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23.04.2010
EMCS und AusfuhrverfahrenVon: AW-Prax/Redaktion
Das BMF hat mitgeteilt, dass bei der Eröffnung von Ausfuhrverfahren und
gleichzeitiger Nutzung von EMCS Besonderheiten zu beachten sind:
BMF-Erlass
„Im Zusammenhang mit der Einführung des EDV-gestützten Beförderungs-
und Kontrollsystems für verbrauchsteuerpflichtige Waren (EMCS) wird
darauf hingewiesen, dass ab dem 1. April 2010 bei der Ausfuhr von
verbrauchsteuerpflichigen Waren unter Steueraussetzung bei
Inanspruchnahme des EMCS-Verfahrens in der elektronischen
Ausfuhranmeldung in dem Datenfeld Vorpapier/Typ die Codierung „AAD“
und in dem Datenfeld Vorpapier/Referenz der dazugehörende ARC des e-
VD und die jeweilige Positionsnummer des e-VD übermittelt werden muss.
Die neue Codierung „AAD“ ist in der ATLAS-Codeliste C0014
(https://www.ausfuhr.internetzollanmeldung.de/iaa/form/display.do?
%24context=0 ) ergänzt worden.
Bei Nutzung des papiergestützten BVD-Verfahrens ist bis Ende 2010
weiterhin in der ggf. erforderlichen elektronischen Ausfuhranmeldung in
dem Datenfeld Unterlage die Codierung „C651“ (siehe ATLAS-Codeliste
I0136) zu verwenden.
Die gleichzeitige Verwendung der Codierungen „AAD“ und „C651“
innerhalb einer Position der elektronischen Ausfuhranmeldung ist nicht
zulässig.“
Quelle:
BMF-Erlass III B 3 - A 0610/07/0010 / III B 7 - V 9950/08/10009, DOK
2010/0155769 vom 24. März 2010, , E-VSF-N 19 2010, Nr. 67. (Dr. Carsten
Weerth BSc, Bremen)
(Red.)
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