll mit dem Argument ge-schlossen werden, dass das infektionsschutzrechtliche Besch�ftigungsverbotwegen der �ffentlich-rechtlichen Zwangswirkung der vorrangige Hinderungs-grund ist.25 Bleibt der Arbeitnehmer aber zu Hause aus Angst vor Ansteckung,ohne dass er arbeitsunf�hig erkrankt oder m�glicher Anspruchsteller nach § 56IfSG ist, droht der Einkommens- oder Existenzverlust. Unklar sind insbesonderedie F�lle der „freiwilligen Quarant�ne“. Das behandelt eingehend der Beitrag„Quarant�ne und Entgeltfortzahlung“ in Kapitel 5.

2. Wegerisiko

23Die Schutzsysteme versagen indes beim sog. Wegerisiko. Kann der Arbeitneh-mer wegen �ffentlicher Verkehrsst�rungen, Glatteis, Schneeverwehungen oderSmogalarm oder einer Aschewolke infolge Vulkanausbruchs den Arbeitsplatz

II. Situation Arbeitnehmer Kap. 1

M. Meyer 7

23 ErfK/Wank, § 618 BGB Rn. 25.24 Greiner, in: Kiel/Lunk/Oetker, MHdB ArbR, Bd. 1: Individualarbeitsrecht I, § 80

Rn. 41.25 Greiner, in: Kiel/Lunk/Oetker, MHdB ArbR, Bd. 1: Individualarbeitsrecht I, § 80

Rn. 41 und Bonanni, Die Folgen von Corona f�r Arbeitnehmer und Arbeitgeber – EinSpecial mit vielen Informationen, Handlungsoptionen und Praxistipps ArbRB 2020,S1.

nicht erreichen, entf�llt der Verg�tungsanspruch. Dies gilt nach Ansicht desBAG selbst dann, wenn der Arbeitgeber aus Entgegenkommen einen Werksbuseinsetzt, der wegen Eisgl�tte nicht fahren kann. Auch ein sich in Rufbereitschaftbefindlicher Klinikarzt tr�gt das Wegerisiko bei einem n�chtlichen Unfallselbst.26

3. Kinderbetreuung

24 Als großes Problem erweist sich die Kinderbetreuung. Nachdem die Schulenund Kitas nahezu fl�chendeckend geschlossen sind, ist es vielen Eltern nichtm�glich, zur Arbeit zu erscheinen. Das Bundesministerium f�r Arbeit undSoziales verweist in diesem Zusammenhang auf § 616 BGB, der – wenn �ber-haupt – den Arbeitgeber nur f�r wenige, in der Regel zwei bis drei Tage zurLohnfortzahlung verpflichtet.27 § 616 BGB kann allerdings tarif- oder arbeits-vertraglich abbedungen, also ausgeschlossen werden. Die Abweichung kann zu-gunsten, aber auch zuungunsten der Arbeitnehmer erfolgen.28 Die Abhandlung„Entsendung ins Homeoffice/Mobile Work“ in Kapitel 3 zeigt L�sungen.

4. Homeoffice und flexible Arbeitszeitregelungen

25 Wegerisiko und Kinderbetreuung bei starren Arbeitszeiten zwingen den Arbeit-nehmer letztlich dazu, zu Hause zu bleiben. Das Bundesministerium f�r Arbeitund Soziales appelliert an die Arbeitgeber, Homeoffice-L�sungen oder flexibleArbeitszeitregelungen zu �berdenken. Damit besch�ftigt sich neben Kapitel 3Kapitel 4 „Flexibilisierung der Arbeitszeit“.

III. Situation Betriebsr�te

26 Die Betriebsverfassung gilt in der Krise genauso wie im „Normalfall“. Nur imNotfall, in dem nicht wiedergutzumachende Sch�den drohen, darf der Arbeit-geber, soweit der Betriebsrat nicht rechtzeitig erreichbar ist oder entscheidenkann, vor�bergehend und bis zur Entscheidung des Betriebsrats ohne dessenZustimmung handeln.29 Auf die Betriebsr�te kommen ebenso große Heraus-forderungen zu wie auf die Arbeitgeber. Das erfordert eine eigenst�ndige Be-

Kap. 1 Einleitung – Sondersituation Pandemie

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26 Waas/Palonka, in: D�ubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Arbeitsrecht, § 615 BGBRn. 34 und BAG, 8.12.1982 – 4 AZR 134/80, AP BGB § 616 Nr. 58.

27 Pressemitteilung vom 15.3.2020: Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung, https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreuung.html (zu-letzt abgerufen: 27.3.2020).

28 ErfK/Preis, § 616 BGB Rn. 13.29 NK-ArbR/Schwarze, § 87 BetrVG Rn. 118.