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Landratsamt Zollernalbkreis

Bauleitplanung und Ökokonto

Verfahrensablauf zur Bebauungsplanung und Ökokonto

Rainer Ressel Bau- und UmweltamtLRA Zollernalbkreis - 30.11.2007

Bebauungsplanungund

Landschaftsplanung

Ökokonto

Landratsamt Zollernalbkreis

Bauleitplanung Landschaftsplanung Ökokonto

Bp

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nF

NP

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Bestandsaufnahme

BestandsbewertungZiele + MaßnahmenEntwicklungsräume

Bewertung der EingriffePrüfung von Vermeid-

barkeit und Minimierung

Abschätzung desAusgleichsbedarfs nach

Schutzgütern und Flächen

Abgrenzung desSuchraums

planerisches Konzept

Eingriffsbewertung undErmittlung des

Ausgleichsbedarfs

Flächen fürMaßnahmen

Flächenauswahl und Maßnahmendurch-führung schwer-punktmäßig in

Entwicklungsräumen

Abbuchung

Bilanzierung

Eingriffe

Abwägung

Ausweisung

verbleibende Eingriffe

Ausweisung

Bebauungsplan

Abgleich mit Vorrat

Abgleich nachräumlicher Lage

Landratsamt Zollernalbkreis

Verfahrensablauf zum Bebauungsplan

Planungsabsicht der Kommune

Plankonzept aus FNP, LP und weiteren Funktionsbezügen

Städtebaulicher Entwurf bzw. Entwicklungskonzept

Scoping

Umweltbericht

Bebauungsplan / Grünordnungsplan

Landratsamt Zollernalbkreis

Planungsabsicht der Kommune

Landratsamt Zollernalbkreis

Plankonzept zur Siedlungs- und Freiraumstruktur

Landratsamt Zollernalbkreis

• Retention vonOberflächenwasser in öffentlichenGrünbereichen

• Gestaltung als Spiel-und Aufenthaltsbereich

• Aufwertung desOrtsrandes für dieNaherholung

• Ausgestaltung einerGrünzone zur Einbindungder Siedlung in dieLandschaft

• Aufweitungen desStraßenraumes zuöffentlichen Plätzen mitEinzelbäumen

Städtebaulicher Entwurf

Landratsamt Zollernalbkreis

Bebauungsplan mit bauplan-ungsrechtlichen(§9 BauGB)undbauordnungs-rechtlichen Festsetzungen

Landratsamt Zollernalbkreis

Grünordnungsplan zum Bebauungsplan

Baugebiet ‚Schiessmauer‘ Seitingen-Oberflacht

Landratsamt Zollernalbkreis

Grünordnungsplan zum Bebauungsplan

Landratsamt Zollernalbkreis

Ablauf der Untersuchungen zum Umweltbericht (Übersicht)

1. Bestandsanalyse

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

3. Maßnahmenempfehlungen zur Vermeidung / Minimierung

und zur Kompensation von Beeinträchtigungen

4. Ermittlung des Kompensationsbedarfs

Landratsamt Zollernalbkreis

1. Bestandsanalyse

Erfassung von Vegetation und Nutzung

Landratsamt Zollernalbkreis

Schutzgüterbezogene Beurteilung:

- Mensch- Tiere und Pflanzen- Boden,- Wasser- Klima- Landschaft, - Kulturgüter

Erfassung von:

- Bedeutung / Empfindlichkeit - Vorbelastung- Auswirkungen durch das Vorhaben- Bewertung der Auswirkungen- Artenschutzaspekte

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Landratsamt Zollernalbkreis

3. Maßnahmenempfehlungen zur Vermeidung / Minimierung

und zur Kompensation von Beeinträchtigungen

Ausbau der Erschließungsstraßen auf das minimal notwendige Maß

Verwendung von Natriumdampf-Niederdrucklampen bei der Straßen- und Hofbeleuchtung.

480 m²Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen bei offenen Stellplätzen

160 m²Pflanzbindungen zum Erhalt der Hecken auf Flurstk. 1365 (Biotope gem. § 32 NatSchG)

UmfangEmpfehlungen

32 St.

Landratsamt Zollernalbkreis

3. Maßnahmenempfehlungen zur Vermeidung / Minimierung

und zur Kompensation von Beeinträchtigungen

1.500 m²Anlage und naturnahe Gestaltung eines zentralen Retentionsbereiches

Ableitung des gesammelten Niederschlagswassers von Dach- und Straßenflächen in offene Gräben (innerhalb der öffentl. GF Nr. 3, s.o.)

ca. 160 Stk.Baumscheiben a

4m²

Pflanzung von standortgemäßen Laubbäumen im öffentlichen Straßenraum des B-Plangebietes

9.700 m²Anlage von Wiesen-, Rasen-, Gehölzflächen innerhalb des Baugebietes (öffentl. Grünfläche Nr. 3 mit weitergehenden Festsetzungen)

UmfangMaßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen

Landratsamt Zollernalbkreis

4. Ermittlung des Kompensationsbedarfs

Prinzip:

Biotopwert x Bestandsfläche = Bestandswert

Biotopwert x überplante Fläche = Planwert

Bestandswert – Planwert = Ausgleichsbedarf

Wert in Biotopwertpunkten (BWP) gem. LUBW-Schlüssel

(64-Punkteskala) Fläche in m²

Biotopwertverfahren

Ergänzung durch qualitative Beurteilungen (verbal argumentativ)

Landratsamt Zollernalbkreis

Beispiel Eingrifffs-/Ausgleichsbilanz – Baugebiet in Kommune xy (Auszug)

361.55092.600477.83792.600Summe

PlanwertEinzel-wert

Fläche (m²)Nutzung / Struktur

Bestandswert

Biotop-wert(m²) Biotoptyp

Biotop-Nr.

Planung –Bewertung nach Durchführung der Bebauung und Gestaltung der Grünflächen und Straßenräume

Bestand –Bewertung vor Umsetzung der Bebauung

36.93249.233Bauflächen, Freiraumanteil223.080637.180

Intensiv-grünland33.60

36.932136.932Bauflächen, versiegeltGRZ=0,837.050191.950Gehölzflächen41.00

190.4001611.900Randeingrünung des Baugebietes 32.230112.930

Ruderal-vegetation35.64

Ergebnis: Kompensation teilweise innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes,Verbleibendes Defizit = ca. 116.000 Biotopwertpunkte (BWP)

Landratsamt Zollernalbkreis

Ausgleichsmaßnahme Bachrenaturierung und Auenentwicklung - Kommune xy

Ergebnis: Ausgleich erfüllt und zusätzlich: Guthaben für das Ökokonto

13.800Guthaben Ökokonto

116.200auszugleichendes Defizit

130.000Wertsteigerung

213.20013.30083.20013.300Summen

30.000152.000Gehölz / Hecke41.00

54.600134.200Fettwiese33.41

70.000282.500Naturnaher Bach12.1015.600131.200Fettwiese33.41

12.60021600Tümpel in Aue13.2025.600161.600ausgebauter Bachabschn.12.20

76.000194.000Feuchtwiesen33.2042.000410.500Acker in Aue37.10

Plan-wert

Biotop wert

Fläche(m²)

Biotoptyp / Nutzungsstruktur

BiotopNr.

Be-stands-wert

Biotopwert

Fläche(m²)

Biotoptyp / Nutzungs-struktur

BiotopNr.

nach Ausführung der Maßnahmevor der Kompensationsmaßnahme

Landratsamt Zollernalbkreis

Bauleitplanung Landschaftsplanung Ökokonto

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e

Bestandsaufnahme

BestandsbewertungZiele + MaßnahmenEntwicklungsräume

Bewertung der EingriffePrüfung von Vermeid-

barkeit und Minimierung

Abschätzung desAusgleichsbedarfs nach

Schutzgütern und Flächen

Abgrenzung desSuchraums

planerisches Konzept

Eingriffsbewertung undErmittlung des

Ausgleichsbedarfs

Flächen fürMaßnahmen

Flächenauswahl und Maßnahmendurch-führung schwer-punktmäßig in

Entwicklungsräumen

Abbuchung

Bilanzierung

Eingriffe

Abwägung

Ausweisung

verbleibende Eingriffe

Ausweisung

Bebauungsplan

Abgleich mit Vorrat

Abgleich nachräumlicher Lage

Landratsamt Zollernalbkreis

Abgleich mit Maßnahmen aus dem Ökokonto

Maßnahmenbeispiele:

Verbesserung der Biotopqualität, Schaffung höherwertiger Biotoptypen

- Erhöhung der Naturnähe von Gewässern und ihrer Uferbereiche

- Aufwertung von Felsen, Blockhalden, Trockenmauern, Hohlwegen etc.

- Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung

- Umwandlung von Sukzessionsflächen in extensiv genutzte Offenland-Biotope

- Förderung und Entwicklung naturnaher oder kulturhistorisch bedeutsamer Wälder

- Begrünungsmaßnahmen im Siedlungs- und Infrastrukturbereich

- Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Biotopqualität

Landratsamt Zollernalbkreis

Ökokontofähige Maßnahmen werden als Auflistung in einer Anlage zur ÖkokontoVO genannt!

Ökokontofähig sind Maßnahmen, von denen dauerhaft günstige Wirkungen auf Natur und Landschaft ausgehen.

Die Maßnahmen müssen sich zudem einem der folgenden Wirkungsbereiche zuordnen lassen:

•Verbesserung der Biotopqualität

•Schaffung höherwertiger Biotoptypen

•Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen

•Wiederherstellung oder Verbesserung von Bodenfunktionen

•Verbesserung der Grundwassergüte.

Landratsamt Zollernalbkreis

Nicht in das Ökokonto aufgenommen werden können Maßnahmen, die lediglich der naturnahen Waldwirtschaft oder der guten landwirtschaftlichen Praxis entsprechen, darüber hinaus aber keine naturschutzfachliche Aufwertung zur Folge haben.

Dies gilt ebenfalls für Maßnahmen, die einen guten Zustand von Natur und Landschaft sichern, aber keine naturschutzfachliche Aufwertung bewirken, zum Beispiel Dauerpflege zur Sicherung des Status quo.

Nicht in das Ökokonto eingestellt werden können Maßnahmen, zu deren Durchführung bereits eine gesetzliche oder rechtliche Verpflichtung besteht oder die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Landratsamt Zollernalbkreis

Baurechtliches Ökokonto

Grundsätzlich gilt: die Kommune führt das Ökokonto selbst !

Das Ökokonto ist dabei mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Naturschutzrechtliches Ökokonto

Grundsätzlich gilt: die untere Naturschutzbehörde führt das Ökokonto !

Das Ökokonto, also die Einbuchungs- und Abbuchungsvorgänge sind dabeiselbstverständlich mit den betroffenen Kommunenabgestimmt.