Gewalt beginnt, wo ökonomische Selbstbestimmung endet ......Gewalt beginnt, wo ökonomische...

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Gewalt beginnt, wo ökonomische Selbstbestimmung endet -

Selbstbestimmung endet, wo eine Beschränkung der Freiheit beginnt

Cornelia Neuhauser, BA

Dr.in Karin Rowhani-Wimmer

VertretungsNetz

Bewohnervertretung – Erwachsenenvertretung

Gewalt beginnt, wo ökonomische Selbstbestimmung endet - Selbstbestimmung endet, wo eine Beschränkung der Freiheit beginnt

Cornelia Neuhauser, BA

Dr.in Karin Rowhani-Wimmer

VertretungsNetz

Bewohnervertretung - Erwachsenenvertretung

Finanzielle Ausbeutung/Entmündigung

• Rolle der alternden Frau in der Gesellschaft

• Formen von ökonomischer Gewalt

-Alltag/Familie

-Erwachsenenvertretung

• Prävention

Freiheitsentziehung/Heimaufenthaltsgesetz

Entmündigung - Freiheitsentzug 3

Rolle der Frau in den 1950ern…

https://www.youtube.com/watch?v=072LrlGvSq8

Alte Werbung Hausfrau 1950er

Entmündigung - Freiheitsentzug

Auswirkungen

• Niedrige Pension

• Früher Haushaltsgeld statt Einkommen

• Keine Erfahrung mit digitalen Medien

• Hochschwellige Behördenwege

• Hochaltrigkeit

• Fragilisierung

Entmündigung - Freiheitsentzug 5

Entmündigung - Freiheitsentzug 6

Auswirkungen

• Niedrige Pension

• Früher Haushaltsgeld statt Einkommen

• Keine Erfahrung mit digitalen Medien

• Hochschwellige Behördenwege

• Hochaltrigkeit

• Fragilisierung

Entmündigung - Freiheitsentzug 7

Begriffsdefinition „Gewalt an alten Menschen“

„(…) versteht man eine einmalige oder wiederholte Handlung oder das Unterlassen einer gebotenen Handlung innerhalb einer vertrauten Beziehung, die dem alten Menschen einen Schaden zufügt oder ihn in eine Notlage bringt. Gewalt gegen alte Menschen kann als körperliche, sexualisierte oder psychische Gewalt, sowie als Vernachlässigung oder finanzielle Ausbeutung gesehen werden.“ Quelle.: Gediga, Missbrauch- Finanzieller Missbrauch alter pflegebedürftiger Menschen in: Kestler-Haeusler-Forschungsinstitut, Senioren-Missbrauch: http://www.senioren-missbrauch.de/beispiele-fuer-abuse/10-finanzieller-missbrauch-alter-und-pflegebeduerftiger-menschen (Stand 11.11.2019)

Entmündigung - Freiheitsentzug 8

Formen von Gewalt

• Verbale Aggression

• Psychische Gewalt

• Vernachlässigung

• Physische Gewalt

• Sexuelle Gewalt

• Ökonomische Gewalt

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Wie äußert sich ökonomische Gewalt?

• https://www.youtube.com/watch?v=tErPkPB-8TY

• Video Enkeltrick

Entmündigung - Freiheitsentzug 10

Begriffsdefinition „Ökonomische Gewalt“

„Ökonomische Gewalt (…) bedeutet die ungleiche Verfügung über finanzielle Mittel und die Ausnützung von ökonomischer Überlegenheit“

Formen der Gewalt an Frauen: https://www.wien.gv.at/menschen/frauen/stichwort/gewalt/formen.html (Stand 11.11.2019)

Entmündigung - Freiheitsentzug 11

Risikofaktoren • Körperliche Einschränkungen

• Kognitive Beeinträchtigungen

• Abhängigkeit von Anderen

• Todesfall, soziale Isolierung, Einsamkeit

• Leichtgläubige bzw. vertrauensselige Persönlichkeit

• Angewachsenes Vermögen in Verbindung mit bescheidener Lebensführung

Es wird angenommen, dass Witwen, sehr alte Menschen oder Personen mit massiven Gedächtnisstörungen zur Hochrisikogruppe gehören

Entmündigung - Freiheitsentzug 12

Frau Ernie

• 90a

• Körperlich noch recht fit

• Vergesslich, nach Schlaganfall

• Vermögen, Witwenpension

• Eigentumswohnung

• 1 Tochter und 2 Enkelkinder

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Frau Ernie, Fallbeispiel 1 Ökonomische Gewalt, Alltag – Strom und Gas

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Frau Ernie, Fallbeispiel 2 Ökonomische Gewalt, Alltag - Aktien

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Frau Ernie, Fallbeispiel 3 Ökonomische Gewalt, Familie – Geldverwaltung durch Tochter

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Frau Ernie, Fallbeispiel 4 Ökonomische Gewalt, Familie – Enkelin „borgt“ von Oma

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Frau Ernie, Fallbeispiel 5 Ökonomische Gewalt, Familie – Enkelin „hilft“ Oma beim Einkaufen

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Frau Ernie, Fallbeispiel 6 Ökonomische Gewalt, Familie - Bankomatkarte

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Frau Ernie, Fallbeispiel 7 Ökonomische Gewalt, Familie – Oma und ihre Zigaretten

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Beispiele für finanzielle Ausbeutung oder ökonomische Gewalt

• Unbefugt über persönliches Vermögen des Pflegebedürftigen verfügen

• Pflegebedürftige zu Geldgeschenken überreden/nötigen

• Diebstahl/Betrug

• Geld oder Wertgegenstände ohne Einverständnis an sich nehmen

• Über Finanzen der pflegebedürftigen Person bestimmen

• Informationen vorenthalten

• Betroffene unter Druck setzen

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Erwachsenenvertretung

• Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) trat mit 1. Juli 2018 in Kraft

• Ca. 55.000 Sachwalterschaften wurden zu gerichtlichen Erwachsenenvertretungen

• Nun 4 Arten der Vertretung

• Angelegenheiten

–Vertretung in Verwaltungstätigkeiten

-Verwaltung von Einkünften, Vermögen, Verbindlichkeiten

-Vertretung in gerichtlichen Verfahren

-Entscheidung über medizinische Angelegenheit

-Änderung des Wohnortes, Abschluss von Heimverträgen

Entmündigung - Freiheitsentzug 22

Gewählte Erwachsenen

vertretung

ÖZVV Zeitlich

unbefristet

Gesetzliche Erwachsenen

vertretung

Alle 3 Jahre neuerliche

Eintragung ÖZVV

Gerichtliche Erwachsenen

vertretung

Alle 3 Jahre obligatorisches Erneuerungs-

clearing

Vertretungsformen

2. Erwachsenenschutzgesetz

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Vorsorge- Vollmacht

https://www.youtube.com/watch?v

=OcruS3S6fv0

Video „Vorsicht b.d. Vorsorgevollm“

Gerichtlicher EV hat Anspruch auf Aufwandsersatz und Entschädigung -5% der Nettoeinkünfte

-Sofern Vermögen über 15.000,- dann zusätzlich 2% jenes Betrages der 15.000,- übersteigt

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Ausgangssituation: Im Vorfeld wurde keine Vorsorgevollmacht errichtet. Die Tochter regt eine EV für ihre Mutter an mit der Begründung, dass diese mit der Besorgung ihrer finanziellen Angelegenheiten überfordert sei. Da weder Familienmitglieder noch Freunde und Bekannte von Frau Erni die EV übernehmen möchten, wird vom Bezirksgericht ein gerichtlicher EV bestellt.

Frau Ernie, Fallbeispiel 1 Ökonomische Gewalt, Erwachsenenvertretung – Umzug aus der Wohnung

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Frau Ernie, Fallbeispiel 2 Ökonomische Gewalt, Erwachsenenvertretung - Geldverwaltung

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Erwachsenenvertretung hat Doppelgesicht

Schutzmechanismus

versus

Herabsetzung der Selbstbestimmung

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Prävention oder: Wie kann man ökonomischer Gewalt im Alter vorbeugen?

• Sensibilität für das Thema schaffen

• Vorsorgevollmacht

• Gewählte EV (Co-Decision, pos/neg. EV-Verfügung)

• Ausbau der Erwachsenensozialarbeit

– Ämter/Behörden: barrierefreie Anträge

– Ausbau persönlicher Assistenz (Beispiel Dänemark)

– Ausbau des betreuten Kontos

– Ausbau von Informationsstellen für Senioren, Sozialarbeit in Pflegeheimen

Entmündigung - Freiheitsentzug 28

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U n t e r s t ü t z u n g

Vorsorgevollmacht

gewählte EV

gesetzliche EV

Gerichtl. EV

Entmündigung - Freiheitsentzug

Prävention oder: Wie kann man ökonomischer Gewalt im Alter vorbeugen?

• Sensibilität für das Thema schaffen

• Vorsorgevollmacht

• Gewählte EV (Co-Decision, pos/neg. EV-Verfügung)

• Ausbau der Erwachsenensozialarbeit

– Ämter/Behörden: barrierefreie Anträge

– Ausbau persönlicher Assistenz (Beispiel Dänemark)

– Ausbau des betreuten Kontos

– Ausbau von Informationsstellen für Senioren, Sozialarbeit in Pflegeheimen

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Anlaufstellen für Opfer von ökonomischer Gewalt

• Bei akuter Gewalt Polizei 133 oder 112

• Frauennotrufnummern (zB. Wr. Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie)

• Opferschutzvereine (zB. Weißer Ring)

• Örtlich zuständige Bezirksgerichte (wenn Missstände bei EV oder Vorsorgevollmacht)

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Fragilisierung

…wenn das gewohnte Leben brüchig wird

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Einzug/Aufnahme in eine

Institution ist immer mit der

Abgabe oder zumindest

Einschränkung an

Autonomie in allen

Lebensbereichen verbunden

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Frau Ernie: Transfer Appartement - Pflegestation

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen werden erwogen,

damit Frau Ernie sicher ist und sich nicht mehr selbst verletzen kann.

Was sind FBM?

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Eingriff - Freiheitsbeschränkung

Beschränkung der Bewegungsfreiheit

auf einen räumlich abgegrenzten Bereich

gegen oder ohne den Willen der betroffenen Person

Ist das erlaubt?

Unter welchen Voraussetzungen?

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Heimaufenthaltsgesetz

RECHTSSCHUTZ für Menschen mit intellektueller oder psychischer Beeinträchtigung

RECHTSSICHERHEIT für die mit der Betreuung beauftragten Berufsgruppen

Entmündigung - Freiheitsentzug

HeimAufG - Schutzbereich

Schützt das Grundrecht der persönlichen

Bewegungsfreiheit und

die Menschenwürde

Regelt Eingriffe

in die Bewegungsfreiheit

in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen

40 Entmündigung - Freiheitsentzug

Zulässigkeitsvoraussetzungen materielle: formelle:

• Psychische Krankheit

oder geistige

Behinderung

• Gefährdung

• Maßnahme

verhältnismäßig

•FB: ultima ratio

• Anordnung

• Aufklärung

• Dokumentation

• Meldung

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Arten von Freiheitsbeschränkungen

42 Entmündigung - Freiheitsentzug

Arten von Freiheitsbeschränkungen

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• Mechanische Beschränkungen:

• Seitengitter beim Bett

• Gurten am Bett oder im Rollstuhl

• Sitzhose, Therapietisch

• Elektronische Beschränkungen:

• Alarmsysteme – Desorientiertenfürsorgesysteme

• GPS-Ortungssysteme

• FBM durch Unterlassen:

• Wegnahme von Gehhilfen

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• Jede Medikation = Therapie

• manche Therapien = Freiheitsbeschränkungen

• Bewegungsdrang wird unterbunden, Bewegung erschwert

• Ausgenommen: unvermeidliche bewegungsdämpfende Nebenwirkungen

Medikamentöse Freiheitsbeschränkung

Freiheitsbeschränkung an Frau Ernie

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Verhältnismäßigkeit

• Wird die Maßnahme fachgerecht angewendet?

• Entsteht durch die Maßnahme zusätzlich eine Gefährdung?

• Gibt es andere Möglichkeiten, die Gefährdung hintanzuhalten?

• Entspricht die Maßnahme der festgestellten Gefahr oder ist sie überschießend?

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Worauf muss bei Anwendung von FBM geachtet werden?

Entmündigung - Freiheitsentzug

Quelle: Berzlanovich, Schöpfer, Keil (2007) Quelle: kognimat.com

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Strangulation Thoraxkompression

Quetschung, Prellung, Abschürfung ..

Fixierung

Autonomieverlust, Gegenwehr, psychischer Stress,

Verletzungen, Isolation, sinkende Mobilität,

Verhaltensauffälligkeit

Psychopharmaka kommen hinzu

Immobilität und Sturzgefahr steigen, Essen und Trinken werden abgelehnt,

Kontrakturen, Dekubitus, Pneumonie,

..

Allgemeinzustand verschlechtert sich,

Lebensqualität sinkt, Tod

Negativspirale der Freiheitsbeschränkung Quelle: Klie et al. (2005)

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Bewohnervertretung - Rechtschutzinstitution

• Vertretung der betroffenen Menschen in ihrem Recht auf Freiheit

• Orientierung am Wohl und den Wünschen der Person

• Verschwiegenheitspflicht

• Einsichtsrecht

• Vertretung vor Gericht

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Bewohnervertretung

Erhält

Meldung Einsicht in Doku

Kontakt mit

BewohnerIn

Gespräch mit

Personal

Antrag oder

kein Antrag

bei Gericht

Besuch der Bewohnervertretung bei Frau Ernie

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Gerichtliches Kontrollverfahren

• Antrag beim Bezirksgericht

• Verhandlungen in der Einrichtung (in der Regel)

• Bewohner/in muss gehört werden

• Gericht entscheidet über die Zulässigkeit bzw Unzulässigkeit der Freiheitsbeschränkung, das Gericht kann auch Auflagen erteilen

• Gelindere Mittel

• Die angegeben Firmennamen sind keine Empfehlung

• der Bewohnervertretung, sondern sind im

• Rahmen des Quellennachweises der Fotos erforderlich.

• Es obliegt der Einrichtung sich über Anbieter und

• Preisgestaltung zu informieren

• und das geeignete Produkt zu wählen.

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Entmündigung - Freiheitsentzug 55

Sensorbalken

Hüftprotektor

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