LMS und Rechtsfragen - Folien Dr. Tobias Thelen

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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück

Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung

von Sprachwerken nach § 52a UrhG an der Universität Osnabrück

Dr. Tobias ThelenZentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre

Universität Osnabrück

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1. § 52a UrhG1. § 52a UrhG2. Pilotversuch im WS 2014/20153. Ergebnisse4. Alternative Workflows5. Konsequenzen6. Zusammenfassung

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Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG

§ 52a UrhG

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Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG

§ 52a UrhG erlaubt

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Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG

§ 52a UrhG erlaubt

Zugänglichmachung veröffentlichter Werke

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Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG

§ 52a UrhG erlaubt

Zugänglichmachung veröffentlichter Werke(Buchauszüge < 100 Seiten / < 12 %)

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§ 52a UrhG erlaubt

Zugänglichmachung veröffentlichter Werke(Buchauszüge < 100 Seiten / < 12 %)

zur Veranschaulichung im Unterricht

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Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG

§ 52a UrhG erlaubt

Zugänglichmachung veröffentlichter Werke(Buchauszüge < 100 Seiten / < 12 %)

zur Veranschaulichung im Unterricht

für die Unterrichtsteilnehmenden

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Vergütungspflicht

§52a UrhG(4) Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

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Auslegungssache…Frage Position VG Wort Position Länder /

HochschulenRechtsprechung (BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 – Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)

Was sind „kleine Teile eines Werkes“?

10% (max. 100 Seiten) eines Buches

15% (ohne Seitenbegrenzung) eines Buches

10% (max. 100 Seiten) eines Buches

Was ist eine angemessene Vergütung?

12,5 ct / Seite / Teilnehmer

Degressives Stufenmodell (z.B. 4 € bei 51-100 Teilnehmern), oder pauschal: 712.500€/Jahr

Analog Rahmenvertrag zur Kopiervergütung: 0,08 ct / Seite / Teilnehmer

Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang

Keine Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang

Erfassung der Nutzungen

Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort

Pauschalzahlung Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort

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Auslegungssache…Frage Position VG Wort Position Länder /

HochschulenRechtsprechung (BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 – Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)

Was sind „kleine Teile eines Werkes“?

10% (max. 100 Seiten) eines Buches

15% (ohne Seitenbegrenzung) eines Buches

12% (max. 100 Seiten) eines Buches

Was ist eine angemessene Vergütung?

12,5 ct / Seite / Teilnehmer

Degressives Stufenmodell (z.B. 4 € bei 51-100 Teilnehmern), oder pauschal: 712.500€/Jahr

Analog Rahmenvertrag zur Kopiervergütung: 0,08 ct / Seite / Teilnehmer

Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang

Keine Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang

Erfassung der Nutzungen

Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort

Pauschalzahlung Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort

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Auslegungssache…Frage Position VG Wort Position Länder /

HochschulenRechtsprechung (BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 – Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)

Was sind „kleine Teile eines Werkes“?

10% (max. 100 Seiten) eines Buches

15% (ohne Seitenbegrenzung) eines Buches

12% (max. 100 Seiten) eines Buches

Was ist eine angemessene Vergütung?

12,5 ct / Seite / Teilnehmer

Degressives Stufenmodell (z.B. 4 € bei 51-100 Teilnehmern), oder pauschal: 712.500€/Jahr

Analog Rahmenvertrag zur Kopiervergütung: 0,08 ct / Seite / Teilnehmer

Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang

Keine Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang

Erfassung der Nutzungen

Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort

Pauschalzahlung Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort

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Auslegungssache…Frage Position VG Wort Position Länder /

HochschulenRechtsprechung (BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 – Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)

Was sind „kleine Teile eines Werkes“?

10% (max. 100 Seiten) eines Buches

15% (ohne Seitenbegrenzung) eines Buches

12% (max. 100 Seiten) eines Buches

Was ist eine angemessene Vergütung?

12,5 ct / Seite / Teilnehmer

Degressives Stufenmodell (z.B. 4 € bei 51-100 Teilnehmern), oder pauschal: 712.500€/Jahr

Analog Rahmenvertrag zur Kopiervergütung: 0,08 ct / Seite / Teilnehmer

Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang

Keine Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang

Erfassung der Nutzungen

Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort

Pauschalzahlung Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort

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Auslegungssache…Frage Position VG Wort Position Länder /

HochschulenRechtsprechung (BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 – Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)

Was sind „kleine Teile eines Werkes“?

10% (max. 100 Seiten) eines Buches

15% (ohne Seitenbegrenzung) eines Buches

12% (max. 100 Seiten) eines Buches

Was ist eine angemessene Vergütung?

12,5 ct / Seite / Teilnehmer

Degressives Stufenmodell (z.B. 4 € bei 51-100 Teilnehmern), oder pauschal: 712.500€/Jahr

Analog Rahmenvertrag zur Kopiervergütung: 0,08 ct / Seite / Teilnehmer

Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang

Keine Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang

Erfassung der Nutzungen

Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort

Pauschalzahlung Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort

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Aktuelle Situation

• Für alle Werkarten außer Sprachwerke gibt es einen Rahmenvertrag zur Pauschalvergütung (Bildwerke, Filmwerke, Musikwerke, …)• Akteure bei Aushandlung zukünftiger Lösung:• VG Wort (für Sprachwerke zuständige Verwertungsgesellschaft)• Kommission Bibliothekstantieme der KMK (für die Länder)

• Pauschalabrechnung bis einschließlich 2016 vereinbart• vorauss. Veränderungen für alle (staatlichen) Hochschulen ab

1.1.2017:• Gesamtvertrag VG Wort und Länder/KMK (derzeit in Aushandlung)• Einzelmeldung von Sprachwerknutzungen gem. §52a UrhG• Vorrangige Verlagsangebote müssen berücksichtigt werden

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2. Pilotversuch im Wintersemester 2014/2015

1. § 52a UrhG2. Pilotversuch im WS 2014/20153. Ergebnisse4. Alternative Workflows5. Konsequenzen6. Zusammenfassung

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Fragestellungen

Evaluation eines technischen und organisatorischen Workflows, der von der VG Wort und der KMK vorgeschlagen wurde:• Integration in das LMS der Hochschule (geringerer Aufwand für

Lehrende, Authentifizierung der Hochschule, Datenschutz durch Pseudonymisierung)• Meldungen der Einzelnutzung durch Bereitsteller der Dateien

(i.d.R. Lehrende oder von Ihnen Beauftragte)• Rückmeldung seitens der VG Wort bei Vorliegen von

vorrangigen Verlagsangeboten

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Universität Osnabrück

ca. 13.000 Studierende ca. 1.300 Lehrende

Schwerpunkte:

Lehrerbildung (30%),BWL, Jura

Keine Ingenieurwiss., keine Medizin

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Lern- und Kursmanagement Stud.IP

• seit September 2003 flächendeckend im Einsatz•Während des Semesters:• 12.000 Nutzer / Woche (bis 10.000/Tag)• ca. 70.000 Kursanmeldungen / Semester• ca. 3.500 Dateien / Woche

ca. 50.000 Dateien / Semester• Besonderheiten:• alle Lehrveranstaltungen abgebildet

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Lizenzauswahldialog in Stud.IP

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Übergebene Daten:Infos über Melder und Kurs sind verschlüsselt. Geschätzte Teilnehmerzahl kann geändert werden.

Meldung bei der VG Wort

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Werkeingabe

Angaben zum Werk:Suche im VLB.Alternativ: manuelle Eingabe der Werksdaten.

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Meldung erfolgreich:Fenster / Tab kann geschlossen werden.

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Erfolgsbestätigung in Stud.IP

Meldung erfolgreich:Erst nach erfolgreicher Meldung kann die Datei von Studierenden heruntergeladen werden.

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Vorrangiges Verlagsangebot

Vorrangiges Verlagsangebot:Melder muss abwarten, ob er innerhalb von 3-Tages-Frist ein angemessenes Angebot von Verlag erhält

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3. Ergebnisse1. § 52a UrhG2. Pilotversuch im WS 2014/20153. Ergebnisse4. Alternative Workflows5. Konsequenzen6. Zusammenfassung

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Relevanz von Literatur in Stud.IP

gar keine sehr große0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

4% 6%10%

25%

55%

Eine wie große Rolle spielte die Bereitstellung von Literatur zum Download über Stud.IP in Ihrem Studium

bislang? (n= 393 Studierende der UOS)

gar keine sehr große

-10%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

7%12%

17%

30%34%

Ein wie große Rolle spielt die Bereitstellung von Literatur zum Download über Stud.IP für Ihre Lehre?

(n= 176 Lehrende der UOS)

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Hochgeladene Dokumente mit Lizenzangabe

80.39%

6.05%

6.46%

5.58% 1.53%

37843 Dokumente insgesamt

Eigene Werke: 80,39%Lizenz liegt vor: 6,05%freie Lizenz: 6,46%meldepflichtige Sprachwerke § 52a UrhG: 5,58%§ 52a UrhG (Abbildungen, Musik etc.) 1, 53%

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Semestervergleich

Studierende Lehrende Studierende Lehrende Studierende Lehrende Studierende Lehrende Studierende LehrendeWS 2010/11 WS 2011/12 WS 2012/13 WS 2013/14 WS 2014/15

0

5000

10000

15000

20000

25000

30000

8807

19598

9593

23636

10165

26572

11665

27901

15838

22855

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Meldungen

49%

32%

19%

1%

Gemeldete Werkstypen (n = 1.029 Meldungen)

Teile aus Büchern

Einzelne Beiträge aus Büchern

Zeitschriftenbeiträge

Sonstiges

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Meldungen in den Fachbereichen

FB 1: Sozialwissenschaften

FB 2: Kultur-& Geowissenschaften

FB 3: Erziehungs-& Kulturwiss.

FB 4: Physik

FB 5: Biologie/Chemie

FB 6: Mathematik/Informatik

FB 7: Sprach-& Literaturwiss.

FB 8: Humanwissenschaften

FB 9: Wirtschaftswissenschaften

FB 10: Rechtswissenschaften

0 50 100 150 200 250 300 350

117

163

207

28

0

30

287

182

7

4

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Gesamtergebnisse

ca. 4.000 Texte

Nutzung §52aWintersemester 2013/2014

ca. 1.000 Texte

Meldungen Wintersemester 2014/2015

Gründe für Rückgang:

Verzicht auf Bereitstellung

Schwierigkeiten bei der Einordnung (Eigene Werke, Internetquellen)

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Gesamtergebnisse

ca. 4.000 Texte

Nutzung §52aWintersemester 2013/2014

ca. 1.000 Texte

Meldungen Wintersemester 2014/2015

Gründe für Rückgang:

Verzicht auf Bereitstellung

Schwierigkeiten bei der Einordnung (Eigene Werke, Internetquellen)

Aufwand für Studierende deutlich erhöht

sehr viel geringerer Aufwand

geringerer Aufwand

gleicher Aufwand

höherer Aufwand

sehr viel höherer Aufwand

1%5%

32%36%

26%

Wie hat sich Ihr Aufwand für Literaturbeschaffung geändert?

(n=393 Studierende)

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Entwicklungsaufwand LMS• Programmier- und Test-

Aufwand ca. 3 PM• Schwierige Frage: Wie kommt

das in die Release-Versionen?

Weitere Probleme:• Campuslizenzen

(Gefahr der Doppelbezahlung)• Vorrangige Verlagsangebote

inkl. 3-Tage-Regelung

Aufwände Meldungen

Aufwände

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Abrechnung in der Hochschule

• Meldungen verursachen Kosten• Durchschnittliche Meldung: ca. 3 €• Denkbare Extremfälle liegen bei 500-1.000€ pro Meldung (100

Seiten über ~1.000 Teilnehmer)• Wie wird das abgerechnet?• Modell 1: Hochschule zahlt Rechnung der VG Wort zentral• Modell 2: Informationen über Melder liegen auch intern vor ->

Aufteilen der Rechnung auf Fakultäten / Fächer / Institute / Lehrstühle / Personen• Modell 3: Einsatz von Prepaid-Guthaben

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4. Alternative Workflows1. § 52a UrhG2. Pilotversuch im WS 2014/20153. Ergebnisse4. Alternative Workflows5. Konsequenzen6. Zusammenfassung

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Alternative Workflows

LMS•Werkunabhängige Metadaten vorhanden•Wichtigster Bereitstellungsort•LMS muss angepasst werden

VG-Wort-Portal

•Authentifizierung über verwaltete Accounts oder Shibboleth•Werkunabhängige Metadaten nur z.T. vorhanden•Kein technischer Aufwand für Hochschule

Andere Anwendung•Werkunabhängige Metadaten z.T. vorhanden•Evtl. einfachere technische Anpassung

Zentralstelle

•Prüfung und Meldung über Zentralstelle, z.B. Bibliothek•Geringere Belastung der Lehrenden•Prüfung von Campuslizenzen etc. möglich•Zusätzlicher Personalaufwand

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5. Konsequenzen1. § 52a UrhG2. Pilotversuch im WS 2014/20153. Ergebnisse4. Alternative Workflows5. Konsequenzen6. Zusammenfassung

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Vereinfachungsvorschlag

• Meldepflicht bleibt grundsätzlich erhalten.• Meldevorgang soll deutlich vereinfacht werden.

Aufwände Meldungen

wird geringer

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Was passiert, wenn…

Was passiert, wenn eine Hochschule die Einzelmeldungen nicht umsetzt?

§ 52a UrhG kann für Buchauszüge nicht mehr genutzt werden

Bereitstellung von Buchauszügen über LMS / Intranet nur aufgrund anderer ggf. zu erwerbender Lizenzen möglich

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6. Zusammenfassung1. § 52a UrhG2. Pilotversuch im WS 2014/20153. Ergebnisse4. Alternative Workflows5. Konsequenzen6. Zusammenfassung

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Zusammenfassung

• §52a UrhG erlaubt Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials für den Unterricht in begrenztem Umfang• Ab 1.1.2017 wird die Vergütung für Sprachwerknutzungen an (staatlichen)

Hochschulen nicht mehr pauschal erfolgen, sondern auf Einzelmeldungen beruhen• Ein Pilotversuch mit Einzelmeldungen hat ergeben:

• Technisch machbar, im Detail aber auch aufwendige Workflows• Geringe Akzeptanz bei Lehrenden• Konsequenz für Studierende: Aufwand für Literaturbeschaffung steigt• Erfassungs- und Verwaltungsaufwand für Hochschulen höher als anfallende Kosten

• Ein Vereinfachungsvorschlag soll die Akzeptanz- und Aufwandsprobleme verringern:• Meldevorgang wird vereinfacht• Alle andere Probleme/Aufwände bleiben unberührt

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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück

Projekt-URL

http://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/Projekte/Pilot52a(Detaillierter Abschlussbericht abrufbar)

Kontakt:tobias.thelen@uni-osnabrueck.de | Tel. +49 541 969-6502

ELAN e.V. – Technische, didaktische und rechtliche Fragen des E-Learnings

http://www.elan-ev.de

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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück

… Diskussion und Fragen

http://www.flickr.com/photos/snejb/4484330071 CC-BY-SA

Vielen Dank!