Das Urheberrechtsgesetz Das Recht am eigenen Bild.

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Das Urheberrechtsgesetz

Das Recht am eigenen Bild

Das Urheberrecht

• Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt das Werk eines Urhebers

Was ist ein Werk?• Ein Werk ist eine „geistige Schöpfung“

Gedicht

Text

Bild

VideoSong

Geistige Schöpfung

Was ist ein Urheber?

• Sobald du einen Text, ein Bild oder Ähnliches erstellt hast, bist du Urheber dieses Werkes.

Was hat der Urheber vom UrhG?

• Das UrhG sichert dem Urheber: - das Nutzungsrecht- das Verwertungsrecht - (z. B. Recht auf Vervielfältigung,

Ausstellung, Veröffentlichung, Wiedergabe, Aufführung, Sendung)

Würde uns ohne das UrhG etwas fehlen?

• Ohne das Urheberrechtsgesetz …- Könnten Musiker nicht von ihrer

Musik leben- Könnten Autoren nur am Feierabend

schreiben- Könnten Filme nur mit geringem

Budget erzeugt werden

Fremde Werke im eigenen Werk

• Das UrhG erlaubt dir das Zitieren von fremden Werken.

• Voraussetzung eines Zitats:- Deine eigene geistige Leistung muss

im Vordergrund stehen- Das Zitat muss einen Zweck erfüllen

(z. B. eine Aussage belegen/erklären)

- Das Zitat muss als Zitat erkennbar sein

Achtung – das ist kein Zitat!

• Aneinanderreihung von fremden Textausschnitten

- z. B. „Die schönsten Liebeserklärungen der zeitgenössischen Literatur“

• Verschönern des eigenen Profils mit fremden Bildern

Bildzitat: Zitatrecht greift nur, wenn sich der Autor mit dem Inhalt des Bildes auseinandersetzt.

Achtung fremde Werke!

• Fremde Werke darfst du nicht …- Als eigene ausgeben- Veröffentlichen- Kommerziell nutzen

Was heißt das für meine Präsentation?

• Bedingungen zur Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder in einer Präsentation:

- Angabe der genauen Quelle (Link)- Präsentation nicht veröffentlichenOder- Erlaubnis beim Urheber einholen

Welche Alternativen gibt es?

• Gemeinfreie Inhalte• Open Content • Urheberrechtsfreie Inhalte• Schranken des Urheberrechts• Selbst Urheber werden

Gemeinfreie Inhalte• 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers

erlischt das Urheberrecht

Übersicht - Alternativen

Todesjahr des Urhebers 70 Jahre

Werk ist „gemeinfrei“

Creative Commons

Quelle: wikimedia commons

Übersicht - Alternativen

by Namensnennung

sa = share alike Weitergabe unter gleichen Bedingungen

nc = noncommercial Keine kommerzielle Nutzung

nd = noderivs Keine Bearbeitung

Urheberrechtsfreie Inhalte

• z. B. amtliche Werke:- Gesetze- Statistiken- Bildungspläne

Übersicht - Alternativen

Schranken des Urheberrechts

• Zitatrecht• Sonderregelungen für Schulen

Übersicht - Alternativen

Das Recht am eigenen Bild• Keiner darf dich ohne deine

Zustimmung fotografieren!• Frage um Erlaubnis, bevor …- du jemanden fotografierst!- du das Foto veröffentlichst!• Ausnahmen:- Personen als Beiwerk- Konkludente (stillschweigende)

Einwilligung- „Berechtigtes Interesse“