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RegioNummer288 Donnerstag, 12.Dezember2013

Kreis Lörrach (rc). Rund 250Jäger und Jägerinnen, 150Treiber und Treiberinnen so­wie zahlreiche Hunde habensich jetzt in neun Revieren aufeiner Fläche von etwa 5000Hektar zur jährlichen Röttler­waldjagd getroffen. Beteiligtwaren neben den Staatsjagd­revierenRöttlerwaldundHeu­berg die privat gepachtetenJagdreviere Hägelberg, Hau­ingen, Kandern, Schlächten­haus, Wittlingen sowie Woll­bach 1 und 2.

Sinn dieser Revier übergrei­

fenden Jagd war es, wie auchschon bei den zuvor abgehal­tenen Blauen­ und Dinkel­bergjagd, konzentriert auf dasinderLandwirtschaftheftigzuSchaden gehende Schwarz­wild „Dampf zu machen“. Zu­sätzlich freigegeben warenRehwild (keine Böcke: Schon­zeit), Hase, Fuchs und Mardersowie Stockente, Ringeltaube,Elster und Rabenkrähe.

In mehreren Treiben durch­streiften die Treiberwehrenmit ihren Hunden Rebhänge,Wiesen und Wälder und ver­

suchten so, das Wild auf dieLäufe zu bringen.

DasgeschahindenRevierenmit unterschiedlichem Erfolg.Insgesamt kamen in allen be­teiligten Revieren 69 Sauen,47StückRehwildundelfFüch­se zur Strecke. Damit liegt dieStrecke, wie der Koordinatorder Jagd und Leiter der Forst­verwaltung des Landkreises,Thomas Unke, mitteilte, nichtnur über den Erwartungen,sondern sei auch strukturell,die Altersklassen betreffend,sehr zufriedenstellend.

Unterschiedliche ErfolgeRöttlerwaldjagd mit 250 Jägern und 150 Treibern

Insgesamt kamen 69 Sauen, 47 Stück Rehwild und elf Füchse zur Strecke. Foto: Reinhard Cremer

Scheidet ein Arbeitnehmer vor Ablauf des Kalenderjahres oder eines festgelegten Stichtages aus, stellt sich die Frage, ob er eine anteiligeWeihnachtsgratifikation entsprechend der zurückgelegten Zeit fordern kann. Foto: Archiv

Von RechtsanwaltBernd Andresen

Kreis Lörrach.VielenArbeit­nehmernwirdmitdemNo­vembergehalt zusätzlicheinWeihnachtsgeld ausgezahlt.Hierbei handelt es sichumeineGratifikation, alsoeineEinmalzahlung, dienicht lau­fend, sondernnuraufgrundeineskonkretenAnlassesgezahltwird.Wasaber,wennderArbeitnehmerausscheidet?

Der Zweck einer Gratifikationbesteht häufig aus zwei Ele­menten:ZumeinensolldieBe­

triebstreue belohnt werden,und zwar sowohl die bereitserbrachte als auch die zukünf­tige; zum anderen soll dieArbeitsleistungzusätzlichver­gütet werden. Liegen beideZweckelemente vor, wird dieGratifikation als Sonderzu­wendung mit Mischcharakterbezeichnet.

Scheidet ein ArbeitnehmervorAblaufdesKalenderjahresoder eines festgelegten Stich­tages aus, stellt sich die Frage,ob er eine anteilige Weih­nachtsgratifikation entspre­chend der zurückgelegtenZeitfordernkann.SolldieGra­tifikationalleindiegeleistetenDienste zusätzlich vergüten(zum Beispiel 13. Monatsge­halt), so ist der Leistungs­zweck teilweise erbracht wor­den,sodassaucheinanteiligerZahlungsanspruch besteht.Ist hingegen allein die Beloh­nung der Betriebstreue ge­wollt, hat der Arbeitnehmerdie bezweckte Leistung, näm­lich die Erbringung der Be­triebstreue bis zum Stichtag,nicht erbracht. Somit bestehtauchkeinanteiligerZahlungs­

anspruch.Bei Gratifikationen mit

Mischcharakter ist bei vorzei­tigemAusscheidenzumindestein Zweckelement nicht er­füllt, so dass bisher eine antei­lige Zahlung nicht in Betrachtkam, es sei denn dies wurdeexplizit geregelt. Das Bundes­arbeitsgericht hat am 13. No­vember (10AZR848/12)nun­mehr entschieden, dass eineGratifikation, die sowohl dieBetriebstreue des Arbeitneh­mersbelohnenals auchdie imLaufe des Jahres geleisteteArbeit vergüten soll, nichtvom Bestand des Arbeitsver­hältnisses am Jahresende ab­hängiggemachtwerdenkann.

Eine solche Klausel imArbeitsvertrag benachteiligtden unterjährig ausscheiden­den Arbeitnehmer unange­messen und ist daher unwirk­sam. Betroffene Arbeitneh­mer haben folglich einen An­spruch auf anteilige Zahlungdes Weihnachtsgeldes.

Im entschiedenen Fall hatteder Arbeitnehmer zum 30.September des Jahres gekün­digt und somit Anspruch auf9/12 des vollen Weihnachts­geldes. Sofern ein Arbeitneh­mer daher vor Fälligkeit einerWeihnachtsgratifikation aus­geschieden ist, kanner jenachRegelung im ArbeitsvertragunterUmständennocheinan­teiliges Weihnachtsgeld vonseinem ehemaligen Arbeitge­ber beanspruchen. Hier emp­fiehlt sich, dies anhand desArbeitsvertrages prüfen zulassen. Auch für Arbeitgeberempfiehlt sich eine entspre­chende Prüfung.

u Der Autor ist Rechtsan­walt und Fachanwalt fürArbeitsrecht in der KanzleiSeidler & Kollegen in Weil amRhein.

Mischcharakter beachtenAnspruch auf Weihnachtsgeld für ausgeschiedene Mitarbeiter?

Bernd Andresen Foto: Archiv

KreisLörrach.DerBerlin­ClubDreiländereck hat auch in die­sem Jahr für  eine soziale Ein­richtung gespendet. DiesesMal ging die Spende des Ver­eins an das Erich­Reisch­Haus– Wohnungslosenhilfe im

Landkreis Lörrach.Nach einem Rundgang

durchdasHaus übermitteltenElke Sigmund und JürgenBraekow, erster und zweiterVorstand des Vereins, vieleGrüße vom Berlin­Club und

seinen Mitgliedern. StefanHeinz, Leiter des Hauses,nahm die Spende in Höhe von500 Euro dankbar entgegen­nahm. Das Geld werde in diemedizinische Versorgung derHilfebedürftigen fließen.

Für WohnungsloseBerlin­Club Dreiländereck spendet 500 Euro

Regio. Rund um die Uhr bietetdie Telefon­Seelsorge Men­schen in Not­ und Krisensitua­tionen Hilfe an. Beziehungs­probleme, Depressionen, Ein­samkeit –Gründegibt esviele,das kostenlose Hilfsangebotanzunehmen. Die Telefon­Seelsorge für die LandkreiseLörrach und Waldshut ruftnun dazu auf, die Arbeit tat­kräftig beziehungsweise mitSpenden zu unterstützen.

Für die Arbeit in der Tele­fon­Seelsorge ist laut den Ver­antwortlichen Wissen und Er­fahrung erforderlich, die Fä­higkeit, gut zuhören zu kön­nen, einen Hilfesuchenden zuverstehen, ihm Mut zu ma­chen, und zusammen mit ihmnach Handlungsmöglichkei­ten zu suchen. „Die Telefon­seelsorger nehmen Anteil amLeben von Menschen, die ein­sam sind oder Angst davor ha­ben, es zu werden. Mitunterführen sie auch Gespräche, indenen es um Leben oder Todgeht, etwa wenn unheilbarKranke oder Menschen mitSelbsttötungsabsichten anru­fen“, heißt es weiter. „Es gibtkeine Nummernanzeige imDisplay, und der Anruf er­scheint nicht in der Telefon­rechnung“, unterstreichen dieVerantwortlichen.

In der Dienststelle der Tele­fon­Seelsorge Lörrach­Walds­hut leisten 40 ehrenamtlicheMitarbeiter jeweilsetwazwölfStundenTelefondienst imMo­nat. Im vergangenen Jahr ha­bensieandie8000Anrufeent­gegengenommen.UmdenBe­lastungen dieses Dienstes ge­wachsen zu sein, werden dieTelefonseelsorger geschult inGrundlagen der Gesprächs­führung, Psychologie, Kon­fliktberatung und Krisenbe­wältigung. Die Ausbildungvon160Stundená45Minutenerstreckt sich über ein ganzes

Jahr. Der monatliche Aus­tausch in Gruppen in unter­stützender Supervision be­gleitet die Mitarbeiter inihrem Dienst am Telefon. ImneuenJahrbeginntwiedereinAusbildungskurs. Interessen­ten, die sich ehrenamtlich en­gagieren wollen, sind will­kommen, heißt es.

Zur Historie: Die heutigeTelefon­Seelsorge Lörrach­Waldshut ist aus einem vor 20Jahren von sozial engagiertenMitbürgern in Wehr gegrün­deten Trägerverein Sorgen­telefon für Erwachsene ent­standen. Eingebunden ist dieheimische Telefon­Seelsorgein das Netz der Telefon­Seel­sorge Deutschland mit bun­desweit105Dienststellen.DieTS Lörrach­Waldshut arbeitetrein ehrenamtlich. Nebenkirchlichen und öffentlichenZuschüssen finanziert sie sichüberwiegend durch Mit­gliedsbeiträge und Spenden.

u Die Telefon­Seelsorge istunter den bundeseinheitli­chen kostenlosen Nummer0800/1110111undTel.0800/111 0 222 Tag und Nacht zu er­reichen.

Sorgen teilenTelefon­Seelsorge sucht Unterstützer

Wer bei der Telefon­Seelsor­ge mitarbeiten möchte, kannsich unter Tel. 07672/90431melden.Spenden sind möglich aufdas Spendenkonto: VR­BankSchopfheim, Kto. 6111602,BLZ 68391500.MehrInfosgibtesauchdirektbei dem Verein „Sorgentele­fon für Erwachsene“, Träger­verein der Telefon­SeelsorgeLörrach­Waldshut, Postfach1249, 79657 Wehr, Telefon(Anrufbeantworter): 07762/807421, E­Mail: ts­wehr@t­online.de,u www.telefonseelsorge.de

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