M 6.5 Ausschreibung · PDF fileAbrechnung, Zahlung, Sicherheitsleistungen...

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„Abrechnung im Bauwesen“

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M 6.5 AusschreibungVergabeAbrechnung

1) Allgemeine Grundlagen2) Besonderheiten3) Praxisbeispiel

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Gliederung

Abrechnung, Zahlung, Sicherheitsleistungen

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Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthal-tenen Bezeichnungen zu verwenden.

Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind beizufü-gen. [...]

§ 14 Abs. 1 VOB/B - Abrechnung

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– Rechnungsaussteller mit Name und Anschrift

– Rechnungsempfänger mit Name und Anschrift

– Steuernummer

– Ausstellungsdatum der Rechnung

– Rechnungsnummer

– Leistungsumfang

– Datum der Lieferung/Leistung

– Netto-Betrag

– Steuersatz, Steuerbetrag, Grund der Steuerbefreiung

– Aufbewahrungspflicht

Verpflichtende Angaben in Rechnungsdokumenten

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Rechnungsbestandteile

Eine prüffähige Rechnung besteht in der Regel aus folgenden Bestandteilen:

– Rechnungsdokument mit Aufstellung der Rechnungspositionen in der

Gliederungsstruktur des Leistungsverzeichnisses

– Aufmaß

– Aufmaßplänen

– Stundenlohnzetteln

– ggf. weiteren Nachweisen (z. B. Lieferscheine, Entsorgungsnachweise ...)

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Die Vollständigkeit der eingereichten Abrechnungsunterlagen ist di-rekt nach dem Posteingang zu prüfen.

Fehlende Unterlagen sind schriftlich beim Auftragnehmer nachzufor-dern unter dem Hinweis, dass die Prüfung bis zum Eingang der Unter-lagen ausgesetzt und die Prüffrist entsprechend verlängert wird.

! Praxishinweis

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Lise-Meitner-Allee 6 44801 Bochum info@sspag.de www.sspag.deAufsichtsrat (Vorsitzender): Helmut SpannelVorstand: Dipl.-Ing. Architekt Matthias KraemerAmtsgericht Bochum HRB 7442 Ust-IdNr. DE 124 086 544

SchürmannSpannel AG Postfach 10 23 29 44723 Bochum

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Sehr geehrte Damen und Herren, nach § 14 Nr. 1 VOB/B, der auch für die Abschlags-/Schlussrechnung gilt, haben Sie Ihre Leistungen prüfbar abzurechnen. Wir dürfen insoweit auf die Voraussetzungen für die Prüffähigkeit gemäß § 14 Nr. 1 VOB/B verweisen. Diese Voraussetzung weist Ihre Abschlags-/ Schlussrechnung nicht auf, so dass der von Ihnen geltend gemachte Werklohnanspruch nicht fällig ist. Dabei sind insbesondere folgende Punkte an Ihrer Abschlags-/ Schlussrechnung zu nen-nen, die eine Prüfung nicht möglich machen: […] Wir fordern Sie hiermit auf, Ihre Abschlags-/Schlussrechnung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum

[Datum] prüffähig aufzustellen. Sollte uns bis zum Ablauf der vorgenannten Frist keine prüffähige Abrechnung vorliegen, wird der Auftraggeber diese gemäß § 14 Nr. 4 VOB/B auf Ihre Kosten selbst aufstellen lassen. Mit freundlichen Grüßen SchürmannSpannel AG [Vorname Nachname] [Vorname Nachname]

[Auftragnehmer eingeben]

[Vorname Nachname] [Titel] [Funktion]

T +49 (0)234 30709-[Durchwahl] F +49 (0)234 30709-11 [eMail-Adresse] @sspag.de

Bochum, [Datum] [Proj.Nr./Kürzel]

Fehlende Prüffähigkeit der Abschlags-/Schlussrechnung gemäß § 14 Nr. 1 VOB/B [Bauvorhaben mit Anschrift] Bauvertrag vom [Datum]

Die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen sind dem Fort-gang der Leistung entsprechend möglichst gemeinsam vorzunehmen. Die Abrechnungsbestimmungen in den Technischen Vertragsbedin-gungen und den anderen Vertragsunterlagen sind zu beachten. Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststell-bar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig gemeinsame Feststellun-gen zu beantragen.

§ 14 Abs. 2 VOB/B - Abrechnung

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Als Aufmaß bezeichnet man im Kontext der Abrechnung die Er-mittlung des Umfangs von Bauleistungen.Dazu wird die Leistung örtlich auf der Baustelle aufgemessen oder aus den Ausführungsplänen ermittelt.

Begriffsbestimmungen - Aufmaß

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– Vorauszahlungsrechnung

– Abschlags- oder Akontorechnung

– Teilschlussrechnung

– Schlussrechnung

– Stundenlohnrechnung

Rechnungsarten im Bauwesen

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Vorauszahlungsrechnung

Vorauszahlungen können vor oder nach Vertragsabschluss vereinbart werden. In der Regel werden diese nur gegen Vorlage einer entspre-chenden Sicherheit, z. B. einer Vorauszahlungsbürgschaft, geleistet.

Vorauszahlungen werden üblicherweise auf die nächstfälligen Zah-lungen angerechnet, soweit es sich bei der Forderung um Leistungen handelt, für die die Vorauszahlung gewährt wurde (z. B. Materialein-kauf).

Begriffsbestimmungen - Rechnungsarten

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Abschlags- oder Akontorechnung

Abschlagszahlungen werden für schon erbrachte Teile der Werkleis-tung gezahlt und sind insoweit von Vorauszahlungen zu unterschei-den.

Zweck von Abschlagszahlungen ist es, die Belastung des Unterneh-mers durch eine Vorfinanzierung seiner Leistungen zu verringern.

Für Werkverträge sieht das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Abschlagszahlungen vor (§ 632a), weil die gesamte Vergütung des Werkunternehmers ansonsten erst bei der Abnahme fällig wäre.

Begriffsbestimmungen - Rechnungsarten

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Teilschlussrechnung

In sich abgeschlossene Teile einer Leistung können nach einer Teilab-nahme ohne Rücksicht auf Vollendung der übrigen Leistungen abge-rechnet werden.

Die Teilschlussrechnung unterscheidet sich damit wesentlich von der Abschlagsrechnung.

Begriffsbestimmungen - Rechnungsarten

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Schlussrechnung

Mit der Schlussrechnung wird die abschließende Abrechnung einer Geldforderung unter Einbeziehung von vorläufigen Rechnungen (Ab-schlagsrechnungen oder ähnlichem) vorgenommen.

Voraussetzung für die Einreichung der Schlussrechnung ist die Ab-nahme der Werkleistung.

Begriffsbestimmungen - Rechnungsarten

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Stundenlohnrechnung

Für die Ausführung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten ent-hält die VOB/B mit dem Paragraphen 15 besondere Regelungen:

Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist dem Auftraggeber z. B. vor Aufnahme der Arbeitstätigkeit anzuzeigen. Über die geleisteten Arbeitsstunden, Materialverbräuche, den Einsatz von Geräten und Maschinen sind werktäglich oder wöchentlich Stundenlohnzettel beim Auftraggeber einzureichen.

Begriffsbestimmungen - Rechnungsarten

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1) Allgemeine Grundlagen2) Besonderheiten3) Praxisbeispiel

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Gliederung

– Sicherheit für die Vorauszahlung

– Sicherheit für die Vertragserfüllung

– Sicherheit für Mängelansprüche

– Nachlässe (ohne Bedingung)

– Skonto

– individuelle Abzüge gemäß vertraglicher Vereinbarung,

z. B. für Bauleistungsversicherung, anteilige

Medienverbräuche wie Strom und Wasser, etc.

Einbehalte/Abzüge von der Rechnungssumme

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Sicherheitsleistungen bei Öffentlichen Auftraggebern

Mit der Neufassung der VOB 2009 wird für den Bereich der öffent-lichen Auftragsvergabe eine Wertgrenze für die Vereinbarung von Sicherheitsleistungen festgeschrieben. Unterschreitet die Auf-tragssumme 250.000 EUR netto, ist auf Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung und in der Regel auf Sicherheitsleistung für Mängelansprüche zu verzichten.

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Einreichungsfristen

Anerkennungsfristen

Fälligkeitsfristen

Ausschlussfristen

FRISTENNachfristen

Widerspruchsfristen

Verjährungsfristen

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– Abschlagszahlungen

Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 21 Tagen nach

Zugang der Aufstellung fällig.

Gemeint sind hiermit: Kalendertage

– Schlusszahlungen

Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird alsbald nach Prüfung und

Feststellung fällig, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang.

Die Frist verlängert sich auf höchstens 60 Tage, wenn sie aufgrund

der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung sachlich

gerechtfertigt ist und ausdrücklich vereinbart wurde.

Wichtige Fristenregelungen

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– Stundenlohnarbeiten

Der Auftraggeber hat die von ihm bescheinigten Stundenlohnzettel unver-

züglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang,

zurückzugeben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel

gelten als anerkannt.

Wichtige Fristenregelungen

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– Ausschlusswirkung des Schlusszahlungshinweises

Die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung schließt Nachforderungen

aus. Voraussetzung ist allerdings, dass der Auftragnehmer schriftlich auf

die Ausschlusswirkung hingewiesen wurde.

Der AN muss einen Vorbehalt innerhalb von 28 Tagen nach Zugang der

Mitteilung über die Schlusszahlung erklären. Er wird hinfällig, wenn nicht

innerhalb weiterer 28 Tage eine prüfbare Rechnung oder eine ausführ-

liche Begründung des Vorbehaltes eingereicht wird.

Wichtige Fristenregelungen

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SchürmannSpannel AG Postfach 10 23 29 44723 Bochum

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Lise-Meitner-Allee 30 44801 Bochum info@ssp.ag www.ssp.agAufsichtsrat (Vorsitzender): Dr. Hans-Gert BovelettVorstand: Dipl.-Ing. Architekt Matthias Kraemer, Dipl.-Ing. Architekt Thomas SchmidtAmtsgericht Bochum HRB 7442 Ust-IdNr. DE 124 086 544

Schlusszahlungshinweis gemäß VOB/B [Bauvorhaben mit Anschrift] Schlussrechnung Nr. […] vom [Datum] Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer Schlussrechnung Nr. […] vom [Datum] . Wir haben diese, wie Sie dem Rücklaufexemplar entnehmen können, geprüft und das Ergebnis mit […] Euro festgestellt. Mit Rücksicht auf die von uns geleisteten Zahlungen werden weitere Zahlungen hiermit endgültig abgelehnt (Rückforderungen bleiben vorbehalten)./ Dieser Betrag wird Ihnen vom Auftraggeber als Schlusszahlung überwiesen. Die vorbehaltlose Annahme dieser Mitteilung schließt Nachforderungen aus. Dies gilt auch für Ihre früher gestellten und unerledigten Forderungen gem. Rechnungen Nr. […] vom [Datum] . Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass - die vorbehaltlose Annahme dieser Mitteilung Nachforderungen ausschließt; - auch früher gestellte, aber unerledigte Forderungen ausgeschlossen werden, wenn

sie nicht nochmals vorbehalten werden; - der Vorbehalt innerhalb von 28 Tagen nach Zugang dieser Mitteilung über die

Schlusszahlung erklärt werden muss

[Auftragnehmer eingeben]

[Vorname Nachname] [Titel] [Funktion]

T +49 (0)234 30709-[Durchwahl] F +49 (0)234 30709-11 [eMail-Adresse] @ssp.ag

Bochum, [Datum] [Proj.Nr./Kürzel]

Kommentar [sbs1]: § 16 Zahlung (3) 2. Die vorbehaltlose Annah-me der Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus, wenn der Auftragnehmer über die Schlusszahlung schriftlich unter-richtet und auf die Ausschluss-wirkung hingewiesen wurde.

Kommentar [sbs2]: Nicht zutreffendes bitte streichen)

Seite 2 von 2

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0

- ein erklärter Vorbehalt hinfällig wird, wenn nicht innerhalb von weiteren 28 Tagen eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn das nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird; es sei denn, die vorbehaltenen Forderungen sind bereits in der vorliegenden prüfbaren (Teil-) Schlussrechnung geltend gemacht.

Mit freundlichen Grüßen SchürmannSpannel AG [Vorname Nachname] [Vorname Nachname] Anlage benannt

Versand/Zustellung von Rechnungsdokumenten

Der beweisbare Zugang einer Schlussrechnung ist beim VOB/B-Vertrag für die Berechnung der Prüfungsfrist maßgeblich, außer-dem für den Zeitraum, in dem die fehlende Prüffähigkeit gerügt werden kann.

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Versand/Zustellung von Rechnungsdokumenten

Der beweisbare Zugang des Schlusszahlungshinweises ist beim VOB/B-Vertrag maßgeblich für die Berechnung der Widerspruchs-frist/Vorbehaltserklärung durch den Auftragnehmer.

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Bei Versendung des Schlusszahlungshinweises ist das Einschreiben mit Rückschein1 eine geeignete Form des Zugangsbeweises.Die Versendung per Fax mit Sendebericht kann eine Alternative hierzu oder zusätzliche Maßnahme sein.

Es besteht auch die Möglichkeit, einen Dritten nach Versendung ei-nes Telefaxes beim Empfänger anrufen und den Empfang sämtlicher Seiten bestätigen zu lassen. Über dieses Telefonat muss ein Vermerk gefertigt werden, so dass der Anrufende später den Inhalt des Ver-merkes als Zeuge bekunden könnte.

1 Diese Zustellart ist nicht geeignet, wenn eine Verweigerung der Annahme zu befürchten ist (z. B. vor einem betrügerischen Hintergrund), wenn bei der Empfängeradresse voraussichtlich niemand anzutreffen ist und/oder aufgrund der Wichtigkeit der Dokumente andere Maßnahmen ratsamer sind, z. B. Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.

! Praxishinweis

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Rechnungsprüfung

Die Abrechnung von Bauleistungen ist mit zahlreichen Fristenre-gelungen verknüpft. Architekten und Ingenieure sind insbesonde-re von den Fälligkeitsfristen der Zahlungen betroffen, da ihr Zeit-fenster für die Rechnungsprüfung durch lange Zahlungswege auf der Auftraggeberseite reduziert wird.

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1) Allgemeine Grundlagen2) Besonderheiten3) Praxisbeispiel

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Gliederung

Kernsanierung KVWL | Büroimmobilie

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Kernsanierung KVWL | Grundriss 10. OG

1

2

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HOCHSCHULE BOCHUM | BOCHUM UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES

Kernsanierung KVWL | Innenansicht

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Kernsanierung KVWL | Innenansicht

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Kernsanierung KVWL | Grundriss 10. OG

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Kernsanierung KVWL | Abrechnung Malerarbeiten

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Kernsanierung KVWL | Innenansicht Raum 8

789

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Malerarbeiten

Bauvorhaben: 07069 KVWL Hauptgebäude, KernsanierungBauherr: KVWL Titel 09 Hochhaus KG-10.OG

POS. LEISTUNGSBESCHREIBUNG EP EUR GP EUR

09 Titel 09: Hochhaus KG-10.OG

09.1 951 m2 ............................. .............................

Wände teilspachteln

xxx

09.2 105 m2 ............................. .............................

Spachtelputz StBn Wände 10.OG

xxx

09.3 940 m2 ............................. .............................

Neubeschichtung / Wände Putz II / IV / GK-Platten

xxx

09.4 938 m2 ............................. .............................

Zulage für Beschichtung Schimmelschutz

xxx

09.5 3.359,9 m2 ............................. .............................

Wände PIV,GK, Vlies, beschichten

Wände mit Spachtelputz oder P IV oder GK beplanktwie folgt behandeln :

Untergrundvorbehandlung: Untergrund auf Eignung, Trag-und Haftfähigkeit prüfen. Flächen säubern.Grundanstrich mit Lacryl Tiefgrund LF 595.

Tapezierung: Rapidvlies 1525 faltenfrei auf Stoß mitCreaGlas Gewebekleber ELF 377 verkleben.Zwischenanstrich mit Sensocryl ELF.Schlussanstrich mit Sensocryl ELF, wasserverdünnbar.

Übertrag: ................................

Malerarbeiten

Bauvorhaben: 07069 KVWL Hauptgebäude, KernsanierungBauherr: KVWL Titel 09 Hochhaus KG-10.OG

POS. LEISTUNGSBESCHREIBUNG EP EUR GP EUR

Glanzgrad der Ausführung:[x] 266 stumpfmatt[ ] 267 seidenmatt[ ] 268 seidenglänzend[ ] 269 glänzendFarbton: weiß/ gebrochen weiß

Fabrikat der Planung: Brillux oder gleichwertig

Angebotener Hersteller / Typenbezeichnung: '

......................................................

......................................................'(vom Bieter einzutragen)

09.6 146 St ............................. .............................

Stahlbauteile, Zargen

xxx

09.7 120 m ............................. .............................

Renovierungsbeschichtung Stahlbauteile Treppengeländer

xxx

09.8 63 m2 ............................. .............................

Neubeschichtung Decken Sichtbeton / P IV

xxx

09.9 360 m2 ............................. .............................

Neubeschichtung Decken GK-Platten

Übertrag: ................................

Malerarbeiten

Bauvorhaben: 07069 KVWL Hauptgebäude, KernsanierungBauherr: KVWL Titel 09 Hochhaus KG-10.OG

POS. LEISTUNGSBESCHREIBUNG EP EUR GP EUR

Neubeschichtung Decken GK-PlattenDeckenhöhe im EG bis 4,00 m im 1.-6.OG von 2,45 bis 3,50

Untergrundvorbehandlung: Untergrund auf Eignung, Trag-,sowie Haftfähigkeit prüfen. Fläche säubern.Grundanstrich der saugfähigen Flächen mit LacrylTiefgrund LF 595.Zwischenanstrich mit Dolomit ELF 900.Schlussanstrich mit Dolomit ELF 900.Glanzgrad: stumpfmattFarbton: weiß / gebrochen weiß

NAB Klasse 3

Bauteil : Abhangdecken mit GK - Beplankung Deckenhöhe von 2,45 bis 4,00 m

Deckenform : überwiegend horizontal mit vereinzelt heraustretenden UZ Verkleidungen Fabrikat der Planung: Brillux oder gleichwertig

Angebotener Hersteller / Typenbezeichnung: '

......................................................

......................................................'(vom Bieter einzutragen)

Farbauftrag durch rollen,streichen oderspritzen nach Wahl des Bieters.

09.10 2.960 m2 ............................. .............................

Neubeschichtung Decken GK-Platten gelocht

Neubeschichtung Decken GK-PlattenDeckenhöhe im EG bis 4,00 m im 1.-6.OG von 2,45 bis 3,50

gelochte Platten mit Fries aus geschlossenen

Übertrag: ................................

Malerarbeiten

Bauvorhaben: 07069 KVWL Hauptgebäude, KernsanierungBauherr: KVWL Titel 09 Hochhaus KG-10.OG

POS. LEISTUNGSBESCHREIBUNG EP EUR GP EUR

GK-Platten Untergrundvorbehandlung: Untergrund auf Eignung, Trag-sowie Haftfähigkeit prüfen. Fläche säubern.Grundanstrich der saugfähigen Flächen mit LacrylTiefgrund LF 595.Zwischenanstrich mit Dolomit ELF 900.Schlussanstrich mit Dolomit ELF 900.Glanzgrad: stumpfmattFarbton: weiß / gebrochen weiß

NAB Klasse 3

Bauteil : Abhangdecken mit gelochter GK-Beplankung Deckenhöhe von 2,45 bis 4,00 m

Deckenform : überwiegend horizontal mit vereinzelt heraustretenden UZVerkleidungen Fabrikat der Planung: Brillux oder gleichwertig

Angebotener Hersteller / Typenbezeichnung: '

......................................................

......................................................'(vom Bieter einzutragen)

Farbauftrag durch rollen,streichen oderspritzen nach Wahl des Bieters.

09.11 885 m2 ............................. .............................

Renovierungsbeschichtung / Wände /Treppenhaus

xxx

09.12 305 m2 ............................. .............................

Renovierungsbeschichtung / Decken/ Treppenhaus

xxx

Übertrag: ................................

Malerarbeiten

Bauvorhaben: 07069 KVWL Hauptgebäude, KernsanierungBauherr: KVWL Titel 09 Hochhaus KG-10.OG

POS. LEISTUNGSBESCHREIBUNG EP EUR GP EUR

09.13 1.280 m ............................. .............................

Schattenfuge / GK-Abhangdecke beschichten

xxx

09.14 2.560 m ............................. .............................

Fuge mit Acryl-Dichtungsmasse 395, einkomponentig,

Fuge mit Acryl-Dichtungsmasse 395, einkomponentig,einschließlich erforderlicher Hinterfüllung verfüllen.Fugengröße: 5 /18 mm

Bauteil : Anschlussfugen horizontal / vertikal

Fabrikat der Planung: Brillux oder gleichwertig

Angebotener Hersteller / Typenbezeichnung: '

......................................................

......................................................'(vom Bieter einzutragen)

Titel 09 Hochhaus KG-10.OG ..................................

! Praxishinweis

Ein sehr gutes Hilfsmittel zum Verständnis schwieriger Aufmaß- und Abrechnungsbestimmungen ist die VOB im Bild. Es existieren zwei getrennte Bände für Hochbau- und Ausbauarbeiten sowie Tiefbau- und Erdarbeiten.

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VOB im Bild | Auszug Maler- und Lackierarbeiten

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VOB im Bild | Auszug Maler- und Lackierarbeiten

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Kernsanierung KVWL | Aufmaß Wandflächen

8

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Kernsanierung KVWL | Aufmaß Wandflächen

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Kernsanierung KVWL | Aufmaß Deckenflächen

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Kernsanierung KVWL | Aufmaß Deckenflächen

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Kernsanierung KVWL | Aufmaß Deckenflächen

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Kernsanierung KVWL | Aufmaß Deckenflächen

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Kernsanierung KVWL | Aufmaß Versiegelungen

8

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Kernsanierung KVWL | Aufmaß Versiegelungen

8

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Kernsanierung KVWL | Aufmaß Versiegelungen

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Aufmaß | Abrechnung

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Übung zum Thema: