Post on 08-Jul-2020
Nur Fliegen ist schöner? Untersuchung der Infrastruktur Flugplatz Bonn / Hangelar
von Uwe Seifert Tim Skambraks unter der Leitung von RA Weiler (Dozent an der FHöV NRW) Projektbetreuung durch Christiane Huetténes (Stadt Sankt Augustin)
2
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis.......................................................................... 4
Literaturverzeichnis ............................................................................... 5
Quellenverzeichnis (Internet)................................................................. 5
Einführung (Tim Skambraks / Uwe Seifert) ....................................... 6
1. Definitionen (Uwe Seifert) ............................................................... 9
1.1 Infrastruktur ..................................................................................... 9
1.2. Definition - Allgemeine Luftfahrt - ................................................. 11
1.3. Definition - (Verkehrs-)Landeplatz -.............................................. 11
1.4 Funktion eines (Schwerpunkt)-Verkehrslandeplatzes.................... 12
1.5 Flugbetrieb an unkontrollierten Flugplätzen................................... 14
1.6 Flugleiter und Beauftragter für Luftaufsicht (BfL) ........................... 14
2. Kurzbeschreibung Sankt Augustin (Tim Skambraks) ................ 15
3. Flugplatz-Problematik „Bonn / Hangelar“ (Tim Skambraks) ..... 16
4. Flugplatzinfrastruktur (Uwe Seifert)............................................. 22
4.1 Allgemeine Daten .......................................................................... 23
4.1.1 Bezeichnung .............................................................................. 23
4.1.2 Halter des Flugplatzes................................................................ 23
4.1.3 Lage des Flugplatzes ................................................................. 23
4.1.4 Zugelassene Luftfahrzeuge ........................................................ 23
4.1.5 Betriebszeit................................................................................. 23
4.1.6 Flugbetriebsbereich .................................................................... 23
4.1.7 Tankstelle ................................................................................... 24
4.1.8 Gastronomie ............................................................................... 24
4.1.9 Abstellmöglichkeiten / Hallenstellplätze...................................... 24
4.2 Luftaufsicht .................................................................................... 29
4.3 Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH............................................. 30
4.4 Firmen auf dem Flugplatz.............................................................. 30
4.5 Vereine auf dem Flugplatz............................................................. 32
4.6 Nutzung durch Bundespolizei ........................................................ 34
4.7 Kampfmittel ................................................................................... 34
4.8 Zufahrt ........................................................................................... 36
4.9 Vor- u. Nachteile des Verkehrslandeplatzes Bonn / Hangelar....... 37
5. Technische Infrastruktur (Tim Skambraks)................................. 39
3
5.1. Versorgung................................................................................... 39
5.1.1. Wasserversorgung .................................................................... 39
5.1.2. Abwasser................................................................................... 39
5.1.3. Elektrizität .................................................................................. 39
5.1.4. Gasversorgung .......................................................................... 40
5.2. Verkehrsinfrastruktur .................................................................... 40
5.2.1. Straßenverkehr.......................................................................... 40
5.2.2. Schienen- und öffentlicher Personennahverkehr....................... 42
5.2.3. Flugverkehr................................................................................ 43
6. Soziale Infrastruktur (Tim Skambraks) ........................................ 44
6.1. Bildungseinrichtungen .................................................................. 44
6.2. Gesundheitswesen ....................................................................... 46
6.3. Wissenschaftseinrichtungen......................................................... 46
7. Zukünftige Entwicklung (Tim Skambraks / Uwe Seifert) ............ 46
7.1. Entwicklung ohne Verlängerung der Start- und Landebahn ......... 46
7.2 Entwicklung mit Verlängerung der Start- und Landebahn ............. 47
7.2.1 Aero-Business-Park.................................................................... 49
7.2.2 Verkehrsanbindung / Zufahrtstraße ............................................ 50
7.3 Ideen für Flugplatz u. Umfeld......................................................... 52
8. Fazit (Tim Skambraks / Uwe Seifert) ............................................ 53
4
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
Anm. Anmerkung
bzw. beziehungsweise
ca. circa
cm Zentimeter
d.h. das heißt
DFS Deutsche Flugsicherung
Dipl. Diplom
Dr. Doktor
e.V. eingetragener Verein
etc. et cetera
FH Fachhochschule
Geogr. Geograph
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
ha Hektar
i.d.R. in der Regel
ICE Intercity Express
inkl. inklusive
kg Kilogramm
LKW Lastkraftwagen
m Meter
MwSt. Mehrwertsteuer
Nr. Nummer
NRW Nordrhein-Westfalen
o.g. oben genannte
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
PKW Personenkraftwagen
Prof. Professor
s.o. siehe oben
sog. so genannte
t Tonnen
u.a. unter anderem
z.B. zum Beispiel
5
Literaturverzeichnis:
König, Jan Diplomarbeit zum Verkehrslandeplatz
Stadtlohn-Vreden
Klophaus, Richard Wissenschaftliche Forschungsstudie im
Auftrag der Interessengemeinschaft der
Regionalflughäfen (März 2006)
Hartwig, Karl-Hans / Gemeinsame Stellungnahme zur öffentlichen
Malina, Robert Anhörung „Flughäfen“ am 20.03.07
- Gutachten des Deutschen Zentrums für Luft- u. Raumfahrt e.V. zum
Funktionserhalt der Flugplätze für den Geschäftsreiseluftverkehr
(April 2004)
- Masterplan zur Entwicklung der Flughafeninfrastruktur der Initiative
„Luftverkehr für Deutschland“ (Dezember 2006)
- Luftverkehrskonzeption NRW 2010
- Broschüre Luftverkehrsinfrastruktur NRW
- Stadtentwicklungskonzept Sankt Augustin 2025
Quellenverzeichnis (Internet):
www.bpb.de
www.lexikon.meyers.de
www.lba.de
www.luftrecht-online.de
www.wikipedia.de
www.raytheon.com
www.edkb.de
www.bundespolizei.de
www.stadtplan.net
Google Earth
6
Einführung Das Projektthema für das Projektstudium im Studienjahr 2007 / 2008
lautet „Nur Fliegen ist schöner?“.
Quelle: Hr. Unterberg
Folgende Gesichtspunkte stehen im Mittelpunkt des Gesamtprojekts:
• Stadtentwicklungskonzept und der Flugplatz Bonn / Hangelar
• Standortuntersuchung regionaler Flugplätze im Vergleich
(Mittelstädte)
• Mängel des Standortes Flugplatz Bonn / Hangelar
• Möglichkeiten der Stärkung der Prosperität (konjunktureller
Aufschwung) des Flugplatzes Bonn / Hangelar
Dieses Projekt wird stellvertretend für die Stadt Sankt Augustin, von
Frau Huetténes und als Projektleiter von Herrn Weiler, Dozent an der
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, begleitet. Das Projekt
wurde in der Zeit vom 29.10.2007 bis 04.01.2008 durchgeführt.
Die vorliegende Projektarbeit, als Teil des Gesamtprojektes, befasst
sich schwerpunktmäßig mit der „Untersuchung der Infrastruktur des
Flugplatzes Bonn / Hangelar“, einschließlich der Mängel und
Möglichkeiten des Standortes.
7
Zu Beginn der Ausarbeitung erfolgt zunächst eine kurze Definition der
wichtigsten Begriffe, der eine Kurzbeschreibung der Problematik des
Flugplatzes Bonn / Hangelar am Wirtschaftsstandort Sankt Augustin
folgt.
Anschließend wird der Ist-Zustand der Flugplatzinfrastruktur, verknüpft
mit der technischen (Verkehr) und sozialen Infrastruktur (FH,
Herzzentrum etc.) der Stadt Sankt Augustin, dargestellt.
Abschluss der Arbeit bildet ein Blick in die Zukunft des Flugplatzes
Bonn / Hangelar.
Die Material- und Informationsbeschaffung für unsere Auswertung stellt
sich wie folgt dar:
- Recherchen im Internet (siehe Quellenverzeichnis)
- Gesprächspartner waren:
o für die Stadt Sankt Augustin: Frau Huetténes
(Baudezernat der Stadt Sankt Augustin) u. Herr Gleß
(Technischer Beigeordneter der Stadt Sankt Augustin)
o für die Flugplatzgesellschaft:
Jürgen Unterberg – Betriebsleiter des Flugplatzes
o soziale Infrastruktur Sankt Augustin und Umgebung:
FH Sankt Augustin - Hr. Prof. Dr. Geilen /
Fachbereichsleiter Maschinenbau
Internationale FH Bad Honnef
- Hr. Prof. Dr. Leibold
Frauenhofer Institut / Institutszentrum Birlinghoven
- Hr. Prof. Dr. Trottenberg (Vorsitzender
Institutsleiterrat)
Kinderherzzentrum Sankt Augustin / Asklepius-
Klinik – Hr. Landwehr (Geschäftsführer)
Ein Versuch der Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei am Standort
Hangelar, verbunden mit der Bitte um Beantwortung - projektbezogener
Fragen wurde unternommen. Dieser blieb leider erfolglos.
8
Nützliche Arbeitshilfen bildeten:
die Diplomarbeit des Dipl.-Geogr. Jan König zum Verkehrslandeplatz
Stadtlohn-Vreden, das Stadtentwicklungskonzept Sankt Augustin 2025,
die Studie von Prof. Dr. Klophaus für die Interessengemeinschaft der
Regionalflughäfen (März 2006), die Luftverkehrskonzeption NRW 2010,
ein Gutachten vom April 2004 des Deutschen Zentrums für Luft- u.
Raumfahrt e.V. sowie der Masterplan zur Entwicklung der
Flughafeninfrastruktur der Initiative „Luftverkehr für Deutschland“ vom
Dezember 2006.
Besonderer Dank gilt Herrn Unterberg, dem Betriebsleiter des Flug-
platzes Bonn / Hangelar, der uns in Form von ausführlichen
Gesprächen, Rundgängen und Überlassung von Bildmaterial tatkräftig
unterstützte.
9
1. Definitionen
1.1 Infrastruktur
Infrastruktur nach „Das Lexikon der Wirtschaft“ 1 Alle staatlichen und privaten Einrichtungen, die für eine ausreichende
Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung als erforderlich gelten.
Die Infrastruktur wird meist unterteilt in technische Infrastruktur (z.B.
Einrichtungen der Verkehrs- und Nachrichtenübermittlung, der Energie-
und Wasserversorgung, der Entsorgung) und soziale Infrastruktur (z.B. Schulen, Krankenhäuser, Sport- und Freizeitanlagen,
Einkaufsstätten, kulturelle Einrichtungen).
Infrastruktur nach „Meyers Lexikon online“ 2 Ursprünglich Begriff der militärischen Fachsprache für den Streitkräften
dienende ortsfeste Anlagen und Einrichtungen (z.B. Kasernen,
Flugplätze, Brücken), seit den 1960er-Jahren in den Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften Bezeichnung für die Gesamtheit der Anlagen,
Einrichtungen und Gegebenheiten, die den Wirtschaftseinheiten als
Grundlage ihrer Aktivitäten vorgegeben sind. Hierzu zählen z.B.
Einrichtungen des Verkehrs- und Kommunikationswesens, der
Energieversorgung (technische Infrastruktur); Kindergärten, Schulen,
Sportanlagen, Krankenhäuser, Altenheime (soziale Infrastruktur) als
materielle Infrastruktur; daneben unterscheidet man institutionelle
Infrastruktur (Normen, Verfahrensweisen einer Volkswirtschaft) und
personelle Infrastruktur (geistige, unternehmerische, handwerkliche
Fähigkeiten der am Wirtschaftsprozess Beteiligten).
1 Quelle: www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=64JGDN 2 Quelle: http://lexikon.meyers.de/meyers/Infrastruktur
10
Folgende Arten zählen zur öffentlichen Infrastruktur:
Technische Infrastruktur - Versorgung
Müllentsorgung, Abwasser, Wertstoffverwertung, Trinkwasser,
Elektroenergie, Gas, Fernwärme
- Kommunikation
Fernsehen, Internet, Telefon
- Verkehrsinfrastruktur
• öffentlicher Verkehr
Binnengewässer, Seeschifffahrt, Eisenbahnen (Nah- und
Fernbahn), Öffentlicher Personenverkehr (ÖPNV und
Personenfernverkehr Fernbus), Luftverkehr, Flughäfen,
Navigationsfunksender für Luft- und Seefahrzeuge
• Individualverkehr
Straßen, Radwege, Gehwege
Soziale Infrastruktur - Bildungssystem, Bildungseinrichtungen
Bibliotheken, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen,
Hochschulen, Kindergärten, Kinderkrippen, Kindertagesstätten,
Schulen, Universitäten
- Dienstleistungen
Kinderbetreuungs-Einrichtungen, Pflegedienste, Vereinswesen
- Gesundheitssystem
Krankenhäuser, Rettungsdienste, Wasserrettung
- Kulturelle Einrichtungen
Ausstellungsräume, Bibliotheken, Museen, Sehenswürdigkeiten,
11
Tourismus
- Öffentliche Sicherheit
Feuerwehr, Katastrophenschutz, Militär, Polizei, Technisches
Hilfswerk
- Rechtssystem
Gericht, Kanzlei, Recht
- Verwaltung
Regierung (Staatsverwaltung), Landesverwaltung,
Kommunalverwaltung, Stadtverwaltung
1.2. Definition - Allgemeine Luftfahrt -
Als Allgemeine Luftfahrt (General Aviation) wird der gesamte,
außerhalb der Fluglinien- und des programmierten Charterverkehrs
durchgeführte, nichtgewerbliche und gewerbliche Flugbetrieb
bezeichnet, soweit er mit kleineren Flugzeugen, i.d.R. unter 5,7 t
Höchstabfluggewicht, durchgeführt wird.
Hierzu zählen Geschäftsreiseflüge (gewerbliche Taxiflüge und
Werkluftverkehr), Arbeitsflüge (Landwirtschafts-, Überwachungs-,
Vermessungs-, Reklame-, Luftbild- und geophysikalische Flüge),
Rettungs- und Ambulanzflüge, Flugschulung und -ausbildung sowie
private Reise- und Sportflüge.3
Im Jahr 2006 waren in der Bundesrepublik Deutschland lt. Luftfahrzeug-
bundesamt 20.865 Luftfahrzeuge registriert, wovon 20.146 Luft-
fahrzeuge zur Allgemeinen Luftfahrt gezählt werden,d.h. 96,6 % aller
registrierten Luftfahrzeuge.4
1.3. Definition - (Verkehrs-)Landeplatz -
Landeplätze, wie auch Flughäfen und Segelfluggelände gehören nach
§ 6 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) zu den Flugplätzen.
3 Luftverkehrskonzeption NRW 2010 (6.1.9) 4 Quelle: www.lba.de/cln_009/nn_54148/DE/_C3_96ffentlichkeitsarbeit/Statistiken/Bestand.html (Stand: 20.12.07)
12
Gemäß § 49 Abs. 1 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) sind
Landeplätze Flugplätze, die nach Art und Umfang des vorgesehenen
Flugbetriebs einer Sicherung durch einen Bauschutzbereich nach § 12
des Luftverkehrsgesetzes nicht bedürfen und nicht nur als Segelflug-
gelände dienen.5
Nach Abs. 2 Nr. 1 LuftVZO werden Landeplätze genehmigt als
Landeplätze des allgemeinen Verkehrs (Verkehrslandeplätze).
Genehmigungsbehörde ist hier nach § 50 LuftVZO die Luftfahrtbehörde
des Landes, in dem das Gelände liegt.
Zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sind Starts und Landungen
an Landeplätze mit mehr als 15.000 Flugbewegungen pro Kalenderjahr
gemäß § 1 Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung zusätzlich im Rahmen
der zeitlichen Beschränkungen6 des §1 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 Landeplatz-
Lärmschutz-Verordnung untersagt.
Landeplätze haben eine festgelegte, im Luftfahrthandbuch (Teil AIP
VFR) veröffentlichte Betriebspflicht, d.h. Zeiten, zu denen sie geöffnet
und anfliegbar sein müssen. „Der Begriff „Schwerpunkt-Verkehrslandeplatz für den Geschäftsreise-
luftverkehr“ (SLP) wird nach unseren Informationen ausschließlich in
NRW benutzt. Ein SLP ist gemäß der Luftverkehrskonzeption 2010 des
Landes NRW ein Verkehrslandeplatz, der neben seiner Funktion als
Station für die Allgemeine Luftfahrt auch einen regionalen Schwerpunkt
für den Geschäftsreiseluftverkehr darstellt und daher von Bedeutung für
die Luftfahrtinfrastruktur in NRW ist.“7
1.4 Funktion eines (Schwerpunkt)-Verkehrslandeplatzes
Während Geschäftsreisende an internationalen Verkehrsflughäfen
hauptsächlich den Linienverkehr der Luftverkehrsgesellschaften nutzen,
5 Gemäß § 17 Luftverkehrsgesetz können die Luftfahrtbehörden jedoch bestimmen, dass eine Baugenehmigung nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde erteilt werden darf (beschränkter Bauschutzbereich). 6 Nr 1. montags bis freitags vor 7.00 Uhr, zwischen 13.00 und 15.00 Uhr Ortszeit und nach Sonnenuntergang, Nr. 2. samstags, sonntags und an Feiertagen vor 9.00 Uhr und nach 13.00 Uhr Ortszeit. 7 Gemeinsame Stellungnahme Prof. Hartwig / Dr. Malina zur öffentlichen Anhörung „Flughäfen“ am 20.03.07
13
wird ihre Nachfrage an Regionalflughäfen durch den Linien-, Taxi- u.
Werkverkehr und an den Verkehrslandeplätzen durch den Taxi- u.
Werkverkehr bedient.
Die Funktion der Schwerpunkt-Verkehrslandeplätze liegt folglich - außer
in der Vorhaltung von Infrastruktur für die Allgemeine Luftfahrt -
insbesondere im Zugang für Geschäftsreisende zum
„Individualluftverkehr“ mit eigenem, bzw. firmeneigenem Gerät im
Werkverkehr oder mit gechartertem Gerät im Taxiverkehr. Insofern
üben die Verkehrslandeplätze im Segment des Geschäftsreiseverkehrs
eine Ergänzungsfunktion zu den Verkehrsflughäfen aus.
Verkehrslandeplätze werden von den Geschäftsreisenden vor allem
dann genutzt, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von weniger als einer
Stunde erreichbar sind und die Zielorte in der Nähe anderer
anfliegbarer Flugplätze liegen. Also dann, wenn die Nachfragestruktur
der Unternehmen hinsichtlich Reisezielen und -distanzen so ist, dass
die selbst organisierten bzw. durchgeführten Flüge Vorteile gegenüber
den mit Angeboten der Luftverkehrsgesellschaften durchgeführten
Flugreisen bieten.8
Luftverkehrsinfrastruktur NRW aus der gleichnamigen Broschüre des Ministeriums für Verkehr, Energie u.
Landesplanung (MVEL) (jetzt Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW)
8 Gutachten der DLR vom April 2004 zum Funktionserhalt der Flugplätze für den Geschäftsreiseluftverkehr
14
1.5 Flugbetrieb an unkontrollierten Flugplätzen
An unkontrollierten Flugplätzen (Landeplätzen) findet ausschließlich
Sichtflugverkehr (VFR) statt, auch wenn ein Luftfahrzeug bis in die
Nähe dieses Flugplatzes nach Instrumentenflugregeln (IFR) fliegt (in
diesem Falle wäre ein Flugregelwechsel erforderlich).
Hier liegt es überwiegend in der Verantwortung des Flugzeugführers,
für die Sicherheit im Flugplatzverkehr zu sorgen und sich in den
Verkehrsfluss sicher einzuordnen. Die dort eingerichteten
Bodenfunkstellen (INFO) halten einen Informationsdienst vor, der
Verkehrshinweise und bei Gefahr auch Weisungen erteilen kann.
Örtliche Regelungen, wie Platzrunden, Lärmminderungsverfahren,
Auflage zur Hörbereitschaft und evtl. besondere An- und Abflug-
verfahren sind im Luftfahrthandbuch, AIP/VFR, zusammen mit den
Sichtanflugkarten veröffentlicht.9
An unkontrollierten Flugplätzen sind so genannte „Beauftragte für
Luftaufsicht“ (BfL) als Vertreter der Landesluftfahrtbehörde tätig.
Außerdem hat der Landeplatzhalter gemäß § 53 Abs. 3 LuftVZO
auf Verlangen der Genehmigungsbehörde eine oder mehrere Personen
als Flugleiter zu bestellen.
1.6 Flugleiter und Beauftragter für Luftaufsicht (BfL)
Der Flugleiter hat, als Vertreter des Platzhalters, auf einem
unkontrollierten Flugplatz für einen betriebssicheren Zustand des
Flugplatzes und für einen ordnungsgemäßen Betrieb zu sorgen.
Der Flugleiter ist befugt, Luftfahrzeugführern Anweisungen nach § 22
Abs. 1 Nr. 2 LuftVO zu erteilen und Entscheidungen nach § 22 Abs. 3
LuftVO zu treffen.
Gegenüber den in der Luft befindlichen Luftfahrzeugführern hat der
Flugleiter nur eine beratende Funktion. Weiterhin muss er
Landegebühren erheben, Start- und Landemeldungen an die DFS
übermitteln, Freigaben der DFS an die Piloten übermitteln
(üblicherweise nur im Luftraum F), Funkverkehr durchführen, 9 Quelle: http://www.luftrecht-online.de/einzelheiten/verkehr/flbetrieb.htm (Stand 02.12.07)
15
Bodensignale aktualisieren, Unterstützung bei Navigation geben,
Gefahren für den Flugverkehr abwehren, den Flugbetrieb
dokumentieren (Führung des Hauptflugbuchs), Bestätigungen
durchführen und Rettungsaktionen bei Unfällen koordinieren.
An Verkehrslandeplätzen ist der Flugleiter häufig gleichzeitig der
Beauftragte für Luftaufsicht.
Reine Flugleiter und BfL unterscheiden sich grundsätzlich durch die
Rechtsgrundlage. Für den Flugleiter gilt Privatrecht (Vertreter des
Platzhalters), für den BfL gilt öffentliches Recht (Vertreter der
Landesluftfahrtbehörde).10
2. Kurzbeschreibung Sankt Augustin
Der Flugplatz Bonn / Hangelar liegt eingebettet in die Stadt Sankt
Augustin, mit 57.000 Einwohnern zweitgrößte Stadt im Rhein-Sieg-
Kreis.
Sankt Augustin ist 1969 durch den Zusammenschluss von sieben
kleineren Gemeinden entstanden. Sie besteht aus den zum Grossteil
durch traditionell ländliche Strukturen geprägten Stadtteilen
Birlinghoven, Buisdorf, Hangelar, Meindorf, Menden, Mülldorf,
Niederpleis und Sankt Augustin-Ost.
Sankt Augustin verfügt über eine direkte Autobahnanbindung, welche
die Erreichbarkeit von Großstädten wie Köln, Düsseldorf oder Frankfurt
erleichtert. Städte wie Bonn oder Siegburg sind bequem mit den
öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, eine direkte Anbindung an
die ICE-Strecke Köln / Frankfurt (Main) ist ebenfalls vorhanden.
Diesen Voraussetzungen hat es Sankt Augustin zu verdanken, das es
zu einem Standort mit ungewöhnlich vielen Institutionen von
überregionaler Bedeutung geworden ist.
So zum Beispiel das Fraunhofer-Institutszentrum Birlinghoven, bei dem
4 Institute und 2 Teilinstitute angesiedelt sind, die Fachhochschule
Bonn-Rhein-Sieg / Abteilung Sankt Augustin, die Asklepios Klinik mit 10 Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Flugleiter (Stand 02.12.07)
16
angeschlossenem Kinderherz-Zentrum, das Logistikamt der
Bundeswehr, die Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr,
das Bundespolizeipräsidium West, der Hauptverband der Gewerblichen
Berufsgenossenschaften sowie der Zentralverband Sanitär, Heizung,
Klima.
Sankt Augustin ist somit zu einem Standort für medizinische Forschung
und Anwendung, für Informations- und Kommunikationstechnik und für
die wissenschaftliche Aus- und Fortbildung geworden. Darüber hinaus
bietet Sankt Augustin ein vielfältiges Angebot an Einkaufs- und
Freizeitmöglichkeiten.11
3. Flugplatz-Problematik „Bonn / Hangelar“
a. Problematik JAR-OPS 1
Das Flughafenkonzept der Bundesregierung vom 30. August 2000
erstellt vom Bundesministerium für Verkehrs-, Bau- und
Wohnungswesen stellt fest, dass kein anderer Wirtschaftsbereich in
den letzten zwei Jahrzehnten solch hohe und langfristig stabile
Wachstumsraten aufzuweisen hat, wie der Luftverkehr und die
Luftverkehrswirtschaft. Die Wachstumsprognosen bis zum Jahr 2015
schwanken zwischen 3,7 Prozent und 5,9 Prozent jährlich.
Aufgrund dieses prognostizierten erhöhten Luftverkehrsaufkommens,
sind auf Empfehlung der „Arbeitsgemeinschaft europäischer
Luftfahrtbehörden (Joint Aviation Authorities) neue Betriebsvorschriften
und Sicherheitsstandards, die sog. „Joint Aviation Requirements for
Operations (JAR-OPS 1)“ eingeführt worden. Diese sollen helfen, die
bisher unterschiedlichen, nationalen flugbetrieblichen Regelungen in
der Europäischen Union zu standardisieren.
U.a. haben diese Auswirkung auf den Einsatz von Zivilflugzeugen im
Geschäftsreiseluftverkehr mit bis zu 5,7 t höchstzulässigem
Startgewicht.
Die im gewerblichen Luftverkehr eingesetzten Flugzeuge mit
Propellerantrieb benötigen Start- bzw. Landebahnen, die spätestens
seit dem 01. Januar 2005 den JAR-OPS 1-Vorschriften entsprechen
11 Strukturdaten_06.pdf: „Kurzbeschreibung Sankt Augustin“
17
müssen. Da diese Vorschriften durch die fünfte
Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (5. DV
LuftBO) vom 05. Oktober 1998 auch in das deutsche Luftrecht
übernommen wurden, sind die Flughäfen aufgefordert ihre Start- und
Landebahnen dem internationalen Standard anzupassen.
Dies hat zur Folge, dass ab dem 01.01.2005 zusätzliche
Sicherheitsfaktoren von 1,25 für die Startrollstrecke und von 1,43 für die
Landestrecke von den Propellerflugzeugen berücksichtigt werden
müssen. Für den Flugplatz Bonn / Hangelar bedeutet dies wiederum,
dass dieser über eine Start- und Landebahn mit einer Gesamtlänge
zwischen 1.200 m und 1.400 m verfügen müsste, um weiterhin von
allen im Geschäftsreiseluftverkehr üblicherweise eingesetzten
Flugzeugen angeflogen werden zu können.12
Ohne die entsprechende Verlängerung würde der Flugplatz in Zukunft
nur noch eingeschränkt der Allgemeinen Luftfahrt zur Verfügung stehen
und überwiegend von privaten Reise- und Sportfliegern genutzt werden
können.
Aus verkehrs- und strukturpolitischen Erwägungen hält die
Luftverkehrskonzeption 2010 NRW die Aufrechterhaltung der Funktion
der Schwerpunkt-Verkehrslandeplätze, somit auch von Bonn /
Hangelar, für wünschenswert.
Die Luftverkehrskonzeption stellt in ihrer Handlungsoption 20n klar, das
die Aufrechterhaltung der Funktion als Schwerpunkt-Verkehrslandeplatz
davon abhängt, ob ein entsprechender Ausbau flugplatztechnisch
möglich und luftrechtlich genehmigungsfähig ist und ob der
Flugplatzunternehmer sich für die Realisierung der Sicherheits-
maßnahmen entscheidet.13
Ein Ausbau der Start- und Landbahn des Flugplatzes Bonn / Hangelar,
hätte lediglich zur Folge, dass der Status Quo der möglichen Nutzung
erhalten bleibt.
12 Dipl.-Geogr. Jan König „Der Verkehrslandeplatz Stadtlohn-Vreden“ 13 Gutachten des DLR zum Funktionserhalt der Flugplätze im Auftrag des MVEL vom April 2004
18
Gemäß der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät hat der Luftfahrzeug-
führer bzw. Luftfahrtunternehmer dafür Sorge zu tragen, dass er sein
Flugzeug in Übereinstimmung mit den im Lufttüchtigkeitszeugnis
enthaltenen Angaben und innerhalb der im Flughandbuch enthaltenen
zugelassenen Betriebsgrenzen betreibt. Dies bedeutet, dass er nur auf
Flugplätzen starten und landen darf, die über entsprechend lange Start-
und Landestrecken verfügen.
Um folglich eine Aufrechterhaltung der Geschäftsreiseflüge im
gewerblichen Verkehr für alle hierbei eingesetzten Flugzeugtypen zu
gewährleisten, müssen die Start- und Landebahnen der Schwerpunkt-
Verkehrslandeplätze diesen Betriebsvorschriften entsprechend
angepasst werden.
b. Verfahren zur Ermittlung der benötigten Start- u. Landestrecken Zur Ermittlung der auf den Verkehrslandeplätzen benötigten Start- und
Landestrecken werden auf Basis des auf den einzelnen Landeplätzen
im Geschäftsreiseverkehr eingesetzten Fluggeräts sog.
„Bemessungsflugzeuge“ definiert und durch die in den Handbüchern
aufgeführten Leistungsdaten die nach JAR-OPS 1 erforderlichen
Bahnstrecken ermittelt. Diese so abgeleiteten Strecken werden
anschließend mit den vorhandenen Längen und den geplanten
Ausbaulängen der Start- und Landebahnen der einzelnen Schwerpunkt-
Verkehrslandeplätze verglichen.
Das Bemessungsflugzeug soll einem Flugzeugtyp entsprechen, der
sowohl heute als auch in Zukunft an den betrachteten Flugplätzen
typischerweise von Geschäftsreisenden genutzt wird. Nach JAR-OPS 1
muss es sich dabei um ein ein- oder zweimotoriges Flugzeug mit einem
maximalem Startgewicht bis zu 5,7 t und maximal 9 Fluggastsitzen
handeln.
Als Bemessungsflugzeug wurde das Propellerflugzeug Beechcraft King
Air B 200 (Beech 200) ausgewählt, da es sich seit vielen Jahren als
typisches Fluggerät in dem Geschäftsreisesegment etabliert hat. Auch
zukünftig ist davon auszugehen, dass dieses Flugzeug eine
19
bedeutende Stellung im Geschäftsreiseluftverkehr einnehmen wird. Die
Beech 200 hat ein maximales Start- und Landegewicht von 5.690 kg
und liegt somit am oberen Rand des maximal zulässigen Startgewichts.
Bemessungsflugzeug Beechcraft King Air B 200 Quelle: www.raytheon.com/newsroom/photogal/beech_kab200_h.htm (Stand: 20.12.07)
Für die im Rahmen dieser Untersuchung vorgenommenen
Berechnungen ist vor allem die Landestrecke von Bedeutung. Für den
Startvorgang benötigen die Bemessungsflugzeuge in der Regel eine
geringere Bahnlänge als für den Landevorgang. Die Landestrecke wird
den Flughandbüchern entnommen.
Die Landestrecke eines Flugzeuges ist vor allem abhängig von seiner
Zuladung, d.h. der Anzahl der Personen an Bord (Besatzung und
Passagiere), der zusätzlich mitgeführten Nutzlast und dem für den Flug
notwendigen Kraftstoff, dem vorgesehenen Landeverfahren sowie dem
Zustand der Landebahn. Deshalb werden für das Bemessungsflugzeug
zwei verschiedene Fälle untersucht; zum einen werden die
Landestrecken bei voller Zuladung bzw. maximalem Landegewicht und
zum anderen bei einem minimalen Landegewicht ermittelt. Außerdem
werden für die Beech 200 noch Landungen mit und ohne Schubumkehr
unterschieden.
20
Im praktischen Flugbetrieb werden Landungen mit maximalem
Landegewicht in nur wenigen Fällen auftreten. Sie kommen dann vor,
wenn z.B. aus technischen Gründen ein Weiterflug nach dem Start
abgebrochen werden muss. Meist kann in derartigen Fällen davon
ausgegangen werden, dass ein Ausweichflughafen mit
entsprechend langer Bahn - wie das Flugplatzsystem NRW ihn in
ausreichender Nähe für jeden Schwerpunkt-Verkehrslandeplatz bietet -
erreicht werden kann.
Die weitaus größte Anzahl der Flüge wird nicht mit voller, sondern mit
einer deutlich geringeren Zuladung, die vor allem von der Entfernung
zum Zielort abhängig ist, durchgeführt.
Deshalb wird als Minimalfall angenommen, dass im Flugzeug nur der
für den Streckenflug benötigte Kraftstoff und Reservekraftstoff
einschließlich für den Flug zu einem Ausweichflughafen mitgenommen
wird. Bei der Landung sind folglich annähernd nur noch die
vorgeschriebenen Kraftstoffreserven in den Tanks vorhanden.
Unter Zugrundelegen der benötigten Kraftstoffreserven und der
Annahme von einer mittleren Passagierzahl von 4 Personen ergibt sich
eine Zuladung für die Beech 200, die etwa 40 % der maximalen
Nutzlast entspricht.
Diese Streckenlängen bilden somit die Basis für die JAR-OPS 1-
kompatiblen Landebahnlängen. Anhand der Angaben der folgenden Tabelle lässt sich entnehmen, dass
der Verkehrslandeplatz Bonn / Hangelar nach einer Verlängerung der
Start- u. Landebahn in die Lage versetzt wird, den o.g. Geschäfts-
reiseflugzeugen das Starten u. Landen in Bonn / Hangelar auch
weiterhin zu ermöglichen.14
14 Gutachten des DLR zum Funktionserhalt der Flugplätze im Auftrag des MVEL vom April 2004, S. 57 ff
21
Vergleich der Landestrecken nach JAR-OPS 1mit den geplanten nutzbaren Bahnverlängerungen der Verkehrslandeplätze - bei einer Flugzeugzuladung von 40 % mit und ohne Schubumkehr
22
4. Flugplatzinfrastruktur
Schematische Darstellung des Flugplatzgeländes Quelle: www.edkb.de/Download%20Angebote/AIP%20AERODROMECHART%20EDKB%2007.2006.pdf
Luftaufnahme des Flugplatzgeländes Quelle: Hr. Unterberg
23
4.1 Allgemeine Daten
Das Flugplatzgelände ist eine ca. 76 ha große, bundeseigene
Liegenschaft, die von der Flugplatzgesellschaft gepachtet wurde.
4.1.1 Bezeichnung
Verkehrslandeplatz und Segelfluggelände Bonn / Hangelar
- Landeplatz des allgemeinen Verkehrs -
4.1.2 Halter des Flugplatzes
Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH
4.1.3 Lage des Flugplatzes
3 NM NO Bonn
4.1.4 Zugelassene Luftfahrzeuge
- Motorflugzeuge und Drehflügler bis zu 5.700 kg zulässiges
Höchstgewicht (MTOW);
- selbststartende Motorsegler;
- Segelflugzeuge und nichtselbststartende Motorsegler bei
Winden- und Flugzeugschlepp
- Dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge (PPR) /
keine Ultraleicht-Drachen (zu langsam)
4.1.5 Betriebszeit
Der Verkehrslandeplatz ist im Winter (01.11. - 28.02.) von 9:00 Uhr bis
Sonnenuntergang (plus 30 Minuten) und im Sommer (01.03. - 31.10.)
von 8:00 Uhr bis spätestens 20:30 Uhr geöffnet. Durch vorherigen
Antrag ist im Winter auch eine Frühabfertigung zwischen 8:00 und 9:00
Uhr möglich.
4.1.6 Flugbetriebsbereich
Der Flugbetriebsbereich besteht u.a. aus Vorfeld, Taxi-Way,
asphaltierter Start- und Landebahn (SLB) 800 m x 30 m und einer
Graslandebahn mit 1000 m.
24
Auf der Nordseite befinden sich drei Anlagen für Windenstarts mit
jeweils 2 Seilen und einer Bahnlänge von max. 1100 m, sowie einem
Abstellplatz für Zeppeline.
4.1.7 Tankstelle
Auf dem Platz wird eine Tankstelle für Luftfahrzeuge vorgehalten, die
folgende Kraftstoffe anbietet:
- Avgas 100 LL (für Kolbenmotoren) leicht verbleites Flugbenzin
2,18 € / Liter inkl. MwSt.
- Kerosin (Jet A1) (für Turbinentriebwerke)
1,86 € / Liter inkl. MwSt.
- Super Plus bleifrei (Luftsport)
1,86 € / Liter inkl. MwSt.
(Alle Preise beinhalten anteilig Kosten der Mineralölsteuer und einen
Erdölbevorratungsbeitrag; Stand 13.12.2007)
Die höheren Preise der Kraftstoffe gegenüber den Preisen an normalen
Tankstellen kommen zustande, weil der Treibstoff wie Flugkraftstoff
gelagert u. überprüft werden muss.
Steuerbefreites Flugbenzin ist nur für den gewerblichen Bereich, mit
Ausnahme der Flugschulen, verfügbar.
4.1.8 Gastronomie
Ein Gastronomiebetrieb am Platz ist vorhanden, wird aber wegen
Unklarheiten / Pachtstreitigkeiten nicht betrieben.
Lediglich das Clubheim "Tant' Tinchen" kann von den entsprechenden
Vereinsmitgliedern genutzt werden, ist aber keine öffentliche Gaststätte.
4.1.9 Abstellmöglichkeiten / Hallenstellplätze
Zurzeit sind ca. 135 motorgetriebene Luftfahrzeuge am Platz stationiert,
wovon 110 in den Hallen der Flugplatzgesellschaft und die restlichen
Luftfahrzeuge in vereinseigenen Hallen der ehemaligen
Bundeswehrflugsportgruppe sowie der ehemaligen Luftfahrerschule
NRW untergebracht sind.
25
Trotz dieser großen Anzahl besteht ein weiterer Bedarf von ca. 20 % an
den verschiedenen Unterstell- bzw. Abstellmöglichkeiten.
Folgende Abstellmöglichkeiten können auf dem Flugplatz-Gelände
gemietet/genutzt werden:
Wiese, Asphalt, Sammelhalle, Drehteller u. Boxenhalle, wobei die
Boxenhalle die qualitativ hochwertigste aller Unterstellmöglichkeiten
darstellt.
Hallenart Preis pro 100
kg MTOW
Mindest-
Berechnungsgewicht
Sammelhallen Bundeshalle 16,50 € 1000 kg
Landeshalle 16,50 € 1000 kg
Segelflughallen FP-GmbH 16,50 € 1000 kg
Carousellhallen FP-GmbH 20,00 € 1200 kg
(„Alto-Halle“) FP-GmbH 20,00 €
Boxenhalle(n) FP-GmbH 24,00 € 1200 kg Hallenmietpreise (Stand 20.12.07) Quelle: www.edkb.de
Folgende Hallen stehen als Unterstellmöglichkeit für Luftfahrzeuge zur
Verfügung und werden im Folgenden kurz beschrieben:
Sammelabstellhallen
Hier können die Teile A und B der so genannten „Bundeshalle“, einer in
Bundeseigentum stehenden Sammelabstellhalle aus dem Jahr 1917,
gemietet werden. Teil C wurde von einem Luftsportverein direkt vom
Eigentümer angemietet. Die Halle ist insgesamt etwa 70 m lang, 21 m
breit und verfügt über drei Schiebetoranlagen.
Insgesamt bietet die Halle Unterstellplatz für 12 Luftfahrzeuge.
Des Weiteren steht eine dem Land NRW gehörende, im Jahr 1967
gebaute Sammelabstellhalle zur Verfügung. Die „Landeshalle“ ist etwa
50 m lang, 20 m breit und verfügt über elektrische Schiebetore.
26
Nachteil der Sammelhallen ist, dass dem Mieter hier nur das Recht auf
Unterstellung eingeräumt wird, nicht jedoch auf einen festen
Unterstellplatz. D.h., dass eventuell vor dem Aus- bzw. Einbringen des
eigenen Luftfahrzeugs in die Halle, bereits in der Halle stehende
Flugzeuge noch rangiert werden müssen.
Sammelhalle in Hangelar Quelle: eigene Aufnahme Segelflughallen
Für Segelflugvereine und einzelne Flugzeuge, die eindeutig dem
Segelflugsport zugeordnet werden können, wurde 1993 eine drei- bzw.
vierteilige Gruppe von Hangars genehmigt und von der FP GmbH
gebaut. Die Flugplatzgesellschaft verwaltet einen Teil davon und
vermietet hier vier Unterstellplätze für Motorsegler, sowie zwei bis drei
mit Aufhängevorrichtungen versehenen Plätze unter dem Hangardach
für aufgerüstete Segelflugzeuge.
27
Segel- u. Motorsegelflughalle in Hangelar Quelle: eigene Aufnahme Carousellhallen
Eine im Eigentum der FP GmbH stehende, 1991 gebaute, 50 m lange
und 25 m breite Halle, besitzt zwei Drehringen für jeweils bis zu sieben
Luftfahrzeuge.
Die Halle braucht kein großes Vorfeld, denn alle untergestellten
Flugzeuge können im Hangar verbleiben, während der Drehteller das
gewünschte Flugzeug zum Hangartor transportiert. Der Mietpreis richtet
sich nach dem Höchstabfluggewicht des Luftfahrzeuges, mindestens
jedoch 1200 kg. (je 100 kg MTOW 20,00 € plus Steuer)
Durch eine Baumaßnahme der FP GmbH entstand in den Jahren
2002/03 die ALTO© -Halle mit Rundparkdecks. Je acht Flugzeuge
finden auf den Drehscheiben einen Stellplatz, zusätzlich befinden sich
zwei kleinere Abstellplätze zwischen den Tellern. Per Chipkarte lässt
sich jedes Flugzeug exakt zum Hangartor rangieren, dadurch wird eine
Einhandbedienung möglich.
28
Carousellhalle in Hangelar Quelle: eigene Aufnahme Boxenhallen
Die so genannten "T-Hangars" mit zweimal 100 m x 11 m Grundfläche
wurden 1969 erbaut und sind Eigentum der FP GmbH. Insgesamt
stehen 20 Boxen zur Verfügung, die jeweils einen abgeschlossenen
Einzelabstellplatz bieten.
Boxenhalle in Hangelar Quelle: eigene Aufnahme
29
Flugplatzinfrastruktur mit den wichtigsten Gebäuden Foto: Hr. Unterberg / Bearbeitung: Uwe Seifert
4.2 Luftaufsicht
Der Flugplatz Bonn / Hangelar verfügt über keinen kontrollierten
Luftraum, dass bedeutet, es befinden sich keine Fluglotsen am Platz
und Instrumentenanflug ist nicht möglich.
Die Überwachung der Einhaltung der Luftverkehrsregeln und der
Flugplatzinformationsdienst (Durchsage von z.B. Startrichtung,
Luftverkehr u. meteorologischen Daten) wird derzeit von einem
Sachbearbeiter für Luftaufsicht der Bezirksregierung
Düsseldorf sowie drei Beauftragten für Luftaufsicht übernommen.
Erwähnenswert ist, dass dem Flugplatz Bonn / Hangelar eigentlich vier
solcher Sachbearbeiter der Bezirksregierung zustünden, aus
Kostengründen allerdings derzeit nur drei Stellen besetzt sind.
Da sich mittlerweile aber zwei Sachbearbeiter in Vorruhestand
befinden, sah sich die FP gezwungen, auf eigene Kosten drei
Mitarbeiter des Flugplatzes zu Beauftragen für Luftsicherheit
auszubilden und einen Teil der laufenden Personalkosten zu tragen.
30
4.3 Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH
Zweck der Gesellschaft ist nicht nur der wirtschaftliche Betrieb des
Verkehrslandeplatzes, sondern auch die Förderung des Luftsports,
dabei insbesondere die Unterstützung wertvoller Jugendarbeit.
Die Flugplatzgesellschaft als Betreiberin des Verkehrslandeplatzes ist
durch die Genehmigungsurkunde zum Betrieb des Platzes verpflichtet,
d.h. der Flugplatz muss während der veröffentlichten Betriebszeiten
(siehe 4.1.5.) zur Nutzung durch entsprechende Luftfahrzeuge zur
Verfügung stehen.
Der Flugplatzgesellschaft obliegt auch die Instandhaltung des
Flugplatzgeländes, der Betrieb der Tankstelle und die Grünflächen-
pflege.
Die Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH setzt sich aus vier
Gesellschaftern zusammen, die mit folgenden Anteilen an der
Gesellschaft beteiligt sind:
a) Stadtwerke Bonn GmbH Anteil 49,6 %
b) Rhein-Sieg-Kreis Anteil 38,4 %
c) Stadt Sankt Augustin Anteil 10,0 %
d) Fliegergemeinschaft Hangelar e.V. Anteil 2,0 %
Die Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH finanziert sich überwiegend
durch:
- Mieteinnahmen für die Unterstellung von Luftfahrzeugen;
- Landegebühren (Anm.: Startgebühren werden nicht erhoben) und
- anteilige Einnahmen aus Kraftstoffverkauf
4.4 Firmen auf dem Flugplatz
Folgende Firmen sind am Flugplatzgelände angesiedelt:
Alle Angaben wurden der jeweiligen Homepage entnommen
(Stand 05.12.07).
31
1. Lifeflight GmbH & Co. KG (www.lifeflight.de/)
- Komplettprogramm Helicopter (auch Ausbildung)
2. Flight Training Cologne (www.ft-cgn.de/)
- Nostalgie-Rundflüge mit der Antonov AN-2
3. Flugschule FTP GmbH (www.flugschule-theorie-praxis.de/)
- Ausbildung, Charterflüge, Rundflüge
4. Air Lloyd Luftfahrt Technik / ADAC Luftfahrt Technik GmbH
(www.alt-heliservice.de/module/pro/content.php?)
- Hubschrauberwartung u. -instandsetzung
5. Air Lloyd Deutsche Helicopter Flugservice GmbH
(www.airlloyd.de/de/30.html)
- Rundflüge, Arbeitsflüge, Ausbildung
6. Aviation Charter Cologne (www.ac-cologne.com/)
- Flugschule u. Charter
7. Heliconcept (www.heliconcept.de/index.htm)
- Rundflüge, Arbeitsflüge, Charterflüge, Spezialflüge
8. ProfiEvents Luftwerbung (www.bannerflug.eu/)
- Rundflüge, Luftwerbung, Luftbilder
9. TTC Theorie-Trainings-Center (www.theorieschule.de/)
- Ausbildung u. Charterflüge
10. ATC Aviation Training & Transport Center
- Ausbildung u. Charterflüge
11. WMT Welbhoff Motoren Technik (www.wmtonline.eu/)
- Herstellung von Schlauchleitungen für die Allgemeine Luftfahrt
32
12. Flugzeugwerft Möller GmbH (www.flugzeugwerft.com/)
- Instandhaltung u. Nachprüfung von Luftfahrzeugen der
Allgemeinen Luftfahrt
13. F.I.S. – Rheinland GmbH (www.fis-rheinland.com/)
- Reparatur von Flugzeuginstrumenten
14. Helicolor – Luftbild Werner Peters e.K. (www.helicolor-luftbild.de/)
- Luftbild
15. Moon Air GmbH
- keine entsprechenden Daten
16. Profil Aviation GbR (www.profil-aviation.de/)
- Batterie-Service u. Wartungssoftware
17. Avios (www.avios.de/)
- Fallschirmsprung u. -ausbildung
18. flycologne.de (www.flycologne.de/)
- Foto- u. Rundflüge
4.5 Vereine auf dem Flugplatz
Alle Angaben wurden der jeweiligen Homepage entnommen
(Stand 05.12.07).
1. Fliegergemeinschaft Hangelar e.V. (www.fg-hangelar.de/basis.html)
Interessenvertretung der Hangelarer Flieger
2. aeroclub bonn-hangelar e.V. (www.acbh.de/)
- Segelflug, Ausbildung, Leistungssegelflug
- 300 Mitglieder, 19 Flugzeuge
33
3. Albatros Air e.V. (www.albatros-air.de/)
- Flugschule für Motorflug, Motorsegler u. Ultraleicht
- 26 Flugzeuge
4. Kölner Klub für Luftsport e.V. (www.kkfl.de/)
- reiner Motorflugsportklub, Ausbildung
- ca. 235 Mitglieder, 6 Flugzeuge
5. Godesberg Sportfliegerclub e.V. (www.g-s-c-ev.de/)
- keine entsprechenden Daten
6. BwSG Hangelar e.V. (www.bwsgh.de/index.html)
- Motorflug für Vereinsmitglieder
- 30 Mitglieder, 3 Flugzeuge
7. LSV Bonn Rhein-Sieg e.V. (www.lsv-bonn-rhein-sieg.de/)
- Segel- u. Motorflug sowie Schulung möglich
- 100 Mitglieder, 8 Segelflugzeuge, 1 Motorsegler, 1 Motorflugzeug
8. Interessengemeinschaft der Motorflieger Bonn / Hangelar e.V.
(www.igmf.wbbn.de/html/klubheim.html)
Zusammenschluss flugsportbegeisterter Privatpiloten
- 22 Mitglieder, 1 Cessna
9. Bergischer Luftsportverein (www.blvev.de/html/index1024.html)
In Hangelar Motorflug möglich (1 Cessna sationiert), des Weiteren
Ballonfahrt, Segelflug u. Modellflug in Wipperfürth bzw. Paffrath
10. LSG Flying Seniors e.V. (www.edkb.de/vereine.htm)
Vereinigung passionierter Flugzeughalter
11. Luftsportverein Vorgebirge e.V.
(www.segelflug.de/vereine/vorgebirge/)
- Segelflug u. Segelflugausbildung
34
- 5 Segelflugzeuge, 1 Motorsegler
12. Luftsportgemeinschaft Siebengebirge e.V. (www.lsgs.de)
- Segel- u. Motorsegelflug sowie Ultraleichtfliegen
- ca. 90 Mitglieder, 1 Ultraleichtflugzeug, 1 Motorsegelflugzeug,
1 eigenstartfähiges Segelflugzeug sowie 3 Segelflugzeuge
4.6 Nutzung durch Bundespolizei15 Die angrenzend stationierte Bundespolizei nutzt ebenfalls den Flugplatz
Bonn / Hangelar, u.a. für die Ausbildung von Hubschrauberpiloten und
zur Wartung der Hubschrauber.
In Sankt Augustin - Hangelar ist u.a. die Bundespolizeifliegergruppe
einschließlich "Luftfahrerschule" und "Zentraler Instandhaltungsstaffel"
stationiert und weißt eine Sollstärke von 250 Mitarbeitern auf.
Des Weiteren beheimatet der Flugplatz die Bundespolizeifliegerstaffel
West. Die Bundespolizeifliegerstaffel West mit einer Sollstärke von 117
Mitarbeitern, verfügt derzeit über zehn Polizeihubschrauber der
verschiedenen Muster.
Alle Hubschrauber der Bundespolizei sind tag- und nachtflugtauglich,
die Transporthubschrauber sind darüber hinaus instrumenten-
flugtauglich.
4.7 Kampfmittel
Nach Ende des 2. Weltkrieges wurde das Flugfeld als Deponie für
Restmunition genutzt.
Hierbei wurde die gesammelte Munition in die Bombentrichter des
Flugfeldes verbracht und kontrolliert gesprengt. Diese Bombentrichter
stammen zum Teil von Angriffen der Alliierten, aber auch von gezielten
Bodensprengungen um die Startbahn unbrauchbar zu machen.
In einer Tiefe von 30 cm bis 250 cm wurden bereits ganz erhebliche
Altlasten nachgewiesen, wovon bisher 1.770 kg geborgen werden
konnten. Es handelt sich dabei nicht nur um relativ ungefährliche 15 Quelle: www.bundespolizei.de/nn_254770/DE/BPOLP__West/bpolp__west__node.html?__nnn=true (Stand: 16.12.07)
35
Metallteile des jeweiligen Munitionskörpers, auch mit Sprengstoffresten
muss gerechnet werden.
Problematisch ist dies nicht nur bei Neubauvorhaben, bei der jedes Mal
eine komplette Kampfmittelräumung des entsprechenden Areals
durchgeführt werden muss, sondern auch beim Beseitigen von durch
heimische Wildkaninchen gegrabenen Erdlöchern, die die Lande- u.
Startbahnen der Segelflieger sonst unbenutzbar machen würden.
Es besteht auch die Gefahr, dass beim Einschlagen der Haltepfosten
für die Windenanlagen der Segelflugzeuge bzw. der bis zu 250 cm in
das Erdreich zu treibenden Halteanker zum sicheren Befestigen der
Luftschiffe, Munitionsteile oder sogar Sprengstoff getroffen wird.
Ein weiteres Problem entsteht hier dadurch, dass die Kosten der
Kampfmittelbeseitigung bisher von der Flugplatzgesellschaft getragen
wurden, aber bereits mit dem Neubau der ALT-Gebäude vom
zukünftigen Eigentümer/Mieter zu tragen sind. Dies könnte sich als
Nachteil bei der Wahl des Standortes für in Zukunft ansiedlungswillige
Unternehmen auswirken.
Munitionsfund in Hangelar Quelle: Herr Unterberg
36
Munitionsfund in Hangelar Quelle: Herr Unterberg
4.8 Zufahrt
Die unmittelbare Verkehrsanbindung für Kraftfahrzeuge an den
Flugplatz erfolgt beidseitig über die Kölner Straße und weiter über die
Richthofenstraße, d.h. größtenteils durch eine 30er-Zone und in der
Fahrbahnbreite eingeschränkt - (siehe auch Karte unter 4.8).
Dies führt des Öfteren zu unnötigen Gefahrensituationen, verursacht
insbesondere durch lange Segelflugzeug-Anhänger, Lastkraftwagen
sowie Tankfahrzeuge der Bundespolizei und der Flugplatztankstelle.
37
Zufahrt zum Flugplatz (ausgeschilderter Weg) erstellt von Uwe Seifert / Karte von www.stadtplan.net
Ab Zufahrt Bundespolizei bis zum eigentlichen Flugplatzgelände
befindet sich die Richthofenstraße in einem sanierungsbedürftigen
Zustand.
Unbewachte Parkplätze sind vorhanden, an Wochenenden können
zusätzlich die Parkplätze der ansässigen Firmen benutzt werden.
Eigentümer der o.g. Luftfahrzeugboxen verfügen über die Möglichkeit,
ihren PKW während des Fluges in der Box abzustellen.
4.9 Vor- u. Nachteile des Verkehrslandeplatzes Bonn / Hangelar
Nachteile
Nachteile des Verkehrslandeplatzes Bonn / Hangelar sind seine
eingeschränkte Platz-Öffnungszeit (s.o.) und die unter 4.7
beschriebenen Probleme der Belastung des Platzes mit Kampfmittel-
bzw. Munitionsresten.
38
Ein weiterer Nachteil ist das sukzessive Heranrücken der Wohn-
bebauung in die An- u. Abflugkorridore und damit verbunden, die
Entstehung eines ständigen Reibungspunktes mit der Nachbarschaft
aufgrund der Lärmproblematik.
Durch zusätzliche, freiwillige Beschränkungen (z.B. Verzicht auf Starts
in lärmkritischer Startrichtung zu sensiblen Zeiten) über die
gesetzlichen Bestimmungen hinaus, gilt der Flugplatz Bonn / Hangelar
als die am meisten beschränkte Verkehrsanlage in NRW.
Vorteile
Ein Vorteil des Verkehrslandeplatzes Bonn / Hangelar sind die
gegenüber Flughäfen weniger strengen Sicherheitsbestimmungen, die
es erlauben, dass der Pilot u. seine eventuell mitreisenden Gäste vor
dem Abfliegen nicht kontrolliert werden (müssen).
Dies macht es möglich, dass der Pilot u. seine Begleitung direkt bis vor
den jeweiligen Standplatz des Luftfahrzeuges fahren können, ohne die
Zeit zu verlieren, die an Flughäfen für die Sicherheitsüberprüfungen und
z.B. die Gepäckaufgabe nötig wäre.
Die Bewegungsfreiheit wird nur von der Benutzungsordnung der
Flugplatzgesellschaft eingeschränkt.
Der Pilot bzw. Fluggast kann seine Abflugzeit und seinen Zielort - im
Rahmen von geeigneten, in Zielnähe gelegenen Landeplätzen - selbst
bestimmen.
Wird Bonn / Hangelar als Zwischenstopp genutzt, z.B. zum Tanken,
sind sehr kurze „Umschlagzeiten“ von ca. 20 min möglich. Dies wäre an
Flughäfen auf Grund der dort geltenden Bestimmungen ( u.a.
Sicherheitsbestimmungen) undenkbar.
Des Weiteren besteht am Verkehrslandeplatz in Bonn / Hangelar auch
die Möglichkeit der Zollabfertigung, d.h. es besteht - nach vorheriger
39
Anmeldung - die Möglichkeit der Ein- u. Ausreise aus bzw. in Staaten
außerhalb des Schengener Abkommens.
Gemäß § 45 Abs.1 LuftVZO besteht für den Flugplatz Bonn / Hangelar
Betriebspflicht, d.h. einerseits kann sich der Pilot darauf verlassen, dass
die im Luftfahrerhandbuch genannten Platz-Öffnungszeiten eingehalten
werden, andererseits bedeutet das für den Flugplatz die Einbettung in
das Luftverkehrsnetz NRW und damit den Schutz vor kurzfristigen, den
Betriebsablauf massiv behindernden Einschränkungen (z.B.
Einstweilige Verfügungen).
5. Technische Infrastruktur
Die Technische Infrastruktur umfasst u.a. die Versorgung sowie die
Verkehrsinfrastruktur des zu untersuchenden Gebietes.
5.1. Versorgung
5.1.1. Wasserversorgung
Die Wasserversorgung Sankt Augustins wird u.a. durch das
Wasserwerk südlich von Meindorf gesichert. Das Wasserwerk wird von
verschiedenen Wasserschutzzonen umgeben. Der Großteil des
Stadtgebiets liegt in der Wasserschutzzone IIIb.
5.1.2. Abwasser
Die Hauptanteile des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers wird in die
zentrale Kläranlage im Nordwesten von Menden geleitet.
5.1.3. Elektrizität
Die Stromversorgung erfolgt in erster Linie über Hochspannungs-
leitungen die zumeist in Richtung des Umspannwerks in Siegburg
verlaufen. Ein kleiner Teil der Trassen ist über das Zentrum des
Stadtgebietes auf das Umspannwerk an der Hennefer Straße gerichtet
und verlässt das Stadtgebiet in südwestliche Richtung nach Bonn.
40
5.1.4. Gasversorgung
Das Stadtgebiet wird von Ferngasleitungen tangiert. Ein Trassenbündel
führt von Süden im Verlauf der A3 über das Pleisbachtal zur Siegaue
und von dort weiter in westliche Richtung. Eine zweite Haupttrasse
entwickelt sich von Bonn-Holzlar kommend, über den Niederberg,
südlich des Freibades, das südliche Mendener Siedlungsgebiet
kreuzend bis zur A59. Von dort aus teilen sich die Trassenstränge in
mehreren Richtungen und verlassen das Stadtgebiet. Eine dritte, etwas
abseits liegende Trasse kreuzt in Ost- West-Richtung die Stadt und
vereinigt sich im Bereich der A59 mit einer der o.g. Leitungen.16
5.2. Verkehrsinfrastruktur
Im Folgenden wird die Verkehrsinfrastruktur für den Standort „Flugplatz
Bonn / Hangelar“ im Stadtgebiet von Sankt Augustin aufgezeigt.
Zur Verkehrsinfrastruktur gehört u.a. der öffentliche Verkehr, wie z.B.
Eisenbahnen oder der ÖPNV, sowie der Individualverkehr zu dem
Straßen und Gehwege zählen.
5.2.1. Straßenverkehr
Auf dem Stadtgebiet der Stadt Sankt Augustin, bzw. in unmittelbarer
Nähe finden sich Autobahnanschlüsse, Fernverkehrsbahnhöfe und ein
internationaler Flughafen sowie Häfen für die Binnenschifffahrt auf dem
Rhein. Sankt Augustin ist verkehrlich ausgezeichnet erschlossen.
Wie bereits erwähnt verfügt Sankt Augustin über eine direkte
Autobahnanbindung, welche die Erreichbarkeit von Großstädten wie
Köln, Düsseldorf oder Frankfurt erleichtert.
Die Randbereiche des Stadtgebietes werden jeweils in Nord-Süd-
Richtung verlaufend, im Westen von der A59 (Köln - Bonn) sowie im
Osten von der A3 (Köln – Frankfurt/Main) durchquert.
Im Norden werden diese beiden Autobahnstränge durch die A560
(Sankt Augustin - Hennef) miteinander verbunden.
16 Stadtentwicklungskonzept 2025 der Stadt Sankt Augustin (S. 47-48)
41
In südwestlicher Richtung ist über die A59 ebenfalls die A565 zu
erreichen, über die man sehr schnell auf die A61 und somit ins
linksrheinische Autobahnnetz gelangen kann.
Kurzübersicht der nahe liegenden Autobahnen erstellt von Tim Skambraks / Karte Stadt Sankt Augustin
Des Weiteren verfügt Sankt Augustin dazu direkt mit den
Bundesstraßen B 56 und B 8 sowie indirekt mit den Bundesstraßen B 9,
B 42, B 478 und B 484 über eine weitere Anbindung an ein dichtes
Fernstraßen- und Regionalstraßennetz. Diese Bundesstraßen
verbinden Sankt Augustin einerseits mit den Regionen des Bergischen
Landes und dem Westerwald sowie andererseits mit den Städten und
Gemeinden beiderseits entlang des Rheins und in der Eifel.
42
Bundesstraßen um Sankt Augustin erstellt von Tim Skambraks / Karte Stadt Sankt Augustin
5.2.2. Schienen- und öffentlicher Personennahverkehr
Sankt Augustin besitzt darüber hinaus über die nahe gelegenen
Bahnhöfe in Bonn und Siegburg Anschluss an den Fernverkehr der
Bahn. Insbesondere der benachbarte ICE- Bahnhof Siegburg / Bonn mit
der Schnellfahrstrecke Köln - Frankfurt (Main) nimmt eine wichtige
Position ein. Im Stundentakt verkehren dort Züge über Köln nach
Dortmund und über Frankfurt (Main) alternierend nach München und
Basel. Verdichtet wird das Angebot durch zusätzliche Fahrten zu den
Zielbahnhöfen Köln, Amsterdam, Nürnberg und Frankfurt (Main).
Für den Regionalverkehr besitzt Sankt Augustin den Bahnhof Menden.
Dieser dient als Halt für den Regionalexpress (RE 8) und die
Regionalbahn (RB 27). Werktags ist so eine Verbindung
Mönchengladbach – Koblenz, sowie an den Wochenenden Köln –
Koblenz, möglich.
Ebenso gut erreichbar sind der RE 9 und die S 12 am Bahnhof
Siegburg / Bonn.
43
Eine weitere wichtige Schienenverbindung für die Stadt Sankt Augustin
stellt die Stadtbahnlinie 66 / 67 Bad Honnef - Bonn - Siegburg dar.
Diese verbindet u.a. Sankt Augustin mit den Fernverkehrsbahnhöfen
Siegburg und Bonn und besitzt somit eine große Bedeutung für den
Berufs-, Einkaufs- und Freizeitverkehr in Richtung Bonn und Siegburg.
In Sankt Augustin hält die Stadtbahn in Hangelar, Ort, Zentrum und
Mülldorf an insgesamt sieben Haltepunkten. Damit ist Sankt Augustin
hervorragend an diese wichtige Nahverkehrsachse angebunden.
Öffentlicher Personennahverkehr (RE8 / RB27 / Stadtbahnlinie 66) erstellt von Tim Skambraks / Karte Stadt Sankt Augustin
5.2.3. Flugverkehr
Mit dem auf dem Stadtgebiet liegenden Verkehrslandeplatz Bonn /
Hangelar und dem nahe liegenden Internationalen Flughafen Köln /
Bonn verfügt Sankt Augustin über eine hervorragende Anbindung an
den internationalen und nationalen Flugverkehr.
Typische Reichweiten von Geschäftsreiseflugzeugen liegen zwischen
500 km und 1500 km.
44
Auf dem folgenden Bild soll dargestellt werden, welche Ziele in Europa
von Verkehrslandeplatz Bonn / Hangelar aus erreicht werden können,
andererseits wird deutlich aus welcher Entfernung Bonn / Hangelar als
Ziel bzw. Zwischenstopp für Geschäftsreisende nutzbar ist.
erreichbare Ziele in Europa (abhängig von der jeweiligen Reichweite des Flugzeugs, siehe Anlage 1A) erstellt von Uwe Seifert / Karte von Google Earth
6. Soziale Infrastruktur
Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich mit der sozialen
Infrastruktur der Stadt Sankt Augustin und der näheren Umgebung.
Es soll versucht werden, mögliche bestehende Verknüpfungen
zwischen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und dem Flugplatz
Bonn / Hangelar darzustellen. Dabei werden ausgesuchte Bildungs-,
sowie Gesundheitseinrichtungen betrachtet.
6.1. Bildungseinrichtungen
Die Stadt Sankt Augustin verfügt derzeit über 28 Kindertages-
einrichtungen, 9 Grundschulen, 2 Hauptschulen, 2 Realschulen sowie 2
Gymnasien. Darüber hinaus unterhält die Stadt eine sonder-
pädagogische Schule für Lernbehinderte.
45
Unser Hauptaugenmerk im Bereich der Bildungseinrichtungen liegt auf
der FH Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin sowie der Internationalen
Fachhochschule Bad Honnef, da hier Studiengänge unterrichtet
werden, aus denen sich schließen lässt, dass eine Nutzung des
Flugplatzes Bonn / Hangelar in Betracht kommen könnte.
Zum Beispiel werden an der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg u.a. die
Studiengänge Elektrotechnik und Maschinenbau gelehrt. Nach einem
Gespräch mit dem Fachbereichsleiter für Maschinenbau, Herrn Prof.
Dr. Geilen, stellten wir fest, dass keinerlei Verbindungen zwischen der
Fachhochschule und dem Flugplatz bestehen.
An der Internationalen Fachhochschule in Bad Honnef wurden wir
durch Herrn Prof. Dr. Leibold darauf aufmerksam gemacht, dass die
Fachhochschule zusammen mit dem Aviation Trainings Center ATC,
welches seinen Sitz auf dem Gelände des Flugplatzes Bonn / Hangelar
hat, den Studiengang „Flying Bachelor“ anbietet. Dies ist eine
Kombination aus dem dreijährigem Bachelor-Studiengang
„Luftverkehrsmanagement“ und einer parallelen Ausbildung zum
Piloten. Eine solche Zusammenarbeit ist deutschlandweit einmalig.
Dieser neue Studiengang soll den Studenten ermöglichen zunächst als
Berufspilot arbeiten zu können und darüber hinaus durch das
abgeschlossene Studium über ein zweites Standbein zu verfügen. In
einem möglichen Krankheitsfall z.B. hätte der Pilot keine anerkannte
Berufsausbildung und würde auf dem Arbeitsmarkt als ungelernte
Hilfskraft eingestuft werden. Durch diesen Studiengang hat der Pilot
zusätzlich ein anerkanntes Hochschulstudium und kann sich
dementsprechend in den Arbeitsmarkt eingliedern. Derzeit nehmen
sieben Studenten an diesem Studiengang teil, wobei die Kosten der
Pilotenausbildung durch die Studenten selbst zu tragen sind.
46
6.2. Gesundheitswesen
Die Stadt Sankt Augustin bietet mit der Asklepios Kinderklinik und dem
angrenzenden Deutschen Herzzentrum einen speziellen Beitrag im
Gesundheitswesen des Rhein-Sieg-Kreises, welcher auch von
überregionaler Bedeutung ist.
Der Geschäftsführer Herr Landwehr teilte uns auf Nachfrage mit, dass
derzeit keine Zusammenarbeit mit dem Flugplatz Bonn / Hangelar
besteht.
6.3. Wissenschaftseinrichtungen
Als größte und bedeutsamste wissenschaftliche Einrichtung mit
überregionaler Bedeutung haben wir uns mit dem Frauenhofer Institut -
Institutszentrum in Birlinghoven - in Verbindung gesetzt. Als
Ansprechpartner wurde uns dort der Vorsitzende des Institutsleiterrates
Herr Prof. Dr. Trottenberg genannt. Auf telefonische Nachfrage nach
einer bestehenden Nutzung des Flugplatzes, wurden wir durch das
Haus darüber informiert, dass eine solche nicht besteht.
7. Zukünftige Entwicklung
7.1. Entwicklung ohne Verlängerung der Start- und Landebahn
Das Ausbleiben der Verlängerung der Start- und Landebahn hätte
gravierende Folgen, die aufeinander aufbauend, die Zukunft des
Verkehrslandeplatzes Bonn / Hangelar massiv in Frage stellen.
Durch den Wegfall von Flugbewegungen innerhalb des gewerblichen
Flugverkehrs seit dem 01.01.2005 (Fälligkeit der Umsetzung JAR-OPS
1) müssen die dadurch entstandenen Einnahmeausfälle anderweitig
erwirtschaftet werden. Dies geschieht durch Erhöhung der Gebühren
und Entgelte, die die verbleibenden Nutzer zu tragen haben und somit
zum Verlassen des Flugplatzes bewegen könnten.
Das Land finanziert eine Sachbearbeiterstelle für Luftaufsicht, sollte es
jedoch zum Verlust des Status eines Schwerpunktlandeplatzes
kommen, würden die Landeszuschüsse für diese Stelle wegfallen.
47
Demnach müsste diese Finanzierungslücke in erster Linie von der
Flugplatzgesellschaft getragen werden, um z.B. die derzeitigen
Öffnungs- und Betriebszeiten beibehalten zu können. Sollte die
Aufbringung dieser Kosten nicht möglich sein, könnte die
Flugplatzgesellschaft ihrer Betriebspflicht nicht mehr gerecht werden.
Die momentanen Betriebszeiten könnten nicht mehr angeboten werden,
es würden daraus resultierend weniger Geschäftsreisende den
Flugplatz nutzen können und der befürchtete „Teufelskreis“ schließt
sich.
7.2 Entwicklung mit Verlängerung der Start- und Landebahn
Das Hauptaugenmerk der Flugplatzgesellschaft bei der Verlängerung
der Landebahn liegt auf dem Erhalt des Status Quo.
Eine Ausweitung bis hin zum Linienverkehr ist von ihr nicht vorgesehen
und wird auch nicht gewünscht bzw. befürwortet.
Die Start- u. Landebahn soll um 400 m auf dann 1200 m verlängert
werden. Dabei würde die heutige Start- u. Landebahn um 270 m in
Richtung Meindorf (Westen) und 130 m in Richtung Niederberg (Osten)
verlängert.
Dabei ist beachtenswert, dass eine Landebahnverlängerung beim Start
eine Verringerung der Überfluggeräusche zur Folge hätte, da die
Reiseflug-Motorleistung früher eingestellt werden kann. Somit würde
eine Verlängerung der Start- u. Landebahn sogar zu einer Minderung
des Fluglärms führen.
Die durch die Bahnverlängerung geringfügig niedrigere Flughöhe beim
Landeanflug führt zu keiner erhöhten Lärmbelästigung, da hier bereits
mit reduzierter Motorleistung geflogen wird.
Zudem ist angedacht, dem anfliegenden Piloten durch optische
Anflughilfen einen optimalen Anflug zu ermöglichen. Lediglich die
größer wirkende Silhouette des Flugzeuges könnte von den Anwohnern
als störend empfunden werden.
48
Landebahn alter Teil 800 m und nach Ausbau 1200 m erstellt von Uwe Seifert / Karte von Google Earth
49
7.2.1 Aero-Business-Park
Ein möglicher Standort, der mittel- bis langfristig nach Entwicklung des
Zentrums-West für Wissensbasierte Unternehmen offen gehalten
werden sollte, ist der Wohn- und Technologiepark, der zusammen mit
der Stadt Bonn entwickelt werden soll. Das Stadtentwicklungskonzept
hält allerdings fest, die ausschließliche Orientierung auf Technologie-
unternehmen, zu überdenken und den Bereich auch generell für
wissensbasierte Unternehmen zu öffnen. Zur Verbesserung der
Vermarktungsoptionen und als Möglichkeit überregionale Nutzer
anzusprechen, wurde vorgeschlagen, den Verkehrslandeplatz Bonn /
Hangelar mit in ein Standortkonzept einzubeziehen.
Es ist daher entschieden worden, den Namen „Aero-Business- Park“
zunächst als Arbeitstitel zu verwenden, um so die überregionale
Zielrichtung zu verdeutlichen. Der Name könnte allerdings im Zuge
eines späteren Marketingkonzeptes auch noch einmal verändert
werden.
Der Verkehrslandeplatz ist ein Alleinstellungsmerkmal der Region,
dessen wirtschaftliches Potenzial bisher nur unzureichend
ausgeschöpft wurde. Für eine ausgewählte Gruppe an überregional
tätigen Unternehmen könnte der Verkehrslandeplatz möglicherweise
ein wichtiges Argument für eine Standortentscheidung darstellen.
Der Anteil des gewerblichen Flugverkehrs würde sich dadurch
möglicherweise erhöhen. Um unverträgliche Entwicklungen im Bereich
des Lärmschutzes zu vermeiden, müssten daher Regelungen getroffen
werden, in denen dem gewerblichen Flugverkehr Anteile des
Flugaufkommens vorbehalten werden.
Wegen der Einflugschneise der Hubschrauber der Bundespolizei ist zu
beachten, dass die Gebäudehöhen für den nördlichen Teil der Flächen
beschränkt werden müssen. Am östlichen Rand des Gebietes würde
dies eine maximale Gebäudehöhe von 20 m bedeuten. Nach Westen
mit ansteigender Flughöhe dementsprechend auch höher.
50
Die ökologischen Belange dürfen dabei allerdings nicht außer Acht
gelassen werden.17
7.2.2 Verkehrsanbindung / Zufahrtstraße
In Hangelar steht die Erschließung des Verkehrslandeplatzes mit Aero-
Park im Themenfeld „Verkehr“ im Mittelpunkt. Hierfür wurden
verschiedene Varianten entwickelt:
Variante 1:
Es ist angedacht eine Querverbindung von der Bundesgrenz-
schutzstraße zur Richthofenstraße einzurichten. Die Bundespolizei
lehnt diese Verbindung allerdings aus Sicherheitsgründen ab, da sich
sonst das Sanitätsgelände außerhalb der Kaserne befinden würde. Sie
wäre nur denkbar, wenn das Sanitätsgebäude in das engere
Kasernengelände verlagert würde. Diese Variante bedarf noch weiterer
Gespräche mit der Bundespolizei.
Variante 1 erstellt von Tim Skambraks / Karte von www.stadtplan.net
17 Stadtentwicklungskonzept 2025 der Stadt Sankt Augustin
51
Variante 2:
Eine weitere Alternative die denkbar wäre, würde den
Verkehrslandeplatz von der Bruno-Werntgen-Straße aus erschließen.
Diese Alternative wäre am einfachsten umsetzbar, da das Gelände der
Bundespolizei nicht tangiert würde.
Variante 2 erstellt von Tim Skambraks / Karte von www.stadtplan.net
Variante 3:
Eine bisher diskutierte dritte Alternative von der A 59 in Richtung Osten
unter Inanspruchnahme einer Straße auf dem heutigen Bundespolizei-
Gelände wird aus Sicherheitsgründen von der Bundespolizei ebenfalls
abgelehnt und scheidet daher aus den Betrachtungen aus.
52
Variante 3 erstellt von Tim Skambraks / Karte von www.stadtplan.net
7.3 Ideen für Flugplatz u. Umfeld
Im Folgenden sollen stichpunktartig (ohne Berücksichtigung von
Kosten) realisierbare Ideen einer zukünftigen Aufwertung und
Entwicklung des Flugplatzes u. des näheren Umfeldes dargestellt
werden.
- regelmäßige Durchführung von Flugtagen bzw. Tagen der
offenen Tür, wie z.B. der bereits für 2009 geplante Flugtag zum
100 jährigen Bestehen des Verkehrslandeplatzes
- Erhöhung der Akzeptanz des Flugplatzes in der Bevölkerung
durch zielgerichtete - auch Lärm- u. Umweltschutzaspekte
einbeziehende - Führungen
- Vorstellbar ist eine feste Öffnungszeit des Platzes von 7:00 Uhr
bis 22:00 Uhr für Geschäftsleute nach Anmeldung, um das
Angebot für Geschäftsreisende zu erweitern
- schnelle Klärung der ungeregelten Pachtangelegenheiten der am
Platz befindlichen (derzeit nicht betriebenen) Gaststätte und
53
eventuelle Hilfestellung (z.B. schnelle u. unbürokratische
Erledigung der Antragsangelegenheiten)
- Generierung von Mehreinnahmen durch den Bau weiterer
Flugzeughallen, da hier ein Bedarf von ca. 20 % besteht (s.o.)
und lt. Herrn Unterberg die Flächen dafür vorhanden wären
- Zusammenarbeit mit entsprechenden Bildungseinrichtungen
(siehe 6.) in Form von Projekten z.B.:
o Erarbeitung von Werbe- u. Marketingkonzepten
o Herr Unterberg könnte sich ein Projekt vorstellen, in dem
die Akzeptanz des Flugplatzes in der Bevölkerung
untersucht wird
- Ausschilderung der Besucherplattform auf der ALT-Halle
8. Fazit
Letztendlich bleibt festzustellen, dass mit der Verlängerung der Start- u.
Landebahn ein wesentlicher Beitrag zur Weiterentwicklung der
technischen wie auch sozialen Infrastruktur gerade im Hinblick auf die
Verwirklichung des Konzepts der „Wissensstadt Plus“ geleistet werden
könnte. Wichtig ist hierbei auch, dass der Faktor „Zeit“ mit Blick auf den
jetzigen Verfahrensstand und den weiteren, noch ausstehenden
Schritten bis zur endgültigen Genehmigung nicht außer Acht gelassen
werden darf.
Während der Bearbeitung unseres Themas konnten wir immer wieder
feststellen, dass über die Verlängerung der Startbahn hinaus, schon
zahlreiche Konzepte zur weiteren Entwicklung des Flugplatzes
existieren (z.B. Entstehung des Aero-Business-Parks), deren
Umsetzung sich jedoch aufgrund der noch nicht getroffenen
Entscheidung weiter verzögert.
Unsere Arbeit soll daher als Diskussionsgrundlage für die
entsprechenden Gremien bzw. Entscheidungsträger verstanden
werden.
In einer Forschungsstudie im Auftrag der Interessengemeinschaft der
Regionalflughäfen (IDRF) wurde die „Volkswirtschaftliche Bedeutung
von Regionalflughäfen und Verkehrslandeplätzen“ und damit auch der
54
Infrastruktur treffend beschrieben und soll die von uns aufgestellten
Gedankengänge abschließend nochmals zusammenfassen:
„Flughäfen und Landeplätze gehören wie andere Infrastruktur-
einrichtungen für den Personen- und Güterverkehr auf der Straße, der
Schiene und dem Wasser zu den klassischen Verkehrsinfrastruktur-
anlagen. Sie dienen der regionalen Daseinsvorsorge, also der
nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in den einzelnen
Regionen und schaffen dabei einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen im
Sinne externer Erträge. Ausbauvorhaben an Regionalflughäfen sind
entsprechend nicht nur betriebswirtschaftlich zu bewerten, sondern
gerade auch volkswirtschaftlich als Investition zur Aufwertung der
regionalen Infrastruktur.
Eine gute öffentliche Infrastruktur fördert das Wirtschaftswachstum. Der
Stellenwert einer vorhandenen Flugplatzinfrastruktur für die regionale
Wirtschaftsentwicklung zeigt sich am empirisch nachweisbaren
Zusammenhang zwischen Förderbedürftigkeit und Erreichbarkeit
von Regionen. Im Hinblick auf die wachsende Standortkonkurrenz
weisen Regionen mit hochwertiger Luftverkehrsanbindung und
Direktflügen ohne Umsteigen zu aus- und inländischen Wirtschafts-
zentren eine bessere soziale und wirtschaftliche Entwicklung auf.
Das äußert sich etwa in einer günstigeren Beschäftigungssituation, in
überdurchschnittlichen Arbeitsproduktivitäten sowie höheren Pro-Kopf-
Einkommen.
Gute Verkehrsanbindungen gehören zu den wesentlichen Faktoren bei
der Bewertung der Standortqualität und sind ein wichtiges Argument für
die regionale Wirtschaftsförderung. Flughäfen sind häufig
Kristallisationspunkte für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region.
Als Schnittstelle zwischen Luft- und Bodenverkehr verbessert ein
leistungsfähiger Regionalflughafen die Erreichbarkeit einer Region für
Geschäftsreisende und Luftfrachtgüter. Die hochwertige Mobilität des
Luftverkehrs ist dabei gerade für international tätige Unternehmen ein
55
wichtiger Standortfaktor. Im Hinblick auf die wachsende Standort-
konkurrenz im erweiterten Europa und den gleichzeitigen Rückgang
traditioneller Standortbindungen ist eine Wirtschaftsregion auf einen
eigenen regionalen Verkehrsflughafen oder Verkehrslandeplatz
angewiesen. Dieser ermöglicht Geschäftsreisenden eine zeitliche und
räumliche Mobilität, die von keinem anderen Verkehrsmittel erreicht
wird. So kann mit einer modernen Maschine des individuellen
Geschäftsreiseverkehrs, die über eine Reichweite von rund 1.500 km
verfügt, ein engmaschiges Netz von über 1.000 europäischen Zielen
(Flughäfen und Landeplätze) ohne Zwischenlandung erreicht werden.“18
18 Volkswirtschaftliche Bedeutung von Regionalflughäfen und Verkehrslandeplätzen - Wichtige Ergebnisse im Überblick - Forschungsstudie im Auftrag der Interessengemeinschaft der Regionalflughäfen (IDRF, März 2006)
56
Versicherung:
Hiermit versichern wir, dass wir die vorliegende schriftliche Projektarbeit
selbstständig verfasst und keine anderen als die von uns angegebenen
Hilfsmittel benutzt haben. Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken
dem Wortlaut oder dem Sinne nach entnommen sind, wurden in jedem
Fall unter Angabe der Quellen kenntlich gemacht.
__________________ __________________
Tim Skambraks Uwe Seifert
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift