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Kanalnachbarschaftstag Ostalbkreis 2004 Unterschneidheim

Fremdwasserbeseitigungsmaßnahmen unter Einbeziehung privater

Anschlussleitungen

Möglichkeiten und Probleme

Dipl. Ing. (FH) Ronald Förstner

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Kanalnachbarschaftstag Ostalbkreis 2004 Unterschneidheim

GrundlagenErgebnis des Vormittags:

1. Das Kanalnetz hat drainierende Wirkung2. Fremdwasser reduziert den Wirkungsgrad der

Kläranlage und der Regenwasserbehandlung3. Fremdwasser kostet Geld bei der

Abwasserabgabe4. Fremdwasser kann man messen, die

maßgeblichen Ursachen und Quellen finden...und dann ??

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..es läuft doch weg..?!

Messergebnisse ins Archiv, von nichts wissen,

Am Einfachsten:

49 % Fremdwasseranteil erklären und den Kopf in den Sand stecken, denn...

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Besser....

Ein Fremdwasserbeseitigungskonzept erstellen...

Bisher lief das in der Regel dann so ab:

aus TV-Untersuchungen, Messungen, geologischen Gutachten,Grundwasserdaten, Begehungen, etc. wird ein Maßnahmenkatalog entwickelt, beginnend

mit....

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Fremdwasserbeseitigungsmaßnahmen

Beseitigung von Undichtigkeiten durch Kanalsanierung im öffentlichen Kanal

Abtrennen von Bächen, Gräben, Quellen und Grundwasserabsenkungen vom öffentlichen Kanal

Planerische Berücksichtigung von getrennter Ableitung der Grundstücksdrainagen in Neubaugebieten

Das sind die einfachen Dinge, deren Erfolg auch meist direkt messbar ist.

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Beseitigung von Undichtigkeiten durch Kanalsanierung im öffentlichen Kanal

• Fremdwasserbeseitigung deckt sich meist mit den Forderungen der Eigenkontrollverordnung

• Jede Kanalsanierungsmaßnahme ist eine potentielle Fremdwasserbeseitigungs-massnahme

Verfahren:• Reparatur örtlich begrenzter

Schäden (Abdichtung, Injektion, Ausbesserung)

• Renovierung unter Nutzung vorhandener Substanz (Beschichtung, Relining)

• Erneuerung (offene oder geschlossene Bauweise)

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Beispiel Fremdwasser

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Sanierung durch Erneuerung

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Undichtigkeiten Muffen, Risse, Anschlussstutzen

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Undichte Muffe

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Handsanierung im begehbaren Bereich

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Undichter Schacht

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Sanierter Schacht

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Abtrennen von Bächen, Gräben, Quellen und Grundwasserabsenkungen vom Kanal

Beispiel:Ableitung eines in den Mischwasserkanal eingeleiteten Baches

Ursprüngliche Lösung: Neubau Kanal bis DN 1000 Unkonventionelles Provisorium seit 6 Jahren:Leitung DN 150 in Mischwasserkanalscheitel aufgehängt (Kosten 70.000 DM)

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Fremdwasserableitung im Mischwasserkanal

Länge ca. 300 mQuerschnittsverlust ca. 5 %

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Beispiel: Grundwasserabsenkung einer Bahnunterführung

1. Ansatz Schwelle erhöhen, soweit unschädlich möglich

2. Druckleitung zum Vorfluter (Abpumpen)

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Planerische Berücksichtigung

von getrennter Ableitung der Grundstücks-drainagen in

Neubaugebietenoder bei

Auswechslungen

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Danach....

• Hat man diese Punkte alle gewissenhaft erledigt wird man feststellen...

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Folgen der Kanalsanierung

• Öffentlicher Kanal ist dicht• Insbesondere Abtrennungsmaßnahmen

zeigen meist auch eine Fremdwasserreduktion

• Grundwasserspiegel steigt, soweit keine Drainagesammler mitgelegt werden

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Folgen der Kanalsanierung

• Es gibt neue Fremdwasserquellen: Vorher nicht im Grundwasser liegende potentiell undichte Anschlussleitungen liefern jetzt neues Fremdwasser

• Höher liegende Drainagen werden beaufschlagt

• Ggf. Vernässungserscheinungen...sollte man es da nicht besser sein

lassen...?

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NEIN, denn...• ...bei undichten Kanälen kann auch Abwasser exfiltriert

werden (Umweltverschmutzung ist ein Straftatbestand)• ...allein schon die Eigenkontrollverordnung verlangt dichte

öffentliche Kanäle• ...es ist einfacher, private Eigentümer zu Maßnahmen zu

überzeugen, wenn erkenntlich ist, dass die Kommune auch das öffentliche Netz in Ordnung bringen will

• ...es ist erforderlich, bereits erfolgte Investitionen, z.B. in die Regenwasserbehandlung, auch ihrem Zwecke nutzbar zu machen

• ...es gibt kein Recht des Bürgers auf undichte Kanäle (bzgl. Vernässung von Kellern durch ansteigenden GW-Spiegel)

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ABER..

Man hat fast immer die privaten Anschlussleitungen nicht in das Konzept mit einbezogen !!!

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Problem: Anschlussleitungen

• Fremdwasserbeseitigungskonzepte müssen die Grundstücksentwässerungen mitbetrachten, möglichst von Anfang an

Warum????

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Fremdwasser und Grundstücksgrenze

„Fremdwasser kennt keine Grenzen“

In Baden-Württemberg stehen ca. 60.000 km öffentlicher Kanäle geschätzten 200.000 km Grundstücksentwässerung entgegen

Deshalb kann Fremdwasserbeseitigung nicht an der Grundstückgrenze enden, wenn ein signifikanter Erfolg erzielt werden soll

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Wissen über den KanalzustandÖffentliche Kanalisation: TV-Untersuchungsstand ca. 80 %

Privatkanalisation: geschätzter Untersuchungsstand < 10 %(Umfrage unter Kommunen in NRW)

d.h. bekannte Kanalsituation bei < 30 % des Gesamtleitungsnetzes bei vorhandenen Anteilen öffentlich/privat

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Wer ist zuständig für die Grundstücksentwässerung ?

• Grundstückseigentümer ab Stutzen, Grundstücksgrenze, je nach Satzung

• Einfluss der Kommune ?

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Abwassersatzung (Satzungsmuster Gemeindetag)

§ 8 Einleitungsbeschränkung

Abs.3 „Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, und von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde“

§ 16 Regeln der Technik

Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den a.a.R.d. T. herzustellen und zu betreiben.

DIN 1986 Teil 30: „..in betriebsbereiten und betriebssicherem Zustand zu halten“

DIN EN 752 Teil 2: „Wasserdichtheit...entsprechend den Prüfungsanforderungen..

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Abwassersatzung (Satzungsmuster Gemeindetag)

§ 17 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster

Abs.2 „Die Gemeinde / Stadt ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlage zu prüfen.“

d.h. die Kommune dürfte jederzeit die Privatkanäle prüfen lassen !

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Vollzugsmöglichkeiten

Baurechtliche Sanierungsverfügung durch die Kommune, soweit• Einleitung satzungsrechtlich untersagt• Kommune untere Bauaufsichtsbehörde ist

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„Genehmigter“ Drainageanschluss ?

Anschluss vor satzungsrechtlichem Verbot und im Rahmen eines baurechtlichen Verfahrens genehmigt:• Kein Bestandsschutz• Umbaukosten gehen zu Lasten der Kommune(Quelle: Arbeitsbericht KA 10/2004: „Erfassung, Verhinderung und Beseitigung von Fremdwasser am Beispiel eines ländlichen Mischwasserkanalnetzes“(Maus,Kleegraf,Donner))

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Kommune, Satzung und Bürger

..Interessenskonflikte..

• Gemeinde-/Stadträte und -Verwaltung will für den Bürger da sein, nicht gegen ihn vorgehen.

• Bei bekannten Zuständen kritische Haftungsfrage... Soll man da überhaupt untersuchen?

• Kommunen haben kein Geld und sollen sich ein zusätzliches „Fass aufmachen“?!

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Beispiel

• Trennentwässerung: Sollzustand: Schmutzwasser an Mischwasserkanal, Regenwasser etc. direkt zum Bach

• Zustand: 9 Anwesen, 19 Anschlüsse an den Kanal, meist mit Fremdwasseranfall, Trennsystem ???

• Hauptsammler stand zur Sanierung an, gleichzeitig Untersuchung Anschlüsse

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Grundlagenermittlung• Bestandspläne der Entwässerung ? NEIN

• Entwässerungsplan aus Baugesuch ?Teilweise, aber anders ausgeführt

• zugänglicher Hausanschlussschacht ?Bei 6 von 19 Anschlüssen

Ergebnis: mager !

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Bestand erfassen

• TV-Untersuchung Hauptkanal• TV- Untersuchung Anschlüsse über Sattelitenkamera• TV- Untersuchung Anschlüsse über Schiebekamera

o.ä. bei vorh. Hausanschlussschacht

Meist endet alles bald am ersten größeren Bogen

Ergebnis: oft unbefriedigend !

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Weitere Möglichkeiten

• Benebelung zur Feststellung der Anschlüsse• Recherche bei Eigentümern (trägt sehr oft auch zur

Verwirrung bei)• Färbversuche• Aufgraben

Ergebnis: oft unvollständig, vor allem aufwändig !

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Anschlußsituation vorher

• 5 Fehlanschlüsse Regenwasser/Drainagen• 3 Fehlanschlüsse

Hydrantenschachtentwässerung• 5 Fehlanschlüsse Mischwasser• 6 Schmutzwasseranschlüsse

Zustand teilweise nicht nachvollziehbar, da unzugänglich

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Maßnahmen

• Abtrennen von Fehlanschlüssen direkt zu Bach• Sanierung von Anschlussleitungen im

öffentlichen Bereich• Ggf. Stillegung alter, nicht mehr

nachvollziehbarer Anschlüsse• Anregung von Maßnahmen der

Grundstückseigentümer

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Schmutzwasserschacht mit Drainageanschluss

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Hausanschlussleitung

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Anschlusssituation nachher

• 3 Fehlanschlüsse Hydrantenschachtentwässerung

• 5 Fehlanschlüsse Mischwasser• 4 Schmutzwasseranschlüsse

> Nur noch 9 Anschlüsse aus 9 Anwesen, jedoch Auftrennung nicht konsequent im privaten Bereich durchgeführt

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Wie kann man das optimieren ?

• Beispiel „Göttinger Modell“• Flächendeckende Einbeziehung der

Grundstücksentwässerung in die Sanierungsmassnahmen• Lückenlose Dichtheitsprüfungen, es gibt kein „optisch

dicht“• Öffentlichkeitsarbeit• Netzbetreiber übernimmt die Verantwortung für das

gesamte Netz ab der FallleitungStadtentwässerung bezahlt die UntersuchungBeratung der Eigentümer bei Ausführung der Maßnahmen

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Ansätze zur Lösung des Fremdwasserproblems aus privaten

Grundstücken:

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Lösungsansätze I• Optimierung der Bauleitplanung• Information von Architekten und Bauherren über

entwässerungstechnische Gegebenheiten ( Wer z.B. weiß, dass der Anschluss von Drainagen gemäß Satzung nicht zulässig ist?)

• Drainagen auf dem Grundstück müssen separat an die Grundstücksgrenze gebracht werden, auch wenn im Moment keine direkte, separate Vorflut vorhanden ist

• Überprüfung des Entwässerungsplanes von Baugesuchen auf planmäßige Drainageanschlüsse

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Lösungsansätze II

• Konsequente Kontrolle und Abnahme von Neubaumaßnahmen

• Einfordern von Bestandsplänen für Grundstücksentwässerungen

• Konsequente Stillegung nicht nachvollziehbarer alter Leitungen

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Lösungsansätze III• Bei Kanalsanierungen in offener Bauweise immer in

Abstimmung mit der Behörde Drainagesammler mitlegen, um einen Anstieg des Grundwasserspiegels zu vermeiden, Vorflut anbieten

• Bei Kanalsanierungen immer so weitgehend wie möglich die Anschlüsse mitbetrachten (vgl. Göttinger Modell), untersuchen, prüfen, sanieren in Kooperation mit den Eigentümern

• Analog Wasser, Strom und Gas könnte die Hausanschlussleitung bis zum Gebäude in die Verantwortlichkeit des Abwasserbetriebes übergehen

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit