Post on 30-Aug-2020
Arbeits- undGesundheitsschutz Netzpartner
in Hamburg
Pause fürs Ohr!
Wege zu einer umfassenden Lärmprävention
21. November 2006 Fachtagung für Betriebs- und Personalräte
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Inhalt Seite 1. Begrüßung 1 2. Einleitung von Michael Gümbel, Sujet und Angelika Braun,
Hanseatisches Umwelt-Kontor 2 3. Vortrag von Rainer Hellbach, Amt für Arbeitsschutz 3 4. Vortrag von Dr. Andreas Dittmann, Landesunfallkasse Hamburg 12 5. Vortrag von Rüdiger Granz, Beratungs- und Informationsstelle Arbeit
und Gesundheit 14 6. Vortrag von Alfred Uhing, GEW Baden-Württemberg 19 7. Ergebnispräsentation der Workshops 26 8. Ausblick 30 1. Begrüßung
Jan H. Stock, Geschäftsführer, LUK Hamburg
Petra Heese, DGB Hamburg Erhard Pumm, Vors. DGB Hamburg
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2. Einleitung: Ein Projekt auf dem Weg zu umfassender Lärmprävention Michael Gümbel, Sujet und Angelika Braun, Hanseatisches Umwelt-Kontor
Lärm bei der Arbeit kann anstrengend sein und die Gesundheit schädigen – auch in der Freizeit sind wir zunehmend Lärm ausgesetzt. Für die einen ist es gute Musik, für andere nur Krach – bei diesem Thema kommt es sehr darauf an, dass wir beeinflussen können, welcher Art von Lärm wir uns aussetzen und bei welchem Lärmpegel wir arbeiten, damit Lautstärke nicht dauerhaft unser Wohlbefinden und die Gesundheit beeinträchtigt. Laute Maschinen und Geräte sind Lärmquellen, die durch entsprechende Maßnahmen gedämpft werden können. Dies ist bei
anderen Lärmbelastungen, z.B. „laute“ Kinder in Schulen und Kindertagesstätten nicht immer so einfach. Auch an modernen Büroarbeitsplätzen klagen die dort Arbeitenden über störenden Lärm, verursacht durch Telefonate, Gespräche, Verkehrsgeräusche von außen und anderes. Mit der Veranstaltung möchten wir neben technischen Maßnahmen vor allem über arbeitsorganisatorische Möglichkeiten informieren und gemeinsam diskutieren, was an unterschiedlichen Arbeitsplätzen getan werden kann, um Belastungen durch Lärm zu reduzieren.
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3. Vortrag von Rainer Hellbach, Amt für Arbeitsschutz
Betrieblicher Lärmschutz in Europa –Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderung für die Prävention
Rainer Hellbach
Fakten und Zahlen - EU
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Fakten und Zahlen - EU
Lärmschutz – Freizeit, Betrieb
Lärm am Arbeitsplatz macht krank - Europäische Union senkt Grenzwerte
Verkehr – Industrie – BauWohnen – Sport – Freizeit
ArbeitsplatzImmissionsschutzgesetze,Lärm-, Polizeiverordnungen
ArbeitsstättenverordnungEU–Lärmschutz- Richtlinie2003/10/EG
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Fakten und Zahlen - Deutschland
deutschlandweit sind etwa fünf Millionen Beschäftigte gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt. (mehr als 85 dB(A))
40% aller Berufskrankheiten lärmbedingt (2004: ca. 7.000 Fälle)
HH: über 130 Fälle von Lärmschwerhörigkeit (2004)
Metallbranche: 41%, Baubranche 23,6%
Grenzwerte Arbeitsstättenverordnung (1975, 2004)
55Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitätsräume
90(Ausnahmefall)
Wartungs-, Instandsetzungs-, Reinigungs-, Transportarbeiten
85Sonstige Tätigkeiten
70Routinemäßig Büroarbeit
55Wissenschaftliches Arbeiten (Bildschirm)
Grenzwert(in dB)
Tätigkeitsart
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Lärmschutz – Freizeit, Betrieb
Lärm am Arbeitsplatz macht krank - Europäische Union senkt Grenzwerte
Verkehr – Industrie – BauWohnen – Sport – Freizeit
ArbeitsplatzImmissionsschutzgesetze,Lärm-, Polizeiverordnungen
ArbeitsstättenverordnungEU–Lärmschutz- Richtlinie2003/10/EG
Neue EG-Richtlinie verändert betrieblichen Lärmschutz
EU – Richtlinie - Lärm (2003/10/EG)Grundlegende Ziele
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Neue EG-Richtlinie verändert betrieblichen Lärmschutz
Mehrstufiges Lärmschutzkonzept
Technische Lärmminderung
Organisatorische Maßnahmen
Persönlicher Schallschutz (Persönliche Schutzausrüstung)
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
EU – Richtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz vor Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer durch physikalische Einwirkungen - Lärm (2003/10/EG)
EU – Richtlinie - Lärm (2003/10/EG)Neues Grenzwertkonzept
Staffelung der Lärmbeurteilung in Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte
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EU – Richtlinie - Lärm (2003/10/EG)
Neues Grenzwertkonzept
Staffelung der Lärmbeurteilung in Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte
XX(X)Gehörvorsorge-Untersuchung abXXLärmminderungsprogramm abXXLärmbereichskennzeichnung abXXGehörschutz – Tragepflicht ab
XXGehörschutz zur Verfügung stellen abXXInformation der Beschäftigten ab
90 dB85 dB85 dB80 dBAuslöseschwellenNicht vorhanden87 dBGrenzwert
Alt (86/188/EWG,
ArbStättV)
Neu (2003/10/EG)
Richtlinie
Expositionsgrenzwert (87 dB) - Maßnahmen
Exposition muss auf < 87 dB (A) begrenzt werden
Ermittlung und Bewertung der hohen Exposition
Erlass von Maßnahmen
Überschreitung nicht zulässig
. . . Wirkung des Gehörschutzes ist zu berücksichtigen
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Oberer Auslösewert (85 dB) - Maßnahmen
Lärmminderungsprogramm
Kennzeichnung des Gefährdungsbereiches
Tragepflicht
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
. . . Wirkung des Gehörschutzes nicht berücksichtigen
Zutrittsbeschränkung
Unterer Auslösewert (80 dB) - Maßnahmen
Minimierung der Exposition
Bereitstellung von Gehörschutz
Unterweisung
Verhaltenskontrollen
. . . Wirkung des Gehörschutzes nicht berücksichtigen
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
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Pflichten der Arbeitgeber
Unterer Auslösewert (80 dB) - Maßnahmen
Minimierung der Exposition
Bereitstellung von Gehörschutz
Unterweisung
Verhaltenskontrollen
. . . Wirkung des Gehörschutzes nicht berücksichtigen
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
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Die neue Verordnung zum Schutz vor Lärm:Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (Entwurf)
Beschränkung auf gehörschädigende Wirkungen
Keine konkreten bereichsspezifischen Vorgaben(Tätigkeitsbezogene Werte – s. alte ArbStättVO)
Vorrang technischer gegenüber organisatorischen Maßnahmen
Kritische Punkte:
Keine Aufbewahrungsfrist für Messungen
Konkretisierende technische Regeln durch denAusschuss für Betriebssicherheit (statt Arbeitsstätten)
Die neue Verordnung zum Schutz vor Lärm:Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (Entwurf)
Inhaltsgleiche Umsetzung (1:1)
Übernahme der EU-Grenzwerte
GefährdungsbeurteilungErmittlung – Bewertung - Messungen (Unabhängig von der Zahl der Beschäftigten)
Maßnahmen zur Vermeidung
Stand der Technik
Minimierungsgebot
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4. Vortrag von Dr. Andreas Dittmann, Landesunfallkasse Hamburg Lärm: Gehör - Verständigung - Technisches Schallwellen bzw. Geräusche, die 85 dB (A) und lauter sind, werden im Arbeitsschutz als Lärm bezeichnet und schädigen das Gehör. Gehörschutz (Stöpsel oder Kapseln) bewahren das Gehör vor Schäden. Wer sich wiederholt über mehrere Stunden ungeschützt dem Lärm aussetzt, egal ob angenehmer Lärm (laute Musik, in Diskotheken bis 120 dB (A)) oder beruflicher Lärm (Motorsäge, Häcksler, Tischlerei u.ä.) wird allmählich, aber unwiederbringlich, schwerhörig oder gar taub.
Eine Lärmschwerhörigkeit (Berufskrankheit 2301) entsteht ab einem ständigem Lärm-Beurteilungspegel von 85 dB (A). Diese Lärmschwerhörigkeit kann nach kurzer Zeit entstehen, meist wird sie aber erst nach 10 Jahren festgestellt und verschlechtert sich dann rasch. Bei Knalltraumen mit mehr als 135 dB (A) bildet sich sofort ein Gehörschaden (z.B. Schuß oder platzender LKW-Reifen). Je höher die Frequenz des Lärmes ist, desto gefährlicher ist der Lärm. Lärmschäden addieren sich im Laufe des Lebens und sind nicht rückbildungsfähig. Medizinisch gesehen, kommt es zu einem Absterben von Nervenzellen im Innenohr (sog. „Schallempfindungs-Schwerhörigkeit“). Der beidseitige Hörverlust ist die Regel, die Zunahme ist schleichend und anfangs kaum zu merken.
Im Hörtest zeigt sich dann ein zunehmender Hörverlust im Hochtonbereich, bei einer Frequenz von 4.000 bis 6.000 Hz. Anfangs hört man nicht mehr die Telefonklingel oder die Obertöne der Musik; recht schnell leidet dann aber auch die Verständlichkeit von Sprache. Der Ohrenarzt kann die Lärmschwerhörigkeit aufgrund ihres charakteristischen Schädigungsmuster von anderen Diagnosen der Schwerhörigkeit meist gut unterscheiden. Bei der Lärmschwerhörigkeit besonders belästigend ist es, dass ab einem Geräuschpegel ab 60 dB (A) sog. Lautheitsausgleich (sog. „positives Recruitment-Phänomen“) einsetzt, welcher die Umgebungsgeräusche für die Hörgeschädigten zur Qual werden läßt. Bei bereits etwas lauterer Unterhaltung oder Musik werden die Töne dann im Ohr als schmerzhaft empfunden („schrei mich nicht so laut an !“).
Bei Hörminderungen im Hochtonbereich, wie sie charakteristischerweise auch bei der sog. „Alterschwerhörigkeit“ vorkommen, leidet die Sprachverständlichkeit. Die Konsonanten (z.B. das „H“ oder das „S“ oder „F“) werden nicht mehr gehört und das Gehirn kann den vokalen Rest dieser verstümmelten Sprachmelodie nicht mehr sicher einem bekannten Sprachinhalt zuordnen. Anfangs kann man dieses Handicap noch mental über die intellektuelle Hörerfahrung ausgleichen; es stresst den Betroffenen jedoch zunehmend. Der Mensch verliert zudem die Fähigkeit etwas „heraus zu hören“. Dieses ist im Stimmengewirr einer Besprechung oder in Geselligkeit sehr hinderlich, da man den Gesprächen nicht mehr folgen kann (sog. „fehlendes Diskriminationsvermögen“). Die Töne werden nur noch stark verzerrt wahrgenommen, insbesondere die hohen Töne. Störende Ohrgeräusche (sog. „Tinnitus“) sind eine typische Komplikation eines Hochtonhörschadens, insbesondere beim Risikofaktor Lärm.
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Anders als bei der Mittelohrschädigung, gibt es bei der Lärm- und Altersschwerhörigkeit keine Behandlungsmöglichkeit. Diese Gehörschäden sind irreversibel, da es sich um einen Nervenschaden im Innenohr handelt. Erfreulicherweise ist die Hörgerätetechnik durch die Entwicklung digitaler Geräte sehr viel besser geworden und insbesondere bei der Altersschwerhörigkeit sollte möglichst frühzeitig eine Geräteversorgung erfolgen, damit man als Betroffener nicht die Hörerfahrung verlernt. Leider ist die Geräteanpassung im Falle einer Lärmschwerhörigkeit aufgrund des komplexen Schädigungsmusters schwierig, sollte ebenfalls jedoch frühzeitig versucht werden.
Die gesellschaftlichen Folgen der Schwerhörigkeit bedeuten für den Betroffenen eine erhebliche soziale Beeinträchtigung und Isolation. Die Betroffenen ziehen sich meist zurück und vereinsamen. Es besteht bei der Lärmschwerhörigkeit eine erhöhte Unfallgefahr, weil Gefahren und Warnsignale nicht mehr wahrgenommen werden, andere mit dieser Behinderung jedoch nicht rechnen. Zudem sinkt mitunter auch die Güte der Arbeitsleistung, weil wichtiges nicht mehr gehört oder verstanden wird (z.B. bei Kundenkontakten, bei Anweisungen oder auch Laufgeräusche bei Maschinenfehlern); arbeitsrechtliche Probleme können die Folge sein. Die wichtigste Prävention der Schwerhörigkeit besteht im Bemühen um eine Minderung des Lärms durch technische, organisatorische oder verhaltensbezogene Schutzmaßnahmen; und bei Schallpegeln über 80 dB (A) im konsequenten Tragen von Gehörschutz. Selbstverständlich entwickelt sich störender Lärm aber nicht erst ab den Grenzwerten einer Gehörschädlichkeit. Sondern jeder kennt die störende Qualität von deutlich leiseren Geräuschen – sei es der sprichwörtlich tropfende Wasserhahn oder die schallproduzierende Gesellschaft. Von Kurt Tucholsky leitet sich der Ausspruch ab: „Lärm ist meist das Geräusch der Anderen“. Geräusche können zum gesundheitsbeeinträchtigenden Stressfaktor werden. Ein typisches Beispiel ist die berufliche Erzieherinnentätigkeit in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die Präventionsmaßnahmen leiten sich hier zum einen aus dem technischen Arbeitsschutz ab (z.B. Einbau von Akustikdecken), zum anderen bedarf es pädagogischer und persönlicher Strategien um den Geräuschpegel erträglich zu machen. Dr. med. Andreas Dittmann LUK Hamburg - Präventionsabteilung Referat Arbeitsmedizin und Gesundheit Facharzt für Arbeitsmedizin und Allergologie Lungen- und Bronchialheilkunde Neuraltherapie (IGNH) Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg Spohrstraße 2, Zi 219 (über 3.Etage) 22083 Hamburg Tel.: (040) 271 53 - 226 Fax: (040) 271 53 - 1226 andreas.dittmann@luk-hamburg.de < <http://www.luk-hamburg.de/>>
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5. Vortrag von Rüdiger Granz, Beratungs- und Informationsstelle Arbeit
und Gesundheit
1Rüdiger Granz - Fachtagung Pause fürs Ohr - 21.11.2006 - Psychische Beanspruchung durch Lärm
Psychische Beanspruchung durch LärmWie werden Psyche und Kreislauf durch Lärm beeinflusst?
Fachtagung 21. Nov. 2006, HamburgPause fürs Ohr – Wege zu einer umfassenden Lärmprävention
Rüdiger Granz Beratungs- und Informationsstelle Arbeit & Gesundheit, HamburgeMail: granz@ArbeitundGesundheit.de
2Rüdiger Granz - Fachtagung Pause fürs Ohr - 21.11.2006 - Psychische Beanspruchung durch Lärm
„Ich kann das nicht mehr hören !“
Lärm wird von den Betroffenen subjektiv unterschiedlich wahrgenommenLärm in der Arbeitsumgebung kann schon bei geringer Intensität Stress auslösenAndere Umgebungseinflüsse verstärken den arbeitsbedingten StressHohe Lärmpegel erhöhen das UnfallrisikoGefährdung von ungeborenem Leben
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3Rüdiger Granz - Fachtagung Pause fürs Ohr - 21.11.2006 - Psychische Beanspruchung durch Lärm
„Das geht mir auf die Nerven !“Besonders beeinträchtigende Lärmbelästigung:
Hohe FrequenzenUngewohnte, unerwartete, unregelmäßige GeräuscheImpuls, Lautstärke, Dauer der EinwirkungGeräusche, mit schlechten Erfahrungen Die Beziehung zum LärmDie Art der Tätigkeit + die TageszeitLärmbelästigung mit InformationsgehaltSprachverständlichkeit
4Rüdiger Granz - Fachtagung Pause fürs Ohr - 21.11.2006 - Psychische Beanspruchung durch Lärm
Ab
65 dB (A)Beeinflussung desvegetativen Nervensystems(Steuerung von Organen und Reflexen)
„Gefühlter Lärm“Schon beeinträchtigende Lärmbelästigung:
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Wechselwirkungen + Zusammenhänge: Psychische und physische Belastungen Schaubild nach A. Oppolzer
Psychische Belastungen bewirken nervlich-geistigeBeanspruchungen:
• Sinnesorgane / Wahrnehmung
• Denken, Lernen, Gedächtnis
• Gefühle, Antrieb, Empfindungen
Physische Belastungen bewirken körperlicheBeanspruchungen:
• Herz, Kreislauf
• Muskulatur und Skelett
• Stoffwechsel + Energie
Rüdiger Granz - Fachtagung Pause fürs Ohr - 21.11.2006 - Psychische Beanspruchung durch Lärm
5Rüdiger Granz - Fachtagung Pause fürs Ohr - 21.11.2006 - Psychische Beanspruchung durch Lärm
„Wer nicht hören will, muss fühlen.“Arbeitsbedingter Stress wird verstanden als...
...emotionale und psychophysiologische Reaktion auf ungünstige und schädliche Aspekte der Arbeit, des Arbeitsumfeldes und der Arbeitsorganisation.
Stress ist ein Zustand, der durch hohe Aktivierungs-und Belastungsniveaus gekennzeichnet ist und oft mit dem Gefühl verbunden ist, man könne die Situation nicht bewältigen
Europäische Kommission, Generaldirektion V, 1997
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Mögliche negative Belastungsfolgen
kurzfristige,aktuelle Reaktionen
mittel- bis langfristige,chronische Reaktionen
physiologisch,somatisch
psychisch(Erleben)
• erhöhte Herzfrequenz• Blutdrucksteigerung
• Frustration• Ärger
• psychosomatischeBeschwerden
• Depression
verhaltens-mäßig
• Leistungsschwankung• Fehler• Konflikte• Rückzug (Isolierung)
• vermehrter Konsumvon Alkohol und Nikotin
• Fehlzeiten• Mobbing• Isolierung
Rüdiger Granz - Fachtagung Pause fürs Ohr - 21.11.2006 - Psychische Beanspruchung durch Lärm
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Reaktionen bei Stress
emotionalAngst,Wut,
Schreck
vegetativSchweiß, Übelkeit,
Magendruck, Herzklopfen,
rot oder blass werden
muskulärVerspannung, Zittern,
Verkrampfen
kognitivnegative Gedanken,
Gedankenblockaden,Konzentrations-
störungen
Rüdiger Granz - Fachtagung Pause fürs Ohr - 21.11.2006 - Psychische Beanspruchung durch Lärm
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Rüdiger Granz Beratungs- und Informationsstelle Arbeit & Gesundheit eMail: granz@ArbeitundGesundheit.de
10Rüdiger Granz - Fachtagung Pause fürs Ohr - 21.11.2006 - Psychische Beanspruchung durch Lärm
Pause fürs Ohr
„Lass mich bloß in Ruhe!“
Erholung durch:
EntspannungZur Ruhe kommenAnregung / AbwechslungEtwas Sinnvolles tunEigeninitiative entwickelnAusruhen / Energie tanken
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Psychosomatische Reaktionen bei hohen Belastungen in der Umgangssprache
Der Volksmund weiß, wie Organe sprechen
Jemandem die Stirn bieten
Etwas nicht mehr sehen können
Die Nase voll haben
Die Luft bleibt weg
Rückgrat zeigen
Die Galle läuft über
Sich gelb und grün ärgern
Weiche Knie bekommen
Unter die Haut gehen
Sich den Kopf zerbrechen
Viel um die Ohren haben
Verbissen sein
Die Stimme verschlagen
Herzzerreißend sein
Im Magen liegen
An die Nieren gehen
Nicht zu Potte (Stuhle) kommen
Gänsehaut bekommen
Rüdiger Granz - Fachtagung Pause fürs Ohr - 21.11.2006 - Psychische Beanspruchung durch Lärm
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6. Vortrag von Alfred Uhing, GEW Baden-Württemberg
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7. Ergebnispräsentation der Workshops AG 1: Kindertagesstätten Marina Jachenholz, Betriebsrätin Vereinigung Hamburger Kindertagestätten und Alfred Uhing, GEW Nordbaden
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AG 2: Handwerk und Gewerbe Leo Krebs, Amt für Arbeitsschutz Hamburg
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AG 3: Kundenzentren und Callcenter Matthias Ebert, Bürgerzentrum Wandsbek
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8. Ausblick
„Pause fürs Ohr“ ist ein Teil des Projektes „Ruhe – jetzt! Lärm und Lärmprävention am Arbeitsplatz“ der Arbeitsschutzpartnerschaft in Hamburg. Interessierte Betriebe können sich bei Bedarf von uns weiter beraten lassen, um konkrete Veränderungsmöglichkeiten für sich zu erarbeiten. Denkbar sind Gefährdungsbeurteilungen, Beratung zu Raumakustik, Lärmmessungen u.a. Mehr Informationen zum Projekt Wenn Sie mehr Informationen zum Projekt wünschen, wenden Sie sich bitte an: Petra Heese, DGB Hamburg (Projektkoordination) Besenbinderhof 60 20097 Hamburg Tel.: 040 2858 242 Fax: 040 2858 251 eMail: petra.heese@dgb.de
Mehr Informationen zur Arbeitsschutzpartnerschaft
Die für den Arbeitsschutz in Hamburg verantwortliche Behörde, die Verei-nigung der Unternehmensverbände Hamburg und Schleswig-Holstein, der Industrieverband Hamburg, die Handwerks- und die Handelskammer, der
Landesverband Nordwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Deutsche Gewerkschaftsbund Hamburg haben am 20. April 2005 im Rahmen eines Senats-empfangs im Hamburger Rathaus die Vereinbarung zu einer ArbeitsschutzPartnerschaft un-terzeichnet. Die Arbeitsschutz-Partnerschaft verfolgt das Ziel, eine neue Qualität der Zu-sammenarbeit von Behörden, Wirtschaft, Verbänden und Sozialpartnern in Hamburg nach-haltig zu realisieren. Mehr finden Sie unter: www.arbeitsschutzpartnerschaft.hamburg.de Mehr Informationen zum Netzwerk
Mit dem Wandel der Lebens- und Arbeitsbedingungen ver-
ändern sich auch die Anforderungen an die Arbeitnehmer
und Arbeitnehmerinnen und damit die gesundheitlichen
Belastungen. Die Betriebs- und Personalräte sind gefordert,
den Gefährdungen ursachengerecht entgegen zu steuern, Ressourcen auszubauen und
Handlungsalternativen aufzuzeigen. Gemeinsam mit den Beteiligten im Arbeits- und Ge-
sundheitsschutz soll die Prävention verbessert werden. Dazu haben sich verschiedene
Kooperationspartner in einem Netzwerk zusammengeschlossen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz Netzpartner
in Hamburg
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Die Qualifikation der Betriebs- und Personalräte für einen ganzheitlichen Arbeits- und
Gesundheitsschutz sowie die Unterstützung bei dieser Aufgabe im Betrieb gehören zu den
Zielen dieser Kooperation. Regelmäßige Fachtagungen bieten Informationen zu aktuellen
Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Handlungshilfen für die betriebliche Praxis
und gewährleisten einen Erfahrungsaustausch.
Das Netzwerk zeichnet sich seit dem Jahr 2000 durch eine konstruktive, zielgerichtete Zu-
sammenarbeit der beteiligten Partner aus. Neben der Planung von Veranstaltungen und
Projekten findet auch zwischen den Kooperationspartnern ein reger Erfahrungsaustausch
statt. Es werden über diese Partner hinaus Kontakte zu weiteren Akteuren des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes gepflegt und ausgebaut.
Mitglieder der Netzpartnerschaft:
Petra Heese, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) petra.heese@dgb.de
Rüdiger Granz, Beratungs- und Informationsstelle Arbeit & Gesundheit, granz@ArbeitundGesundheit.de
Angelika Braun, Hanseatisches Umwelt-Kontor GmbH, a.braun@haukon.de
Angelika Kähler, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (KDA) AKaehler@kda-nordelbien.de
Christiane Färber, Kooperationsstelle Hamburg, c.faerber@kooperationsstelle-hh.de
Dr. Andreas Dittmann, Landesunfallkasse Hamburg (LUK Hamburg)Andreas.dittmann@luk-hamburg.de
Michael Gümbel, Sujet I Beratung – Coaching – Seminare michael.guembel@sujet.org
Arbeits- und
Gesundheitsschutz Netzpartnerin Hamburg
Rüdiger Granz Christiane Färber Angelika Braun Michael Gümbel Petra Heese Andreas Dittmann Angelika Kähler
DGB
Beratungs- und Informationsstelle Arbeit & Gesundheit
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt
Landesunfallkasse Hamburg
Sujet
Arbeits- und Gesundheitsschutz Netzpartner
in Hamburg