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8/13/2019 "Clean Labeling" bei Fleischwaren
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10.01.2014
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Clean Labeling bei Fleischwaren
Ein Bericht aus unserem Laboralltag
Zur Umrtung von Fleischerzeugnissen darf Nitrit in Form von Nitrit-
pkelsalz und/oder Nitrat verwendet werden. Dieser Zusatz muss
kenntlich gemacht werden. Im Rahmen von Clean Labeling wird
versucht die Kenntlichmachung zu umgehen. Hierzu werden techno-
logisch aufgearbeitete pflanzliche Rohstoffe mit hohen Nitratgehalte
unzulssiger Weise eingesetzt, um die gewnschte pkelrote Farbe
von Fleischerzeugnissen zu erhalten.
Aus marktstrategischen Grnden wird versucht, die Kennzeichnungspflicht
von Zusatzstoffen, auf deren Wirkung man nicht verzichten mchte, zu
umgehen. Hierzu werden Extrakte oder Konzentrate von Lebensmitteln
hergestellt, die natrlicherweise die gewnschten Zusatzstoffe enthalten.
Diese Extrakte tragen die jeweiligen Zusatzstoffe in die Produktionsketteein. In der folgenden Liste sind fr Fleischerzeugnisse einige Bespiele
ausgefhrt:
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Infokasten
Zusatzstoffklasse Zusatzstoff Beispiele von
Lebensmitteln mit
hohem Gehalt
des Wirkstoffs
Konservierungsmittel Nitrate Rote Beete und
Weie Beete
Kohlarten
Stngel von Pe-
tersilie
Geschmacksverstrker Glutaminsure,
bzw. deren Salze
Hefe
Tomaten
Antioxidationsmittel Ascorbinsure,
bzw. deren Salze
Azerolakirsche
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Am Beispiel von nitratreichen pflanzlichen Rohstoffen wird Clean La-
beling bei der technologisch gesteuerten Umrtung von Fleischerzeug-
nissen dargestellt.
Wie luft die klassische Umrtung bei Fleischerzeugnissen?
Die Nitritpkelung
Bei der Herstellung von gepkelten Fleischerzeugnissen wird rohes
Fleisch i.d.R. mit dem Zusatzstoff Natriumnitrit, in Form von Nitritpkel-
salz, versetzt. Das Nitrit wird durch die Zugabe eines Reduktionsmittels,
wie Ascorbinsure oder deren Salze zu dem reaktiven Stickoxid reduziert.
Stickoxid bildet begierig mit dem fleischeigenen Myoglobin den stabilen
Farbkomplex Nitrosomyoglobin. Im Fachjargon wird er auch Pkelrot ge-
nannt. Diese Reaktion luft selbst bei niedrigen Temperaturen relativ
rasch ab.
Die Nitratpkelung
Auch fr die Pkelung mit Nitraten (Salpeter)besteht eine lange Tradition.
Die Nitratpkelung luft ber eine der Nitritpkelung vorgeschaltete zu-
stzliche Prozessstufe. Klassischer Weise wird das rohe zu pkelnde
Fleisch mit einer Salpeter-Salzmischung behandelt. Das so einbrachteNitrat wird durch nitratreduzierende Enzyme von Mikrorganismen zu Nitrit
reduziert. Daran schliet sich dann die oben beschriebene Nitritpkelung
an.
Schematische Darstellung der Umrtungsreaktion
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Infokasten
Warum drfen Nitrit und/oder Nitrat zur Herstellung von
Fleischerzeugnissen eingesetzt werden?Nitrite haben bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen vier
technologische Wirkungen. Sie wirken
- aromatisierend (Ausbildung eines Pkelaromas)
- antioxidativ
- frbend (Bildung von Nitrosomyglogbin) und
- konservierend (spezifische Wirkung gegen Clostridium
botulinum)
Nach den Vorgaben der EU ist Nitrit nur als deklarationspflichti-
ger Konservierungsstoff zugelassen.
Das Vorgehen beim Clean Labeling
Ein Hersteller in unserem Dienstgebiet hat Konzentrate von Gemse-
sften mit hohen Nitratgehalten aus Rote und Weie Beete hergestellt.
Im Rahmen des Herstellungsprozesses der Gemsesaftkonzentrate wer-
den die Aromastoffe zusammen mit einem Groteil des enthalten Was-
sers abdestilliert und verworfen. Das entaromatisierte Gemsesaftkon-
zentrat enthlt bis zu 21 Gramm Nitrat berechnet als Natriumnitrat je Kilo-
gramm. Vermischt wird es als Bio-Pkelmischung (mit ca. 8 Gramm Nit-
rat berechnet als Natriumnitrat je Kilogramm) in den Verkehr gebracht.
Nach Herstellerangaben ist es mit einer Nitrat reduzierenden Starterkultur
anzuwenden. Technologisch hat das entaromatisierte Gemsesaftkon-
zentrat in der vom Hersteller empfohlenen Konzentration weder eine wr-
zende noch eine unmittelbar frbende Wirkung.
Zur Herstellung eines als Gewrzzubereitung bezeichneten Prparates
setzt ein anderer Hersteller ein Petersilienextrakt Pulverals Nitratquelle
zu. Dieses Petersilienextrakt Pulver wird aus Petersilienstngeln bei
90 C extrahiert und anschlieend im Vakuum zur Trockene eingedampft.
Bei dieser Behandlung werden die enthaltenen Aromakomponenten ent-
fernt. Das trockene Pulver enthlt ber 41 Gramm Nitrat berechnet als
Natriumnitrat je Kilogramm und weist einen aromatischen, leicht brenzli-
gen, an Tabak erinnernden Geruch und einen slich-karamelligen, im
Nachgang bitter-fruchtigen Geschmack auf. Eine an Petersilie erinnerndeGeruchs- und/oder Geschmacksausprgung ist sensorisch weder in kon-
zentrierter noch in verdnnter Form zu erkennen.
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In beiden Fllen handelt es sich ursprnglich um Lebensmittel, deren Nit-
ratgehalte durch technologische Behandlungen sehr stark erhht wurden.
Diese Auszge bzw. Extrakte werden bei der Herstellung von Fleischer-
zeugnissen wie Zusatzstoffe eingesetzt.
Werden durch derartige technologische Schritte absichtlich erzeugte hohe
Nitratgehalte in Fleischerzeugnisse eingebracht, so erfolgt dies nach un-
serer Einschtzung einzig zum Zweck der Umrtung (Bildung von Nitro-
somyglobin). Hierzu wird technologisch folgende Reaktionskette gestartet:
1. Das eingebrachte Nitrat wird in dem noch nicht gegarten Flei-
scherzeugnis durch geeignete Mikroorganismenkulturen oder En-
zyme (Nitratreduktasen) zu Nitrit zu reduzieren.
2. Das gebildete Nitrit wird dann bei geeignetem Redoxpotential (z.B.
durch Zusatz von Ascorbinsure bzw. deren Salze oder auch
durch Einsatz von stark ascorbinsurehaltigen getrockneten Le-
bensmitteln wie Azerolakirschenpulver) zu Stickoxyd reduziert.
3. Das Stickoxyd reagiert mit dem fleischeigenen Myoglobin zu dem
gewnschten pkelroten Farbstoffkomplex Nitrosomyglobin.
Die technologischen Verfahren, zu deren Zweck die beiden angesproche-nen Prparate eingesetzt werden sollen, entsprechen nicht den unions-
rechtlichen Vorschriften ber Lebensmittelzusatzstoffe. Dies geht auch
aus dem Schreiben des Bundesministeriums fr Ernhrung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz Az. 313-22700/0011 vom 9. Juni 2010 her-
vor. Hierin wird auf die diesbezgliche Einschtzung der Kommissions-
gruppe Lebensmittelzusatzstoffe - in der alle Mitgliedstaaten vertreten
sindhingewiesen.
Die von den Herstellern vorgesehene Verwendung der beiden ange-
sprochenen Prparate ist unzulssig. Fleischerzeugnisse, die unter
Anwendung dieser Prparate hergestellt werden, drfen gem 6
Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)
nicht in den Verkehr gebracht werden. Dies wird auch durch die aktuel-
le Rechtsprechung besttigt [Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover
vom 9.4.2013 (Az. 9 A 54/12)].
Autor: Rolf Buschmann