JUGENDCOACHING Inhaltlich fachliche Abgrenzungen im Aufgabenkatalog Juni 2013 AL HR Dr. Mathilde...

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JUGENDCOACHING

Inhaltlich fachliche Abgrenzungen im Aufgabenkatalog

Juni 2013

AL HR Dr. Mathilde Zeman

Jugendcoaching ist eine wichtige arbeitsmarktpolitische Maßnahme

EU-weites Ziel:

Jugendarbeitslosigkeit möglichst gering zu haltenu. a. notwendig, vorzeitigen Schulabbruch zu verhindern.

Nachfolgende Probleme sind aus Gründen der fachlichen Verantwortlichkeit und bestehendenschulsystemimmanenten Regelungen nicht anJugendcoaches heranzutragen:

Krisenmanagement und Krisenintervention

Bedrohungsmanagement (zielgerichtete Gewalt,

Amokdrohungen) und schwere Gewaltphänomene

Verdacht auf Suizidgefährdung oder Suizidversuch

Verdacht auf psychische und psychiatrische Zustandsbilder

Verdacht auf Missbrauch illegaler Substanzen bzw. Verdacht auf Handel mit diesen

Abhängigkeiten und Süchte (gefährdende Gemeinschaften, Essstörungen,

selbstverletzendes

Verhalten)

Fragen der Diagnose und Förderung von Spezial- und Hochbegabung(en)

Psychologische Diagnosestellungen bei allen schulischen Fragen und Problemen

Wichtig und vorrangig

Zuweisung an fachliche Zuständigkeiten

Bei Fehlzuweisungen geht wertvolle Zeit verloren bevor entsprechende Diagnostik und psychologische, psychiatrische und/oder psychotherapeutische Behandlung einsetzen können.

Weiters besteht Gefahr des Entstehens von Frustrationen/Enttäuschungen und in Folge wird oft keine (weitere) Behandlungsstelle aufgesucht.

Im dramatischen Szenario kann es zu lebensbedrohlichen Situationen kommen.