DISKRIMINIERUNG VON FRAUEN IN DER ARBEITSWELT · 7/11/2016  · VON FRAUEN IN DER ARBEITSWELT Sarah...

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DISKRIMINIERUNG VON FRAUEN IN DER

ARBEITSWELTSarah Kahlfuß und Leonie Welte

Referat vom 07.11.2016

Im Modul 14: Menschenrechtsbildung am Beispiel

von Antidiskriminierung und Vielfalt

Gliederung

1. Geschichtliche Hintergründe

2. Diskriminierungsverbote im Gesetz

3. Problemstellung

4. Ursachen von Benachteiligung

5. Beispiele für Antidiskriminierungsansätze

6. Fazit

7. Diskussionsfragen

1. Geschichtliche Hintergründe

1800 Anfang 1900 Mitte 1900 Ende 1900

1800

� Frauen hatten keinen Subjekt-Status

� Geschlechtsvormundschaft �Vater, Bruder oder Ehemann

� Rolle der Frau: Ehefrau und Mutter

�Trennung gesellschaftlicher Räume

� Gründung erster Frauenvereine

� Frauen arbeiteten erstmals in Krankenhäusern

Anfang 1900

� Leipziger Frauenschlacht

� Allgemeiner deutscher Frauenverein (ADF)

� mangelnde Bildungssituation für Frauen

� Jungen in der öffentlichen Schule auf spätere Berufstätigkeit vorbereitet

� Mädchen Arbeiterstand: schlecht bezahlte und kräftezehrende Arbeit

� Mädchen des Bürgertum: Vorbereitung auf Ehe

Mitte 1900

�Frauenvereine engagierten sich:� der Wohnungs-, Kranken- und Kinderfürsorge

� errichteten Arbeitsstätten und organisierten Heimarbeit

� politische Erfolge: uneheliche Kinder erhielten eine staatliche

Unterstützung

Ende 1900

� "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" Grundgesetz (Art. 3

Abs. 2) � größter frauenpolitische Erfolg der Nachkriegszeit

� Konsequenz: alle dem Gleichberechtigungsprinzip

entgegenstehenden rechtlichen Regelungen und Gesetze

musste an Verfassung angepasst werden

2. Diskriminierungsverbote im Gesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)• Verbietet eine Diskriminierung

aufgrund des Geschlechtes

• Eine Unterschiedliche Behandlung ist nur zulässig wenn:

„die Art der auzuübenden Tätigkeit oder der Bedingung ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt..“ (§8 Abs. 1 AGG)

• „Die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines in §I genannten Grundes wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen eines in § I genannten Grundes besondere Schutzvorschriften gelten.“ (§8 Abs. 2 AGG)

2. Diskriminierungsverbote im Gesetz

Das Chancengleichheitsgesetz

• Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg

Ziele des Chancengleichheitsgesetz

• Paritätische Vertretung von Frauen und Männern in Gremien, soweit das Land Mitglieder bestimmen kann

• Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

• Ausschreibungen müssen geschlechtsneutral erfolgen

• Ausdrücklicher Hinweis, dass Frauen zur Bewerbung aufgefordert werden

3. Problemstellung

Abb. 1: http://www.lingarts.com/wp-content/uploads/2015/12/Gendern_geschlechtssensible_Sprache.jpg

3.1 Daten und Fakten in der Ist-Analyse

Die Einkommen aus der eigenen Alterssicherung von Frauen ab 65 Jahren ist um

geringer als die von Männern

60%

Jede 3. Frau ist im Niedriglohnsektor beschäftigt…

…und jeder 10. Mann

Nur 5,6 % der Vorstands-mitglieder von börsenorientierten Unternehmen sind Frauen

Alleinerziehende Frauen als Risikogruppe

Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist möglich durch:

• Eigene Erwerbstätigkeit

• Versorgung über andere Haushaltsmitglieder

• Das soziale Sicherungssystem

Jede dritte Familie mit nur einem Elternteil bezieht Grundsicherung nach dem SGB II

3.2 Gender-Pay-Gap

Quelle: Verdienststrukturerhebung 2006;

3.3 Frauen in Führungspositionen

Ursachen für geringe weibliche Führungsquote

� typische "männliche" Eigenschaften

� Männer setzen andere berufliche Prioritäten als Frauen

� Arbeitsteilung in Haushalt und Familie

� Führungspositionen sind mit Begleitumständen verbunden

3.4 FallbeispielIn einem großen Betrieb wird intern die Abteilungsleitung für Personal und Personalentwicklung ausgeschrieben.Frau F, ca. 50 Jahre alt, die viel Erfahrung auf dem Gebiet des Personalwesens mitbringt, eine juristische Ausbildung mit Schwerpunkt Arbeitsrecht abgeschlossen und zuletzt mehrere Jahre die Controllingabteilung im selben Unternehmen geleitet hat, bewirbt sich – neben mehreren männlichen Kollegen – um die Position.Es ist im Betrieb üblich, dass sich die drei bestqualifizierten BewerberInnen einem Hearing stellen. Wer mit der höchsten Punktezahl aus dem Hearing hervorgeht, erhält die jeweils vakante Position. Frau F. absolviert das Hearing mit zwei Mitbewerbern und schneidet mit der höchsten Punktezahl ab.Als der Geschäftsleitung das schriftliche Ergebnis des Hearings vorgelegt wird, ist diese mit dem Ergebnis nicht einverstanden. Einer der Geschäftsführer wünscht sich unbedingt einen Mann für die verantwortungsvolle und angesehene Position. Er verlangt, dass mit den beiden bestgereihten KandidatInnen ein weiteres Hearing abgehalten wird. Er setzt sich damit in der Geschäftsleitung soweit durch, dass keine sofortige Besetzung der Position vorgenommen wird.

3.4 Fallbeispiel

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft informiert das Unternehmen, dass Frau F. überlegt, eine Klage auf Schadenersatz einzubringen. Die angestrebte Position ist die bestbezahlte im Unternehmen. Alle bisher dort Tätigen haben sie bis zum Pensionsantritt innegehabt. Nach weiteren Gesprächen wird die Leitungsfunktion mit Frau F. besetzt, ohne ein zweites Hearing durchzuführen.

4. Ursachen von Benachteiligung4.1 Sozialisation und weibliches Berufswahlverfahren

• Erziehung, Medien, schulische Bildung etc. weisen Richtungen

• Berufe teilen sich in „Frauenberufe“ und „Männerberufe“

• Frauen erleben im Gegensatz zu Männern eine familienbedingte Erwerbsunterbrechung

4.2 Geschlechtsspezifische Arbeitsteilung

4.3 Familien- und Arbeitspolitik: Lohndiskriminierung

�Frauen verdienen weniger als Männer �Ausbildung, Berufserfahrung oder berufliche Stellung

� «(...) Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.» (BV Art. 8 Abs. 3)

� «Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, (...).» (GIG Art. 3 Abs. 1)

Gründe für Lohndiskriminierung

�Lohn wird durch Aushandeln festgelegt

� Lohnzulagen werden nur an Vollzeitangestellten gegeben

� außerberufliche Erfahrungen werden nicht berücksichtigt

4.3 Familien- und Arbeitspolitik:Teilzeitarbeit

� weniger Lohn

� schlechtere soziale Absicherung

� eingeschränkte Weiterbildungs- und Laufbahnmöglichkeiten

5. Beispiele für Antidiskriminierungsansätze5.1

� größtes Berufsorientierungsprojekt für Schülerinnen weltweit

� Unternehmen, Betriebe und Hochschulen

� für Schülerinnen ab der 5. Klasse

� Ausbildungsberufe und Studiengänge in IT, Handwerk,

Naturwissenschaften und Technik

� Führungspositionen aus Wirtschaft und Politik

5.2 Maßnahmen der Politik

Der GB-check Anonyme Bewerbung

5.3 Frauenquote

�Ab 2016 soll bei der Aufsichtsratswahl eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent gelten

�Ziel: Anteil von Frauen an Führungspositionen verbessern �Geschlechterparität

Unser Fazit

7. Diskussionsfragen

�Wie viel „Antidiskriminierung“ steckt eurer Meinung nach in den genannten Beispielen?

�Wo habt ihr persönlich eventuell Diskriminierung in der Arbeitswelt aufgrund eures Geschlechts erlebt?

�Was sind eurer Meinung nach Ansätze um Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt zu minimieren?

Literaturverzeichnis• ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE DES BUNDES, 2016. Projekt „Ökonomische Eigenständigkeit von

Frauen und Männern fördern. Durch Einsatz von Gleichbehandlungs-Checks“.[Online-Quelle] Berlin: Antidiskriminierungsstelle des Bundes [Zugriff vom 29.10.2016] Verfügbar unter: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Entgelt_UN_Gleichheit/gb_check_Projektbeschreibung_20160506.pdf?__blob=publicationFile&v=3

• ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE DES BUNDES, 2015. Gleiches Recht. Jedes Geschlecht. [Online-Quelle] Berlin: Antidiskriminierungsstelle des Bundes [Zugriff vom 29.10.2016] Verfügbar unter: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Flyer/Broschuere_TJ_2015_Alltagssprache.pdf?__blob=publicationFile&v=1

• ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE DES BUNDES, 2014. Anonyme Bewerbung. Leitfaden. [Online-Quelle] Berlin: Antidiskriminierungsstelle des Bundes [Zugriff vom 29.10.2016] Verfügbar unter: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/AnonymBewerbung/Leitfaden-anonymisierte-bewerbungsverfahren.pdf?__blob=publicationFile

• BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG, 2010. Gender. Frauen in Deutschland. [Online-Quelle] Berlin: Bundeszentrale für Politische Bildung [Zugriff vom 01.11.2016] Verfügbar unter: http://www.bpb.de/gesellschaft/gender/frauen-in-deutschland/49411/unbezahlte-arbeit

• BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG, 2015. Wie alles begann. Frauen um 1800 [Online-Quelle] Berlin: Bundeszentrale für Politische Bildung [Zugriff vom 01.11.2016] Verfügbar unter: http://www.bpb.de/gesellschaft/gender/frauenbewegung/35252/wie-alles-begann-frauen-um-1800

Literaturverzeichnis

• BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND, 2014. Frauen und Arbeitswelt [Online-Quelle] Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Zugriff vom 02.11.2016] Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/gesetz-fuer-die-gleichberechtigte-teilhabe-von-frauen-und/gesetz-fuer-die-gleichberechtigte-teilhabe-von-frauen-und-maennern-an-fuehrungspositionen/78562?view=DEFAULT

• CACOUAULT, Marlaine 2010. Einführung: Variationen über Frauen- und Männerberufe. In: KRAIS, Beate und MARUANI, Margaret, Hrsg. Frauenarbeit Männerarbeit. Neue Muster der Ungleichheit auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Frankfurt am Main: Campus Verlag GmbH, 29-35

• DRASCH, Katrin 2009. Familienbedingte Erwerbstätigkeit von Frauen. In: IAB-Forum. Gleichstellung. Wo Frauen und Männer in der Arbeitswelt stehen. Nürnberg: W. Bertelsmann Verlag, 45-46

• HERNANDEZ BARK, Alina S. und VAN DICK, Rolf 2015. Frauen und Führung: Erkenntnisse der Sozial- und Organisationspsychologie. In: WISCHERMANN, Ulla und KIRSCHENBAUER, Annette, Hrsg. Geschlechterarrangements in Bewegung. Veränderte Arbeits- und Lebensweisen durch Informatisierung?. Bielefeld: transcript Verlag, 211-231

• LIETZMANN, Torsten 2009. Alleinerziehende in der Grundsicherung. Verzwickte Lage. In: IAB-Forum. Gleichstellung. Wo Frauen und Männer in der Arbeitswelt stehen. Nürnberg: W. Bertelsmann Verlag, 70-75

• STATISTISCHES BUNDESAMT, 2016. Gender Pay Gap. [Online-Quelle] Wiesbaden: Statistisches Bundesamt [Zugriff vom 02.11.2016] Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/QualitaetArbeit/Dimension1/1_5_GenderPayGap.html