Post on 11-Sep-2019
Der neue Anhang nach OR –mit Muster Geschäftsberichtmit Muster Geschäftsbericht
Herbert Mattle Dieter Pfaffunabhängiger ProfessorVerwaltungsrat Universität Zürich
1.1 Erstellungspflichtige Unternehmen
• Grundsatz : Pflicht gilt für alle Unternehmen , die nach 957 Abs. 1 buchführungspflichtig sind– gilt unabhängig davon, ob und nach welchem Standard
(eingeschränkt oder ordentlich) geprüft wird– gilt somit auch für Kleinstunternehmen, die nach 727a Abs. 2
auf eine Revision verzichten
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auf eine Revision verzichten
• Nicht prüfpflichtige Einzelunternehmen und Personen-gesellschaften können aber auf den Anhang verzichten (959c Abs. 3 i.V.m. 961)– dann aber Angaben direkt in Bilanz oder Erfolgsrechnung,
sofern in 959a und 959b zusätzliche Angaben zur Mindestgliederung von Bilanz und ER verlangt werden
1.2 Grundsätze
• Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung (GoR)sind auch für den Anhang massgebend
• Oberste Maxime
– Die Rechnungslegung soll die wirtschaftliche Lage des Unternehmens so darstellen, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können. (958 Abs. 1)
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Urteil bilden können. (958 Abs. 1)– Weitere Positionen müssen in der Bilanz, Erfolgsrechnung oder
im Anhang einzeln ausgewiesen werden, sofern dies für die Beurteilung der Ertragslage durch Dritte wesentlich oder aufgrund der Tätigkeit des Unternehmens üblich ist. (959a Abs. 3 / 959b Abs. 5)
• Anhang muss mit einer Überschrift gekennzeichnet sein
• Wo immer sinnvoll, sind Vorjahreszahlen anzugeben (958d Abs. 2)(Ausnahme: Erstmalige Anwendung des neuen Rechnungslegungs-rechts)
1.3 Keine Negativbestätigungen
• Keine Negativbestätigungen Nur jene gesetzlich aufgelisteten Angaben müssen aufgeführt werden, die für das Unternehmen relevant sind
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Beispiel: Negativbestätigungen wie:
«Die Nettoauflösung stiller Reserven gemäss 959c Abs. 1 Ziff. 3 beträgt im Jahr 2015 sowie im Vorjahr jeweils Null»
sind unnötig!
1.4 Inhalt des Anhangs – Erleich-terungen gegenüber 663b aOR
• Brandversicherungswerte : Angabe entfällt
• Genehmigte oder bedingte Kapitalerhöhungen (von GV
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• Genehmigte oder bedingte Kapitalerhöhungen (von GV beschlossen, aber noch nicht durchgeführt): Angabe entfällt
• Angaben über Durchführung einer Risikobeurteilung : entfallen Hinweis : Bei grösseren Unternehmen sind Angaben zur Risikobeurteilung neu im Lagebericht zwingend erforderlich und weitergehender als bisher
1.5 Empfehlung zum Aufbau
A. Allgemeine Angaben
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Währungsumrechnung
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C. Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zur Bilanz
D. Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zur Erfolgsrechnung
E. Zusätzliche Angaben
F. Alle anderen Angaben
2.1 Geschäftsbericht und Jahresrechnung
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Innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf Berichtsjahr zu erstellen!
Zuerst Gliederung und Detaillierungsgrad Out-Put festlegen
Out-Put In-Put
1. 2.
2.2 Praxistipp 1
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BilanzErfolgsrechnung
AnhangKontenplan
Was in Bilanz/ER, was im Anhang?
Empfehlung : Wo immer möglich, Inhalte des Anhangs in Kontenplan aufnehmen und auf separaten Konten führen
Bilanz: gemäss Vorschlag Schweizer Kontenrahmen KMU
• 3 Änderungen / Ergänzungen zur gesetzlichen Mindestgliederung:– Trennung «Flüssige Mittel» und «kurzfristig gehaltene Aktiven mit
Börsenkurs»– Aufteilung Sachanlagen in «mobile» und «immobile»– Aufteilung Sachanlagen in «mobile» und «immobile»– «Freiwillige Gewinnreserven oder kumulierte Verluste als
Minusposten» aufgeteilt in: «freiwillige Gewinnreserven», «Gewinnvortrag oder Verlustvortrag», «Jahresgewinn oder Jahresverlust»
• Weitere Positionen in Bilanz oder Anhang , sofern– für die Beurteilung der Ertragslage durch Dritte wesentlich– Aufgrund der Tätigkeit des Unternehmens üblich
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ER: gemäss Vorschlag Schweizer Kontenrahmen KMU
• Gesamtkostenverfahren• 2 Änderungen / Ergänzungen zur gesetzlichen
Mindestgliederung:– «Material- und Warenaufwand» (anstatt nur: Materialaufwand)– «Betrieblicher Nebenerfolg» (Klasse 7) eingefügt– «Betrieblicher Nebenerfolg» (Klasse 7) eingefügt
• Zwischenergebnisse eingefügt– EBITDA, EBIT, EBT, aber keine «sklavische» Übersetzung aus dem
Englischen
• Weitere Positionen in Erfolgsrechnung oder Anhang sofern– für die Beurteilung der Ertragslage durch Dritte wesentlich– Aufgrund der Tätigkeit des Unternehmens üblich 14
Übersicht des Aufbaus
A. Allgemeine Angaben
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Währungsumrechnung
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C. Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zur Bilanz
D. Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zur Erfolgsrechnung
E. Zusätzliche Angaben
F. Alle anderen Angaben
3.1 Allgemeine Angaben
Jahresrechnung KMU AG, Zürich
A: Allgemeine Angabenin CHF
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A
Allgemeine Angaben (Unternehmen, Rechnungslegungsgrundsätze) 31.12.2015 31.12.2014Anmerkungen für Ersteller
A 1 Firma/Name, Rechtsform, Sitz 959c Abs. 2 Ziff. 1 OR- nur sofern nicht aus der Jahresrechnung direkt ersichtlich (zB in Kopfzeile)
KMU AG, Musterstrasse, 8000 Zürich
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) CHE-123.456.789
A 2 Anzahl Vollzeitstellen 959c Abs. 2 Ziff. 2 OR
- PflichtDie Anzahl der Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt lag im Berichtsjahr sowie im Vorjahr über 250.
A 3 Name der Revisionsstelle oder Erwähnung Opting out respektive Opting up Empfehlung
3.1 Allgemeine Angaben (A) –Vollzeitstellen (A2)
• Zweck : Angabe wichtig für bestimmte Rechtsfolgen, z.B. ordentliche /eingeschränkte Revisionspflicht, Opting-out, Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung
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• Anhang : Erklärung genügt, dass Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt nicht über 10, über 50 bzw. über 250 liegen
• Lagebericht (nur grössere Unternehmen): Hier ist die Angabe der genauen Zahl erforderlich
3.1 Allgemeine Angaben (A) –Vollzeitstellen (A2)
• Berechnung der Anzahl Vollzeitstellen (100%) :
– Gesetzgeber : Berechnung ist nicht geregelt; im Zweifelsfall entscheiden Gerichte!
– Revisionsaufsichtsbehörde : Beschäftigte (inkl. Auszubildende) mit Arbeitsvertrag entsprechend
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Auszubildende) mit Arbeitsvertrag entsprechend Stellenprozente (Angabe als Vollzeitäquivalente)
– Praxistipp : Reguläre Vollzeitstellen, Personalleasing undAuszubildende getrennt ausweisen
– Berechnung Jahresdurchschnitt : Mittel aus der Anzahl Ende und Anfang Jahr; bei erheblicher Fluktuation auf Quartals-oder Monatsbasis
Quelle: veb.ch Praxiskommentar 2014, Art. 961c N 53 ff.
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden, Währungsumrechnung (B)
Jahresrechnung KMU AG, Zürich
B: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Währungsumrechnung
in CHF
B
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Währungsumrechnung 31.12.2015 31.12.2014
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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Währungsumrechnung 31.12.2015 31.12.2014 Anmerkungen für Ersteller
B 1 Angewandte Bewertungsgrundsätze, soweit nicht vom Gesetz vorgeschrieben 959c Abs. 1 Ziff. 1 OR
- Pflicht, sofern zutreffend
TH-S:
Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 bis 962) erstellt.
Die Rechnungslegung erfordert vom Verwaltungsrat Schätzungen und Beurteilungen, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Bilanzierung, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen könnten. Der Verwaltungsrat entscheidet dabei jeweils im eigenen Ermessen über die Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume. Zum Wohle der Gesellschaft können dabei im Rahmen des Vorsichtsprinzips Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen über das betriebswirtschaftlich benötigte Ausmass hinaus gebildet werden.
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden, Währungsumrechnung (B)
• Angaben, soweit nicht bereits vom Gesetz vorgeschrieben (B1)
• Vom Gesetz verlangte Offenlegung von Besonderheiten :– Abweichung vom Grundsatz der Unternehmensfortführung;
Bewertung zu Veräusserungswerten (958a Abs. 3) (B2)
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Bewertung zu Veräusserungswerten (958a Abs. 3) (B2)– Abweichung von der Stetigkeit der Darstellung und Bewertung
(958c Abs. 1 Ziff. 6) (B3)– Abweichung vom Verrechnungsverbot
(958c Abs. 1 Ziff. 7) (B3)– Informationen zu Umrechnungskursen bei Rechnungslegung in
Fremdwährung (958d Abs. 3) (B4)
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden, Währungsumrechnung (B)
• Weitere Fälle (Beispiele):– Angaben zur Behandlung von
» Sicherungsgeschäften» Anteilsbasierten Vergütungen» Gruppenbewertungen
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» Gruppenbewertungen
– Bewertung angefangener Arbeiten (z.B. Percentage ofCompletion-Methode)
– Umsatzerfassung in komplexen Fällen
• Keine Angabe von Schätzparametern notwendig• Keine Auskunft über Bewertungsansatz der Vorräte oder
Abschreibungsdauern notwendig
Jahresrechnung KMU AG, Zürich
C: Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zur Bilanzin CHF
C BILANZ: Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen 31.12.2015 31.12.2014 Anmerkungen für Ersteller
Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz 959c Abs. 1 Ziff. 2 OR
3.3 Angaben, Aufschlüsselungen, Erläuterungen zu Bilanz (C) und Erfolgsrechnung (D)
Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz soweit diese nicht bereits aus der Bilanz ersichtlich sind
C 1 Flüssige MittelKasse x xBankguthaben x xKurzfristige Geldanlagen x xTotal x x
TK:Flüssige Mittel und Wertschriften x xFlüssige Mittel x xWertschriften (mit Börsenkurs) x xTotal flüssige Mittel und Wertschriften x x
C 2 Kurzfristig gehaltene Aktiven mit BörsenkursWertschriften kurzfristig gehalten x x- Wertberichtigungen x x- Schwankungsreserven x x
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3.3 Angaben, Aufschlüsselungen, Erläuterungen zu Bilanz (C) und Erfolgsrechnung (D)
• Zu Positionen, die in Frage kommen, siehe MusteranhangC1 bis C50 sowie D1 bis D12
• Empfehlung :
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• Empfehlung :– Bilanz und ER entlasten, wo immer möglich
Beispiel : Aufspaltung der Vorräte in Rohmaterial, Erzeugnisse in Arbeit, fertige Erzeugnisse und Handelswaren im Anhang ausweisen
– Angaben im Anhang kurz und prägnant– Häufig empfehlen sich Tabellen (insbesondere bei
Separatausweisen)
3.4 Zusätzliche Angaben (E) –Nicht bilanzierte Leasingverpflichtungen(959c Abs. 2 Ziff. 6) (E1)
Jahresrechnung KMU AG, Zürich
E: Zusätzliche Angaben, die nicht in anderen Bestandteilender Jahresrechnung sindin CHF
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E Zusätzliche Angaben 31.12.2015 31.12.2014Anmerkungen für Ersteller
E 1 Nicht bilanzierte Leasinggeschäfte und -verpflichtungen mit Restlaufzeit grösser 1 Jahr
959c Abs. 2 Ziff. 6 OR
TH-S: - Pflicht, sofern zutreffendNicht bilanzierte Leasingverbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 1 Jahr x x
SIFER:Fällig innerhalb 1 Jahr x x
Fällig nach 1 Jahr x x
TK:
3.4 Zusätzliche Angaben (E) –Nicht bilanzierte Leasingverpflichtungen(959c Abs. 2 Ziff. 6) (E1)
Beispiel Treuhand-Kammer: 31.12.2015 31.12.2014
Nicht bilanzierte Leasingverpflichtungen Restlaufzeit
Fahrzeuge 2 - 3 Jahre x x
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Informatik (Kopierer, Maschinen, usw.) 2 - 3 Jahre x x
Informatik (Kopierer, Maschinen, usw.) 4 - 5 Jahre x x
Total nicht bilanzierte Leasingverbindlichkeiten x x
Für die gemieteten Räume besteht ein langfristiger, unkündbarer Mietvertrag mit einer Restlaufzeit von 9 Jahren und einer jährlichen, nicht indexierten Jahresmiete über CHF 220'000
3.4 Zusätzliche Angaben (E) –Gesamtbetrag der Sicherheiten für Ver-bindlichkeiten Dritter (959c Abs. 2 Ziff. 8) (E2)
• Angabe sämtlicher zugunsten Dritter bestellten Sicherheiten (unabhängig von deren Form ), insb.:– Grundpfand (793 ff. ZGB)– Faustpfand (884 ff. ZGB)
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– Pfandrecht an Wertschriften und Forderungen (899 ff. ZGB)
• Bürgschaften, Garantien, Solidarhaftung fallen nicht unter Ziff. 8 (sondern unter Ziff. 10)
Gesamtbetrag der bestellten Sicherheiten für Verbindlichkeiten Dritter- davon Grundstücke- davon Wertschriften
31.12.2015x
xx
31.12.2014x
xx
3.4 Zusätzliche Angaben (E) –Gesamtbetrag der Sicherheiten für Ver-bindlichkeiten Dritter (959c Abs. 2 Ziff. 8) (E2)
• Angabe des Gesamtbetrags aller Sicherheitsleistungen zugunsten Dritter – Aufteilung nach Art der Sicherheit, einzelnen Dritten, einzelnen
Begünstigten oder Einschätzung der Wahrscheinlichkeit ist grundsätzlich nicht erforderlich
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grundsätzlich nicht erforderlich
• Aber unsere Empfehlung (zwecks zuverlässigerer Beurteilung der wirtschaftlichen Lage):– Getrennter Ausweis nach Art der Sicherungsleistungen
Quelle: veb.ch Praxiskommentar 2014, Art. 959c N 69 ff.
3.4 Zusätzliche Angaben (E) –Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verbindlichkeiten verwendeten Aktiven (959c Abs. 2 Ziff. 9) (E3)
• Anzugebender Gesamtbetrag bemisst sich nach dem Buchwert der belasteten Aktiven– Kein separater Ausweis der Verbindlichkeiten
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– Unerheblich, ob ein Teil der Schuld schon getilgt ist
Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verbindlichkeiten verwendeten Aktiven- davon Grundstücke- davon Wertschriften
31.12.2015x
xx
31.12.2014x
xx
3.4 Zusätzliche Angaben (E) –Gesamtbetrag der Aktiven unter Eigentums-vorbehalt (959c Abs. 2 Ziff. 9) (E4)
• Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB• Anzugebender Gesamtbetrag bemisst sich nach dem
Buchwert der belasteten Aktiven– Kein separater Ausweis der Verbindlichkeiten
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– Kein separater Ausweis der Verbindlichkeiten– Unerheblich, ob ein Teil der Schuld schon getilgt ist
Gesamtbetrag der Aktiven unter Eigentumsvorbehalt
31.12.2015
x
31.12.2014
x
3.4 Zusätzliche Angaben (E) –Eventualverbindlichkeiten (959c Abs. 2 Ziff. 10) (E5)• Definition (gemäss Ziff. 10)
– «Rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen, bei denen ein Mittelabfluss entweder als unwahrscheinlich erscheint oder nicht verlässlich geschätzt werden kann»
– Unterschied zu Ziff. 8: keine Bereitstellung eines Aktivpostens
•
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• Typische Beispiele (sofern genannte Bedingungen erfüllt):– Prozessrisiken, Konventionalstrafen, Bürgschaft, Garantie
Die Möbel Müller AG ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit in Rechtsstreitigkeiten involviert. Obwohl der Ausgang der Rechtsfälle im heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend vorausgesagt werden kann, geht die Möbel Müller AG davon aus, dass keine dieser Rechtsstreitigkeiten wesentliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit beziehungsweise auf die Finanzlage haben werden. Erwartete Zahlungsausgänge sind entsprechend zurückgestellt.
Beispiel Treuhand-Kammer zu Prozessrisiken:
3.5 Alle anderen Angaben (F)
Jahresrechnung KMU AG, Zürich
F: alle anderen Angabenin CHF
F WEITERE ANGABEN 31.12.2015 31.12.2014Anmerkungen für Ersteller
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F 1 Nettoauflösung stiller Reserven 959c Abs. 1 Ziff. 3 OR
- Pflicht, sofern zutreffendGesamtbetrag der netto aufgelösten stillen Reserven x x
F 2 Beteiligungsrechte/Optionen für Mitarbeiter 959c Abs.2 Ziff. 11 OR- Pflicht, sofern zutreffend
TK:Übersicht Beteiligungsrechte von Nahestehenden
3.5 Alle anderen Angaben (F) –Nettoauflösung stiller Reserven (959c Abs. 1 Ziff. 3) (F1)
• Ausweis der Nettoauflösung stiller Reserven nur dann, wenn durch die Nettoauflösung das erwirtschaftete Ergebnis wesentlichgünstiger dargestellt wird
• Begriff des erwirtschafteten Ergebnisses ist unklar
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– am ehesten: ausgewiesener Jahresgewinn – Aber: In die Beurteilung mit einzubeziehen sind z.B.
» Höhe der ausserordentlichen Positionen» Politik der Dividendenausschüttungen» Trend der Rentabilität
• Ausweis des Nettoüberschusses aller im Berichtsjahr aufgelösten Reserven (im Sinne von Ziff. 3), dh. also unter Abzug aller derartigen im gleichen Jahr gebildeten Reserven
3.5 Alle anderen Angaben (F) –Nettoauflösung stiller Reserven (959c Abs. 1 Ziff. 3) (F1)
Beispiel Nachführung jährliche Abschlussunterlagen
34Quelle: HWP «Buchführung und Rechnungslegung, Abb. 14, S. 248
3.5 Alle anderen Angaben (F) –Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (959c Abs. 2 Ziff. 13) (F3)
• Erfasst sind Ereignisse zwischen Bilanzstichtag und der Genehmigung der Jahresrechnung– Bei Ereignissen unmittelbar vor Genehmigung kommt ein
Nachversand, ggf. auch nur eine mündliche Information in Frage; Anhang ist dann nachzuführen, ggf. Prüfung durch die
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Frage; Anhang ist dann nachzuführen, ggf. Prüfung durch die Revisionsstelle
– Bei Ereignissen von existenzieller Bedeutung kommt die Verschiebung der Genehmigung bis zur Erstellung und Revision des ergänzten Anhangs in Frage
• Wesentliche Ereignisse vor dem Bilanzstichtag sind in der Bilanz erfasst (sofern bilanzierbar)
Quelle: veb.ch Praxiskommentar 2014, Art. 959c N 90 ff.
3.5 Alle anderen Angaben (F) –Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (959c Abs. 2 Ziff. 13) (F3)
• Erfasst sind Ereignisse positiver oder negativer Art • Beispiele für Sachverhalte:
– Beschlüsse über Akquisitionen oder Restrukturierungen– Unerwartete Gerichtsfälle
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– Straftaten mit Schädigung des Unternehmens– Behördlich angeordnete Untersuchungen– Unerwarteter Ausfall bedeutender Geschäftspartner
• Anhangangaben :– Art des Ereignisses– Schätzung der finanziellen Auswirkungen
(bzw. Hinweis, dass noch keine Schätzung möglich ist)
Quelle: veb.ch Praxiskommentar 2014, Art. 959c N 90 ff.
3.5 Alle anderen Angaben (F) –Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (959c Abs. 2 Ziff. 13) (F3)
Beispiel (Schweizerisches Institut für die eingeschränkte Rev ision):Im neuen Geschäftsjahr konnte im Rechtsstreit mit dem Kunden xy eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die vorsorgliche Rückstellung für Garantiefälle wird voraussichtlich nur zu 30% beansprucht.
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Beispiel (Treuhand-Kammer):Per 1. Februar 2016 wurde die WebMöbel GmbH mit ihren 20 Mitarbeitenden vollständig übernommen und gehört nun zu 100% zur Möbel Müller AG. Der Kaufpreis für die WebMöbel GmbH betrug CHF 5.6 Mio.
Beispiel (KPMG):Mit Vertrag vom 20.1.2016 wurde die Beteiligung an der Betatechnik AG an Dritte veräussert. Aus der Transaktion resultiert ein Buchgewinn von rund TCHF 500.
3.5 Alle anderen Angaben (F) –Gewinnverwendung (F5)Empfehlung (keine Pflichtangabe)
• Antrag an Generalversammlung (Aktiengesellschaft)• Bilanz vor Gewinnverwendung• Verwendung des Bilanzgewinns•
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• Bilanzgewinn oder Bilanzverlust– Gewinnvortrag oder Verlustvortrag– Jahresgewinn oder Jahresverlust
3.5 Alle anderen Angaben (F) –Treuhandgeschäfte (F6)
Empfehlung, sofern zutreffend• Grundlage Eidgenössische Steuerverwaltung
– Merkblatt: Treuhandverhältnisse (1967; Nachdruck 1993)• Schriftlicher Treuhandvertrag zwischen Treugeber und
Treuhänder und Bezeichnung Treugut
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Treuhänder und Bezeichnung Treugut• Entsprechende Konti sind in der Buchhaltung zu führen• Aus der Bilanz der Treuhänders muss ersichtlich sein, dass er das
Treugut treuhänderisch besitzt– Variante 1: Treuhandkonti „unter dem Strich“– Variante 2: Treuhandkonti unter Aktiven und Passiven
• Hinweis: keine von Rückforderung VST oder Inanspruchnahme von DBA‘s
3.5 Alle anderen Angaben (F) –Rangrücktritt (F7)Empfehlung, sofern zutreffend:• Rangrücktritt
– Gesellschaftsgläubiger verzichten im Ausmass der Unterdeckung im Rang hinter alle anderen Gläubiger unwiderruflich und unbedingt zurück
– Mustervorlage Treuhand-Kammer– Rangrücktritt befreit Verwaltungsrat bei einer überschuldeten
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– Rangrücktritt befreit Verwaltungsrat bei einer überschuldeten Gesellschaft von der Pflicht, den Richter zu benachrichtigen
• Beim Gläubiger– keine Eventualverpflichtung, da kein zukünftiger Mittelabfluss im Falle
Überschuldung bzw. Konkurs des Schuldners– Empfohlen wird Offenlegung im Anhang, da Einfluss auf die
bilanzierten Aktiven
• Beim Schuldner– Empfohlen wird Offenlegung im Anhang, insbesondere bei einem
Opting-out der Revision
4. Takeaways
• Anhang nicht «unterschätzen» und rechtzeitig angehen
• Ausgestaltung nach oberster Maxime «Dritte müssen sich ein zuverlässiges Urteil über die wirtschaftliche Lage bilden können»,
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beeinflusst von– Stakeholder– Unternehmenskultur– Lebenszyklus
• Tipp : Bilanzierungsrichtlinien erlassen, die über längere Zeit Bestand haben; eventuell auch Kontierungsrichtlinien
4. Takeaways
• Wahlmöglichkeiten zum Ausweis in Bilanz/Erfolgsrechnung oder im Anhang nach dem Kriterium der Übersichtlichkeit ausnutzen– Bilanz: 1 Seite oder 1 Seite je Aktiven und Passiven– Erfolgsrechnung: 1 Seite
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– Bei «kleinen» Verhältnissen: Angaben eher direkt in Bilanz oder Erfolgsrechnung (verhindert «Hin- und Herspringen» zum Anhang)
– Wenn immer möglich: Inhalte des Anhangs in Kontenplan aufnehmen und dort führen
• Reihenfolge nicht vorgeschrieben. Tipp : Übernahme unseres Gliederungsvorschlags
• Keine Negativbestätigungen