Grenzwerte für die Abgasverluste

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Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) Vom 15. Juli 1988 (BGBl. I 1988 Seite 1059) Neufassung vom 14. März 1997 Zuletzt geändert am 14. August 2003 (BGBl. I S. 1614). - PowerPoint PPT Presentation

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Erste Verordnung zur Durchführung Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-des Bundes-

ImmissionsschutzgesetzesImmissionsschutzgesetzesVerordnung über kleine und mittlere Verordnung über kleine und mittlere

FeuerungsanlagenFeuerungsanlagen

(1. BImSchV)(1. BImSchV)

  

Vom 15. Juli 1988 (BGBl. I 1988 Seite Vom 15. Juli 1988 (BGBl. I 1988 Seite 1059)1059)

Neufassung vom 14. März 1997Neufassung vom 14. März 1997

Zuletzt geändert am 14. August 2003 Zuletzt geändert am 14. August 2003 (BGBl. I S. 1614)(BGBl. I S. 1614)

über 4 bis 25 15 über 4 bis 25 15 14 1214 12über 25 bis 50 14 über 25 bis 50 14 13 1113 11 über 50 13 über 50 13 12 10 12 10

Grenzwerte für die Abgasverluste

Leistung kW Bj -83 ab 83 ab88/90

Alte Regelung

4 bis 25 4 bis 25 1111

über 25 bis 50 über 25 bis 50 10 10

über 50 über 50 9 9

Nennwärme -leistung

in Kilowatt

Grenzwerte für dieAbgasverluste

Welche Welche Voraussetzungen Voraussetzungen müssen erfüllt müssen erfüllt werden und welche werden und welche Arbeiten sind Arbeiten sind notwendig , diese notwendig , diese Messergebnisse Messergebnisse festzustellenfestzustellen

- geeignete Messgeräte ( Eignungsprüfung ) , welche halbjährlich auf einem anerkannten Prüfstand zu überprüfen sind

-Eigentliche Eigentliche Messung an Messung an der der Feuerungsanlage Feuerungsanlage nach nach Vorgabe der Vorgabe der 1.BImSchV 1.BImSchV zur Feststellung des zur Feststellung des

Abgasverlustes Abgasverlustes

- Ausstellung der Ausstellung der MessbescheinigungMessbescheinigung

-Anlagen, welche die Anlagen, welche die Abgasverluste nicht Abgasverluste nicht einhalten, müssen einhalten, müssen innerhalb innerhalb von sechs Wochen von sechs Wochen die die Werte bei einer Werte bei einer Nachmessung Nachmessung nachweisen. nachweisen.

Zusammenfassung der Zusammenfassung der Messergebnisse aller Messergebnisse aller KleinfeuerungsanlagenKleinfeuerungsanlagenfür Deutschland.für Deutschland.( über 15 Mio. ( über 15 Mio. Anlagen ,Anlagen , ca. 180.000.000 Daten ca. 180.000.000 Daten werdenwerden ausgewertet ) ausgewertet )

Mängel an Feuerstätten ( 2004 )Mängel an Feuerstätten ( 2004 )594.000594.000

Mängel an Gasgeräten der Art CMängel an Gasgeräten der Art C35.40035.400

Mängel an Schornsteinen Mängel an Schornsteinen und Verbindungsstückenund Verbindungsstücken617.600617.600

Mängel an Mängel an LüftungseinrichtungenLüftungseinrichtungenfür Feuerstättenfür Feuerstätten194.000194.000