BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT MISTELBACH · Höhe der Grundstücke Nr. 2123/1 und 2145/1, beide KG...

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BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT MISTELBACH Fachgebiet Anlagenrecht 2130 Mistelbach, Hauptplatz 4-5 Beilagen MIW2-WA-1858/001 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) Bezug Bearbeiterln Flandorfer Johann 02572 9025 Durchwahl 33286 fl È. H D Ì E-'. - Datum 30.10.2018 Betrifft Stadtgemeinde Mistelbach, Sanierung einer Brücke in der KG Siebenhirten; wasser- rechtliches Verfahren - Verhandlung Anberaumung einer mündlichen Verhandlung durch A) öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag und B) durch persönliche Verständigung der Verfahrensparteien Die Stadtgemeinde Mistelbach hat um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Sanierung einer Brücke über die Mistel, Grundstück Nr. 2163/3, KG Siebenhirten, auf Höhe der Grundstücke Nr. 2123/1 und 2145/1, beide KG Siebenhirten, angesucht. Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach aufliegenden Projekt hervor. Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Montag, den 19. November 2018 um 13.30 Uhr Treffpunkt: Stadtamt Mistelbach, Sitzungssaal, Ebene 4, Hinweis , - Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein. - Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach oder während der Verhandlung vorgebracht werden, widrigenfalls die Parteistellung verloren geht. Hinweis Zur Verhandlung werden - der Antragsteller, - die Eigentümer jener Grundstücke, die durch die geplanten Anlagen oder durch Zwangsrechte in Anspruch genommen werden sowie 1- an. E-Mail: [email protected] Fax: 02162/9025-33231 Bürgerservice: 02742/9005-9005 Internet: www. noe. gv. at www. noe. gv. at/datenschutz

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BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT MISTELBACHFachgebiet Anlagenrecht2130 Mistelbach, Hauptplatz 4-5

BeilagenMIW2-WA-1858/001Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)

Bezug BearbeiterlnFlandorfer Johann

02572 9025Durchwahl33286

fl È. HD Ì E-'. -

Datum30.10.2018

BetrifftStadtgemeinde Mistelbach, Sanierung einer Brücke in der KG Siebenhirten; wasser-rechtliches Verfahren - Verhandlung

Anberaumung einer mündlichen Verhandlungdurch

A) öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag undB) durch persönliche Verständigung der Verfahrensparteien

Die Stadtgemeinde Mistelbach hat um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung fürdie Sanierung einer Brücke über die Mistel, Grundstück Nr. 2163/3, KG Siebenhirten, aufHöhe der Grundstücke Nr. 2123/1 und 2145/1, beide KG Siebenhirten, angesucht.

Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Mistelbachaufliegenden Projekt hervor.

Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach eine mündliche Verhandlungmit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für

Montag, den 19. November 2018 um 13.30 UhrTreffpunkt: Stadtamt Mistelbach, Sitzungssaal, Ebene 4,

Hinweis ,- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter

eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.- Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der

Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach oder während derVerhandlung vorgebracht werden, widrigenfalls die Parteistellung verloren geht.

HinweisZur Verhandlung werden- der Antragsteller,- die Eigentümer jener Grundstücke, die durch die geplanten Anlagen oder durch

Zwangsrechte in Anspruch genommen werden sowie

1-

an.

E-Mail: [email protected]: 02162/9025-33231 Bürgerservice: 02742/9005-9005Internet: www. noe. gv. at www. noe.gv. at/datenschutz

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- jene im Wasserbuch eingetragenen Wasserberechtigten und Fischereiberechtigten, inderen Rechte durch das Vorhaben eingegriffen werden soll,

geladen.

Die anderen Parteien und sonstigen Beteiligten werden durch Anschlag in denGemeinden, in denen das Vorhaben ausgeführt werden soll, geladen.

Bei dieser Verhandlung soll geprüft werden, ob das Vorhaben den Bestimmungen desWasserrechtsgesetzes entspricht. Die Wasserrechtsbehörde hat dabei die Möglichkeit,Auflagen bzw. Bedingungen vorzuschreiben.

Rechtsgrundlagen§§ 38, 98 Abs. 1, 105, 107 und 108 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959§§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Ergeht an:1. Stadtgemeinde Mistelbach, Hauptplatz 6, 2130 Mistelbach

2. Stadtgemeinde Mistelbach, z. H. des Bürgermeisters, Hauptplatz 6,2130 Mistelbachmit dem Ersuchen, die Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde anzuschlagen,die Gemeinde bei der Verhandlung zu vertreten sowie alle nicht geladenen Parteien,z.B. Eigentümer betroffener Grundstücke, unverzüglich, nachweislich und persönlichzu laden.Die mit dem Anschlagvermerk versehene Kundmachung und die Einladungsnachweisesind zu Beginn der Verhandlung dem Verhandlungsleiter zu übergeben. - --- -

3. Gebietsbauamt Korneuburg, Laaer Straße 23, 2100 Korneuburgmit dem Ersuchen um Entsendung des Herrn Dipl.Ing. Leopold Kriha alsAmtssachverständiger für Wasserbau

4. DI Samek Ziviltechniker GmbH, Rosenhügelweg 16, 3550 Langenlois5. Republik Österreich, Land- und Forstwirtschaftsverwaltung - Wasserbau, Öffentliches

Wassergut, vertreten durch die Landeshauptfrau von NÖ p.A. Amt der NÖLandesregierung, Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt

6. Fischereirevierverband 11 - Korneuburg, Fischereigasse 4, 3133 Traismauer7. Abteilung Agrarrecht8. Zaya-Wasserverband Mistelbach-Laa, z.H. Herrn Obmann LAbg. Bgm. Ing. Manfred

Schulz, Zwentendorf 24/2, 2152 Gnadendorf9. WA3 Wasserbau Weinviertel10.Abteilung Landesstraßenbau und -verwaltung11.Straßenmeisterei Mistelbach, Bauhofstraße 6,2130 Mistelbach12. Straßenbauabteilung 3 - Wolkersdorf, Johann Gallerstraße 14-16, 2120 Wolkersdorf13.Wasserwirtschaftliches Planungsorgan, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung

Wasserwirtschaft14. Netz Niederösterreich GmbH, Netz-Engineering-Elektrizität, EVN Platz, 2344 Maria

Enzersdorf15.Al Telekom Austria - NÖ / Bgld, Auftragsmanagement-Netzinfrastruktur für

Niederösterreich und Burgenland, Wienerstraße 15, 2100 Korneuburg

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4... -3-

Für die Bezirkshauptfrau

Mag.Gruber

/*P./. Se)STER'42.

=2 9,1.

Dieses Schriftstück wurde amtssigniert.Hinweise finden Sie unter:www.noe.gv.aüamtssignatur

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