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EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT UND KÖRPERSCHAFT DER HAUSEIGENTÜMER ZUR
ERHALTUNG UND VERWALTUNG DER URBANIZACION SANTA MARIA DE LLORELL;
IN TOSSA DE MAR
Eingetragen unter der Nr. 29 im Register der der Landesregierung Kataloniens für zusammenarbeitende
Wohnsiedlungskörperschaften
PROTOKOLL DER AUSSERORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG
AM 16. JULI 2016
In Tossa de Mar, am 16 Juli de 2016, im Gebäude “La Nau”, im Saal “Trinquet”, im Busbahnhofsgebäu-
de, versammeln sich nach frist- und formgerechter Einladung (gemäß Art. 17 der Satzung) die zur Eigen-
tümergemeinschaft gehörenden Eigentümer. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Einladung am
Anschlagbrett der Gemeinschaft ausgehängt wurde, das sich am Eingang der Urbanisation befindet. Die
Versammlung wird durch den Sekretär der Gemeinschaft, Herrn Josep Mª Muñoz einberufen, der auf-
grund einer ausdrücklichen Befugnisübertragung durch die Präsidentin, Frau Elvira Lardies Romeo han-
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Die Versammlung wird um 10.00 Uhr in zweiter Einberufung eröffnet, nachdem in erster Einberufung
kein ausreichendes Quorum erreicht wurde, und behandelt die Punkte auf der folgenden:
Tagesordnung
1.- Aufstellung der Liste mit den anwesenden und vertretenenen Eigentümern.
2.- POUM Tossa de Mar (Stadtentwicklungsplan) und PMU (Plan zur Stadtverbesserung) Santa Maria de Llorell und die sie daraus ergebenden Angelegenheiten:
a) Anfechtung sowohl des POUM, endgültig genehmigt am 24. April 2015, als auch des PMU von
Santa Mª de Llorell, endgültig genehmigt am 12. März 2015. Bewertung und Standpunkt der
Gemeinschaft, Klageeinreichungen.
b) Information über die Alternativen hinsichtlich des Sammelns, des Transports und Aufbereitung
der Abwässer von Santa Mª de Llorell.
c) Information über die Durchführbarkeit einer Umwandlung der Urbanisation in eine
dezentralisierte städtische Einheit. Information über die Bildung eines Ausgleichsausschusses
und die Möglichkeit der Übergabe der der Bauleistungen an die Gemeine Tossa nach Abschluss
der Infrastrukturmaßnahmen.
d) PAU Nord, Straße Aries (B-Parzelle): Informationen und Standpunkt der Gemeinschaft.
e) Antrag auf Neubewertung der Grünfläche der direkt am Meer liegenden Parzelle der
Gemeinschaft als Bauland, zur Bestreitung eines Teils der Kosten für die PMU-Ausführung.
Beurteilung und Standpunkt der Gemeinschaft. Informationen üer die privaten Grünflächen, für
die die Eigentümergemeinschaft eines Tages Entschädigungen zu zahlen hat, wenn die
Infrastrukturmaßnahmen abgeschlossen sind.
f) Änderung des POUM durch die Gemeinde Tossa auf Initiative von Privatpersonen für 2 Flächen,
die die Gemeinschaft betreffen und belasten: a) Umwidmung einer Grünzone, auf der sich
derzeit die Büros der Eigentümergemeinschaft befinden in Gewerbezone. Die Räume der
Eigentümergemeinschaft sollen als “Öffentliche Einrichtung” qualifiziert werden.
b) Anerkennung der vorhandenen kommerziellen Gebäude (Supermarkt, etc.) und Neubewertung
des Geländes, auf dem sich jetzt die Tennisplätze und die Brachzone befinden in eine “Zona
Residencial” auf der eine dichte Bebauung vorgesehen sein soll. Standpunkt der
Eigentümergemeinschaft.
- Beratung durch einen Fachanwalt für Städtebau.
3.-Begutachtung, Besprechung und Genehmigung des Haushaltsplans für das laufende Ge-
schäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 und dessen Umsetzung. Einziehung der Beiträge
im freiwilligen Zahlungszeitraum durch die Verwaltungsfirma Costa Brava Administracions S.L.
Vorgeschlagene Festsetzung von 170 € pro Punkt. Davon 110 € zur Bestreitung der ordentlichen
Ausgaben der Gemeinschaft und 60 € Zuführung in den Sonderfonds als Rücklage für die Durchfü h-
rung der Infrastrukturmaßnahmen. Festlegung des Zahlungszeitraums vom 1. August b is 31. Oktober
2016. Hohe Zahlungsverzugsrate in der Eigentümergemeinschaft, die gegenüber den Gesamtausga-
ben im ordentlichen Jahreshaushaltsplan nahezu bei 55 % liegt. Dieser Umstand kann zu einem
schwerwiegenden Problem werden, wenn es darum geht, die Beiträge einzuziehen, die für die Er-
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schließungsmaßnahmen in Santa Mª de Llorell notwendig sind. Informationen und Bewertung dieser
Situation.
4.- Neuwahl des Vorstands der Eigentümergemeinschaft
Die Präsidentin, Frau Elvira Lardies Romeo, eröffnet die Sitzung, bedankt sich bei den Anwesenden für
ihre Teilnahme und stellt die Mitglieder des Vorstands sowie die Mitarbeiter der Administracion Costa
Brava, Frau Mònica Díez Cunill, Verwalterin, Herrn Miquel Díez, Ökonom und Herrn Joan Lluis Gómez
Portell, Rechtanwalt, vor. Desweiteren ist Herr Antoni Magín anwesend: Fachanwalt für Städtebau- und –
verwaltungsrecht. Er stammt aus der Anwaltskanzlei Magín, Bosch y Coll in Girona. Er wird den Tages-
ordnungspunkt 2 bestreiten.
Die Präsidentin sagt, dass sie gestern ein Antrag zur Abänderung der Reihenfolge der Tagesordnung
erreicht hat. Es wird befürchtet, dass die Sitzung zu lange dauert und das viele Eigentümer die Versamm-
lung vor ihrem Ende verlassen. Aufgrund der Tatsache, dass RA Magín für den ersten Tagesordnungs-
punkt eingeplant ist, hat er seinen Terminplan entsprechend aufgestellt und kann von daher nicht länger
bleiben. Und, mit der Unterstützung aller Anwesenden kann die Versammlung auch eine zumutbare Dau-
er haben.
Die Verwalterin ergänzt, dass auch heute wieder, wie in jeder Versammlung ein Audio-Mitschnitt erfolgt
unter der Voraussetzung, dass alle Anwesenden damit einverstanden sind. Nur dadurch kann ein ausführ-
liches Protokoll dieser doch sehr komplexen Themen erreicht werden.
1º Liste der anwesenden und vertretenen Eigentümer ANWESEND:
Eigentümer Gebäude Punkte/Stimmen
AISA IBARZ, Mº PILAR ALBRECHT, EBERHARD FRIEDRICH BATKOV, MIKHAIL BROCKHOFF, ERNST GEORG BRODBECK, DIETER BUMB, MICHAEL BUSCA BOSCH, MONTSERRAT CABANELL CASTANY, GEMMA BOADA SEGURA, PERE CIBIACH FERRER, LLUIS RODRIGUEZ SOTILLO, DOMINGO JOSE CAÑERO FIGUEROLA, ALFONSO DRESCHER,REINHARD SAIZ MARIN, ESTHER FERNANDEZ FERNANDEZ, JESUS FERNANDEZ MARIN, FERNANDO VIDAÑA CASTRO, MARIA JOAQUINA FLORES PERAL, ENRIQUE FRANEK , KARL ANDREAS FUENTES RAMON, MANUEL GARCIA FUENTES, ALBERTO GOMEZ ARBOLEDA, JANE GONZALEZ SANZ , JOSE ADOLFO GRUCZ, FRANZ SULIMOV, ALEXANDER BUSOMS PUJOLS, MARC INEVA MARTINEZ, MARIA LOURDES LEON GIMENEZ, ARTURO RAMIREZ RODRIGUEZ, JOSE GUTIERREZ PALMA, JOSE HANUS, KARIN ESTEBAN GARCIA, JUAN FERNANDO HEISCH, EIKE HERRERA BERROCAL, JOAQUIN LEONARDO MARTINEZ SAGASTI, RAFAEL BENITEZ BERNAL, OSCAR GÜELL, ANNA Mª LOPEZ RAMON, FRANCISCO CERVERA TALAVERA, NURIA MATENCIO CALOMARDE, MANUEL BRUNS, KERSTIN GARCIA ACOSTA, JESUS NIEDLICH, WOLF NOLDEN, IMKE MUÑOZ OCAZBERRO, JOSE MARIA Y OTRA OLLER ORTIZ, JOSE LUIS ORTLIEB, WERNER
SCB-38 SP-1.4 S-14.A S-90 SB-14 S-33.C P-166 PMOLI-3 PMOLI-4 S-30 BIS SDAN-7 PMOLI-11BIS S-76 P-94-95-95BIS SCAN-31 SDAN-24 SCB-22 P-110 SDAN-15 S-67 S-100 P-85.A PMOLI-11 SCB-25 SA-3 P-14 S-15 S-17 P-83.4 SB-16 P-134 SM-3 SCB-8 P-170.B P-29.A SR-7 SCAN-33 S-26 P-67 SCB-35 SALD-14 SA-6 P-84.F S-108 SB-24 P-127 SDAN-10 P-118 S-43 a y b SB-8.A
2,00000 2,00000 5,00000 6,00000 3,00000 3,00000 4,00000 3,00000 3,00000 2,00000 2,00000 5,00000 8,00000 2,00000 2,00000 2,00000 3,00000 2,00000 6,00000 5,00000 2,00000 2,00000 2,00000 3,00000 12,00000 2,00000 3,00000 2,00000 3,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 6,00000 3,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 3,00000 3,00000 3,00000 2,00000 4,00000 7,00000 3,00000
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Eigentümer Gebäude Punkte/Stimmen
PALOMINO MORENO, EMILIO FERNANDEZ VILLENA, JESUS GUIRADO CEBRIAN, OLGA RAMIREZ MUÑOZ, JUAN GUTIERREZ, SANTOS, JOSE LUIS GOMEZ MEDINA, DAVID BUKHAROV, ALEXANDER RODRIGUEZ MELLADO, ANTONIO ROHDE, CARLOS SANFELIU OLIVE, JOSE SANZ GARCIA, JESUS PALGEN, JOSEPH SCHROETER, GERHART CLADERA BALLESTER, FRANCISCA ALAIN ANDRE, JEAN MARIE METAYER STOLLENWERK, WILCHELM BONILLA TRIGUERO, SANTIAGO HANSENBECK, DANIEL CUBELLS FARRAN, ARTUR ULYANKINA, LYUDMILA BANACH GIL, JOSE MARIA
SB-12 SDAN-20 S-89.6 P-142 P-138 P-152 SDAN- 29 S-6 BIS SCB-45 P-24 P-48 SCAN-37 P-107 S-72.C P-174 P-171.A SP-1.1 SB-1 SM-7 P-4 P44-B P-85.C
3,00000 2,00000 2,00000 3,00000 5,00000 2,00000 3,00000 2,00000 3,00000 3,00000 2,00000 2,00000 6,00000 2,00000 2,00000 2,00000 3,00000 3,00000 3,00000 3,00000 2,00000
VERTRETEN:
Eigentümer Gebäude Punkte/Stimmen Vertreten durch:
COSTA BRAVA MEETING POINT S.L OLSHANSKIY, VITALY KOCHEMASOV, DIMITRY KOCHEMASOV, DIMITRY AUSEJO ESTEBAN, PEDRO ANTONIO DUVIVIER, MARIE CHRISTINE PAUL BOIVIN BOTELLA CABO, MARIA ROSA CEBRIAN LOPEZ, AMELIA CIOCIA ORSINI, FRANCESCA COJIMAR S.A. COJIMAR S.A. COJIMAR S.A. COJIMAR S.A. COJIMAR S.A. DECLERCQ ARNAUD, JEAN PHILIPPE DECLERCQ ARNAUD, JEAN PHILIPPE DECLERCQ ARNAUD, JEAN PHILIPPE DECLERQ NOLLET, ANDRE DELON YOUNG & CIA S.A. DELON YOUNG & CIA S.A. DELON YOUNG & CIA S.A. DELON YOUNG & CIA S.A. DELON YOUNG & CIA S.A. DELON YOUNG & CIA S.A. DELON YOUNG & CIA S.A. DELON YOUNG & CIA S.A. DELON YOUNG & CIA S.A. EGEA CARRUESCO, IGNACIO DI BENEDETTO, KARLO OBERTHUR, KIM GIRO MARSAL, MODEST RODRIGUEZ ARMESTO, TAHIS RODRIGUEZ ARMESTO, TAHIS GARRIGA RAMOS, CONSOL VLADISLAV ZHATIKOV GUERRERO LOPEZ, MONTSERRAT EUROVERLAND S.L EUROVERLAND S.L PELLERIN, LAURENT KOEPPEN, HERMANN OLIVA VIVES, RAMON SARSENOVA, DINARA
SARSENOVA, DINARA PRAT VILA, ANTONIO PRAT VILA, ANTONIO SANCHEZ MOLINA, JOSE BOTELLA LOPEZ, ALBERTO VERRA, RICHARD SEGURA JUST, JOSE MIGUEL SEGURA JUST, JOSE MIGUEL SEGURA JUST, JOSE MIGUEL SEGURA JUST, JUAN CARLOS CENTRO 2.000, S.L. CENTRO 2.000, S.L. CENTRO 2.000, S.L. NAUS COMERCIALS, S.L TENIS LLORELL ( ANNA PALOU ) VELICHUK, IGOR BLEPP, HANNA GISELA BORRAS ESTRADA, LLUIS CIBIACH FRIGOLA, GEMMA
P-011-E8 P-98.B S-77 S-78 SCB-23 P-33 SCB-18 SB-13 SAQ-12 P-55 P-56 P-57 P-54 P-53 S-19 S-20 S-21 SM-8 P-180.B P-181.A PMOLI-1 PMOLI-12 PMOLI-13 PMOLI-14 PMOLI-2 PMOLI-5B(39,26 P.MOLI5B(60,73 P-115 SB-3 SB-11 P-52 S-70 S-24 SB-22.A S-32 SB-2 S-43 S-89.2 P-122 P-193.B P-157 SP-6
S-45.BIS SAQ-8 SCB-30 SAQ-3 SAQ-1 S-83 P-60 P-61 P-201.6 S-52.B SUPER ( 1 ) SUPER ( 2 ) RESTAURANTE S-82 STENIS S-14 P-10 S-30 SDAN-8
2,00000 3,00000 4,00000 4,00000 2,00000 3,00000 2,00000 3,00000 2,00000 3,00000 3,00000 4,00000 4,00000 3,00000 4,00000 4,00000 7,00000 3,00000 2,00000 2,00000 1,00000 2,00000 2,00000 2,00000 1,00000 2,00000 2,00000 3,00000 3,00000 3,00000 4,00000 5,00000 6,00000 3,00000 3,00000 3,00000 7,00000 2,00000 3,00000 2,00000 3,00000 5,00000
5,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 5,00000 2,00000 2,00000 2,00000 4,00000 2,00000 2,00000 4,00000 11,00000 7,00000 3,00000 3,00000 4,00000 2,00000
CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA
CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA GUIRADO, ESTHER BOADA SEGURA, PERE CIBIACH FERRER, LLUIS
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Eigentümer Gebäude Punkte/Stimmen Vertreten durch:
CORP.IND.PROYECTOS S.A ( CIPSA ) GREDAL NEGRO S.L GREDAL NEGRO S.L GREDAL NEGRO S.L GREDAL NEGRO S.L EIZENHOFER, VERA ERRE, JEAN MARIE CUADRAS AVELLANA,CARLOS FERNANDEZ MARTIN, ANTONIO FERNANDEZ MARTIN, ANTONIO FERNANDEZ MARTIN, ANTONIO BUGGLE GÜNTHER, BERND OBERDORFFER, MANFRED TEBOUL, PROSPER TEBOUL, PROSPER BURDIN, ANDREY CHEREMISIN, PAVEL CHEREMISIN, PAVEL MOROZOV, ALEXANDER MICHELKIN, TIMUR MICHELKIN, TIMUR SONNENRESIDENZ SELVAMAR, S.L. SONNENRESIDENZ SELVAMAR, S.L. SONNENRESIDENZ SELVAMAR, S.L. SONNENRESIDENZ SELVAMAR, S.L. SONNENRESIDENZ SELVAMAR, S.L. SONNENRESIDENZ SELVAMAR, S.L. SONNENRESIDENZ SELVAMAR, S.L. SONNENRESIDENZ SELVAMAR, S.L. GUIRADO CEBRIAN, JOAN INMO LAS COSTAS CATALANAS S.L CARRASCO PASCUAL. PEDRO HEGENLOH, RENATE SCHMITT, ILSE RODRIGUEZ FELIX, SEBASTIAN SEACARGO,S.L INGO,ALBAT BAHN, JOHANN BAUMANN, JOSEF BAUMANN, JOSEF BIERHORST, KONRAD BOCK-HOVEN, CONSTANTIN BOETTINGER, KLAUS BRENNER,CHRISTA BREUER, MARIE LUISE ZUR BRUGGE, GERD BRUGGEN, ALFONS BUHN, THOMAS BUTTNER, KAREN COLBUS STURMI, OTTO THAA KLAUS, URSULA MARIA DEKKER, EDUARD HUGO DENEKEN, ULRICH DERNBACH, HANS JOSEF DORR,PHILIPP EISENSCHNEIDER, WERNER EMMERICH, RAINER EMRICH, DR HEINER MARISS, RAGNA INMOINHAR S.L FUCHS, RITA GEHR, GABRIELE SALMERON HERRADA, JORDI GERLACH, HAS JOACHIM HORST GRIMM, CHRISTIAN MAX GROSS, EVA GROSS, EVA GRUNIG, MATTHIAS HAAG , WERNER L'HENORET, THIERRY HARTUNG,ELKE GISELA HASEIDL, WILLI HEINZE, DAVID HEISEL, ANDREAS HERBORN, ALOIS JOHANN RAU, GUNTER HOFSAESS, HOLGER HOFSAESS, HOLGER GRIMM, RAINER HORN,RAINER DIETRICH HORNBERGER, WOLFGANG HUNGER, CORINNA HUSS, MARIANNE JUNGEL, HILKE MARIA FROHLICH, SUSANNE KEILBACH, RENATE KEMPF-SCHMITT, BARBARA KEMPF-SCHMITT, BARBARA SCHMIDT, KLAUS
SP-3 P-84.C P-84.G P-84.B P-84.A P-180.A SCB-27 P-100 P-114.A P-114.B P-DAN23.LL P-11-E4 P-105 P-162 S-79 P-70 S-86 S-22 S-48 P-45 P19-20 P-5 P-8 S-47 P-124 S-59 P-123 SB-28 P-6.A+6.B SB-15 S-36+36 BIS SB-8 S-25 S-27 SB-27 S-87 P-113 SB-7 P-76 P-75 P-193.A S-99 BIS P-112 P-23.B S-99 SR-5 S-53 P-182.B P-178.A P-97 P-181.B S-54.1 Y 55.1 S-5-A P-DAN12.LL SCB-20 SDAN-13 P-DAN11.LL P-104.BIS P-140 S-73 PDAN-7-LL S-110 S-89.3 S-004.BT SB-19 S-88 S-88.BIS SM-2 SB-4 P-11-E5 PDAN-13LL P-83.2 P-DAN6.LL P-176 S-54.2 Y 55.3 SB-26 SB-6 SB- 5 SB-30 SB-18 P-DAN5.LL SALD-12 P-179 S-14.C PDAN-14.LL SB-20 SA-4 SA-5 P-173.B
7,00000 1,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 3,00000 3,00000 4,00000 5,00000 3,00000 6,00000 5,00000 6,00000 4,00000 2,00000 4,00000 3,00000 5,00000 3,00000 5,00000 3,00000 3,00000 5,00000 3,00000 5,00000 3,00000 6,00000 6,00000 3,00000 5,00000 3,00000 3,00000 2,00000 3,00000 2,00000 3,00000 3,00000 2,00000 4,00000 3,00000 6,00000 2,00000 2,00000 4,00000 2,00000 5,00000 3,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 3,00000 2,00000 5,00000 2,00000 4,00000 2,00000 3,00000 3,00000 6,00000 3,00000 4,00000 3,00000 3,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 5,00000 3,00000 3,00000 3,00000 3,00000 3,00000 2,00000 2,00000 3,00000 3,00000 2,00000 3,00000 2,00000 2,00000 2,00000
ESPAR GASSET, XAVIER DRESCHER,REINHARD DRESCHER,REINHARD DRESCHER,REINHARD DRESCHER,REINHARD LARDIES, ELVIRA GÜELL, ANA Mª VIDAÑA CASTRO, MARIA JOAQUINA VIDAÑA CASTRO, MARIA JOAQUINA VIDAÑA CASTRO, MARIA JOAQUINA VIDAÑA CASTRO, MARIA JOAQUINA GOMEZ ARBOLEDA, JANE GOMEZ ARBOLEDA, JANE CALPE, Mª LUISA CALPE, Mª LUISA SULIMOV, ALEXANDER SULIMOV, ALEXANDER SULIMOV, ALEXANDER SULIMOV, ALEXANDER SULIMOV, ALEXANDER SULIMOV, ALEXANDER GUIRADO, OLGA GUIRADO, OLGA GUIRADO, OLGA GUIRADO, OLGA GUIRADO, OLGA GUIRADO, OLGA GUIRADO, OLGA GUIRADO, OLGA GUIRADO, OLGA GUIRADO, OLGA INEVA MARTINEZ, MARIA LOURDES SCHMITT, STEPHAN SCHMITT, STEPHAN BENITEZ BERNAL, OSCAR HERRERA, JOAQUIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN
5
Eigentümer Gebäude Punkte/Stimmen Vertreten durch:
MONSCHAU, HEINRICH KAY JOCHEN MONSCHAU, HEINRICH KAY JOCHEN KOCH, EDWIN KUCHLE, JURGEN KUHNLE, HARTMUT KUHNLE, HARTMUT LEIDINGER, KURT AUGUST LEIDINGER, KURT AUGUST LEIS-BENDORFF IRENE LEWOLDSEN, WOLFGANG LORENZ, JURGEN MANNEL, WINFRIED MARISS, PETER MARTENS-RITZ, DIRK MARTIN, JEAN LUC MARTINEZ ALMAZAN, ASUNCION MEYER, MARIE-LUISE MEINECKE, HARTMUT ULRICH MIKA, HEINZ MOENNIG, FRITZ VOLKER MUNK SMIT, JACQUELINE NACHRODT, TATJANA PETZOLD, GERD QUINTES, HILDEGARD ROLANDO DOTTO, ROBERTO ROMERA COCA, FRANCISCO ROSTECK & PESCH RUTHER, MANFRED SANCHEZ CHAPARRO, LUIS SANDMANN WILHEM, HENRICH SCHACHL, HANS TEN HAGEN, ANGELIKA SCHLEPPER, WOLFGANG SCHMIALEK, PETER SCHNEIDER, KARIN SCHNEIDER, KARIN SCHOLER, ANGELIKA SCHUIER, HAIDE SCHULER, WOLFGANG SCHWEISSGUT, FRANZ SCHWEISSGUT, FRANZ SCHWEMMER, PETRA SICHERMANN, NORBERT PANTIUC, CONSTANTIN STEINBECK, JOHANN STEPPUHN, DETLEF STERNBERG, ALFRED STERNBERG, ALFRED STRAUSS, PAUL THOMAS, CHRISTOPH THUMMLER, THOMAS POHL TOSSMANN, ELVIRA BARBE MOLA, ENRIC WALKOWIAK REINHARD, ALBERT WASMUTH, HELGA SCHOEN, DANIELA WINTER, HORST WINTER, HORST JONGEJANS, REGINA ZERBE, BEATE AGNES ZICH- RHEINEN, UTA BOEHME,HEINZ PETER WOEGER, RUDOLF ROCA BALLUS, MERCE ARNAUDA CASTRO, JESUS BRUCH SALADA,ROMAN BRUCH SALADA,ROMAN LEAL LUQUE, JUAN CARLOS BORCHARDT,WERNER KIDS, S.A. VIVERO SALVADOR, LLUIS ANASTASIA FILIPPOVA BONDARENKO, IGOR
SALD-15 S-109 P-83.3 P-201.9 P-121 SALD-16 SDAN-28 P-47 S-5B P-75.B SAQ-10 SA-13 P-139 P-68 P-DAN-22 LL PMOLI-7 SA-8 P-158 P-DAN10.LL S-11.BIS P-192.A P-201.4 P-178.B S-18 S-89.1 SDAN-5 S-93.BIS P-192.B SCAN- 28 SA-2 P-169.A P-11-E1 PDAN-4.LL P-75.A P-77+78 P-79 SB-22 P-201.8 SB-17 P-104 P-103 SDAN-32 S-89.7 P-135 Y 136 P-011-E6 P-83.1 P-31 P-32 P-23.A SR-10 SALD-5 P-011-E7 P-72 PDAN-15.LL SALD-17 SDAN-4 S-10 S-11 SALD-7 S-93 P-196.A SDAN-1 P-196.B P-165 P-86.A S-32 BIS S-33.A P-81 P-116.A SP-1.3 SCB-2 P-93 p-108
2,00000 4,00000 2,00000 2,00000 3,00000 2,00000 2,00000 4,00000 4,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 3,00000 2,00000 3,00000 2,00000 4,00000 2,00000 3,00000 2,00000 2,00000 2,00000 5,00000 2,00000 2,00000 3,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 3,00000 6,00000 3,00000 3,00000 2,00000 3,00000 2,00000 3,00000 2,00000 2,00000 5,00000 2,00000 2,00000 3,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 3,00000 3,00000 2,00000 3,00000 2,00000 2,00000 2,00000 5,00000 2,00000 3,00000 3,00000 3,00000 3,00000 2,00000 2,00000 2,00000 3,00000
BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN BRUNS, KERSTIN NOLDEN, IMKE NOLDEN, IMKE MUÑOZ OCAZBERRO, JOSE MARIA GUTIERREZ, SANTOS, JOSE LUIS GUTIERREZ, SANTOS, JOSE LUIS GUTIERREZ, SANTOS, JOSE LUIS GUTIERREZ, SANTOS, JOSE LUIS PALGEN, JOSEPH STOLLENWERK, WILCHELM GÜELL, ANA Mª ULYANKINA, LYUDMILA ULYANKINA, LYUDMILA
Es wird verkündet, dass – Irrtum vorbehalten - 241 Eigentümer anwesend oder vertreten sind, die zu-
sammen 875 Stimmen/Punkte ausmachen. Die Gesamtzahl der Stimmen/Punkte der Eigentümergemein-
schaft beträgt 1.886 Stimmen/Punkte.
Die Verwalterin weist darauf hin, dass den Anwesenden die Stimmrechtsübertragungen und Vertretungen
zur Auskunft bereitstehen, falls jemand Überprüfungen vornehmen möchte.
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2.- POUM Tossa de Mar (Stadtentwicklungsplan) und PMU (Plan zur Stadtverbesserung) Santa Maria de Llorell und die sie daraus ergebenden Angelegenheiten:
a) Anfechtung sowohl des POUM, endgültig genehmigt am 24. April 2015, als auch des PMU von
Santa Mª de Llorell, endgültig genehmigt am 12. März 2015. Bewertung und Standpunkt der
Gemeinschaft, Klageeinreichungen.
b) Information über die Alternativen hinsichtlich des Sammelns, des Transports und Aufbereitung
der Abwässer von Santa Mª de Llorell.
c) Information über die Durchführbarkeit einer Umwandlung der Urbanisation in eine
dezentralisierte städtische Einheit. Information über die Bildung eines Ausgleichsausschusses
und die Möglichkeit der Übergabe der der Bauleistungen an die Gemeine Tossa nach Abschluss
der Infrastrukturmaßnahmen.
d) PAU Nord, Straße Aries (B-Parzelle): Informationen und Standpunkt der Gemeinschaft.
e) Antrag auf Neubewertung der Grünfläche der direkt am Meer liegenden Parzelle der
Gemeinschaft als Bauland, zur Bestreitung eines Teils der Kosten für die PMU-Ausführung.
Beurteilung und Standpunkt der Gemeinschaft. Informationen üer die privaten Grünflächen, für
die die Eigentümergemeinschaft eines Tages Entschädigungen zu zahlen hat, wenn die
Infrastrukturmaßnahmen abgeschlossen sind.
f) Änderung des POUM durch die Gemeinde Tossa auf Initiative von Privatpersonen für 2 Flächen,
die die Gemeinschaft betreffen und belasten: 1. Umwindmung einer Grünzone, auf der sich
derzeit die Büros der Eigentümergemeinschaft befinden in Gewerbezone. Die Räume der
Eigentümergemeinschaft sollen als “Öffentliche Einrichtung” qualifiziert werden.
2. Anerkennung der vorhandenen kommerziellen Gebäude (Supermarkt, etc.) und Neubewertung
des Geländes, auf dem sich jetzt die Tennisplätze und die Brachzone befinden in eine “Zona
Residencial” auf der eine dichte Bebauung vorgesehen sein soll. Standpunkt der
Eigentümergemeinschaft.
Beratung durch einen Fachanwalt für Städtebau.
In der vergangenen Generalversammlung vom 26. März 2016 wurden folgende Entscheidungen einstim-
mig getroffen:
1. Prüfung und Bewertung durch den Fachanwalt für Urbanisationsrecht Hr. Magin der Umwand-lung in eine unabhängige städtische Einheit
2. Beibehaltung der Anfechtung des POUM 3. Durchführung einer Anfechtung des PMU 4. Weiterverfolgung der möglichen Veränderung des POUM die die Gemeinde Tossa machen
möchte
a) Anfechtung sowohl des POUM, endgültig genehmigt am 24. April 2015, als auch des PMU von
Santa Mª de Llorell, endgültig genehmigt am 12. März 2015. Bewertung und Standpunkt der
Gemeinschaft, Klageeinreichungen.
Sowohl der städtische Bebauungsplan (POUM) als auch der Verbesserungplan (PMU) weisen städtebau-
liche Gegebenheiten auf, die als Nachteil für Santa Maria verstanden werden können. Um mit der Ge-
meinde Änderungen verhandeln zu können, wurden beide Plände angefochten, um die Ausführung zu
stoppen und zu einer aussergerichtlichen Einigung zu kommen. Seitdem haben etliche Treffen mit Ge-
meindevertretern (Architekt, Sekretär, Bürgermeisterin) stattgefunden. Der Gemeinde geht es vor allem
darum, Einigungen sowohl in den städtebaulichen als auch in den Verbesserungsplänen zu erreichen. Da
einige Punkte aber von anderen Behörden abhängen, hat man beschlossen, die Anfechtungen im Augen-
blick ruhen zu lassen, bis diese Punkte geklärt werden. Die Ausführung der Pläne ist somit unterbrochen,
bis eine Einigung zwischen der Gemeinschaft und der Gemeinde erreicht wird.
b) Information über die Alternativen hinsichtlich des Sammelns, des Transports und
Aufbereitung der Abwässer von Santa Mª de Llorell.
Seinerzeit hat die Gemeinschaft einen Bauingenieur (H. Andújar) damit beauftragt, die Möglichkeiten zu
bewerten: Bau einer neuen, eigenen Kläranlage oder Kanalisation zur städtischen Kläranlage. Hinsichtlich
letzterer Option, wurde der Gemeinde ein Projekt vorgelegt, in dem die Lage der Pumpstationen, der
Verlauf der Leitungen bis zur städtischen Kläranlage sowie die Baukosten aufgeführt wurden.
Die Gemeinde Tossa bevorzugt eindeutig für die Sammlung, Abführung und Aufbereitung der Abwässer
ein Kanalisationssystem bis zur städtischen Kläranlage. Dieses System würde auch für andere Urbanisati-
onen sowie saisonal stark belegte Einrichtungen (Hotels, Campings) gelten und sie müssten sich am Bau
bzw. den Kosten beteiligen. Obwohl der Gemeinde dieses Projekt vorgelegt wurde, startete sie eine öf-
fentliche Ausschreibung, an der 3 Ingenieursbüros teilnahmen (auch das Büro von H. Andújar), um die
technisch und wirtschaftlich beste Option zur Abwasserbehandlung zu finden. Den Zuschlag erhielt ein
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Ingenieur, der zuvor schon für die Gemeinde gearbeitet und somit die Problematik in dieser Gegend
kennt. Sein Vorprojekt sieht vor, dass jede Urbanisation Sammelbehälter hat (einige sind schon vorhan-
den, andere müssten neu gebaut werden) und von dort das Abwasser zur Hauptleitung gebracht wird. Das
Vorprojekt sieht nur eine einzige technische Lösung und den Verlauf der Rohrleitung vor.
Es ist aber auch schon bekannt, dass einige Urbanisationen aufgrund ihrer geringen Bevölkerungsdichte
von der Teilnahme befreit wurden und vom ACA (staatl. katalan. Wasserbehörde) die Genehmigung
erhalten haben, eine Kläranlage mit Filterung in den Untergrund zu errichten. Die Gemeinde Tossa be-
fürwortet diese Option für Bereiche mit einer geringen Bevölkerungsdichte und führt bereits Gespräche,
um Abkommen zu treffen.
Dieses Vorprojekt ist mit ca. 1.600.000€ teurer als das des Herrn Andújar, wobei es aber eine längere
Hauptleitung und mehr Sammelbehälter vorsieht. Die Gemeinde verhandelt mit öffentlichen Behörden,
um deren Kostenbeteiligung festzulegen. Die Gespräche befinden sich aber noch in einem Anfangsstadi-
um, so dass sich für die Eigentümergemeinschaft noch keine Möglichkeit bietet, die einzelnen Optionen
(eigene Kläranlage oder Anschluss an städtische Kläranlage) zu bewerten und Stellung zu beziehen.
Welche Option auch gewählt wird, es sollte nicht vergessen werden, dass nach Fertigstellung die Einrich-
tung von der Gemeinde übernommen werden muss. Daher wäre es interessant, diese Übernahme schon
vorher zu vereinbaren, um nicht die Kosten der Wartung und Instandhaltung tragen zu müssen. Im Falle
einer eigenen Kläranlage müssten z. B. diese Kosten berücksichtigt und bewertet werden, sollte die Ge-
meinde die Übernahme ablehnen.
Hr. Magin erläutert, dass die ACA (Wasserbehörde) sowohl die Gemeinde als auch die Gemeinschaft
aufgefordert hat, die Zuständigkeit für die jetzige Kläranlage klarzustellen. Am 9. Mai 2009 wurde ein
Abkommen unterschrieben, wonach die Kläranlage und die dazugehörigen Einrichtungen von der Ge-
meinschaft an die Gemeinde übertragen und von dieser angenommen wurden. Im Oktober 2012 teilte die
Gemeinde Tossa der Gemeinschaft jedoch mit, dass bei der Gemeinderatssitzung vom 8. Oktober 2012
dieses Abkommen aufgehoben wurde, da die vorgesehenen Ziele nicht erreicht worden waren. Die Ge-
meinschaft reichte daraufhin Schriftsätze ein, es hat aber keine Stellungnahme der Gemeinde mehr gege-
ben.
Der ACA weiß von der Existenz des Abkommens. Wenn sie sich aber wegen der Wartung und Instand-
haltung der Kläranlage an die Gemeinde wendet, verweist diese auf die Zuständigkeit der Eigentümerge-
meinschaft und diese wiederum macht die Gemeinde für die Ausführung dieser Arbeiten verantwortlich.
Daher ist es von höchstem Interesse für den ACA, dass die Zuständigkeit geklärt wird.
c) Information über die Durchführbarkeit einer Umwandlung der Urbanisation in eine
dezentralisierte städtische Einheit. Information über die Bildung eines Ausgleichsausschusses
und die Möglichkeit der Übergabe der der Bauleistungen an die Gemeine Tossa nach
Abschluss der Infrastrukturmaßnahmen.
Die Gemeinschaft wurde zur Erhaltung und Verwaltung der Wohnsiedlung gegründet und hat auch ge-
genwärtig diese Funktion. Somit ist sie zuständig für die städtebaulichen Massnahmen und den Erhalt der
vorhandenen Einrichtungen, bis diese von der Gemeinde übernommen werden.
Laut Artikel 6 der Statuten wird diese Gemeinschaft auf unbestimmte Zeit gegründet, das neue Städtepla-
nungsgesetz sieht dies jedoch nicht vor. Solange aber niemand diesen Widerspruch anzeigt (das Gesetz
steht über den Statuten), kann sie so fortgeführt werden.
Was die Möglichkeit angeht, die Gemeinschaft in eine unabhängige städtische Einheit umzuwandeln,
sieht die katalanische Rechtsordnung die Existenz einer solchen territiorialen Einheit vor. Sie würde
durch einen Eigentümervorstand mit Präsidenten verwaltet werden, wobei in der Leitung und Verwaltung
Abgeordnete der Gemeinde Tossa eingebunden werden müssen. Solch eine Rechtsform hätte gewisse
Entscheidungsfreiheiten unabhängig von der übergeordneten Gemeinde.
Herr Magín hatte diese Möglichkeit überprüft (sein Bericht steht jedem zur Verfügung). Nach Gesprä-
chen mit den zuständigen Behörden, die einer solchen Umwandlung zustimmen müssten, würde er diese
Möglichkeit jedoch ausschliessen. Alle Behörden haben sich negativ dazu geäussert da die notwendigen
Bedingungen (es liegt weder ein öffentliches noch ein Gemeindeinteresse vor und auch aus historischer
Sicht kann es nicht begründet werden) nicht gegeben sind. Auch die Gemeinde Tossa äussert sich dage-
gen, zumal es in ihrem Interesse ist, dass Santa Maria weiterhin zu Tossa gehört.
Somit bleibt die aktuelle Gesellschaftsform vorerst erhalten bis die Entscheidung getroffen wird, eine
„Junta de compensación“ (Ausgleichsausschuss) zu bilden. Nur dieser hat die Befugnis, ein Projekt zur
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Neuparzellierung (in diesem Falle eine ökonomische Neuparzellierung) sowie das Bebauungsprojekt zu
beraten und in Auftrag zu geben und, nach Zustimmung durch die Generalversammlung, zu leiten und
auszuführen.
d) PAU Nord, Straße Aries (B-Parzelle): Informationen und Standpunkt der Gemeinschaft.
Herr Magín berichtet, dass er mehrere Gespräche mit der Architektin geführt hatte, die den „freiwilligen“
Parzellierungplan gemäß dem PAU erarbeitet und koordiniert hat.
Der städtische Verbesserungsplan (PMU) für Santa Maria de Llorell regelt den gesamten Bereich der
Wohnsiedlung. Und dieser sah für die B-Parzelle andere Erfordernisse vor als sie aufgrund der bereits
vorhandenen Gebäude de facto vorhanden sind. Denn im PMU war für das Gelände der B-Parzelle eine
dichtere und mehrstöcke Bebauung vorgesehen als tatsächlich vorhanden. Dem entsprechend wurde in-
nerhalb des PMU für die B-Parzelle ein separater PAU (Ausführungsplan) erstellt. Ein solcher Plan hat
eine gewisse Unabhängigkeit vom städtischen Verbesserungsplan und kann dadurch die städtebauliche
Entwicklung für den betroffenen Bereich gesondert regeln.
Diese freiwillige Parzellierung des Gemeinschaftsgrundstück B in die vorhandenen 32 Einzelparzellen ist
weitestgehend abgeschlossen und wird, sobald die neuen Einzelparzellen im Grundbuchamt eingetragen
sind, eine Veränderung in der Punktezahl in manchen Fällen mit sich bringen. Die Gesamtfläche ist gleich
geblieben, aber einige Grundstücke werden eine geringere Fläche haben, bedingt dadurch, dass die Stras-
sen und Plätze sowie die Grünzonen an die Gemeinschaft abgetreten werden müssen. Das bedeutet konk-
ret, dass einige Grundstücke von 3 auf 2 Punkte/Stimmen zurückgestuft werden müssen.
Der PAU Nord Carrer Aries regelt die Durchführung des Verbesserungsplans innerhalb der B-Parzelle, d.
h. die Verbesserung der Straßen, Grünzonen. Die Eigentümer in der B-Parzelle sind aber gleichzeitig dem
PMU von Sta. Ma. de Llorell verpflichtet. Der PMU regelt die prozentuale Beteiligung eines jeden Sek-
tors an den Gesamtmaßnahmen in der Urbanisation. Dadurch aber, dass es für Santa Maria einen PMU
und, gesondert für die B-Parzelle, einen PAU gibt, entstehen gewisse Unklarheiten bei der Zuordnung des
Prozentsatzes zwischen den Anteilen der B-Parzelle und denen der restlichen Bereiche in Sta. Maria zu
geben. Nachdem die freiwillige Neuparzellierung abgeschlossen ist, gibt es 2 Möglichkeiten:
- Auflösung des PAU und Einbindung der entstandenen Parzellen in den PMU, wodurch diese Parzellen wie alle anderen behandelt werden und eine gerechte Anteilszuordnung stattfindet.
- Erhaltung des PAU aber unter der Aufforderung eine gerechte Zuordnung durchzuführen.
Der neue Vorstand muss zusammen mit den Vertretern der B-Parzelle eine Lösung finden die sowohl der
Gemeinschaft als auch den Eigentümern in der B-Parzelle gerecht wird. Es müssen aber für alle die glei-
chen Rechte und Pflichten gelten.
Im Übrigen kann der PAU aufgelöst werden. Der Gesetzgeber (Ley de Urbanismo) sieht ihn nicht als
notwendige Vorraussetzung an, um den Verbesserungsplan von Santa Maria durchzuführen.
e) Antrag auf Neubewertung der Grünfläche der direkt am Meer liegenden Parzelle der
Gemeinschaft als Bauland, zur Bestreitung eines Teils der Kosten für die PMU-Ausführung.
Beurteilung und Standpunkt der Gemeinschaft. Informationen über die privaten Grünflächen,
für die die Eigentümergemeinschaft eines Tages Entschädigungen zu zahlen hat, wenn die
Infrastrukturmaßnahmen abgeschlossen sind.
Die Umwidmung der Grünzone (Gemeinschaftseigentum in Strandnähe) in Wohngebiet wäre wichtig, um
damit Einnahmen zu erzielen, die zur Finanzierung des Verbesserungsplans verwendet werden könnten.
Dieses Thema ist mit Gemeindevertretern besprochen worden. Der Gemeindearchitekt; Herr Goncal,
empfiehlt, vorab eine detaillierte Studie vorzulegen, in der die Grünzone genau beschrieben wird, wo die
Ausgleichsfläche entstehen würde und das öffentliche Interesse für diese Umwidmung begründet wird:
Neben der wirtschaftlichen Begründung ist auch zu beachten, dass die jetzige Grünzone eine abschüssige
und sehr unebene Fläche in Strandnähe ist, mit schwierigem Zugang, die von den Gemeinschaftsmitglie-
dern nicht genutzt wird. Die Ausgleichsfläche hingegen (unterhalb des Stausees, wo die ehemaligen Was-
serbehälter sind) ist eben und gut zugänglich. Sowohl die Gemeinde Tossa als auch die Städteplanungs-
behörde in Girona sehen diese Umwidmung positiv. Daher wäre es für die Gemeinschaft sollte sich die
Gemeinschaft dafür entscheiden, eine Umwidmung zu beantragen. Man könnte hierzu 2 oder 3 Ingeni-
eurbüro oder Architekten anfragen, um ein Vorprojekt mit entsprechenden Plänen zu entwickeln, um
dann damit diese Änderung des POUM bei der Gemeinde und der o. g. Städteplanungsbehörde einzu-
reichen.
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Ein anderes Thema sind die privaten Grünzonen. Hierbei handelt es sich um vereinzelte konkrete Park-
plätze, die sich in verschiedenen Straßen der Urbanisation befinden und um die Grünzone am Eingang der
Siedlung, wo sich ein Immobilienbüro und das die Räume der Gemeinschaft befinden. Der städtische
Bebauungsplan (POUM) sieht vor, dass diese Grünzonen als Straßen an die Gemeinde abgetreten werden
müssen, womit bei Durchführung des Verbesserungsplans den entsprechenden Eigentümern Entschädi-
gungen gezahlt werden müssen, zumal sie Eigentum verlieren. Der PMU hingegen nimmt eine Änderung
der Regulierung vor, so dass nach der Neuparzellierung den Eigentümern der Parkplätze (nicht bebaubare
Flächen) ein Garagenplatz zugeteilt wird. Dadurch werden die Entschädigungskosten erheblich verrin-
gert. Die bebaute „Grünzone“ am Eingang hingegen soll Grünzone bleiben. Damit wird sie zum „Öffent-
lichen Eigentum“, wodurch am Ende der Infrastrukturmaßnahmen eine Entschädigungszahlung an den
Eigentümer anfallen wird. Hinsichtlich der weiteren privaten Grünzonen, muss man abwarten, ob die
Planung diese weiterhin als Grünzonen einstuft oder nicht.
f) Änderung des POUM durch die Gemeinde Tossa auf Initiative von Privatpersonen für 2
Flächen, die die Gemeinschaft betreffen und belasten: 1. Umwidmung einer Grünzone, auf der
sich derzeit die Büros der Eigentümergemeinschaft befinden in Gewerbezone. Die Räume der
Eigentümergemeinschaft sollen als “Öffentliche Einrichtung” qualifiziert werden.
2. Anerkennung der vorhandenen kommerziellen Gebäude (Supermarkt, etc.) und
Neubewertung des Geländes, auf dem sich jetzt die Tennisplätze und die Brachzone befinden in
eine “Zona Residencial” auf der eine dichte Bebauung vorgesehen sein soll. Standpunkt der
Eigentümergemeinschaft.
In der vergangenen Generalversammlung am 26.03.2016 wurde bereits erläutert, dass die Gemeinde
Tossa einen Änderungsantrag des POUM aus 2015 bearbeitet. Diese Änderungen betreffen:
- Umwidmung dieser Grünzone am Eingang der Siedlung (auf der sich das Gebäude mit dem Im-mobilienbüro und den Räumen der Comunidad befindet) in ein Gewerbegebiet. Dieses Gebäu-de ist Eigentum der Handelsgesellschaft Sonnen S.A. u. a.
- Diese Gesellschaft hat denPMU von Sta. Ma. de Llorell angefochten, um dieses Gelände, das seit 1986 als Grünzone ausgewiesen ist, in Gewerbegebiet umgewandelt wird.
- Die Räume, in dem sich das Gemeinschaftsbüro befindet, sollen in „Öffentliche Einrichtung“ umgewidmet werden.
- Umwidmung der bestehenden Geschäftsgebäude im Bereich der „Insel“ (Supermarkt, Restau-rant, Tennisplätze usw.) von „Zona Comercial“ in „Zona Residencial“ (Wohngebiet)
Da der POUM aber noch keine 5 Jahre alt ist, muss ein Antrag bei der städtebaulichen Bezirkskommissi-
on in Girona eingereicht werden um diese Änderungen genehmigt zu bekommen. Dies wurde in einer
Gemeinderatssitzung im Dezember 2015 bestätigt.
Die Bezirkskommission hat einen vorläufigen Bericht herausgegeben der besagt, dass diese Gebäude am
Eingang bestehen bleiben sollen, die Fläche entsprechend umgewidmet wird und die Grünzonen woan-
ders errichtet werden. Hingegen befürwortet sie nicht die Baupläne für Wohnzwecke im Bereich der
Tennisplätze und fordert alternative Vorschläge.
Die Gemeinde wird den Eigentümern, die den Änderungsantrag eingereicht haben, die Positionierung der
Bezirkskommission mitteilen damit sie einen neuen Vorschlag einreichen. Die Gemeinschaft hat sich
lediglich eingeschaltet um jederzeit von der Gemeinde über den Stand der Dinge unterrichtet zu werden.
Sobald die Änderungen von der Bezirkskommission befürtwortet und von der Gemeinde genehmigt wer-
den, werden sie öffentlich bekanntgegeben damit innerhalb eines Zeitrahmens von betroffenen Eigentü-
mern oder der Gemeinschaft Einwände geäussert werden können.
In der Generalversammlung vom 4. April 2015 wurde bereits mehrheitlich darüber abgestimmt, diese
Fläche als Grünzone zu belassen trotz der Folgen die dies haben könnte: Enteignung, Abriss und Ent-
schädigungszahlung an die Eigentümer. Es ist abzuwarten ob diese Einstellung weiterhin besteht oder
sich ändert.
Das Unternehmen „Serveis Inmobiliaris Santa Maria de Llorell, S.L.“ hat seinerzeit ein verwaltungsrecht-
liches Verfahren gegen die Gemeinde Tossa sowie die Gemeinschaft eingeleitet, da am 19. Juni 2000
diesem Unternehmen der Antrag auf Gewerbeerlaubnis zur Eröffnung eines Immobilienbüros abgelehnt
wurde. Die Begründung war rein städtebaulich: auf einer Grünzone könnten keine privaten Nutzungen
genehmigt werden. In allen Instanzen, in denen dieses Verfahren verlief, wurde das gleiche Urteil ausge-
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sprochen. Dies führt aber nicht zu einer automatischen Aussetzung der gewerblichen Tätigkeit. Die Ge-
meinde muss die entsprechenden Schritte einleiten, entweder von Amts wegen oder auf Antrag.
Es wird die Fragerunde eröffnet.
Frau Mª Luisa Calpe ergreift das Wort und weist darauf hin, dass die Eigentümergemeinschaft zwar die
Wiederaufnahme dieses alten Verfahrens, bezüglich des Immobilienservices, der im Gebäude am Eingang
der Urbanisation betrieben wird, beantragt hat, dass Herr Magín jedoch ausgelassen hat mitzuteilen, dass
die Gemeindeverwaltung Tossa de Mar bereits mitgeteilt hat – zumindest sie und ihr Rechtsanwalt haben
die Mitteilung erhalten -, dass das von der Eigentümergemeinschaft Beantragte nicht durchführbar ist, da
der seinerzeit eingeleitete Prozess mit der Urteilsvollstreckung als abgeschlossen gilt. Frau Calpe wird
davon unterrichtet, dass die Eigentümergemeinschaft bis zum heutigen Tag keine Kenntnis von dieser
genannten Mitteilung hat. Andererseits merkt Frau Calpe an, dass ihr in der vergangenen ordentlichen
Eigentümerversammlung vom 26. März 2016 versichert wurde, dass das als Grünfläche ausgewiesene
Grundstück, das für Wohnzwecke umgewidmet werden soll, Eigentum der Eigentümergemeinschaft sei,
und sie fragt Herrn Magín, ob er entsprechende Ermittlungen angestellt hat, um klarzustellen, wer der
Eigentümer dieses Grundstücks ist. Herr Magín antwortet, dass er Zugang zur Urkunde der Eigentums-
übertragung zugunsten der Eigentümergemeinschaft hatte. Frau Calpe weist darauf hin, dass die Gemein-
de Tossa de Mar derzeitig als Eigentümer dieses Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist, weshalb sie
ihre Zweifel dahingehend anbringt, warum die Gemeindeverwaltung die Umwidmung eines Grundstücks
erlauben soll, das doch ihr Eigentum ist. Herr Magín erklärt, dass dieses Grundstück nicht der Gemeinde
Tossa de Mar gehört, und Frau Calpe antwortet ihm, dass sie es ihm beweisen kann.
Herr Óscar Benítez ergreift das Wort und bringt seine Verwunderung über das zuvor von Herrn Magín
Gesagte zum Ausdruck und zwar, dass die ACA-Wasseragentur zugestimmt hat, eine Kläranlage mit
natürlicher Filterung in Martossa zu errichten, da er dachte, dass diese Ableitung verboten sei. Herr
Magín erklärt, dass die Filterung im horizontalen, nicht im vertikalen Verfahren erfolgt. In Siedlungsge-
bieten mit niedriger Bevölkerungsdichte, in Hotels im ländlichen Raum oder in Gegenden außerhalb von
Ortschaften, in denen es kein Kanalisationsnetz gibt, erlaubt die ACA 3-Kammer-Kläranlagen. Der Ab-
fluss muss erfassbar sein, um regelmäßige Analysen vornehmen zu können. Es wird eine sehr große Gru-
be ausgehoben, in der mehrere Entwässerungsrohre verlegt werden. Das Wasser, das die Grube der Länge
nach durchflossen hat und aus der Kläranlage tritt, ist durch den Boden gefiltert worden. Die ACA geht
also davon aus, dass das Abwasser durch diese natürliche Filterung, wenn es die Untergrundschicht mit
dem natürlichen Grundwasser erreicht, nun geeignet ist, um in die Umwelt geleitet zu werden. Er fügt
hinzu, dass die ACA dieses System in 99 % der Fälle auf nicht bebaubarem Boden und in kleinen Sied-
lungen genehmigt. Es ist dieses System, das die ACA für Martossa und Cala Morisca genehmigt hat, und
es ist Herrn Magín bekannt, dass die Gemeindeverwaltung Tossa de Mar dabei ist, mit beiden Urbanisati-
onen eine Vereinbarung diesbezüglich auszuhandeln.
Ein Eigentümer fragt nach den etwaigen Schadenersatzzahlungen für die privaten Grünflächen, wer dafür
aufkommt – die Gemeinde oder die Eigentümergemeinschaft -, worauf Herr Magín antwortet, dass immer
derjenige dafür aufkommt, der die Erschließung vornimmt, in diesem Fall also die Eigentümergemein-
schaft. Die Entschädigungen für benötigte Grünflächen sind zusätzliche Ausgaben zu den Erschließungs-
kosten, die zu den Kosten für den Bau von Straßen, Gehwegen und Kanalisationen etc. hinzukommen.
Da es keine weiteren Fragen gibt, verabschiedet sich Herr Magín von den Eigentümern, dem für seine
Teilnahme und seine Ausführungen gedankt wird.
TOP 3.-Begutachtung, Besprechung und Genehmigung des Haushaltsplans für das laufende
Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 und dessen Umsetzung.
Einziehung der Beiträge im freiwilligen Zahlungszeitraum durch die Verwaltungsfirma Costa Brava
Administracions S.L. Vorgeschlagene Festsetzung von 170 € pro Punkt. Davon 110 € zur Bestre i-
tung der ordentlichen Ausgaben der Gemeinschaft und 60 € Zuführung in den Sonderfonds als Rüc k-
lage für die Durchführung der Infrastrukturmaßnahmen.
Festlegung des Zahlungszeitraums vom 1. August bis 31. Oktober 2016.
Hohe Zahlungsverzugsrate in der Eigentümergemeinschaft, die gegenüber den Gesamtausgaben im
ordentlichen Jahreshaushaltsplan nahezu bei 55 % liegt. Dieser Umstand kann zu einem schwerwie-
genden Problem werden, wenn es darum geht, die Beiträge einzuziehen, die für die Erschließungs-
maßnahmen in Santa Mª de Llorell notwendig sind. Informationen und Bewertung dieser Situation.
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Auf der Basis der Ausgaben des Jahres 2015 wurde der Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 in Höhe
von 207.350,00€ aufgestellt. (veranschlagte Ausgaben von 259.050,00€ - 51.700,00€ für veran-
schlagte Einnahmen). Somit beträgt der Betrag pro Punkt für die ordentlichen Ausgaben der Ge-
meinschaft 110,00€. Die Differenz auf 170,00€ beträgt 60,00€, die dem Sonderfonds für die Durch-
führung der Infrastrukturmaßnahmen zugeführt werden. Somit beträgt der Betrag pro Punkt wieder
170 €, wie in den Vorjahren.
WIRTSCHAFTSPLAN DES HAUSHALTSJAHRES 01/01/2016 BIS 31/12/2016
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CODE BEZEICHNUNG BETRAG
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GRUPPE 01 ALLGEMEINE AUSGABEN
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6220001 Erhaltung der Strassen und Zufahrten 15.000,00
6220002 Instandhaltung und Reparatur Beleuchtung 5.000,00
6220003 Pflege und Reinigung Grünzonen 3.000,00
6220005 Instandhaltung Fahrzeuge und Maschinenpark 2.000,00
6220006 Instandhaltung und Wartung Kläranlage 10.000,00
6220007 Unterhaltung Webseite 500,00
6220008 Übertrag in den Reservefonds 79.834,40
6230001 Verwaltung Costa Brava 22.215,60
6230002 Porto 4.000,00
6230005 Verschiedenes 1.000,00
6230007 Gerichtsverfahren 6.000,00
6230019 Büromaterial 400,00
6250001 Versicherungen/KFZ-Steuer 3.500,00
6260001 Bankgebühren 500,00
6280002 Telefon- und Internetkosten 2.000,00
6280018 Strom Strassenbeleuchtung 15.000,00
6310001 Sonst. Steuern + Abgaben 1.500,00
6400005 Löhne und Gehälter 60.000,00
6420001 Sozialversicherungen Personal 21.000,00
---------------------------------------------------------------
GESAMTSUMME GRUPPE 259.050,00
GRUPPE 02 EINNAHMEN
----------
7630001 Bankzinsen -2.000,00
7780001 Erträge aus Mobilfunkverträgen -22.000,00
7780002 Erträge Ausgleich Bauschäden (3 %) -15.000,00
7780005 Erträge aus Fahrzeugplaketten -11.000,00
7780006 Beteiligung Kläranlage CAN VILAS -1.700,00
---------------------------------------------------------------
GESAMTSUMME GRUPPE -51.700,00
---------------------------------------------------------------
GESAMTSUMME WIRTSCHAFTSPLAN 207.350,00
Frau Mª Luisa Calpe interveniert, dass in der Schuldnerliste, die der Einberufung zu dieser Eigentü-
merversammlung beigefügt war, ein Herr Elías Martínez Bradshaw erscheint. Dieser kaufte sein Haus am
29 Oktober 2015 und der Vorbesitzer ist der Schuldner der Rückstände. Wenn die Administration immer
noch den Betrag in Höhe von 1.362,36€ als offenstehend reklamiert, so hat Frau Calpe die Bescheini-
gung, dass dieser Eigentümer nicht der Schuldner ist und dass dies ein Fehler der Buchführung ist.
Die Verwalterin führt aus, dass der Vorstand schon seit einigen Jahren die Schuldnerliste den Einladun-
gen zu den Jahreshauptversammlungen beifügen will. Diese wurde in der Vergangenheit jedoch nicht
veröffentlicht, weil es Diskrepanzen in den Salden zwischen der Liste der Vorgängerverwaltung und
Consell Comarcal de la Selva gab und immer noch gibt. Einige dieser Diskrepanzen konnten in den letz-
ten Jahren geklärt werden, andere nicht. Nunmehr hat der Vorstand sich entschlossen, diese Liste wieder
zu veröffentlichen, damit die Eigentümer, die in dieser Liste erscheinen, die Möglichkeit haben anhand
von Belegen zu beweisen, dass sie mit ihren Zahlungen auf dem Laufenden sind.
Die Verwalterin ermuntert Frau Luisa Calpe, dass sie am kommenden Freitag in das Büro der Gemein-
schaft kommt, um die Angelegenheit des betroffenen Eigentümers zu klären.
Nach kurzem Meinungsaustausch wurde der Kostenvoranschlag des Haushaltsplans des Jahres 2016 zur
Abstimmung gestellt. Um die Versammlung nicht in die Länge zu ziehen, sind sich die Anwesenden
einig, auf eine Einzelabstimmung zu verzichten, sondern nur die Eigentümer festzustellen, die sich ent-
halten und die dagegen stimmen.
Der Haushaltsplan und der Preis pro Punkt wurde mit großer Stimmenmehrheit angenommen.
Irrtümer und Auslassungen vorbehalten, haben folgende Eigentümer nicht zugestimmt oder sich enthal-
ten:
12
STIMMEN GEGEN EINE GENEHMIGUNG DES HAUSHALTSPLANS FÜR DAS JAHR 2016 UND GEGEN DEN BETRAG VON 170 € PRO PUNKT
Anzahl des Eigentums
Punkte/Stimmen
GÜELL, ANNA Mª AISA IBARZ, Mº PILAR COSTA BRAVA MEETING POINT S.L OLSHANSKIY, VITALY KOCHEMASOV, DIMITRY AUSEJO ESTEBAN, PEDRO ANTONIO DUVIVIER, MARIE CHRISTINE PAUL BOIVIN BOTELLA CABO, MARIA ROSA CEBRIAN LOPEZ, AMELIA CIOCIA ORSINI, FRANCESCA COJIMAR S.A. DECLERCQ ARNAUD, JEAN PHILIPPE DECLERQ NOLLET, ANDRE DELON YOUNG & CIA S.A. EGEA CARRUESCO, IGNACIO ERRE, JEAN MARIE DI BENEDETTO, KARLO OBERTHUR, KIM GIRO MARSAL, MODEST RODRIGUEZ ARMESTO, TAHIS GARRIGA RAMOS, CONSOL SONNENRESIDENZ SELVAMAR, S.L. VLADISLAV ZHATIKOV GUERRERO LOPEZ, MONTSERRAT EUROVERLAND S.L PELLERIN, LAURENT KOEPPEN, HERMANN OLIVA VIVES, RAMON SARSENOVA, DINARA PRAT VILA, ANTONIO SANCHEZ MOLINA, JOSE BOTELLA LOPEZ, ALBERTO VERRA, RICHARD INMO LAS COSTAS CATALANAS S.L SEGURA JUST, JOSE MIGUEL SEGURA JUST, JUAN CARLOS CENTRO 2.000, S.L. NAUS COMERCIALS, S.L TENIS LLORELL ( ANNA PALOU ) VIVERO SALVADOR, LLUIS VELICHUK, IGOR
1 1
1 1 2 1 1 1 1 1 5 3 1 9 1 1 1 1 1 2 1 8 1 1 2 1 1 1 2 2 1 1 1 1 3 1 3 1 1 1 1
2,00000 2,00000
2,00000 3,00000 8,00000 2,00000 3,00000 2,00000 3,00000 2,00000 17,00000 15,00000 3,00000 16,00000 3,00000 2,00000 3,00000 3,00000 4,00000 11,00000 3,00000 31,00000 3,00000 3,00000 9,00000 3,00000 2,00000 3,00000 10,00000 4,00000 2,00000 2,00000 5,00000 5,00000 6,00000 4,00000 8,00000 11,00000 7,00000 2,00000 3,00000
ABSTIMMUNGSERGEBNIS:
Stimmen für die Genehmigung des Haushaltsplan 2016 und den Punktebetrag (170€, davon
110€ für die regulären Kosten + 60€ zur Erhöhung des Reservefonds PMU): 196 Eigentümer
mit 626 Punkte/Stimmen.
Stimmen gegen die Genehmigung des Haushaltsplan 2016 und den Punktebetrag (170€, davon
110€ für die regulären Kosten + 60€ zur Erhöhung des Reservefonds PMU): 43 Eigentümer mit
244 Punkte/Stimmen.
Enthaltungen: 2 Eigentümer mit 5 Punkte/Stimmen.
Somit wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2016, wie oben ausführlich dargestellt, mit Stimmenmehrheit
genehmigt.
Die Zahlung der Quoten soll auf das folgende Konto des Bankinstituts BANKIA erfolgen:
Konto-Nr.: 2038-6725-05-6000040181
IBAN: ES82 2038 6725 0560 0004 0181
BIC: CAHMESMMXXX
Wir erinnern daran, dass es sehr wichtig ist, folgendes auf der Überweisung anzugeben:
Nummer der Parzelle, Name des Eigentümers, Beitragsjahr.
Ansonsten kann die Zahlung nicht zugeordnet werden und es kann zu rechtlichen Schwierigkeiten führen.
ENTHALTUNGEN
Anzahl des Eigentums
Punkte/Stimmen
FLORES PERAL, ENRIQUE BONILLA TRIGUERO, SANTIAGO
1 1
2,00000 3,00000
13
Es wurde einstimmig beschlossen, dass der freiwillige Zahlungszeitraum für den Jahresbeitrag
2016 vom 1. August bis 31. Oktober 2016 festgelegt wird.
Die Verwalterin weist auf die hohe Zahlungsverzugsrate in der Eigentümergemeinschaft hin, die seit
deren Gründung gegenüber den Gesamtausgaben im ordentlichen Jahreshaushaltsplan nahezu bei
55 % liegt. Dieser Umstand kann ebenfalls zu einem schwerwiegenden Problem werden, wenn es
darum geht, die Beträge einzuziehen, die für die Durchführung der Erschließungsarbeiten in Santa
Mª de Llorell notwendig sind. Daher wird seitens der Verwaltung eine strenge Kontrolle durchge-
führt, die sicherlich auch der künftige Vorstand beim Kampf gegen Schuldenbeträge ausüben wird.
Es wird daran erinnert, dass die Einziehung der Beiträge im Mahn- oder Vollstreckungszeitraum
durch XALOC (Lokales Netzwerk der Stadtgemeinden) erfolgt. XALOC bietet die Möglichkeit an, die
geschuldeten Beiträge in Raten zu zahlen. Wenn die betroffenen Eigentümer annehmbare Vorschläge
machen, können Fristen von 12 Monaten oder länger für die Zahlung der ausstehenden Beträge einge-
räumt werden. Eine andere Möglichkeit ist, sich zu den Büros der Eigentümergemeinschaft oder der
Verwaltung zu begeben und die finanzielle Situation darzulegen, um zu versuchen, eine gangbare Lösung
zu finden.
Im Zeitraum ab der Zusendung der Liste mit den Schuldenbeträgen, zusammen mit der Einladung zu
dieser Versammlung, bis zum heutigen Tag ist der Gesamtbetrag der Forderungen durch Zwangsbeitrei-
bung durch XALOC um 3.629 € gesenkt worden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass niemand Unkenntnis der Jahresbeitragszahlung anführen
kann, da zusammen mit den Versammlungsprotokollen, in denen die in der Eigentümerversammlung
gefassten Beschlüsse, mit denen die Haushaltsausgaben und der Punktpreis genehmigt werden, fest-
gehalten sind, ein persönliches Rundschreiben an jeden Eigentümer beigefügt wird, in dem er über
seinen entsprechenden Zahlungsbetrag, unter Berücksichtigung der zugeteilten Punkte für dessen
Grundstück, und den in der Versammlung genehmigten Punktpreis informiert wird. Darüber hinaus
erhalten die Eigentümer, die nach Ablauf des freiwilligen Zahlungszeitraums die Zahlung ihrer Bei-
träge noch nicht vorgenommen haben, von der Verwaltung einen eingeschriebenen Brief mit Rück-
schein, in dem ihnen eine »letzte Frist« eingeräumt wird, bevor die Sache zur Zwangsbeitreibung
durch XALOC weitergeleitet wird.
Herr Óscar Benítez fragt, ob bei der Erstellung der Anwesenheitsliste dieser Versammlung vergli-
chen und überprüft worden ist, ob zahlungssäumige Eigentümer Stimmrechtsübertragungen vorge-
nommen haben und ob die Satzung erlaubt, dass solche Eigentümer das Stimmrecht ausüben können.
Herr Joan Lluis Gómez ergreift das Wort und erklärt dazu, dass diese Angelegenheit bereits in frühe-
ren Versammlungen vorgebracht worden ist, und er wiederholt, was diesbezüglich festgehalten wur-
de: Die Eigentümergemeinschaft und Gesellschaft zur Erhaltung und Verwaltung der Urbanisation Santa
Maria de Llorell hat in ihrer Satzung keine Klausel aufgenommen, die vorschreibt, dass man für die Aus-
übung des Stimmrechts mit der Zahlung auf dem Laufenden sein muss. In Art. 29 heißt es ausdrücklich:
»Alle Mitglieder (und damit ohne Ausnahme weder in diesem Artikel noch in den anderen Artikeln
der Satzung der Eigentümergemeinschaft) sind berechtigt, mit Mitsprache- und Stimmrecht an den
Eigentümerversammlungen teilzunehmen und in der in dieser Satzung vorgesehenen Art und Weise bei
den Verwaltungsorganen der Eigentümergemeinschaft mitzuwirken (...).«
Auf Fragen eines Eigentümers erklärt die Verwalterin, dass die Zahlungsverzugsrate nicht ansteigt.
Die Anzahl der Eigentümer mit Schuldenbeträgen geht zurück und konzentriert sich auf ei nen klei-
nen Prozentsatz. Sie fügt hinzu, dass eine größere Zahl der Eigentümer seit Bearbeitung des freiwil-
ligen Zahlungszeitraums durch die Verwaltung eine Einzugsermächtigung für die Beitragszahlung
erteilt hat, allerdings haben einige von ihnen unbeglichene Beträge von vor dem Geschäftsjahr 2013.
Die Beitreibung dieser älteren Beiträge hat über XALOC zu erfolgen und kann nicht von der Eigen-
tümergemeinschaft vorgenommen werden.
Herr Gustavo Marino ergreift das Wort, um darauf hinzuweisen, dass er es doch für recht paradox
hält, dass gerade die Eigentümer oder Eigentümergesellschaften, die sich für die Erhöhung des Per-
sonalbestands für die Schranke oder für Instandsetzungen in der Urbanisation innerhalb der Haus-
haltsausgaben einsetzen, die chronischen Zahlungssäumigen sind. Als Beispiel führt Herr Gustavo
die Firma Delon Young & CIA SA an, die Frau Mª Luisa Calpe deren Vertretung und Stimmrecht
übertragen hat und die eine aus mehreren Geschäftsjahren angehäufte Summe schuldet.
14
Diesbezüglich erachtet es die Verwalterin für angebracht klarzustellen, dass die Schulden, die die
besagte Gesellschaft bei der Eigentümergemeinschaft hat, einzig und allein aus dem Geschäftsjahr
2015 stammen.
Herr Marino fährt fort, dass Frau Ana Palou ebenfalls chronische Schulden von rund 10.000 € auf-
weist, und er fragt sich, weshalb sie nicht zahlt, wo sie doch auch für diese Mehrausgaben ist. Er
fügt hinzu, dass russische Staatsbürger – viele von ihnen arbeiten mit Frau Mª Luisa Calpe zusam-
men – in letzter Zeit Immobilien in der Urbanisation erworben haben und dass ein hoher Anteil von
ihnen auch nicht zahlt.
Die Präsidentin sagt, sie wäre dankbar, wenn keine Verallgemeinerungen geäußert und Eigentümer
auch nicht nach ihrer Staatsbürgerschaft unterschieden werden. Wir sind alle E igentümer von Santa
Mª de Llorell, fügt sie hinzu. Es muss gegen den Zahlungsverzug angegangen werden, sie ist die
Erste gewesen, die daran interessiert ist. Von Anfang an hat sie sich dafür eingesetzt, dass die Listen
mit den säumigen Zahlern veröffentlicht werden und dass den säumigen Zahlern ihr Stimmrecht
aberkannt wird, doch später stellte sich heraus, dass das Gesetz und die Satzung, im Hinblick auf
diesen letztgenannten Aspekt, etwas Anderes vorschreiben. Selbstverständlich ist Zahlungsverzug
unannehmbar, und als sie ihr Amt vor 4 Jahren antrat, sprach sie bereits den Zahlungsverzug an und
sagte, dass die Eigentümer innerhalb der Eigentümergemeinschaft zwar Rechte haben, allerdings
auch ein paar Pflichten. Ihrer Ansicht nach müssen erst die Pflichten erfüllt sein, bevor Rechte ein-
gefordert werden sollten.
Zum Schluss merkt Herr Gustavo an, dass Stimmübertragungen der deutschen Eigentümer von Ei-
gentümern stammen, die keinerlei Schulden bei der Eigentümergemeinschaft haben. Im Gegensatz
dazu erfolgen die Übertragungen der zahlungssäumigen Eigentümer, und damit Schuldner, auf eine
einzige Person – das ist der Unterschied.
Frau Mª Luisa Calpe verlangt, dass das eben von Herrn Gustavo Gesagte zu Protokoll gegeben wird.
Frau Lourdes Ineva bittet um das Wort um anzumerken, dass sie im Hinblick darauf, dass keine
Kommentare gemacht werden sollten, die Spaltungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft hervor-
rufen können, beispielsweise aufgrund der Nationalitäten, vollkommen mit der Präsidentin einer
Meinung ist. Sie fordert Herrn Gustavo Marino auf, sich die Liste, in der die Eigentümer mit ausste-
henden Beträgen aufgeführt werden, sehr gut anzuschauen und darauf zu achten, welche Eigentümer
mit einem Betrag von 11.904 € am meisten in Verzug sind, und er sollte sich mal eine Aufstellung
vom höchsten zum niedrigsten Betrag machen, und er sollte dieser Liste nicht nur solche Informatio-
nen entnehmen, die seinen Interessen entsprechen.
Ein Eigentümer bittet den Vorstand darum, durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, ob das
Wohnungseigentumsgesetz vorsieht, dass ein zahlungssäumiger Eigentümer zwar an einer Eigentü-
merversammlung teilnehmen, aber nicht abstimmen kann. Das Gesetz steht über der Satzung von
Santa Mª de Llorell. Er fügt hinzu, dass es außerdem ein katalanisches Gesetz gibt, in dem festge-
setzt ist, dass den zahlungssäumigen Eigentümern die Nutzung von nicht erforderlichen gemein-
schaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel einem Swimmingpool, untersagt werden kann. Daher bean-
tragt er, dass sich der nächste Vorstand für die Änderung der Satzung in diesem Sinne einsetzt und
dies juristisch beweist, dass es machbar ist.
Herr Joan Lluis Gómez ergreift erneut das Wort und erklärt, dass von der Grundlage ausgegangen
werden muss, dass die kooperativen Eigentümergemeinschaften, dazu zählen die Erhaltungsvereini-
gungen, rechtlich-administrativer Natur sind und dass sich gemäß Art. 187.4 der Verordnung über das
Städtebaugesetz von Katalonien »die kooperativen Eigentümergemeinschaften nach dem Städtebauge-
setz, dieser Verordnung und ihren Satzungen oder Betriebsregeln sowie nach den Vorschriften über die
Arbeitsweise von Kollegialverwaltungsbehörden, die im Gesetz über die Rechtsstellung der öffentlichen
Verwaltungen und die gemeinsamen Verwaltungsverfahren vorgesehen sind, bestimmen«, und daher,
einzig und allein in Ermangelung des Vorstehenden und nur, da die Satzung im Falle der Eigentümer-
gemeinschaft und Körperschaft zur Erhaltung und Verwaltung der Urbanisation Santa Maria de Llorell
diesen Verweis aufführt – die Satzungen anderer Urbanisationen tun dies nicht -, gilt Buch V des Zivilge-
setzbuchs von Katalonien, das die Rechtsvorschriften über das Wohnungseigentum speziell für Kataloni-
en regelt.
Die vorgenannte Verordnung über das Städtebaugesetz von Katalonien (Dekret 305/2006 vom 18. Juli,
mit der die Verordnung über das Städtebaugesetz von Katalonien verabschiedet wurde) schreibt unter Art.
193.7 vor: »In der Satzung der kooperativen Eigentümergemeinschaften kann festgesetzt werden (und
ist somit rein fakultativ), dass die Eigentümer zur Ausübung des Stimmrechts mit der Zahlung der fälli-
gen Beiträge auf dem Laufenden zu sein haben, sofern sie diese nicht angefochten und eine Zahlungsga-
rantie geleistet oder diese notariell oder gerichtlich hinterlegt haben. In diesen Fällen (demnach nur,
15
wenn die Satzung diese Vorschrift vorsieht) sind die Eigentümer mit entzogenem Stimmrecht im Ver-
sammlungsprotokoll festzuhalten; weder diese Eigentümer noch ihre Anteile werden zur Erlangung von
benötigten Mehrheiten mitgezählt.«
Die Eigentümergemeinschaft und Körperschaft zur Erhaltung und Verwaltung der Urbanisation Santa
Maria de Llorell hat in ihrer Satzung keine Klausel aufgenommen, die vorschreibt, dass man für die Aus-
übung des Stimmrechts mit der Zahlung auf dem Laufenden sein muss. Ganz im Gegenteil, wie oben
bereits ausgeführt, heißt es ausdrücklich unter Art. 29: »Alle Mitglieder sind berechtigt, mit Mitsprache-
und Stimmrecht, an den Eigentümerversammlungen teilzunehmen (...).«
Gerade weil die Verordnung über das Städtebaugesetz die Möglichkeit, nicht die Verpflichtung, vor-
schreibt, dass die Satzung der kooperativen Eigentümergemeinschaften für die Ausübung des Stimm-
rechts die Pflicht, mit der Zahlung auf dem Laufenden zu sein, vorsehen kann, und da wiederum die
Satzung der Eigentümergemeinschaft dies nicht berücksichtigt, sondern ausdrücklich vorsieht, dass alle
Mitglieder in den Eigentümerversammlungen Stimmrecht haben, gehen wir – trotz Zugeständnis, dass im
Recht nahezu alles auslegbar ist – davon aus, dass einem zahlungssäumigen Eigentümer nach dem heuti-
gen Stand keinesfalls die Möglichkeit genommen werden kann, dieses Recht auszuüben. Somit kann in
diesem Fall das Buch V des Zivilgesetzbuchs von Katalonien nicht ergänzend angewandt werden, da
diese Angelegenheit bereits in der Verordnung über das Städtebaugesetz berücksichtigt, vorgesehen und
geregelt ist.
Ein anderer Eigentümer meldet sich zu Wort und äußert, dass es Eigentümer gibt, die der Eigentü-
mergemeinschaft Beiträge aus sechs oder acht Geschäftsjahren schulden, und trotz Zwangsvollstre-
ckung kein Geld eingenommen wurde. Er fragt, ob es irgendwann einmal eingezogen werden kann.
Die Verwalterin erklärt, dass Pfändungen bereits bei einigen Eigentümern mit den höchsten Schul-
den vorgenommen wurden und sind beachtliche Geldbeträge eingenommen worden sind. Auf Fragen
desselben Eigentümers meint die Verwalterin, dass die Änderung der Satzung der Eigentümerge-
meinschaft absolut notwendig ist und zwar dahingehend, dass die Vorschrift aufgenommen wird,
dass Eigentümer für die Ausübung des Stimmrechts mit der Zahlung der fälligen Beiträge auf dem
Laufenden sein müssen.
Im Hinblick auf den Zahlungsverzug meint Herr José Luis Gutiérrez, dass sich die Angelegenheit
dadurch erledigen lassen würde, wenn in der Versammlung beschlossen wird, dass der zahlungssäu-
mige Eigentümer kein Stimmrecht hat.
Frau Lourdes Ineva ergreift das Wort und weist darauf hin, dass es in der Satzung der Eigentümer-
gemeinschaft heißt, dass die Eigentümerversammlung souverän ist, weshalb darüber abgestimmt
werden kann, ob dem zahlungssäumigen Eigentümer das Stimmrecht entzogen wird, so dass dieser
nicht mehr über die Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft mit entscheiden kann.
Frau Luisa Calpe besteht erneut darauf, dass die Äußerungen von Herrn Gustavo Marino ins Proto-
koll aufgenommen werden und betont, dass die Stimmen ihr übertragen worden sind und dass sie
selbst der Eigentümergemeinschaft nichts schuldet. Die Präsidentin betont, dass dies unter anderem
daran liegt, dass dem Firmengebäude, an dem sie Miteigentumsanteile hat, keine Punkte / Stimmen
zugeteilt worden sind. Frau Calpe erwidert, dass die Eigentümergemeinschaft in diesem Gebäude,
das der Sonnen S.A. gehört, ihre Büros hat. Damals wurde eine Einigung mit Sonnen SA getroffen,
dass sie als Ausgleich hierfür keine Punkte zu zahlen habe. Die Präsidentin weist darauf hin, dass
diese Vereinbarung wohl mit früheren Vorständen getroffen wurde und dass sie keine Kenntnis da-
von hat.
Nachdem ein Eigentümer den Anstoß dazu gegeben hat, über den Vorschlag, den zahlungssäumigen
Eigentümern das Stimmrecht abzuerkennen, in dieser Versammlung abzustimmen, weist Herr Joan
Lluis Gómez darauf hin, dass in dieser Versammlung über diese Angelegenheit nicht abgestimmt
werden kann, da dieser Punkt nicht in der Tagesordnung aufgeführt ist. Diese Angelegenheit sollte-
als spezieller Tagesordnungspunkt für eine künftige Eigentümerversammlung berücksichtigt werden,
und bei postitivem Beschluss kann die tatsächliche Anwendung dann in der darauffolgenden Eigen-
tümerversammlung erfolgen. Und außerdem müsste dann mit den Einladungen zu den nachfolgenden
Eigentümerversammlungen die Liste der Eigentümer mit Verbindlichkeiten gegenüber der Eigentü-
mergemeinschaft veröffentlicht werden, mit dem Hinweis, dass diese Schuldner zwar ein Mitspra-
che-, aber kein Stimmrecht mehr haben, es sei denn, sie sind bis zum Versammlungsbeginn mit ihren
Zahlungen auf dem Laufenden.
16
Ein Eigentümer schlägt formell vor, dass diese Angelegenheit als Tagesordnungspunkt für die nächs-
te Eigentümerversammlung aufgenommen wird, damit darüber abgestimmt wird.
Ein weiterer Eigentümer fragt, mit welcher Stimmenmehrheit dieser Antrag von der Eigentümerge-
meinschaft angenommen werden muss, da es sich hier ja um eine Satzungsänderung handelt. Herr
Joan Lluis Gómez erläutert, dass Artikel 17 der Satzung der Eigentümergemeinschaft vorschreibt,
dass bei Beschlussfassungen über Satzungsänderungen die Bestimmungen des Wohnungseigentums-
gesetzes gelten. In Katalonien ist das Wohnungseigentumsgesetz, wie vorher erwähnt, in Buch V des
Zivilgesetzbuchs von Katalonien geregelt. Demnach ist für eine Beschlussfassung, ein befürworten-
des Votum von 4/5 aller Eigentümer erforderlich, dass heißt vier Fünftel aller Anteile aller Eigen-
tümer, nicht nur der in der Versammlung Anwesenden und Vertretenenen. Wenn diese qualifizierte
Mehrheit vorgeschrieben ist und dieser Stimmenanteil in den meisten Fällen in einer Versammlung nicht
erreichbar ist, sieht das o. g. Gesetz Folgendes vor:
Wird die einfache Mehrheit (sowohl in Personen als auch in Stimmen/Punkten) erreicht und die abgege-
benen Gegenstimmen das Erreichen dieses Quorums nicht ausschliessen, so kommt die sogenannte
„mutmassliche Stimmabgabe“ ins Spiel. D. h. die Stimmen der nicht Anwesenden und nicht Vertretenden
werden zu der Mehrheit dazugezählt, wobei diese aber Einspruch einlegen können binnen 1 Monats nach
Erhalt einer schriftlichen Mitteilung dieses Beschlusses.
Ein Eigentümer erkundigt sich, ob es möglich ist, die Vertretungsvollmacht mittels digitaler oder elektro-
nischer Unterschrift einzuführen und ob hierfür eine einfache Mehrheit ausreichend wäre oder dies als
eine Änderung der Statuten betrachtet würde. Durch dieses System könnte die Gültigkeit der Stimmver-
tretungen gewährleistet werden, zumal normale Unterschriften gefälscht werden können. Die Verwaltung
sieht dies zwar als eine Möglichkeit an, weist aber auch darauf hin, dass seitdem sie die Verwaltung von
Santa Maria machen, in jedem Protokoll sowohl die anwesenden Eigentümer als auch die vertretenen
Eigentümer (und wer sie vertritt), aufgeführt werden. Dies ist nicht immer so gewesen. Dadurch können
aber nicht anwesende Eigentümer feststellen, ob ihre Stimme unwissend verwendet worden ist.
Auch wenn diese Option selbstverständlich eine Möglichkeit wäre, weist Herr Joan Lluis Gómez darauf
hin, dass die teilnehmenden und vertretenen Eigentümer mit dem Namen ihres Vertreters stets im
Protokoll der Eigentümerversammlung aufgeführt werden, seit Costa Brava Administracións S.L die
Eigentümergemeinschaft verwaltet, was früher nie gemacht wurde mit dem entsprechenden Mangel
an Rechtsicherheit, der daraus folgte. Ein abwesender Eigentümer kann daher anhand des Protokolls
überprüfen und leicht feststellen, ob man sich für ihn ausgegeben hat oder nicht, und kann entspre-
chen handeln. Der Vorschlag einer Vollmacht mit digitaler Unterschrift ist keine gesetzliche Vor-
schrift für eine Eigentümergemeinschaft oder Erhaltungsgesellschaft und von daher keine übliche
Praxis in diesem Bereich, doch, wie bereits erwähnt, lohnt sich eine Bewertung dieses Verfahrens.
Dieser Eigentümer beantragt, dass der neue Vorstand diese Möglichkeit in Betracht zieht.
4.- Wahl des neuen Vorstands
Die Präsidentin teilt mit, dass sie zwei Kandidatenlisten erhalten hat, die auf der Webseite der Co-
munidad veröffentlicht wurden und gleichfalls an alle Miteigentümer per Mail versandt wurden, die
diesen Weg für Mitteilungen des Vorstands autorisiert haben.
Die Präsidenting wünscht allen Kandidaten für den neuen Vorstand viel Glück und versichert zugleich,
sie sie auf ihre Unterstützung und Zusammenarbeit zählen können, damit der neue Vorstand mit den er-
forderlichen Informationen versorgt wird, um sofort effektiv auf die verschiedenen Angelegenheiten der
Gemeinschaft reagieren zu können.
Jetzt werden sich die beiden Kandidaturen vorstellen und ihre Vorstellungen und Absichten zum Vorteil
der Gemeinschaft präsentieren. Zuerst stellt sich der Vorstand vor, der von Frau Lourdes Ineva angeführt
wird, die für das Amt der Präsidentin kandidiert. Frau Lourdes Ineva wird die Vorstellung mit Hilfe des
Präsentationsprogramms „PowerPoint“ durchführen, die an der Stirnseite des Saales zu sehen ist.
Frau Invea bedankt sich für die Gelegenheit sich an die Anwesenden wenden zu dürfen und führt aus,
dass es ein Privileg, aber auch eine große Verantwortung für den zukünftigen Vorstand zu kandidieren.
Sie betont, dass die PowerPoint-Präsentation in 5 Sprachen erstellt wurde (Kastilisch, Deutsch, Russisch,
Englisch und Französisch). Es sind erscheinen die Namen der 7 Vorstandsmitglieder und ihre Ämter.
Danach werden Texte gezeigt mit den wichtigsten Punkten, die die Kandidaten in der neuen Amtsperiode
als Erstes angehen wollen.
17
Für das Amt der Präsidentin präsentiert sie sich selbst. Sie ist im Vorruhestand, hat einen Universitätsab-
schluss in Chemie und ihre Hauptaufgabe war, den Technologietransfer aus der Forschung in die pharma-
zeutischen Labore zur Entwicklung von Medikamenten federführend zu bewerkstelligen. Sie spricht Kas-
tilisch, Schwedisch und Englisch, Katalanisch auf mittleren Niveau, Norwegisch und Französisch
Als Vizepräsidentin stellt sie Frau Ludmila Ulyankina vor. Sie hat 15 Jahre als Krankenschwester gear-
beitet, danach 2 Jahre als Krankenaufsicht in einem Kinderkrankenhaus und sie arbeitet auch als Betreue-
rin eines Landhauses. Sie spricht Russisch, Kastilisch, Katalan und hat Grundkenntnisse in Französisch.
Als Sekretär stellt sich Herr Santiago Bonilla vor. Er hat 12 Jahre Erfahrung im Metallsektor, spricht
Kastilisch und Katalan.
Als Beirat und Schatzmeister stellt sich Herr Artur Cubells vor. Er ist Unternehmer im Ruhestand, spricht
Kastilisch und Katalan.
Als Beirat für technische Angelegenheiten präsentiert sich Herr Alexander Sulimov. Unternehmer, petro-
chemischer Ingenieur, spricht Russisch, Kastilisch und Englisch.
Als Beirat für die Öffentlichkeitsarbeit mit den nationalen Eigentümern stellt sich Oskar Benitez vor. Er
ist Sicherheitsdirektor, Dozent für Sicherheitsfragen, Gerichtssachverständiger für ökologische Delikte,
Experte für Datenschutz, Polizist in Reserve.
Als Beirat für die Öffentlichkeitarbeit mit den ausländischen Eigentümern stellt sich Herr Joseph Palgen
vor. Er ist im Vorruhestand und war im Metallsektor beschäftigt. Er spricht Deutsch, Französich und
Kastilisch.
Die Prioritäten dieser Vorstandskandidaten sind:
Der wichtigste Punkt ist der Plan zur Stadtverbesserung von Santa Mª de Llorell, Ausgleichsaus-
schuss versus Kooperationsausschuss sind zu bewerten und es ist zu bestimmen, welche der beiden
Optionen für die Eigentümergemeinschaft am besten ist; sicherlich ist der Ausgleichsausschuss die
bessere Möglichkeit, da man mit dem Kooperationsausschuss die Initiative und Ausführung der
Stadtplanung in die Hände der Gemeindeverwaltung geben würde. Das bedeutet dann auch keine
Mitbestimmung bei Kostenvoranschlägen und der Finanzierung der Baumaßnahmen.
Diese Kandidatur sieht die Notwendigkeit vor, Arbeitsgruppen für die verschiedenen Aufgaben zu
bilden, die mit dem Vorstand zusammenarbeiten sollen.
Es soll geprüftz werden, welches die dringendsten Instandsetzungsmaßnahmen sind, die bis zur Aus-
führung des Plans zur Stadtverbesserung nicht warten können, wie z. B. die Straßenschäden in der
Calle Piscis, die behoben werden mussten.
Kontroll- und Sicherheitsthemen
Einige Situationen am Strand von Santa Mª de Llorell sollten verbessert werden, die mit der Umwelt
zu tun haben, wie z. B. der sehr schmutzige Zustand des Strands, dass die Boote viel Lärm verursa-
chen, dass die Bootsvermietungsfirmen die Sonnenschirme vorne am Strand aufstellen usw.
Herstellen eines regelmäßigen und kontinuierlichen Informationsaustauschs mit der Gemeindever-
waltung von Tossa de Mar, vor allem hinichtlich des Plans zur Stadtverbesserung. Information der
Gemeindeverwaltung über jede Phase des Infrastrukturprozesses, über die die Eigentümergemein-
schaft einen Konsens erreicht hat, um Meinung und Standpunkt des Rathauses hierzu zu erfahren, um
den gesamten Infrastrukur-Prozess gut und sicher voranzutreiben.
Dies sind die grundlegenden Punkte des Handlungsprogramms für die Amtsperiode des neuen Vorstands.
Auch reicht diese Kandidatur den Mitgliedern der anderen Kandidatur, die sich anschließend präsentiert,
die Hand, denn, sollten sie gewählt werden, so wird auch die andere Kandidatur die Zusammenarbeit mit
ihnen in den diversen Arbeitsgruppen benötigen, die sicherlich gebraucht werden.
Frau Anna Mª Güell bittet um das Wort, um Frau Ineva zu fragen, ob sie mit ihrer Kandidatur vorhat, an
der Schranke der Urbanisation die 24-Stunden-Überwachung wieder einzuführen.
Frau Ineva antwortet, dass ihre Kandidatur zu dieser Angelegenheit nichts vorgesehen hat, da sie nur aus
7 Personen besteht und ihre Mannschaft daher im Verhältnis zur gesamten Eigentümergemeinschaft eine
unbedeutende Größe ist. Allerdings kann sie die Stimmen der Eigentümer in der Urbanisation nicht über-
hören – dass Punta Oeste sehr heruntergekommen ist, dass es einen Weg geben soll, über den Personen
oder Autos, die nicht zur Eigentümergemeinschaft gehören, hereinkommen können, und dass es an man-
18
chen Stellen keinen intakten Zaun mehr gibt, und dass die Diebstähle zugenommen haben, von betrunke-
nen Jugendlicheh am Strand usw.
Frau Güell besteht darauf zu erfahren, ob die Schranke wieder rund-um-die-Uhr überwacht wird, wie es
schon immer gehandhabt wurdes, wenn ihre Kandidatenaufstellung gewählt wird. Sie findet das sehr
traurig, dass der Krankenwagen bei einem medizinischen Notfall zu spät kommen kann, weil er nicht in
die Urbanisation hineinfahren kann.
Frau Ineva merkt dazu an, dass sie, als seinerzeit über diese Sache abgestimmt wurde, für die Beibehal-
tung aller Schichten an der Schranke stimmte. Das ist ihr persönlicher Standpunkt, und ihre Kandidaten
wären auch dafür, jedoch entscheidet dies nicht der Vorstand. Sollte diese Angelegenheit zur Abstim-
mung kommen, wäre es die Eigentümerversammlung, die darüber entscheidet.
Frau Güell hofft ebenso, dass die beiden Personen, denen vom jetzigen Vorstand gekündigt wurde, wieder
eingestellt werden, damit die Eigentümer angemessen betreut werden können. Sie fügt außerdem hinzu,
dass diese Personalanzahl perfekt mit den Haushaltsausgaben, die von den vorherigen Vorständen vorge-
legt wurden, vereinbar war und dass sogar finanzielle Vorteile erzielt wurden. Sie versteht daher nicht,
weshalb auf das Personal verzichtet werden muss, das ihrer Ansicht nach für den guten Betrieb der Eigen-
tümergemeinschaft äußerst notwendig ist. Frau Ineva merkt dazu an, dass es sich hier um ein sensibles
Thema handelt und dass sie mit ihren Kandidaten noch gar nicht darüber gesprochen hat. Ihre Gedanken
laut aussprechend, meint Frau Ineva, dass – unabhängig von der Kandidatenaufstellung, die letztendlich
gewählt wird – dieses Thema und andere Themen, auch wenn sie schon alt sind, noch einmal bewertet
und überprüft werden sollen und von daher in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung
aufgenommen werden sollten. Außerdem sollte überprüft werden, welche Aufgaben dem Schrankenper-
sonal zugewiesen sind, und es müsste eine Arbeitsplatzbeschreibung angefertigt werden, falls es diese
noch nicht gibt.
Die Präsidentin bestätigt Frau Ineva, dass es eine Arbeitsplatzbeschreibung gibt.
Nun erteilt die Präsidentin Frau Gemma Cabanell das Wort, die als Präsidentin der anderen Kandidaten-
aufstellung fungiert.
Frau Cabanell begrüßt die Anwesenden und teilt mit, dass sie Technische Sekretärin in der Direktion des
Krankenhauses Sant Pau in Barcelona arbeitet. Mit ihrer Kandidatur möchte sie das vom jetzigen Vor-
stand eingeleitete Projekt fortsetzen. Ihr Ziel ist es, für das Wohl der Eigentümergemeinschaft als Ganzes
zu arbeiten und keine privaten Interessen zu bedienen. Sie möchte in allen Angelegenheiten, in denen es
erforderlich ist, Verbesserungen herbeiführen. Sie würde gerne erreichen, dass innerhalb der Eigentümer-
gemeinschaft Eintracht herrscht und dass persönlichen Differenzen beigelegt werden. Man spürt eine
Entzweiung, einen Mangel an Kommunikation oder Verständigung seitens der Eigentümer, allerdings
haben am Ende doch alle die gleichen Interessen und zwar dass Santa Mª de Llorell, für all das, was es
hat, eine Vorzeigeurbanisation wird. Sie führt an, dass es sehr schwer ist, die Leute zur Zusammenarbeit
zu bewegen und dass es sehr schwerfällt, sieben Personen zusammenzubekommen, die bereit sind, sich zu
engagieren und für über 600 Eigentümer zu arbeiten.
Frau Cabanell stellt nun die restlichen Mitglieder ihrer Kandidatur vor.
Für das Amt des Vizepräsidenten stellt sich Herr José Luis Gutiérrez vor: er ist Unternehmer. Herr
Gutiérrez ist mit vielen Dingen, die von der anderen Kandidatur angesprochen worden sind, einverstan-
den ist und dass es gut wäre, wenn alle zusammen für das Wohl der Eigentümergemeinschaft arbeiten
würden, unabhängig davon, welche Kandidatenaufstellung letztendlich gewählt wird. Gemeinsam sollte
versucht werden, solche Aspekte der Eigentümergemeinschaft, die noch einen Spielraum haben, zu ver-
bessern: Überwachung, Reinigung, Zustand der Straßen usw., was ohne Frage allen zugutekommen wird.
Es darf keine Uneinigkeit herrschen, alle Eigentümer sollten Hand in Hand arbeiten. Es darf zwischen den
Eigentümern keine Unterschiede gemacht werden, weder wegen der Herkunft noch wegen des sozialen
und wirtschaftlichen Status, alle müssen für das Wohl der Eigentümergemeinschaft zusammenarbeiten.
Für das Amt des Sekretärs stellt sich Herr Domingo Rodríguez vor, von Beruf Mediziner und Chirurg.
Herr Rodríguez begrüßt die Anwesenden und äußert, dass er seit 31 Jahren als Leiter des rechtsmedizini-
schen Dienstes im Universitätskrankenhaus Valle Hebrón in Barcelona arbeitet, dass er Fachtechniker für
die Prävention von Risiken am Arbeitsplatz und Spezialist für Hygiene und Sicherheit ist und dass er
einen Master für Krankenhausmanagement von der EADA hat. Wie seine Kollegen bereits zuvor erwähnt
haben, verfolgt auch er mit dieser Kandidatur die Absicht, alles zu verbessern, was verbesserbar ist. Der
scheidende Vorstand hat eine beachtliche Arbeit geleistet, und daher müssen einige der begonnenen Auf-
gaben fortgesetzt und andere verbessert werden. Sie sind der Ansicht, dass das Geld, das in den speziellen
Reservefonds für den Plan zur Stadtverbesserung eingezahlt wird, um ein finanzielles Polster zu schaffen,
eine gute Idee ist, und in den kommenden vier Jahren könnte der Geldbetrag noch weiter zunehmen, doch
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sie meinen auch, dass es aufgrund des vernachlässigten Zustands der Urbanisation, wichtig wäre, dennoch
zu investieren, um deren Zustand zu verbessern. Einige Straßen der Urbanisation weisen einen mangel-
haften Zustand auf und benötigen Instandsetzungen. Die Kandidaten sind davon überzeugt, dass der Plan
zur Stadtverbesserung in den kommenden vier Jahren noch nicht ausgeführt wird, der Prozess wird zwar
fortgesetzt, der Startpunkt der Baumaßnahmen wird jedoch nicht erreicht. Um daher ein Gleichgewicht
zwischen der Ersparnis für die Ausführung des Verbesserungsplans und der Investition in die Erhaltung
zu bewahren, sollte mit den Instandsetzungsmaßnahmen in der Urbanisation fortgesetzt werden. Die Zu-
sammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung von Tossa de Mar hinsichtlich des PMU-Themas halten sie
ebenfalls für wichtig. Sie gehen davon aus, dass die Eigentümerversammlung das oberste Organ der
Eigentümergemeinschaft ist und dass daher jedes wichtige Thema in ihr zu behandeln ist. Der Vorstand
trifft über nebensächliche Verwaltungsangelegenheiten Entscheidungen, da er sonst nicht arbeitsfähig
wäre, doch jedes Thema von Bedeutung (wie beispielsweise die Schranke) muss in der Eigentümerver-
sammlung beurteilt werden. Sie sind der Ansicht, dass die Satzung der Eigentümergemeinschaft überholt
ist und dass sie nicht nur geändert, sondern vollständig neu angefertigt werden muss. Allerdings, wie die
Präsidentin zuvor bemerkt hat, muss ein Ausgleichsausschuss für die Ausführung des Verbesserungsplans
gebildet werden, der ebenfalls über eine eigene Satzung verfügen muss - das ist ein Thema, das abzuwä-
gen ist. Da in der Satzung kein entsprechendes Verbot vorliegt und aufgrund der Größe der Eigentümer-
gemeinschaft sowie unter Berücksichtigung, dass sich der Vorstand nur aus sieben Personen zusammen-
setzt, sind sie der Meinung, dass der Einsatz von mehr Eigentümern benötigt wird, damit die Eigentümer-
gemeinschaft richtig verwaltet werden kann, weshalb sie die Positionen von zugeordneten Beisitzern
schaffen wollen. Diese sind für die verschiedenen Arbeitsgruppen (Schranke, Strand, Reinigung, Feste
usw.) zuständig und können an den Vorstandssitzungen teilnehmen, jedoch haben sie kein Stimmrecht.
Als Kassenführer und Beisitzer stellt sich Herr Juan Ramírez vor, der eine Schreinerei hat. In diesem
Zusammenhang sind sie der Ansicht, dass der Vorstand eine Kontrollfunktion hat, dass jedoch der finan-
zielle und buchmäßige Bereich von der Verwaltung der Eigentümergemeinschaft übernommen wird, die
sich auch um die Lösung aller Alltagsprobleme zu kümmern hat.
Die Beisitzer sind Frau Renate Keilbach, Frau Gabriele Gehr und Frau María Vidaña. Die Abwesenheit
von Frau Keilbach und Frau Gehr, die in dieser Woche nach Deutschland reisen mussten, die eine aus
Berufsgründen und die andere aus Gesundheitsgründen bei einem Familienangehörigen, wird bei den
Anwesenden entschuldigt.
Nach der Präsentation bittet Frau Anna Mª Güell um das Wort und fragt Frau Gemma Cabanell, was sie
mit ihrer Kandidatur bezüglich des Betriebes der Einfahrtsschranke der Urbanisation vorgesehen hat. Frau
Cabanell erklärt, dass alle Eigentümer um das Thema Sicherheit besorgt sind, und sie weist darauf hin,
dass sie mit den Mitgliedern ihrer Kandidatur die Möglichkeit in Betracht gezogen hat, soweit dies in der
Eigentümerversammlung genehmigt wird, den 24-Stunden-Schichtdienst an der Schranke wieder einzu-
führen, und dass die Option erwogen wird, eine externe Firma mit dem Sicherheitsdienst an der Schranke
und dem Reinigungsdienst in der Siedlung zu beauftragen.
Frau Güell fragt weiter, ob mit dieser Option beabsichtigt wird, auf die Mitarbeiter, die die Eigentümer-
gemeinschaft beschäftigt, zu verzichten, was Frau Cabanell verneint.
Herr Domingo Rodríguez weist darauf hin, dass das Thema über die Dienstschichten an der Schranke
bereits in der Eigentümerversammlung behandelt und ein ausführlicher Beschluss diesbezüglich gefasst
wurde, und das kann nun nicht außer Acht gelassen werden. Daher geht er davon aus, dass jeder neu
gewählte Vorstand, der eine Änderung des Betriebes und der Arbeitsweise an der Schranke vorhat, dies in
der Eigentümerversammlung zur Entscheidung vorzulegen hat. Herr Rodríguez bevorzugt persönlich,
dass sich 24 Stunden täglich Personal an der Schranke befindet, doch die Eigentümerversammlung ist
souverän und das Organ, das letztendlich entscheidet. Die Idee seiner Kandidatur umfasst die Auslage-
rung der Schrankenüberwachung und der Reinigung der Siedlung an eine externe Firma. Jedoch hat die
externe Firma, die diese Dienste erbringen möchte, die Mitarbeiter der Eigentümergemeinschaft zu über-
nehmen. Er hat nicht die Absicht, dass irgendwem gekündigt wird.
Ein Eigentümer fragt beide Kandidaten, welche Meinung sie hinsichtlich der Aufbereitung der Abwässer
vertreten und was ihrer Ansicht nach die beste Option ist. Frau Cabanell erklärt, dass die aktuelle Sachla-
ge bereits zuvor Rechtsanwalt Magín erläutert hat. Sollte ihre Kandidatur gewählt werden, werden alle
Informationen eingeholt und alle Möglichkeiten zu dieser Angelegenheit bewertet und zur Beschlussfas-
sung der Eigentümerversammlung vorgelegt werden.
Frau Ineva meint, dass erst geschaut werden muss, was der scheidende Vorstand ihnen hinterlässt, und
dass die verschiedenen technischen Optionen und ihre Kosten, anhand vergleichbarer Kostenvoranschlä-
ge, gründlich geprüft werden müssen.
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Frau Cabanell weist darauf hin, dass mindestens drei Kostenvoranschläge für jede Arbeit, die in der Ur-
banisation ausgeführt werden muss, angefordert werden und dass je nach Bedeutung der Maßnahme und
ihrer Kosten die Genehmigung in der Eigentümerversammlung eingeholt wird.
Zum Schluss möchte Frau Cabanell der Präsidentin für alles, was sie für die Eigentümergemeinschaft
getan hat, die guten wie die weniger guten Dinge, ihren Dank aussprechen, und sie hofft, dass der neue
Vorstand, wer auch immer das sein wird, alles, was gemacht worden ist, positiv bewertet, und sie bedankt
sich erneut bei der Präsidentin und dem übrigen Vorstand.
Die Präsidentin dankt den beiden Kandidatinnen ebenfalls für ihre Präsidentschaftskandidatur und
wünscht ihnen alles Gute. Dabei bietet sie für den Übergang erneut ihre Mithilfe an.
Herr Rafael Martínez Sagasti bittet um das Wort. Er erklärt, dass er der Ehemann der Präsidentin Elvira
Lardies ist und dass er sich bei allen Personen, die sich für die verschiedenen Kandidatenaufstellungen
präsentiert haben, bedanken möchte. Dabei möchte er allerdings bei Herrn Óscar Benítez eine Ausnahme
machen. Herr Óscar Benítez hat sich in den vergangenen vier Jahren damit beschäftigt, viele Grausamkei-
ten über seine Frau auf der Website der Eigentümergemeinschaft zu verbreiten. Hätten sich alle Dinge,
die er behauptet hat, auf konkrete Maßnahmen und auf die getane Arbeit bezogen, wäre dies für ihn in
Ordnung und Herr Benitez im Recht gewesen. Doch leider hat er es sich zur Aufgabe gemacht, seine Frau
persönlich anzugreifen, ohne sie überhaupt zu kennen. Man hat sie auf persönlicher Ebene in Verruf ge-
bracht, und er hat es sich sogar erlaubt zu veröffentlichen, »Die armen Schüler, die sie als Lehrerin ha-
ben«. Solche Kommentare erscheinen ihm ganz und gar inakzeptabel, und wer sie nicht ablehnt, teilt sie.
Er tritt hier nicht als Ehemann auf, sonst würde er noch viel mehr dazu sagen, sondern als Eigentümer aus
Santa Mª de Llorell. Und als Eigentümer ist er der Ansicht, dass Verhaltensweisen wie die dieses Herren
den Ruf einer jeden Person in einem Vorstand schädigen.
Die Präsidentin ergreift das Wort, um klarzustellen, dass sie nicht möchte, dass diese Wortmeldung als
ein Angriff auf eine Kandidatin, die ihren vollen Respekt verdient, ausgelegt wird.
Aufgrund dieser Bemerkungen meldet sich Herr Óscar Benítez zu Wort. Er spricht Herrn Martínez seinen
Dank für seine Stellungnahme aus. Er äußert, dass er nicht wusste, dass die Präsidentin seine Unterstüt-
zung benötigen würde. Im selben Augenblick sagt er: »Danke, Frau Präsidentin, für das, was Sie gut
gemacht haben« und erklärt, dass er nur kritisiert hat, was sie seiner Ansicht nach schlecht gemacht hat.
Er bedauert es, ob man nun einverstanden ist oder nicht. Er muss ihr jedoch auch sagen, dass sie gute
Dinge gemacht hat und dass er sich für ihre Arbeit bedankt.
Die Präsidentin erklärt, dass sie dieses Thema bereits in der letzten Eigentümerversammlung zur Sprache
brachte und dass sie, wenn es seine Absicht war, ihr Schaden zuzufügen, öffentlich sagen muss, dass er
das geschafft hat. Nicht, dass er ihre Arbeit kritisiert hat, was sein volles Recht ist. Diese Kritik muss sie
akzeptieren und sie auch anhören und annehmen. Was sie nicht akzeptieren kann, ist, wenn ihre Moral,
ihre Ehre, angegriffen wird. Denn außerdem kennen sie sich gar nicht. Sie weiß, welche Personen ihren
Respekt verdienen und welche nicht.
Damit ist der Zeitpunkt gekommen, mit der Abstimmung zu beginnen, um den neuen Vorstand zu wäh-
len. Die Eigentümer werden einzeln aufgerufen und sollen den Namen der Person nennen, die sie als
Präsidentschaftskandidatin, also Lourdes oder Gemma, wählen.
Einige Eigentümer sind der Ansicht, dass Herr Benítez nicht in der von Frau Ineva angeführten Kandida-
tenaufstellung dabei sein sollte. Frau Ineva erklärt diesbezüglich, dass sie ein Team sind und dass diese
Kommentare sie wie eine eiskalte Dusche getroffen haben, doch so wenig sie Herrn Benítez auch kennt,
wird sie diese Kommentare ernst nehmen und ihre Ausdrucksweise ändern, denn sie hat verstanden, dass
dies den Leuten weh tut.
Nach einer gewissen Unruhe im Saal ergreift Herr Óscar Benítez erneut das Wort und wendet sich an die
Präsidentin, um ihr zu sagen, dass er sie für die gut gemachten Dinge beglückwünscht, für die Dinge, die
er als schlecht gemacht erachtet – er kann sich natürlich täuschen -, bleibt er dabei, dass sie es schlecht
gemacht hat, und er entschuldigt sich bei ihr in aller Öffentlichkeit dafür, dass er dies nicht in der ange-
messensten Form zum Ausdruck gebracht hat.
Ein Eigentümer erklärt, dass laut Satzung nicht Kandidatenaufstellungen, sondern einzelne Kandidaten
separat für das jeweilige Amt gewählt werden müssen, und dass daher dieser Punkt bei den Abstimmun-
gen zu berücksichtigen ist. Die Präsidentin weist darauf hin, dass die Wahl des Vorstands nie auf diese
Weise durchgeführt worden ist, obwohl dieses Wahlsystem tatsächlich so in der Satzung aufgeführt ist.
Aus praktischen Gründen und um zu erreichen, dass diese Versammlung mit einem neu gewählten Vor-
stand abschließt, ist sie der Ansicht, dass die jeweiligen Kandidatenaufstellungen gewählt werden sollten,
21
sofern man in der Eigentümerversammlung nicht dagegen spricht. Die allgemeine Meinung der Anwe-
senden ist, dass die Abstimmung nach Kandidatenaufstellungen und nicht Amt für Amt durchgeführt
werden soll.
Die Abstimmung der anwesenden Eigentümer – einige sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwe-
send – zur Wahl eines neuen Vorstands für die Eigentümergemeinschaft wird begonnen und das Ergebnis,
Irrtümer und Auslassungen vorbehalten, lautet wie folgt:
STIMMEN FÜR DIE KANDIDATUR DES VORSTANDS; ANGEFÜHRT DURCH
FRAU GEMMA CABANELL
Anz. des
Eigen-tums
Punkte / Stimmen
STIMMEN FÜR DIE KANDIDATUR DES VORSTANDS; ANGEFÜHRT DURCH FRAU
LOURDES INEVA
Anz. des
Eigen-tums
Punkte / Stimmen
INGO,ALBAT ARNAUDA CASTRO, JESUS BAHN, JOHANN BAUMANN, JOSEF BIERHORST, KONRAD BLEPP, HANNA GISELA BOCK-HOVEN, CONSTANTIN BOETTINGER, KLAUS BOEHME,HEINZ PETER BORRAS ESTRADA, LLUIS BRENNER,CHRISTA BREUER, MARIE LUISE BROCKHOFF, ERNST GEORG BRODBECK, DIETER BRUCH SALADA,ROMAN ZUR BRUGGE, GERD BRUGGEN, ALFONS BUGGLE GÜNTHER, BERND BUMB, MICHAEL BUSCA BOSCH, MONTSERRAT BUTTNER, KAREN CABANELL CASTANY, GEMMA BOADA SEGURA, PERE CIBIACH FERRER, LLUIS CIBIACH FRIGOLA, GEMMA COLBUS STURMI, OTTO CUADRAS AVELLANA,CARLOS THAA KLAUS, URSULA MARIA DEKKER, EDUARD HUGO RODRIGUEZ SOTILLO, DOMINGO JOSE DENEKEN, ULRICH DERNBACH, HANS JOSEF CAÑERO FIGUEROLA, ALFONSO DORR,PHILIPP DRESCHER,REINHARD EISENSCHNEIDER, WERNER EIZENHOFER, VERA EMMERICH, RAINER EMRICH, DR HEINER FERNANDEZ FERNANDEZ, JESUS FERNANDEZ MARIN, FERNANDO FERNANDEZ MARTIN, ANTONIO VIDAÑA CASTRO, MARIA JOAQUINA FRANEK , KARL ANDREAS MARISS, RAGNA INMOINHAR S.L FUCHS, RITA FUENTES RAMON, MANUEL GEHR, GABRIELE SALMERON HERRADA, JORDI GERLACH, HAS JOACHIM SONNENRESIDENZ SELVAMAR, S.L. GOMEZ ARBOLEDA, JANE GONZALEZ SANZ , JOSE ADOLFO GREDAL NEGRO S.L HORST GRIMM, CHRISTIAN MAX GROSS, EVA GRUCZ, FRANZ GRUNIG, MATTHIAS BUSOMS PUJOLS, MARC GUIRADO CEBRIAN, JOAN RAMIREZ RODRIGUEZ, JOSE GUTIERREZ PALMA, JOSE HAAG , WERNER HANUS, KARIN L'HENORET, THIERRY HARTUNG,ELKE GISELA HASEIDL, WILLI HEISCH, EIKE HEISEL, ANDREAS HERBORN, ALOIS JOHANN HERRERA BERROCAL, JOAQUIN L. RAU, GUNTER HOFSAESS, HOLGER
1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 8 1 1 4 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2
3,00000 2,00000 3,00000 5,00000 2,00000 3,00000 3,00000 3,00000 2,00000 4,00000 2,00000 4,00000 6,00000 3,00000 6,00000 3,00000 6,00000 3,00000 3,00000 4,00000 2,00000 3,00000 3,00000 2,00000 2,00000 4,00000 2,00000 2,00000 5,00000 2,00000 3,00000 2,00000 5,00000 2,00000 8,00000 2,00000 2,00000 2,00000 3,00000 2,00000 2,00000 6,00000 3,00000 6,00000 2,00000 5,00000 2,00000 5,00000 4,00000 2,00000 3,00000
31,00000 2,00000 2,00000 7,00000 3,00000 9,00000 3,00000 4,00000 2,00000 3,00000 3,00000 2,00000 3,00000 2,00000 3,00000 2,00000 2,00000 2,00000 2,00000 5,00000 2,00000 3,00000 6,00000
AISA IBARZ, Mº PILAR COSTA BRAVA MEETING POINT S.L ALBRECHT, EBERHARD FRIEDRICH OLSHANSKIY, VITALY KOCHEMASOV, DIMITRY AUSEJO ESTEBAN, PEDRO ANTONIO BATKOV, MIKHAIL DUVIVIER, MARIE CHRISTINE PAUL BOIVIN BORCHARDT,WERNER BOTELLA CABO, MARIA ROSA CARRASCO PASCUAL. PEDRO CEBRIAN LOPEZ, AMELIA CIOCIA ORSINI, FRANCESCA COJIMAR S.A. DECLERCQ ARNAUD, JEAN PHILIPPE DECLERQ NOLLET, ANDRE DELON YOUNG & CIA S.A. EGEA CARRUESCO, IGNACIO ERRE, JEAN MARIE DI BENEDETTO, KARLO OBERTHUR, KIM GIRO MARSAL, MODEST RODRIGUEZ ARMESTO, TAHIS GARRIGA RAMOS, CONSOL SULIMOV, ALEXANDER INEVA MARTINEZ, MARIA LOURDES VLADISLAV ZHATIKOV BURDIN, ANDREY GUERRERO LOPEZ, MONTSERRAT ESTEBAN GARCIA, JUAN FERNANDO EUROVERLAND S.L PELLERIN, LAURENT CHEREMISIN, PAVEL BENITEZ BERNAL, OSCAR KOEPPEN, HERMANN LOPEZ RAMON, FRANCISCO CERVERA TALAVERA, NURIA MOROZOV, ALEXANDER OLIVA VIVES, RAMON SARSENOVA, DINARA ANASTASIA FILIPPOVA BONDARENKO, IGOR PRAT VILA, ANTONIO BUKHAROV, ALEXANDER RODRIGUEZ FELIX, SEBASTIAN SANCHEZ MOLINA, JOSE BOTELLA LOPEZ, ALBERTO VERRA, RICHARD PALGEN, JOSEPH SEGURA JUST, JOSE MIGUEL SEGURA JUST, JUAN CARLOS MICHELKIN, TIMUR CLADERA BALLESTER, FRANCISCA CENTRO 2.000, S.L. NAUS COMERCIALS, S.L TENIS LLORELL ( ANNA PALOU ) TEBOUL, PROSPER VIVERO SALVADOR, LLUIS BONILLA TRIGUERO, SANTIAGO VELICHUK, IGOR CUBELLS FARRAN, ARTUR ULYANKINA, LYUDMILA GÜELL, ANNA MARIA
1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 5 3 1 9 1 1 1 1 1 2 1 3 1 1 1 1 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 2 1 1 2 1 1 1 1 1 1 3 1 2 1 3 1 1
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2,00000
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GRIMM, RAINER HORN,RAINER DIETRICH HORNBERGER, WOLFGANG HUNGER, CORINNA HUSS, MARIANNE MARTINEZ SAGASTI, RAFAEL JUNGEL, HILKE MARIA FROHLICH, SUSANNE KEILBACH, RENATE KEMPF-SCHMITT, BARBARA SCHMIDT, KLAUS SEACARGO,S.L MONSCHAU, HEINRICH KAY JOCHEN KOCH, EDWIN KUCHLE, JURGEN KUHNLE, HARTMUT LEAL LUQUE, JUAN CARLOS LEIDINGER, KURT AUGUST LEIS-BENDORFF IRENE KIDS, S.A. LEWOLDSEN, WOLFGANG LORENZ, JURGEN MANNEL, WINFRIED MARISS, PETER MARTENS-RITZ, DIRK MARTIN, JEAN LUC MARTINEZ ALMAZAN, ASUNCION MATENCIO CALOMARDE, MANUEL MEYER, MARIE-LUISE MEINECKE, HARTMUT ULRICH MIKA, HEINZ MOENNIG, FRITZ VOLKER BRUNS, KERSTIN MUNK SMIT, JACQUELINE NACHRODT, TATJANA NIEDLICH, WOLF NOLDEN, IMKE OBERDORFFER, MANFRED MUÑOZ OCAZBERRO, JOSE MARIA OLLER ORTIZ, JOSE LUIS ORTLIEB, WERNER PETZOLD, GERD FERNANDEZ VILLENA, JESUS QUINTES, HILDEGARD RAMIREZ MUÑOZ, JUAN GUTIERREZ, SANTOS, JOSE LUIS ROHDE, CARLOS ROLANDO DOTTO, ROBERTO ROMERA COCA, FRANCISCO ROSTECK & PESCH RUTHER, MANFRED SANCHEZ CHAPARRO, LUIS SANDMANN WILHEM, HENRICH SCHACHL, HANS TEN HAGEN, ANGELIKA SCHLEPPER, WOLFGANG SCHMIALEK, PETER SCHNEIDER, KARIN SCHOLER, ANGELIKA SCHROETER, GERHART SCHUIER, HAIDE SCHULER, WOLFGANG SCHWEISSGUT, FRANZ SCHWEMMER, PETRA INMO LAS COSTAS CATALANAS S.L SICHERMANN, NORBERT PANTIUC, CONSTANTIN STEINBECK, JOHANN STEPPUHN, DETLEF STERNBERG, ALFRED STOLLENWERK, WILCHELM STRAUSS, PAUL THOMAS, CHRISTOPH THUMMLER, THOMAS POHL TOSSMANN, ELVIRA BARBE MOLA, ENRIC WALKOWIAK REINHARD, ALBERT WASMUTH, HELGA SCHOEN, DANIELA WINTER, HORST WOEGER, RUDOLF JONGEJANS, REGINA HANSENBECK, DANIEL ZERBE, BEATE AGNES ZICH- RHEINEN, UTA BUHN, THOMAS HEINZE, DAVID ROCA BALLÚS, MERCÈ
1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 2 1 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1
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2,00000 2,00000 5,00000
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ENTHALTUNGEN Anz. des Eigentums
Punkte / Stimmen
BANACH GIL, JOSE MARIA CORP. IND. PROYECTOS SA FLORES PERAL, ENRIQUE GARCIA FUENTES, ALBERTO SANZ GARCIA, JESUS GARCIA ACOSTA, JESUS GOMEZ MEDINA, DAVID HEGENLOCH, RENATE LEON GIMENEZ, ARTURO PALOMINO MORENO, EMILIO SAIZ MARIN, ESTHER SCHMITT, ILSE
1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
2,00000 7,00000 2,00000 2,00000 2,00000 3,00000 2,00000 6,00000 2,00000 3,00000 2,00000 6,00000
Ergebnis der Abstimmung:
Für den Vorstand, angeführt von Frau Lourdes Ineva: 63 Stimmen mit 293 Punkten.
Für den Vorstand, angeführt von Frau Gemma Cabanell: 162 Stimmen mit 531 Punkten.
Enthaltungen: 12 Stimmen mit 39 Punkten.
Demzufolge entscheidet sich die Mehrheit für die Vorstandskandidatur der Frau Gemma Cabanell.
Der Vorstand für die Amtsperiode 2016 - 2019 besteht somit aus den folgenden Personen:
Präsidentin: Sra. Gemma Cabanell
Vizepräsident: Sr. José Luis Gutiérrez
Sekretär: Sr. Domingo Rodríguez
Schatzmeister: Sr. Juan Ramírez
Beisitzer für Technische Dienste: Frau Gabriele Gehr
Beisitzer für Öffentlichkeitsarbeit Inländer: Sra. Maria Vidaña
Beisitzer für Öffentlichkeitsarbeit Ausländer: Frau Renate Keilbach-
Pemberger
Zur Verwaltung der laufenden Konten auf den Namen der Gemeinschaft sind die Unterschriften von zwei
der folgenden vier Personen des Vorstands erforderlich: Präsidentin, Vizepräsident, Sekretär und Schatz-
meister.
Die Unterschriften der Vorstände mit diesen vier Ämtern werden entsprechend bei der Bankgesellschaft
hinterlegt, die die Konten der Eigentümergemeinschaft führt.
Frau Elvira Lardies beglückwünscht Frau Cabanell und ihre Mannschaft zur Vorstandswahl. Sie bittet
Frau Ineva, sich nicht als Verliererin zu fühlen und versichert ihr, dass sie auch eine gute Präsidentin
gewesen wäre. Und zum Schluss verabschiedet sich Frau Lardies von den anwesenden Eigentümern.
Die Präsidentin beendet die Eigentümerversammlung um 13.10 Uhr.
El SECRETARI
Vº Bº
LA PRESIDENTA