Post on 14-Jan-2016
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Breitenförderung II
Allgemeine Schule Aufklärung (17.-18 Jhdt.): Forderung: Recht der Entwicklung der Vernunft
eines jeden Menschen ⇨ Erziehungsauftrag „Allen alles wirksam lehren.“
Der wissende, denkende Mensch als Grundlage für religiösen Frieden und interkonfessionelles Zusammenleben
Zweigliedriges Schulsystem Latein- und die Bürgerschule – Ober- und Mittelschicht Deutsche Schule – Untere soziale Schicht
„Verstehen, Wissen, Können“ – Comenius (1592-1670)
Bildung leitet die Verbesserung der menschlichen Verhältnisse ein.
Allen Menschen sind, unbeschadet der Zuverlässigkeit ihres gesellschaftlichen Standorts, gleiche Bildungsmöglichkeiten zuzuerkennen.
Begründung: Erschaffung nach dem Ebenbild Gottes Frauen: „Denn sie sind in gleicher Weise Gottes
Ebenbild, in gleicher Weise der Gnade und des Reiches künftiger Zeiten teilhaftig, in gleicher Weise, ja oft mehr als unser Geschlecht, mit einem lebhaften und für die Weisheit empfänglicheren Geist begabt.“ Fachkompetenzen in den Bereichen: Beratung und Heilung
Weiterentwicklung Schulwesen aus der Abhängigkeit von
kirchlicher Bevormundung befreien – Staat als neuer Träger
Schaffung einer leistungsfähigen Wirtschaft Ausgebildete Arbeitskräfte auf allen Ebenen
Heranbildung herrschaftstreuer, loyaler Untertanen
Funktion zur gesellschaftlichen Reproduktion Qualifikationsfunktion
Arbeitsvermögen Selektionsfunktion
Leistungsabhängige Einweisung in hierarchisches Gesellschaftssystem gibt Auskunft, wer wofür geeignet ist
nach Leistungsfähigkeit durch Bildungshöhe und -art nach Leistungsfähigkeit: durch Notengebung
Integrationsfunktion Vermittlung von kulturellen und ökonomischen Werten
Einführung des Kindes/Jugendlichen in die Gesellschaft Integration in einen Kulturbereich / Kulturkreis
Ungleiche Voraussetzungen z.B. bei Schuleintritt ausgleichen (familiäre, gesellschaftliche und milieubedingte Unterschiede)
Inklusion Konfession
Konfessionelle Integration im öffentlichen Schulwesen Koedukation
Bis 19. Jahrhundert: mittlere öffentliche Schulen nicht für Mädchen zugänglich
1900: einheitliche Gestaltung der sechsklassigen Mädchenlyzeen (private Trägerschaft) Reifeprüfung + Universitätszugang
Lange nur als außerordentliche Höherinnen zugelassen
Schichtzugehörigkeit Josef II: mittellose Schüler erhalten keinen
Zutritt zu den Gymnasien (Schulgeld) Ausnahme: „Armuth mit außerordentlich
hervorstechenden Geistesgaben“ 1869: Volksschule (6-8 Schulstufen)
„Volk“ = „das niedere Volk“ keine Überführung in Sekundarstufe I oder II Mittel- und Oberschicht: untere lateinischen
Schulen
Gesamtschule
Gesamtschule und Chancengleichheit!? „Erziehung der Jugend beiderlei Geschlechts, gilt als
die wichtigste Grundlage der wahren Glückseligkeit der Nationen.“
„Von einer guten Erziehung und Leitung in den ersten Jahren, hängt die künftige Lebensart aller Menschen und die Bildung der Genies und die Denkungsart ganzer Völkerschaften ab, die niemals kann erreicht werden, denn durch wohlgetroffene Erziehungs- und Lehranstalten.“ (Allgemeine Schulordnung 1774)
Sozialdemokraten „Die ganze Schule dem ganzen Volk!“
Einführung der Allgemeinen Mittelschule als Integration von Untermittelschule, Bürgerschule und Volksschuloberstufe
1927: Kompromiss Schulgeldpflichtigen Mittelschul-Unterstufen blieben
erhalten Komprehensive Hauptschulen mit zwei Klassenzügen
als Pflichtschulvariante der Sekundarstufe I eingeführt Binnenstruktur blieb erhalten
Schulversuche Ab 1971: Modellschulen
Vereinigte Gesamtschule (Sekundarbereich I) 1982: trotz positivem Verlauf keine
Weiterführung (ÖVP vs. SPÖ) Folge: Leistungsdifferenzierung in der HS
(1-3 Leistungsgruppe) ⇨ Ähnlichkeit mit Gesamtschulstruktur erkennbarStadt-Land-Gefälle!
Reformbedarf Fakten:
Starke Einflüsse von Herkunftsfamilie und Geschlecht
Große Leistungsunterschiede innerhalb gleicher Schularten
Unterschiedliche Anforderungen und Leistungen für gleiche Berechtigung
Potential der Gesamtschule: Inklusion auf allen Ebenen
Rahmenkonzept Grundidee:
Differenzierung vor Generalisierung Inklusion der unterschiedlichen sozialen Schichten
Sicherung regionaler, sozialer und geschlechtlicher Bildungschancengleichheit
Zusammenführung der Schultypen aus der Sekundarstufe I (+II)
Brückenbau zu weiterführenden Ausbildungsmöglichkeiten
Integration von Begabungs- und Interessensprognosen im vorpubertären Alter
Zielsetzungen Leistungsförderung Chancenausgleich Integration und Gerechtigkeit Gemeinsame Lernstruktur
Peer-teaching Sozialer Auftrag
Verbreitung von höheren Bildungsabschlüssen
Problem Konkurrenz zu 3-gliedrigem Bildungssystem Einzugsgebiet
Staat-Land Gefälle Lehrerprofessionalisierung im methodischen und didaktischen Bereich
Kritik: Leistungsverlust
„Neue Mittelschule“ Graz und Wien Graz (1991/92): Sekundarstufe I
Zusammenfassung der Unterrichtsgegenstände „Lernfächer“: sprachliches, gesellschaftlich-wirtschaftliches, naturkundliches-
technisches, berufs-arbeitskundliches und musisch-gestaltendes Lernfeld Wien (1985/86): 13. und 23. Bezirk Sekundarstufe I
Sprachlich-gesellschaftlicher, naturkundlich-technischer, fremdsprachlicher, gestalender und sportlicher Bereich
Umsetzung: Bereichslehrer und Assistenzlehrer Innere, äußere Differenzierung und Individualisierung
Unterrichtsplanung: Schulstufenteams: pro Klasse 18-20 Zweitlehrerstunden Wahlpflichtfächer: Deutsch, Englisch, Mathematik oder Latein/zweite
Fremdsprache
Ganztagsschule
Rückblick Monarchie: ganztätige Schule in Pflicht- als auch in
Mittelschule Ausnahmeregelungen: Kinder für Arbeit abziehen Jahrhundertwende: Überbürdung der SchülerInnen 1919: Aufhebung des ganztägigen Unterrichts Nach 2. WK: Idee wieder aufgegriffen
Tagesschulheime Internate
Rahmenbedingungen „Der Unterricht kann als ungeteilter Unterricht an
Vormittagen oder ausnahmsweise an Nachmittagen oder als geteilter Unterricht an Vormittagen und Nachmittagen stattfinden.“
Gesellschaftliche Umstrukturierungen: Vermehrte Frauenberufstätigkeit Arbeitszeitverkürzung Verbesserung der Bildungsbedingungen
Erneute Schulversuche eingeleitet
Ganztägige Schulen in Ö 1993: Einführung des ganztätigen Schulwesens als
Regelvariante Organisation: 1. Unterrichts- und 2. Betreuungsanteil
(von 7.00-18.00 Uhr) Ausdrückliche Betonung eines Erziehungsauftrags!
Erziehungs- und Bildungspartnerschaft von Eltern und Fachkräften
Idee: Elternmitarbeit
Kombination: Schule und Freizeit
2 Varianten1. Getrennte Abfolge
Unterrichts- und Betreuungsanteil sind voneinander unabhängig Betreuungsanteil:
Festigung und Förderung der Unterrichtsarbeit im Unterrichtsteil ohne der Erarbeitung neuer Inhalte
2. Verschränkte Abfolge Integration von Unterricht, Freizeit und Lernen
Voraussetzung: Großteil der Schüler einer Klasse sind für Betreuungsanteil angemeldet
Umfassende Tagungsgestaltung Didaktische Flexibilität Gefahr: Überforderung durch zu wenig Übungs- und Förderphasen Umfassende Förderung vs. Knappe Zeit für individuelle Schwerpunkte
Trends Unterricht + Nachmittagsbetreuung
Vormittag: Unterricht Nachmittag: betreute Aufgabensituation, Förderunterricht
Vorteile Hebung des Qualitätsniveaus der schulischen Ausbildung Bessere Vereinbarkeit (mütterlicher) Erwerbsarbeit Schule Stützung für Lebensweg der Jugendlichen Kooperationen mit Einrichtungen außerschulischer Jugend- und
Vereinsarbeiten (Gemeinwesen) Nachteile
Kostenfrage: Lehrerarbeitsplätze Mindeststandards in Bezug auf Raum- und Gründflächenangebot
Ein Blick über die Grenzen
Skandinavischer Bildungsraum
Rahmengerüst (1) Vorschulbereich (6-7 Jährige)
freiwilliger Besuch (Frequenz 90%) basiert auf den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen des Kindes Schaffen eines Spiel- und Lernumfeldes Eltern in die Planung des Vorschulunterrichtes einbeziehen Schwerpunkt: Gruppenaktivitäten zur Stärkung des sozialen Gefüges
Gesamtschule (7-16/17 Jährige) Unterstützung der SchülerInnen bei ihrer Entwicklung zu
humanistisch gesinnten und verantwortungsbewussten Mitgliedern der Gesellschaft, sowie die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für das Leben.
Förderung, der Bildung und Gleichberechtigung in der Gesellschaft Persönlichkeitsbildung
Schulabdeckung Länderabdeckendes Schulnetzwerk Jahrgangsklassen
6 Jahre: Klassenlehrer Unterricht von (beinahe) allen Fächern
Fachlehrer Schülerberatung und Sonderunterricht
Lernpensum: Muttersprache, Literatur, zweite Landessprache, Fremdsprachen,
Umweltlehre, Gemeinschaftskunde, Religion oder Ethik, Geschichte, Gesellschaftskunde, Physik, Mathematik, Chemie, Biologie, Geographie, Sport, Musik, Kunsterziehung sowie Handarbeit und Hauswirtschaftslehre
Zielsetzungen (2) Bestärkung der Individualität des Kindes Das Kind mit all seinen Stärken und Schwächen akzeptieren,
und es dort auffangen wo es sich in seiner individuellen Entwicklung momentan befindet
breites Angebot von individueller Spezialförderung hohes Maß an Selbständigkeit und Autonomie der Schüler schwächere Schüler werden nicht in eine niedrigere
Schulstufe „abgeschoben“ eindeutige Rahmenbedingungen für den Unterricht, innerhalb
dieser die Schulen noch Spielraum für eigene Lehrpläne haben eigene Ideen können verwirklicht werden
Zielsetzungen (3) Durch vielseitige Unterrichtsmethoden wird ein günstiges Lernklima
geschaffen. Praxisnähe und Schülerbezogenheit stehen im Vordergrund Der Lehrer ist nicht Hauptdarsteller, sondern begleitender Berater. Rahmenpläne für den Unterricht stehen zwar fest, die konkreten
Lehrinhalte werden jedoch in Absprache zwischen dem LehrerIn und den Eltern festgelegt.
Sowohl Kinder als auch ihrer LehrerInnen können nach dem Grundsatz des forschenden Lernens arbeiten.
Neugier, Offenheit, Experimentieren, Kreativität – nicht zuletzt in Teamarbeit – stehen an der Spitze der Prioritätenliste
Das Versagen eines Schüler bzw. einer Schülerin wird als Versagen der Schule betrachtet!
Arbeitsgruppen 5 Texte:
Renaissance der Gesamtschule Nur Vorteile durch Gesamtschule? Ist die Schule eine Scheibe? Die Gesamtschulmeister und ihre Irrtümer Bildungspolitische Lemminge?
Was wird gesagt? Wie stehen Sie dazu? Welche Diskussionspunkte ergeben sich daraus?