Hilfe !!! Ich möchte einfach nur unterrichten, ohne Rechtswissenschaft studiert haben zu müssen.

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Hilfe !!!Ich möchte einfach nur unterrichten,

ohne Rechtswissenschaft studiert haben zu

müssen

Urheberrecht im Unterricht mit Schwerpunkt Internet

Texte, Bilder, VideosOffene Bildungsressourcen

Bozen, 27. August 2013

„Urheberrecht im Unterricht“ von Stefan Kontschieder steht unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported Lizenz.

«Ich habe Gott sei Dank Leute, die für mich das Internet bedienen.»

Michael GlosBundesminister für Wirtschaft und Technologie

(Handelsblatt, 24.03.2007)

Meinungen von Südtiroler Schülerinnen und Schülern

• Google-Bilder, die nicht mit © oder „Alle Rechte vorbehalten“ versehen sind kann ich frei verwenden. Es reicht eine Quellenangabe mittels Weblink.

• YouTube-Videos darf ich zu rein privaten Zwecken auf meinen Computer herunterladen.

• Alle Fotos die ich von mir und meinen Freunden mache und sie mir die mündliche Einverständnis dazu gegeben haben, kann ich ohne weiteres in das Internet stellen.

Fragen, die das Seminar beantworten wird…

1. Ich habe ein Bild mit einer Suchmaschine gefunden. Darf ich dieses in meine Unterrichtsunterlagen kopieren, sofern es nicht mit einem Copyright versehen ist?

2. Ich habe ein interessantes Bild oder Text auf einer Webseite gefunden, die mit © Copyright versehen ist. Wie kann ich die Bilder und Texte trotzdem verwenden?

3. Wo bekomme ich kostenlose Bilder, Audios, Videos,… die ich im Unterricht nutzen kann?

4. Ich habe in meiner Freizeit ein tolles Foto gemacht und möchte dieses anderen Lehrpersonen zur Verfügung stellen; trotzdem soll ich aber als Urheber aufscheinen. Wie funktioniert das?

5. Begriffe wie Creative Commons, ACTA, OER und MOOC habe ich nun schon öfters gehört. Um was geht‘s?

6. Wie kann ich YouTube-Videos im Unterricht einsetzen?

Filme TexteFotos

Gesetz TrendsLizenzen

Agenda

KlickKlickKlick

KlickKlickKlick

YouTube- Nutzungsbedingungen

© Alle Rechte vorbehalten

Autor schriftlich um Genehmigung fragen

Beide Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Was tun??

!

Bild - Anfrage an Autor für Nutzung

• Welche Lizenzierungsart?• Art der Verwendung?• Wie muss ich die Quelle angeben?

Beispiel www.suedtirolerspezialitaeten.com

Foto: EOS/ A. Marini

Beispielmail - Anfrage Fotoverwendung

Links - kostenlose Bildquellen

Eigenen Namen als Autor angeben.

Das ist mein Foto. Was tun??

!

Foto: Stefan Kontschieder

Links - kostenlose Bildquellen

commons.wikimedia.org wiki.creativecommons.org/Image www.flickr.com/creativecommons/ Google (Suche einstellen nach lizenzfreien Fotos)http://www.schnelle-foto-suche.de/kostenlose-bildagenturen.htm

Rundschreiben des Amtes für institutionelle Angelegenheiten

[…]unterliegen nach Ansicht mancher (italienischer;

Anmerkung Stefan Kontschieder) Gerichte mitunter selbst knappe und einfach gehaltene Texte, die

im Prinzip eine reine Wiedergaben von bereits

bekannten Fakten darstellen und dementsprechend von jedermann

selbst verfasst werden könnten (z.B. eine Kurzbiografie), dem

Urheberrecht.[…]

In Deutschland hingegen wird in der Regel auf einer gewissen „geistigen Höhe“ eines schriftlichen Werkes verwiesen, wobei es im Einzelfall oft schwer zu klären ist, ab wann ein Werk die nötige geistige Höhe erreicht.

[…]secondo taluni orientamenti giurisprudenziali (italiani; annot.

Stefan Kontschieder) risultano essere coperti dal diritto d‘autore

anche testi redatti in forma semplice e concisa, i quali in

sostanza riportano esclusivamente una serie di fatti

notori e potrebbero quindi essere stati predisposti da chiunque (ad

es. una breve biografia) […]

Texte

„Rip-Mix-Copy“ als pädagogische Notwendigkeit

Offene Bildungsressourcen

Lehrende sind Remix-Künstler. Sie suchen nach guten Bildungsmaterialien, produzieren selbst welche und stellen daraus immer wieder neue Kombinationen zusammen, um Lernenden optimale Ressourcen zu bieten. Im digitalen Zeitalter gibt es für das Bearbeiten, Zusammenstellen und den Austausch von Materialien großartige Werkzeuge und Plattformen.Doch ganz einfach ist die Arbeit mit diesen Materialien in der Praxis nicht. Urheberrechtliche Bestimmungen setzen hohe Hürden, Plattformen sind häufig unübersichtlich, die Qualität der frei verfügbaren Materialien ist höchst unterschiedlich. Bisweilen fehlt es auch noch an Know-How, an Standards und manchmal auch einfach an Finanzierungsmodellen. Unter dem Begriff Open Educational Resources (OER) entsteht derzeit weltweit eine Bewegung, die Antworten auf diese Probleme bietet.

So zitieren Sie Texte

Für Quellen aus dem Internet:Quelle + kompletter Link + Datum Beispiel:„Vier Prozent der Europäer haben nach Angaben der Forscher von ihren beiden Eltern die Langschlafvariante geerbt. Sie ruhen im Durchschnitt 24 Minuten pro Tag länger als Menschen ohne diese Genvariante.“(Quelle: http://derstandard.at/1328508055693/ 17.02.2012)

Für gedruckte Quellen (hier gibt es mehrere Varianten):Autor + Verlag + Verlagsort + Titel + Seitenangaben + Erscheinungsjahr Beispiel:“Traditionell ist der Lehrer nämlich in erster Linie Stoffvermittler und bestenfalls Entwicklungshelfer im angedeuteten Sinne“(Heinz Klippert, Beltz Verlag, Weinheim und Basel, Kommunikationstraining, S.268, 2002)

Gesetze

Bild: liftarn/wikimedia commons unter einer Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license

Vorsicht! Copyright-Trolle !!

Gesetzliche Grundlagen

§ EU-Recht

§ Italienische Gesetzgebung

§ Nutzungsbedingungen der Anbieter

§ Codice della privacy 196/2003

§ US-Recht

Links - Hintergrundinformationen Medienrecht

• www.irights.info • http://e-recht24.de/ • http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte • http://www.photoshop-community.de/lexicon/

wissensdatenbank-knowledge-base/medienrecht-lizenzen/leitfaden-bildnutzung/index.html?forward=683&s=01d3ea7384d08467f58d70506fc3230c5703a7b3#headline12

• http://www.bildung-lsa.de/schule/medien_fuer_die_schule/medienrecht.htm

• http://remus-schule.jura.uni-saarland.de/mambo/index.php

Links zu Gesetzen

• Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft

• Legge 22 aprile 1941 n. 633: Protezione del diritto d'autore e di altri diritti connessi al suo esercizio

Creative Commons & Co.

Creative Commons & Co.

„Urheberrecht im Unterricht“ von Stefan Kontschieder steht unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported Lizenz.

Creative Commons 3.0 – 4 Symbole 6 Kombinationen

BY Namensnennung

ND Nicht verändern

SA Gleiche Weitergabe

NC Nicht kommerziell

Creative Commons – nützliche Links

www.creativecommons.org

Zur Vertiefung:Bildung ohne Urheberrechtsverletzung (Damian Duchamps) http://www.cc-your-edu.de/

OER – Definition

Unter OER versteht man freie Bildungsmaterialien, die nicht nur offen zugänglich sind, sondern auch von jedermann bearbeitet und weitergegeben werden dürfen.

Salman Khan:"Meine Kinder bilden sich mehr, wenn sie ein Jahr mit dem

Rucksack durch Europa reisen und dort die Klassiker lesen, als wenn sie sich in einer amerikanischen Studentenverbindung

betrinken."

Quelle: http://www.zeit.de/2013/12/MOOC-Onlinekurse-Universitaeten/seite-3aufgerufen am 28.072013

MOOCs – Ein historischer Rückblick

Die 3 Hauptprobleme mit OER

• Qualität der OER• Qualität der Metadaten• Urheberrechte

Links zu Offenen Bildungsressourcen (OER)

• http://oercommons.org• http://www.openstreetmap.org/• Linkliste der TU Darmstadt

http://www.e-learning.tu-darmstadt.de/openlearnware/lehrmaterial_anderer_unis/index.de.jsp

• Landesserver Sachsen Anhalt http://www.bildung-lsa.de/home.html

• http://www.opencontent-bw.de/• www.referate.de • www.MERLET.org/

Die Vorreiter: MOOCs – Universitäten (seit 2002)

• Coursera• Udacity• edX• Futurelearn

News

• Erstes offenes Schulbuch (Biologie) http://schulbuch-o-mat.de/ • Bücher für‘s iPad erstellen http://www.apple.com/de/

ibooks-author/

Ein Ausblick

• Sinnvolle, zeitgemäße Regelungen zum Urheberrecht im digitalen Zeitalter erfordern vermehrt ein weltweites einverständliches Vorgehen

• Neue Vermarktungsmodelle im Internet werden sich etablieren (neuartige Abo-Dienste, Freemium-Abos,…)

• Die großen Verlage werden vermehrt kombinierte Unterlagen anbieten (Druck, PC, Internet, App)

• Verwertungsgesellschaften (SIAE, GEMA,…) müssen für ihre Existenzberechtigung immer mehr zum modernen Dienstleistern ihrer Mitglieder und der Anbieter werden, die urheberrechtlich geschützte Werke an Endnutzer vertreiben bzw. vermitteln

Aktuelle Links

• Nicht korrekte Quellenangaben für Bilder: http://www.bildblog.de/22832/foto-wikipedia/

• Projekt Open Goldberg-Variationenhttp://www.spiegel.de/netzwelt/web/bachs-goldberg-variationen-unter-creative-commons-lizenz-a-835817.html

• http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/7605-neues-gesetz-google-news-reagiert-auf-einfuehrung-des-leistungsschutzrechtes.html

Teilnehmer-Beispiele für die Anwendung der Tools bei der Erstellung von OERHelene Swaton: learningApps-Wortgitterrätsel 'OER-Begriffe'Barbara Schweighofer: learningApps-Puzzle 'Arten der Marktforschung'Sabine Pöhnl: Etherpad 'Chatiquette für MOOCs'. Mittlerweile wurde daraus eine Anleitung für MOOC-NeulingeUrsula Mulley: OER-Material für VolksschulenMichael Nienhaus: BilderBarbara Schweighofer: Arbeitsblatt 'Der Wohlstand der Welt und ihrer Bürger'Monika Weigand: Wikibeitrag Zugänglichkeit/Barrierefreiheit von OER v.a. für blinde und sehbehinderte LernendeHedwig Seipel: Prezi-Präsentation '1x1 des Wiki-Editierens'