Post on 20-Oct-2019
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz IIHilfen bei
Schwerbehinderung
Hilfen bei Schwerbehinderung
• SGB XI
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach dem SGB XI, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken
Ende 2015 gab es ca. 7,5 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschland
Gerrit Gödiker
Der Antrag
• Merkzeichen nicht vergessen! Was man nicht beantragt, bekommt man nicht…..
• Alle Erkrankungen angegeben?
• Ihre Behinderung sieht man Ihnen nicht unbedingt an (was dazu schreiben/schreiben lassen)
Gerrit Gödiker
Die Merkzeichen
• aG --- die guten Parkplätze und evtl. das Taxi (PS 2/PG 3 auch sowie bei H oder Bl)
• G --- die Busfahrt
• H --- hilflos
• Bl --- blind (Landesblindengeld nicht vergessen!), Parkplatz
• B --- jemand muss/darf mit
• RF --- das Fernsehen wird billiger
• Gl --- Gehörlosengeld nicht vergessen!
Gerrit Gödiker
Weitere Vorteile
• Steuerermäßigungen (Jahresausgleich/KFZ/Werbungskosten)
• Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
• Evtl. Zuzahlungen zu Hilfsmitteln (Krankenkasse nur im Umfeld von 500m Zuständig zum Erhalt der Mobilität)
• Hilfen bei Wohnung, Umbauten etc….
• Besonderer Kündigungsschutz ab Beantragung
• Früherer Renteneintritt ohne Abzüge möglich
• Freibeträge beim Wohngeld
Gerrit Gödiker
Integrationsämter
• Information und Beratung zu geeigneten Arbeitsplätzen, behinderungsgerechte Gestaltung, oder bei persönlichen Schwierigkeiten
• Finanzielle Leistungen (Neuschaffung oder Ausstattung behinderungsgerechter Arbeitsplätze
Gerrit Gödiker
Integrationsfachdienste
• Beratung von Arbeitgebern und –nehmern
• Hilfe bei dem Übergang in den Arbeitsmarkt
• Begleitung am Arbeitsplatz
Gerrit Gödiker
Nachteile?
• Leider ja…. Evtl. bei der Arbeitssuche….
Gerrit Gödiker
Was gehört dazu?
• Unterlagen von Krankenhäusern, Rehabilitationsmaßnahmen, Pflegegutachten….(holen die sich sowieso)
• Nicht nur auf Unterlagen verlassen:
informieren sie Ihre Ärzte! Die können zu den Einschränkungen was schreiben…
Gerrit Gödiker
Nicht zufrieden?
• Widerspruchsfrist 4 Wochen
• Jeder kann etwas übersehen…. Sie können sich die Unterlagen welche der Entscheidung zugrunde liegen zusenden lassen (evtl Kosten für Kopien)
Gerrit Gödiker
Festgestellt ist festgestellt…..
• Ohne Widerspruch stimmen sie der Entscheidung zu
• Sollten sie einen Verschlechterungsantrag stellen: neue Untersuchungsergebnisse etc., sonst gibt es ja nur die bereits begutachteten Einschränkungen
Gerrit Gödiker
Da fehlt was….
Stimmt, persönliches Budget und persönliche Assistenz
….. Kommt hinterher!
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
• Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
• Gültig ab 01.01.2016
• Stufenweise Umsetzung
• Stärkung der ambulanten Pflege
Warum? Familie als größter Pflegedienst……
1995 – 1,06 M Pflegebedürftige
2012 – 2,54 M Pflegebedürftige
2030 – 3,31 M Pflegebedürftige
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Veränderter Anspruch auf Beratung:
- Beratung wird durch Auskunft/Schulung „ersetzt“
- Anspruch auf kostenlose, unabhängige Beratung
- Anspruch auch gegenüber Angehörigen/Pflegepersonen geltend zu machen
- Beratung nach §37 Abs. 3 auch außerhalb des Pflegegeldes
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Information und Auskunft:
Bei Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
- Leistungs/Preisvergleichslisten auch zu Tages/Nachtpflege und zu niedrigschwelligen Betreuungs/Entlastungsleistungen
- Anspruch auf Beratung und Inanspruchnahme Pflegestützpunkte (siehe auch PSG III- Pflege soll zurück zu den Kommunen und Landkreisen – Steuerung der Angebote vor Ort)
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Soziale Absicherung der pflegenden Angehörigen:
- Ab 10 Stunden Pflege an min. 2 Tagen die Woche, bei Teilzeitbeschäftigung mit max. 30 Std/Woche
- Steigend mit dem Bedarf der Pflegebedürftigkeit
- Ab Pflegegrad 2
- Verbesserte Sicherung bei Arbeitslosigkeit
- Weiter Familienpflegezeit
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff:
Pflegebedürftige im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche,
kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für min. 6 Monate und mindestens der in §15 festgelegten Schwere bestehen
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Bisher:
Zeitaufwand in Minuten bestimmt die Pflegestufe 1-3 (bei eingeschränkter Alltagskompetenz PS 0)
Fürchterlich: 45Min für Pflege und 45Min für Hauswirtschaft
Demnächst:
Einschränkungen werden in Punktwerten erfasst und dann in einem Pflegegrad erfasst. Grad der Selbstständigkeit wird dazu ermittelt.
Unterm Strich zählt….
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Pflegegrade 1-5 werden im neuen NBA ermittelt durch Erfassung der Selbstständigkeit in den Bereichen:
1. Mobilität 10%
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 2 oder 3 mit 15%
3. Verhaltensweise und psychische Problemlage
4. Selbstversorgung 40%
5. Bewältigung von- und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen 20%
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15%
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
In jedem Modul wird der Schweregrad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörung in 5 Punktbereichen abgebildet
Jedem Punktbereich wird mittels einer Modulspezifischen Gewichtung ein gewichteter Punktwert zugeordnet (die Module sind unterschiedlich wichtig…)
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Beispiel Mobilität:
- Positionswechsel im Bett
- Stabile Sitzposition halten
- Aufstehen aus sitzender Position / umsetzen
- Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches
- Treppensteigen
0 Punkte für selbstständig, 1 für überwiegend selbstständig, 2 für überwiegend unselbstständig, 3 für unselbstständig
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Ein Pflegebedürftiger der alleine sitzen kann, jedoch nicht stehen/sich umsetzen. Im Rollstuhl kann er sich fortbewegen. Im Bett Korrekturen der Position („rutscht im Bett runter“). Treppensteigen max. unter personeller Hilfestellung
Punktwert
Positionswechsel im Bett 1
Stabile Sitzposition halten 0
Aufstehen/umsetzen 2
Fortbewegen im Wohnbereich 1
Treppensteigen 3
Gesamt 7
Punktzahl für Gesamtergebnis 7,5(Ergebnis Modul 1 zwischen 6-9)
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
§15
Bei der Begutachtung sind auch solche Kriterien zu berücksichtigen die zu einem Hilfebedarf führen, für den Leistungen des Fünften Buches vorgesehen sind. Dies gilt auch für krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen. Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen sind Maßnahmen der Behandlungspflege, bei denen der behandlungspflegerische Hilfebedarf aus medizinisch-pflegerischen Gründen regelmäßig und auf Dauer untrennbarer Bestandteil einer pflegerischen Maßnahme in den genannten sechs Bereichen ist oder mit einer solchen notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht
Heißt: Behandlungspflege wird zeitlich nun Berücksichtigt.
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Punktwerte zum erreichen der Pflegegrade:
0-12 Punkte Keine Pflegebedürftigkeit
12,5 bis unter 27: Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung
27 bis unter 47,5: Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung
47,5 bis unter 70: Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung
70 bis unter 90: Pflegerad 4 – schwerste Beeinträchtigung
90 bis 100: Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung
Kindern unter 18 Monaten wird ein gesonderter Punktwert zum erreichen eines Pflegegrades zugeordnet
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Überleitung der bisherigen Pflegestufen und Leistungen in das neue System:
Automatische Überleitung
Bestandsschutz
Keiner wird schlechter gestellt
Aussetzung der Wiederholungsbegutachtungen bis 01.01.2019
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Automatische Überleitung:
Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz wird die bisherige Stufe um einen Pflegegrad höher eingestuft, mit eingeschränkter Alltagskompetenz wird 2 Grade höher eingestuft
Beispiel:
PS1 ohne Demenz wird zu Pflegegrad 2
PS1 mit Demenz (EA=eingeschränkte Alltagskompetenz) wird zu Pflegegrad 3
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
wird zu
Unterhalb PS 1 (PS0) Pflegegrad 2
PS1 Pflegegrad 2
PS1 mit EA Pflegegrad 3
PS2 Pflegegrad 3
PS2 mit EA Pflegegrad 4
PS3 Pflegegrad 4
PS3 mit EA Pflegegrad 5
Härtefall Pflegegrad 5
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Bestandsschutz
Es besteht ein lebenslanger Bestandschutz auf den übergeleiteten Pflegegrad
Auch bei beantragter Neubegutachtung nach formaler Überleitung kann keiner geringer eingestuft werden.
Ausnahme: Die Pflegebedürftigkeit ist beendet
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Angepasste Leistungen im PSG II:
Pflegegrad 1:
Pflegeberatung
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen gemäß §38a (Wohngruppenzuschlag)
Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach §40
Zuschüsse zu Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
Zusätzliche Betreuung nach §43b in stat. Einrichtungen
Pflegekurse für Pflegepersonen
Entlastungsbetrag gem. §45b i.H. von 125 Euro
Keine Tagespflege/vollstationäre Pflege!
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Leistungen der Tages/Nachtpflege
bisher PSG II
PS 0 231€ 689€
PS1 468€ 689€
PS1 EA 689€ 1298€
PS2 1144€ 1298€
PS2 EA 1298€ 1612€
PS3 1612€ 1612€
PS3 EA 1612€ 1995€
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Bisherige Betreuungs/Entlastungsleistungen werden umgestellt auf einen Entlastungsbetrag von 125 €
Bestandschutz greift wenn: die Gesamthöhe der Leistungen nicht um min 83€ steigen (wenn der bisherige Betrag bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz 208 € betrug)
Inhaltlich gleichbleibend
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Pflegesachleistung
Bisher PSG II
PS0 231€ 689€
PS1 468€ 689€
PS1 EA 689€ 1298€
PS2 1144€ 1298€
PS2 EA 1298€ 1612€
PS3 1612€ 1612€
PS3 EA 1612€ 1995€
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Pflegegeldleistung
bisher PSG II
PS0 123€ 316€
PS1 244€ 316€
PS1 EA 316€ 545€
PS2 458€ 545€
PS2 EA 545€ 728€
PS3 728€ 728€
PS3 EA 728€ 901€
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Vollstationäre Pflege:
- Anspruch ab Pflegegrad 2
- Bei Pflegegrad 1 Zuzahlung von 125€
- Einrichtungsabhängiger Eigenanteil, nicht weiter Pflegestufenabhängiger Eigenanteil! (ab Jan. 17 höherer Eigenanteil gegenüber Dez.16 wird von der Pflegekasse übernommen)
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Leistungen bei vollstationärer Pflege
bisher Pflegegrad PSG II
Pflegegrad 1 125€
PS1 1064€ 2 770€
PS1 EA 1064€ 3 1262€
PS2 1330€ 3 1262€
PS2 EA 1612€ 4 1775€
PS3 1612€ 4 1775€
PS3 EA 1612€ 5 2005€
Härtefall 1995€ 5 2005€
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
Weitere Leistungen
bisher PSG II
Verhinderungs/Kurzzeitpflege (Jahr) je 1612€ je 1612€ ab PG 2
Wohnumf. Verb. Maßnahmen (1x) 4000€ 4000€
Pflegehilfsmittel (Monat) 40€ 40€
Gerrit Gödiker
Pflegestärkungsgesetz II
……. Hilfsmittel die der Gutachter des MDK im Laufe der Begutachtung als notwendig erachtet und diese im Gutachten empfiehlt gelten mit Einverständnis des Versicherten als beantragt und dieser Antrag soll in der Regel nicht erneut von den Kassen geprüft werden…..
z.B. Badewannenlifter, Gehhilfen, Duschstühle….
Gerrit Gödiker
Betreuungs/Entlastungsleistungen
• Ab 2017 für jeden 125 Euro/Monat ab Pflegegrad 1
• Z.B. für die Begleitung zu Einkäufen, sozialen Veranstaltungen, Hauswirtschaft, ergotherapeutische Maßnahmen
• auch für Fahrten zur Tagespflege, Kosten bei Kurzzeitpflege
• „alles außer Pflege“
• Wird angespart! (verfällt zur Mitte des Folgejahres)
Gerrit Gödiker
Verhinderungspflege
• Bei Verhinderung der Pflegeperson (Grund ist erstmal zweitrangig)
• 1612 Euro bis max. 2418 Euro/Jahr (durch Kurzzeitpflege)
• Bei stundenweiser Verhinderung wird das Pflegegeld nicht gekürzt
• Nahe Verwandte geht nicht
• Ansonsten Profis und Privatpersonen
Gerrit Gödiker
Kurzzeitpflege
• Bis max. 3224 Euro/Jahr (bei Aufstockung durch Verhinderungspflege)
• Bis zu 8 Wochen
• Stationäre Form der Verhinderung der Pflegeperson
• Wo diese durchgeführt ist, ist zweitrangig…..
• Weitere Kosten evtl über Betreuungsleistungen abzurechnen
Gerrit Gödiker
Pflegehilfsmittel
• 40 Euro/Monat
• Über Apotheke/Santitätshaus/Versand
• Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Handschuhe
Gerrit Gödiker
Wohnumfeldverb. Maßnahmen
• Bis zu 4000 Euro pro Maßnahme
• Zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung
• Ebenerdige Dusche, Treppenlift, Türverbreiterungen --- individuell zur Verbesserung der Situation….. Kostenvoranschlag reicht….
• …. Hilfsmittel kann man trotzdem bekommen!
• Antragspflichtige Maßnahme! (nicht anfangen ohne Bewilligung!)
Gerrit Gödiker
Sonst noch
Hilfe zur Pflege nicht vergessen!
Bei zu hoher finanzieller Belastung hilft das Sozialamt!
Widerspruchsfrist 4 Wochen (auch hier kann man etwas vergessen)
Hilfsmittel gehen auch ohne Pflegestufe (meistens), ebenso Leistungen nach SGB V (Vermeidung von Krankenhausbehandlung)
Reha-Maßnahmen für pflegende Angehörige
Gerrit Gödiker
Holen sie sich die Hilfe die sie bekommen können!das Leben mit Einschränkungen ist schwer genug, diese Leistungen gibt es um Ihnen Hilfen an die Hand zu geben!
Denken Sie an Ihre Angehörigen, nutzen sie Möglichkeiten zur Entlastung!
Gerrit Gödiker