LVR-Dezernat Soziales und Integration Martina Hoffmann-Badache LVR-Dezernentin für Soziales und...

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LVR-Dezernat

Soziales und Integration

Martina Hoffmann-BadacheLVR-Dezernentin für Soziales und Integration

Beschäftigungsangebote für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in Werkstätten – Praxis und

Erfahrungen aus NRW

Fachtag in Bremen30.10.2013

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LVR-Dezernat

Soziales und Integration

Gliederung

1. Der Landschaftsverband Rheinland Teilhabe am Arbeitsleben – Zahlen, Daten, Fakten

2. Der „NRW-Weg“ Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung in WfbM auch für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen ermöglichen

3. Praxis und Erfahrungen aus dem „NRW-Weg“

4. Teilhabe am Arbeitsleben - Aktuelle Entwicklungen

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Die Landschaftsverbände in NRW

Landschaftsverband

Rheinland (LVR) mit

9,6 Millionen

Einwohnerinnen und

Einwohner

Landschaftsverband

Westfalen-Lippe (LWL)

mit 8,3 Millionen

Einwohnerinnen und

Einwohner

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Der Landschaftsverband Rheinland

Der LVR erfüllt für 13 kreisfreie Städte, 12 Kreise und die Städte-Region Aachen im Rheinland Aufgaben für Menschen mit Behinderung und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und der Kultur. 

Er ist der größte überörtliche Träger der Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen in Deutschland.

Der LVR arbeitet mit seinen rund 15.000 Beschäftigten für die etwa 9,6 Mio. Menschen im Rheinland.

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05/ Soziales 2.776,3 Mio. EUR

07/ Gesundheitsdienste 274,4 Mio. EUR

03/ Schulträgeraufgaben 76,2 Mio. EUR

06/ Kinder-, J ugend- u. Familienhilfe 11,7 Mio EUR

01/ Innere Verwaltung 219,9 Mio. EUR

04/ Kultur u. Wissenschaft 56,6 Mio. EUR

10/ Bauen u. Wohnen 15,1 Mio. EUR

Übrige Produktbereiche 62,4 Mio. EUR

89,9%

1)

1)

02/Sicherheit u. Ordnung, 14/Umweltschutz 15/Wirtschaft u. Tourismus und 16/Allg. Finanzwirtschaft

Aufwendungen des Entwurfs des Ergebnisplans 2014nach Produktbereichen

Aufwendungen insgesamt: 3.492,6 Mio. EUR

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P017.08/ Stationäres Wohnen 1.155 Mio. EUR

PG 074/ Vorschulische Bildung für Kinder 142 Mio. EUR

P017.02/ Schulische Bildung 28 Mio. EUR

P017.03/ Berufliche Bildung 3 Mio. EUR

P017.04/ Leistungen zur Beschäftigung 520 Mio. EUR

P017.05/ Tagesstrukturierung (bei eigener Wohnung)32 Mio. EUR

P017.06/ Medizinische Rehabilitation und Hilfsmittel 17 Mio. EUR

P017.07Ambulant betreutes Wohnen 384 Mio. EUR

P017.14 Blindenhilfe 1 Mio.EUR 1)

Entwurf 2014 – Produktdarstellung der Teilergebnispläne PG 017 und PG 074

Aufwendungen für Leistungen für Menschen mit Behinderungen 1)

insgesamt: 2.282 Mio. EUR

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Leistungsberechtigte Personen/Ausgaben in der WfbM – Gesamtentwicklung BRD und LVR 2005-2011

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Teilzeitbeschäftigung

11,3 % der Beschäftigten sind inzwischen teilzeitbeschäftigt – Tendenz steigend

Stichtag: 30.06.

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Gliederung

1. Der Landschaftsverband Rheinland Teilhabe am Arbeitsleben – Zahlen, Daten, Fakten

2. Der „NRW-Weg“ Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung in WfbM auch für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen ermöglichen

3. Praxis und Erfahrungen aus dem „NRW-Weg“

4. Teilhabe am Arbeitsleben - Aktuelle Entwicklungen

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Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung in WfbM auch für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen  ermöglichen -  der „NRW-Weg“

Grundsätzlich kann jeder Mensch mit Behinderung ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen !

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Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung in WfbM auch für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen  ermöglichen -  der „NRW-Weg“ Vereinbarung in NRW (seit 1986):

Landesregierung Landesarbeitsamt Landschaftsverbände Rheinland und

Westfalen-Lippe Landesarbeitsgemeinschaft der

Werkstätten

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Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung in WfbM auch für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen  ermöglichen -  der „NRW-Weg“

Verfahrensabsprachen seit 1986

• Arbeitsverwaltung stellt die Werkstattfähigkeit fest

• im Zweifel wird die Werkstattfähigkeit nach Beratung

im Fachausschuss in einem Eingangsverfahren

überprüft

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strukturelle Vorteile für die Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen

• keine strukturelle Separation

• Teilhabe am Arbeitsleben

• Arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis

(Werkstattvertrag)

• Sozialversicherungspflicht (z.B. Rentenanspruch)

• Arbeitsentgelt

• Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

• Urlaubsanspruch

• Interessenvertretung durch Werkstattrat

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strukturelle und finanzielle Vorteile für den Sozialhilfeträger

• Die berufliche Bildung wird von den zuständigen Kostenträgern finanziert

• Die Werkstattgebäude werden investiv aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und Bundesagentur für Arbeit mitfinanziert

• Sozialversicherungspflicht: Alle Werkstattmitarbeiterinnen und Werkstattmitarbeiter beziehen nach 20 Jahren Erwerbsminderungsrente

• Die Kosten der Tagessätze für den Personenkreis liegen nicht höher als in Tagesförderstätten

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Tagesstätten für Menschen mit psychischer Behinderung

• Historische Entwicklung in Anbindung an die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ)

• 57 Tagestätten mit 866 Plätzen

• seit Mitte der 90`iger Jahre unveränderte Platzzahl

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Tagesstrukturierende Angebote im Rheinland

• Tagesstrukturierende Maßnahmen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

• Tagesstrukturierende Maßnahmen für Senioren

• Wunsch und Wahlrecht

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Gliederung

1. Der Landschaftsverband Rheinland Teilhabe am Arbeitsleben – Zahlen, Daten, Fakten

2. Der „NRW-Weg“ Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung in WfbM auch für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen ermöglichen

3. Praxis und Erfahrungen aus dem „NRW-Weg“

4. Teilhabe am Arbeitsleben - Aktuelle Entwicklungen

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Steuerungsinstrumente und Maßnahmen im Bereich Arbeit

Bilaterale Zielvereinbarungen mit den WfbM:„Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Teilhabeangebote von

Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben“

beispielhafte Handlungsfelder :

• Aufbau betriebsintegrierter Arbeitsplätze

• Erhöhung der Anzahl der Übergänge auf den allgemeinen

Arbeitsmarkt

• Entwicklung von Eckpunkten zur Förderung besonderer

Personengruppen:

u.a. Beschäftigung von Menschen mit hohem

Unterstützungsbedarf und Menschen mit schweren und

mehrfachen BehinderungenFolie 19

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Personalmehrbedarf / ABC-Pauschalen

• Prüfung des Personalmehrbedarfes für Beschäftigte mit hohem Unterstützungsaufwand unter Mitwirkung des Fachausschusses

• Einstufung in drei Fallgruppen (A,B undC)

je nach Umfang des individuellen Bedarfes • Abdeckung des Personalmehrbedarfes durch

geeignetes Personal in den Werkstätten

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Personalmehrbedarf - ABC-Pauschalen

• Gruppe A (mäßiger Mehraufwand) Betreuungsschlüssel 1 : 9 bis 1 : 5  = Ø 1 : 7

7,07 € pro Kalendertag

• Gruppe B (mittlerer Mehraufwand) Betreuungsschlüssel 1 : 4,9 bis 1 : 3 = Ø 1 : 3,95

  19,64 € pro Kalendertag

• Gruppe C (erheblicher Mehraufwand) Betreuungsschlüssel 1 : 2,9 bis 1 : 1 = Ø 1 : 1,9549,23 € pro Kalendertag

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Personalmehrbedarf - ABC-Pauschalen

• 31 % aller rheinischen WfbM-Beschäftigten haben Anspruch auf Personalmehrbedarf

• 93 % der Leistungsberechtigten mit Personalmehrbedarf sind Menschen mit geistiger und/oder körperl. Behinderung

• Einstufung der Leistungsberechtigten mit Personalmehrbedarf je Fallgruppe:Fallgruppe A (mäßiger Mehraufwand): 27,3 %Fallgruppe B (mittlerer Mehraufwand): 33,4 %Fallgruppe C (erheblicher Mehraufwand): 39,3 %

Stichtag: 30.06.2013

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Arbeitsinhalte für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf

• Separate Standorte existieren nicht

• die Arbeit passt sich den Menschen an

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Gliederung

1. Der Landschaftsverband Rheinland Teilhabe am Arbeitsleben – Zahlen, Daten, Fakten

2. Der „NRW-Weg“ Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung in WfbM auch für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen ermöglichen

3. Praxis und Erfahrungen aus dem „NRW-Weg“

4. Teilhabe am Arbeitsleben - Aktuelle Entwicklungen

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Perspektive für eine bundeseinheitliche Entwicklung vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention?

Position des Deutschen Vereines (März 2013):„Leistungsfähigkeit im Sinne wirtschaftlicher Verwertbar-keit der Arbeitsleistung darf nicht Voraussetzung für den Zugang zu Leistungen der beruflichen Bildung sowie der Teilhabe am Arbeitsleben sein.“

BAG der Freien Wohlfahrtspflege beschäftigt sich mit der Übertragbarkeit des NRW – Modells auf das Bundesgebiet

BAGüS bewertet zurzeit die Schnittstelle zwischen Werkstatt und Tagesförderstätte.

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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Kontakt:Martina.Hoffmann-Badache@lvr.de

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