Das Mahnverfahren - mj.sachsen-anhalt.de · 3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Ihnen...

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DasMahnverfahren

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Vorwort Seite3

1 AllgemeineszumMahnverfahren Seite5

2 SiewolleneinMahnverfahrendurchführen Seite7

2.1 VoraussetzungendesVerfahrens Seite7

2.2 ZuständigesAmtsgericht Seite8

2.3 AllgemeineszumAntrag Seite9

2.4 AntragsformundÜbermittlung Seite10

2.4.1 KostenloserAntragüberdasInternet Seite10

2.4.2 AntragmittelsElektronischenDatenaustausches(EDA) Seite12

2.4.3 Papierformularausdem Schreibwarenhandel Seite13

2.4.4 AllgemeinerSchriftverkehr Seite13

2.5.5 WeitereAnträge Seite13

2.5 EntscheidungdesMahngerichts Seite14

2.6 WiderspruchgegendenMahnbescheid Seite15

2.7 Vollstreckungsbescheid Seite 15

2.8 Einspruchgegenden Vollstreckungsbescheid Seite16

2.9 Kosten Seite17

1

Inhaltsverzeichnis

3 SieerhalteneinenMahnbescheid Seite18

3.1 Forderungprüfen Seite18

3.2 Rechtzeitigzahlen Seite18

3.3 WiderspruchgegendenMahnbescheid Seite18

3.4 Vollstreckungsbescheid Seite20

3.5 EinspruchgegendenVollstreckungsbescheid Seite20

4 SiewollenarbeitsrechtlicheAnsprüchedurchsetzen Seite21

5 SiewollendaseuropäischeMahnverfahrennutzen Seite22

3

Vorwort

SehrgeehrteDamenundHerren,

wennIhnenjemand

Geldschuldet,die

längstfälligeZahlung

aberdennochnicht

erbringt,müssenSie

nichtimmersofortKla-

geerheben.

FürdiesenFallgibtes

dasgerichtlicheMahn-

verfahrenalseinen

schnellerenundkosten-

günstigerenWeg,um

zueinemVollstreckungsbescheidzugelangen.Dieser

Titelist30Jahrelanggültig.

DieMahnverfahreninSachsen-Anhalt,Sachsenund

ThüringenwerdeninderZweigstelleStaßfurtdesAmts-

gerichtsAscherslebenzentralmaschinellbearbeitet.

SiekönnensoauchvonIhremComputerauseinen

AntragaufdenErlasseinesMahnbescheidesstellen,

derspätestensamnächstenArbeitstagnachAntragsein-

gangbearbeitetwerdensoll.

DieseBroschüresollIhnendasMahnverfahrennäher

bringenundIhnendabeihelfen,einsolchesVerfahren

bishinzumVollstreckungsbescheidzubetreiben.

4

AngesprochensindSieaberauch,wennIhneneingegen

SiegerichteterMahnbescheidzugeht.

IneinemgesondertenAbschnittwerdenSieaufdie

BesonderheitendesarbeitsgerichtlichenMahnverfah-

renshingewiesen.DarüberhinauswerdenSieaufdas

EuropäischeMahnverfahrenaufmerksamgemacht,

daszueinemEuropäischenZahlungsbefehlführenkann.

MitfreundlichenGrüßen

Anne-MarieKeding

MinisterinfürJustizundGleichstellung

desLandesSachsen-Anhalt

Vorwort

5

1AllgemeineszumMahnverfahren

1 AllgemeineszumMahnverfahren

DasMahnverfahrenisteingerichtlichesVerfahren,

welchesdemGläubigereinerinEurozubegleichenden

Geldforderungschnell,einfachundkostengünstigohne

mündlicheVerhandlungeinenVollstreckungstitelver-

schafft.

Eseignetsichvorallemdann,wennderSchuldnerdie

ForderungbeziehungsweisedenZahlungsanspruch

nichternsthaftbestreitet,aberdennochnichtzahlt.

OhneWiderspruchoderEinspruchdesSchuldnershält

derGläubigernachnurkurzerZeitmitdemVollstre-

ckungsbescheideinenrechtskräftigenTitelindenHän-

den,auswelchemer30JahrelangdieZwangsvollstre-

ckunggegendenSchuldnerbetreibenkann.

WennallerdingssichermitdemWiderspruchdes

Schuldnerszurechnenist,kanndassofortigeErheben

derKlageschnellerzumErfolgführen.

DasMahnverfahrenbeginntmitdemAntragdesGläu-

bigersaufErlasseinesMahnbescheides(Mahnantrag).

MahnanträgekönnenperVordruck(erhältlichbeispiels-

weiseimSchreibwarenhandel),perDatenträgeroder

onlinegestelltwerden.DerMahnantragkannaber,

allerdingsnichtfristwahrend,auchvordemUrkundsbe-

amtenderGeschäftsstellejedesAmtsgerichtsgestellt

werden.

KommtdasMahngerichtdemAntragnach,stelltesdem

SchuldnerdenMahnbescheidzu.DerSchuldnerkann

danninnerhalbvonzweiWochenWidersprucherheben.

6

1AllgemeineszumMahnverfahren

LegterrechtzeitigWiderspruchein,sindsowohlder

GläubigeralsauchderSchuldnerberechtigt,dieDurch-

führungeinesstreitigenVerfahrenszubeantragen.Der

GläubigerkanndensogenanntenStreitantragschonim

Mahnantragstellen.

DasMahngerichtgibtdenRechtsstreitdannandasim

MahnantragbezeichneteGerichtzurDurchführungdes

streitigenVerfahrensab.

DortwirdderMahnantragwieeineKlagebehandelt,

diezunächstersteinmalschriftlich,gegebenenfallsvon

einemRechtsanwalt,zubegründenist.Andernfalls,also

ohnedenStreitantrageinerPartei,kommtdasMahnver-

fahrenzumStillstand.

BleibteinWiderspruchdesSchuldnersaus,erlässtdas

MahngerichtaufAntragdesGläubigerseinenVoll-

streckungsbescheid.GegendiesenkannderSchuldner

wiederuminnerhalbvonzweiWochennachZustellung

Einsprucheinlegen.

WennderSchuldnerordnungsgemäßundvorallem

rechtzeitigEinsprucherhebt,wirdaufjedenFallein

streitigesVerfahrendurchgeführt.

Sehrwichtig:ImMahnverfahrenwirdvomGerichtnichtgeprüft,

obdemGläubigerdergeltendgemachteAnspruch

tatsächlichzusteht.AuchwirdderSchuldnervor

ErlassdesMahnbescheidesnichtgehört.

Dahergilt:WereinenMahnbescheidoderVoll-

streckungsbescheiderhält,mussselbstprüfen,

oberdemGläubigerdiedaringenannteSumme

tatsächlichschuldet.

7

2 SiewolleneinMahnverfahrendurchführen

2 SiewolleneinMahnverfahrendurchführen

2.1 VoraussetzungendesVerfahrens

BevorSieeinenMahnbescheidbeantragen,prüfenSie,

obdasMahnverfahrenfürIhrenFallgeeignetistund

IhreForderung(noch)besteht.DabeisolltenSieinsbe-

sonderebeachten,dass:

dieForderunggrundsätzlichvordenZivil-oder

Arbeitsgerichten(sieheauchAbschnitt4,Seite21)

verfolgbarseinmuss,

nurForderungen,welchedieZahlungeinerbestimm-

tenGeldsummeinEurobetreffen,imMahnverfahren

durchgesetztwerdenkönnen,

dieForderungnichtvoneinernochnichterbrachten

Gegenleistungabhängendarf,

dieForderungfälligseinoderzumindestspätestens

innerhalbderWiderspruchsfristfälligwerdenmuss,

dasMahnverfahrenfürAnsprücheeinesKreditgebers

nichtstattfindet,wenndernach§492Absatz2des

BürgerlichenGesetzbuchesanzugebendeJahreszins

denbeiVertragsschlussgeltendenBasiszinssatzum

mehralszwölfProzentpunkteübersteigt,

IhnenderAufenthaltdesSchuldnersbekanntsein

muss,

Sieprozessfähig,alsogrundsätzlichmindestens

18Jahrealtseinmüssen.

8

2 SiewolleneinMahnverfahrendurchführen

ErgibtsichausdemMahnantrag,dassnotwendige

VoraussetzungendesMahnverfahrensfehlen,droht

seineZurückweisung.VorderEntscheidungwirdSiedas

Mahngerichtanhören.

SieerhaltendannGelegenheit,denMangelinnerhalb

einerFristzubeheben.GelingtIhnendasnichtoderist

derBeanstandungdesGerichtsvonvornhereinnicht

abzuhelfen,weistdasMahngerichtdenAntragaufErlass

einesMahnbescheideszurück,wennSienichtzuvorIh-

renAntragzurücknehmen.

2.2 ZuständigesAmtsgericht

DenAntragaufErlassdesMahnbescheidesmüssenSie,

soweitkeinZahlungsanspruchauseinemArbeitsverhält-

nisbetroffenist(siehehierzuAbschnitt4,Seite21),bei

demzuständigenAmtsgerichtstellen.

FürdasLandSachsen-AnhaltunddieFreistaaten

SachsenundThüringenistdiesdasAmtsgericht

Ascherslebenals„GemeinsamesMahngerichtder

LänderSachsen-Anhalt,SachsenundThüringen“

(gemeinsamesMahngericht).DieAnschriftlautet:

AmtsgerichtAschersleben

GemeinsamesMahngerichtderLänder

Sachsen-Anhalt,SachsenundThüringen

LehrterStr.15

39418Staßfurt

Telefon:03925876-0

Fax:03925876-252

E-Mail:mahngericht@justiz.sachsen-anhalt.de

Internet:www.ag-asl.sachsen-anhalt.de

9

2 SiewolleneinMahnverfahrendurchführen

DasgemeinsameMahngerichtistzuständig,wennSie

alsAntragstellerIhrenWohnsitzinSachsen-Anhalt,

SachsenoderThüringenhaben.

TretenjuristischePersonenoderrechtsfähigePerso-

nengesellschaftenalsAntragstellerauf,richtetsichdie

ZuständigkeitnachderenSitz.LiegtdieserinSachsen-

Anhalt,SachsenoderThüringen,istderMahnantrag

beimgemeinsamenMahngerichtzustellen.

WirdderAntragbeieinemanderenalsdemzuständi-

genGerichteingereicht,sokannihndiesesGerichtan

dasgemeinsameMahngerichtweiterleiten.Rechtliche,

insbesonderefristwahrendeWirkunghateinsolcher

Antragjedocherst,wennerdorteingeht.

2.3 AllgemeineszumAntrag

DasMahnverfahrenwirdvomgemeinsamenMahnge-

richtausschließlichmaschinellbearbeitet.Hierfürhat

dasBundesministeriumderJustizundfürVerbraucher-

schutz(BMJV)durcheineVerordnungbesondereVordru-

ckeeingeführt.

DieNeufassungvonVordruckenwirddurchdasBMJVim

Bundesanzeigerbekanntgegeben.FürdenAntragauf

ErlasseinesMahnbescheidesunddenAntragaufErlass

einesVollstreckungsbescheidesistjeweilsdieaktuelle

Fassungzunutzen.

10

2 SiewolleneinMahnverfahrendurchführen

2.4 AntragsformundÜbermittlung

2.4.1 KostenloserAntragüberdasInternet

ImInternetfindensieunterwww.online-mahnantrag.de

eininteraktivesAntragsformular.EsbietetIhneneine

komfortableNutzerführungmitAusfüllhinweisensowie

eineautomatischePlausibilitätskontrolleimHinter-

grund.

NachdemAusfüllenhabenSiezweiMöglichkeiten,den

AntragandasgemeinsameMahngerichtzuübermit-

teln.

ZumeinenkönnenSiedenAntragmitHilfekostenlosim

InterneterhältlicherPDFBetrachter(beispielsweise

„AdobeAcrobatReader“)aufweißemBlankopapieraus-

drucken.DieAntragsdatenwerdendabeiineinenBar-

codeumgesetzt(sogenannterBarcodeantrag).

ObwohlderAntragaufPapiergestelltwird,erhalten

AntragstellerdochalleVorteilederelektronischenVerar-

beitung,dennesentfälltdiezeitaufwendigeErfassung

derDatenbeiGericht,waszueinerschnellerenBearbei-

tungführt.

DieAusdruckeübermittelnSiedemgemeinsamen

MahngerichtperPost,hierzuzählen:

daszuunterschreibendeAnschreiben,

dieDarstellungderAntragsdateninKlarschriftund

derBarcode.

11

2 SiewolleneinMahnverfahrendurchführen

Wichtig:

DieAusdruckemüsseneinseitigsowieklarund

saubersein.

ZudemdürfendieerstelltenUnterlagennicht

geknicktbeimGerichteingereichtwerden.

DieseÜbermittlungsformempfiehltsichfürAntrag-

steller,dieseltenMahnanträgestellen.StattderÜber-

sendungperPosthabenSieauchdieMöglichkeit,den

Antragonlinezuübermitteln.

AndieStellederherkömmlichenUnterschrifttrittdabei

diemitHilfeeinerSignaturkarteeinesakkreditierten

TrustcentersundeinesKartenlesegerätserzeugtedigita-

lequalifizierteSignatur.

DabeiwirdderMahnantraginelektronischerFormver-

schlüsseltüberdasInternetandasgemeinsameMahn-

gerichtübermittelt.

HierfürstehtdasElektronischeGerichts-undVerwal-

tungspostfach(EGVP)beziehungsweiseeinanderes

zugelassenesKommunikations-oderÜbertragungspro-

duktzurVerfügung.

DieseFormempfiehltsichvorallemfürAntragsteller,die

regelmäßigMahnbescheidebeantragen.

DieentsprechendenSoftwarekomponentenzurDaten-

übermittlungkönnenSieinderRegelüberdasInternet

herunterladen.

12

2 SiewolleneinMahnverfahrendurchführen

AktuelleInformationenzumVerfahreneinschließlichder

verwendbarenKartenlesegeräte,Signaturkartenundzu

denAlternativproduktenfindenSieunterwww.egvp.de.

2.4.2 AntragmittelsElektronischenDatenaustausches(EDA)

Gläubiger(beispielsweiseRechtsanwälteundInkas-

sounternehmen),dieregelmäßigMahnanträgestellen,

könnenihreüberwww.online-mahnantrag.deodermit-

telseinerMahnsoftwareerstelltenDatensätzeebenfalls

miteinerelektronischenUnterschriftversehenundin

verschlüsselterFormonlineüberdasEGVPoderüber

einregistriertesProdukteinesDrittanbietersandasge-

meinsameMahngerichtübermitteln.

AuchfürdiesesprofessionelleOnline-Verfahrensind

eineSignaturkarteeinesakkreditiertenTrustcenters

sowieeinentsprechendesKartenlesegeräterforderlich.

DarüberhinausbenötigendieseAntragstellereineacht-

stelligeKennziffer,dieaufAntragvomgemeinsamen

Mahngerichterteiltwird.

MitderErteilungderKennzifferwerdenalleimMahn-

bescheidsantraganzugebendenAngaben,dieEinzugs-

ermächtigungderGerichtskostenundgegebenenfalls

eineKosten-oderGebührenbefreiungsowieeinebeson-

dereVersandanschriftgespeichert.

AnstelledervollständigenBezeichnungdesAntragstel-

lersundseinergesetzlichenVertreteroderdesProzess-

bevollmächtigtenistnurnochdieseKennzifferinden

Antragaufzunehmen.

13

2 SiewolleneinMahnverfahrendurchführen

2.4.3 PapierformularausdemSchreibwarenhandel

SiehabenauchdieMöglichkeit,imSchreibwarenhandel

einenVordruckkäuflichzuerwerben.DieVordruckesind

mitAusfüllhinweisenversehen,dieSieunbedingtbe-

achtensollten.

WennSiebeimAusfüllenSchwierigkeitenhaben,kön-

nenSiesichandasgemeinsameMahngerichtoderauch

andieRechtsantragstellebeidemAmtsgerichtIhres

Wohnsitzeswenden.

Hinweis:

FürRechtsanwälteundInkassounternehmenist

dieseAntragsformunzulässig.Diesemüsseneine

derzuvorgenanntenAntragsformenwählen.

2.4.4 AllgemeinerSchriftverkehr

DerelektronischeDatenaustauschlässteszu,Verfah-

rensmitteilungendesGerichtsinelektronischerForm

inEmpfangzunehmen.DieweitereKommunikation

zwischendemgemeinsamenMahngerichtundIhnen

erfolgtalsoentwederverschlüsseltüberdasInternet

oderinherkömmlicherPapierform.

2.4.5 WeitereAnträge

ZusätzlichzumOnline-Mahnantragwerdenunter

www.online-mahnantrag.deinderRubrik„Folgeanträ-

ge“,ebenfallsmitHilfeeinerinteraktivenGestaltung,

weitereAntragsformulareangeboten.

14

2 SiewolleneinMahnverfahrendurchführen

DiesebietendieMöglichkeit,AnträgeaufNeuzustellung

desMahnbescheids,AnträgeaufNeuzustellungdes

Vollstreckungsbescheides,AnträgeaufErlassdesVoll-

streckungsbescheidesunddieErhebungeinesWider-

spruchsgegendenMahnbescheidimmaschinellen

Mahnverfahrenonlinezuerfassen.

DieerforderlichenDatenfürdieAnträgewerden,wieim

Mahnantragselbst,unmittelbaraufPlausibilitätüber-

prüft.SodannkönnendieDatendirektalsBarcodeauf

PapiergedrucktundandaszuständigeMahngerichtper

Postübermitteltwerden.

NebenderÜbermittlungderAntragsdatenperPost

stehtIhnenauchhierdieMöglichkeiteinerOnline-Über-

mittlungzurVerfügung.

2.5 EntscheidungdesMahngerichts

AufdenordnungsgemäßenAntraghinergehtder

Mahnbescheid,derdemSchuldnervonAmtswegen

zugestelltwird.DavonwerdenSieinKenntnisgesetzt.

EntsprichtderAntragnichtdenErfordernissen,wirder

zurückgewiesen.ZuvorwirdIhneneinsogenanntesMo-

nierungsschreibenzugesandt,mitdemSieGelegenheit

haben,IhrenAntragzuändern.

Diesgiltauch,wennoffensichtlichunberechtigteZinsen

(zumBeispielvorFälligkeitderForderung)oderüber-

höhteAnsprüche(zumBeispielaußergewöhnlichhohe

Mahnauslagen)geltendgemachtwerden.

15

2 SiewolleneinMahnverfahrendurchführen

2.6 WiderspruchgegendenMahnbescheid

LegtderSchuldnerWiderspruchein,werdenSievom

gemeinsamenMahngerichtverständigt.IstderWider-

spruchrechtzeitigerhobenundbeantragenSieoderder

SchuldnerdieDurchführungdesstreitigenVerfahrens,

wirdderRechtsstreitandasimMahnantragbezeichnete

Gerichtabgegeben.

DamitgehtdasMahnverfahrenindasstreitigeVerfah-

renüber.

2.7 Vollstreckungsbescheid

LegtderSchuldnernichtodernichtrechtzeitigWi-

derspruchein,könnenSienachdemAblaufderzwei-

wöchigenWiderspruchsfristbeimgemeinsamenMahn-

gerichteinenAntragaufdenErlasseinesVollstreckungs-

bescheidesstellen.

ImAntragmüssenSieerklären,obundwelcheZahlun-

genderSchuldneraufdenMahnbescheidhingeleistet

hat.DenVollstreckungsbescheidkönnenSienurinner-halbvonsechsMonatenseitZustellungdesMahnbe-

scheidesbeantragen.Erwirdnurerlassen,wennalle

Gerichtsgebührenbezahltsind.

DervomgemeinsamenMahngerichterlasseneVollstre-

ckungsbescheidwirddemSchuldnervonAmtswegen

zugestellt,soweitSienichtalsAntragstellerausdrücklich

dieÜbermittlungansichzurZustellungimParteibetrieb

selbstbeantragen.

16

2 SiewolleneinMahnverfahrendurchführen

IndiesemFallkönnenSiedenVollstreckungsbescheid

durchdenGerichtsvollzieherzustellenundgleichzeitig

dieZwangsvollstreckunggegendenSchuldnerbetreiben

lassen.

WennSievollstrecken,bevordieEinspruchsfristabgelau-

fenist,tragenSiedasRisiko,beieinerspäterenAufhe-

bungoderÄnderungderEntscheidungSchadensersatz

andenSchuldnerzahlenzumüssen.

HatderSchuldnerinderZwischenzeitseinenAufenthalt

gewechselt,istseinneuerAufenthaltsortunbekannt

unddieZustellunganeinenVertreteroderZustellungs-

bevollmächtigtennichtmöglich,sokanndasgemeinsa-

meMahngerichtdenVollstreckungsbescheidaufAntrag

imWegederöffentlichenZustellungzustellen.

2.8 EinspruchgegendenVollstreckungsbescheid

WennderSchuldnergegendenVollstreckungsbescheid

Einsprucheinlegt,wirdderRechtsstreitvonAmtswegen

andasimMahnantragbezeichneteProzessgerichtabge-

geben.DasVerfahrengehtnunindasstreitigeVerfah-

renüber.

BiszurEntscheidungdesRechtsstreitskönnenSietrotz

einesEinspruchesdesSchuldnersaufgrunddesVollstre-

ckungsbescheidesdieZwangsvollstreckungbetreiben.

WennSietrotzdesEinspruchsvollstrecken,tragenSie

dasRisiko,beieinerspäterenAufhebungoderÄnderung

derEntscheidungSchadensersatzandenSchuldnerzah-

lenzumüssen.

17

2 SiewolleneinMahnverfahrendurchführen

DasGerichtkannallerdingsaufAntragdesSchuldners

dieZwangsvollstreckungeinstweileneinstellen.Einem

solchenAntragdarfinderRegelnurstattgegebenwer-

den,wennderSchuldnereineSicherheitbeibringt(zum

BeispielGeldodereineBankbürgschaft).

2.9 Kosten

DieGerichtskostenundeineeventuelleRechtsanwalts-

vergütungfürdasMahnverfahrenwerdenvom

gemeinsamenMahngerichtmaschinellausgerechnet

undindenMahn-beziehungsweisespäterindenVoll-

streckungsbescheidaufgenommen.

FürdasVerfahrenüberdenAntragaufErlasseines

MahnbescheideswirdeineVerfahrensgebührerhoben,

diesichnachdemStreitwertrichtet.

Diesgiltauchdann,wennderMahnantragzurückge-

nommenwirdoderdasVerfahrenausanderenGründen

nichtzumMahnbescheidführt.

ImmaschinellenMahnverfahrenmüssenSiekeinenVor-

schussaufdieGerichtskostenleisten.DieGerichtskosten

werdenIhnenerstmitErlassdesMahnbescheidesdurch

KostenrechnungzurZahlungaufgegeben.

18

3 SieerhalteneinenMahnbescheid

3 SieerhalteneinenMahnbescheid

3.1 Forderungprüfen

ÜberlegenSiezunächst,obdieimMahnbescheidge-

nannteForderungberechtigtist.DasGerichthatdie

BerechtigungdesAnspruchsnichtgeprüft.

3.2 Rechtzeitigzahlen

BestehtdieimMahnbescheidgenannteForderung

tatsächlichundhabenSiegegendenGläubigerkeine

Gegenansprüche,sosolltenSierechtzeitigundschnell

zahlen,umweitereVerfahrenskostenundeinemögliche

Zwangsvollstreckungzuvermeiden.

IstdieForderungzumTeilberechtigt,solltenSiediesen

Teilbegleichen.

3.3 WiderspruchgegendenMahnbescheid

IstdieForderungIhrerAnsichtnachinsgesamtoderzum

TeilzuUnrechterhoben,sokönnenSieWiderspruch

einlegen.

DiesmüssenSieschriftlichbeidemGemeinsamen

MahngerichtderLänderSachsen-Anhalt,Sachsenund

Thüringentun.SiehabenhierfürzweiWochenZeit.Die

Fristkannnichtverlängertwerdenundbeginntmitder

ZustellungdesMahnbescheides.InnerhalbderZwei-

wochenfristmussIhrWiderspruchbeimgemeinsamen

Mahngerichteingegangensein.

19

3 SieerhalteneinenMahnbescheid

MitdemMahnbescheiderhaltenSieeinenWider-

spruchsvordruck.DiesenkönnenSiezurEinlegungdes

Widerspruchsverwenden.Ebensokönnensieunter

www.online-mahnantrag.deunterderRubrik„Folgean-

träge“überdiedortverfügbareOnline-FunktionIhren

Widersprucherheben.DabeiführtSiedieinteraktiveSei-

tedurchdieWiderspruchserhebung.Dieserkannsodann

alsBarcodeaufPapierausgedrucktundperPostandas

GemeinsameMahngerichtübermitteltwerden.Auch

hierbestehtdieMöglichkeiteinerOnline-Übermittlung.

NachrechtzeitigemWiderspruchwirddasVerfahren

aufAntragzurDurchführungdesstreitigenVerfahrens

andasimMahnantragbezeichneteGerichtabgegeben.

DiesenAntragkönnenauchSiestellen,wennSiemei-

nen,dassderStreitumdenimMahnverfahrengeltend

gemachtenAnspruchgeklärtwerdenmuss.

Hinweis:

DenWiderspruchkönnenSieauchohneVerwen-

dungdesVordruckseinlegen.Unerlässlichist

danndieAngabedesGeschäftszeichens,damit

eineZuordnungerfolgenkann.DieÜbermittlung

perFaxistebenfallszulässig.

HabenSienichtodernichtrechtzeitigWiderspruchein-

gelegtundauchdieForderungnichtbezahlt,erlässtdas

MahngerichtaufAntragdesGläubigerseinenVollstre-

ckungsbescheidderIhnenzugestelltwird.

EinverspäteterWiderspruchwirdalsEinspruchgegen

einenzwischenzeitlichergangenenVollstreckungsbe-

scheidgewertet.

20

3 SieerhalteneinenMahnbescheid

3.4 Vollstreckungsbescheid

DerVollstreckungsbescheidenthält-wiederIhnenzu-

vorzugestellteMahnbescheid-nebendereigentlichen

ForderungdesGläubigersauchnochdiebishierhin

angefallenenundvonIhnenzutragendenKostenund

Gebühren.DerjetztvonIhnenverlangteGesamtbetrag

wirdalsohöheralsnochimMahnbescheidsein.

LässtderGläubigerdenVollstreckungsbescheidnicht

durchdasGericht,sondernvomGerichtsvollzieherzu-

stellen,kanndiesersofortnachderAushändigungdes

VollstreckungsbescheidesbeiIhnendieZwangsvoll-

streckungdurchführen.

3.5 EinspruchgegendenVollstreckungsbescheid

SiekönnengegendenVollstreckungsbescheidinnerhalbvonzweiWochenabZustellungschriftlichEinspruch

beimgemeinsamenMahngerichteinlegen.DerGläu-

bigerkannausdemVollstreckungsbescheidgegenSie

vorläufigvollstrecken.

BiszurRechtskraftdesVollstreckungsbescheideskönnen

SiebeimGerichtbeantragen,dieZwangsvollstreckung

einstweileneinzustellen.IndenmeistenFällenwerden

SieeineSicherheitleistenmüssen.

AufdenrechtzeitigenEinspruchhinwirdderRechts-

streitandasProzessgerichtabgegeben,welchesim

Mahnantragbezeichnetist.Diesesbehandeltden

AntragähnlichwieeineKlage.

21

4 SiewollenarbeitsrechtlicheAnsprüchedurchsetzen

4 SiewollenarbeitsrechtlicheAnsprüchedurchsetzen

WollenSieAnsprücheaufZahlungeinesGeldbetrages

inEuroauseinemArbeitsverhältnismitHilfedesMahn-

verfahrensdurchsetzen,istderAntragaufErlasseines

MahnbescheidesschriftlichbeidemArbeitsgerichtzu

stellen,beidemderSchuldnerseinenWohnsitzhatoder

indessenBezirkdergeltendgemachteAnspruchzuer-

füllenist.

ImarbeitsgerichtlichenMahnverfahrenisteinbeson-

dererVordruck(„VordruckfürdenMahn-undVollstre-

ckungsbescheid-Arbeitsgerichte“)zuverwenden,der

ebenfallsimSchreibwarenhandelerhältlichist.

Wichtig:

DieFristzurEinlegungdesWiderspruchsoder

desEinspruchsbeträgtimarbeitsgerichtlichen

VerfahrenlediglicheineWocheabZustellung

desMahn-beziehungsweiseVollstreckungs-

bescheides.

DasVerfahrenwirdnacheinemWiderspruchodereinem

EinspruchnichtaneinanderesGerichtabgegeben.Es

entscheidetdasGericht,beidembereitsdasMahnver-

fahrendurchgeführtwurde.

22

5 SiewollendaseuropäischeMahnverfahrennutzen

5 SiewollendaseuropäischeMahnverfahrennutzen

NebendemdeutschenMahnverfahrenkannderGläu-

bigerbeigrenzüberschreitendenVerfahrenauchdas

europäischeMahnverfahrenwählen,umzueinemVoll-

streckungstitelzugelangen.

VoraussetzungfürdaseuropäischeMahnverfahren

ist,dassentwederderGläubigeroderderSchuldnerin

einemausländischenEU-MitgliedsstaatmitderAusnah-

meDänemarkswohnt.

FürdieBearbeitungvonAnträgenaufErlassundÜber-

prüfungsowiedieVollstreckbarerklärungeinesEuropä-

ischenZahlungsbefehlsistausschließlichdasAmtsge-

richtWeddinginBerlinzuständig.

BeiarbeitsgerichtlichenAngelegenheitenistallerdings

dasArbeitsgerichtzuständigesMahngericht,dasim

Streitverfahrenzuentscheidenhätte.

ZahlungsansprüchekönnenimeuropäischenMahnver-

fahrenbeiForderungenausZivil-undHandelssachen

geltendgemachtwerden.Ausgenommendavonsind

erbrechtliche,insolvenzrechtlicheundsozialversiche-

rungsrechtlicheAnsprüche.

DarüberhinausmussessichbeidenForderungenum

vertraglicheAnsprüchehandeln,diebeimEinreichendes

AntragesaufdenErlasseinesEuropäischenZahlungsbe-

fehlesfälligsind.

23

5 SiewollendaseuropäischeMahnverfahrennutzen

GläubigermüssenebensowiebeimdeutschenMahn-

verfahrenvorgegebeneFormularenutzen.Andersals

dorthatderGläubigerdenStreitgegenstandzubezeich-

nenunddenzugrundeliegendenLebenssachverhaltkurz

darzustellen.

FernermusserbereitsindemAntragdieBeweismittel

benennen,dieerineinemnachfolgendengerichtlichen

VerfahrenzurBegründungseinerForderungheranzie-

henwird.Eristauchverpflichtet,dengrenzüberschrei-

tendenCharakterderRechtssacheindemAntragdarzu-

legen.

DasAmtsgerichtWeddinginBerlinprüftals„Europä-

ischesMahngerichtDeutschland“,obdieForderung

begründeterscheint.Istsieoffensichtlichunbegründet,

weistesdenMahnantragzurück.

LiegensonstigeMängelvor,wirdderGläubigerunter

SetzungeinerangemessenenFristzuderenBeseitigung

aufgefordert.

LiegendieVoraussetzungenfürdaseuropäischeMahn-

verfahrenvor,erlässtdasAmtsgerichtWeddinginBerlin

einenEuropäischenZahlungsbefehl,denesdemSchuld-

nerzustellt.DerSchuldnerkannbinneneinerFristvon30TagenEinsprucheinlegen.

IndiesemFallgehtdasVerfahrenindenstreitigen

Prozessüber,soweitderGläubigernichtbeantragthat,

dassdasVerfahrenbeieinemEinsprucheingestellt

werdensoll.

24

DasAmtsgerichtWeddinginBerlingibtdenRechtsstreit

dannandasvondemGläubigerbenanntedeutsche

Streitgerichtab.

UnterbestimmtenUmständenkannderSchuldnerbei

einemverspätetenEinsprucheinenAntragaufeine

ÜberprüfungdesEuropäischenZahlungsbefehlesstel-

len.HierüberentscheidetebenfallsdasAmtsgericht

WeddinginBerlinals„EuropäischesMahngericht

Deutschland“.

LegtderSchuldnerkeinenEinspruchein,erklärtdas

AmtsgerichtWeddinginBerlindenEuropäischen

ZahlungsbefehlvonAmtswegenfürvollstreckbar.

DerZahlungsbefehlwirddamitzumVollstreckungstitel.

MitihmkannderGläubigerdieZwangsvollstreckung

unmittelbarinallenEU-MitgliedstaatenmitAusnahme

Dänemarksbetreiben.

WeitereInformationendesEuropäischenMahngerichts

DeutschlandundzumeuropäischenMahnverfahren

findenSieimInternetunterderAdresse:

www.berlin.de/ag-wedding.

5 SiewollendaseuropäischeMahnverfahrennutzen

Impressum

HerausgegebenvomMinisteriumfürJustizundGleichstellungdesLandesSachsen-AnhaltReferatPresse-undÖffentlichkeitsarbeitDomplatz2-439104MagdeburgTelefon:0391567-6234,-6230,-6235Fax:0391567-6187E-Mail:presse@mj.sachsen-anhalt.deInternet:www.mj.sachsen-anhalt.deimJuli2017Titelillustration:Phil.Hubbe,MagdeburgDruck:HarzdruckereiGmbH,Wernigerode

InZusammenarbeitmitdemSächsischenStaatsministeriumderJustizsowiedemThüringerMinisteriumfürMigration,JustizundVerbraucherschutz.

Hinweis:DieseBroschürewirdimRahmenderÖffentlichkeitsarbeitdesMiniste-riumsfürJustizundGleichstellungdesLandesSachsen-Anhaltherausgegeben.SiewirdkostenlosabgegebenundistnichtzumVerkaufbestimmt.Unabhängigdavon,wann,aufwelchemWegundinwelcherAnzahldieseSchriftdemEmp-fängerzugegangenist,darfsieauchohnezeitlichenBezugzueinerWahlnichtineinerWeiseverwendetwerden,diealsParteinahmederLandesregierungzugunsteneinzelnerpolitischerGruppenverstandenwerdenkönnte.