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polizei.nrw.de

Hinweisefür Hochzeitsfeiern

bürgerorientiert · professionell · rechtsstaatlich

Folgende Konsequenzen könnten drohen:

Anhalten aller Fahrzeuge der Hochzeitsgesellschaft, zeitaufwändige Personalienfest- stellungen und Überprüfungen, Durchsuchen von Hochzeitsgästen und Fahrzeugen, Verbot der gemeinsamen Weiterfahrt, Beschlagnahme von Fahrzeugen und Führerscheinen, Punkte in Flensburg und Überprüfen der geistigen Eignung zum Führen von Fahrzeugen, Ordnungswidrigkeitenanzeigen und Strafanzeigen, Zivilrechtliche Schadenersatz- forderungen, Hohe Kosten für den Polizeieinsatz.

Ein Einschreiten der Polizei führt für Sie Ein Einschreiten der Polizei führt für Sie und Ihre Gäste zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen. Verderben Sie sich und Ihrer Familie nicht den besonderen Tag und informieren Sie Ihre Hochzeitsgesellschaft.

Die NRW-Polizei

gratuliert Ihnen recht

herzlich zur Hochzeit und

wünscht Ihnen und Ihrer

Familie einen

besonderen Tag.

Damit dieser Tag unbeschwert und störungsfrei verläuft, beachten Sie bitte für die Fahrt zum Veranstaltungsort und bei der Feier Folgendes:

v Halten Sie sich an die Verkehrsregeln. v Behindern Sie nicht den Verkehr. V Provozieren Sie keine Staus. V Zünden Sie keine Feuerwerkskörper/

Pyrotechnik. v Führen Sie keine Waffen mit.

Bei einer erheblichen Störung der öffentlichen Ordnung und bei Straftaten schreitet die Polizei konsequent ein, um insbesondere Gefahren für Unbeteiligte schnellstmöglich zu unterbinden.

Die NRW-Polizei gratuliert Ihnen recht herzlich zur Hochzeit und wünscht Ihnen und Ihrer Familie einen besonderen Tag.

Damit dieserDamit dieser Tag unbeschwert und störungsfrei verläuft, beachten Sie bitte für die Fahrt zum Veranstaltungsort und zur Feier Folgendes:

Halten Sie sich an die Verkehrsregeln. Behindern Sie nicht den Verkehr. Provozieren Sie keine Staus. Zünden Sie keine Feuerwerkskörper/ Pyrotechnik. Führen Sie keine Waffen mit.

Diese

Folgende Konsequenzen

drohen:

)( Anhalten aller Fahrzeuge der Hochzeitsgesellschaft,

)( zeitaufwändige �ersonalienfest-stellungen und Uberprüfungen,

)( Durchsuchen von Hochzeitsgästen und Fahrzeugen,

)( Verbot der gemeinsamen Weiterfahrt,

)( Beschlagnahme von Fahrzeugen und Führerscheinen,

)( Punkte in Flensburg und Überprüfen der Eignung zum Führen von Fahrzeugen,

)( Bußgelder, Geld- und Freiheitsstrafen,

)( Schadensersatzforderungen.

Ein Einschreiten der Polizei kann für Sie und Ihre Gäste zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen. Bitte beachten Sie diese Hinweise und informieren Sie Ihre Hochzeitsgesellschaft.

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Friedrichstraße 62-80 40217 Düsseldorf

Telefon: 0211/871-01 poststelle@im.nrw.de polizei.nrw