Post on 30-Jan-2020
Freiburg Informationen für und Spediteur
Sicherheitsanforderungen Logistik am Standort Freiburg
Informationen für Dienstleister und Spediteure
www.rhodia-acetow.com
Rhodia Acetow GmbH Engesserstr. 8, 79108 FreiburgPostfach 100444, 79123 FreiburgTelefon +49 761 511-0, Fax +49 761 511-3222info@rhodia-acetow.com
1. ALLGEMEINE INFORMATIONENSicherheit, der Schutz von Gesundheit und Umwelt hat für Rhodia höchste Priorität. Von unseren Dienstleistern und Spe di teu ren erwarten wir daher, dass
die Fahrzeuge auf dem aktuellen Stand der Technik, in technisch einwandfreien Zustand und richtig aus- gestattet sind. die Fahrer gut ausgebildet sind, die gesetzlichen Vorschriften für ihre Tätigkeiten sowie diese Sicherheitsanforderungen kennen und befolgen.Rhodia behält sich vor, Be-/Entladevorgänge zu verweigern, wenn das Fahrzeug oder der Fahrer aus Rhodias Sicht diesen Erwartungen nicht entspricht. Wir behalten uns weiter vor, Dienstleister oder einzelne Fahrer, die mehrfach gegen unsere Anforderungen ver stoßen, nicht mehr zu akzeptieren.
1.1 Zugang zum WerksgeländeAbholung FertigwareLadezeit: 6.30 Uhr - 14.00 UhrZufahrt: Hermann-Mitsch-Str., Tor 2Anmeldung: Einen Tag vor Abholung muss das KFZ-Kennzeichen unserem Verkauf mitgeteilt werden.
Anlieferung FlakesEntladezeit: Gemäß PlanZufahrt: Hermann-Mitsch-Str., Tor 2;nach 16.45 Uhr Engesserstr., Tor 1.Anmeldung: Nicht notwendig, bei Anlieferung gem. Plan.Anlieferung Zellstoff und flüssige Roh-/Hilfs- / BetriebsstoffeEntladezeit: 6.30 Uhr - 14.00 UhrZufahrt: Hermann-Mitsch-Str., Tor 2.Magazin / GroßlagerEntladezeit: 7.00 Uhr - 9.00 Uhr; 9.30 Uhr - 12.30 Uhr; 13.00 Uhr - 14.00 Uhr.SonstigeEntladezeit: 6.30 Uhr - 14.00 UhrZufahrt: Hermann-Mitsch-Str., Tor 2Anmeldung: Anmeldung an der Pforte mitden Bestellinformationen (Abladestelle undAnsprechpartner).
Für Fahrzeuge, die unangemeldet oder nach der Ladezeit das Werk erreichen, kann eine Bearbeitung am selben Tag nicht zugesagt werden.
1.2 BesucherausweisVor dem Betreten des Werksgeländes erhalten alle Be sucher an den Pforten einen Besuchertagesausweis.
1.3 An- und AbfahrwegeGrundsätzlich sind alle Be- und Ent ladestellen über eine vorgegebene Route an- und ab-zufahren. Die Routen können einem Werks-straßenplan entnommen werden, der an der Pforte ausgegeben wird und in dem auch alle wichtige Sicherheitseinrichtungen (wie beispielsweise Sammelplätze bei Räumungs- alarmen) eingezeichnet sind.Die vorgegebenen Routen sind strikt einzuhalten.
Die Nichteinhaltung der vorgegebenen Fahrtstrecken kann mit einem Werkszutritts verbot geahndet werden! Für Be- und Entladevorgänge wird grund sätzlich erst Einlass gewährt, wenn das zuständige Rhodia personal vor Ort telefonisch die Freigabe erteilt hat.
1.4 Kommunikation Für Vorgänge mit Gefahrgut werden Kenntnisse in Deutsch vorausgesetzt. Für alle anderen Vorgänge muss der Fahrer Grundbegriffe auf Deutsch kennen, die ein sicheres Be-/Entladen ermöglichen.
2. ALLGEMEINE SICHERHEITSREGELN2.1 Generelle Verbote Rauchen und offenes Feuer, auch im Fahrzeug. Mitführen oder Konsumieren von Alkohol oder Drogen. Fotografieren. Benutzung von Mobiltelefonen in Produktionsbereichen.
2.2 Generelle Verkehrsregeln Auf dem Werkgelände gilt die StVO. Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Das Fahrzeug ist nur auf den markierten Plätzen
abzustellen. Beim Abstellen ist der LKW in beide Richtungen mit
Unterlegkeilen zu sichern.
3. ANFORDERUNGEN AN FAHRZEUGE3.1 Allgemein
Das Fahrzeug und Auflieger/Hänger müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein, keine Öl- oder Treibstoffleckagen aufweisen und der StVZO genügen.
3.2 Behälter für Bulk fest und flüssig Die Fahrzeuge (Container, Kippauflieger, Silo) müssen
für das zu ladende Produkt und das Ladegewicht geeignet sein.
Die Behälter müssen sauber, trocken und geruchsfrei sein und dürfen keine Löcher aufweisen.
Gesonderte Regeln für Vorladungen sind zu beachten.
3.3 Trailer für Fertigware Die Fahrzeuge müssen für das zu ladende Produkt
und das Ladegewicht geeignet sein. Folgende Fahrzeug- typen sind nicht einsetzbar: LKW mit Hebebühne, Jumbo-LKW, Schwanenhals-LKW.
Die Fahrzeuge müssen eine Ladefläche haben, die sicher mit einem Stapler befahren werden kann.
Die Einfahrtshöhe bei heckseitiger Rampenbeladung muss > 2,40 m sein (Ausnahme: Standard-Seecontainer)
Der Aufbau muss sauber, trocken und geruchsfrei sein und darf keine Löcher aufweisen.
Die Innenwände, Decke und Boden müssen frei von Vorsprüngen wie Ösen, Bolzen, Nägeln etc. sein, um Beschädigungen der Ware zu verhindern.
4. MITZUFÜHRENDE AUSRÜSTUNGDie nachfolgend aufgeführte Ausrüstung ist mitzuführen. Bei fehlender Ausrüstung behalten wir uns vor, die Be-/Entladung zu verweigern oder die Kosten der Bereit-stellung der fehlenden Ausrüstung durch uns dem Dienstleister in Rechnung zu stellen.
4.1 Persönliche SchutzausrüstungJeder Fahrer muss mindestens folgende persönliche Schutzausrüstung mitführen und unaufgefordert am Be-/ Entladeort tragen:
Sicherheitsschuhe Helm
4.2 Keile
Jeder LKW hat zwei Keile mitzuführen.
4.3 Ladungssicherungsmittel Bei der Abholung von Ware sind geeignete Mittel zur
Ladungssicherung mitzuführen (Tautliner: 13 Gurte).
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TOR 1
TOR 2(LKW + PKW)
FP-BMV
Ef-VLGroßlagerFE
Vw/E
WF
FP-IMHaupt-werkst.
Wh
Ausbil-dungs-zentrum AW
SolvayP&S GmbH
FPAcetat-Chemie
Mag
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FP-S1Filter-TowProduktion(KS 1)
Zellstoff-Lager
Stapler-BWFP-IEFP-IMRO
WVK
(KS 3)
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Lage
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FP-S3Filter TowProduktion
Zentrale-Kälte-Anlage
Fasslager
Eg-
EW
Fremd-firmen-areal
TV-Pforte
SEP*TÜV*
THYK*
BAD*
FWL-Fertigwarenlager Filter Tow
STRECK
FilterCenter
Ef-VLGroßlager
Roh
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RCA*
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ng RVV*/nB*
Spedition
Spinnöl
Eg-Energie
LKW N2
* BAD = Berufsgenossenschaft Arbeitsmedizinischer Dienst
* Dilas = Dilas Diodenlaser GmbH
* RCA = Reuter Chemische Apparatebau
* SEP = Solvay Engineering Plastics
* THYK = ThyssenKrupp Aufzüge
* TÜV = Technischer Überwachungsverein
Dilas*
SiloLKW
EG-BT
FP-IM
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Fahrräder
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* nB = Nicole Bastian Anwaltskanzlei
* RVV = Regio Versicherungs-Vermittlung
Mieter:
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Polyester-Straße
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Filter-Tow-Straße
Zellstoff-Straße
Alte Lager-Straße
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Acetat-Straße Spinnerei-Straße
Filter-Straße
Labor-StraßeNylon-Straße
Werkstatt-Straße
Solvay-Straße
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Tanklager-Str.
Rhodia-Bad-Straße
Lager-Straße
StraßenplanStandort Freiburg
4.4 Gefahrgutausstattung nach ADR Bei Anlieferung/Abholung von Gefahrgut ist die
notwendige Ausrüstung gem. ADR mitzuführen. Auf Verlangen sind Ausweis mit Foto und
ADR-Zulassung vor zulegen.
5. ABLAUF BE- UND ENTLADUNG
Ein selbstständiges Be-/Entladen ist nicht erlaubt. Das Fahrzeug ist auf den markierten Plätzen
abzustellen und in beide Richtungen mit Unterlegkeilen zu sichern.
Fahrzeugüberprüfungen durch Rhodia anhand von Checklisten sind vom Fahrer zu unterstützen und gegenzuzeichnen.
Der Fahrer muss beim gesamten Be-/Entladevorgang am Fahrzeug bleiben.
Nach der Be-/Entladung ist das Gelände gemäß der Routenvorgabe unmittelbar zu verlassen.
BesonderheitenAbholung Fertigware AcetowDie Beladung erfolgt nach von Rhodia vorgegebenem Ladeschema. Ein Umladen oder die Zuladung weiterer Waren ist nicht zulässig. Zusätzliche Sicherungsmittel dürfen nur nach Rücksprache mit dem Verladepersonal angebracht werden.Anlieferung FlakesFür die Anlieferung von Flakes gelten spezielle Entlade-prozeduren, die an den Entladestellen ausgehängt sind.
6. WARTEZEITEN Der Bereich vor Tor 2 darf nicht zum Parken genutzt
werden. Geeignete Stellplätze befinden sich in der Hermann-Mitsch-Straße sowie auf dem Autohof in der Engesser Straße.
Bei Wartezeiten auf dem Werksgelände ist der Motor abzustellen.
Essen und Trinken ist nur im Fahrzeug gestattet. Die Kantine darf während der Wartezeit auf die
Be-/ Entladung besucht werden, nicht aber bei der Be-/ Entladung selbst. Der Fahrer hat sich beim zuständigen Rhodiapersonal abzumelden, damit er im Notfall erreicht werden kann.
Sanitärräume können nach Rücksprache mit dem zuständigen Rhodiapersonal ge nutzt werden.
7. PROBLEME UND NOTFÄLLE Unfall, Brand, Leckagen?
Notfall-Tel.
3333 Be-/Entladestelle nicht gefunden?
Fahrzeug sicher abstellen. Werkschutz Tel. 3544 informieren.
Technischer Defekt am Fahrzeug? Fahrzeug sicher abstellen. Werkschutz Tel. 3544 informieren.
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