Post on 03-Jan-2016
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Private Zusatzversicherungen für den Pflegefall werden jetzt gefördert: Bei einem Mindesteigenbeitrag von 10 EUR im Monat und einer Mindestleistung von 600 EUR Pflegegeld in Pflegestufe III, gewährt der Staat eine Zulage von 5 EUR. Ab sofort bietet die NÜRNBERGER mit dem Tarif NPV eine preiswerte Basisabsicherung.
NÜRNBERGER Pflegevorsorge mit Zulage vom Staat
NKV-News 03/2013NÜRNBERGER Pflegevorsorge
In Deutschland sind aktuell über 2 Mio. Menschen pflegebedürftig. Bis zum Jahr 2050 soll diese Zahl auf 5 Mio. steigen. Weiterhin sind 1,1 Mio. Menschen an Demenz erkrankt.Seit Januar 2013 gibt es die staatlich geförderte Pflegeversicherung für die private Vorsorge. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) wurde der sogenannte „Pflege-Bahr“ ins Leben gerufen.Das bedeutet: Der Staat bezuschusst private Pflegeversicherungen mit 5 EUR pro Monat. (60 EUR im Jahr)
Der Bedarf
Förderberechtigt ist jeder gesetzlich- oder privat Pflegepflicht-versicherte über 18 Jahre alt und vor Abschluss nicht pflegebedürftig. Es gilt: Eine private Vorsorge ist umso attraktiver, je früher man damit beginnt!
Die Zielgruppe
Mit der NÜRNBERGER Pflegevorsorge kann schon bei einem geringen Eigenbeitrag die höchstmögliche Förderquote erzielt werden für eine solide Grundsicherung.• Leistung bereits ab Pflegestufe 0 (bei Demenz)• mtl. 600 EUR Mindestabsicherung• keine Gesundheitsfragen• Zulage vom Staat: 60 EUR jährlich (5 EUR im Monat)• Mindesteigenbeitrag 10 EUR im Monat• Keine Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge
Die Inhalte – Tarif NPV
Die Leistungen im Überblick
Pflegebedürftigkeit Monatliche Leistung* Beispiel: Alter 50;
Beitrag 16,32 EUR**
Pflegestufe III 100% des versicherten Pflegegelds 600 EUR
Pflegestufe II 30% des versicherten Pflegegelds 180 EUR
Pflegestufe I 20% des versicherten Pflegegelds 120 EUR
Pflegestufe 0 10% des versicherten Pflegegelds 60 EUR
*Die Leistungen gelten ab dem 6. Versicherungsjahr; in den ersten 5 Jahren besteht eine Wartezeit. Diese entfällt bei Unfall.**Die Zulage in Höhe von 5 EUR ist noch nicht berücksichtigt
• Die Auszahlung der staatlichen Förderung wird über eine zentrale Stelle bei der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ abgewickelt.
• Der VN bevollmächtigt die NÜRNBERGER mit Vertragsabschluss, die Zulage bei der zentralen Stelle zu
beantragen.• Wir übermitteln der zentralen Stelle alle dafür notwendigen
Angaben• Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zahlt die zentrale Stelle
die Zulage direkt an die NÜRNBERGER aus.• Die Zulage wird unverzüglich dem begünstigten Vertrag
gutgeschrieben.
Fazit: Die Zulage beantragt die NÜRNBERGER – und diese fließt dann automatisch in die Pflegevorsorge. Der Kunde muss sich um nichts weiter kümmern.
Der Ablauf
NKV-News 03/2013NÜRNBERGER Pflegevorsorge
Anfang April steht Ihnen über BTnet ein Pflegekompass zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Rechentools können Sie dem Kunden auf einem Blick zeigen, wie seine Absicherung mit der ergänzenden Pflegevorsorge NPV aussieht und wie Kombinationsmöglichkeiten mit den Pflegetagegeldern PTS und/oder PTF eine bedarfsgerechte Absicherung inkl. staatlichem Zuschuss ermöglichen.
Auch im BTnet Bestandsaktionstool ist der neue Tarif rechenbar. So können Sie im Rahmen Ihrer Bestandsarbeit vorbereitete, VVG-konformen Anträge erstellen.
Selbstverständlich wird es auch ein Update unserer App NÜRNBERGER PflegeInfo geben. Hier kann der Anwender anhand eines zweiten Rechners (zulagenoptimiert) den geförderten Tarif inkl. einer Zusatzabsicherung mittels Tarif PTS rechnen.
Die Beratungstechnologie
KV104_201304 Antrag Tarif NPV (ab KW15 bestellbar)KV268_201304 Kombiantrag Tarif NPV, PTF, PTS (in Kürze bestellbar)KV282_201304 Kundeninfo (bestellbar)KV283_201304 Beitragsliste (nur PDF)KV143_005_201304 Verkaufshilfe (in Kürze bestellbar)Werbebrief, Drehscheiben
Nutzen Sie den neuen NÜRNBERGER Pflegevorsorgetarif als Türöffner für Ihren Verkauf!
Verkaufshilfen