Post on 18-Jan-2016
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1LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.
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2LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.
• Schulpartnerschaft
DAS PROGRAMM DES HEUTIGEN ABENDS
• Aktuelle Themen
• Rechte, Pflichten der Eltern
• Aufgaben von Klassenforum, Schulforum, Klassenelternvertretern und Elternverein
• Diskussion
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LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.
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Das österreichische Schulgesetz verlangt ausdrücklich, dassDas österreichische Schulgesetz verlangt ausdrücklich, dassdie Schulpartner zusammenarbeitendie Schulpartner zusammenarbeiten
Primäres Erziehungsrecht haben die Eltern. Es ist das Recht und die Pflicht der Erziehungsberechtigten, die Unterrichts-u. Erziehungsaufgabe der Schulezu unterstützen.
LehrerInnen haben mit den Erziehungsberechtigten eine möglichst engeZusammenarbeit in allen Fragen der Erziehung und des Unterrichts zu pflegen.
Zu den Aufgaben des Schulleiters gehört ebenfalls die Pflege der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule; der Schulleiter istverpflichtet die Arbeit des EV zu unterstützen
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Was ist für eine funktionierende Schulpartnerschaft Was ist für eine funktionierende Schulpartnerschaft wichtig?wichtig?
Es müssen alle Schulpartner bereit sein,daran zu arbeiten und von derSinnhaftigkeit wirklich überzeugt sein.
Die Fähigkeit, dass alle Schulpartner gut mit Kritik umgehen können, aktiv wie auch passiv.
Eine Portion Grundvertrauen, dass alles was im Elternhaus und in der Schulegeschieht, zum Besten für das Kind gedacht ist.
Gegenseitiger Respekt und Verständnis für die Situation des Anderen.
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Was brauchen wir Eltern um aktive Schulpartner zu sein?Was brauchen wir Eltern um aktive Schulpartner zu sein?
Wille sich einzubringen und im Interesse seines/r Kindes/r Schule mitgestalten
Wenn man sich intensiv mit der Schule beschäftigt, bekommt man mehr Einblick in das Schulgeschehen und man wird verschiedene Dinge anders sehen und die Zusammenhänge besser verstehen können
An Probleme sachlich und nicht emotional herangehen
Sich selbstständig zu informieren und sich mit Schule auseinander zu setzen
Seiner Elternpflicht nachkommen, und das gesetzliche Mitbestimmungsrecht nützen. Das ist vor allem durch die Teilnahme am Klassenforum möglich.
Etwas Geduld, Ausdauer und vor allem Diplomatie, um den Weg zueinander zu ebnen.
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Was brauchen Eltern Was brauchen Eltern nochnoch um sich als aktive Schulpartner um sich als aktive Schulpartner einbringen zu können?einbringen zu können?
Schulleiter und Lehrer die den Eltern die Türe zur Schule öffnen und die Zusammenarbeit ermöglichen
Schulleiter und Lehrer denen eine gemeinsame Gestaltung der Schule ein Anliegen ist
Schulleiter und Lehrer die Eltern als gleichwertige Partner sehen
Gute Gesprächsqualität im Klassen- und Schulforum
Guten Informationstransfer von der Schule zu den Eltern gemäß § 61 Abs.2b
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Recht auf Anhörung u. Abgabe von Vorschlägen u.Stellungnahmen - diese sollen in erster Linie die Unterrichts- u. Erziehungsarbeit d. Schule unterstützen
Recht auf Interessensvertretung gegenüber den Lehrern, dem Schulleiter u. d. Schulbehörden durch die KLEV‘s
Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die Eltern u. Schüler allgemein betreffen
Recht auf Teilnahme an den Klassenelternabenden
RECHTE DER ELTERNRECHTE DER ELTERN
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Mitwirkung im Klassenforum mit beschließender Stimme
Wahl des KEV und seines Stellvertreters
Vertretung im Schulforum (durch den KEV) und im SGA
Einbringen von Rechtsmitteln und Vertretung in diesbezüglichenVerwaltungsverfahren(z.B.Berufung gegen Nichtberechtigung zum Aufsteigen)
Rechte die sich aus den Pflichten der Schule gegenüber den Eltern ergeben
RECHTE DER ELTERNRECHTE DER ELTERN
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N PFLICHTEN DER ELTERN
• Ausstattung des Schülers mit den erforderlichen Unterrichtmittel
• Unterstützung der Unterrichts- u.Erziehungsarbeit der Schule
• Mitwirkung bei der Förderung der Schulgemeinschaft
• Sorge für den regelmäßigen Schulbesuch durch den Schüler
• Meldung einer Veränderung des Schülers an der Teilnahme am Unterricht, an einer Schulveranstaltung, bzw. schulbezogenen Veranstaltung (z.B.Im Falle einer Erkrankung,..)
• Meldung von anzeigepflichtigen Krankheiten
• Hinwirkung auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers
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VERSTÄNDIGUNGSPFLICHTEN DER SCHULEPFLICHTEN DER SCHULE
• wenn die Leistungen des Schülers aufgrund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand bereits im ersten Semester mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären oder wenn das Verhalten eines Schülers auffällig ist, oder wenn es die Erziehungssituation sonst erfordert ist den Eltern Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben.
• von der Entscheidung der Klassenkonferenz über die Nichtberechtigung zum Aufsteigen in die nächst höhere Schulstufe oder den nicht erfolgreichen Abschluss der letzten Stufe der besuchten Schulart
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• in der 4. und in der 8. Schulstufe gegen Ende des ersten oder am Beginn des 2. Semesters über den nach den Interessen und Leistungen des Schülers empfehlenswerten Bildungsweg
VERSTÄNDIGUNGSPFLICHTEN DER SCHULEPFLICHTEN DER SCHULE
• Wenn bei schulärztlichen Untersuchungen des Schülers gesundheitliche Mängel festgestellt werden
• sowie von allen sonstigen den Schülern betreffenden, für die Eltern bedeutsamen Maßnahmen der Schule wie den Entfall von Unterrichtsstunden, Änderungen des Stundenplanes, ein Unfall des Schülers aber auch wesentliche Verletzungen der sich aus der Schulordnung ergebenden Pflichten durch den Schüler bzw. die Anwendung schwerwiegender Erziehungsmittel
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FT Vertretungsformen der Eltern Vertretungsformen der Eltern
gem.SchuUG §86
Elternverein
Schul- und Klassenforum
Schulgemeinschafts-ausschuss
LV d. Elternvereine OÖ S.Guserl
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Ein aktiver Elternverein legt den Grundstein für eine Ein aktiver Elternverein legt den Grundstein für eine gute Schulpartnerschaftgute Schulpartnerschaft
Nützen des Vorschlagsrechtes für KEV und deren vorherige Information
Ermunterung der Eltern ihr gesetzl. Mitspracherecht beim Klassenforum in Anspruch zu nehmen
Information und Motivation der KEV
regelmäßiger Kontakt des/der Vorsitzenden mit der Schulleitung
Information der Eltern vor/beim Schuleintritt
Einbindung der gewählten KEV in den EV-Vorstand
Gemeinsame Besprechung der Tagesordnungspunkte vor dem Schulforum
Beschäftigen des EV-Vorstandes mit der Schulqualität und deren Weiterentwicklung
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GREMIEN DER SCHULGEMEINSCHAFTGREMIEN DER SCHULGEMEINSCHAFT
Klassen u.SchulforumKlassen u.Schulforum
In den Volksschulen, Hauptschulen und Sonderschulen, die nicht nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule
(SGA) geführt werden, sind zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft
für jede Klasse ein Klassenforum und für jede Schule ein Schulforum einzurichten.
Gremien der Schulgemeinschaft
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Klassenvorstand KLASSEN
Mit beschließenderStimme
Schulleiter, Schularzt, Lehrer,Elternverein,..
FORUM
Mit beratender Stimme
- Eltern der betreffenden Klasse-
je Schüler eine Stimme
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Das Klassenforum ist vom KlassenlehrerDas Klassenforum ist vom Klassenlehrer oder Klassenvorstand einzuberufenoder Klassenvorstand einzuberufen:
Innerhalb der ersten acht Wochen des Schuljahres, unter anderem zur Durchführung der Wahl des KEV
Auf Verlangen eines Drittels der Eltern der Schülerder betreffenden Klasse unter Einbringung eines Antrages, über den das Klassenforum abstimmen soll
Wenn nach Meinung des Klassenlehrers- od. vorstandeseine Entscheidung in der Beschlussfassung der dem Klassenforum unterliegenden Angelegenheiten erforderlichoder zweckmäßig erscheint. (Beratungs u. Entscheidungsfälle)
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Alle Klassenlehrer od.Klassenvorstände
Schularzt, alle Lehrer der Schule, Schülervertreter, Elternverein..
SCHUL-FORUM
Mit beratender Stimme
Mit beschließender Stimme
Schulleiter
KEV aller Klassen der Schule
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AUFGABEN DES SCHULFORUMSAUFGABEN DES SCHULFORUMS
Dem Schulforum obliegt die Beschlussfassung zur Entscheidung und Beratung in allen Angelegenheiten
die im Klassenforum festgesetzt sind und mehr als eine Klasse betreffen, sowie im Falle des Überganges der
Zuständigkeit vom Klassenforum zum Schulforum.
(Wenn die Stimme des Klassenlehrers nichtder Mehrheit der abgegebenen Stimmen entspricht,
wird der Beschluss ausgesetzt und geht in die Zuständigkeit des Schulforums über.)
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Das Schulforum ist vom Schulleiter einzuberufen:Das Schulforum ist vom Schulleiter einzuberufen:
auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder
Innerhalb der ersten neun Wochen jedes Schuljahres(14 Tage vor Termin Einladung mit Tagesordnung)
Wenn nach Meinung des Schulleiters eine Entscheidungerforderlich bzw. zweckmäßig ist (Entscheidung od.Beratung)
Zur Mitbestimmung beim Leiterauswahlverfahren
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BESCHLUSSFASSUNGBESCHLUSSFASSUNG
Die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
die Hausordung (diese muss aber im Schulforum letztendlich entschieden werden)
Mitbestimmung bei der Wahl der Unterrichtsmittel (Schulforum)
Leistungsbeurteilung in der Grundschule
Beschluss KF/SF -2
Wahl der Stundentafel für Volksschulen*
* nach Maßgabe der vorhandenen Planstellen und Stundenkontingente
Mindestschülerzahl für die Abhaltung von Förderunterricht*
Teilung von Unterrichtsgegenständen in Gruppen*
Fragen der Planung von mehrtägigen Schulveranstaltungen Kosten, Art, Dauer, Inhalt, Ziele;
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UM BESCHLUSSFASSUNG
Festlegung der Ausstattung der Schule mit Unterrichtsmittel
Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen*
Autonome Stundentafel für unverbindl. Übungen, Freigegenstände, alternative Pflichtgegenstände*
Schulautonome Festlegung der Eröffnungs-,Teilungs u. Weiterführungszahlen*
Schulautonome Schulzeitgesetzregelung*
LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.
Durchführung und Terminfestlegung von Elternsprechtagen
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BERATUNGSANGELEGENHEITENBERATUNGSANGELEGENHEITEN
• Wichtige Fragen des Unterrichts
• Wichtige Fragen der Erziehung
• Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
• Termin und Durchführung des Elternsprechtages
• Wahl der Unterrichtsmittel
• Verwendung von der Schule übertragener Budgetmittel
• Baumaßnahmen im Bereich der Schule
LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.
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ER Aufgaben eines Klassenelternvertreters/inAufgaben eines Klassenelternvertreters/in
Die Interessen der Eltern dieser Klasse gegenüber Lehrer, Schulleiter und Schulbehörden zu vertreten
Weiterleiten von Anregungen, Wünschen und Beschwerden an die betreffenden Stellen
Unterstützung des Klassenlehrers in seinem positiven Bestreben ein positives Klima in der Klasse zu erhalten
Bei Bedarf Einberufung eines Klassenforums (im Einvernehmen mit dem Klassenlehrer und bei Verlangen eines Drittels der Eltern)
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Aufgaben eines Klassenelternvertreters/inAufgaben eines Klassenelternvertreters/in
Durch regelmäßigen Kontakt und Gespräche mit dem Klassenvorstand oder Klassenlehrer versuchen evtl. Probleme zu lösen
LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.
Kontakte mit anderen Klassenelternvertretern zu pflegen
Unterstützung von schulpartnerschaftlichen Aktivitäten
Sehr hilfreich ist auch die Mitarbeit im EV
Förderung und Kommunikation der Eltern untereinander
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V Klassen-u.Klassen-u.
SchulforumSchulforum
An allen Pflichtschulen
Elternvertreter sind Organe der Schule- Instanzenweg
Keine Interessensvertretungnach oben
ElternvereinElternverein
Elternvertreter könnenfrei agieren-kein Instanzenweg
Mitgliedsbeiträge
Interessensvertretungnach oben- LV-DV-Elternbeirat
freiwillig
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keine finanziellen Mittel
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L a n d e s v e r b ä n d e
Elternverein der Hauptschule
Elternverein der Hauptschule
Elternverein der Hauptschule
B e z i r k s v e r t r e t u n g
Elternverein der Volksschule
Elternverein der Volksschule
Elternverein der Volksschule
Elternverein der Volksschule
Wien
TirolSalzburgNiederösterreich
Kärnten
Burgenland
Steiermark
VorarlbergOberösterreich
VorsitzendeEdith Trinkl
Vorsitzender: Gerald Netzl
E l t e r n b e i r a t im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vorsitzende:
D a c h v e r b a n d der Elternvereine Österreich
BM Claudia Schmid
Stv. Vorsitzende: Ettl Paul OÖ, Jürgen Schellander Vbg., Kurt Petritsch, Ktn.
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BraunauKein Vertreter/in
FreistadtHerbert Fröller
L a n d e s v e r b a n d der E l t e r n v e r e i n ePräsidentin Trinkl EdithVizepräsidenten: Dr. Enrico Savio, Fröhlich Ewald
KirchdorfTrinkl Edith
RohrbachIrene Rosenberger
RiedKein Vertreter/in
Perg Erich Wahl
Wels/Land Hr. Gnadlinger
Urfahr/Umgebung
Leo Preuer
Schärding Sonja Zauner
Steyr/Land kein
Vertreter/in
Gmunden kein
Vertreter/in
Grieskirchen kein Vertreter/in
EferdingEttl Paul
Steyr/Stadt kein Vertreter/in
Wels/Stadt Hr. Gnadlinger
Linz/LandEwald Fröhlich
Vöcklabruck kein Vertreter/in
Linz/Stadt Aleksandra Razkowski
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Aktuelles im heurigen SchuljahrAktuelles im heurigen Schuljahr
• Empfehlung der schulautonomen Tage 2007/08
• Höhere Schülerbeihilfe ab 2007/08
• Frühe Sprachförderung an Kindergärten für alle Kinder mit Förderbedarf
• Verpflichtendes standortbezogenes Förderkonzept
• schulische Tagesbetreuung
• Projekt Richtwert Klassenschülerhöchstzahl 25
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ProjektvorstellungWarum JobCoaching?
geburtenstarke Jahrgänge bis zu 1000 zusätzliche Lehrstellensuchende "Drop outs" – AHS, BHS,... drohender Fachkräftemangel
Jugendservice Land Oberösterreichwww.jugendservice.at
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Ziel und Nutzen
• ganzheitliche, ressourcen- und lösungsorientierte Beratung und Vermittlung
Feststellen der Fähigkeiten und Neigungen Vermittlung auf Ausbildungsplätze
Jugendservice Land Oberösterreichwww.jugendservice.at
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Zielgruppe
Pflichtschulabgänger (9. Schulstufe ab Semesterzeugnis) Schulabbrecher ausbildungswillig und –fähig Freiwilligkeit Bereitschaft sich aktiv einzubringen
Jugendservice Land Oberösterreichwww.jugendservice.at
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Projektablauf aus Sicht eines Jugendlichen
Kontaktaufnahme mit dem regionalen JugendService Erstgespräch – Abklärung (Bin ich richtig?) persönliches Ressourcen (Potenzialanalyse) Information und Orientierung Bewerbungsunterstützung aktive Begleitung nach Außen und individuelles Training
Jugendservice Land Oberösterreichwww.jugendservice.at
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14 RegionalPoints
Braunau, Eferding, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen,
Kirchdorf, Linz, Perg, Ried, Rohrbach, Schärding, Steyr, Vöcklabruck und Wels
Adressen siehe Folder
und auf der Homepage www.jugendservice.at
Kontakt
Jugendservice Land Oberösterreichwww.jugendservice.at
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SCHULPARTNERSCHAFTSCHULPARTNERSCHAFTZusammenarbeit
zum Wohle des Kindes
Es ist unverständlich für ein Kind,wenn es Elternhaus und Schuleals zwei getrennte Welten erlebt.
Als zwei Welten,in denen verschiedene Spielregeln gelten,
und zwischen denen es keine Brücken gibt.
Wie Eltern und Lehrer miteinander umgehen, ob sieWie Eltern und Lehrer miteinander umgehen, ob sieoffen und konstruktiv zusammenarbeitenoffen und konstruktiv zusammenarbeiten
oder sich gegenseitig ausspielen, oder sich gegenseitig ausspielen, die Jugend wird es nachmachen. die Jugend wird es nachmachen.
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Landesverband der Elternvereine
Sieglinde GuserlReferentin für Schulpartnerschaft im Landesverbandes der EV OÖ.
0732/785249e-mail: info@elternvereine.at
REFERENTIN
Homepage des Landesverbandes:
www.elternvereine.at
43LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.
Herzlichen Dankfür
Ihre Aufmerksamkeit! „
DANKESCHÖN DANKESCHÖN für Ihren Besuchfür Ihren Besuch
und kommen Sie gut nach Hause!und kommen Sie gut nach Hause!