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GEMEINDEVERSAMMLUNG
Mittwoch, 24. Oktober 2012 (20.00 Uhr)
MythenForum Schwyz
Traktanden, Bericht und Antrag des Gemeinderates zu den Sachgeschäften
Urnenabstimmung: Sonntag, 25. November 2012
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GEMEINDEVERSAMMLUNG MITTWOCH, 24. OKTOBER 2012
20.00 UHR IM MYTHENFORUM SCHWYZ
TRAKTANDEN UND INHALTSVERZEICHNIS 1. Einbürgerungsgesuch des Anto Dujak, 1967, verheiratet, kroatischer Seite 2
Staatsangehöriger, Brüöl 18, Schwyz
2. Einbürgerungsgesuch der Shpresa Shaqiri-Kurti, 1981, verheiratet, Seite 3 kosovarische Staatsangehörige, Rubiswilstrasse 16, Ibach
3. Einbürgerungsgesuch der Sanja Todorovic-Dejanovic, 1975, verheiratet, bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, Schmiedgasse 9, Schwyz Seite 4
4. Einbürgerungsgesuch der Suada Celic-Golos, 1973, verheiratet, Seite 5 serbische Staatsangehörige, Studengässli 17, Ibach
5. Einbürgerungsgesuch der Sanela Dzankovic-Golos, 1977, verheiratet, Seite 6 serbische Staatsangehörige, Bienenheimstrasse 33, Seewen
6. Einbürgerungsgesuch des Shahin Muhaxheri, 1959, verheiratet, kosovarischer Seite 7 Staatsangehöriger, Bättigmatt 3, Seewen
7. Einbürgerungsgesuch der Lydia Magdalena Theresa Opilik, 1983, ledig, Seite 8 deutsche Staatsangehörige, Mangelegg 56, Schwyz
8. Einbürgerungsgesuch der Diana Markovic, 1993, ledig, serbische Seite 9 Staatsangehörige, Schützenstrasse 37, Schwyz
9. Einbürgerungsgesuch der Merryl Gubatayao, 1994, ledig, philippinische Seite 9 Staatsangehörige, Oberer Steisteg 12, Schwyz
10. Einbürgerungsgesuch des Semir Golos, 1994, ledig, serbischer Seite 10 Staatsangehöriger, Rubiswilstrasse 11c, Ibach
11. Einbürgerungsgesuch der Sebina Golos, 1992, ledig, serbische Seite 11 Staatsangehörige, Rubiswilstrasse 11c, Ibach
12. Einbürgerungsgesuch der Ljubica Zaharov-Skopljak, 1967, geschieden, Seite 11 bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, Landsgemeindestrasse 10, Ibach
13. Nachkredite zu Lasten der Verwaltungsrechnung 2012 Seite 13
14. Abrechnung Verpflichtungskredit für Planung Alterszentrum Seite 15
15. Initiative Kompetenzerteilung im Einbürgerungsverfahren an die Seite 17 Gemeindeversammlung - Erläuterungen des Initianten Seite 18 - Bericht und Antrag des Gemeinderates Seite 18
Die Traktanden 1 bis 14 werden an der Gemeindeversammlung definitiv verabschiedet. Das Traktandum 15 wird an die Urnenabstimmung vom 25. November 2012 überwiesen.
6430 Schwyz, 20. September 2012 Im Namen des Gemeinderates Hugo Steiner, Gemeindepräsident Bruno Marty, Gemeindeschreiber
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Traktandum 1
Einbürgerung Familie Dujak Brüöl 18 6430 Schwyz
Staatsangehörigkeit: Kroatien
Anto Dujak
GEBURT 20. Januar 1967 in Bosnien und Herzegowina WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit 1988
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit 1999 ZIVILSTAND verheiratet
AKTUELLE BERUFLICHE TÄTIGKEIT Betriebsangestellter bei Folex AG, Seewen Ruzica Dujak-Barukcic
GEBURT 1. Januar 1970 in Bosnien und Herzegowina WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit 1991
WOHNHAFT IN SCHWYZ AKTUELLE BERUFLICHE TÄTIGKEIT
seit 1999 Pflegehelferin SRK im Alterszentrum Acherhof, Schwyz
Josip Dujak
GEBURT 27. Februar 2000 in Schwyz WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit Geburt
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit Geburt AKTUELL BESUCHTE SCHULE 6. Primarklasse im Schulhaus Lücken, Schwyz
Katarina Dujak
GEBURT 17. September 2003 in Schwyz WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit Geburt
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit Geburt AKTUELL BESUCHTE SCHULE 3. Primarklasse im Schulhaus Lücken, Schwyz
LEUMUND Über die Gesuchsteller ist nichts Nachteiliges bekannt.
EINBÜRGERUNGSGESPRÄCH 29. Februar 2012 ERGEBNIS Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind erfüllt.
Antrag des Gemeinderates
1. Dem Gesuchsteller Anto Dujak, seiner Ehefrau Ruzica Dujak-Barukcic und den noch un-mündigen Kinder Josip und Katarina wird das Bürgerrecht der Gemeinde Schwyz erteilt.
2. Die Einbürgerungsgebühr wird auf Fr. 3‘000.-- festgesetzt.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Traktandum 2
Einbürgerung Familie Shaqiri Rubiswilstrasse 16 6438 Ibach
Staatsangehörigkeit: Kosovo
Shpresa Shaqiri-Kurti
GEBURT 25. Dezember 1981 in Kosovo WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit 1995
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit 2001 ZIVILSTAND verheiratet
AKTUELLE BERUFLICHE TÄTIGKEIT Raumpflegerin bei der Gemeinde Schwyz und Betriebsange-stellte (45%) bei Tecnopad AG, Ibach
Shkumbin Shaqiri
GEBURT 25. November 1979 in Kosovo WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit 1998
WOHNHAFT IN SCHWYZ AKTUELLE BERUFLICHE TÄTIGKEIT
seit 2001 Produktionsmitarbeiter bei Max Felchlin AG, Schwyz
Gent Shaqiri
GEBURT 26. Dezember 2003 in Schwyz WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit Geburt
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit Geburt AKTUELL BESUCHTE SCHULE 3. Primarklasse im Schulhaus Herrengasse, Schwyz
Ron Shaqiri
GEBURT 30. Juli 2008 in Zürich WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit Geburt
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit Geburt
LEUMUND Über die Gesuchsteller ist nichts Nachteiliges bekannt. EINBÜRGERUNGSGESPRÄCH 11. Januar 2012
ERGEBNIS Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind erfüllt.
Antrag des Gemeinderates
1. Der Gesuchstellerin Shpresa Shaqiri-Kurti, ihrem Ehemann Shkumbin Shaqiri und den noch unmündigen Kinder Gent und Ron wird das Bürgerrecht der Gemeinde Schwyz er-teilt.
2. Die Einbürgerungsgebühr wird auf Fr. 3‘000.-- festgesetzt.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Traktandum 3
Einbürgerung Familie Todoorovic Schmiedgasse 9 6430 Schwyz
Staatsangehörigkeit: Bosnien und Herzegowina
Sanja Todorovic-Dejanovic
GEBURT 10. Oktober 1975 in Bosnien und Herzegowina WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit 1991
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit 2001 ZIVILSTAND verheiratet
AKTUELLE BERUFLICHE TÄTIGKEIT Betriebsangestellte bei Victorinox AG, Ibach Slavisa Todorovic
GEBURT 30. Mai 1977 in Österreich WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit 2001
WOHNHAFT IN SCHWYZ AKTUELLE BERUFLICHE TÄTIGKEIT
seit 2001 Siebdrucker bei Huba Control AG, Würenlos
Anastasia Todorovic
GEBURT 11. März 2004 in Schwyz WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit Geburt
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit Geburt AKTUELL BESUCHTE SCHULE 3. Primarklasse im Schulhaus Lücken, Schwyz
LEUMUND Über die Gesuchsteller ist nichts Nachteiliges bekannt.
EINBÜRGERUNGSGESPRÄCH 7. Dezember 2011 ERGEBNIS Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind erfüllt.
Antrag des Gemeinderates
1. Der Gesuchstellerin Sanja Todorovic-Dejanovic, ihrem Ehemann Slavisa Todorovic und der noch unmündigen Tochter Anastasia wird das Bürgerrecht der Gemeinde Schwyz er-teilt.
2. Die Einbürgerungsgebühr wird auf Fr. 3‘000.-- festgesetzt.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Traktandum 4
Einbürgerung Suada Celic-Golos Studengässli 17 6438 Ibach
Staatsangehörigkeit: Serbien
Suada Celic-Golos GEBURT 2. April 1973 in Serbien
WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit 1992 WOHNHAFT IN SCHWYZ
ZIVILSTAND seit 2002 verheiratet
AKTUELLE BERUFLICHE TÄTIGKEIT Pflegeassistentin im Alterswohnheim Brunnen Daris Celic
GEBURT 15. Juni 2003 in Schwyz WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit Geburt
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit Geburt AKTUELL BESUCHTE SCHULE 3. Primarklasse im Schulhaus Christophorus, Ibach
Dalija Celic
GEBURT 29. September 2004 in Schwyz WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit Geburt
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit Geburt AKTUELL BESUCHTE SCHULE 2. Primarklasse im Schulhaus Christophorus, Ibach
LEUMUND Über die Gesuchsteller ist nichts Nachteiliges bekannt.
EINBÜRGERUNGSGESPRÄCH 28. März 2012 ERGEBNIS Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind erfüllt.
Antrag des Gemeinderates
1. Der Gesuchstellerin Suada Celic-Golos und den noch unmündigen Kinder Daris und Dali-ja wird das Bürgerrecht der Gemeinde Schwyz erteilt.
2. Die Einbürgerungsgebühr wird auf Fr. 3‘000.-- festgesetzt.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Traktandum 5
Einbürgerung Sanela Dzankovic-Golos Bienenheimstrasse 33 6423 Seewen
Staatsangehörigkeit: Serbien
Sanela Dzankovic-Golos
GEBURT 5. März 1977 in Serbien WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit 1992
WOHNHAFT IN SCHWYZ ZIVILSTAND
seit 2001 verheiratet
AKTUELLE BERUFLICHE TÄTIGKEIT Pflegeassistentin im Alterswohnheim Brunnen Ertan Dzankovic
GEBURT 2. August 2002 in Schwyz WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit Geburt
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit Geburt AKTUELL BESUCHTE SCHULE 3. Primarklasse im Schulhaus Krummfeld, Seewen
Amra Dzankovic
GEBURT 24. August 2004 in Schwyz WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit Geburt
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit Geburt AKTUELL BESUCHTE SCHULE 2. Primarklasse im Schulhaus Seerüti, Seewen
Denis Dzankovic
GEBURT 2. Mai 2009 in Schwyz WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit Geburt
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit Geburt
LEUMUND Über die Gesuchsteller ist nichts Nachteiliges bekannt. EINBÜRGERUNGSGESPRÄCH 11. Januar 2012
ERGEBNIS Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind erfüllt.
Antrag des Gemeinderates
1. Der Gesuchstellerin Sanela Dzankovic-Golos und den noch unmündigen Kinder Ertan, Amra und Denis wird das Bürgerrecht der Gemeinde Schwyz erteilt.
2. Die Einbürgerungsgebühr wird auf Fr. 3‘000.-- festgesetzt.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Traktandum 6
Einbürgerung Shahin Muhaxheri Bättigmatt 3 6423 Seewen
Staatsangehörigkeit: Kosovo
Shahin Muhaxheri
GEBURT 8. September 1959 in Kosovo WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit 1991
WOHNHAFT IN SCHWYZ ZIVILSTAND
seit 1991 verheiratet
AKTUELLE BERUFLICHE TÄTIGKEIT Hilfsarbeiter bei Beat Betschart GmbH, Ibach Elsa Muhaxheri
GEBURT 22. Juli 2003 in Schwyz WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit Geburt
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit Geburt AKTUELL BESUCHTE SCHULE 3. Primarklasse im Schulhaus Herrengasse, Schwyz
Aurela Muhaxheri
GEBURT 30. Dezember 2004 in Schwyz WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit Geburt
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit Geburt AKTUELL BESUCHTE SCHULE 1. Primarklasse im Schulhaus Herrengasse, Schwyz
Erisa Muhaxheri
GEBURT 20. April 2007 in Luzern WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit Geburt
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit Geburt AKTUELL BESUCHTE SCHULE Kindergarten im Schulhaus Herrengasse, Schwyz
Rona Muhaxheri
GEBURT 7. Oktober 2010 in Schwyz WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit Geburt
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit Geburt
LEUMUND Über die Gesuchsteller ist nichts Nachteiliges bekannt. EINBÜRGERUNGSGESPRÄCH 30. November 2011
ERGEBNIS Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind erfüllt.
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Antrag des Gemeinderates
1. Dem Gesuchsteller Shahin Muhaxheri und den noch unmündigen Töchtern Elsa, Aurela, Erisa und Rona wird das Bürgerrecht der Gemeinde Schwyz erteilt.
2. Die Einbürgerungsgebühr wird auf Fr. 3‘000.-- festgesetzt.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Traktandum 7
Einbürgerung Lydia Opilik Mangelegg 56 6430 Schwyz
Staatsangehörigkeit: Deutschland
Lydia Magdalena Theresa Opilik
GEBURT 2. Juli 1983 in Deutschland WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit 1989
WOHNHAFT IN SCHWYZ von 1989 ZIVILSTAND ledig
AKTUELLE BERUFLICHE TÄTIGKEIT Operngesangsstudium in Amsterdam
LEUMUND Über die Gesuchstellerin ist nichts Nachteiliges bekannt. EINBÜRGERUNGSGESPRÄCH 28. März 2012
ERGEBNIS Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind erfüllt. Antrag des Gemeinderates
1. Der Gesuchstellerin Lydia Opilik wird das Bürgerrecht der Gemeinde Schwyz erteilt.
2. Die Einbürgerungsgebühr wird auf Fr. 1‘500.-- festgesetzt.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Traktandum 8
Einbürgerung Diana Markovic Schützenstrasse 37 6430 Schwyz
Staatsangehörigkeit: Serbien
Diana Markovic
GEBURT 4. November 1993 in Schwyz WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit Geburt
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit 1998 ZIVILSTAND ledig
AKTUELLE BERUFLICHE TÄTIGKEIT Studium an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz in Zug
LEUMUND Über die Gesuchstellerin ist nichts Nachteiliges bekannt. EINBÜRGERUNGSGESPRÄCH 25. Januar 2012
ERGEBNIS Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind erfüllt. Antrag des Gemeinderates
1. Der Gesuchstellerin Diana Markovic wird das Bürgerrecht der Gemeinde Schwyz erteilt.
2. Die Einbürgerungsgebühr wird auf Fr. 1‘500.-- festgesetzt.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Traktandum 9
Einbürgerung Merryl Gubatayao Oberer Steisteg 12 6430 Schwyz
Staatsangehörigkeit: Philippinen
Merryl Gubatayao
GEBURT 16. Juni 1994 in Schwyz WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit Geburt
WOHNHAFT IN SCHWYZ seit Geburt ZIVILSTAND ledig
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AKTUELLE BERUFLICHE TÄTIGKEIT Ausbildung zur Kauffrau B-Profil bei Folex AG, Seewen
LEUMUND Über die Gesuchstellerin ist nichts Nachteiliges bekannt. EINBÜRGERUNGSGESPRÄCH 28. September 2011
ERGEBNIS Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind erfüllt. Antrag des Gemeinderates
1. Der Gesuchstellerin Merryl Gubatayao wird das Bürgerrecht der Gemeinde Schwyz er-teilt.
2. Die Einbürgerungsgebühr wird auf Fr. 1‘500.-- festgesetzt.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Traktandum 10
Einbürgerung Semir Golos Rubiswilstrasse 11c 6438 Ibach
Staatsangehörigkeit: Serbien
Semir Golos
GEBURT 3. September 1994 in Serbien WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit 1995
WOHNHAFT IN SCHWYZ von 1995 bis 1997 und seit 2003 ZIVILSTAND ledig
AKTUELLE BERUFLICHE TÄTIGKEIT Ausbildung zum Automobil-Mechatroniker bei H. Kiener AG, Seewen
LEUMUND Über den Gesuchsteller ist nichts Nachteiliges bekannt. EINBÜRGERUNGSGESPRÄCH 25. Januar 2012
Antrag des Gemeinderates
1. Dem Gesuchsteller Semir Golos wird das Bürgerrecht der Gemeinde Schwyz erteilt.
2. Die Einbürgerungsgebühr wird auf Fr. 1‘500.-- festgesetzt.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Traktandum 11
Einbürgerung Sebina Golos Rubiswilstrasse 11c 6438 Ibach
Staatsangehörigkeit: Serbien
Sebina Golos
GEBURT 19. Mai 1992 in Serbien WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit 1995
WOHNHAFT IN SCHWYZ von 1995 bis 1997 und seit 2003 ZIVILSTAND ledig
AKTUELLE BERUFLICHE TÄTIGKEIT Ausbildung zur Fachfrau Gesundheit im Alterswohnheim Brunnen
LEUMUND Über die Gesuchstellerin ist nichts Nachteiliges bekannt. EINBÜRGERUNGSGESPRÄCH 25. Januar 2012
ERGEBNIS Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind erfüllt.
Antrag des Gemeinderates
1. Der Gesuchstellerin Sebina Golos wird das Bürgerrecht der Gemeinde Schwyz erteilt.
2. Die Einbürgerungsgebühr wird auf Fr. 1‘500.-- festgesetzt.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Traktandum 12
Einbürgerung Ljubica Zaharov-Skopljak Landsgemeindestrasse 10 6438 Ibach
Staatsangehörigkeit: Bosnien und Herzegowina
Ljubica Zaharov-Skopljak
GEBURT 2. November 1967 in Bosnien und Herzegowina WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ seit 1989
WOHNHAFT IN SCHWYZ von 1991 bis 1996 und seit 2008 ZIVILSTAND geschieden
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AKTUELLE BERUFLICHE TÄTIGKEIT Betriebsangestellte bei Victorinox AG, Ibach
LEUMUND Über die Gesuchstellerin ist nichts Nachteiliges bekannt. EINBÜRGERUNGSGESPRÄCH 30. November 2011
ERGEBNIS Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind erfüllt. Antrag des Gemeinderates
1. Der Gesuchstellerin Ljubica Zaharov-Skopljak wird das Bürgerrecht der Gemeinde Schwyz erteilt.
2. Die Einbürgerungsgebühr wird auf Fr. 3‘000.-- festgesetzt.
3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Traktandum 13
Nachkredite zu Lasten der Verwaltungsrechnung 2012
A. Bericht
Gemäss § 36 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden ist von der Gemeindeversammlung ein Nachkredit einzuholen, wenn für eine im Lauf des Rechnungsjah-res notwendige Ausgabe ein Voranschlagskredit fehlt oder für den vorhergesehenen Zweck nicht ausreicht. Erträgt die Ausgabe keinen Aufschub ohne nachteilige Folgen, kann ein Nachkredit vorzeitig in Anspruch genommen werden. Zu Lasten der Verwaltungsrech-nung 2012 werden folgende Nachkredite vorgelegt:
Konto Bezeichnung Voranschlag 2012
Nachkredit Begründung
029.311.10 Anschaffungen Mobiliar, Maschi-nen, EDV, Geräte
77‘000 27‘000 Die Möblierung der sanierten Büroräume im Haus sks soll in einem Zug erneuert wer-den. Deshalb wird die für 2013 vorgesehene Tranche ins Jahr 2012 verlegt.
150.314.10 Unterhalt Liegen-schaft Gemeinde-baute Chüechli-bunker
49‘400 30‘000 * Bei der Sanierung der Dusch-anlagen und Garderoben-räumen ergaben sich wegen vorgängig nicht feststellbarer Feuchtigkeitsschäden massiv höhere Aufwendungen.
650.318.30 Kosten unpersön-liches Generalabo
79‘100 7‘000 * Die SBB erhöhte den Ein-kaufspreis pro „Tageskarte Gemeinde“. Wegen der spä-ten Kommunikation konnte der Betrag nicht mehr im Voranschlag 2012 berück-sichtigt werden. Der Mehr-aufwand wird durch den er-höhten Verkaufspreis weitge-hend kompensiert.
740.311.10 Friedhof: Anschaf-fung Maschinen, Geräte
50‘500 22‘000 An Stelle des Ersatzes von zwei verschiedenen Arbeits-geräten ist die Anschaffung eines Geräteträgers mit ver-schiedenen Anbaugeräten vorgesehen.
* Die Voraussetzung für die vorzeitige Inanspruchnahme ist gegeben. Diese Position wird in informeller Art vorgelegt.
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B. Antrag
1. Die Nachkredite über 86‘000 Franken zu Lasten der Verwaltungsrechnung 2012 werden genehmigt.
2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission
Bezugnehmend auf § 41 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden vom 27.01.1994 (FHG) unterbreiten wir Ihnen Bericht und Antrag zu den Nachkrediten über total Fr. 86‘000.— zur Verwaltungsrechnung 2012. A) Bericht
Die aufgeführten Nachkredite wurden vorzeitig in Anspruch genommen, weil die zu tätigen-de Ausgabe keinen Aufschub zulässt und auch nicht absehbar war. Dies entspricht der gesetz-lichen Vorgabe gemäss FHG § 36, Abs. 2. B) Antrag Wir beantragen Ihnen, diese Nachkredite zu genehmigen. Schwyz, 25. September 2012 Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Schwyz
Walter Nobs, Präsident Stefanie Wiget Markus Furrer Peter Geisser Benedict Steiner
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Traktandum 14
Abrechnung Verpflichtungskredit zur Planung Alterszentrum
Am 7. März 2010 hat das Schwyzer Stimmvolk für die Durchführung eines Architekturwett-bewerbes, die Weiterbearbeitung des ausgewählten Siegerprojektes und die Erstellung eines Kostenvoranschlages für ein neues Alterszentrum Gemeinde Schwyz auf der Liegenschaft Ziegellücken in Ibach einen Verpflichtungskredit von Fr. 1‘900‘000.-- plus auflaufender Teue-rung genehmigt. Der Verpflichtungskredit schliesst wie folgt ab: Verpflichtungskredit Fr. 1‘900‘000.00 Aufgelaufene Teuerung Fr. 51‘604.00 Gesamtkredit inkl. Teuerung Fr. 1‘951‘604.00
Abrechnung 2010 Fr. 140‘694.75
Abrechnung 2011 Fr. 1‘326‘076.10 Abrechnung 2012 Fr. 430‘858.35 Total Planungskosten 2010 bis 2012 Fr. 1‘897‘629.20 Minderkosten Fr. - 53‘974.80 Die Gesamtplanung für das neue Alterszentrum Gemeinde Schwyz, dessen Baukredit von 58 Millionen Franken an der Abstimmung vom 29. April 2012 deutlich mit 2‘948 gegen 1‘039 Stimmen genehmigt wurde, schliesst damit um gut 50‘000 Franken unter dem Kos-tenvoranschlag ab.
Antrag des Gemeinderates
Die Endabrechnung des Verpflichtungskredites für die Durchführung eines Architekturwett-bewerbes, die Weiterbearbeitung des ausgewählten Siegerprojektes und die Erstellung eines Kostenvoranschlages für ein neues Alterszentrum der Gemeinde Schwyz mit Nettokosten von Fr. 1‘897‘629.20 und einem Minderaufwand von Fr. 53‘974.80 gegenüber dem genehmig-ten Verpflichtungskredit zuzüglich aufgelaufener Teuerung ist zu genehmigen.
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Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission
Bezugnehmend auf § 41 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden vom 27.01.1994 (FHG) unterbreiten wir Ihnen Bericht und Antrag zur Abrechnung Verpflich-tungskredit von Fr. 1‘900‘000.— plus allfällig auflaufender Teuerung für die Weiterbearbei-tung des ausgewählten Siegerprojektes und die Erstellung eines Kostenvoranschlages für ein neues Alterszentrum Gemeinde Schwyz auf der Liegenschaft Ziegellücken in Ibach. A) Bericht Verantwortlich für dieses Projekt ist der Gemeinderat, während unsere Aufgabe darin be-steht, eine Abrechnung in formeller, rechtlicher und materieller Hinsicht zu prüfen und der Gemeindeversammlung schriftlich Bericht und Antrag zu erstatten. Aufgrund unserer Prüfung kommen wir zum Schluss, dass die gesetzlichen Erfordernisse für die Abrechnung dieses Verpflichtungskredites eingehalten sind. B) Antrag Wir beantragen Ihnen, die Abrechnung des Verpflichtungskredites mit Fr. 1‘897‘629.20 und Minderaufwand von Fr. 53‘974.80 zu genehmigen. Schwyz, 25. September 2012 Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Schwyz
Walter Nobs, Präsident Stefanie Wiget Markus Furrer Peter Geisser Benedict Steiner
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Traktandum 15 Initiative zur Kompetenzdelegation im Bürgerrechtswesen an die Ge-meindeversammlung
Kurz-Zusammenfassung
Per 1. Januar 2013 tritt das neue Bürgerrechtsgesetz des Kantons Schwyz in
Kraft. Danach entscheidet eine vom Gemeinderat eingesetzte Einbürgerungsbe-
hörde abschliessend über die Bürgerrechtsgesuche. Die Einbürgerungsvorausset-
zungen sind mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz deutlich verschärft worden. Mit
einer Einzelinitiative wird verlangt, dass diese Kompetenz weiterhin an die Ge-
meindeversammlung der Gemeinde Schwyz delegiert werden soll. Der Gemein-
derat lehnt diese Initiative ab, weil es dafür weder politische und demokratische
noch sachliche Gründe gibt.
A. Das neue Bürgerrechtsgesetz
Mit 29‘384 gegen 12‘818 Stimmen wurde im Kanton Schwyz am 27. November 2011 ein neues Bürgerrechtsgesetz angenommen. Dieses wird per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt und regelt neben den Voraussetzungen für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts auch die Zu-ständigkeit und das Verfahren. Neu entscheiden die vom Gemeinderat eingesetzten Einbür-gerungskommissionen – wie es in der Gemeinde Schwyz bereits seit vielen Jahren eine gibt – abschliessend über die Gesuche, sofern die Stimmbürger dies nicht anders entscheiden und die Kompetenz wie bisher – und wie es in den meisten Gemeinden durch Einzelinitiativen verlangt wird – an die Gemeindeversammlung delegieren.
Ebenso entscheidend wie die Zuständigkeitsregelung ist die Umschreibung der künftig gel-tenden Einbürgerungsvoraussetzungen. Diese werden gegenüber der derzeit geltenden Rege-lung deutlich verschärft. So müssen Gesuchsteller bei Einreichung des Gesuches im Besitz der Niederlassungsbewilligung sein. Sie müssen die letzten fünf Jahre vor Gesuchseinreichung in der Gemeinde gelebt haben, in welcher sie eingebürgert werden wollen. Darüber hinaus müssen Gesuchsteller, die nicht deutscher Muttersprache sind oder nicht mindestens sieben Jahre in der Schweiz die Schule besucht haben, einen Sprachprüfung nach anerkannten Nor-men und mit genau definiertem Sprachniveau bestehen. Auch die Kriterien zu den geordne-ten finanziellen Verhältnisse und über den Besitz eines tadellosen Leumundes werden ver-schärft. Schliesslich hat der Gesuchsteller eine Charta zu unterschreiben, in welcher er sich zur demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung der Schweiz bekennt und ver-spricht, sich an die Gesetze zu halten und die Bürgerpflichten zu erfüllen. Und bevor über-haupt das eigentliche Einbürgerungsverfahren anläuft, wird das Gesuch öffentlich publiziert und es können von jedermann dazu Eingaben gemacht werden, welche von der Einbürge-rungskommission zu prüfen sind.
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B. Bericht des Initianten
Das im November 2011 vom Schwyzer Souverän deutlich angenommene neue Bürgerrechts-gesetz schafft neue Grundlagen für die Einbürgerungen in den Gemeinden. Bis anhin bzw. seit das Bundesgericht im Jahr 2003 Urnenabstimmungen über Einbürgerungen als verfas-sungswidrig bezeichnet hatte, war die Gemeindeversammlung als letzte Instanz für die Be-handlung von Einbürgerungsgesuchen zuständig. Neu ist vorgesehen, dass in jeder Gemeinde eine Einbürgerungsbehörde dies übernimmt, so dass an der Gemeindeversammlung keine Einbürgerungsgesuche mehr behandelt würden. Das neue Gesetz räumt den Gemeinden je-doch die Möglichkeit ein, die Kompetenz zur Einbürgerung weiterhin der Gemeindeversamm-lung zu übertragen, wozu es jedoch eine kommunale Abstimmung braucht.
Der Initiant macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und beantragt im vorliegenden Sachge-schäft, wie bis anhin an der Gemeindeversammlung über die Einbürgerungsgesuche zu ent-scheiden. Aus Sicht des Initianten soll die Einbürgerung kein reiner Verwaltungsakt durch ei-ne Behörde sein. Wer sich um die Einbürgerung bemüht, soll an einer Gemeindeversamm-lung teilnehmen, was auch bisher kein Problem für Gesuchsteller darstellte, welche die An-forderungen erfüllten. Der Initiant ist klar der Auffassung, dass es für Gesuchsteller, deren Gesuch durch eine Behörde abgelehnt wird, wesentlich einfacher ist, dagegen beim Verwal-tungsgericht zu rekurrieren, als dies gegen einen Entscheid der Gemeindeversammlung der Fall wäre, sofern der negative Antrag überhaupt bis an die Gemeindeversammlung gelangt bzw. nicht vorher zurückgezogen wird. Der Initiant empfiehlt Ihnen deshalb, das vorliegende Sachgeschäft über die künftige Behandlung von Einbürgerungsgesuchen zu genehmigen.
Edi Laimbacher C. Bericht des Gemeinderates
Als Folge eines Bundesgerichtsentscheides wird seit August 2003 im Kanton und in der Ge-meinde Schwyz über Einbürgerungsgesuche nicht mehr an der Urne entschieden. Diese wer-den jeweils an der Gemeindeversammlung zum Entscheid vorgelegt. Dabei gilt der Antrag des Gemeinderates stillschweigend als genehmigt, wenn kein begründeter Gegenantrag ge-stellt und damit überhaupt eine Abstimmung erwirkt wird. Zulässige Anträge sind aus formel-len Gründen faktisch kaum mehr möglich. Seit 2008 könnte an der Gemeindeversammlung sogar eine geheime Abstimmung verlangt werden. Von dieser Möglichkeit ist in der Gemein-de Schwyz jedoch noch nie Gebrauch gemacht worden. Im Zeitraum von bald zehn Jahren sind deutlich mehr als 100 Einbürgerungsgesuche an die Gemeindeversammlung überwiesen worden. Lediglich in einem einzigen Fall wurde dabei eine Abstimmung erwirkt – der dabei genehmigte Gegenantrag übrigens wurde später vom Verwaltungsgericht wieder aufgeho-ben. Mit ganz vereinzelten Ausnahmen ergaben sich bei der Beratung von Einbürgerungsge-suchen an der Gemeindeversammlung keine Wortmeldung. Die Behandlung an der Gemein-deversammlung stellte mithin lediglich den formellen Vollzug eines Behördenentscheides dar. Gemäss dem neuen Bürgerrechtsgesetz werden alle Gesuche von einer Einbürgerungskom-mission geprüft. In der Gemeinde Schwyz gehören dieser Kommission künftig drei Gemein-deratsmitglieder sowie wie bisher Vertreter aller vier im Gemeinderat vertretenen Ortspartei-en an. Aufgrund der persönlichen Anhörung und des direkten Kontaktes mit den Gesuchstel-lern sowie dank der umfangreichen eingeholten amtlichen Informationen (z.B. Betreibungs- und Strafregisterauszug, Leumundsbericht etc) können sich die Kommissionsmitglieder eine
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unmittelbare Meinung bilden. Dabei sind wesentlich verschärfte Kriterien zu berücksichtigen; negative Entscheide oder Nichteintretensentscheide dürften noch ansteigen. Schon heute üb-rigens wird in der Gemeinde Schwyz mehr als ein Drittel aller Gesuche bereits auf Kommissi-onsebene abgelehnt oder wegen nicht erfüllter Einbürgerungsvoraussetzungen mindestens zeitlich zurückgestellt. Diese Gesuche also wurden gar nicht an die Gemeindeversammlung überwiesen; eine echte zusätzliche demokratische Mitsprache der Stimmbürger war damit schon bisher sehr eingeschränkt.
Als Grund für die Kompetenzdelegation an die Gemeindeversammlung wird angeführt, der Bürger habe bei einem befürwortenden Einbürgerungsentscheid durch die Behörde kein Rechtsmittel mehr, wogegen er bei einem Gemeindeversammlungsbeschluss eine Beschwerde führen könne. Dies stimmt tatsächlich. Allerdings ist in den letzten zehn Jahren und trotz mehr als 100 traktandierten Bürgerrechtsgeschäften in der Gemeinde Schwyz kein einziges Mal eine Beschwerde gegen die Gutheissung eines Bürgerrechtsgesuches ergriffen wurde. Daran dürfte sich angesichts der deutlich verschärft Einbürgerungsvoraussetzungen auch in Zukunft kaum etwas ändern. Hingegen kann sich jeder Interessierte neu schon vorgängig des eigentlichen Verfahrens – nämlich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Publikation eines Einbürgerungsgesuches – mit seinen allfälligen Bedenken an die zuständige Behörde richten; ein solches Instrument der öffentlichen Mitwirkung zum frühest möglichen Zeitpunkt des Verfahrens stand ihm bisher nicht zur Verfügung.
Das neue Einbürgerungsverfahren entspricht der Tatsache, dass der Einbürgerungsentscheid seit der bundesgerichtlichen Rechtssprechung vor bald zehn Jahren einen Verwaltungsakt und keinen demokratischen Entscheid darstellt. Dies wird sich auch nicht ändern, hat doch das Schweizervolk im Jahre 2008 die Volksinitiative für demokratische Einbürgerungen mit grosser Mehrheit abgelehnt.
Die Einbürgerungskommission entscheidet in umfassender Kenntnis des Sachverhaltes, nach sorgfältiger Prüfung aller Voraussetzungen und nach persönlichen Gesprächen mit den Ge-suchstellern. Der Gemeindeversammlung hingegen können nur unzureichende und zusam-mengefasste Entscheidungsgrundlagen vorgelegt werden. Die intensive Auseinandersetzung mit den Gesuchen durch eine breit abgestützte Kommission mit einer ständig steigenden Fachkompetenz aber führt zu einer konstanten und konsequenten Einbürgerungspraxis; will-kürliche und diskriminierende Entscheide werden ausgeschlossen. Die Einbürgerungskommis-sion allein verfügt insgesamt über die umfassenden Informationen zu jedem einzelnen Ge-suchsteller. Verfügt sie über die abschliessende Entscheidkompetenz, gewährleistet sie einen auf Fakten und Erhebungen gestützten Beschluss, entlastet die Gemeindeversammlung vor einer Vielzahl von Geschäften ohne echte demokratische Mitwirkungsmöglichkeit und ist damit die richtige Behörde für den abschliessenden Entscheid.
D. Antrag des Gemeinderates
1. Die Initiative zur Kompetenzdelegation im Bürgerrechtswesen an die Gemeindeversamm-lung wird zur Ablehnung empfohlen
2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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HINWEIS FÜR DIE STIMMBÜRGER
Die Urnenabstimmung findet am Sonntag, 25. November 2012, statt. Beachten
Sie beim Urnengang die folgenden Regeln:
Für die briefliche Abstimmung
Ohne handschriftliche Unterschrift auf der Stimmrechtskarte ist die Stimm-
abgabe ungültig.
Nutzen Sie den Vordruck auf der Stimmrechtskarte und legen Sie diese so ins
Rückantwort-Kuvert, dass die Zustelladresse (Gemeindekanzlei Schwyz) klar
ersichtlich ist.
Legen Sie den Stimmzettel ins Wahlkuvert und dieses wiederum ins Rück-
antwort-Kuvert.
Werfen Sie das Rückantwort-Kuvert bis spätestens am Abstimmungssonntag
um 11 Uhr in den Gemeindebriefkasten (Haus Spittel an der Herrengasse 17
in Schwyz) oder geben Sie dieses bis spätestens am Mittwoch (für A-Post am
Donnerstag) vor dem Abstimmungssonntag frankiert zum Postversand.
Für die Abstimmung an der Urne
Das Urnenbüro ist am Abstimmungssonntag zwischen 10 und 11 Uhr im
Gemeindehaus Spittel an der Herrengasse in Schwyz geöffnet.
Vergessen Sie auf keinen Fall, die gesamten Unterlagen für die Stimmabgabe
(Stimmrechtskarte, Stimmzettel, Wahlkuvert) mitzunehmen; im und vor dem
Stimmlokal liegen keine Abstimmungszettel auf.