Post on 19-Mar-2016
description
1Stand04.06
Maßnahmen des Naturschutzes
2 04.06
GliederungBegriffe: Umweltschutz - Naturschutz Artenschutz - Biotopschutz Ziele und Grundsätze des Naturschutzes• Kartierungen • Rote Listen• Planungshierarchie• Pflegemaßnahmen• Förderprogramme• Schutzmaßnahmen
3 04.06
Umweltschutz: • Schutz der Luft, des Bodens und des Wassers• Schutz der Menschen vor Lärm, Radioaktivität und Giften
Naturschutz:
• Schutz der Landschaften, Lebensräume und Naturgüter• Schutz der Pflanzen und Tiere in den einzelnen Lebensgemeinschaften
Begriffe
4 04.06
Naturschutz ist Teildisziplin des Umweltschutzes
Artenschutz Biotopschutz
• Schutz, Pflege und Schutz und Pflege der Förderung der Lebensräume in ihrer
wildlebenden Tier- und natürlich gewachsenen Pflanzenwelt in ihren Vielfalt Lebensgemeinschaften• Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen
5 04.06
• Die Bedeutung des Naturschutzes wurde durch die Aufnahme in die Bayerische Verfassung nachdrücklich unterstrichen.
• Ziele und Grundsätze: - Eigener Wert der Natur wird anerkannt. - Die Verantwortung des Menschen gestärkt. - Die biologische Vielfalt soll erhalten werden, z.B.durch Freihalten von Bebauung,... - Biotopverbundsysteme ausbauen und sichern, um Austausch zwischen Populationen zu sichern.
Ziele und Grundsätze des Naturschutzes
6 04.06
Ziele und Grundsätze des NS
• Bayerische Alpen erhalten• Auwälder schützen• Talauen erhalten• naturschutzbezogene Bildungsarbeit verstärken
Naturschutz ist auf die verständige Mithilfe jedeseinzelnen Bürgers angewiesen, durch - Beachtung der gesetzlichen Vorschriften - eigene Verantwortung und ÜberzeugungVoraussetzung: nötiges Sachwissen
7 04.06
Maßnahmen und Handeln
A) Kartierungen• über Bestand und Lebensraum zur Fauna und Flora• stellt Naturschutzforderungen auf eine fundierte Basis• macht konkrete Artenschutzmaßnahmen möglich für bes.
schutzwürdige, natürliche oder naturnahe Bestände wie Röhrichte, Weiher, Hecken, Trockenrasen ...• sind Grundlage für jegliche Art von Planung und Ausweisung
von Schutzgebieten
8 04.06
B) Rote Listen
• sind Aufstellungen, die den Gefährdungsgrad von Tier- und Pflanzenarten gebietsbezogen aufzeigen.
• dienen als Entscheidungshilfe bei Planungen bzw. Naturschutzmaßnahmen.
• sind ausschlaggebend für die Einstufung in die Bestandssituation der jeweiligen Art.
10 04.06
11 04.06
Man unterscheidet fünf Kategorien:0: Ausgestorben oder verschollen
z,B.: Moorente (Seen und Teiche mit ausge-dehnten Röhrichtbereichen)
Steinhuhn(Steinige, wenig bewachseneHänge der Alpen, selten be-obachtet)
12 04.06
1 Vom Aussterben bedroht
• In Einzelvorkommen, wenige, isolierte kleine Populationen
• Bestände mit starkem Rückgang auf kritische Größe, wie
• Fischotter, Großtrappe, Sumpfschildkröte, Springfrosch, Federgras
13 04.06
Vom Aussterben bedroht
• Auerhuhn Große, unterholzreiche Wälder,Restvorkommen in
Alpen, einigen Mittelgebirgen
Uferschnepfe Feuchte Wiesen, Moore, Sümpfe, wenige Brutplätze im Donautal
und Nordbayern
14 04.06
Vom Aussterben bedroht
• Großer Brachvogel Südbayern, in Niedermoorgebieten, Donautal, Flusstälern nördlich der Donau Moorfrosch Feuchtwiesen, Sümpfe, Moore,
Auwälder, Bruchwälder mit Tümpeln, Altwässern, Weihern
15 04.06
Vom Aussterben bedroht
• Äskulapnatter Lichte Laubwälder sonnige Wiesenhänge. Nur an der Donau bei Passau
und Unterlauf von Inn und Salzach
Mauereidechse Felsiges, trockenes, sonniges
Gelände, Weinberge, Halden. Noch an Inn und Donau
16 04.06
2. Stark gefährdet:
Arten, die im gesamten einheimischen Verbreitungsgebiet stark zurückgehen oder regional verschwunden sind, z.B.: Feldhamster, Weißrückenspecht,Springfrosch,Sumpf-Gladiole, Hummelragwurz, Schwarzstorch.
17 04.06
Stark gefährdet
• Kreuzotter Moore, Heiden, Wald- ränder, Lichtungen, gebüschreiche Wiesen. Lokal nicht selten. Kammmolch Lichte Waldlandschaften, besonnte Laichgewässer. Verbreitet, aber seltenster
heimischer Molch.
18 04.06
Stark gefährdet• Schachblume Blütezeit Mai Sehr selten auf nassen
Wiesen, nur in Franken
Bienenragwurz Blütezeit: Juni – Juli Selten auf Heidewiesen, vorwiegend im Süden
19 04.06
Stark gefährdet• Segelfalter Sonnige Hänge und
Hügelkuppen. Sehr selten, in Nordbayern
vereinzelt.
Blaukehlchen Röhrichte mit Gehölzen und
Gebüschen an Gewässern o. in Mooren
Stellenweise zahlreich, sonst selten.
20 04.06
3. Gefährdet:
Arten, mit regional kleinen bis sehr kleinen Beständen, denen immer weniger Lebensräume zur Verfügung stehen, z.B.:Feldhase, Dohle, Kreuzkröte, Edelkrebs, Aurikel, Gelber Enzian,Kleines Knabenkraut, Neuntöter
21 04.06
Gefährdet• Aurikel (Gamsbleamerl) Schlüsselblumengewächs
verbreitet an Kalkfelsen der Alpen, sehr selten in Mooren und Schluchten des Vorlandes
Arnika (Berg-Wohlverleih) Auf Wiesen, Weiden, lichten
Waldstellen , durch Düngung und Aufforstung rasch zurückgehend, an vielen Orten verschwunden
22 04.06
Gefährdet• Sibirische Schwertlilie Zerstreut in Flachmooren, durch Entwässerung
stark zurückgegangen Blütezeit: Juni Rundblättriger Sonnentau Blütezeit: Juli-August In Hoch- und Niedermooren zwischen
Torfmoos
23 04.06
Gefährdet• Ringelnatter Waldränder, Moore, Sumpfwiesen, bewuchs- reiche Ufer, verschlingt
Beute lebend
Trauermantel Auen, lichte Wälder,
Waldränder, fliegt von Juli bis Herbst
24 04.06
4. Potentiell gefährdet
Arten, die im Gebiet nur wenige kleine Vorkommen besitzen und Arten, die deutlich rückläufige Bestandsentwicklung aufweisen, z.B.:Grauspecht,Rundblättriger Enzian, Schwalbenschwanz
25 04.06
Potentiell gefährdet• Sperlingskauz Lichte Wälder in den
Alpen und Mittelgebirgen, Beute: Kleinsäuger und
Singvögel, auch tagaktiv
Gewöhnliche Küchenschelle
Hahnenfußgewächs, Blütezeit: März-April,
zerstreut in Heiden
26 04.06
Potentiell gefährdet• Rundblättriger Enzian Blütezeit: Juni Nur in den Berchtesgadener Alpen
Dach-Hauswurz Dickblattgewächs, Blütezeit: Juli-August Nur an wenigen Stellen
der Alpen im Allgäu
27 04.06
Potentiell gefährdet• Habicht Wälder mit offenem Gelände,
frisst vor allem Krähen, Eichelhäher, Tauben,
Fasane, Hasen, Eichhörnchen
Zauneidechse Nahrung: Würmer und Insekten Lebensraum: sonnige Stellen
(Böschungen, Hecken, Gärten, Waldränder, Feldraine)
29 04.06
C) PlanungshierarchieEs existiert ein abgestuftes System von Planungenauf unterschiedlichen Ebenen und ist niedergeschriebenes Recht.
• Internationales Recht: Washingtoner Artenschutz- abkommen - Kyoto Protokoll• EU – Recht: FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete• Deutsches Recht: Strafgesetzbuch, Bundesartenschutzverordnung,
Bundesraumordnungsprogramm
30 04.06
Planungshierarchie• Bayerisches Recht: - Bayerisches Naturschutzgesetz - Landesplanung enthält Aussagen und Ziele raumbedeutsamer Maßnahmen auf verschiedenen Planungsebenen: 1. Landesentwicklungsprogramm 2. Regionalplanung 3. Bauleitplanung auf Gemeindeebene
31 04.06
Planungshierarchie
z.B. Schutzgebietsverordnungen
> Nationalparke – in Bayern 2> Naturschutzgebiete – 516, sind 2,52% Fläche> Landschaftsschutzgebiete – etwa 15% Fläche> Naturdenkmäler – sind Einzelobjekte> Naturparke – schöne, für Erholung geeignete Gebiete, -Sicherung der Landschaft und des Artenschutzes> Geotope
32 04.06
Planungshierarchiez.B. Art. 13d (BayNatSchG)
Schutz von
> Pflanzen und Tieren> Biotopen> Lebensstätten
Rechtliche Stellung der Bergwacht:Feststellen - Aufklären - Beanstanden
33 04.06
D) Pflegemaßnahmen
- sind notwendig, um die natürliche Sukzession (die Verwaldung) aufzuhalten oder Entwicklungsstadien zu stabilisieren.- bedeutet die Fortführung extensiver Nutzung der Land- und Forstwirtschaft, wie Mahd von Streuwiesen o. Halbtrockenrasen.- Beweidung- Umbrechen o. Entfernen der Vegetations- decke für Pionierarten
34 04.06
Pflegemaßnahmen
• Landwirte übernehmen die Mahd von Streuwiesen. Hecken werden auf den Stock gesetzt.Fauna und Flora profitieren davon.
Magerrasen wird von
unerwünschtem Bewuchs befreit. Auch Schafe bewahren die wertvollen Standorte vor Verbuschung.
35 04.06
Pflegemaßnahmen
- Gehölzpflege, wie „Auf den Stock setzen“ von Hecken und Untergehölzen: > Heckencharakter bleibt erhalten > dient dem Brutvogelbestand - ist in 10 –20-jähriger Hecke größer als in 50-jähriger
- Weiterführen der Nutzung von Nieder- und Mittelwald für Waldschnepfe und Mittelspecht.
36 04.06
E) Gestaltung und Schaffung von LebensräumenMaßnahmen zur Biotopgestaltung1. Renaturierung bedeutet: > Überführung gestörter Biotope in einen naturnäheren Zustand. > Verbesserung, aber nicht Wiederherstellung des ursprünglichen Charakters eines Lebensraumes. z.B. die Entwicklung einer abgetorften Moorfläche zu einem Feuchtbiotop.
37 04.06
Renaturierung
Kleine Tümpel aus ehemaligen Torfstichen
Kleingewässer durch
Bodenaushub
38 04.06
Maßnahmen zur Biotopgestaltung
> die Anlage von natürlichen Entwicklungsflächen (Sukzession)
> partielle Renaturierung, wie• Nistkastenaktionen• Fischtreppen• Krötentunnels• Schaffung von Steilufern für Uferschwalbe o. Eisvogel
39 04.06
Maßnahmen zur Biotopgestaltung2. Regenerierung bedeutet meist einen erheblichen Aufwand.
• Rückführung gestörter o. degenerierter Biotope in ihren ursprünglichen Zustand
• Ein Erfolg ist erst gegeben, wenn wieder die typische Pflanzen- und Tierwelt vorhanden ist.
wie z.B. Wiedervernässung von Hochmooren.
40 04.06
Regenerierung• In ungestörten oder
wiedervernässten Hochmooren können
neben Torfmoosen und Bergkiefern fast nur speziell angepasste Gräser gedeihen.
Wacholderheiden lassen sich nur erhalten und wiederherstellen durch Beweidung mit ursprünglichen Schafrassen und Mahd.
41 04.06
Maßnahmen zur Biotopgestaltung
3. Neuschaffung Schaffung von Biotopen an neuen Standorten, > als Ersatzmaßnahmen im Zuge von Eingriffen in Anbaugebieten, bei Heckenpflanzungen, ... > aber: Diese stoßen dort an Grenzen, wenn es um Lebensräume mit langen Entwicklungszeiten geht,
42 04.06
Neuschaffung• bei Auwäldern und Hochmooren, die zur Reife
Tausende von Jahren brauchen,• bei Hecken, die erst nach Jahrzehnten ihre
charakteristischen Arten aufweisen.
Das bedeutet für uns, dass der Schutz bestehender Biotope absoluten Vorrang hat!
43 04.06
4. Biotopverbund
• Biotopinseln, sind Lebensräume, die von „einem großen lebensfeindlichen Bereich“ umgeben sind.
• Sind Gebiete, die für eine Gruppe von Lebewesen nur selten überwunden werden können.
• Bedeutet: - Rückgang der Artenvielfalt, - mögliches Aussterben verbliebener Arten.
44 04.06
45 04.06
Durch „Verinselung“ bes. gefährdet sind:
• Arten, die örtlich getrennte Lebensräume brauchen,
z.B. > Amphibien mit Winterquartier, Laichgewässern und Sommerquartier, > Fischarten, Wanderung zu Laichplätzen.• Arten mit großräumigen Flächenansprüchen, > Brachvogel, Storch, Auerwild• Arten mit geringer Ausbreitungsmöglichkeit > Schnecken
46 04.06
Was hilft für ein Verbundsystem?
• Hecken, Raine, Säume als linienförmige Strukturen.• Feldgehölze o. Tümpel... als sogenannte „Trittsteinbiotope“.
Dieses Rezept ist jedoch kein Patentrezept des Nat.Sch..
47 04.06
48 04.06
F) Förderprogramme
Sie sollen die landschaftspflegerischen Leistungen von Verbänden, Land- und Forstwirten honorieren.
Sie verfolgen drei Zielrichtungen:• Subventionierung extensiver (unwirtschaftlich
gewordener) Landnutzungsformen > Streuobstwiesen• Extensivierung intensiver Landnutzungsformen > Feuchtwiesen in Wiesenbrütergebieten > Ackerrandstreifenprogramm
49 04.06
Förderprogramme
• Neuschaffung von Lebensräumen > Anlegen von Hecken, Naturteichen > Biotopverbund • Flächenstilllegungen
Die positiven Auswirkungen auf Artenvielfalt, Boden, Grundwasser, Landschaftsbild,
Erholungswert, Konfliktlösung (Landwirtschaft contra Naturschutz?) sind unbestritten.
50 04.06
Was können wir als einzelne zur Erhaltung der Lebensräume beitragen?
• Schutz der Gewässer - Die empfindliche Uferrandvegetation wie
Röhrichte und Schwimmblattbereiche niemals betreten und befahren!
- Nur die ausgewiesenen Badeplätze und Liegewiesen benutzen, auch bei Baggerseen!
- Betretungsverbote befolgen! - Vögel in Brut- Rastgebieten nicht beunruhigen!
51 04.06
Schutz der letzten Hochmoore
- Betritt niemals Hoch- und Übergangsmoor- flächen außerhalb von angelegten Wegen, auch
nicht an Moorseen! - Verwende im Garten keinen Torf! Kompost ist ein besserer Bodenverbesserer.
52 04.06
Schutz von Magerstandorten - Hilf mit, durch Mahd und Entfernen von Gehölz
einer Verbuschung entgegenzuwirken! - Benutze Heideflächen und Magerrasen nicht
als Spiel- und Liegefläche! - Pflücke keine Blumen, da die meisten dort
wachsenden Arten unter Naturschutz stehen und ihr Bestand bereits bedroht ist!
53 04.06
Ein Gedanke zum Schluss
Ein altes chinesisches Sprichwort sagt:
„Ich bat eine Blume: Erzähle mir von Gott! - Da fing sie an zu blühen.“