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31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Der Personalrat informiert

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – TV-L

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Tariflicher Exkurs

• 13. September 2005: Kommunen, Bund und die Gewerkschaften ver.di und dbbtarifunion unterschreiben den „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (TVöD)

• Potsdam, 19. Mai 2006: Angebot der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) an die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Ergebnisse Potsdam

• BAT, BAT-O und MTArb, MTArb-O werden durch TV-L bei den Ländern am 1.11.06 abgelöst

• Einmalzahlungen 2006 – 2007• Sonderzahlung 2006 – 2007• Neue Arbeitszeitregelungen• Eckpunkte der Überleitung• Eckpunkte des TV-L• Tabelle TV-L

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Tariflicher Exkurs

• Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006

• Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 12. Oktober 2006

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Tariflicher Exkurs

• TVöD (Bund/Kommunen) und TV-L (Länder) im Wesentlichen identisch– Abweichungen bei Arbeitszeit, Entgelttabelle

und Stufenregelungen

• vgl. PR-Vortrag vom 04.07.2006 (Intranet/ Personalrat/ Aktuelles)

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Inhalt

• Entgelttabelle• TVÜ-L

– Überleitungsregelungen– Besitzstandsregelungen– sonstige Bestimmungen

• Leistungsentgelt

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Struktur der Entgelttabelle

• Keine Trennung mehr zwischen Angestellten und ArbeiterInnen

• 15 Entgeltgruppen• Innerhalb der Entgeltgruppen bis zu 6

Erfahrungsstufen• Wegfall von Bewährungs- und

Zeitaufstiegen• Wegfall familienbezogener Zulagen

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Struktur der Entgelttabelle

Eingruppierungsniveau:• E1 bis E4 un-/angelernt• E5 bis E8 Berufsausbildung• E9 bis E12 Fachhochschule• E13 bis E15 Hochschule

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Überleitung Angestellte / ArbeiterIn

• ���6FKULWW– )HVWVWHOOXQJ�GHU�GHU]HLWLJHQ�(LQJUXSSLHUXQJ�HLQVFKOLH�OLFK�GHU�)DOOJUXSSH

• 2. Schritt– Ermittlung der neuen Entgeltgruppe

• 3. Schritt– Ermittlung des Vergleichsentgelts

• 4. Schritt– Überführung in eine individuelle Zwischenstufe bzw. Endstufe

• 5. Schritt– Prüfung Strukturausgleich

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Derzeitige Eingruppierung

• Feststellung der Vergütungs-/ Lohngruppe einschließlich der Fallgruppe, in die der/die Angestellte bzw. Arbeiterin im Oktober 06 eingruppiert ist.– Hinweise dazu bietet in der Regel der

Stellenplan

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Derzeitige Eingruppierung

• Feststellung der Zeiten des Bewährungs/Tätigkeitsaufstieges– auf Grund der Eingruppierung kann festgestellt

werden, ob ein Bewährungs-/Tätigkeitsaufstieg besteht und welche Zeiten bisher erbracht wurden

– Bewährungsaufstiege gab es in BAT ,;E, 9,,,, 9,,, VIb, Vc, 9E, IVb, IVa, III, ,,D, Ib je nach Tarifvertrag und mit unterschiedlichen Zeiten

– ist die Aufstiegszeit mit der Hälfte am Stichtag 1.11.2006 erreicht, so nimmt der/die Angestellte noch an dem Aufstieg teil

– dies gilt auch für diejenigen, die zwischen dem 1.12.2006 und dem 31.10.2008 aufgestiegen wären

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Überleitung Angestellte / ArbeiterIn

• 1. Schritt– Feststellung der derzeitigen Eingruppierung einschließlich der

Fallgruppe

• ���6FKULWW– (UPLWWOXQJ�GHU�QHXHQ�(QWJHOWJUXSSH

• 3. Schritt– Ermittlung des Vergleichsentgelts

• 4. Schritt– Überführung in eine individuelle Zwischenstufe bzw. Endstufe

• 5. Schritt– Prüfung Strukturausgleich

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Entgelttabelle

• Vergütungsgruppe• E 1 ..... Keine• E 2 ..... X, IXb,IXa• E 2Ü ... Keine• E 3 ..... VIII (einschl.

Bewährung aus IXb)• E 4 ..... Keine• E 5 ..... VII (einschl.

Bewährung aus VIII)

• Lohngruppe

• 1/1a 1a• 1/2/2a 2/2a 2a• 2/2a/3 2a/3/3a 3/3a

3a• 3/4/4a 4/4a 4a• 4/5/5a 5/5a 5a

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Entgelttabelle

• E 6 ..... VIb (einschl. Bewährung aus VII)

• E 7 ..... Keine• E 8 ..... Vc (einschl.

Bewährung aus VIb)• E 9 ..... Vb und IVb

(einschl. Bewährung aus Vc und Vb)

• 5/6/6a 6/6a 6a

• 6/7/7a 7/7a7a• 7/8/8a 8/8a 8a

• 9

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Entgelttabelle

• E 10 ..... IVb/IVa• E 11 ..... IVa/III und III• E 12 ..... III/IIa• E 13 ..... IIa• E 13 Ü.. IIa/Ib (11/15-j-Aufstieg)• E 14 ..... IIa/Ib (3-6-j-Aufstieg)• E 15 ..... Ib/Ia, Ia• E 15 Ü.. I

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Überleitung Angestellte / ArbeiterIn

• 1. Schritt– Feststellung der derzeitigen Eingruppierung einschließlich der

Fallgruppe• 2. Schritt

– Ermittlung der neuen Entgeltgruppe

• ���6FKULWW– (UPLWWOXQJ�GHV�9HUJOHLFKVHQWJHOWV

• 4. Schritt– Überführung in eine individuelle Zwischenstufe bzw. Endstufe

• 5. Schritt– Prüfung Strukturausgleich

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Ermittlung des Vergleichsentgelts

• Maßgebend sind grundsätzlich die im Oktober 2006 erhaltenen Bezüge

• Bestandteile des Vergleichsentgelts:– Grundvergütung BAT– Ortszuschlag Stufe 1 ggf. Stufe 2 (Stufe 3

und höher fließt in das Vergleichsentgelt nicht ein, aber Besitzstand)

– + Allgemein Zulage

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Überleitung ArbeiterIn

• 3. Schritt– Ermittlung des Vergleichsentgelts– maßgebend sind grundsätzliche die im

Oktober 2006 erhaltenen Bezüge– Monatstabellenlohn = Vergleichsentgelt– Sozialzuschläge wie Vorarbeiterzulagen oder

Erschwerniszuschläge sind kein Bestandteil des Vergleichsentgelts

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Überleitung Angestellte / Arbeiterin

• Teilzeitbeschäftigte: Vergleichsentgelt wird auf der Grundlage eines Vollbeschäftigten gerechnet. Nach der Überleitung wird das ermittelte Monatsentgelt wieder anteilig in das Teilzeitentgelt heruntergerechnet

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Überleitung Angestellte / ArbeiterIn

• 1. Schritt– Feststellung der derzeitigen Eingruppierung einschließlich der

Fallgruppe• 2. Schritt

– Ermittlung der neuen Entgeltgruppe• 3. Schritt

– Ermittlung des Vergleichsentgelts

• ���6FKULWW– hEHUI�KUXQJ�LQ�HLQH�LQGLYLGXHOOH�=ZLVFKHQVWXIH�E]Z��(QGVWXIH

• 5. Schritt– Prüfung Strukturausgleich

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Struktur der Entgelttabelle

• 15 (17) Entgeltgruppen (EG)• bis zu 6 Stufen in jeder EG• EG 1 nur 4 Stufen – aufrücken nach

jeweils 4 Beschäftigungsjahren

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Struktur der Entgelttabelle

1.4401.3681.3401.3101.286je 4 J.E 1

2.1852.1352.0651.9701.8751.688E 5

2.9802.7302.4102.2902.061E 9

4.0903.6303.3003.1302.817E13

nach 15 J.

nach 10 J.

nach 6 J.

nach 3 J.

nach 1 Jahr

Stufe 6

Stufe 5

Stufe 4

Stufe 3

Stufe 2

Stufe1

EntwicklungsstufenGrundentgelt

(QWJHOWJUXSSH

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Besonderheiten in E 9• IVb ohne Aufstieg nach IVa• IVb nach Austieg aus Va ohne weiteren Aufstieg nach IVa• IVb nach Aufstieg aus Vb

• Va mit ausstehendem Aufstieg nach IVb ohne weiteren Aufstieg nach IVa

• Va ohne Aufstieg nach IVb (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)

• Vb mit ausstehendem Aufstieg nach IVb• Vb ohne Aufstieg nach IVb (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 3, Stufe

4 nach 9 Jahren in der Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)• Vb nach Aufstieg aus Vc (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4

nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Überführung TV-L

• der/die Beschäftigte wird in eine dem individuellen Vergleichsentgelt entsprechende individuelle Zwischenstufe bzw. Endstufe übergeleitet

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Beispiel ÜberleitungBAT Vb Stufe 39, OZ Stufe 2, ohne Aufstieg = E 9

2419,26Vergleichsentg.106,01Allg. Zulage563,56Ortszuschlag

1.812,69Grundvergütung

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

EntgelttabelleEntgelttabelle

1.4401.3681.3401.3101.286je 4 J.E 1

2.1852.1352.0651.9701.8751.688E 5

2.9802.7302.4102.2902.061E 9

4.0903.6303.3003.1302.817E13

nach 15 J.

nach 10 J.

nach 6 J.

nach 3 J.

nach 1 Jahr

Stufe 6

Stufe 5

Stufe 4

Stufe 3

Stufe 2

Stufe1

EntwicklungsstufenGrundentgelt

(QWJHOWJUXSSH

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Überleitung Angestellte• 1. Schritt

– Feststellung der derzeitigen Eingruppierung einschließlich der Fallgruppe

• 2. Schritt– Ermittlung der neuen Entgeltgruppe

• 3. Schritt– Ermittlung des Vergleichsentgelts

• 4. Schritt– Überführung in eine individuelle Zwischenstufe bzw. Endstufe

• ���6FKULWW– 3U�IXQJ�6WUXNWXUDXVJOHLFK

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Strukturausgleich

• Strukturausgleich gibt es in der Regel nur bei Angestellten. Dieser ist in der Anlage 3 zum TVÜ-L für jede einzelne Entgeltgruppe geregelt.

• bei ArbeiterInnen ist ein Strukturausgleich nicht notwendig, da es zu keinem Verlust zwischen den Tabellenwerten alt und TV-L kommt.

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Strukturausgleich

• Strukturausgleiche sollen einen mittelbaren Verlustausgleich darstellen (z.B. Verlust des Höhergruppierungsanspruchs).

• Strukturausgleiche können zeitlich befristet oder unbefristet anfallen.

• Sie werden als persönliche, nicht dynamische Besitzstandszulage gezahlt.

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Technische Überführung

• Überleitung in individuelle Zwischenstufe bzw. Endstufe

• aus dieser Stufe steigt der/die Beschäftige im Regelfall nach 2 Jahren, also am 1.11.2008 in die nächst höhere reguläre Stufe

• Weiterer Stufenaufstieg richtet sich nach den Regelungen TV-L

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

• Zuordnung erfolgt zu der Stufe der höheren Entgeltgruppe mit mind. dem bisherigen Entgelt

• betragsgemäß und nicht stufengleich• Beispiel:

– E 7 Stufe 5 (2.132 ¼�0RQDWVHQWJHOW�– Aufstieg nach E 8 (Stufe 3 = 2.072 ¼��6WXIH��� �������¼�

– Ergebnis: Zuordnung E 8 Stufe 4

• Mindestens 25 ¼�LQ�(*��-8, 50 ¼�LQ�(*��-15

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Begleitung der technischen Überführung

• Informationspflicht des Arbeitgebers über die Umstellung

• Beschwerderecht der Arbeitnehmer über PR / BR

• Prüfung über den Stand der Überleitung• Es bedarf keiner Änderung des

Arbeitsvertrages

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Begleitung der technischen Überführung

• :LFKWLJ: die Überleitung des Einzelnen ist Individualrecht. Deshalb müssen Ansprüche auf Einhaltung des TV-L ggf. von dem jeweiligen Mitarbeiter individuell geltend gemacht werden.

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Leistungselemente

• Wird in landesbezirklichen Tarifverträgen vereinbart.

• In der FHH vermutlich durch eine 94 Vereinbarung

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Leistungsentgelt I

• Ab 1. Januar 2007 Startvolumen 1 % des ständigen Monatsentgeltes des Vorjahres aller Tarifbeschäftigter der FHH auf alle Beschäftigten verteilt.

• Zielgröße ist 8%• Solange eine landesbezirkliche Regelung nicht

zustande kommt, erhalten die Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt Dezember ab 2007 12 % des Tabellenentgelts ausgezahlt, das für den Monat September desselben Jahres jeweils zusteht.

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Leitstungsentgelt 2

• Es besteht eine Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung.

• Herkunft der Mittel aus freiwerdender Besitzstandswahrung und zukünftigen Entgeltrunden

• Kein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung• Die ausgezahlten Leistungsentgelte sind

zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Instrumente der Leistungsfeststellung ( TV-L-Bund)

• Tarifvertrag regelt den Rahmen; weitere Ausgestaltung erfolgt durch Dienstvereinbarung oder Betriebsvereinbarung

• Feststellung erfolgt anhand von Zielvereinbarungen oder systematische Leistungsbewertungen. Beides kann mit einander verbunden werden.

• Voraussetzung der Leistungsfeststellung kann sowohl individuelle Leistung als auch Leistung einer Gruppe sein

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Leistungsfeststellung II• Weitere Voraussetzung ist die Transparenz und

Nachvollziehbarkeit der auf die Tätigkeit bezogenen Leistungskriterien

• Erfolgt jährlich• Zielvereinbarung: schriftlich niedergelegte, freiwillige

oder verbindliche Absprache zwischen Führungskraft und den einzelnen Beschäftigten oder der Beschäftigtengruppe

• Die Leistungsziele sind eindeutig, konkret und präzise zu bestimmen. Die Ziele müssen realistisch, messbar und nachvollziehbar sein.

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Systematische Leistungsbewertung I

• Ist die auf einem festgelegten System beruhende Feststellung der erbrachten Leistung nach möglichst messbaren oder objektivierbaren Kriterien.

• System mit fünf Bewertungsstufen• Leistungskriterien: Adressatenorientierung

Arbeitsqualität, Arbeitsquantität, Führungsverhalten, Wirtschaftlichkeit

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Systematische Leistungsbewertung II

• Grundlage ist Aufgabenbenennung des zurückliegenden Bewertungszeitraums von bis zu 5 Aufgaben, die im Wesentlichen den Arbeitsplatz/die Bewertung tragen.

• Beim Bewertungsgespräch sollen die voraussichtlichen Schwerpunkte des künftigen Bewertungszeitraumes erörtert werden

• Wird keine Leistungsentgelt gewährt muss ein Gespräch mit den Beschäftigten geführt werden.

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Stufenanstieg:

• Ab Stufe 4 Hemmen oder Beschleunigen des Aufstiegs bei erheblich vom Durchschnitt abweichender Leistung

• Vorwegnahme von bis zu zwei Stufen

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Führung auf Zeit

• Führungsposition mit Weisungsbefugnis ab E10• bis zu 4 Jahre befristet, danach Verlängerung

möglich– E10-12: max. 2 Verlängerungen auf max. 8 Jahre– ab E13: max. 3 Verlängerungen auf max. 12 Jahre

• Vergütung: wie bei Höhergruppierung, zuzüglich eines Zuschlags von 75 % des Unterschiedbetrages zur nächsten Entgeltgruppe

• Nach „Führung“ auf Zeit Rückfall in alte EG

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Führung auf Zeit und Probe

• Führung auf Zeit und Probe für Tätigkeiten ab EG 10 (BAT IVa) mit Weisungsbefugnis

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Führung auf Probe

• Führungsposition mit Weisungsbefugnis ab E10• befristet für maximal 2 Jahre; innerhalb der 2

Jahre maximal 2 Vertragsverlängerungen• Erprobung endet mit Fristablauf, danach ergibt

sich bei Bewährung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

• Vergütung erfolgt wie bei einer Höhergruppierung

• bei Nichtbewährung endet das Probeverhältnis, bei bereits Beschäftigten erfolgt ein Rückfall auf die Ausgangsvergütung

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Führung auf Zeit

• Führungsposition mit Weisungsbefugnis ab E10• bis zu 4 Jahre befristet, danach Verlängerung

möglich– E10-12: max. 2 Verlängerungen auf max. 8 Jahre– ab E13: max. 3 Verlängerungen auf max. 12 Jahre

• Vergütung: wie bei Höhergruppierung, zuzüglich eines Zuschlags von 75 % des Unterschiedbetrages zur nächsten Entgeltgruppe

• Nach „Führung“ auf Zeit Rückfall in alte EG

31.10.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB

Was kommt noch?

• Die neue „Entgeltordnung“ wird die bisherige BAT-Vergütungsordnung ersetzen

• Bis dahin (2008?) wird nach den alten Kriterien und Regeln des BAT eingruppiert

• Nach Inkrafttreten der neuen „Entgeltordnung“ sind alle Bewertungen zu überprüfen

• Der Personalrat wird Sie darüber zur gegebenen Zeit informieren