Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr Freitag 9 bis 13 Uhr Raum: 02-201 (Georg...

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Wofür/Wo/Wann/Wie?

• Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr

Freitag 9 bis 13 Uhr

• Raum: 02-201 (Georg Forster-Gebäude)

• E-Mail: sowiso@uni-mainz.de

• Website: www.sowiso.uni-mainz.de

• Facebook: www.facebook.com/sowisostudienberatung

• Telefon: 06131-3929308

Januar 2015

Januar 2015

AnsprechpartnerInnen in Prüfungsfragen

PrüfungsamtFB 02

Politikwissenschaft

Soziologie

Publizistik

InstitutsinternePrüfungsbüros

Erziehungswissenschaft

Sportwissenschaften

Psychologie

Januar 2015

• Modulprüfungen sind studienbegleitend

• schließen Modul ab

• Gegenstand: Inhalte der Lehrveranstaltungen

• Exemplarisches Prüfen

• Art und Dauer in fachspezifischen Anhängen geregelt

• Modulteilprüfungen

jede Prüfungsleistung muss bestanden werden

Modulprüfungen

Januar 2015

• Verbindliche und fristgerechte An- und Abmeldung erforderlich

• Festgesetzte Prüfungsanmeldephase

• aktive Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Moduls

• Anmeldung in „Modulabschlusssemester“

Modulprüfungen

Januar 2015

• technische Schwierigkeiten? schicken Sie in der Anmeldephase (!) eine formlose Mail an

das Prüfungsamt und schildern Sie das Problem (diese wird i.d.R. als fristgerechte Anmeldung anerkannt)

Modulprüfungen

Januar 2015

Modulprüfungen

Rücktritt

• Rücktritt nur in begründeten Einzelfällen

• Ärztliches Attest

ohne schuldhaftes Verzögern einzureichen bis spätestens zum dritten Tag nach der Prüfung

Januar 2015

Modulprüfungen

Zusätzliche Informationen rund um Modulprüfungen

• Informationsrecht

• Anmeldung Einsicht in Prüfungsleistungen

Einsichtnahme wird i.d.R. mit der/dem jeweiligen DozentIn oder dem Studienbüro vereinbart

• Widerspruchsrecht

Fristgerecht

Schriftlich

Januar 2015

Modulprüfungen

Zusätzliche Informationen rund um Modulprüfungen

• Nachträglich festgestellte Täuschung

• Länger andauernde oder ständige körperlicher Beeinträchtigung

Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Attests kann verlangt werden

Januar 2015

Modulprüfungen

3 Prüfungsformen

1. Mündliche Modulprüfungen

2. Schriftliche Modulprüfungen

3. Praktische Modulprüfungen(z.B. Lehrproben, Lehrdemonstrationen)

Prüfungsformen

Weitere Prüfungen im Studienverlauf

Studienleistungen

Abschlussprüfungen

1. Bachelorarbeit

2. Mündliche Abschlussprüfung

Januar 2015

Mündliche Modulprüfungen

• mindestens 2 PrüferInnen bzw. jeweils 1 PrüferIn und 1 (sachkundige/r) BeisitzerIn

• Referate und ähnliche Prüfungen werden von 1 PrüferIn abgenommen

• Präsentationen als Teilleistung in Verbindung mit abschließenden Hausarbeit als Modulprüfungen

• Verlauf der mündlichen Modulprüfung wird protokolliert

Prüfungsformen

Januar 2015

Mündliche Modulprüfungen

• Möglichkeit, als ZuhörerIn anwesend zu sein (nach Absprache und Zustimmung)

• zeitlicher Umfang einer mündlichen Modulprüfung beträgt i.d.R. 15 oder 20 Minuten

• fachspezifische Regelungen des Zeitaufwandes

• inhaltliche Themen werden i.d.R. mit PrüferIn im Vorfeld abgesprochen

Prüfungsformen

Januar 2015

Schriftliche Modulprüfungen

Klausur

• Umfang mindestens eine, höchstens zwei Stunden

• Multimedial (z.B. e-Klausuren)

Hausarbeit

• Abgabefrist und Umfang fachabhängig

• Gruppenprüfung (Absprache mit PrüferInnen)

Portfolio

• Selbstständiges Verfassen, Auswählen und Zusammenstellen von schriftlichen Dokumenten zu den Themen eines Moduls

• Bearbeitungszeit i.d.R. zwei Wochen

Bewertung (§13, Abs. 4): schriftliche Modulprüfungen werden i.d.R. von 1 PrüferIn und innerhalb von vier Wochen bewertet

Prüfungsformen

Januar 2015

Studienleistungen

• Zusätzlich zu erbringende Leistungen innerhalb eines Moduls

Prüfungsformen

• Benotung nicht Teil der Modulnote

• Individuelle Leistungskontrolle

• Vielfältige Formen z.B. Klausuren, Protokolle, Referate, (…)

Januar 2015

Bewertung von Modulprüfungen

• Module sind bestanden:

Zugeordnete Leistungen erbracht

Alle Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen sind

Modulprüfung bestanden

Januar 2015

Bewertung von Modulprüfungen

• Module sind nicht bestanden:

„Nicht ausreichende“ Bewertung der Prüfungsleistung

Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel

Nichterscheinen ohne triftige Gründe

Rücktritt ohne triftige Begründungen

Januar 2015

Wiederholungsprüfungen

Nicht bestandene Modulprüfungen

• Können höchstens zweimal wiederholt werden Insgesamt 3 Versuche!

• Modulteilprüfungen Müssen einzeln bestanden werden

Nicht bestandene Teilprüfungen müssen wiederholt werden

• Pflichtmodulprüfungen nicht „ersetzbar“

Januar 2015

Wiederholungsprüfungen

Nicht bestandene Modulprüfungen

WICHTIG:

• Nichtbestehen einer finalen Modulprüfung (3. Versuch) führt zum endgültigen Nichtbestehen der Bachelorprüfung = der Bachelor-studiengang kann nicht mehr in dieser Form fortgeführt werden

• Nicht bestandene Prüfungsleistungen in gleichen oder ähnlichen Zwei-Fächer- und/oder Ein-Fach-Bachelorstudiengängen an anderen deutschen Hochschulen werden angerechnet

Januar 2015

Wiederholungsprüfungen

Nicht bestandene Modulprüfungen Wiederholungsprüfungen

• Notenverbesserung oder zum Erwerb zusätzlicher LP nicht möglich

• 1. Wiederholung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (!) i.d.R. innerhalb von 6 Mon.

• 2. Wiederholung innerhalb von 6 Mon. nach Nichtbestehen der 1. Wiederholung

• In begründeten Einzelfällen sind längere Fristen möglich

Beurlaubung, Auslandsaufenthalt, Krankheit

• 2. Wiederholung nicht später als zwei Jahre nach dem ersten Nichtbestehen

Januar 2015

Wiederholungsprüfungen

Nicht bestandene Modulprüfungen Wiederholungsprüfungen

WICHTIG:

• Wird rechtzeitige Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung versäumt, gilt sie als nicht bestanden

• Achtung: Für die Wiederholungsprüfung müssen Sie sich selbst aktiv anmelden!

Januar 2015

Fristen und Termine

• Prüfungsanmeldephase Sommersemester 2014

Mo, 12. Januar 2015, 13 Uhr bis Mo, 26. Januar 2015, 13 Uhr

Prüfungsanmeldung

Januar 2015

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

www.sowiso.uni-mainz.de www.facebook.com/sowisostudienberatungsowiso@uni-mainz.de

Januar 2015