Plan 8 - Presse · Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage der...

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Umleitung FR Landau

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38Beschilderung

Landesbetrieb Mobilität Speyer

Anlage

Blatt Nr. 8Baumaßnahme: Datum Name

bearbeitet Februar 2018

Februar 2018

Februar 2018

Fiedler

Fiedler gezeichnet

geprüft HutzelZeichnung:

Umleitungsplan

Maßstab

Aufgestellt: Landesbetri

St. Guido-Straße 17

67346 Speyer

eb Mobilität Speyer

A.33-17-0037.01

Michael Senf II 40

Projekt-Nr.:Ausschreibung:

Ilka.Fiedler@lbm-speyer.rlp.deTel.: 06232/ 626-1305

Thomas.Ruppert@lbm-speyer.rlp.deTel.: 06232/ 626-1311

geplanter Ausführungszeitraum:

Sommerferien 2018 (25.06. - 03.08.2018)

B 10 -Fahrbahnerneuerung zwischen Birkweiler

und Landau

FR PirmasensFR Pirmasens

Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage

der Straßenverkehrsordnung (StVO)als auch der ZTV-SA in der derzeitigen

Fassung zur Kalkulation dar!Die Umsetzung des Konzeptes

ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit zu überprüfen und entsprechend

anzupassen!

Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage

der Straßenverkehrsordnung (StVO)als auch der ZTV-SA in der derzeitigen

Fassung zur Kalkulation dar!Die Umsetzung des Konzeptes

ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit zu überprüfen und entsprechend

anzupassen!

Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse anzupassen (ein- oder mehrbahnig).

Die Schriftgröße der Zusatzbeschilderung (Umleitungsziele) darf höchstens zwei Stufen kleiner als die jeweilige Mindestschriftgröße nach Tab.1 bzw. Tab. 2 der RWB sein, muß aber innerorts mindestens 84mm betragen.

Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse anzupassen (ein- oder mehrbahnig).

Die Schriftgröße der Zusatzbeschilderung (Umleitungsziele) darf höchstens zwei Stufen kleiner als die jeweilige Mindestschriftgröße nach Tab.1 bzw. Tab. 2 der RWB sein, muß aber innerorts mindestens 84mm betragen.

Die nicht mehr zutreffende wegweisende Beschilderung ist außer Kraft zu setzen und nach der Baumaßnahme wieder herzustellen.Für die Maßnahme ungültige StVO-Zeichen müssen abgebaut oder mittels berührungsfreierAuskreuzvorrichtung entwertet werden!

Die Anpassung der Verkehrszeichenplanung an die Örtlichkeit erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsicht.

Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage

der Straßenverkehrsordnung (StVO)als auch der ZTV-SA in der derzeitigen

Fassung zur Kalkulation dar!Die Umsetzung des Konzeptes

ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit zu überprüfen und entsprechend

anzupassen!

Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage

der Straßenverkehrsordnung (StVO)als auch der ZTV-SA in der derzeitigen

Fassung zur Kalkulation dar!Die Umsetzung des Konzeptes

ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit zu überprüfen und entsprechend

anzupassen!

Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse anzupassen (ein- oder mehrbahnig).

Die Schriftgröße der Zusatzbeschilderung (Umleitungsziele) darf höchstens zwei Stufen kleiner als die jeweilige Mindestschriftgröße nach Tab.1 bzw. Tab. 2 der RWB sein, muß aber innerorts mindestens 84mm betragen.

Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse anzupassen (ein- oder mehrbahnig).

Die Schriftgröße der Zusatzbeschilderung (Umleitungsziele) darf höchstens zwei Stufen kleiner als die jeweilige Mindestschriftgröße nach Tab.1 bzw. Tab. 2 der RWB sein, muß aber innerorts mindestens 84mm betragen.

Die nicht mehr zutreffende weg-weisende Beschilderung istaußer Kraft zu setzen und nach der Baumaßnahme wiederherzustellen.Für die Maßnahme ungültigeStVO-Zeichen müssen abgebaut oder mittels berührungsfreierAuskreuzvorrichtung entwertet werden!

Die Anpassung der Verkehrszei-chenplanung an die Örtlichkeit erfolgt in Abstimmung mit der zu-ständigen Bauaufsicht.