LNG – Bebunkerung im Hafen Emden - vm.nrw.de · Betreiber der LNG – Fähre „Ostfriesland“...

Post on 28-Oct-2019

0 views 0 download

Transcript of LNG – Bebunkerung im Hafen Emden - vm.nrw.de · Betreiber der LNG – Fähre „Ostfriesland“...

Hafenbehördlicher Umgang mit

LNG – Bebunkerung* im Hafen Emden

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Hafenbehörde

22.02.2017 Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

1

* Für nicht Seeleute: Bunkern = Tanken

Zu meiner Person:

Frank Herbig Hafenkapitän

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Hafenbehörde Friedrich - Naumann - Straße 7–9 26725 Emden fherbig@nports.de

22.02.2017 Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

2

Land Niedersachsen

5 landeseigene Häfen Seit 01.01.2005 privatisiert

Betreibergesellschaft Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG

(100 % im Eigentum v. Land Nds.)

Niederlassung Emden

Abteilung: Port Office Betriebliche Aufgaben

Abteilungsleiter: Hafenkapitän

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und

Verkehr Ref. 31 - Hafenbehörde

Hafenbehörde Emden

Hoheitliche Aufgaben

22.02.2017 Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

3

22.02.2017 Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

4

2013: Bekanntwerden erster Überlegungen der Reederei AG-Ems für Umbau des FGS „Ostfriesland“ auf LNG – Antrieb

Erste Recherche: ist Umgang mit LNG gefährlich ????

Handlungsbedarf festgestellt

1. Informationsquellen suchen

2. Rechtsgrundlagen suchen Erste Beamtenpflicht: bin ich zuständig? Ja

3. Vorgehensweise festlegen

4. Weitere betroffene Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) suchen und einbinden

5. Erarbeitung von Sicherheitsauflagen

6. Hafenbehördliche Verfügung

7. Kontrollen

22.02.2017

Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

5

• Internet durchsuchen Stichworte LNG + Bunkern ergeben zahlreiches Info-Material von Knowhow-Trägern wie GL / DNVGL, BSH, IAPH, MARIKO …,

• Informationsaustausch mit Auftraggeber und Betreiber der LNG – Fähre „Ostfriesland“ und LNG-Bunkerfirma

• Kollegen befragen Auflagen-Entwürfe anderer Hafenbehörden, z.B. Bremen, Rotterdam

22.02.2017

Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

6

1. Informationsquellen suchen Prozess über mehrere Monate

2. Rechtsgrundlagen suchen für Erteilung von Sicherheitsauflagen

• Nds. Hafenordnung (NHafenO) gem. § 18 (2) nur Meldepflicht für TKW Umschlag von wassergefährdende Stoffe, d.h. LNG nicht erwähnt

• Nds. Hafensicherheitsgesetz (NHafenSG) gem. § 25 (2) Ermächtigung zu Gefahrenabwehrmaßnahmen

• Nds. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) § 11 Allgemeine Befugnisse einer Verwaltungsbehörde keine hafenbehördliche Erlaubnis, sondern

• Hafenbehördliche Verfügung

22.02.2017

Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

7

3. weitere Vorgehensweise

• Absicht: Vorhaben positiv angehen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsaspekte und lokalen Gegebenheiten

• Weiterer Informationsaustausch mit AG-Ems und Bunkerfirma Welche Vorgehensweisen und Sicherheitsabsichten sind bereits vorgesehen? QM-Systeme, Notfallpläne?

• Feststellen welche BOS sind noch betroffen? Wasserschutzpolizei Ordnungsamt / Feuerwehr Rettungsdienst und Krankenhaus

• Risikobetrachtung, Vorstellung und Diskussion des Entwurfs hafenbehördliche Verfügung

22.02.2017 Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

8

4. weitere Behörden beteiligen

Zusammen mit AG-Ems Veranstaltung eines Informations- und Ortstermin für vorgenannte BOS.

• Vorstellung von Schiff und Technik

• Vorstellung des geplanten Bunkerablaufes

• Diskussion der Gefahren

• Diskussion Gefahrenabwehr, Unfallbekämpfung, Bergung und Behandlung Verletzter

• Diskussion von notwendigen Auflagen

• Ortstermin, Besichtigung des geplanten Bunkerortes

• Berücksichtigung der erworbenen Erkenntnisse für Risiko-Betrachtung

22.02.2017 Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

9

Luftbild der Örtlichkeiten Übersicht

22.02.2017 Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

10

6. Erarbeitung der Sicherheitsauflagen • Voraussetzung (Hardware): jedes Teil der Bunker-Kette:

TKW Kupplungen Schläuche Schiff, ist von zuständigen Institutionen abgenommen, gültig zertifiziert, in gutem Zustand.

• Voraussetzung (Hard Skills): betroffene Firma / Personal ist eingewiesen, ausgebildet und ggf. zertifiziert

• Voraussetzung (Dokumentation, QM): vorgeschriebene Dokumente, Notfallpläne, Sicherheitsblätter, Schulungsnachweise liegen vor

• damit Grundannahme: technisch und personell keine Gefahr

• Bewertung und Auswahl von Sicherheitsmaßnahmen, die sich aus den gesammelten Informationsmaterial ergeben. Maßstab: nach besten Wissen und Gewissen eines Nautikers und Nicht-Physikers

22.02.2017 Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

11

6. Erarbeitung der Sicherheitsauflagen

• Die IAPH*-Checkliste für LNG-TKW-Bebunkerung wurde als Bestandteil und wesentliches Kontroll-Dokument ausgewählt

• Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten

• Zusammenstellung der Auflagen, Anfertigung der Verfügung

• Entwurf Fassung der Verfügung an AG-Ems und Bunkerfirma

• Diskussionsbereitschaft, damit Anhörung gemäß § 28 (1) VwVfG

• Ausstellung der hafenbehördlichen Verfügung

*IAPH = International Association of Ports and Harbors

22.02.2017 Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

12

Luftbild der Örtlichkeiten Sicherheitsbereich

22.02.2017 Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

13

Hafenbehördliche Verfügung zur Bebunkerung des Fahrgastschiffes „Ostfriesland“

22.02.2017 Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

14

22.02.2017 Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

15

7. Hafenbehördliche Verfügung zur Bebunkerung des Fahrgastschiffes „Ostfriesland“

Praktischer Ablauf der Bebunkerung des FGS „Ostfriesland“

• Die Bebunkerung wird der Hafenverkehrszentrale (HVZ) vorangemeldet

• Die Fähre läuft i.d.R. abends ein, Passagiere und nicht notwendige Besatzung gehen von Bord

• Die Fähre verholt zum Bunkerplatz

• Passagiere und nicht notwendige Mitarbeiter haben Bereich verlassen

• Der LNG-TKW geht längsseits Fähre

• Einrichten des Sicherheitsbereichs

• Abarbeiten der Checkliste und Auflagen, Verbindungsaufbau

• Bunkerbeginn, Meldung an HVZ

• ca. 90% der Bunkervorgänge werden anhand einer Checkliste durch die Hafenaufsicht kontrolliert

• Bunkerende, Rückbau der Verbindungen, Meldung an HVZ

22.02.2017 Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

16

8. Kontrollen der LNG-Bebunkerung per Checkliste durch die Hafenaufsicht

22.02.2017 Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

17

Derzeitiger Ausblick

• Aktuell: erstes Interesse von VW für Handhabung von LNG-Autotransportern im Hafen Emden

• Umgang mit LNG-Bunkerboot

• Auswirkung auf KFZ-Umschlag

• Wir bereiten uns vor

22.02.2017 Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

18

© http://worldmaritimenews.com

22.02.2017 Frank Herbig - Umgang mit LNG-Bebunkerung im Hafen Emden

19

Ende des Vortrages

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

Fragen?