Plan 8 - Presse · Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage der...
Transcript of Plan 8 - Presse · Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage der...
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Umleitung FR Landau
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38Beschilderung
Landesbetrieb Mobilität Speyer
Anlage
Blatt Nr. 8Baumaßnahme: Datum Name
bearbeitet Februar 2018
Februar 2018
Februar 2018
Fiedler
Fiedler gezeichnet
geprüft HutzelZeichnung:
Umleitungsplan
Maßstab
Aufgestellt: Landesbetri
St. Guido-Straße 17
67346 Speyer
eb Mobilität Speyer
A.33-17-0037.01
Michael Senf II 40
Projekt-Nr.:Ausschreibung:
[email protected].: 06232/ 626-1305
[email protected].: 06232/ 626-1311
geplanter Ausführungszeitraum:
Sommerferien 2018 (25.06. - 03.08.2018)
B 10 -Fahrbahnerneuerung zwischen Birkweiler
und Landau
FR PirmasensFR Pirmasens
Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage
der Straßenverkehrsordnung (StVO)als auch der ZTV-SA in der derzeitigen
Fassung zur Kalkulation dar!Die Umsetzung des Konzeptes
ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit zu überprüfen und entsprechend
anzupassen!
Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage
der Straßenverkehrsordnung (StVO)als auch der ZTV-SA in der derzeitigen
Fassung zur Kalkulation dar!Die Umsetzung des Konzeptes
ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit zu überprüfen und entsprechend
anzupassen!
Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse anzupassen (ein- oder mehrbahnig).
Die Schriftgröße der Zusatzbeschilderung (Umleitungsziele) darf höchstens zwei Stufen kleiner als die jeweilige Mindestschriftgröße nach Tab.1 bzw. Tab. 2 der RWB sein, muß aber innerorts mindestens 84mm betragen.
Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse anzupassen (ein- oder mehrbahnig).
Die Schriftgröße der Zusatzbeschilderung (Umleitungsziele) darf höchstens zwei Stufen kleiner als die jeweilige Mindestschriftgröße nach Tab.1 bzw. Tab. 2 der RWB sein, muß aber innerorts mindestens 84mm betragen.
Die nicht mehr zutreffende wegweisende Beschilderung ist außer Kraft zu setzen und nach der Baumaßnahme wieder herzustellen.Für die Maßnahme ungültige StVO-Zeichen müssen abgebaut oder mittels berührungsfreierAuskreuzvorrichtung entwertet werden!
Die Anpassung der Verkehrszeichenplanung an die Örtlichkeit erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsicht.
Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage
der Straßenverkehrsordnung (StVO)als auch der ZTV-SA in der derzeitigen
Fassung zur Kalkulation dar!Die Umsetzung des Konzeptes
ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit zu überprüfen und entsprechend
anzupassen!
Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage
der Straßenverkehrsordnung (StVO)als auch der ZTV-SA in der derzeitigen
Fassung zur Kalkulation dar!Die Umsetzung des Konzeptes
ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit zu überprüfen und entsprechend
anzupassen!
Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse anzupassen (ein- oder mehrbahnig).
Die Schriftgröße der Zusatzbeschilderung (Umleitungsziele) darf höchstens zwei Stufen kleiner als die jeweilige Mindestschriftgröße nach Tab.1 bzw. Tab. 2 der RWB sein, muß aber innerorts mindestens 84mm betragen.
Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse anzupassen (ein- oder mehrbahnig).
Die Schriftgröße der Zusatzbeschilderung (Umleitungsziele) darf höchstens zwei Stufen kleiner als die jeweilige Mindestschriftgröße nach Tab.1 bzw. Tab. 2 der RWB sein, muß aber innerorts mindestens 84mm betragen.
Die nicht mehr zutreffende weg-weisende Beschilderung istaußer Kraft zu setzen und nach der Baumaßnahme wiederherzustellen.Für die Maßnahme ungültigeStVO-Zeichen müssen abgebaut oder mittels berührungsfreierAuskreuzvorrichtung entwertet werden!
Die Anpassung der Verkehrszei-chenplanung an die Örtlichkeit erfolgt in Abstimmung mit der zu-ständigen Bauaufsicht.