Kritik an Ausschluss

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Der Maibaum steht!WAIDMANNSFELD-NEUSIEDL | Pünktlich zum1. Mai hat Anton Weißenberger, Obmann derWaldwirtschaftsgemeinschaft, den traditionellenMaibaum aufgestellt. Natürlich eine Schwarzföh-re, die er selbst frisch aus dem Pecherwald ge-holt hat. Foto: privat

Crash: Alkolenkerverletzt Radfahrer1,3 Promille | 58-Jähriger war betrunken mit seinem Autounterwegs und erfasste einen 64-Jährigen auf seinem Rad.GUTENSTEIN | Am helllichtenTag sorgte ein AlkolenkerMittwoch gegen 16 Uhr füreinen schweren Unfall: Er er-fasste mit seinem Pkw aufder Hauptstraße einen 64-jährigen Radfahrer. Der Frei-zeitsportler wurde mitschweren Verletzungen mitdem Notarzthubschrauber„Christophorus 3“ in dasLandesklinikum Baden ge-flogen.

Dabei hatte er noch Glückim Unglück: Da der Unfall

auf Höhe des Gemeindearz-tes passierte, konnte derMann rasch erstversorgt wer-den. Dem 58-jährigen Auto-fahrer bescheinigte ein Al-ko-Test 1,3 Promille. Ihmwurde der Führerschein vor-läufig abgenommen, er wirdangezeigt.

Die FF Gutenstein sperrteund reinigte die Fahrbahn,ebenso waren das Rote KreuzMarkt Piesting und die Poli-zeiinspektion Pernitz imEinsatz.

Unfall auf der Hauptstraße.Foto: FF Gutenstein/Zechmeister

Kritik an Ausschlussder ÖffentlichkeitGemeinderat | Bei der Sitzung Ende März waren nur fünf Zuhörererlaubt. Zu wenig, sagen Grünen, Liste „Gut“ – und auch das Land.Von Philipp Hacker-Walton

MARKT PIESTING | Die Gemein-deratssitzung vom März bringtein Nachspiel: Konkret ist es dieFrage der Öffentlichkeit, um diees geht. In der Einladung vonBürgermeister Roland Braimeier(ÖVP) für die Sitzung am 23.März heißt es: „Aufgrund der ak-tuellen Covid-19-Situation kön-nen bei dieser Gemeinderatssit-zung keine Zuschauer zugelas-sen werden.“ Allerdings standbei der Sitzung auch der Rech-nungsabschluss 2020 als Punkt4 auf der Tagesordnung – undwährend der Gemeinderatgrundsätzlich die Möglichkeithat, bei einzelnen Tagesord-nungspunkten die Öffentlich-keit auzuschließen, sind Rech-nungsabschlüsse prinzipiell öf-fentlich zu verhandeln. NachKritik der Opposition wurden

fünf Zuhöhrer „zugelassen“ – zuwenig, um tatsächlich Öffent-lichkeit herzustellen, wie dieFraktion der Grünen und dieBürgerliste „GUT“ kritisieren:„Als vereidigter Gemeinderatbin ich an Gesetze gebunden,egal welcher Fraktion ich ange-höre. Das gilt auch für den Bür-germeister“, sagt Robert Ohorn,Mandatar der Liste „GUT fürPiesting und Dreistetten“.

„Wir haben schon vor der Ge-meinderatssitzung auf die Un-rechtmäßigkeit der Sitzung hin-gewiesen und wurden nicht ge-hört“, sagt Grünen-Gemeinde-rat Constantin Gessner: „Nunbestätigt auch das Land Nieder-österreich, dass die Rechte derBürgerinnen und Bürger nichtmit Füßen getreten werden dür-fen.“ Gessner bezieht sich aufein Schreiben aus dem Amt derLandesregierung, mit dem auf

eine Beschwerde der PiestingerOpposition eingegangen wird(siehe Box). In dem Brief vonEnde April, der der NÖN vor-liegt, heißt es unter anderem,dass die Öffentlichkeit „de factoausgeschlossen“ wurde: „An die-ser Tatsache ändert auch dieTeilnahme der fünf vorangemel-deten Personen nichts.“ Das Fa-zit des Landes: Das „Prinzip derÖffentlichkeit wurde nicht ein-gehalten“, weswegen „dringendempfohlen wird, die Beschluss-fassung des Rechnungsabschlus-ses 2020 zu wiederholen“.

Bürgermeister Roland Brai-meier war für die NÖN nicht er-reichbar. VizebürgermeisterFranz Wöhrer (ÖVP) wollte sichebenfalls nicht zur Causa äu-ßern: Vom Schreiben aus St. Pöl-ten höre er nämlich gerade zumersten Mal, meinte Wöhrer amMontag zur NÖN.

BürgermeisterRoland Brai-meier (ÖVP).Foto: Baldauf

ConstantinGessner,

Grüne.Foto: Grüne

Robert Ohorn,Listenführer

„Gut“.Foto: zVg

ZITIERT

Im Schreiben vom Amt der Landes-regierung an die Gemeinde heiß esunter anderem:

„Im konkreten Fall wurde jedochdie Öffentlichkeit von der Teilnah-me am öffentlichen Teil der Ge-meinderatssitzung am 23. März2021 durch den konkreten Wortlautder Kundmachung de facto ausge-schlossen. An dieser Tatsache än-dert auch die Teilnahme der fünf

vorangemeldeten Personen nichts.“

„In diesem Zusammenhang mussauf die Bestimmungen (der Bundes-verfassung und der NÖ Gemeinde-ordnung, Anm.d.Red.) hingewiesenwerden, wonach die Öffentlichkeitnicht ausgeschlossen werden darf,wenn der Voranschlag oder derRechnungsabschluss behandeltwird. Diese Tatsache hat sich auchin der Kundmachung der Tagesord-nung widerzuspiegeln.“

„Aus obigen Ausführungen ergibtsich sohin, dass aufgrund der ge-

wählten Vorgehensweise das Prin-zip der Öffentlichkeit im Sinne dergenannten Rechtsgrundlagen nichteingehalten wurde, weshalb daherdringend empfohlen wird, die Be-schlussfassung des Rechnungsab-schlusses 2020, unter Einhaltungder gesetzlichen Grundlagen, zuwiederholen.“

„Die Teilnehmeranzahl hat sich anden räumlichen Gegebenheiten zuorientieren und muss diesbezüglichseitens der Gemeinde ein gangbarerWeg (etwa im Sinne first come –first serve) gefunden werden.“

„Dringend empfohlen,zu wiederholen“