BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT FELDBACH Katastrophenschutz 8330 Feldbach, Bismarckstraße 11-13 .

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BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT FELDBACHKatastrophenschutz8330 Feldbach, Bismarckstraße 11-13www.bh-feldbach.steiermark.atwww.katastrophenschutz.steiermark.at

Referent: Stefan Kirchengast

Behördliches KrisenmanagementBehördlicher Einsatzstab

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Bedrohungsanalyse

• Naturgefahren• Massenanfall an Verletzten• Technik• Versorgung• Sonderfälle

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Naturgefahren

• Hochwasser• Hangrutschungen• Unwetter• Sturm, kleinräumige Tornados• Hagel• Starkniederschläge• extreme Temperaturen• Erdbeben• Dürre

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Massenanfall an Verletzten

• Großunfall: Schiene – Straße• Flugnotfall• Großveranstaltungen• Seuchen• BC - Kampfstoffe

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Technik

• Großbrand• Waldbrand• Störfälle (gefährdete Betriebe)• Explosion• Kommunikationsausfall

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Versorgung

• Lebensmittel• Trinkwasser• Medikamente• Verbandsstoffe• Elektrizität• Gas, Wärme• Betriebsmittel (Benzin, etc.)• Abwasser, Abfall

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Sonderfälle

• Terrorismus• Bombendrohung• Evakuierung, Räumung• Panik• Tierkadaver• Smog, Feinstaub

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Katastrophe - Voraussetzungen

• Gefährdung einer Vielzahl von Menschen

• Gefährdung von bedeutenden Sachwerten

• Koordinierter Einsatz notwendig

• Leitung durch die zuständige Behörde

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Katastrophe - Feststellung

Gem. § 4 Steiermärkisches Katastrophenschutzgesetz hat die zuständige Behörde die Öffentlichkeit über den Eintritt einer Katastrophe unverzüglich zu informieren und über erforderliche Maßnahmen zum Selbstschutz in Kenntnis zu setzen.

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Feststellung eines Katastrophenfalles

Feststellung eines Katastrophenfalles

Gemäß § 4 des Steiermärkischen Katastrophenschutzgesetzes 1999, LGBl. Nr. 62/1999, i.d.g.F., wird festgestellt, dass sich im Bereich der Gemeinde Muster und der Marktgemeinde Musterstadt eine Katastrophe im Sinne des gegenständlichen Gesetzes ereignet hat und somit sind die besonderen Bestimmungen dieses Gesetzes zur Anwendung zu bringen. Das Betreten der festgestellten Gefährdungsbereiche wird durch eine gesonderte Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldbach verboten und nach den Bestimmungen dieses Gesetzes kundgemacht.

Der Bezirkshauptmann:

(Hofrat Dr. Wilhelm PLAUDER) Ergeht an: Die Landeswarnzentrale Steiermark mit dem Ersuchen, diese Feststellung und die beiliegende Verordnung zwecks Veröffentlichung an den Österreichischen Rundfunk an die Antenne Steiermark sowie die steirischen Tageszeitungen zu übermitteln

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Behördliches Krisenmanagement

Aufgaben: Summe der behördlichen Maßnahmen

• Koordinierung der Einsatzleitungen• Bereitstellung des behördlichen

Instrumentariums• Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit• Psychosoziale Akutbetreuung –

Krisenintervention (KIT-Land Steiermark)

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KAT: Aufgaben

Behördliches Krisenmanagement

• Katastrophenschutzplanung• Alarmierung • Einsatzleitung• Durchführung von Übungen• Ausbildung „Koordinierte Führung“• Psychosoziale Betreuung

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KAT: Kompetenzlage

Behördliches KrisenmanagementKompetenzen

Katastrophenschutzbehörden • I. Instanz: Bürgermeister• II. Instanz: Bezirksverwaltungsbehörde• III. Instanz: Landesregierung

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Behördliches KRIMA FA7B

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Behördliches Instrumentarium Gemeinde

• Gremium: Einsatzstab• Feuerwehr(en)• Anerkannte Rettungsdienste (Rotes Kreuz,

Bergrettung, Wasserrettung, Rettungshundebrigade, Höhlenrettung auf Vertragsbasis)

• KIT• Digitale Gemeindekatastrophenschutzpläne• Sonderpläne

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Behördliches Instrumentarium Bezirk

• Gremium: Führungsstab - BKA• Katastrophenschutzserver• Digitale Gemeindekatastrophenschutzpläne• Sonderpläne• Checklisten: 41 Bedrohungen• Notfallkoffer • Katastrophenschutzreferenten der Bezirks-

hauptmannschaften (Ausbildung: 410 Stunden)

• KIT

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Behördliches Instrumentarium Land

• Gremium: Landeskoordinationsausschuss – Führungsstab Land - Zusammensetzung

• Vorsitz: Landeshauptmann Mag. Franz VovesGF: LAD Univ.Prof. Dr. Gerhart OfnerEinsatzkoordination: Dr. Kurt Kalcher

• Mitglieder der Landesregierung, Abteilungsleiter, Bezirkshauptmänner• Vertreter des BMI – Staatliches Katastrophen-und Krisenmanagement• Landesfeuerwehrkommandant, Landesrettungskommandant, Landes-

leiter der anerkannten Rettungsorganisationen• Militärkommandant, Sicherheitsdirektor, Landesgendarmeriekdt,

Bundespolizeidirektoren Graz und Leoben, Landesfinanzdirektion, Staatsanwaltschaft Graz

• Vertreter der Kammern, der Telekom, der ESTAG, KAGES, • ORF, Printmedien• ExpertenArbeitstechnik: Leitungsstab mit bedrohungsspezifischer

Zusammensetzung

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Mobile Kommunikations- und EDV-Einheit

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LWZ

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LWZ

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Autorwww.katastrophenschutz.steiermark.at GePizz

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Der behördliche Einsatzstab

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Einsatzstruktur

Einsatzstab• Unmittelbar im Schadensraum• Zusammensetzung: FW, ÖRK, Exekutive, NA,

Behörde• Leitung: SituationsbezogenFührungsstab mit Leitungsstab (S1 bis S7)• Schadensraumnähe oder bei

flächendeckenden Ereignissen im EIKO Graz• Zusammensetzung: FW, ÖRK, Exekutive, LNA,

Bundesheer, Werksleitung, Firmen, etc.• Leitung: Behörde

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Behördlicher Einsatzstab

Aufgaben des Stabes:

• Bearbeitung und Erstellung des Basismaterials (Karteien, Übersichten, etc.)

• Erfassung der Katastrophenlage durch Lagefeststellung und –darstellung sowie ständige Aktualisierung

• Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen für den Einsatzleiter

• Umsetzung von Entscheidungen des EL• Sicherstellung eines Dauerbetriebes

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Behördlicher Einsatzstab

Ziel der Stabsarbeit:

• Entlastung des EL von Vorarbeiten, Nebensächlichem, Administrativem

• Verbindung zu allen unterstellten Einsatzleitungen

• Sicherstellen einer kontinuierlichen Arbeits-weise im Rahmen eines Dauerbetriebes

• Anbieten von „Serviceleistungen“ an die Unterstellten

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Behördlicher Einsatzstab

Gliederung des Einsatzstabes

• Einsatzleiter (=Bezirkshauptmann)• Führungsgruppe (S1 – S7)• Fachgruppe (BKA)• Meldesammelstelle• EL der Einsatzkräfte

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Behördlicher Einsatzstab

Einsatzleiter: Bezirkshauptmann

• verantwortlich für den gesamten Einsatz• Einsatzaufträge an die eingesetzten Kräfte• an keine Örtlichkeit gebunden• bedient sich zur Leitung und Koordination des

Gesamteinsatzes des S3• als Behördenleiter verantwortlich für die

Sistierung des Gleitzeiterlasses

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Führungsgruppe: S1 - Personalwesen

Der S1 kennt die Personalressourcen der eingesetzten Hilfskräfte.

• Beurteilung der Personallage und –planung• Bearbeitung der Personalangelegenheiten• Leiter der Meldesammelstelle• Zusammenarbeit mit dem S1 der über- bzw.

nachgeordneten Einsatzleitungen• Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten• Vertreter des S4

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FührungsgruppeS2 - Katastrophenlage

Der S2 wertet die eingehenden Meldungen und Informationen aus und hält die Kat-Lage graphisch und schriftlich fest.

• Lagefeststellung (was, wann, wo)• Beurteilung der Katastrophenlage• Führung der Katastrophenlagekarte und des

Einsatztagebuches• Verbindung zu besonderen Institutionen• Zusammenarbeit mit dem S2 der über- bzw.

nachgeordneten Einsatzleitungen• Vertreter des S3

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Führungsgruppe S3 – Leitung u. Koord.

Der S3 leitet und koordiniert den Gesamteinsatz, ist auch Leiter der Stabsarbeit.

• Beurteilung der Gesamtsituation und Entscheidungsvorschlag an den EL

• Leitung und Koordinierung des Gesamteinsatzes sowie der Stabsarbeit

• Durchführung der Lagebesprechungen• Zusammenarbeit mit dem S3 der über- bzw.

nachgeordneten Einsatzleitungen• Vertreter des Einsatzleiters

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FührungsgruppeS4 - Versorgungswesen

Der S4 kennt die Geräteressourcen, Ausrüstung und Gliederung der eingesetzten Hilfskräfte.

• Wahrnehmung aller Versorgungs- und Nachschubangelegenheiten für die Einsatz-kräfte und den Stab

• Beurteilung der Versorgungslage• Koordinator der Arbeit in der Fachgruppe• Zusammenarbeit mit dem S4 der über- bzw.

nachgeordneten Einsatzleitungen• Vertreter des S1

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FührungsgruppeS5- Öffentlichkeitsarbeit

Der S5 hat die Aufgabe der Medienbetreuung.

• Bearbeitung sämtlicher Medienangelegen-heiten und Veröffentlichungen in Absprache und nach Genehmigung durch den Einsatzleiter

• Zusammenarbeit mit dem S5 der über- bzw. nachgeordneten Einsatzleitungen

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Führungsgruppe S6 – EDV; S7 - lNA

S6: Er ist verantwortlich für die Verfügbarkeit der Medien- und medienverarbeitenden Gerätschaften sowie der gesamten EDV-Technik

S7: leitender Notarzt: Er rekrutiert sich aus dem Team der Notärzte des Roten Kreuzes

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Fachgruppe

Die Fachgruppe stellt sich in der Regel vom Bezirks- bzw. erweiterten Bezirkskoordi-nationsausschuss zusammen.

Vertreter von:• Einsatzorganisationen• Amtssachverständige• Post, Zollwache, ÖBB, etc.• Kammern• STED• Gemeinden• usw.

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Meldesammelstelle

• Sie ist zentraler Kanzleiapparat für den Melde- und Schriftverkehr von und nach außen sowie innerhalb des Stabes

• Sie nimmt einlangende Meldungen auf, protokolliert und leitet sie weiter

• Routinemeldungen werden auch direkt weitergeleitet

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MeSaSt

In der MeSaSt sollen sein:

• Leiter• Schreiber/Postein, zugleich Telefondienst• Schreiber/Postaus• Botendienst• sonstiges Personal• Schreibdienst (z.b. für Einsatztagebuch)

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Arbeit im Stab - I

Stabsarbeitist

Teamarbeit

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Arbeit im Stab - II

• Aufnahme einer Meldung durch MeSaSt• Weiterleitung an Sachbearbeiter• Nach Protokollierung – gesammelte Vorlage

der Meldungen an den S3• Erstbeurteilung der Lage durch den S3• Lagedarstellung und Bedrohungsbewertung

durch den S2• Weitergabe der Meldeaufnahmeformulare über

die MeSaSt

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Arbeit im Stab - III

• Sachbearbeiter halten Maßnahmen in Stichworten am Aufnahmeformular fest

• Nach Abschluss einer Bearbeitung ist das Meldeaufnahmeformular an den S3 oder bei Routineangelegenheiten an die MeSaSt zurück zugeben

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Arbeit im Stab - IV

Einsatztagebuch

Es soll aus einem allgemeinen Teil

und einem Anlagenteil

bestehen.

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Arbeit im Stab - V

Allgemeiner Teil: mit Datum und Uhrzeit

• Zusammentreffen der Einsatzleitung• erste Situationsdarstellung• Ergebnisse von Lagebesprechungen• Entscheidungen des EL mit Begründung und

Auftragserteilung• Tageszusammenfassungen

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Arbeit im Stab - VI

Anlagenteil:

• Einsatzstellenübersicht• Übersichten und Unterlagen des Stabes• Besprechungsprotokolle• Grundlagen für Entscheidungsvorschläge• Meldeaufnahmeformulare

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Lagedarstellung - I

Zur weiteren Beurteilung und Planung sowie zur raschen Weitergabe müssen die erarbeiteten und zusammengefügten Informationen der Lagefeststellung dargestellt werden. Das erfolgt in

- graphischer/schriftlicher und- mündlicherLagedarstellung

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Lagedarstellung - II

Die Lagekarte samt Beilagen ist der Mittelpunkt der graphischen Lagedarstellung und wird vom S2 geführt.

Sie muss enthalten:- übersichtliche Darstellung der K-Lage- Einsatzstellenübersicht- Stärke- und Ausrüstungsnachweis- Uhrzeit des aktuellen Standes- jeweiliger Führungsbereich

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Lagedarstellung - III

Der Lagevortrag wird zum Zweck der Gesamtinformation gehalten.

Er enthält:- Katastrophenlage samt Schlussfolgerungen- Darstellung der eingesetzten Kräfte und des

Gerätes- bereits getroffene Maßnahmen und Aufträge- Sonstige Entschlussvorschläge, Anträge, etc.

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Lagedarstellung - IV

Der Lagevortrag (z.B.: vor dem LH, BH, der Presse, etc.) wird vom S3 oder Sachbearbeiter gehalten.

Er soll nicht länger als 10 Minuten sein und durch visuelle Mittel unterstützt werden.

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Lagedarstellung - V

1. Katastrophenlage:

a) allgemeine, Art; Umfang; Zeit; Wetterb) besondere, Einsatzstellen mit besonderer Möglichkeit der Schadensentwicklung

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Lagedarstellung - VI

2. Eigene Kräfte/Mittel:

a) Einsatzstellenübersichtb) Einsatzleitung: - Bestand

- Bedarf

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Lagedarstellung - VII

3. Getroffene Maßnahmen:

nur die wesentlichen

4. Allgemeines:

sonstige Maßnahmenvorschläge, Entschlussvorschläge, etc.

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Lagedarstellung - VIII

Die Lageeinweisung ist für die rasche Weitergabe von Informationen

• an Teile oder den gesamten Stab• an Vorgesetzte• an Kommandanten unterstellter Kräfte• an Vertreter von Medien durch den EL oder S5dienlich.Sie wird vom S3 bzw. Sachbearbeiter

durchgeführt.

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Führungsverfahren I

Vorgang zur Erreichung einer Zielsetzung mittels

• Beurteilung der Lage (BdL)

• Planung der Durchführung (PdD)

• Auftragserteilung

• Überwachung

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Beurteilung der Lage

1. Schadenserfassung2. Beurteilung der Katastrophenlage3. Beurteilung der eigenen Kräfte/Geräte4. Allgemeines: Zeit, Wetter, Gelände5. Abwägen der Möglichleiten6. Entscheidung (Entschluss)

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Planung der Durchführung

Grundlage für die PdD ist der Entschluss des Einsatzleiters, wie das Ziel – die Katastrophenbekämpfung – erreicht werden soll.

Der Einsatzstab erstellt dazu eine Planung, die wesentliche aufbau- und ablauforganisierte Elemente enthält.

Bsp.: Raumordnung

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Auftragserteilung

Durch den Auftrag erfolgt die Umsetzung der Entscheidung des Einsatzleiters und der Planung der Durchführung.

Die Auftragserteilung erfolgt als:• Gesamtauftrag• Einzelauftrag• Vorbereitender Auftrag

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Überwachung

Die Überwachung trägt dazu bei, Fehler recht-zeitig zu erkennen und entsprechende Korrekturen bei der Aufbau- und Ablauforganisation vorzunehmen.

Die Überwachung erfolgt in Form von:• Persönlicher Überprüfung durch den ELtr. Und• Einholen von Berichten der unterstellten EL

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Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

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FUNK - allgemein

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FUNK – FB 613 AK

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FUNK – FB 9 VWL

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Handfunkgerät BH