Drogen im Betrieb: Handlungsmöglichkeiten für Betriebsrat, Personalabteilung, Werkärzte und...

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Drogen im Betrieb:„Handlungsmöglichkeiten für

Betriebsrat, Personalabteilung, Werkärzte und

Sicherheitsbeauftragte im Betrieb“

Dr. med. Dipl.-Psych. Heike HinzChefärztin der AHG Kliniken Richelsdorf/Wigbertshöhe

E-Mail: hhinz@ahg.de

30.08.2007

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Sucht in Deutschland

• 17,8 Millionen Raucher(davon 70 – 80 % abhängig)

• 10,0 Millionen Menschen mit riskantem Alkoholkonsum(davon 1,6 Millionen

abhängig)

• 1,4 – 1,9 Millionen Menschen abhängig von Medikamenten(davon 70 % Frauen)

• 2,0 Millionen mit regelmäßigem Cannabiskonsum(davon 400.000 abhängig)

• 250.000 – 300.000 Konsumenten harter Drogen(davon 175.000 abhängig)

• 80.000 – 400.000 Glücksspielsüchtige

Quelle:Drogen-und Suchtbericht 2007 der Drogenbeauftragten der Bundesregierung

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Alkoholkranke sind„Menschen wie Sie und ich“

keine Penner

nicht dauernd volltrunken

meist leistungsorientiert

sozial engagiert

nette, verlässliche KollegInnen

erst später ungesellig

unzuverlässig

grantig

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Der Teufelskreis in die Sucht

Innerseelische oder zwischenmenschlicheProbleme

Innerer und äußerer Erleichterung durchRückzug, Isolation Alkoholkonsumund Vereinsamung

Zunehmende Schwierigkeiten Unterstützung durchsozialer, seelischer und die Umweltgesundheitlicher Art (co-abh. Verhalten)

Verlust anderer Lösungswege

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Wer die Folgen des Alkoholmissbrauchs nicht sehen will, vernachlässigt, verharmlost oder gar vertuscht, vermindert den Leidensdruck der oder des Betroffenen.Er ermöglicht daher das Weitertrinken und wird damit selbst zum Förderer der Sucht der oder des Betroffenen –zum sogenannten Co-Alkoholiker oder zur sogenannten Co-Alkoholikerin.

Co-Alkoholiker-Verhalten(typische Beispiele)

- Verheimlichen Probleme - Toleriert Fehlverhalten

- Übernehmen Arbeiten - Deckt gegenüber

- Decken Fehler Kollegen und Personalabteilung

- Lässt sich zum „Beschützer“ - Entschuldigt Fehlzeiten

des Suchtverhaltens verführen - Leugnet Probleme - Hält die Fassade der

„heilen Welt“ aufrecht

- Toleriert Fehlzeiten- Droht mit unrealistischen Konsequenzen- Macht angedrohte Konsequenzen nicht wahr

Kollegen Vorgesetzter

Betriebsrat(Ehe-)Partner

Personal-abteilung

Alkoholkranke/rtrinkt weiter

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Wussten Sie, dass Alkoholabhängige

16-malhäufiger vom Arbeitsplatzfernbleiben,

2,5-malhäufiger krank sind,

1,4-mallänger nach Unfällen fehlen

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Ein alkoholkranker Mitarbeiter erbringt ...

... nur etwa75 % seines Gehaltesan Gegenleistung.

(Studie des Standford Research Institut)

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Eine gute Zusammenarbeit aller im Rahmen des Gesamtprogramms beteiligten Funktionsgruppen setzt voraus, dass die jeweiligen Rollen allen Beteiligten bewusst und klar voneinander abgegrenzt sind.

Die unterschiedlichen Aufgaben der Personalverantwortlichen und der Helfer lassen sich mit folgender Grundlogik beschreiben:

VorgesetzterPersonalabteilungWerksarztBetriebsrat Suchtkrankenhelfer konstruktiv-konfrontierende Beratung, Begleitung, FörderungGespräche und der Selbsteinsicht und Aufzeigen vonGrenzsetzung Lösungswegen

Entscheidungssituationen bei der Entscheidungsfindungschaffen helfen

Mitarbeiter

Verantwortung übernehmen

entscheiden

Entscheidungssituation schaffen:

entweder Alkohol oder Ehe

= Arbeitsplatz

= Geld

= Umschulung

= Gesundheit

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Ich habe ein Problem !

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Klären der eigenen Betroffenheit(vor dem Gespräch mit einem auffälligen Mitarbeiter)

Freund, Werksarzt Kollege, Vorgesetzter,Ehepartner Betriebsrat Personalabt.

Interesse an Interesse an Verantwortung für Verantwortung für

der Beziehung Arbeitsfähigkeit die eigene Arbeit Arbeitsleistung,

und Gesundheit und deren Image Arbeitsverteilung,

Betriebsklima

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Gespräch führen

• Bestätigung, Wertschätzung äußern• Auffälligkeiten konkret benennen• ……..

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Betriebliche Auffälligkeit von Mitarbeiter/Innen mit Alkoholproblemen

• Häufige Fehlzeiten aus Gründen, die oft unklar bleiben, insbesondere im Zusammenhang mit dem Wochenende

• Kurzfristige Urlaubswünsche (häufig nur einen Tag)

• Häufige Kurzerkrankungen

• Häufiges Verschwinden am Arbeitsplatz

• Nichteinhaltung vereinbarter Termine

• Unpünktlichkeit, Unzuverlässigkeit

• Häufige Fehler

• Generelle Minderleistung mit periodischen Überaktivitäten

• Mangelndes Durchhaltevermögen

• Leistungsminderung bzw. –schwankung

• Konzentrationsschwäche

• Überproportionale Beteiligung an Arbeits- und Wegeunfällen

• Zittern der Hände, Schwitzen

• Alkoholfahne

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Auffälligkeiten, die die Vermutung eines Alkoholproblems begründen

• Restalkohol bei Arbeitsbeginn (Fahne)• Alkoholkonsum während der Arbeitszeit• Starker Alkoholkonsum bei geduldeten Anlässen• Heimliches Trinken• Leugnen des Trinkens und Bagatellisieren der Trinkmenge• Erfinden von Alibis für den Alkoholkonsum

• Gereiztheit• Streitsucht• Emotionale Labilität von Zerknirschung bis zur Aggression• große Verärgerung bei nichtigen Anlässen

• Zunehmender Rückzug von Arbeitskollegen• Auffällige Unauffälligkeit• Schlechte Gesamtkonstitution• Entzugserscheinungen wie Zittern und Schwitzen• Zunehmende Vergesslichkeit• Gedächtnislücken• Selbstüberschätzung

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Gespräch führen

• …….• Hinweis auf Konsequenzen• Hinweis auf Hilfsmöglichkeiten• Vereinbarungen treffen• Verbindlichkeit erzeugen

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Gesprächsaufbau

• Beginnen Sie das Gespräch positiv• Sagen Sie, dass und warum Sie den Mitarbeiter schätzen• Benennen Sie die Fakten und Auffälligkeiten im (betrieblichen) Alltag klar mit

Ort, Zeit und Häufigkeit

>> Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein!

• Stellen Sie einen Zusammenhang her zwischen den Auffälligkeiten und der Vermutung des Suchtproblems

>> Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein!

• Weisen Sie auf arbeitsrechtliche Konsequenzen hin, wenn keine Änderung eintritt

• Weisen Sie auf Hilfsangebote hin (Sozialberater, Suchtberater, Betriebsarzt)• Treffen Sie eine Vereinbarung• Verabreden Sie einen neuen Gesprächstermin

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Die Betriebsvereinbarung

1. GesprächVorgesetzter vertraulich, Notiz

Vereinbarung von Problemlösung und Beobachtung, Hilfsangebot

2. GesprächVorgesetzter + ProtokollBetriebs-/Personalrat Vereinbarung von Kontakt zur Beratung, Hinweis auf

arbeitsrechtliche Konsequenzen

3. GesprächWie oben + Abmahnung/VerhandlungsniederschriftEvtl. Personalabt. Vereinbarung von stationärer Behandlung

4. GesprächWie oben Abmahnung mit Kündigungsdrohung/

Androhung des DisziplinarverfahrensVereinbarung: Beginn stationärer Therapie innerhalbfestgelegter Zeit

5. GesprächWie oben Kündigung + Wiedereinstellungsversprechen/

Disziplinarverfahren

In oder nach der stationären TherapieWie oben Vertrag

Vereinbarung einer Kontrollregelung und für dasVorgehen bei einem Rückfall

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Schulungen zu dem Thema

• Ausbildung zum betrieblichen Suchtkrankenhelfer

• Gesprächsschulungen für Vorgesetzte

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Dr. med. Dipl.-Psych. Heike Hinz

Chefärztin der AHG Kliniken Richelsdorf/WigbertshöheFachärztin für Psychosomatik und PsychotherapieFachärztin für AllgemeinmedizinSozialmedizin, SuchtmedizinDiplom-Psychologin

E-Mail: hhinz@ahg.de